23.4.12 - OVG Urteil !

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24.04.2012 07:38
#226 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Heute in der Bild Klick


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24.04.2012 07:44
#227 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Zitat von mobi72
Hat jemand Lust mitzukommen?

Dampfer Flashmob bei Steffens-Veranstaltung?


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24.04.2012 07:45
#228 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Moderatorin

Schade, dass das Urteil (noch?) nicht im Detail, also im ganzen Wortlaut wie beim Kölner Urteil zu bekommen ist.

24.04.2012 07:47
avatar  mobi72
#229 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Zitat von wotscheints

Zitat von mobi72
Hat jemand Lust mitzukommen?

Dampfer Flashmob bei Steffens-Veranstaltung?




Warum eigentlich nicht...............


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24.04.2012 07:54 (zuletzt bearbeitet: 24.04.2012 07:54)
#230 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Zitat von heimchen
Schade, dass das Urteil (noch?) nicht im Detail, also im ganzen Wortlaut wie beim Kölner Urteil zu bekommen ist.


ich organisiere den, wenn er bis heute Mittag nicht allgemein online verfügbar ist.

bis dahin gibt's genug Lesestoff :)
Süddeutsche Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/ur...arnen-1.1339497
FAZ: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...i-11727656.html
Deutsches Ärzteblatt: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49...garetten-warnen
Deutsche Apotheker Zeitung: http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de...arnen/7076.html


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24.04.2012 07:54
#231 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Moderatorin

Diejenigen, die twittern haben heute Abend die Möglichkeit *HIER* zwischen 16.30-17.30 ihr "persönlich" Fragen zu stellen unter dem Motto "Welche Themen bewegen Dich?"

24.04.2012 08:13
#232 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Moderatorin

Kann mann jetzt mal zusammenfassend sagen?

Es ist eigentlich noch nichts entschieden, da es sich bei diesem OVG..... nicht um ein Urteil handelt sondern um eine einstweilige Verfügung? Nur, dass es Babs ab sofort untersagt ist, in der Form (wie bisher) gegen die Dampfis zu hetzen..... Deshalb wurden auch alle Aussagen in diese Richtung auf ihrem Portal gelöscht.....

Das Urteil von Köln ist demnach auch noch nicht rechtskräftig?

Dann heisst das jetzt, dass es zwar gut läuft für uns aber es ist noch gar nichts entschieden, auch nicht NRW

24.04.2012 08:43 (zuletzt bearbeitet: 24.04.2012 08:44)
#233 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Die Aussage "Der Vertrieb ohne arzneimittelrechtliche Zulassung sei illegal. Der Verkauf werde verboten" darf von der Ministerin nicht mehr aufrecht erhalten werden und wurde von ihrer Webseite bereits gelöscht.
Oder ihre Behauptung, dass man die Produkte als Arzneimittel ohne Zulassung anzusehen hat, ist nicht rechtens, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster (Az.: 13 B 127/12).
Also weiterhin warnen darf sie, aber nicht mehr verbieten.

Und bei dem Hauptsachverfahren blicke ich auch (noch) nicht so richtig durch.

1.
Ein
Frosch in fürsorglicher Hand...
2.
Als ich die Hand eines Menschen brauchte, reichte mir jemand seine Pfote.


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24.04.2012 08:55
#234 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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unsere liebe Ex-Supermod

Ich blick da auch nicht richtig durch. Wenn ein Hauptsacheverfahren kommt und Behauptungen jeweils bewiesen werden müssen, wie sieht es denn dann aus mit dem Nikotin in Liquids? Nikotin an sich ist ja nun mal gesundheitsgefährdend eingestuft, oder?

Liebe Grüße, Marion


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24.04.2012 09:46
avatar  Ansa
#235 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Sicher wird kein Gericht ihr verbieten, zu behaupten, dass Nikotin in E-Zigaretten schädlich ist.
Das muss niemand extra beweisen, ist ja von den Pyros allgemein bekannt.
Sicher wird sie auch vor den unerforschten Risiken von PG und VG und Aromen zu inhalieren weiter warnen dürfen.
Ich denk mal es wird auf gefährliches Genussmittel hinauslaufen, es wird Regulierungen geben, was die frei verkäufliche Nikotinkonzentration angeht, Altersbeschränkung, möglicherweise Genussmittelsteuer...
So einfach werden die jetzt sicher nicht handzahm, nur wegen diesem einen Urteil.


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24.04.2012 10:08
#236 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Huhu

Habe gestern in der Spätschicht Nachrichten gehört und war freudig überrascht über diese Mitteilung.
Dachte mir, guckst morgen mal innen Dampfertreff, ob da auch was drüber steht..hihi
Dann hab ich 10 Seiten darüber gefunden und gelesen...Boej

Die Meinungen gehen von verhalten bis hochjauchzend.
Ich denke mal ein erster Schritt von vielen ist getan.
Es wird da noch einiges auf uns zukommen.
Auf jeden Fall wird der Staat (sofern alles zugelassen wird) seine Steuern drauf hauen, das ist so sicher
wie das Amen in der Kirche.

Auch habe ich gestern mal mit'm Arbeitskollegen 'nen bischen rumgesponnen und sind da auch zu so einem ähnlichen
Gedanken wie (ich glaub Placebo wars) gekommen.
Warum sollte z.B. Marlboro nicht in eigenen Labors einer Tochterfirma an hauseigenen Liquids experimentieren?
Die nötigen Gelder ham se und warum nicht auch von 'nem anderen Markt noch etwas Sahne abschöpfen?
Dem eigentlichen Tabakvertrieb werden sie natürlich nicht abschwören...

Naja...Spekulationen, die auch nicht wirklich etwas mit der Pressemitteilung zu tun haben. ;o))
Ich hoffe nur, daß in diesem Hauptsacheverfahren dann alles noch einmal so festgeschrieben wird wie in diesem Urteil.
...und diese unsinnigen Verbote (wie z.B. in Thüringen) rückgängig gemacht werden.

In diesen Sinne
dampfende Grüße

<--- hier bin ich aufgewachsen, mit Preußen und mit Sachsen...


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24.04.2012 10:17 (zuletzt bearbeitet: 24.04.2012 10:22)
avatar  ( gelöscht )
#237 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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( gelöscht )

Also der Beschluss selbst... ist ja nicht großartig wie ich finde. Es verbietet dem MGEPA lediglich eine unbegründete und auf falschen Tatsachen beruhende Aussage. Ok, das ist nicht wenig, aber auch nicht so viel, dass sich dadurch viel bewegt. Meiner Meinung nach hilft es lediglich denjenigen, die keine Ahnung über eZigaretten haben, ein freundlicheres Bild darüber zu bekommen; wenn überhaupt. Und ein Gericht mehr, dass nikotinhaltige Liquids nicht als Arzneimittel einstuft. Man darf weiterhin gespannt bleiben. Die BR sieht das ja anders. Ich warte immer noch auf den großen Knall/Urteil.

@heimchen:
Die einstweilige Verfügung gab es vor dem Urteil, wurde aber abgewiesen. Dies hier ist die endgültige (vorläufige) Entscheidung für MGEPA NRW, bis sich auf Bundesebene etwas bewegt.
Das MGEPA darf weiterhin warnen - nur nicht nikotinhaltige Liquids als Arzneimittel darstellen.


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24.04.2012 10:27
#238 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Richtig ist, sie darf weiterhin behaupten, dass e-Zigaretten, bei denen nikotinhaltige Liquids verdampft werden, gesundheitsschädlich sind. Sie darf ebenfalls behaupten, dass die Risiken der e-Zigarette noch nicht absehbar sind. Aber sie darf kein Verbot darauf begründen.

Sie ist Ministerin des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und agiert als solche als Behörde. Das ist die Exekutive, also die vollziehende oder ausführende Gewalt. Nicht die Legislative (= gesetzgebende Gewalt). Zwar kann sie im Rahmen ihrer Arbeit die Schaffung von Gesetzen betreiben (nicht selbst verabschieden, denn das macht der Landtag) - allerdings nur für das Landesrecht von NRW. Das wird einigermaßen schwer, weil es sich bei den relevanten Gesetzen um Bundesgesetze handelt (etwa das Arzneimittelgesetz). Die sind bundeseinheitlich und werden deshalb nicht in NRW geschaffen.
Deshalb haben die sich doch diesen Weg herausgesucht, weil sie es anders eben nicht hinbekommen hätten.

Die Weisung an die Behörden und Information der Apotheken war also eine exekutive Maßnahme. Hier ist kein Gesetz geschaffen worden, wohl aber durch die falsche Auslegung der Gesetzelsage de facto ein Verbot. Diese Auslegung, die Behauptung und die Weisungen sind ihr jetzt untersagt worden. Ob ihr noch ein weiterer Grund einfällt, weshalb sie den Vertrieb von nikotinhaltigen Liquids verhindern kann, wird sich zeigen. Ich kann's mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Gebranntes Kind scheut das Feuer. Das Urteil war schon ein ziemlicher Denkzettel. Sowas ist auf keinen Fall alltäglich.

Jetzt müsste was bundeseinheitliches kommen, darauf hat sie aber keinen Einfluss (höchstens als Gesetzesvorlage über den Bundesrat http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_76.html). Davon sind wir also noch eine Weile enfernt, zumal es jetzt einige Urteile gibt, die strikte Verbote nicht wirklich einfach machen. Für sowas gibt es aber keine Anhaltspunkte, deshalb ist das alles wüste Spekulation. Abwarten und Frau Steffens zuliebe Mate Tee dampfen :)

Es sei nochmal angemerkt, dass auch das de-facto Verbot niemandem und zu keinem Zeitpunkt den Erwerb, Besitz oder Konsum untersagt hat (mal abgesehen von der Ausweitung des Nichtraucherschutzes auf e-Zigaretten für öffentliche Gebäude und die Gastronomie). "Nur" an den Vertrieb wurden (nicht erfüllbare, deshalb "de-facto Verbot") Voraussetzungen geknüpft.
Die Zollproblematik ist zunächst mal unabhägig von der NRW Geschichte.


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24.04.2012 10:49
#239 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Ein Orden für alle Dampfer die ihr Zeit und Können geopfert haben


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24.04.2012 11:32
avatar  rav160
#240 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Zitat von heimchen
Deshalb wurden auch alle Aussagen in diese Richtung auf ihrem Portal gelöscht.....




Wie kommst Du darauf?

http://www.pressrelations.de/new/standar...our_pm&quelle=0


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24.04.2012 11:34
#241 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Zitat von rav160


Wie kommst Du darauf?
http://www.pressrelations.de/new/standar...our_pm&quelle=0


Es geht um die Aussage vom 15. oder 16. Dezember 2011. Die ist rausgenommen worden.

1.
Ein
Frosch in fürsorglicher Hand...
2.
Als ich die Hand eines Menschen brauchte, reichte mir jemand seine Pfote.


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24.04.2012 11:50
avatar  mobi72
#242 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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http://www.derwesten.de/staedte/essen/es...-id6586212.html

Essen rudert als Reaktion schonmal zurück


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24.04.2012 11:53 (zuletzt bearbeitet: 24.04.2012 11:53)
#243 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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"Unabhängig von noch immer zu klärenden juristischen Fragen halte ich es als Gesundheitsministerin für meine Pflicht, vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die E-Zigarette zu warnen”, unterstrich Steffens.
Aus dem Deutschen Ärzteblatt vom 23.4.12.

"Vor möglichen Gefahren". Es gibt bis hierher keine nachgewiesenen Gefahren durch die E-Zigarette, aber auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Es ist immer noch alles offen. Ein wenig mehr Sicherheit wünschte ich mir schon.
KarateIngo


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24.04.2012 11:57
avatar  Borsti
#244 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Zitat von www.thevapor.de
Ein Orden für alle Dampfer die ihr Zeit und Können geopfert haben



Ach was ich Pfeif auf nen Orden, ich nehme lieber eine Lavatube 1.5 ;)



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24.04.2012 12:00 (zuletzt bearbeitet: 24.04.2012 12:00)
#245 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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und "immmer noch zu klärende juristische Fragen" = es ist jetzt außerhalb ihres Einflussbereichs.
Sonst wäre sie ja längst tätig geworden...

Aber jetzt lasst uns erst mal den Nickname meines Vor-Vorposters feiern!


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24.04.2012 12:08
#246 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Moderatorin

Zitat von KarateIngo
"Unabhängig von noch immer zu klärenden juristischen Fragen halte ich es als Gesundheitsministerin für meine Pflicht, vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die E-Zigarette zu warnen”, unterstrich Steffens.
Aus dem Deutschen Ärzteblatt vom 23.4.12.

"Vor möglichen Gefahren". Es gibt bis hierher keine nachgewiesenen Gefahren durch die E-Zigarette, aber auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Es ist immer noch alles offen. Ein wenig mehr Sicherheit wünschte ich mir schon.
KarateIngo


Bei welchen Genussmitteln gibt es denn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Jedes Jahr heisst es was anderes bei den alltäglichen Genussmitteln (einmal ist es gefährlich, einmal sogar gesund etc.etc. sei es Schokolade, Tee, Kaffee u.ä.) Hier mal ein Beispiel: *klick*

Das Ganze "Bedenklichkeitsgedöns" bezieht sich auf das Nervengift Nikotin, nur damit können sie (wenn überhaupt) aufwarten.

24.04.2012 12:15
#247 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Nikotin ist ja (mal völlig abgesehen von der Tabakzigarette) nicht so sehr eine mögliche Gefahr, sondern vielmehr eine tatsächliche und erwiesene.
"mögliche" gesundheitliche Gefahren sind aber doch auch solche, die von den anderen Inhaltsstoffen ausgehen (PG/VG/Aromen).
Wie Du schon völlig richtig sagst, darf sie vor denen ruhig warnen :)


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24.04.2012 12:15
avatar  Chandra
#248 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Freude, ein weiterer positiver Schritt. Feiern und freuen. Aber weitermachen, denn erst die EU wird das endgültig entscheiden.


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24.04.2012 14:23
avatar  ( gelöscht )
#249 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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( gelöscht )

Welche Auswirkungen hat jetzt dieses Urteil auf die Zollproblematik???


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24.04.2012 14:41 (zuletzt bearbeitet: 24.04.2012 14:45)
#250 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
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Der Zoll darf jetzt "Arzneimittel" und "Illegal" nichtmehr als Begründung angeben...
Jedoch hat der Zoll noch ein paar Möglichkeiten die Dampfware einzubehalten (CE-Siegel und so)
Ich weiß zwar nicht was denen noch einfallen könnte, aber dort sind ein paar kluge Köpfe.
Die finden schon eine Ausrede um weiter das zu tun, was sie bisher auch getan haben...
(Ich habe davon gehört, dass teilweise einfach garkeine Gründe angegeben werden. Da heißt es einfach: Ist gefährlich; kommt nicht rein.)


...ist nur meine Meinung, aber ich glaube ich habe Recht :P

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


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