Frankfurter Rundschau: Die Bundesregierung...

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29.02.2012 12:08
avatar  TS-DAX ( gelöscht )
#51
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TS-DAX ( gelöscht )

Hi, hi

luschtig! Ich habe gerade eine Ordnungswidrigkeit begangen.(Bestellung versandt).

Die Bundesregierung hat diesbezüglich nichts beschlossen. Aber die Jagd ist bereits eröffnet.
Mit jedem Tag werden es mehr "Dampfer" und somit vergrössert sich die Anzahl der sogenannten
"Beute". Ergo, ist klar, das die Luft gesetzlich "dünner" wird. Aber merke: Ein, in die Enge
getriebenes Individuum wird sich heftig wehren!

LG

Tom


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29.02.2012 12:09
avatar  DaMar
#52
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Die Schlussfolgerung der FAZ ist Schwachsinn, soviel steht fest. Antworten auf Anfragen haben, wie bereits geschrieben wurde, keine Rechtskraft.

Aber: Die Antworten sprechen Bände.
Die Antworten geben lediglich die Meinung der Bundesregierung zum Thema wieder. Und wenn ich dort lese, dass die Regierung offenbar in E-Zigaretten, die mit Nikotin betrieben werden können und solche, die es nicht können, unterscheidet, dann weiß ich, wieviel Sachverstand dahintersteckt.

Der Hinweis zum Medizinproduktegesetz ist auch fantastisch. Demnächst muss ich dann meine Löffel auch dort kaufen, weil die zur Einnahme von Medikamenten geeignet sind?

Richtig finde ich allerdings schon, dass alles, was mit Rauchentwöhung wirbt, als Präsentationsarzneimittel in die Apotheke verbannt wird. Die Behautpung ist und bleibt idiotisch.

@Freidenker: Nikotin in die Apotheke wird ausschließlich gefodert, um Nik-Liquids komplett zu verbieten. Frag Dich doch bitte mal, welcher Hersteller die Kosten für das Zulassungsverfahren übernehmen will und welche Bedingungen für die Zulassung bestehen. Du magst vielleicht einen Vorrat haben, aber bis eine solche Zulassugn durch ist, vergehen ca. 3 bis 5 Jahre. Bis dahin wäre die E-Zigarette tot.

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

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29.02.2012 12:09
avatar  Chandra
#53
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Zitat von Wolfram
@Freidenker@

Was denkst Du denn, was 10ml dann in der Apotheke kosten werden?
Ich würde mal vermuten, daß Du dann für 10ml 18er Liquid
etwa 12.-€ bezahlen wirst!!




Sorry, wenns nach Nikotingehalt geht wie bei Pflaster und Kaugummi auch, wird das nicht reichen.

Sieben Nikotinpflaster mit 17,5mg Nikotin kosten im Internet knapp 17€, in der Apo knapp 20€ (wenn ich letzteres noch richtig im Gedächtnis habe).

Kleine Rechnung: (20€:7) x 10 = 28,50€ (gibt dann 175mg Nikotin), also etwas weniger als in 10ml 18mg-Liquid drin ist...

Sorry..., aber ich halte die vermutete Nähe zur Tabakindustrie von Steffens & Co. fragwürdiger als die vermutete Nähe zur Pharmaindustrie..., da sie die Liquids ja in Apos unterbringen will...

LG


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29.02.2012 12:13
avatar  DaMar
#54
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Zitat von mausefurz

Verstehe aber nun die Wiedersprüche nicht, habe hier im Forum gelesen das Apotheken kein PG und VG mehr in größeren Mengen verkaufen dürfen.



Nur um das klarzustellen: Die Apotheken dürfen PG und VG verkaufen, es gibt lediglich Apotheken, die das (mit welcher Begründung auch immer) nicht tun. Ich hole meinen "Stoff" in 3 Apotheken, die Inhaber wissen auch, wozu ich das Zeug brauche. Sie verstehen zwar nicht, wie man PG inhalieren kann, aber das, so meinen sie, sei ja auch meine Angelegenheit. Hauptsache, das Zeug hat Arzneibuchqualität.

Motto: Tertium datur

Hardware:
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29.02.2012 12:20
#55
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Gutelauneverbreiter

@DaMar
OK! und wie ist es nun mit Nic - verkaufen die es auch ??


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29.02.2012 12:34
#56
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Iss ja niedlich.
Bin enttäuscht von der FR, dass die so einen Schmarrn veröffentlicht. Das würde eher zu B*** passen ;)

Liebe Grüsse

Inka

BEP am 10.4.2012 geknackt :)

Dampferleben - mein Blog

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29.02.2012 13:04
avatar  tutnet
#57
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diese Anfrage ist doch klar was da drinn steht. nur der gleiche müll wie in der letzten.

http://www.xsara-community.com/jenser/KlAnfrage1401.pdf


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29.02.2012 13:09
avatar  michima
#58
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Die DAZ schreibt zur gleichen Anfrage etwas genauer. Das klingt m.E. auch besser:

http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de...theke/6635.html

Nikotin-Tanks gehören in die Apotheke

Berlin - Nach Ansicht der Bundesregierung gehören die immer beliebteren E-Zigaretten in die Apotheken – aber nur, wenn darin Nikotin verdampft wird. Denn die Nikotin-Tanks oder -liquids unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Diese Ansicht äußert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Rechtlich unterliegen die für den Betrieb einer E-Zigarette erforderlichen Nikotin-Tanks oder –liquids nach Auffassung der Regierung aufgrund ihrer pharmakologischen Wirkung des Nikotins dem Arzneimittelgesetz (AMG). Weil es sich bei den Nikotinprodukten nach überwiegender Auffassung nicht um Tabakerzeugnisse handle, finde auch die in § 2 Abs. 2 Nr. 3 AMG vorgesehen Ausnahme für Tabakerzeugnisse keine Anwendung, so die Antwort der Regierung.

Die E-Zigarettenkörper ohne Nikotinlösung stuft die Regierung – mitsamt dem Ladegerät und dem Vernebler – hingegen „nur“ als Medizinprodukt ein, das auch außerhalb von Apotheken angeboten werden darf. Ist das Nikotin-Depot dagegen fest mit der E-Zigarette verbunden, ist die E-Zigarette „einheitlich als Arzneimittel und nicht als Medizinprodukt einzustufen“ (§ 2 Abs. 3 Medizinproduktegesetz).

Für „Dampfer“ stellt die Regierung außerdem klar, dass der bloße Gebrauch von nikotinhaltigen E-Zigaretten nicht gegen das AMG verstößt – allerdings sei das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) zu beachten. Denn nach Auffassung der Regierung fallen die elektronischen Zigaretten grundsätzlich unter das BNichtrSchG. Es regle ein allgemeines Rauchverbot, „ohne dass ‚Rauchen‘ hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen“ differenziert werde. Damit wäre das Rauchen von E-Zigaretten in Einrichtungen und Verfassungsorganen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen verboten. Die Länder könnten darüber hinausgehende Einschränkungen treffen, so die Regierung.

Weil der Markt für E-Zigaretten im Vergleich zu dem für Tabakwaren noch „sehr klein“ sei, erwartet die Bundesregierung derzeit keine Mindereinnahmen aus der Tabaksteuer. Momentan erwäge die Regierung auch nicht, eine Steuer auf E-Zigaretten einzuführen, so die Antwort. Unzufrieden mit den gegebenen Antworten zeigte sich die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Martina Bunge. Einerseits spreche die Regierung sich klar für eine Einstufung als Arzneimittel aus, andererseits betone sie die Zuständigkeit der Bundesländer für Produktbewertungen. Im Nichtraucherschutz sollen die E-Zigaretten bundesrechtlich wiederum den Tabakprodukten gleichgestellt werden. „Die Bundesregierung betreibt ihre Untätigkeit mit System“, so Bunge. Die Bundestagsabgeordnete fordert die Bundesregierung auf, endlich anzuerkennen, dass bundesrechtlicher Regelungsbedarf bestehe.


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29.02.2012 13:13
avatar  Chandra
#59
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Hi,

Pharmazeutische Zeitung online - vor 20 Minuten:

Die Bundesregierung stuft E-Zigaretten grundsätzlich als Arzneimittel ein. Bestätigt von einem Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Die rechtliche Einstufung der E-Zigaretten als Arzneimittel obliegt den Ländern.

Bin ein sehr gelassener Mensch, und bis heute habe ich immer gedacht, Leute haltet den Ball flach, eine einzelne Ministerin macht den Kohl nicht fett, usw.

Aus, vorbei. Wenn schon auf einen Erlaß von Frau Steffens Großrazzien auch in anderen Bundesländern (Niedersachsen) passieren, geht jetzt erst recht die Post ab.

Meine Empfehlung: Schätzt ab, wann ihr "Nuller" seid, oder wie lange ihr noch dampfen wollt, und deckt euch entsprechend ein!

Besser, die Händler verkaufen noch ihre Waren an uns, als dass sie beschlagnahmt werden.

Hoffe sehr, ich irre mich

LG


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29.02.2012 13:25
avatar  nobody
#60
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Ich weiß nicht, vielleicht haben sie die Bedingungen denen ein Arzneittel unterliegen muss, damit es als solches deklariert werden kann, überlesen !!!!

„Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind oder aber im oder am menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen bzw. Tier verabreicht werden können, um entweder die menschlichen bzw. tierischen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.“

Wenn sie sich nur auf das "beeinflussen" konzentrieren, dann ist ALLES, bzw. fällt alles unter den Sammelbegriff ARZNEIMITTEL. Also könnten wir auch unser Trinkwasser dann bitte nur noch in der Apotheke kaufen !!

Lächerlich diese Aussage, rein juristisch betrachtet ..... (ich spare mir den Zwischensatz)......Unfähigkeit....


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29.02.2012 13:31
avatar  DaMar
#61
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Zitat von mausefurz
@DaMar
OK! und wie ist es nun mit Nic - verkaufen die es auch ??



Hab' ich noch nicht gefragt, die 36er Nik Basis habe ich in NRW bestellt und auch von da bekommen (zuletzt im Februar)

Motto: Tertium datur

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29.02.2012 13:43
avatar  DaMar
#62
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Zitat von tutnet
diese Anfrage ist doch klar was da drinn steht. nur der gleiche müll wie in der letzten.

http://www.xsara-community.com/jenser/KlAnfrage1401.pdf



Wobei die Antwort aber interessant ist. Ich zitiere mal:

Zitat

Bei nikotinhaltigen Arzneimitteln, die zur inhalativen Anwendung zugelassen wurden, ist davon auszugehen, dass erhebliche Nikotinmengen resorbiert werden. Nikotinhaltige Liquids, die durch Verdampfen zur Inhalation bestimmt sind, unterliegen daher als Funktionsarzneimittel den arzneimittelrechtlichen Regelungen.


Da stellt sich schonmal die Frage, ob man von einem Inhalator (Vernebler) auf die EZigarette (Verdampfer) überhaupt schließen kann. Schließlich bleibt die Frage offen, ob dadurch das Nikotin nicht chemisch verädert wird. (Meine Antowrt darauf ist klar, aber ich brauche dafür auch keine "belastbare" Studie).

Zitat
Werden sie im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht oder werden sie mit industriellen Verfahren oder gewerblich hergestellt (§ 4 Abs. 1 AMG, Fertigarzneimittel), dürfen sie im Geltungsbereich des AMG nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind (§ 21 Abs. 1 AMG).


Wenn man das zweimal liest, fällt auf, dass der Verkauf von hochkonzenrierten Nik Basen damit nicht verboten wird, denn die sind keine Fertigarzneimittel.

Abgesehen davon fällt die bigotte Auffassung auf, dass eZigaretten keine Tabakprodukte sind, wenn es um die Einordnung ins AMG geht, aber sofort zu Tabakprodukten werden, wenn's um's NSG geht.

Motto: Tertium datur

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29.02.2012 13:54
avatar  nobody
#63
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DaMar ich bin begeistert !!!!


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29.02.2012 14:08
avatar  tutnet
#64
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interresant auch das argument der Dr. Martina Bunge aus dem DAZ:

Einerseits spreche die Regierung sich klar für eine Einstufung als Arzneimittel aus, andererseits betone sie die Zuständigkeit der Bundesländer für Produktbewertungen. Im Nichtraucherschutz sollen die E-Zigaretten bundesrechtlich wiederum den Tabakprodukten gleichgestellt werden.


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29.02.2012 14:17
avatar  DaMar
#65
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Zitat von nobody
DaMar ich bin begeistert !!!!


Ich bin es nicht. Die Lücke zeigt leider nur, wie wenig Kenntnisse die Verfasser solcher Antworten eigentlich haben.

Motto: Tertium datur

Hardware:
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Nikotin: 12 - 9

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29.02.2012 14:37
avatar  channi
#66
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Admini

__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


Bitte bewertet Eure LIEBLINGS: Shops + Geräte, Zubehör, Aromen und Liquids





Facebook:
Aktionen auf Facebook und Dampfertreff bewerten
Termine, Stammtische und Messen
Channi auf Facebook



Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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29.02.2012 14:44
avatar  angi
#67
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Zitat von tutnet
interresant auch das argument der Dr. Martina Bunge aus dem DAZ:

Einerseits spreche die Regierung sich klar für eine Einstufung als Arzneimittel aus, andererseits betone sie die Zuständigkeit der Bundesländer für Produktbewertungen. Im Nichtraucherschutz sollen die E-Zigaretten bundesrechtlich wiederum den Tabakprodukten gleichgestellt werden.



....die wiedersprechen sich total, ich hab das auch schon bemerkt.
Schlimm !


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29.02.2012 14:45
avatar  ( gelöscht )
#68
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( gelöscht )

Ich habe da mal einen Zwischenruf: Wenn das Nikotin in den Liquids aus Tabak gewonnen wird (was ich immer noch nicht definitiv weiß), müsste dann nicht zuerst das vorläufige Tabakgesetz geändert werden, wenn man die Liquids als Arzneimittel einordnen möchte?


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29.02.2012 14:45
avatar  ( gelöscht )
#69
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( gelöscht )

Macht mal halblang.


Dies war keine Verabschiedung eines Gesetzes. Es war nur ein Einschätzung der Bundesregierung. Eine Einschätzung, die sich mit dem Vorgehen NRW´s und anderer restriktiv vorgehender Bundesländer deckt und diesem ... im nachhinein ... eine Grundlage zu geben versucht.


Die Tendenz der Bundesregierung ist klar. Analog zu dem, was in anderen Foren stand, hat man den Lobbyisten der Pharmabranche ein Ohr geschenkt. Dampfen ist nun erstmals in den schwarzen Bereich gedrängt.


Brüssel wird kaum anders entscheiden. Denn dort, nach Munkeln zu urteilen, haben die Lobbyisten den Löwenanteil ihrer Arbeit geleistet. Derzeit aber ... ist die Durchführung des Arzneimittelgesetzes Ländersache. Wer also das Glück hat, in einem Bundesland mit entsprechend liberaler Handhabe zu wohnen oder zu handeln, den betrifft es ... noch ... nicht.


Bestellungen aus weiterhin liberal eingestellten EU-Ländern werden immer möglich sein. Und bis zu Hausdurchsuchungen bei Dampfern aufgrund des Verdachtes illegal erworbenen oder bessenen Dampfzubehörs ist es ... noch ... nicht gekommen. Daran wird wohl noch zu arbeiten sein. Geniessen wir also weiterhin die Abendsonne.


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29.02.2012 14:49
#70
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Der Hinweis zum Medizinproduktegesetz ist für'n Arsch, solange in unserem Land künstliche Hüftgelenke eingebaut werden, die lediglich ein CE-Zeichen tragen müssen. Wo leb ich hier eigentlich???

LG Martin

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29.02.2012 14:51
avatar  angi
#71
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Es nervt aber ! In jeder Zeitung wird etwas berichtet, ein "Kauderwelsch" was da geschrieben steht ! Alles wird verdreht und irgendwie zusammengebastelt zu einem Text.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, alles ist offen !
Mich würde mal interessieren, was denn der Händler dazu sagt, dessen Lieferung eingezogen wurde, ob das wirklich alles so der wahrheit entspricht was berichtet wird.


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29.02.2012 14:52
avatar  athrie
#72
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Zitat von Dampfbacke
Wo leb ich hier eigentlich???



diese frage stell ich mir im letzten halben jahr oft... bzw muss sie mir oft stellen... zu oft fuer meinen geschmack!


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29.02.2012 14:53
avatar  angi
#73
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Tja, die Mehrheit der Bevölkerung hat diese Regierung gewählt ! So funktioniert Demokratie !


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29.02.2012 14:54
avatar  Leynad
#74
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Zitat von Cumulus
Bestellungen aus weiterhin liberal eingestellten EU-Ländern werden immer möglich sein. Und bis zu Hausdurchsuchungen bei Dampfern aufgrund des Verdachtes illegal erworbenen oder bessenen Dampfzubehörs ist es ... noch ... nicht gekommen.




Und warum kann ich kein Cannabis im Internet bestellen? Ist doch in Holland erlaubt...

Und das mit den Hausdurchsuchungen hat ja gerade erst angefangen: http://www.bild.de/news/inland/rauchen/g...73094.bild.html


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29.02.2012 14:56
avatar  ( gelöscht )
#75
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( gelöscht )

Zitat von Dampfbacke
Wo leb ich hier eigentlich???


Bakschisch Republik Deutschland

Das Land, in dem die Korruptionsrate weitaus höher ist, als in den Ländern, von denen man das glaubt.


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