Ordnungsamt beschlagnahmt Dampfe auf der Strasse!!

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11.04.2012 10:41
avatar  NathCim
#176
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Zitat von sachsenkrieger

Zitat von zwinkl
Aber tröstet euch, gerade die haben im RL am meisten probleme mit dieser thematik (oder gar keine kinder).



Jetzt bewegste dich aber auf ganz dünnem Eis.......................das is´ doch wohl keine Hetze gegen Kinderlose?




Was für ein Schwachfug.....

Zum Thema: Forder' die Dampfe zurück, wie auch schon mitgeteilt, zur Not mir Anzeige im Rücken. Es gibt keine rechtliche Grundlage für deren lange Einbehaltung..

Erziehung ist ein anderes Thema, ich glaube, darum gehts in dem Thread auch nicht (sagt mir mein Vögelchen..).

- Stolzer Besitzer eines Dampferschädels -

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11.04.2012 10:44
avatar  zwinkl
#177
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Neinnein, habe ja selbst auch keine gemacht, aber dafür LAGs bei deren kids (elche ja dann meine waren) zur seite gestanden.
Da ich selbst nicht die rosigste kindheit hatte, hab ich das liebevoll-konsequent gehandelt und bin echt gut damit gefahren.
Meine "kids" rauchen beide nicht, was ich auch mit darauf zurückführe, daß ich immer betont und zugegeben habe, daß rauchen toootal doof
ist und ich als raucher der oberidiot. Das glaubt dir ein kind dann auch. Den spruch (Na, doofi, gehtst wieder rauchen...?) hab ich gerne hingenommen.
Mir wurde immer erzählt, wie schädlich, teuer und ungesund rauchen wäre, aber beide eltern rauchten wie die schlote, damals sogar vor uns.

Vor anzeige,etc. (was ja eh nix bringt) braucht man auch erstmal schriftliches als beweis...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
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11.04.2012 10:52 (zuletzt bearbeitet: 11.04.2012 10:53)
avatar  Ansa
#178
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Nun.. wenn der TE die Dampfe zurückfordert muss er auch sagen wem sie gehörte.
Gehört sie dem Sohn, darf das Ordnungsamt die wohl einbehalten, weil der ist minderjährig. Oder muss es die Dampfe trotzdem dem Vater geben?
Gehört sie dem TE, gibt er damit zu, dass sein Sohn mit seinem Wissen gedampft hat-- Verletzung Jugendschutz.
Glaube das ist so oder so dumm gelaufen.
Ausser er hätte 0er im Tank gehabt.


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11.04.2012 11:04
avatar  zwinkl
#179
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Klar, würde ich sagen, daß es meine ist und er sich die einfach mitgenommen hat.
Kommt vor...und ist bestimmt nichtmal ne ordnungswiderigkeit.
Bei überlassung ist max. OWI, kommt auch nix bei raus...
Ich würde versuchen, zeugen zu benennen und dann den ordnungsamtfritzen auf das messen mit 2erlei maß festnageln.
Bin mir sicher und weiß das aus erfahrung, sobald schriftliches eingefordert wird ziehen die sofort zurück...

--><--


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11.04.2012 11:10
#180
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Zitat von Ansa
Nun.. wenn der TE die Dampfe zurückfordert muss er auch sagen wem sie gehörte.
Gehört sie dem Sohn, darf das Ordnungsamt die wohl einbehalten, weil der ist minderjährig. Oder muss es die Dampfe trotzdem dem Vater geben?
Gehört sie dem TE, gibt er damit zu, dass sein Sohn mit seinem Wissen gedampft hat-- Verletzung Jugendschutz.
Glaube das ist so oder so dumm gelaufen.
Ausser er hätte 0er im Tank gehabt.



Auch der Besitz von Minderjährigen darf nicht einbehalten werden, sondern muss den Erziehungsaberechtigten ausgehändigt werden. In diesem Fall jedoch scheint es ja nichtmal ein gültiges Gesetzt zu geben. Bin mal gespannt, wie diese Geschichte weiter geht.

LG Vera


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11.04.2012 11:16
avatar  Ansa
#181
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Zitat von Dampfb&auml;ren

Auch der Besitz von Minderjährigen darf nicht einbehalten werden, sondern muss den Erziehungsaberechtigten ausgehändigt werden. In diesem Fall jedoch scheint es ja nichtmal ein gültiges Gesetzt zu geben. Bin mal gespannt, wie diese Geschichte weiter geht.LG Vera



Gestz gibt es doch, Jugendschutzgesetz. Und wo steht, dass der Besitz zurückgegeben werden muss? Dann dürften alle Eltern das Ordnungsamt verklagen wenn es Jugendlichen Alkohol wegnimmt und wegkippt.
Ist halt verdammt kompliziert, glaub selbst Juristen könnten da streiten.


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11.04.2012 11:25
#182
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Fällt die e-Zigarette in NRW unter das Nichtraucherschutzgesetz oder nicht? Das ist des Pudels Kern. Aber da finde erstmal was raus im grenzenlosen Netz.

@Zwinkl: War´n Scherz mit den Kiddies, nicht bös´ gemeint

--- Warmdampfer, HWV-immun, Fremdwickler, Vapurist, Herbergsvater der Undampfer, Slow-Vape-Mitglied, Freund des gepflegten Maggi-Dampfens ---


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11.04.2012 11:39
avatar  Ben
#183
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Ben

Dampfpirat

Wenn Sohnemann den Mercedes von Papa aus der Garage fährt und erwischt wird, darf da das Auto eingezogen werden, oder bekommts Papa zurück????

Ich mixe selbst!!!


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11.04.2012 11:46
#184
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da ich es schon wieder gelesen habe hier noch mal für alle:
Der Erlass von Frau Steffens regelt lediglich den Verkauf.
Das NRSG sieht altersbeschränkungen ab 18 lediglich beim Betreten von Raucher Räumen vor."Der Zutritt zu einer Rauchergaststätte ist Jugendlichen bis zu 18 Jahren untersagt. "
Der Jugendschutz kennt kein dampfen.
Für Diskussionen zum Thema Vernunft / Erziehungsfragen bitte einen neuen Fred aufmachen.

Dampf-Sommelier
Kuwako Ceci continue de ne pas etre une pipe

Krefelder Dampfstammtisch
Anmeldung nächster Dampfstammtisch unter https://sites.google.com/site/krdampft/
Düsseldorfer Aschermittwochstreffen & Düsseldorfer Dampfwandertag 24.03 Ich war dabei

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11.04.2012 11:50 (zuletzt bearbeitet: 11.04.2012 11:51)
avatar  Ben
#185
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Ben

Dampfpirat

sehe ich genauso Bunterbart

Ich mixe selbst!!!


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11.04.2012 11:55
avatar  Ansa
#186
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Allerdings fallen oder fielen E-Zigaretten für Frau Steffens und eine ganze Menge anderer Leute/Firmen/Institutionen unters NRSG.
Natürlich steht noch in keinem Gesetz der Begriff E-Zigarette oder gar dampfen.
Das kommt noch, aber bis dahin kann ein Richter/Jurist sicher auch im Sinne des Gesetzes entscheiden. Sprich, wenn der Effekt der selbe ist(Nikotinaufnahme) das ganze als rauchen bezeichnen.
Der gesunde Menschenverstand würde das zumindest da annehmen, wo ein Jugendlicher durch ein neuartiges Gerät wie die Dampfe ein Gesetz umgehen könnte, was zu seinem Schutz gemacht wurde.
Davon ab kann man auch immer unterstellen, das das Amt das Gerät noch garnicht kennen konnte und einfach sichergehen wollte, das der Jugendliche sich keine Droge/Kleber, wasauchimmer reinzieht. Auch dann hätte es richtig gehandelt.


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11.04.2012 12:01
#187
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Zitat von Ansa

Das kommt noch, aber bis dahin kann ein Richter/Jurist sicher auch im Sinne des Gesetzes entscheiden. Sprich, wenn der Effekt der selbe ist(Nikotinaufnahme) das ganze als rauchen bezeichnen.



Nein siehe den Beckschen kommentar und siehe OVG Münster und VG Köln sorry gerade die Links nicht parat.
Es bringt doch derzzeit gar nichts hier darüber zu diskutieren. Wenn Du der Meinung bist das es in Jugendschutzgesetz rein muß bist du herzlich eingeladen mit dem Verein IGED zusammen zuarbeiten damit sich etwas beim Thema Verbraucherschutz /Jugendschutz tut.

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11.04.2012 12:07
#188
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Dampfgeräte/Zubehör usw. dürfen nur an Personen Ü18 abgegeben werden, damit ist m.M.n. auch deren Nutzung geregelt.

Gruß

Matthias


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11.04.2012 12:16
#189
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wenn die Aufklärung hier im Forum noch soweit zurück hingt und die Leute es einfach nicht nachlesen wollen...
Ab 18 ist nicht gesetzlich geregelt. Das ist eine sinnvolle freiwillige Reggelung der Händler

Dampf-Sommelier
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11.04.2012 12:19 (zuletzt bearbeitet: 11.04.2012 12:19)
avatar  wulfdad
#190
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Anzeige oder in Frage kommende rechtliche Schritte sind schon mit meinem Rechtsbeistand
erörtert worden.
Da die rechtliche Würdigung der Situation i.M. eigentlich hauptsächlich nach dem Motto "nichts genaues weiß man nicht" läuft würde es in Richtung Präzedenzfall laufen. Da der Streitwert der Sache relativ gering ist und in keinem Verhältnis zu den anstehenden Kosten und Gebühren steht, lasse ich meinen Geldbeutel eher geschlossen und spare auf Dampferzeugungsmengengeräte. Ne' mal ehrlich obwohl es mich reizen würde da mal ein bisschen Panik zu verbreiten lässt es mein €- Beutel nicht zu, das nicht säckeweise vorhandene Geld in einen Rechtsstreit zu investieren dessen Ausgang nicht klar ist.
Da außerdem nicht abzusehen ist ob solch ein Unternehmen nicht nach hinten losgeht und der Sache "Dampfen" mehr schadet als nützt, denke ich z.Zt. da nicht zuviel Wind zu machen.

LdG
Dietmar (Wulfdad)

Die Politiker der BRiD sind nicht schlecht, es sind die Besten die man für Geld kaufen kann!

SS GGTS - Odysseus/full mode, Odysseus/E2 mode, Bulli Extrem mit A2 Klassik, A.R.T Julia auf Provari, Flash-e-Vapor V2 a.Prov.,usw

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11.04.2012 12:25
avatar  Ansa
#191
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Zitat von buntbart

Nein
Es bringt doch derzzeit gar nichts hier darüber zu diskutieren.



Öhm... ? Was genau möchtest du denn?
Muss es für alles Gesetze geben?
So nach dem Motto: "Ällabätsch, da hat der Gesetzgeber aber ne Lücke gelassen, da lässt sich was draus machen."
Die Gesetze werden kommen, und hoffentlich vernünftige Gesetze.
Kann man vom mündigen Bürger, das wollen doch alle gern sein, auch mal erwarten dass er sein Hirn benutzt?

Natürlich ist auch das ab 18 nicht gesetzlich geregelt, wie sollte es auch.

Zitat von wulfdad
Da außerdem nicht abzusehen ist ob solch ein Unternehmen nicht nach hinten losgeht und der Sache "Dampfen" mehr schadet als nützt, denke ich z.Zt. da nicht zuviel Wind zu machen.



So sehe ich das auch.


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11.04.2012 12:32
avatar  Sabine
#192
avatar

Zitat von buntbart
wenn die Aufklärung hier im Forum noch soweit zurück hingt und die Leute es einfach nicht nachlesen wollen...
Ab 18 ist nicht gesetzlich geregelt. Das ist eine sinnvolle freiwillige Reggelung der Händler




schade, bislang mochte ich Deine Beiträge.

Sachverhalte werden von Juristen unter Gesetze subsumiert.
Es kann also durchaus sein, dass Liquids, ehe es zu einem eigenen Gesetz kommt, unter den Bereich Tabak/ Alkohol, Jugendschutz subsumiert werden.

Ich sehe da auch nichts Falsches, denn es ist natürlich immer besser, wenn Jugendliche weder dampfen noch rauchen.

Grüße

Sabine


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11.04.2012 12:54 (zuletzt bearbeitet: 11.04.2012 12:57)
avatar  wulfdad
#193
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@sABINE
über das Falsch und Richtig des Rauchens und Dampfens von Jugendlichen brauchen wir da nicht zu
diskutieren,wir haben zuhause relativ hitzige Diskussionen über den Sinn/Unsinn des Rauchens auch in Blick auf unsere Tochter die mittlerweile auch in dem Alter ist, aber wenn fast 80% der Mitschüler der Fluppe huldigen steht man da fast auf verlorenem Posten, um die Mitschüler kann Sie keinen Bogen machen oder wir den Umgang verbieten.
Ich sehe im Rauchen in jungen Jahren nach wie vor ein Problem das auch in der Gesellschaft gelöst werden muss den solange den Jugendlichen immer noch suggeriert wird rauchen ist cool und damit steigt deine Aktzeptanz bei deinen Freunden, sind alle guten Vorsätze und Versprechen die man eben den Eltern gemacht hat vergessen, sobald man das Haus verlässt. Meine Kinder haben zuhause weder Dampf noch Raucherlaubnis...

Damit ist das in dem Rahmen hier für mich auch erledigt.
wenn es neues aus Schilda und dem drei eckigen fensterlosen Rathaus gibt werde ich hier berichten.

dG
Dietmar (Wulfdad)

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11.04.2012 12:58
#194
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Verteidiger des
wahren Blödsinns

Zitat von buntbart
...mit dem Verein IGED zusammen zuarbeiten damit sich etwas beim Thema Verbraucherschutz /Jugendschutz tut




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11.04.2012 13:03
avatar  Sabine
#195
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ups Wulfdad,

mein letzter Satz war doch nicht gegen Dich und Deine Erziehungsmethoden gemünzt (ich hab selbst einen Sohn der raucht).

Damit wollte ich nur ausdrücken, dass ich prinzipiel den Jugendschutz richtig finde. Das tun wahrscheinlich die meisten Foris. Deshalb finde ich auch die freiwillige Beschränkung der Händler gut und richtig.

Verantwortungslos kann man uns also, meiner Meinung nach, nicht nennen.

Grüße

Sabine


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11.04.2012 13:15
avatar  wulfdad
#196
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@sabine (fühlte mich von Dir auch nicht angegriffen aber einige Foris leben scheinbar in Wolkenkuckucksheim.)
nö, denke ich auch nicht da schon viele Sachen die das Dampfen betreffen auch auf betreiben der "Anwender"
eingeführt oder geändert wurden. Kennzeichnung, Kinder sicherer Verschluss, ab 18, um nur einige zu nennen. Alles ohne die Einführung eines Gesetzes, man sieht der Bürger ist doch mündig und des denkens fähig. Die Regelungswut der Politiker ist eh nur Alibi für ihre Daseinsberechtigung.

dG
Dietmar

Die Politiker der BRiD sind nicht schlecht, es sind die Besten die man für Geld kaufen kann!

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11.04.2012 18:56 (zuletzt bearbeitet: 11.04.2012 19:05)
avatar  Llyrana
#197
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Hab mal kurz quergelesen... Also Sohnemann ist 16, der Happy-Hippo hat den umstehenden Kiddies (auch unter 18) NICHT die KIPPEN weggenommen.

Ich würde als Familienoberhaupt ein pauschales Gespräch mit dem Ordnungshüter einlegen um abzuklopfen ob der Happy-Hippo ebenfalls Familienvater ist und was er denn nun für "gesünder" hielte: Ein Kind den DRECK rauchen lassen, oder eine "Elektro-Shisha" betreiben lassen. Bei einem vernünftigen Tonfall (und keinen Starrsinnigen unterbezahlten Kollegen des Öffentlichen Dienstes) könnte das schnell vom Tisch sein. Wenn es sich aber um einen "verknorzten Wyat Earp" handelt würde ich dann zu Plan B übergehen und dem Wildgewordenen Ordnungs-Fuzzi mal in vernünftigen Ton klar machen, dass ich als Erziehungsberechtigter gedenke ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Strafvereitelung im Amt (NICHTEINZIEHEN DER KIPPEN DER UMSTEHENDEN KINDER) und wegen Beraubung eines Minderjährigen einzureichen. Jeder gute Staatsanwalt und Richter reagieren doch recht Empfindlich bei BELÄSTIGTEN KINDERN in heutigen Zeiten... Bei bestehendem Rechtsschutz dazu ein guter Rechtsanwalt, ein Doktor der einen seelischen Schaden diagnostiziert und der Kollega nimmt nie wieder einem Kind den Lolly... ähhh ...die Dampfe weg !

Letztendlich würde ich dann auch die SOFORTIGE HERAUSGABE der Dampfe und die GESETZLICHE GRUNDLAGE dieser BERAUBUNG einfordern. Sofern es sich um ein 08/15-Gerät handelt könnte er meinetwegen den Verdampferkopf gerne für seinen unbegründeten Rechtsakt behalten. Zum Vergleich: Selbst bei Raubkopierern oder sonstigen Datendelikten dürfen die Behörden heutzutage auch nicht mehr die gesamte Hardware einkassieren !!! Die Entnahme der Festplatte ist heutzutage üblich. Wenn die Ordnungsmacht sogar was auf dem Kasten hat genügt sogar ein Backup der Platte und der Rechner bleibt ganz im Besitz des Deliquenten.

Alternative: Gleich einen Rechtsanwalt nehmen und mit dem dort aufschlagen. Wie schon gesagt: Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat alles kein Problem...

Cheers
Llyrana

EDIT und P.S.: Wenn ich als "Hesse" bei Euch in NRW also Öffentlich Dampfe ist das also verboten und in Hessen dampfe ich dann legal ??? Ähem... BUNDESRECHT BRICHT LANDESRECHT !!! Und solange es noch KEIN BUNDESWEITES VERBOT gibt kann Eure Trulla anordnen was sie will - ist nicht rechtsgültig !!! Ansonsten könnten die Hessischen Richter hier die Verbrecher auch per Todesstrafe hinrichten lassen ! Denn die Todesstrafe ist in Hessen nicht verboten - ist in der Hessischen Verfassung sogar noch drin wenn ich mich nicht täusche - sie wird nur wegen dem "Bundes"gesetz (was LANDESgesetz bricht) nicht angewandt...

=Auflistung fällt aus wegen: Viel zu Viel !!!=

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11.04.2012 19:17
avatar  Llyrana
#198
avatar

P.P.S.:

Und JA - wenn ich von solch einem DIEBSTAHL auf Öffentlichen Strassen durch ORDNUNGSHÜTER lesen muss geht mir ein Klappmesser in der Hosentasche auf !!!

Wäre für mich jedenfalls ein Fall den ich mit allen legalen (sauberen wie unsauberen) Rechtsmitteln bis auf´s letzte Atom eliminieren lassen würde ! Ansonsten würde ich im Hochsommer jedesmal die Happy-Hippos rufen wenn der Mensch neben mir meine Nase belästigt - sei es durch natürliche Ausdünstung, oder weil der Mensch in After-Shave/Parfüm geduscht hat... Und so leid es mir tut - auch wenn in der Disco oder auf Konzerten der Nebelwerfer aktiviert wird... Nur um denen klar zu machen wie sinnlos es ist auf unsere Miniatur-Dampfen loszugehen !

Wie war das mit dem "Mut zur Wut" ???

=Auflistung fällt aus wegen: Viel zu Viel !!!=

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11.04.2012 19:28
avatar  Janette
#199
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Super Llyrana

Ich hätte auch genauso gehandelt

Lieb Gruß

Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung


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11.04.2012 23:29 (zuletzt bearbeitet: 11.04.2012 23:34)
avatar  Ansa
#200
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Zitat von Llyrana
P.P.S.:

Und JA - wenn ich von solch einem DIEBSTAHL auf Öffentlichen Strassen durch ORDNUNGSHÜTER lesen muss geht mir ein Klappmesser in der Hosentasche auf !!!



Also... Diebstahl stimmt nicht, es war wohl Beschlagnahme. Und Rechtsmittel kannst du vergessen, weil der Ordnungsverhüter immer auf die Annahme verweisen kann, dass hier Gefahr im Verzug war, weil er nicht sehen konnte was der Jugendliche sich reinpfeift. Und nochmal, du kannst nicht verlangen dass jeder der zu schnell fährt zahlen muss, nur weil sie dich geblitzt haben. Deswegen nützt auch der Hinweis nichts, das daneben die Kiddies weiter geraucht hatten.
Mut zur Wut? Ja, aber bitte auf Leute die ERWACHSENEN das dampfen verbieten wollen.


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