Verbot von Liquids im Kreis Wesel

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25.02.2012 22:33 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2012 22:34)
#76
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Zitat von Karina*
Sorry, aber ich kapiere das gar nicht. Wieso jetzt nur in Kreis Wesel wo die da so streng sind? Mir ist ja klar, dass wir Föderalismus haben und Unterschiede in den Bundesländern, aber jetzt auch noch Landkreise die sich in so einer Weise "hervortun". Ich krieg das gar nicht in den Kopf und dann sprechen die noch von Einfuhr usw. als wäre das allgemeingültig in ganz Deutschland. Das ist ja wie Verarsche....ich krieg das nicht in meinem Kopf, dass sowas möglich ist und auch noch ohne Gesetzesgrundlage...



hierbei handelt es sich nur um den Versuch kommunaler Z-Klasse-Politiker,sich wichtig zu machen.
Mach dir keinen Kopf,die Grundlage derer nichtiger Entscheidungen basiert lediglich auf der Willkür einer realitätsfremden Landesministerin,die schon bald das Weite suchen wird..


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25.02.2012 22:40
#77
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Moderatorin

Zitat von Karina*
Sorry, aber ich kapiere das gar nicht. Wieso jetzt nur in Kreis Wesel wo die da so streng sind? Mir ist ja klar, dass wir Föderalismus haben und Unterschiede in den Bundesländern, aber jetzt auch noch Landkreise die sich in so einer Weise "hervortun". Ich krieg das gar nicht in den Kopf und dann sprechen die noch von Einfuhr usw. als wäre das allgemeingültig in ganz Deutschland. Das ist ja wie Verarsche....ich krieg das nicht in meinem Kopf, dass sowas möglich ist und auch noch ohne Gesetzesgrundlage...


Ich habe heute irgendwo schon geschrieben, das das mit der Einfuhr (was wirklich verboten ist) und diesem Erlass von wegen Verkauf von....
zu unterscheiden gilt:
sorry für Selbstzitat:

Zitat von heimchen

Man merke, es ist zwar eng, was die Einfuhr angeht, aber alles andere ist vorläufig ein grosses NICHTS und ich kann nur hoffen, dass vor allem Offline-Händler jetzt ja nicht nachgeben und der ganzen Einschüchterungstaktik trotzen. Es muss endlich was Konkretes (Präzedenzfall) kommen.


Was die Einfuhr durch die vergangenen Zollgechichten angeht, handeln ja einige Händler entsprechend und importieren keine Liquids mehr.

Was diesen Erlass betr. Verkauf angeht:

Zitat von Nighthawk
So, noch ein kurzer Nachtrag von mir:
Bis jetzt hat sich kein Gericht in der BRD auf das Zeugs von Frau Landesgesundheitsministerin berufen und wird sich nach meiner Einschätzung auch wohl schwer hüten dieses zu tuen.

25.02.2012 22:50
avatar  Karina*
#78
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Danke!
Eure Antworten habe ich ja verstanden. Doch was nützt es eigentlich dem Händler/Kunden der nun davon betroffen ist? Wer will schon freiwillig Ärger deshalb? Welcher Shopbetreiber hat denn die Zeit sich um den ganzen Behördenkram zu kümmern der auch noch an den Haaren herbeigezogen ist? Der Amtsapotheker wird Folge seinen Anordnungen leisten müssen usw. usf. Diese Beamten dort die dafür verantwortlich sind gehören sich alle von Früh bis Abends "gewatscht" wie wir in Bayern sagen. Leben von unseren Steuergeldern und verzapfen nur Mist weil sie scheinbar vor lauter Langeweile nicht wissen was sie anstellen sollen. Das ist doch Amtsmissbrauch irgendwo..Wenn ich Zeit hätte würde ich da Montagmorgen anrufen udn denen ein Loch in den Bauch fragen.....sowas von auf die Nerven gehen.....


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25.02.2012 23:10
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#79
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Ich komme auch aus Wesel und bin nun echt gespannt ob/wie sich hier in den Offlineshops (was fürn doofer Name, warum nicht einfach Geschäft vor Ort *g*) was ändert?
Wg. der Preise bestelle ich auch meistens über das Internet aber es gibt auch immer wieder Situationen in denen ich vor Ort was kaufe weil z.B. einfach mal Lust auf ein anderes Liquid habe oder mal ein Ersatzteil gebraucht wird.
Würde mich auch interessiern ob nun das Ordungsamt oder was auch immer dieses irsinnige Verbot kontrollieren will?

Ich sehe mich schon nachts verstohlen mit Wuffi umme Ecken ziehen um heimlich meine verbotenen Liquids zu konsumieren


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25.02.2012 23:18
#80
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Moderatorin

Zitat von Karina*
Danke!
Eure Antworten habe ich ja verstanden. Doch was nützt es eigentlich dem Händler/Kunden der nun davon betroffen ist? Wer will schon freiwillig Ärger deshalb? Welcher Shopbetreiber hat denn die Zeit sich um den ganzen Behördenkram zu kümmern der auch noch an den Haaren herbeigezogen ist? Der Amtsapotheker wird Folge seinen Anordnungen leisten müssen


Bist Du da sicher, dass die wirklich ohne Beweise und/oder einer gerichtlich abgesegneten Verfügung und nur aufgrund eines Erlasses den Laden stürmen?

Was heisst hier freiwillig Ärger? Wenn kein Verbot da ist können die Amtsapotheker gar nichts machen. Alles hängt davon ab, ob ein Shop, sollte es wirklich von Amts wegen zu einer Anzeige kommen, dann endlich dagegen klagen wird, eben weil es "an den Haaren herbeigezogen ist".
Solange aber kein Shop diese "Hürde" nehmen will, solange geht es in diesem Stil weiter und wer lacht sich dann ins Fäustchen?

25.02.2012 23:35
#81
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Hüter des HwV

Zitat von colonius

Zitat von SirHuckleberry
Wie jetzt echt nicht? Woher wissen die dann das Datum?


Das war das Datum, an dem BS ihre persönliche Meinung mit dem Briefkopf des MGEPA NRW veröffentlicht hat und jetzt alle von "Erlass" plappern.

Aber anscheinend ist es so, wie Heimchen sagt, daß es wirklich keinen "Erlass" im juristischen Sinne gibt.
Vielleicht sollte man diesen Punkt mal etwas genauer betrachten.



Genau .. warum kritisieren dann andere Politiker diesen nicht vorhandenen Erlass?
http://www.helga-daub.de/?wc_c=10572&wc_lkm=&id=1280

Ich blick da nicht mehr durch was wirklich Fakt ist.


PS: ICooli: mit 12mg meinen die wahrscheinlich den Nikotingehalt der Kartusche einer e-Zigarette. Hamse das e vergessen.

Hey .. Tür zu, es zieht!

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25.02.2012 23:56
avatar  Karina*
#82
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@heimchen
Na ja, der Amtsapothekter wird wahrscheinlich die Apotheken kontrollieren müssen wenn ich da jezz genau darüber nachdenke. In den Apotheken denke ich gibts ja (noch?) keine Liquids und dann hat sich das Thema erledigt. Doch bei den Shops (wer auch immer da dann kontrolliert) ist das schon haariger. Wer kennt nicht den Beamten xy der einfach Dienst nach Vorschrift macht und dabei, auch wenn manchmal noch so freundlich, nicht abweicht? Kommt also irgendsoein "Ordnungshüter" in den Laden und erzählt vor der Kundschaft was von verbotenen Sachen. Das ist für jeden Ladeninhaber Gift. Der Kunde XY hört nur was zur Hälfte und plappert dann gleich was von "Drogen oder so..." weiter... Hier in meiner Gegend gibt es noch keine reinen E-Smoker-Shops. Solche Ladeninhaber wollen auch ihren Tabak, Zeitschriften etc. weiterhin verkaufen und nicht einen schlechten Ruf haben. Bis die ihr Recht kriegen kann der Ruf dahin sein und der ganze Ärger den das macht und die ganze Schreiberei nebenbei...Das ist alles nicht so einfach und darauf zielt es ab. Natürlich sollen sie sich wehren und auch Recht bekommen.
Unser ortsansässiger Tabakhändler lässt es noch aus genau diesem Grunde. Seine Aussage war, mit dem Sishatabak musste er die Regale räumen weil es plötzlich wegen immenser Gesundheitsschädigung verboten war. Ein halbes Jahr später durfte er die Regale wieder auffüllen weil da war die Steuerbanderolle auf dem Sishatabak.
Ganz ehrlich, seit ich diese Sachen lese könnt ich mich nur noch aufregen. Ich werde mir demnächst Liquid mit Nikotin bunkern und sollte ich mich damit schädigen dann ist diese doofe Tussi dran schuld weil sie mich zu Hamsterkäufen zwingt.


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26.02.2012 00:19 (zuletzt bearbeitet: 26.02.2012 00:23)
#83
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Moderatorin

Zitat von Karina*

Unser ortsansässiger Tabakhändler lässt es noch aus genau diesem Grunde. Seine Aussage war, mit dem Sishatabak musste er die Regale räumen weil es plötzlich wegen immenser Gesundheitsschädigung verboten war. Ein halbes Jahr später durfte er die Regale wieder auffüllen weil da war die Steuerbanderolle auf dem Sishatabak.


Das ist jetzt aber ein sehr interessanter Fall, welche irgendwie Parallelen zeigt.....

Im Netz habe dazu etwas gefunden:
Es gibt in Deutschland ein Gesetz, dass Tabak nur 5 prozent feuchtigkeit haben darf alle Tabaksorten sind verboten, deren Feuchthaltemittelanteil (Glycerin) über 5% liegt. Seitdem der deutsche Zoll also begann, die Einfuhr von Tabak, der diesen Richtlinien nicht entspricht, zu unterbinden, gibt es speziellen Tabak für den deutschen Markt

Ich denke ausser der Steuerbanderolle, wurde eben für den deutschen Markt ein spezieller Shishatabak hergestellt, der dann dadurch wieder frei verkäuflich wurde.


Edit: übrigens in der Schweiz gibt es keine solche Feuchtigkeitsbegrenzung für Shishatabak

26.02.2012 00:46 (zuletzt bearbeitet: 26.02.2012 00:49)
#84
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Nochmal zum Mitschreiben und ich hoffe es wird endlich mal begriffen:

Vor Ort in den einzelnen Gemeinden werden die Ordnungsämter tätig und sprechen gegebenen Falls Verkaufsverbote aus.

Bis jetzt wurde aber noch kein einziges Verkaufsverbot für nikhaltige Liquids ausgesprochen, dagegen hätten einige Händler bereits geklagt. NRW-weit ist bis jetzt nur ein Ordnungsamt tätig geworden. Es hatte den betroffenen Händler zu einer schriftlichen Stellungnahme in Bezug auf Verkauf von nikhaltigen Liquids aufgefordert, welche dieser bis zum 29.02.12 zu beantworten hatte. Der Händler hat über seinen Anwalt eine entsprechende Stellungnahme nebst Rechtsgutachten über seinen Anwalt abgegeben.

Das ist der bis jetzige Stand der Dinge.

Alles andere in der Presse und soweiter sind Verlautbarungen der entsprechenden Kreisverwaltungen / Kommunalverwaltungen. Aus denen geht bis jetzt sinngemäß nur hervor das sie nur dann tätig werden wenn Handlungsbedarf besteht. Sie warten also ob ein Händler angezeigt wird oder eine rechtliche Handlungsgrundlage besteht.
Ansonsten warten sie erstmal ab was im Kreis Unna passiert und ob und wann dort ein Bescheid an den Händler ergeht.

Kein Bescheid an den Händler, kein Grund zur Klage, also noch kein Prozess.

I like Originals ... no bullshit.

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26.02.2012 00:50 (zuletzt bearbeitet: 26.02.2012 00:51)
#85
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26.02.2012 10:24
avatar  Karina*
#86
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@heimchen und @nighthawk
Danke für euere ausführlichen Antworten zum "Begreifen" :)
Also ich habe auch nachgelesen und in einschlägigen Foren für Sishatabak steht: Die Meisten führen das in den Apotheken frei verkäufliche Glycerin dann dem Sishatabak zu da er sonst wohl nicht so gut schmeckt.
Also sind die einzigen wirklichen Parallelen, dass es viel Panikmache ist damit man da die Steuerbanderolle draufbekommt. Es geht um die Kohle und um die Wichtigmacherei der einzelnen Politiker. Die Hamsterkäufe sind dennoch berechtigt da es mit Sicherheit mit Steuerbanderolle nicht billiger werden wird.


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26.02.2012 10:30
avatar  kaheiro
#87
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Wann nimmt dieser ganze Schwachsinn endlich ein Ende? Ungeachtet der Gesetzeslage wird hier einfach weiter gemacht
und so den Leuten vorgekaukelt, alles ist rechtens. Ich fasse es einfach nicht.
Was für ein armes Deutschland.

____________________________________________________


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26.02.2012 10:58
#88
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Moderatorin

Zitat von Nighthawk
Nochmal zum Mitschreiben und ich hoffe es wird endlich mal begriffen:

Vor Ort in den einzelnen Gemeinden werden die Ordnungsämter tätig und sprechen gegebenen Falls Verkaufsverbote aus.

Bis jetzt wurde aber noch kein einziges Verkaufsverbot für nikhaltige Liquids ausgesprochen, dagegen hätten einige Händler bereits geklagt. NRW-weit ist bis jetzt nur ein Ordnungsamt tätig geworden. Es hatte den betroffenen Händler zu einer schriftlichen Stellungnahme in Bezug auf Verkauf von nikhaltigen Liquids aufgefordert, welche dieser bis zum 29.02.12 zu beantworten hatte. Der Händler hat über seinen Anwalt eine entsprechende Stellungnahme nebst Rechtsgutachten über seinen Anwalt abgegeben.

Das ist der bis jetzige Stand der Dinge.

Alles andere in der Presse und soweiter sind Verlautbarungen der entsprechenden Kreisverwaltungen / Kommunalverwaltungen. Aus denen geht bis jetzt sinngemäß nur hervor das sie nur dann tätig werden wenn Handlungsbedarf besteht. Sie warten also ob ein Händler angezeigt wird oder eine rechtliche Handlungsgrundlage besteht.
Ansonsten warten sie erstmal ab was im Kreis Unna passiert und ob und wann dort ein Bescheid an den Händler ergeht.

Kein Bescheid an den Händler, kein Grund zur Klage, also noch kein Prozess.



Vielleicht sollte dieser Text gleich als POPUP jeden Morgen beim Öffnen des Forums erscheinen

26.02.2012 11:28
#89
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Hüter des HwV

Die Frage ist nur: Braucht es für nikotinhaltige Liquids überhaupt ein Extra-Verbot:
Extrahiertes, flüssiges Nikotin ist als Arzneimittel dem AMG unterworfen. Es wurde festgestellt, dass Nic. flüssig pharmakologische Auswirkungen hat und physiologische Funktionen beeinflussen kann. Zur Einstufung nutzte man die arzeneimittelrechtliche Zweifelfallsregelung (§ 2 Abs 3a). (Voraussetzung für die Anwendung des § 2 Abs. 3a AMG n. F. ist die positive Feststellung der Arzneimitteleigenschaft des betreffenden Präparats sowie, dass es unter die Definition etwa eines Lebensmittels oder Medizinproduktes fallen kann.)
Quelle Buch: Kommentar zum Arzneimittelgesetz(AMG) 2010
Da ist nur noch die Frage offen, ob es sich bei unserem flüssigen Nikotin um ein Tabakerzeugnis handelt oder nicht.

Hey .. Tür zu, es zieht!

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26.02.2012 11:32
avatar  kaheiro
#90
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... und noch eins: Anscheinend scheinen alle Behörden knapp mit Ihren Argumenten zu sein. Grundsätzlich wird immer
wieder derselbe Text verwendet. So ein Schwachsinn.

____________________________________________________


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26.02.2012 17:18
#91
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Schwachsinn, das kommt der Sache schon ziemlich nahe.

Meines Erachtens, und damit stehe ich nicht alleine, sind nikotinhaltige Liquids Genussmittel, nichts anderes.
Und um dieses ein für alle mal klar zu stellen bedarf es halt Gerichtsverfahren, welche zur Zeit aber nicht geführt werden können, siehe Postings weiter oben.

I like Originals ... no bullshit.

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26.02.2012 17:31
avatar  MvSt
#92
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Ich poste auch noch mal meine Senf dazu:

Einige zum Thema passende Auszüge meines Offline-Händlers:

Zitat

- Viel Wind um NICHTS!
- Es besteht zur Zeit absolut kein Verbot, und selbst wenn eins kommen sollte, dann erweitern wir Händler unseren Gewerbeschein um freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen zu dürfen (wie z.B. DM). Darunter würde auch das Nic.-haltige Liquid fallen. Ergo verkaufe ich es dann also immer noch...
- Wenn es wirklich eine Grundlage und ein absolutes Verkaufsverbot in NRW geben sollte, an das ich nicht glaube, dann kann man sich das Liquid immer noch ganz Legal in den Nachbarbundesländern besorgen, wo ist das Problem??...



Mein Händler bleibt also ganz gelassen. Das sollten wir auch bleiben!!!


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26.02.2012 17:33
#93
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YEAH!!!!!!!!!!!!!!!!

Wahre Worte!

I like Originals ... no bullshit.

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26.02.2012 17:40
#94
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Moderatorin

Zitat von Nighthawk
Schwachsinn, das kommt der Sache schon ziemlich nahe.

Meines Erachtens, und damit stehe ich nicht alleine, sind nikotinhaltige Liquids Genussmittel, nichts anderes.
Und um dieses ein für alle mal klar zu stellen bedarf es halt Gerichtsverfahren, welche zur Zeit aber nicht geführt werden können, siehe Postings weiter oben.



Kein Sorge, kein Senf von mir dazu dafür aber ein grosses

27.02.2012 18:48
avatar  ( gelöscht )
#95
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( gelöscht )

Na ja ok somit kann ich ja meine Vodkaflasche bedenkenlos bei den Kindern stehen lassen, Alkohol ist ja unschädlich, lediglich Nikotin ist gefährlich.


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27.02.2012 18:53
#96
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Difinition was sind Genussmittel:

http://de.wikipedia.org/wiki/Genussmittel

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