Verwaltungsgericht Köln, das Urteil

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22.04.2012 21:47
#51
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Moderatorin

Zitat von Kiradampf

Die Richter haben ein paar Fakten zutage gebracht, die den Beschuldigten(Behörde) nicht mehr glaubhaft erscheinen lassen.



Und das ist für mich eigentlich das Ausschlaggebende und deshalb auch wegweisend mMn.

22.04.2012 22:01 (zuletzt bearbeitet: 22.04.2012 22:02)
#52
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Kommt noch besser.

Babsi hat öffentlich bekannt gegeben, das Sie sich nicht mehr zu den Sachverhalt äußern kann/darf/möchte.

Ironie an* gegen Babsi wird ermittelt *Ironie aus

Viele Grüße
Rolf


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22.04.2012 22:04
#53
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Moderatorin

Zitat von Kiradampf
Kommt noch besser.

Babsi hat öffentlich bekannt gegeben, das Sie sich nicht mehr zu den Sachverhalt äußern kann/darf/möchte.

Ironie an* gegen Babsi wird ermittelt *Ironie aus


Wo?
Ich bin irgendwie nicht mehr so auf dem Laufenden

22.04.2012 22:14 (zuletzt bearbeitet: 22.04.2012 22:19)
avatar  Bagor
#54
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Zitat von Kiradampf
Kommt noch besser.

Babsi hat öffentlich bekannt gegeben, das Sie sich nicht mehr zu den Sachverhalt äußern kann/darf/möchte.

Ironie an* gegen Babsi wird ermittelt *Ironie aus



ist das eine Vermutung, oder weißt du das genau?
bin verunsichert wegen dem Ironi-Modus

dampfige Grüße aus Mettmann


BT-V1 @ gekickter Morph 1.2
BT-V1.Genisis @ LT1
A2@Elite
Kayfun v.3.0 @ProVari
Siam Cobra Genesis im Zulauf


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22.04.2012 22:23
avatar  Borsti
#55
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Zitat von Bagor

Zitat von Kiradampf
Kommt noch besser.

Babsi hat öffentlich bekannt gegeben, das Sie sich nicht mehr zu den Sachverhalt äußern kann/darf/möchte.

Ironie an* gegen Babsi wird ermittelt *Ironie aus



ist das eine Vermutung, oder weißt du das genau?
bin verunsichert wegen dem Ironi-Modus




Ich vermute mal das ist eher weil sie keine lust mehr drauf hat darüber zu diskutieren aber rein theoretisch wäre es möglich, ein rechtlicher Hinweis ist meines wissens nach eine möglichkeit für Politiker eine rechtswidrige entscheidung oder Handlung rückgängig zu machen bevor ein ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann.
Da Sie aber den Erlass nicht zurück gezogen hat...



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22.04.2012 22:36
avatar  Bagor
#56
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ich verstehe

dampfige Grüße aus Mettmann


BT-V1 @ gekickter Morph 1.2
BT-V1.Genisis @ LT1
A2@Elite
Kayfun v.3.0 @ProVari
Siam Cobra Genesis im Zulauf


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23.04.2012 08:09
avatar  Adjua
#57
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Zitat von roxel

Zitat von Adjua


Ich sehe das ja auch positiv. Aber im Fernsehen werden wir immer mit dem angloamerikanischen Rechtssystem konfrontiert, da haben solche Entscheidungen nochmal eine ganz andere Tragweite. Dort muß sich ein Richter tatsächlich an früheren Entscheidungen von Kollegen in gleichen Fällen orientieren.

Frage an die Juristen: Das war aber jetzt nicht die letzte Instanz, oder? Ich meine, richtig ausjudiziert ist es doch erst, wenn die beiden Parteien bis zur letzten Instanz gehen, oder ist das in dem Fall gleichwertig?



Amerikanisches Recht kannst Du hier vergessen, das läuft bei uns nur im Fernsehen. Schau dir einfach den Rechtszug an:




Das habe ich gsagt. Aber ist es nicht so (jedenfalls kenne ich das aus Österreich) daß etwas als ausjudiziert gilt, wenn es höchstinstanzlich entschieden ist. In dem Fall nimmt man jedenfalls an, daß gleichgeartete Fälle ebenso entschieden werden, auch wenn die Entscheidungen einzelner Gerichte nicht in dem Maße bindend für andere Gerichte sind, wie in England oder Amerika.

Für dieses Einzelfall ist Causa finita, aber inwieweit besteht jetzt mehr Rechtssicherheit für die anderen Shops?


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23.04.2012 08:35
#58
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Moderatorin

Zitat von Borsti

Zitat von Bagor

Zitat von Kiradampf
Kommt noch besser.

Babsi hat öffentlich bekannt gegeben, das Sie sich nicht mehr zu den Sachverhalt äußern kann/darf/möchte.

Ironie an* gegen Babsi wird ermittelt *Ironie aus



ist das eine Vermutung, oder weißt du das genau?
bin verunsichert wegen dem Ironi-Modus




Ich vermute mal das ist eher weil sie keine lust mehr drauf hat darüber zu diskutieren aber rein theoretisch wäre es möglich, ein rechtlicher Hinweis ist meines wissens nach eine möglichkeit für Politiker eine rechtswidrige entscheidung oder Handlung rückgängig zu machen bevor ein ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann.
Da Sie aber den Erlass nicht zurück gezogen hat...




Achsooo, als das berühmte "No Comment"

23.04.2012 08:52
avatar  roxel
#59
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Zitat von Adjua

Das habe ich gsagt. Aber ist es nicht so (jedenfalls kenne ich das aus Österreich) daß etwas als ausjudiziert gilt, wenn es höchstinstanzlich entschieden ist. In dem Fall nimmt man jedenfalls an, daß gleichgeartete Fälle ebenso entschieden werden, auch wenn die Entscheidungen einzelner Gerichte nicht in dem Maße bindend für andere Gerichte sind, wie in England oder Amerika.

Für dieses Einzelfall ist Causa finita, aber inwieweit besteht jetzt mehr Rechtssicherheit für die anderen Shops?




Kann ich nicht sagen, wir haben ja diese blöde Kleinstaaterei wie im Mittelalter heute immer noch, nennt sich Föderalismus.
Bestimmt gibt es dazu gesetzliche Regelungen, aber da kann besser ein Jurist etwas zu erzählen.


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23.04.2012 09:23
avatar  Adjua
#60
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Zitat von roxel


Kann ich nicht sagen, wir haben ja diese blöde Kleinstaaterei wie im Mittelalter heute immer noch, nennt sich Föderalismus.
Bestimmt gibt es dazu gesetzliche Regelungen, aber da kann besser ein Jurist etwas zu erzählen.



Thema Kleinstaaterei, das kenn ich aus .at irgendwo. Arzneimittelgesetz dürfte aber auch bei euch kaum ein Landesgesetz sein, daher in dem Fall irrelevant.


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23.04.2012 09:30
#61
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Grundsätzlich sind Gerichtsurteile nicht bindend für andere Gerichte, sonst wäre ein Urteil ja bereits ein Gesetz. Aber wenn ein Urteil schon bei einer höheren Gerichtsinstanz gefallen ist, wird das Gericht wohl ähnlich urteilen.
Wenn also z.B. vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Verbot der E-Zigarette entschieden wird, wird ein "normales" Verwaltungsgericht in der Regel ähnlich entscheiden. Allein deswegen, weil bei Einlegen der Berufung der Fall an die nächst höhere Instanz weitergeleitet wird. So richtig gewonnen haben wir also dann, wenn ein entsprechendes Urteil beim Bundesverwaltungsgericht fällt.


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23.04.2012 10:33
#62
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[quote=]Unter Berufung auf den Bescheid des BfArM vom 22.07.2209 habe das Regierungspräsidium Freiburg mit Schreiben vom 10.05.2011 der Klägerin zu 1. eine kostenpflichtige Untersagungsverfügung angedroht. Zwischenzeitlich seien auf Betreiben des Landeskriminalamts Baden-Württemberg auch strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen worden, die zu Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmen von E-Zigaretten bei den Vertriebspartnern der Klägerin zu 1. geführt hätten.[/quote]

Interessant...

Viel zu viel fürs Dampfen ausgegeben. Überblick verloren

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23.04.2012 10:53
avatar  XBabsX
#63
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Na das hört sich doch gut an !
Da wird sich so mancher Politiker nun gut überlegen was er von sich gibt.
Nur ob sie einsehen, daß sie keine kleine Könige sind .......?


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23.04.2012 11:30
#64
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Moderatorin
23.04.2012 11:47
#65
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Zitat von heimchen
Das OVG Urteil ist raus:
23.4.12 - OVG Urteil !

Darf man sich jetzt wenigstens freuen?



Klar, man darf sich auch über jeden Etappensieg freuen. Schließlich haben wir uns auch über jeden einzelnen Mist, der verbreitet wurde geärgert.
LG Vera


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23.04.2012 11:51
avatar  roxel
#66
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Zitat von Adjua

Thema Kleinstaaterei, das kenn ich aus .at irgendwo. Arzneimittelgesetz dürfte aber auch bei euch kaum ein Landesgesetz sein, daher in dem Fall irrelevant.



Zur Umsetzung des Arzneimittelgesetzes:

Das ist zwar ein Bundesgesetz, die Umsetzung liegt aber bei den Bundesländern. Und deswegen kann es so unterschiedliche Auslegungen geben.
Kannst Du hier im Forum alles in zahlreichen Beiträgen nachlesen, wie groß da die Unterschiede waren/sind.


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23.04.2012 12:07
avatar  Borsti
#67
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Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten
23. April 2012

Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen. Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.


EInfach nur genial



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23.04.2012 13:41
avatar  Adjua
#68
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Zitat von Borsti
Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten
23. April 2012

Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen. Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

EInfach nur genial



In Deutschland geht euch ja eh noch gut. In Österreich tritt da irgendeine Arzneimittelirgendwaskommission zusammen, und beschließt, nikotinhältige Liquids dürfen nur von Apotheken bzw. Betrieben für Arzneimittelhandel vertreiben werden. Und Tschüss.


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23.04.2012 13:57 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 13:59)
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#69
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( gelöscht )

Zitat von heimchen
Das OVG Urteil ist raus:
23.4.12 - OVG Urteil !

Darf man sich jetzt wenigstens freuen?



Jeahh ... na ich hoffe doch

Bin dann mal gespannt, wie es weiter geht und was da noch alles kommt. Es bleiben ja noch einige Fragen offen:
1. Wie wird der Tabaksteuerverlust kompensiert? Gibt es bald eine Nikotinsteuer oder wird einfach die Mehrwertsteuer erhöht?
2. Inwieweit wird das Nichtraucherschutzgesetz überarbeitet (dampfen in Kneipen, öff. Einrichtungen usw.)
3. usw ...

Es bleibt spannend.


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23.04.2012 14:34 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 14:35)
avatar  Borsti
#70
avatar

Zitat von ViPER

Jeahh ... na ich hoffe doch

Bin dann mal gespannt, wie es weiter geht und was da noch alles kommt. Es bleiben ja noch einige Fragen offen:
1. Wie wird der Tabaksteuerverlust kompensiert? Gibt es bald eine Nikotinsteuer oder wird einfach die Mehrwertsteuer erhöht?
2. Inwieweit wird das Nichtraucherschutzgesetz überarbeitet (dampfen in Kneipen, öff. Einrichtungen usw.)
3. usw ...

Es bleibt spannend.



Tabaksteuer wäre eine möglichkeit aber dazu muss zu viel geändert werden.
Wir dürfen aber nicht vergessen das ist erst ein Anfang und betrifft nur ein Bundesland, zwar das lauteste aber wir haben ja noch Thüringen und Co die auch der Ansicht sind...
Desweiteren Untersucht das BFARM jetzt wohl alle Liquids welche davon unter das AMG fallen könnten.

Also bitte nicht auf den bisherigen Lorbeeren ausruhen sondern laut bleiben, insbesondere jetzt zur Wahl in NRW.

Kostet solch ein Handeln wählerstimmen werden Politiker umdenken, erreichen sie bestnoten wird es wohl bald ein Kampf gegen Windmühlen.



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23.04.2012 14:49
#71
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Es kam vorhin schon an anderer Stelle die Frage auf, ob man denn nun noch am 5.5. in Düsseldorf demonstrieren soll. Meine Gedanken dazu:

Das Timing könnte garnicht besser sein, denn zusammen mit dem "Schuss vor den Bug" vom OVG kann unsere Demo genau das Tüpfelchen auf dem i sein.

Wenn die Grünen durch unser Auftreten in dem Moment eine kräftige Gegenstimme aus der Bevölkerung wahrnehmen, die (auch noch) von Piraten begleitet wird, dann bleibt ihnen doch eigentlich nur der "Rückzug" vom sowieso umstrittenen Thema.

Also: Jetzt erst recht! - Wenn wir jetzt Stärke zeigen, zahlreich erscheinen und in den Medien präsent sind, können wir das Thema zumindest in Bezug auf Grüne in NRW vom Tisch fegen.


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23.04.2012 15:46
avatar  Janette
#72
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<Demnach werden diese Risiken bislang sowohl vom nationalen Gesetzgeber als auch in der EU akzeptiert und die bekannten Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff und der daraus folgenden Regulierung ausgenommen, § 2 Abs. 3 Nr. 3 AMG. Demnach können die aus dem Nikotingenuss folgenden Risiken im Rahmen der hier anzustellenden wertenden Betrachtung auch nicht zu einer Unterstellung unter das Regime des Arzneimittelrechts führen.>

Hier sagt der Richter des Verwaltungsgerichts Köln doch deutlich, dass die EU und damit auch der EuGh ganz klar gegen die Unterstellung des Arzneimittelrechts für e-Zigaretten und Liquids sind, oder interpretiere ich das falsch?

Ich habe beim Lesen des Textes das Gefühl, dass der Richter in Köln selbst Dampfer ist

Lieb Gruß

Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung


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23.04.2012 15:48 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 15:49)
avatar  Sabine
#73
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Zitat von Janette


Ich habe beim Lesen des Textes das Gefühl, dass der Richter in Köln selbst Dampfer ist



Hi,

das ist nicht nötig.

Es reicht wenn man sich den Gesetzestext unvoreingenommen anschaut.

Grüße

Sabine


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23.04.2012 16:27
avatar  Borsti
#74
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Zitat von Janette
<Demnach werden diese Risiken bislang sowohl vom nationalen Gesetzgeber als auch in der EU akzeptiert und die bekannten Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff und der daraus folgenden Regulierung ausgenommen, § 2 Abs. 3 Nr. 3 AMG. Demnach können die aus dem Nikotingenuss folgenden Risiken im Rahmen der hier anzustellenden wertenden Betrachtung auch nicht zu einer Unterstellung unter das Regime des Arzneimittelrechts führen.>

Hier sagt der Richter des Verwaltungsgerichts Köln doch deutlich, dass die EU und damit auch der EuGh ganz klar gegen die Unterstellung des Arzneimittelrechts für e-Zigaretten und Liquids sind, oder interpretiere ich das falsch?



Das interpretierst du leider falsch, in dem Text geht es um pyros...

bekannten Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff und der daraus folgenden Regulierung ausgenommen



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28.04.2012 14:11
avatar  Borsti
#75
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Gibt es eigentlich schon Infos ob das BfArM Berufung eingelegt hat oder nicht?



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