23.4.12 - OVG Urteil !

  • Seite 6 von 12
23.04.2012 18:21
#126
avatar

http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...0423b/index.php

Hauptsacheverfahren?
Wo? am Bundesverfassungsgericht?

Viele Grüße
Rolf


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 18:22
avatar  ella74
#127
avatar

In RTL West war gerade auch ein Bericht.

Liebe Grüße Ella

Meine Dampfen

Dani Extreme mit Fev 3
Telegonos mit Fev vs
Tiny mit Fev vs

 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 18:24
#128
avatar

Ein Riesen Schritt für uns ein kleiner Rücktritt für Fr. B. S.

[

 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 18:29
#129
avatar

Wer etwas rechtswideriges tut wird in der Regel doch bestraft. Wie sieht das hier aus? Kommt das noch oder kommen unsere sogenannten Volksvertreter wieder einmal ungeschoren davon? Wenn ja, dann fände ich das echt zum ko......

Gruß

Stephan

[


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 18:32
avatar  mobi72
#130
avatar

Zitat von Kiradampf
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2012/pm20120423b/index.php

Hauptsacheverfahren?
Wo? am Bundesverfassungsgericht?



Ist damit nicht der Gang vors OVG Münster nach ihrer Niederlage vor dem VG Köln gegen Gysi gemeint?


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 18:33
avatar  spiegel
#131
avatar

Zitat von Ein Fillus
Ein Riesen Schritt für uns ein kleiner Rücktritt für Fr. B. S.



Nee, Nee.
Die Frau hat nämlich eine Mission, nämlich dir und mir und uns allen zu helfen.
Natürlich wusste Babsi, dass die Liquids keine Kopfschmerztabletten sind, aber immerhin hat sie das Dampfen behindert und in ein schlechtes Licht gebracht.
Sie will uns wirklich und wahrhaftig von unserer widerlichen Sucht befreien.
Die Frau meint das völlig ernst, deshalb juckt sie das Urteil auch nicht.
Die ist völlig vernagelt und wird auch noch weitermachen, wenn sie in der Opposition sitzt.
Babsi ist gefährlich.
Ganz besonders im Doppelpack mit meiner Freundin PL.


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 18:33
avatar  Mex
#132
avatar
Mex

B.S. ist durch Ihre Machtbesessenheit nicht zur Einsicht gekommen???
Sie wird nie ruhe geben,soll sich um wirkliche Gesundheitliche Risikos kümmern ( z.B. Eier u.s.w.)
Hoffentlich sind die Leute bei der Wahl nicht weiterhin so blöd und wählen falsch???
Gr Mex!!!


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 18:42
avatar  moglic
#133
avatar

Wenn ich es richtig verstehe ist es ein Eilverfahren(also eine einstweilige Verfügung), dem ein Hauptsacheverfahren folgen kann...

Liebe Grüße Moglic


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 18:45 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 18:46)
#134
avatar

Hier ein Ausschnitt aus der Mitteilung der Ministerin v. 16.12.11:
"Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die..."
Diese Mitteilung ist auf der NRW-Landesseite nicht mehr erreichbar:
http://www.mgepa.nrw.de/%20ministerium/%...6b/%20index.php oder hier http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/.../2011/index.php
Weiterhin erreichbar ist diese Nachricht:
http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/...20117/index.php

1.
Ein
Frosch in fürsorglicher Hand...
2.
Als ich die Hand eines Menschen brauchte, reichte mir jemand seine Pfote.


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 19:03
#135
avatar

Zitat von spiegel

Zitat von Ein Fillus
Ein Riesen Schritt für uns ein kleiner Rücktritt für Fr. B. S.



Nee, Nee.
Die Frau hat nämlich eine Mission, nämlich dir und mir und uns allen zu helfen.
Natürlich wusste Babsi, dass die Liquids keine Kopfschmerztabletten sind, aber immerhin hat sie das Dampfen behindert und in ein schlechtes Licht gebracht.
Sie will uns wirklich und wahrhaftig von unserer widerlichen Sucht befreien.
Die Frau meint das völlig ernst, deshalb juckt sie das Urteil auch nicht.
Die ist völlig vernagelt und wird auch noch weitermachen, wenn sie in der Opposition sitzt.
Babsi ist gefährlich.
Ganz besonders im Doppelpack mit meiner Freundin PL.




Die beiden könnten ja mal ein anti Aggressions-Training in der Wellnessoase zum Dampfenden Reiter machen.

[

 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 19:25
avatar  ChriZ
#136
avatar

Manchmal wird ja doch noch Recht gesprochen!!!!
Ich bin begeistert!!!

Es gibt Leute, die behaupten, ich sei schizophren, aber das ist uns egal!!!


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 19:32
#137
avatar
Moderatorin

Und so steht es auf der Seite des Händlerverbandes:

OVG Münster stellt Rechtssicherheit für Händler und Verbraucher her

Auszug:

Zitat
Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands dazu: „Das Urteil ist ein weiteres wichtiges Ergebnis für alle Händler und Konsumenten. Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die eZigaretten ausschließlich als frei verkäufliche Genussmittel zu betrachten sind. Außerdem gehen wir davon aus, dass nun auch alle politischen Stellen in Deutschland klar sehen, wie die eZigarette zu bewerten ist. “

Der Verband prüft derzeit, welche juristischen Mittel zur Verfügung stehen, um für die spürbaren Umsatzeinbußen zahlreicher Händler einen Ausgleich zu schaffen.

23.04.2012 19:41
avatar  zwinkl
#138
avatar

Ganz schön zickig und bockig, die tante !
Die gibt so schnell noch nicht auf...wir müssen weiterkämpfen !
MUT ZUR WUT !!!

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 20:02
#139
avatar
Moderatorin

Was ist denn nu mit diesem Hauptsacheverfahren?

Auszug aus der Pressemitteilung zum Urteil vom Ges.Ministerium:

Zitat
"Bis zum Hauptsacheverfahren wird das Ministerium die Zeit nutzen, Argumente auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren", erklärte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin heute (23. April 2012) nach der einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Zusammenhang mit der E-Zigarette, von der sie enttäuscht ist.

23.04.2012 20:03
avatar  pv54466
#140
avatar

Zitat von mobi72
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/gericht-gibt-hersteller-recht-e-zigarette-keine-arznei-11727656.html

Zitat: "Dem NRW-Ministerium ist es aber auch künftig erlaubt, vor den Gesundheitsrisiken der E-Zigarette zu warnen, wie Lau klarstellte. Das dürfe nur nicht weiter mit der Begründung geschehen, dass es sich um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handele."

Naja, scheint so als würde unsere Babsi und ihr Ministerium immer noch nicht verstanden zu haben und einfach weiter Stimmung machen wollen. Jetzt halt nur nicht mehr auf der Arzneimittelschiene!




Steffens reagierte enttäuscht auf den richterlichen Beschluss. "Bis zum Hauptsacheverfahren wird das Ministerium die Zeit nutzen, Argumente, auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren", erklärte sie in Düsseldorf. "Unabhängig von noch immer zu klärenden juristischen Fragen halte ich es als Gesundheitsministerin für meine Pflicht, vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die E-Zigarette zu warnen", sagte Steffens.

Die lernt nicht´s dazu.
Wie qualifieziert man sich eigentlich als Politiker / Volksvertreter ?
Jedenfalls nicht mit können, Fachwissen und Lernfähigkeit aus Fehlern,
das kann meine 4 jähriger Tochter besser !!!

Die Rechnung kommt, hoffentlich, mit der nächsten Wahl!

ego-T A, ego-T B, ego-C A, ego-C B, A2-TM, LT 1,5, LT 1 Chrom, Apollo 1 LT ES, Provari V2 Satin Silber blaue LED

 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 20:20
#141
avatar

Kann mir jemand sagen, was dieses Hauptsacheverfahren sein soll?


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 20:23
#142
avatar

Zitat von Küstenfee
Kann mir jemand sagen, was dieses Hauptsacheverfahren sein soll?


Vielleicht hilft Dir das weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptsacheverfahren

1.
Ein
Frosch in fürsorglicher Hand...
2.
Als ich die Hand eines Menschen brauchte, reichte mir jemand seine Pfote.


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 20:25
#143
avatar

wie BÖSE muß man sein, um so etwas durch zu ziehen.

meine Geräte: GGTS + ODYSSEUS
Orion V2


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 20:25
avatar  Wolky
#144
avatar

Die Meldung hat es mittlerweile auch auf Tagesschau.de geschafft.
Die Kommentare sind allerdings teilweise ziemlich gruselig.


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 20:30
#145
avatar
Moderatorin

Zitat von heimchen
Was ist denn nu mit diesem Hauptsacheverfahren?

Auszug aus der Pressemitteilung zum Urteil vom Ges.Ministerium:

Zitat
"Bis zum Hauptsacheverfahren wird das Ministerium die Zeit nutzen, Argumente auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren", erklärte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin heute (23. April 2012) nach der einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Zusammenhang mit der E-Zigarette, von der sie enttäuscht ist.



Zitat von Kroschfoenig

Zitat von Küstenfee
Kann mir jemand sagen, was dieses Hauptsacheverfahren sein soll?


Vielleicht hilft Dir das weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptsacheverfahren



Hmm, dann ist die Aussage des OVGs, dass dieser Beschluss unanfechtbar ist, nutzlos?

23.04.2012 20:32
#146
avatar

Hallo ,

Klar, ein Grund zur Freude!!!
Aber das ist nicht das Ende der politischen Hetzjagd auf die E-zigarette. Babsie macht weiter und andere werden ihr beistehen.
Deswegen, meiner Meinung nach, weiter "Mut zur Wut"!
Zum Beispiel, wer Zeit und Lust hat, ab zur Demo!

Dampfergruß von Andropow

und wenn doch ein Rechtschreibfehler durchrutscht, dann ... und einschicken!

 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 20:33
avatar  mobi72
#147
avatar

Zitat von heimchen

Hmm, dann ist die Aussage des OVGs, dass dieser Beschluss unanfechtbar ist, nutzlos?



Das frag ich mich auch gerade!


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 20:39
#148
avatar
Moderatorin

In einer anderen Pressemitteilung steht aber:

Zitat
Da es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handele, gebe es in diesem Fall keine höhere Instanz als das OVG, so ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung sei sofort bindend für das Land NRW.



Wer soll das noch verstehen????

23.04.2012 20:39
avatar  Stepco
#149
avatar

Naja,eigendlich ist jedes Urteil in erster Instanz anfechtbar.Die Begründung des OVG ist aber eigendlich allessagend!Ich denke das da eine weitere Verhandlung wenig Sinn macht.Zumindest wird sich da wenig am Urteil ändern!


 Antworten

 Beitrag melden
23.04.2012 20:41
avatar  Stepco
#150
avatar

Zitat von heimchen
In einer anderen Pressemitteilung steht aber:

Zitat
Da es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handele, gebe es in diesem Fall keine höhere Instanz als das OVG, so ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung sei sofort bindend für das Land NRW.



Wer soll das noch verstehen????



Wenn das Urteil des OVG Vorerst rechtskräftig ist,ändert erst ein Berufungsverfahrensurteil evt. etwas daran.Aber rechtskräftig gilt erst einmal bindend,auch Frau Steffens muß sich daran halten!


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht