Gesundheitsministerin darf nicht vor E-Zigaretten warnen

25.04.2012 09:41
#1
avatar

Hallo.

Na da hat sich doch endlich mal jemand gefunden der dieser millitanten Ex-Raucherin die Stirn bietet.
Aber vielleicht sollte man(n) die ganze Sache auch mal aus einem anderen Blickwinkel betrachten.
Wenn man bedenkt das die Bundesregierung jeden Tag 8 Millionen Euro an Tabakstreuer kassiert und somit doch wohl zu den größten Drogenhändlern des Landes gehört ist es nicht verwunderlich das jetzt gegen die abtrünnigen Raucher mobil gemacht wird. Den jeder Dampfer kauft ja schließlich keine Glimmen mehr.

In diesem Sinne......GUT DAMPF

Bildanhänge
imagepreview

damp 1.jpg

download


Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen und (falls vorhanden) Vorschau-Grafiken der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!

 Antworten

 Beitrag melden
25.04.2012 09:46
avatar  vnbiker
#2
avatar

Was mich mal in diesem Zusammenhang interessieren würde, was ist jetzt mit dem Zoll?

Dürfen die immer noch die Dampfgeräte und Liquids beschlagnehmen?

Eigentlich dürfte es jetzt keine Probleme mehr mit solchen sachen geben.

Wie seht ihr das?

Gruß Rudi


Wenn jemand zu Dir sagt: "Die Zeit heilt alle Wunden!" Hau ihm eine aufs Maul und sag: "Warte, is gleich wieder gut!!!

Den Charakter eines Menschen erkennst Du daran, was dieser bereit ist für Dich tut, obwohl Du gerade nichts für Ihn tun kannst.


 Antworten

 Beitrag melden
25.04.2012 09:50
#3
avatar

Ich behaupte mal das die Beschlgnahmungen schon damals nicht Rechtens also Illegal waren.
Sozusagen ein vorrauseilender Gehorsam des Zolls.
Eine Rechtsgrundlage hatten die meines Wissens nie.
Eine Ministerin in NRW dürfte in einer Demokratie nicht als Gestz gebende Institution angesehen werden.


 Antworten

 Beitrag melden
25.04.2012 09:59
#4
avatar

Der aktuelle Beschluss des OVG Münster bezieht sich streng genommen zunächst mal nur auf die klagende Firma und das Land NRW. Natürlich hat diese Sache aber eine weitreichendere Wirkung, da sich das OVG mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob es sich bei nikotinhaltigen Liquids um zulassungspflichtige Arzneimittel handelt oder nicht.

Allerdings ist das noch kein zwingender Grund für den Zoll seinen Standpunkt zu ändern und mit einer Änderung von heute auf morgen würde ich erst recht nicht rechnen.

Ich werde jedenfalls noch davon absehen, Verdampfer, Depots und Liquids aus Nicht-EU-Ländern zu bestellen. Wer den Konflikt sucht, sollte das selbstverständlich anders halten :)


 Antworten

 Beitrag melden
25.04.2012 10:10
#5
avatar
Moderatorin

Zitat von art55airbrush
Hallo.

Na da hat sich doch endlich mal jemand gefunden der dieser millitanten Ex-Raucherin die Stirn bietet.
Aber vielleicht sollte man(n) die ganze Sache auch mal aus einem anderen Blickwinkel betrachten.
Wenn man bedenkt das die Bundesregierung jeden Tag 8 Millionen Euro an Tabakstreuer kassiert und somit doch wohl zu den größten Drogenhändlern des Landes gehört ist es nicht verwunderlich das jetzt gegen die abtrünnigen Raucher mobil gemacht wird. Den jeder Dampfer kauft ja schließlich keine Glimmen mehr.

In diesem Sinne......GUT DAMPF




Schau mal
23.4.12 - OVG Urteil !

Zitat von vnbiker
Was mich mal in diesem Zusammenhang interessieren würde, was ist jetzt mit dem Zoll?

Dürfen die immer noch die Dampfgeräte und Liquids beschlagnehmen?

Eigentlich dürfte es jetzt keine Probleme mehr mit solchen sachen geben.

Wie seht ihr das?


Schau mal
OVG Urteil Münster 23.04.12 und Zoll

25.04.2012 10:12
avatar  Raccoon
#6
avatar

Die Überschrift "Gesundheitsministerin darf nicht vor E-Zigaretten warnen" ist so nicht korrekt.
Das Urteil sagt nur aus, dass "Babsi" nicht mehr damit rumposaunen darf das Liquids unter das Arzneimittelgesetz fallen. Vor E-Zigaretten bzw. Liquids mit Nikotin warnen darf sie noch und das ist auch ihr gutes Recht. Jeder Dampfer sollte wissen das wir uns Nervengift reinhauen wenn wir Liquids mit Nikotin dampfen und das ist unbestreitbar nicht Gesund.

Mein persönliches Fazit: Die darf schimpfen und wettern auf die nikotinhaltigen Liquids wie sie will aber sie darf nicht irgendwelche Märchen erzählen bzw. amtliche Stellen dazu anstacheln Existenzen zu ruinieren aufgrund von ihren Interpretationen welche nicht auf der aktuellen Rechtssprechung gründen.

Rauchfrei seit dem 30.01.2012 mit Provari V2, Rocket, ZMax Teleskop V3, Smyrna-1, Odysseus Long Mode, Cartomaschine, Kayfun 3.1 Long Mode, Kayfun Lite

 Antworten

 Beitrag melden
25.04.2012 10:13
#7
avatar

Hallo.
Ich verstehe nicht warum du dein Liquid im Ausland bestellst.
Giebt doch auch deutsche Anbieter die alle Geschmackssorten und welche mit Nikotin vertreiben.
Und kostet auch nicht mehr wenn man das mit dem Porto mal abrechnet.


 Antworten

 Beitrag melden
25.04.2012 10:13
#8
avatar

Der Zoll kann immer noch genug Ärger machen - z. B. mit fehlendem CE-Kennzeichen, der Novel-Food-Verordnung etc. Dazu gibt's hier schon einige Threads (z. B. von Spiegel).

Allzu optimistisch sollten wir die Anordnung des OVG also nicht sehen. Wer uns Ärger machen will, kann das auch weiterhin schaffen.

Ich bleibe aber optimistisch. Zumindest die Geschichte mit dem Apothekenverkauf der Liquids ist meiner Meinung nach gegessen.

Herzlichen Gruß
Colatrinker

**Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.**


 Antworten

 Beitrag melden
25.04.2012 12:28
#9
avatar
unsere liebe Ex-Supermod

Zitat von heimchen

Zitat von art55airbrush
Hallo.

Na da hat sich doch endlich mal jemand gefunden der dieser millitanten Ex-Raucherin die Stirn bietet.
Aber vielleicht sollte man(n) die ganze Sache auch mal aus einem anderen Blickwinkel betrachten.
Wenn man bedenkt das die Bundesregierung jeden Tag 8 Millionen Euro an Tabakstreuer kassiert und somit doch wohl zu den größten Drogenhändlern des Landes gehört ist es nicht verwunderlich das jetzt gegen die abtrünnigen Raucher mobil gemacht wird. Den jeder Dampfer kauft ja schließlich keine Glimmen mehr.

In diesem Sinne......GUT DAMPF




Schau mal
23.4.12 - OVG Urteil !

Zitat von vnbiker
Was mich mal in diesem Zusammenhang interessieren würde, was ist jetzt mit dem Zoll?

Dürfen die immer noch die Dampfgeräte und Liquids beschlagnehmen?

Eigentlich dürfte es jetzt keine Probleme mehr mit solchen sachen geben.

Wie seht ihr das?


Schau mal
OVG Urteil Münster 23.04.12 und Zoll




Bitte schreibt in den verlinkten Threads weiter, sonst blickt hier langsam keiner mehr durch.


Liebe Grüße, Marion


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht