Die Linke => Befragung des Bundestages zum Thema E-Zigarette

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21.02.2012 23:38 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2012 23:39)
avatar  MvSt
#1
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Ich hab hier einen interessanten Fragenkatalog der Partei Die Linke gefunden.
Die Antworten auf diese Fragen würden mich brennend interessieren, zumal eine gewisse Bundesgesundheitsministerin da dann gar nicht gut abschneiden dürfte...

Link zur Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_02/2012_087/04.html
Link zum Fragenkatalog: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708652.pdf


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21.02.2012 23:45
#2
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Warum sollte Bambule-Babsi deiner Meinung nach schlecht abschneiden?

eGo-C Twist mit CE3/CE4+/LS-T/LS-E/A2-Klassik/Kayfun Mini V2.1
Lavatube V1.0 mit Mini Tanks, Lavatube Edelstahl (Apollo) mit The Vapor und Irony Lavatube Chrom mit The Vapor
Provari V1, V2 und V2 Mini mit The Vapor

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21.02.2012 23:49
avatar  MvSt
#3
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Da ich manche Fragen so verstehe, als das ihr Vorgehen doch sehr fragwürdig ist und sich ausserhalb geltender Rechtsnormen befindet.


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21.02.2012 23:51
avatar  pctelco
#4
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Die Antworten interessieren mich aber auch ganz brennend!

Wer kennt sich aus, muss die Regierung/der Bundestag die Fragen beantworten, und wenn ja mit welcher Frist?

Gruß




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21.02.2012 23:56
avatar  MvSt
#5
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Besonders auf die Antworte zu den Fragen 20, 22, 24, 32, 37, und 40 - 42 bin ich gespannt.


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22.02.2012 00:01 (zuletzt bearbeitet: 22.02.2012 00:04)
#6
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Hallo zusammen hab bei wiki das gefunden:

Als Kleine Anfrage bezeichnet man eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Parlamentariers an die Exekutive, beispielsweise eines Bundestagsabgeordneten an die Regierung. Sie ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle.[1]Im Europaparlament sind alle Anfragen an die Kommission Kleine Anfragen. Der Parlamentarier kann diese entweder schriftlich oder mündlich beantworten lassen. Anfragen zur schriftlichen Beantwortung müssen kurz gefasst sein und sich auf präzise Punkte beziehen (Art. 44 GOEP). Es wird unterschieden zwischen Fragen, die keine eingehenden Nachforschungen erfordern und innerhalb von drei Wochen beantwortet werden, sowie schriftlichen Anfragen ohne Vorrang, die innerhalb von sechs Wochen beantwortet werden müssen. Bei den Anfragen zur mündlichen Beantwortung gibt es zwei Arten: Anfragen mit Ersuchen um mündliche Beantwortung und Anfragen für die regelmäßig stattfindende Fragestunde.

In Deutschland kommen Kleine Anfragen im Bundestag und in den Landesparlamenten vor, die an die Bundes- oder Landesregierung gerichtet sind. Die Regierung gibt die Antwort meist in wenigen Wochen, wobei in der Regel keine aufwendigen Recherchen durchgeführt werden. Die Antworten beruhen auf den Fakten, die der Regierung aktuell vorliegen. Kleine Anfragen sind hauptsächlich ein Instrument der Opposition, die damit auch die jeweilige Regierung kontrollieren will; oftmals fordert sie Rechenschaft über bestimmte Handlungen, oder sie will Begründungen, warum bestimmte Maßnahmen nicht ergriffen wurden. Außerdem kann sie so Partikularinteressen ihrer Wählerschaft zum Ausdruck bringen, was vordergründig aus wahltaktischen Motiven geschieht. Die Große Anfrage ist umfangreicher, fordert eine ausführlichere Antwort und muss oft durch eine Fraktion beantragt werden.


Also wird nix rauskommen weil keine Recherche gemacht wird.

VG Martin


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22.02.2012 00:05
#7
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Zitat von Obiwan77
Hallo zusammen hab bei wiki das gefunden:

Als Kleine Anfrage bezeichnet man eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Parlamentariers an die Exekutive, beispielsweise eines Bundestagsabgeordneten an die Regierung. Sie ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle.[1]Im Europaparlament sind alle Anfragen an die Kommission Kleine Anfragen. Der Parlamentarier kann diese entweder schriftlich oder mündlich beantworten lassen. Anfragen zur schriftlichen Beantwortung müssen kurz gefasst sein und sich auf präzise Punkte beziehen (Art. 44 GOEP). Es wird unterschieden zwischen Fragen, die keine eingehenden Nachforschungen erfordern und innerhalb von drei Wochen beantwortet werden, sowie schriftlichen Anfragen ohne Vorrang, die innerhalb von sechs Wochen beantwortet werden müssen. Bei den Anfragen zur mündlichen Beantwortung gibt es zwei Arten: Anfragen mit Ersuchen um mündliche Beantwortung und Anfragen für die regelmäßig stattfindende Fragestunde.

In Deutschland kommen Kleine Anfragen im Bundestag und in den Landesparlamenten vor, die an die Bundes- oder Landesregierung gerichtet sind. Die Regierung gibt die Antwort meist in wenigen Wochen, wobei in der Regel keine aufwendigen Recherchen durchgeführt werden. Die Antworten beruhen auf den Fakten, die der Regierung aktuell vorliegen. Kleine Anfragen sind hauptsächlich ein Instrument der Opposition, die damit auch die jeweilige Regierung kontrollieren will; oftmals fordert sie Rechenschaft über bestimmte Handlungen, oder sie will Begründungen, warum bestimmte Maßnahmen nicht ergriffen wurden. Außerdem kann sie so Partikularinteressen ihrer Wählerschaft zum Ausdruck bringen, was vordergründig aus wahltaktischen Motiven geschieht. Die Große Anfrage ist umfangreicher, fordert eine ausführlichere Antwort und muss oft durch eine Fraktion beantragt werden.


Na, ob unter solchen Bedingungen wirklich was brauchbares rauskommt? Bleibt abzuwarten...

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22.02.2012 00:06
avatar  Bini
#8
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Ui ui ui, da bin ich ja mal gespannt.
Obwohl ich ja eigentlich damit rechne, dass das im nachhinein als grosse anfrage deklariert wird und dann monatelang irgendwo zur recherche rumdümpelt....


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22.02.2012 00:10
#9
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Denke die LINKE will das Feld nicht nur den Piraten überlassen.

Der Fragenkatalog lässt meiner Meinung nach nicht erkennen ob Die Linke pro oder conta zum dampfen steht.

Aber sollte sich rausstellen das sie PRO Dampfen sind wird die Bundesregierung schon allein deshalb gegen das dampfen sein.

VG Martin


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22.02.2012 00:14
#10
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Zur Ergänzung noch die große Anfrage.

Große Anfrage








Große Anfragen sind Fragen, die meist von einer Fraktion der Opposition eingereicht werden und an die Bundes- oder Landesregierung gerichtet sind. In Umkehrung kann es sein, dass eine Partei des Regierungslagers eine solche Anfrage vorträgt, um den entsprechenden eigenen Ministern die Möglichkeit zu geben, umfassend über ein Vorhaben oder über Erfolge zu berichten.

Große Anfragen an die Bundesregierung sind gemäß § 100 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) kurz und bestimmt zu fassen, können mit einer kurzen Begründung versehen werden und sind dem Bundestagspräsidenten einzureichen. Dieser fordert die Bundesregierung auf zu erklären, ob und wann sie die Anfrage beantwortet. Meist gehen die Antworten der Bundesregierung nach mehreren Monaten ein.

Eine große Anfrage muss von mindestens 5% der Abgeordneten (oder einer geschlossenen Gruppe, die nicht unbedingt die 5% der Abgeordneten erreichen muss) oder vom Ältestenrat eingebracht werden und dient der Opposition i. d. R. als Instrument zur politischen Richtungskontrolle der Regierung.[1]

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet und im Bundestag debattiert. Die Debatte muss erfolgen, wenn sie von einer Fraktion oder von so vielen Mitgliedern des Bundestages, wie eine Fraktion bilden können, verlangt wird. Lehnt die Bundesregierung die Beantwortung innerhalb einer bestimmten Zeit gänzlich ab, kann der Bundestag die Große Anfrage zur Beratung auf die Tagesordnung setzen.

Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen sind Große Anfragen meist länger, werden im Bundestag debattiert und erfordern eine ausführlichere schriftliche Antwort.

Das Verfahren für Große Anfragen an die Bundesregierung ist in den § 100 bis § 103 GOBT geregelt.

Das Dargelegte beschreibt im Prinzip auch die dort vorgetragenen Großen Anfragen in den Länderparlamenten


Gute Nacht
Martin


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22.02.2012 00:16
avatar  MvSt
#11
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Sollten aber Nachforschungen ergeben das Dampfen weniger schädlich ist als Rauchen (wovon wir ja alle ausgehen) haben wir "Dampfer" es etwas leichter.
Nachforschungen kann man auch ansteben lassen, bzw sind die Fragen so gewählt, dass m.E. zur Beantwortung teilweise Nachforschungen angestellt werden müssten...


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22.02.2012 00:23
#12
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man wird sehen - vielleicht

eGo-C Twist mit CE3/CE4+/LS-T/LS-E/A2-Klassik/Kayfun Mini V2.1
Lavatube V1.0 mit Mini Tanks, Lavatube Edelstahl (Apollo) mit The Vapor und Irony Lavatube Chrom mit The Vapor
Provari V1, V2 und V2 Mini mit The Vapor

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22.02.2012 00:29 (zuletzt bearbeitet: 22.02.2012 00:29)
#13
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Gebe zu Bedenken das bei kleinen Anfragen wie von der LINKEN keine Recherchen gemacht werden und die Fragen wahrscheinlich in etwa so beantwortet werden.

Nach heutigen Kenntnisstand der Bundesregierung liegen zu diesen Fragen 22,20,32,34 ...... noch keine gesicherten Erkentnisse vor. (Zahlen von mir willkürlich gewählt)

Und damit hat sich der Käse.

Aber vielleicht wird die Gesundheitsministerin NRW als Kapazität in Sachen e-Zigarette herangezogen.Dann Gute Nacht!!!

Aber unwahrscheinlich da sie das falsche Parteibuch ihr eigen nennt,

VG Martin


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22.02.2012 07:34 (zuletzt bearbeitet: 22.02.2012 07:34)
#14
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Zitat von Obiwan77
Gebe zu Bedenken das bei kleinen Anfragen wie von der LINKEN keine Recherchen gemacht werden und die Fragen wahrscheinlich in etwa so beantwortet werden.

Nach heutigen Kenntnisstand der Bundesregierung liegen zu diesen Fragen 22,20,32,34 ...... noch keine gesicherten Erkentnisse vor. (Zahlen von mir willkürlich gewählt)

Und damit hat sich der Käse.




Nicht nur das - erschwerend kommen ja noch Lobbyinteressen und Steuerausfälle dazu.

Sachgerechte Antworten, die alle wesentlichen Fakten berücksichtigen, erwarte ich nicht.

Schöne Grüsse aus der Voreifel
WinniePouh

Jetzt neu mit A2-T


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22.02.2012 09:31
avatar  Dampfmutti ( gelöscht )
#15
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Dampfmutti ( gelöscht )

Da die Linken auch angeschrieben wurden, haben die jetzt reagiert und da darf man gespannt sein.
Soweit ich es sehe sind alle Möglichkeiten drin,
aber sehr positiv sehe ich die Erwähnung von Ruhlmann und der Vergleich zu den Pyros.
Da müssen die drauf eingehen und ich hoffe es sind nicht die dummen Antworten, die wir schon kennen.


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22.02.2012 13:39
avatar  AlexTM
#16
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Die Antwort wird zu 2/3 aus "Darüber liegen keine Erkenntnisse vor" (auch wenn es zig Studien zu genau dieser Frage gibt) bestehen und 1/3 Pöscher-Langen … sach ich mal nach diversen Kleinen Anfragen und Antworten, die mir schon in anderer Sache untergekommen sind.


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02.03.2012 12:40
avatar  Nehoku
#17
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Junger Padawan

Gruß Holger


Mein Deutschlehrer sagte zu mir Rechtschreibung ist brauchbar, lesbarkeit unersätzlich.


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02.03.2012 12:46
avatar  roxel
#18
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Zitat von Nehoku
Mal ne Antwort gefunden

http://www.2download.de/download-9aeade7...esregierung.pdf



Das ist gut, das wir diese Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken nun auch lesen können.

Auf dem offiziellem Server des Deutschen Bundestages ist die Antwort noch nicht eingestellt. Deswegen habe ich in Berlin heute nachgefragt, ob man mir die Antwort zusenden könne. Auf die Antwort bin ich sehr gespannt.


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02.03.2012 12:51
avatar  Borsti
#19
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Pro Dampf hat den Fragenkatalog auch fertig, mal zum vergleichen.
http://pro-dampf.de/wp-content/uploads/2...pfAntworten.pdf



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02.03.2012 13:10
#20
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Tabaksteuerhinterzieher

Zitat von Nehoku
Mal ne Antwort gefunden

http://www.2download.de/download-9aeade7...esregierung.pdf



Vielen Dank dafür, hab ich auch vergeglich im Netz gesucht.

Hier mal was neues zum Fall Grüne und E-Dampfen:
Antwort von einem Mitglied des Bundestages zur E-Zigarette (3)

Möge ES ewig nudeln, rAmen
LoopCube
[Pastafari]

Ich bin ein Social Bot und betreibe Astroturfing!

PEACE
*Gefahrenhinweis:Der Beitrag kann nichtgekennzeichneten Sarkasmus beinhalten.

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02.03.2012 14:20
avatar  Krawuzl
#21
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so nun rauscht mir der Kopf, habe beide Fragenkataloge gelesen, einmal den von unserer Regierung und einmal den von pro dampf. Danke Borsti für's hochladen der pro dampf version. Schickt ihr das so an die Linken?

Unsere Regierung eiert teilweise recht Grenzwertig rum.

Hier die gleiche Argumentation wie von Frau Steffens, die aber bei genauem Lesen nicht aufgeht..weil noch keine Klärung ob Arzeneimittel oder nicht.
Es wird recht weit oben verlauthalst, dass man denkt, dass e-zigartetten bzw. nikotinhaltige Liqs unter das Arzeneigesetz fallen könnten, sollten, dürften.
Bei der Beantwortung der weiteren Fragen wird dann so getan, als ob die e-zigaretten und Liquide schon unter das Arzeneimittelgesetz gefallen wären..(was sie aber ja noch nicht sind) bzw. es werden Fragen beantwortet, mit "wenn die e-zigs/liquide arzeneimittel wären dann ist hier rechtlich dies und das.."

Ansonsten viel Vermutungen und nix Genaues weiss die Regierung nicht und Verantwortlichkeiten werden einfach im Kreis rundrum verteilt, auf die Händler, die Kommunen, die Gerichte, einzelne Behörden..eben überall hin nur möglichst weit weg von der Regierung..also sollen alle Anderen mal machen, die Regierung ist egal wie danach fein raus. Denn die macht nichts und war und ist somit auch für nüüüx verantwortlich. Gewinnen die Dampfgegner gut dür die Regierung, gewinnen die Dampfbefürworter kann die Regierung dann sagen, dass sie ja nie was gegen uns gesagt hat... wieso fällt mir gerade der Begriff Wendehals ein.. hmmmm

Also viel Lärm um nichts. Dieser Fragenkatalog schaft keine neuen Erkenntnisse noch gibt er Rechtssicherheit für Händler noch sonst irgendwas.
Es ist alles wie gehabt und der Rest wird sich dann zeigen..irgendwann, irgendwie..


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02.03.2012 16:12
avatar  Borsti
#22
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Unseere Antworten werden in kürze an alle möglichen Parteien verteilt...



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02.03.2012 21:33
#23
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Ähem, die Arbeit von Pro Dampf in allen Ehren.

Was soll das? Die Antwort der Bundesregierung war gefragt, nicht die gewünschenten Antworten eines Vereines.

Finde ich ja legitim das ihr eigene Antworten erstellt habt und auch allen Respekt, aber was glaubt ihr wem was mehr interessiert? Die offizielle Antwort der Bundesregierung (an die die kleine Anfrage ja auch gerichtet war) oder die Antwort von euch.

Wie geschrieben, echt Respekt vor euere Arbeit.

I like Originals ... no bullshit.

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02.03.2012 21:40
avatar  roxel
#24
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Zitat von Borsti
Unseere Antworten werden in kürze an alle möglichen Parteien verteilt...



Und was bringt das? Gar nichts, denn die offizielle Antwort der Bundesregierung ist längst im Umlauf und ihr imitiert die Bundesregierung. Das könnte man Euch auch in bösartiger Absicht als "Amtsanmaßung" anrechnen.


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02.03.2012 21:43
#25
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Oder schlicht und ergreifend als Lobbyarbeit für (von "offizieller Seite") rechtlich fragwürdigen Produkten.

Außerdem enthält es den Beigeschmack: Ah, da immitiert ein Verein die Bundesregierung.

I like Originals ... no bullshit.

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