Jobcenter erzwingt Teilnahme an Rauchentwöhnungs-Informationsveranstaltung

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28.11.2012 17:08 (zuletzt bearbeitet: 02.12.2012 23:52)
#126
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Zitat von Hanisch im Beitrag #124
Zitat von steambeam im Beitrag #121
@Hanisch: "...und offenbar kann man sich in den meisten Fällen auch einfach einigen, wenn man miteinander redet..."
Tolle Wurst, aber erst mal unter der Androhung von Kürzungen nach §xy "Einladen".
Wunderst Du Dich da wirklich, dass 1 den 2 "... grundlegend erstmal als Feinde betrachten..." ????


nein - ich wunder mich nicht...
ich halt es nur für wenig hilfreich...
denn irgendwie verschicken die auch die Schreiben "Zuteilung der Hilfe nach §X,y" und "Übernahme der Kosten nach §Z,V"
weswegen man sie ja auch nicht als die liebsten Freunde sieht.



Du hast Recht, dass es absolut nicht hilfreich ist wenn man sich gegenseitig als "Feinde" betrachte.
Aber wenn ich den Arbeitslosen helfen möchte, dann kann ich aus der verpflichtenden "Einladung" auch eine ECHTE Einladung machen:

" Sehr geehrter Herr/Frau, wir bieten am xy eine Informationsveranstaltung zu Thema R-Entwöhnung an. Wenn Sie daran teilnehmen möchten dann melden Sie sich bitte unter der E-Mail vz@jc.de an. Sie sind uns herzlich willkommen."

Was ist denn daran so schwer???

_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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28.11.2012 17:12
avatar  Hanisch
#127
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Jupp Arbeitgeber wählen sich ihr Klientel auch aus.
(und was die an Zwang ausüben können ist heutzutage garnicht mal so wenig --> weil da die Angst mitschwingt, statt für den AG zu malochen zum Amt laufen zu müssen)

Die Behörde ist eben was anderes - weil deren Leistungen nicht auf eine gegenseitige Vereinbarung basieren,
sondern auf der Basis von gesetzmäßigen Ansprüchen.


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28.11.2012 17:22
avatar  Hanisch
#128
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@ steambeam:
Weil man eben seine ALGII-Empfänger eben zu Veranstaltungen verpflichten will.
Das mag vielerlei gründe haben - sei es einfach nur, um einen geregelten Termin vorzugeben,
zu gucken, ob die überhaupt noch am Leben sind,
oder dass man gesellschaftlich klarstellen will "unsere Arbeitslosen haben`s nicht gemütlich"
wie es teilweise die Presse darstellt - sondern "auch hier ist die Leistung mit Pflichten verbunden"


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28.11.2012 17:36
#129
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@Hanisch
"Das mag vielerlei gründe haben - sei es einfach nur, um einen geregelten Termin vorzugeben, zu gucken, ob die überhaupt noch am Leben sind, "
Dann kann ich sie verpflichtend einladen und mit ihnen über die letzten Anzeigen, Bewerbungen, Telefonate, Messekontakte reden...
Was hat das mit Rauchen zu tun.

"... dass man gesellschaftlich klarstellen will "unsere Arbeitslosen haben`s nicht gemütlich" wie es teilweise die Presse darstellt
- sondern "auch hier ist die Leistung mit Pflichten verbunden"

Das denke ich auch, aber Kontrollen kann man (wie oben genannt: Anzeigen, Bewerbungen, Telefonate, ...) auch sinnbehaftet durchführen.
Alles Andere ist doch Populismus

_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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28.11.2012 17:38 (zuletzt bearbeitet: 02.12.2012 23:52)
#130
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Zitat von steambeam im Beitrag #119
Halso Freunde des Tages und der Nacht: Die 50+ wurden mit diesem Schreiben zur Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet - da gibt es doch gar keinen Interpretationsspielraum in dem Anschreiben:

"Es handelt sich um eine Informationsveranstaltung ... Selbstverständlich können Sie auch an anderen teilnehmen ..."

dann folgt aber ganz klar und deutlich:

"Die ist eine Einladung nach §59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit §309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgestzbuch (SGB III) ... Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10% der für Sie nach $23 Zweites Buch Solzialgestzbuch (SGB II) maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert."

Was ist denn daran missverständlich ???


Hallo steambeam,
daran ist, zum Glück, gar nichts missverständlich. Bei dieser Einladung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (siehe auch VwVfG). Daher muss über mögliche Rechtsfolgen aufgeklärt werden, weil die "Einladung" sonst gar nicht "gültig" wäre.
Und wenn ich einen solchen Verwaltungsakt für "unverhältnismäßig" halte, weil ich "eine abweichende Meinung" zum Inhalt habe, dann kann ich die entsprechenden Rechtsmittel (zunächst Widerspruch, dann ggf. Klage) einlegen. Auch das steht übrigens in dem Schreiben, ist nur in der Datei, im Eingangsbeitrag, nicht mitgeliefert.

Zitat von steambeam im Beitrag #119
Und damit sind wir wieder beim Tema: Wir machen den Menschen kein Hilfsangebot sondern wir zwingen Sie zu "ihrem Glück". Hier erst einmal zur Veranstaltung und nicht zur Entwöhnung" - das ist korrekt.


Ganz unabhängig vom Inhalt der Einladung geht es bei solchen Veranstaltungen um einen Grundsatz des SGBII (mit dem man nicht übereinstimmen muss...): Prinzip "Fördern und Fordern". Wenn nun eine entsprechende, zur Planung beauftragte und berechtigte Gruppe, den Gedanken entwickelt, dass eine Informationsveranstaltung zur Rauchentwöhnung, im Rahmen des Forderungsprinzipes, angebracht sei, dann erfolgen solche Einladungen mit Aufforderungscharakter. Es ist also dann eine Hilfestellung auf der Ebene der Forderung.
By the way: hier war des öfteren davon die Schreibe, dass es Aufgabe der Jobcenter/ARGEn sei, geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Das ist aber nur eine Aufgabe. Die meisten Leistungsempfänger sind sich nicht darüber im Klaren, dass zunächst mal Eigeninitiative gefordert ist und diese auch -notfalls- kontrolliert werden kann. Bedauerlicherweise ist es aber so, dass 1. die allermeisten LeistungsempfängerInnen das Gesetz (und ebenfalls das "Nebengesetz" VwVfG) nicht kennen und es 2. natürlich sehr schwer ist, bzw. sein kann, die juristischen Inhalte (bestimmte, bzw. unbestimmte Rechtsbegriffe) überhaupt verstehen zu können! Da muss man sich frühzeitig Unterstützung über Beratungsstellen, notfalls auch übers Internet (Tacheles wurde ja bereits benannt...) holen!
Selbst wir Mitarbeiter bei Hilfeorganisationen, die wir täglich mit Ausführungen der Gestze beschäftigt sind, müssen uns juristischen Rat holen!

Zitat von steambeam im Beitrag #119
@Heinerich "Da es eine Verpflichtung im SGBII gibt, an der beruflichen Eingliederung mitzuwirken, kann -m.E.- von einem "Eingriff in die Persönlichkeitsrechte" nicht die Rede sein."

Es ist richtig: Es gibt selbstverständlich eine Pflicht zur Mitwirkung an der beruflichen Wiedereingliederung - das ist ok.

Nur: wer entscheidet denn, was der beruflichen Wiedereingliederung "dient"?
* das Gesetz? Wo stehts? Wer weiss es? (bitte hier posten)
* die ARGE-Mitarbeiter nach ihrem Ermessen?


Siehste! Jetzt wird es schon kompliziert(er). Das Gesetz regelt einen Rahmen. Zu (beinahe jedem) Gesetz gibt es "Ausführungsanweisungen" (z.B. auf der Grundlage von "Verordnungen" oder internen Verwaltungsvorschriften. An diese sind z.B. die Mitarbeiter weitestgehend "gebunden". I.d.R. wird kaum ein Mitarbeiter "aus dem Bauch und em eigenen Gutdünken" heraus, solche Einladungen oder andere Maßnahmen ansetzen. Event. Rechtsfolgen könnten nämlich teuer werden. Also bekommt er "von oben" die Anweisung zu solch einer Veranstaltung, durch einen Verwaltungsakt, "einzuladen.

Und dann kommt noch die Sache mit dem "Ermessen"....
Da wirds endgültig kompliziert. Eigentlich ist das nämlich ein Rechtsgrundsatz, dass im öffentlichen Recht/Verwaltungsrecht immer eine "Einzelentscheidung", nach dem Rechtsgrundsatz der "Verhältnismäßigkeit" gefällt werden muss! Das findet aber bei vielen Entscheidungen, im Rahmen des SGBII gar nicht mehr statt, weil den Mitarbeitern der Jobcenter/ARGEn ("an der Front") nur minimalste Entscheidungsspielräume eingeräumt werden. Oftmals übernehmen diese Funktion dann die Gerichte, die, im Gegensatz zu einem "Widerspruchsverfahren", den Verwaltungsakt (z.B. die Einladung) auch inhaltlich prüfen!

Zitat von steambeam im Beitrag #119
Und was dient denn so alles der Wiedereingliederung?
1. die Reduzierung des body-mass-index? Ab wieviel Kilo drüber solls denn losgehen mit dem Joggen?


Ich gehe mal davon aus, dass Du nichts "ins Lächerliche ziehen" willst und gehe ernsthaft auf Deine Beispiele ein.
Ja, ich kann mir Auflagen bezüglich BMI vorstellen! In einer Maßnahme, die ich betreue habe ich einen gravierend übergewichtigen Jugendlichen, dessen berufliche Integration bereits daran scheitert, dass er nach 10 Minuten "normaler" körperlicher Belastung, eine Pause braucht. Wenn ich den in ein Praktikum vermitteln würde, kannst Du Dir denken, was da passiert? Ich berate gerade mit einer Mitarbeiterin des Jobcenter, welche Lösung wir anbieten können.


Zitat von steambeam im Beitrag #119
2. Raucherentwöhnung? Ab wieviel Zigis am Tag solls denn losgehen mit der Entwöhnung?


Du erlaubst eine Gegenfrage? Allgemein dürfte bekannt sein, dass das Rauchen in Betrieben, außerhalb der Pausenzeiten, verboten sein kann. Was würdest Du nun tun, mit einem Kunden, der ständig in der Praxiserprobung rausfliegt, weil er sein Suchtverhalten nicht regulieren kann?

Zitat von steambeam im Beitrag #119
4. die Enfernung der 5 Piercings die ich (nicht persönlich) habe? Was, wenn die sich mal entzünden?
5. Tatoo - oh jeh: Verdecken sie das mal lieber? dumm nur, wenn es auf der Hand ist. Ab zu lasern?
6. das Ändern der Frisur die mir super gefällt, die aber vom ARGE Mitarbeiter als katastrophal empfunden wird?
(ok ich gebe zu, 5+6 sind keine Gesundheitsthemen).


Hier Einschränkungen zu verordnen wäre nicht begründbar. Habe ich auch noch nie gehört! Vor einem Sozialgericht hätten die auch, nach meiner Einschätzung, keinen Bestand.
Obwohl, wenn sich jemand weigert Piercings zeitweise ab-/herauszunehmen, obwohl dies in der Kranken-/Altenpflege ggf. vorgeschrieben ist, könnte ich mir (eine berechtigte) Sanktionierung vorstellen.

Hierbei belasse ich es mal..... .... hoffe aber, dass zumindest deutlich geworden ist, dass die Angelegenheit zumindest komplexer sein kann, als es "auf den ersten Blick" erscheint.

Gruß
Bernd


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28.11.2012 17:42 (zuletzt bearbeitet: 02.12.2012 23:52)
avatar  zwinkl
#131
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Zitat von Heinerich im Beitrag #118

Zwang sehe ich auch nicht, solange eine Sanktion nur "in Aussicht gestellt" wird. Das ist 1. ein durchaus nicht unüblicher Hinweis und, zum 2. etwas, dem man mit einem Widerspruch begegnen kann. Zeit genug (Datum des Schreibens und Datum der Veranstaltung) ist offensichtlich vorhanden.

Ich arbeite nun seit mehr als 7 Jahren, bei einem Wohlfahrtsverband, in beruflichen (Wieder-)Eingliederungsmaßnahmen und habe sowohl mit "Hartz IV"-Empfängern, als auch ständig mit Mitarbeitern von Jobcentern/ARGEn zu tun.
Bei denjenigen, die gezwungen sind von "Hartz IV" zu leben, sehe ich durchaus, eine nicht unerheblich große Gruppe, die Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens gebrauchen können. Das betrifft nicht zuletzt solche Dinge, wie z.B. eine adäquate Haushaltsführung. Nicht wenige können das einfach nicht (mehr).


Prima zusammengefasst, bernd !

Nur 2 anmerkungen:
Du siehst aber eben berufsbedingt eine nicht unerheblich große Gruppe, die Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens gebrauchen können.
Zu einem wohlfahrtsverband kommen ja auch nur die, die wirklich nicht mehr weiter wissen. Auf den rest der H4ler trifft dies keinesfalls zu.

Die widerspruchsmöglichkeiten hat jeder, das ist richtig. Nur sind viele zu lethargisch, daß auch in angriff zu nehmen.
Die suchen dann hilfe bei dir oder mir...und da gibt es durchaus einige, da geb ich dir absolut recht, die von vorne herein alles sofort erstmal ablehnen wollen.
Wenn man denen das dann so ins gesicht sagt, wird geschmollt.

Im konkreten hier diskutierten fall stellt das jobcenter ja auch frei, irgendein anderes angebot zu nutzen bzw. eine alternativveranstaltung zu besuchen.
Ich hatte auch schon bitten um hilfe beim verfassen des widerspruchs bei ähnlich gelagerten fällen.
Fragte ich nach, was alternativ für die betreffenden interessanter wäre, kam oft: " Gar nix...will meine ruhe !"
@steambeam: Bei deinem vorschlag, ob jmd. kommen möchte, kommt die mehrzahl nicht...bin ich mir sicher ! Traurige realität, ist aber mW so.

Und da spiele ich dann auch nicht mit und opfere meine zeit (ehrenamtlich) nur um so jmd. vor aktivität zu schützen.
Letztendlich hat bernd recht, daß die aufforderung des JC zum erscheinen durchaus auch positive aspekte beinhalten kann.
Gerade rückzugsgefährtete "verweigerer" reißt so eine einladung oft zurück in die realität.

Ich helfe gerne bei widersprüchen, weil ich die "kanditaten" dann schon mal an der hand habe.
Ich bestehe darauf, daß das mit mir gemeinsam geschieht, denn dann setzt man sich mit der sache auch auseinander.
Ich versuche dann zu erklären, daß man auch sachen rausholen kann aus dem H4-bereich.
Also im sinne von eigeninitiative lieber versuchen, etwas für einen selbst interessanteres vorab auszusuchen, als immer darauf warten, daß etwas vom JC kommt.
Das funktioniert oftmals ganz gut, auch, weil der arbeitsberater die eigeninitiative wahrnimmt. Werden solche anliegen abgelehnt, kann man dagegen klagen.
Dieser prozeß beinhaltet mehrarbeit für die SB des JC und ablehnungen müssen dann auch vor dem sozialgericht schlüssig und nachvollziehbar begründet werden.

Fazit:
Beim SGBII liegt sehr vieles im argen und ich kämpfe dagegen schon seit jahren an, aber nicht generell alles ist schlecht am system.
Mit dem selben engagement, mit dem ich mich für eine erhöhung der regelsätze einsetze, versuche ich auch mißstände öffentlich zu machen.
Nur eigeninitiative an vielen fronten verändert etwas an diesem system. Nur rumsitzen und maulen bringt keinerlei veränderungen bzw. verbesserungen.

Die problematik ist oft vielschichtiger als man das hier beschreiben kann, deshalb ist auch jeder fall individuell.
Den klassischen H4ler gibt es nicht !!! Und deshalb ist es auch idiotisch und abgrenzend, alle über einen kamm zu scheren !

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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28.11.2012 17:55 (zuletzt bearbeitet: 02.12.2012 23:52)
#132
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Zitat von zwinkl im Beitrag #131
Du siehst aber eben berufsbedingt eine nicht unerheblich große Gruppe, die Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens gebrauchen können. Zu einem wohlfahrtsverband kommen ja auch nur die, die wirklich nicht mehr weiter wissen. Auf den rest der H4ler trifft dies keinesfalls zu.


Zumindest in diesem Fall ist Deine Anmerkung nicht ganz richtig. Ich bin in beruflichen Integrationsmaßnahmen tätig. Zur Zeit in sog. "Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen" für Jugendliche/junge Erwachsene" (U25), die keine Ausbildung haben und z.T. auch keine Schulbaschlüsse. Bei einem Teil dieser Jugendlichen ist das örtliche Jobcenter Kostenträger. Und gerade diese Jugendlichen sind quasi "gezwungen" an der BvB teilzunehmen. Und wenn da zu viele Fehltage auflaufen, wirds z.T. heftig (mit Sanktionen einzelner Jobcenter-Mitarbeiter...)!
Ich habe aber auch schon in AGHs gearbeitet. Das ist dann noch mal eine ganz andere "Nummer". Bezeichnenderweise wurden meine befristeten Verträge, bei den AGHs, nicht verlängert, was ich als "erfolgreich gearbeitet" verstehe. Einen Großteil der sog. "Motivations"-AGHs empfinde ich als menschenverachtend... aber ich schweife ab.

Gruß
Bernd


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28.11.2012 21:40 (zuletzt bearbeitet: 02.12.2012 23:52)
#133
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Zitat von Hanisch im Beitrag #120

Zitat
Nur: wer entscheidet denn, was der beruflichen Wiedereingliederung "dient"?
* das Gesetz? Wo stehts? Wer weiss es? (bitte hier posten)
* die ARGE-Mitarbeiter nach ihrem Ermessen?


1. die ARGE-Mitarbeiter nach ihrem Ermessen
2. die Betroffenen nach ihrem Ermessen
bei Unstimmigkeit zwischen 1&2 die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Hilft dennoch wenig, wenn sich 1&2 grundlegend erstmal als Feinde betrachten...
...und offenbar kann man sich in den meisten Fällen auch einfach einigen, wenn man miteinander redet...



hmmmmm es mag ja Fälle geben bei denen das wirklich klappen mag....ICH kenne allerdings KEINEN einzigen!
Es läufft eher genau anders herum, persönlich-mündlich sowie auch sehr gerne telefonisch wird viel gesagt- dabei ist leider auch sehr viel unwahres- und als gesetzlich eben so geregelt dargestellt....mündlich!
Wenn die Antragssteller diese Aussagen dann schriflich verlangen wirds i.d.R. erst richtig "spassig"
DAS miteinander Reden klappt also i.d.R. nicht wirklich gut um es mal nett zu umschreiben

Fang nie an aufzuhören,

hör nie auf anzufangen.

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29.11.2012 08:39
#134
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Ich sehe das Problem bei der ARGE in der Vorgehensweise. Ich werde ungern mit Sanktionen Bedroht wegen jeder Kleinigkeit. Ich sehe das ja bei den wichtigen Beratungsterminen noch ein. Klar ist deren Zeit begrenzt und sie wollen nicht jedem Hinterherlaufen. Klar das man da erst einmal dadurch eine unötige Mauer aufbaut.

Zudem werden die Sanktionen zu schnell ausgesprochen (Nachweisbar). Da fehlt es an einer zweiten neutralen Instanz um diese Fälle nochmals zu prüfen. Hier ist der Willkür einzelner Mitarbeiter (es gibt überall Idioten) Tür und Tor geöffnet.


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29.11.2012 08:51
#135
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Ich wäre dafür das die ARGE VHS Kurse bezahlen würde. Da kann man sich dann (Berufsorientiert, mit Berater abgesprochen) Kurse zusammenstellen die einem weiterhelfen. Zielgerichtet. Und das in einer sicherlich besseren Qualität wie "manch einem" ARGE Mist. Und die Arge wäre entlastet da sie nicht manch komische Veranstaltungen organisieren müssten die manchmal nach dem Motto ablaufen "Hauptsache wir bieten was an, egal ob Sinnvoll oder nicht".


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29.11.2012 09:42
avatar  Hanisch
#136
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VHS-Kurse sind nicht ganz günstig - dürfte ein Budgetproblem sein.
wobei das ggf im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters liegt..

Zu "Idioten gibt es überall" --> Ja
aber... ein System ist immer unmenschlich - es kann nicht auf den einzelnen Menschen eingehen...
Sachbearbeiter können das - sind aber eben auch nur Menschen.


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29.11.2012 10:07 (zuletzt bearbeitet: 02.12.2012 23:53)
#137
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Zitat von Blackbird im Beitrag #135
Ich wäre dafür das die ARGE VHS Kurse bezahlen würde. Da kann man sich dann (Berufsorientiert, mit Berater abgesprochen) Kurse zusammenstellen die einem weiterhelfen. Zielgerichtet. Und das in einer sicherlich besseren Qualität wie "manch einem" ARGE Mist.


Abgesehen von der Finanzierungsproblematik, halte ich das für keine besonders gute Idee. I.d.R. ist die Interessenlage und die Themenstellung bei LeistungsempfängerInnen anders gelagert, als bei den "normalen" KursteilnehmerInnen der VHS.
Spezielle Angebote bringen da viele weiter. Insbesondere auch deshalb, weil, über das generelle Kursangebot hinaus, auch eine Einzelbetreuung möglich ist.

Zitat von Hanisch im Beitrag #136
aber... ein System ist immer unmenschlich - es kann nicht auf den einzelnen Menschen eingehen...
Sachbearbeiter können das - sind aber eben auch nur Menschen.


Nun, das "System" SGBII (Hartz IV) ist darauf angelegt, den Einzelfall zu entscheiden! In sehr vielen Fällen passiert aber genau das nicht, wie ich bereits weiter oben erwähnte.

Zitat von Ansa im Beitrag RE: Hartz IV und soziale Gerechtigkeit
Zitat von Blackbird im Beitrag RE: Hartz IV und soziale Gerechtigkeit

Die Politik hat nur leider wenig zu entscheiden. Politik machen Konzerne (Weltweit).

Daran wiederum sind Politiker schuld, die das zulassen weil sie von denen gekauft sind.


Das "Politiker gekauft" sind ist doch nun wirklich absurd! Zumindest in der Pauschalisierung. Ich kenne viele Politiker, auch von Parteien, deren Politik ich nicht gut finde, die das was sie tun, wirklich als sinnvoll für die Menschen empfinden. Das sich Einzelne, durch was auch immer, beeinflussen lassen, will ich nicht bestreiten.

Gruß
Bernd


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29.11.2012 10:41
avatar  XBabsX
#138
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Ich bin keine Betroffene und höre nur ab und zu von meinem Freund was sich da bei 50+ abspielt...
Gesundheitsvorträge, 1x in der Woche, über mehrere Wochen und Körbe flechten in einer Werkstatt.
Ich empfinde das als Idiotie und bringt niemanden wieder in Lohn und Brot. Aber die Teilnehmer fallen
erst mal aus der Statistik.
Ich weiß nur, daß das Fahrgeld erst am Ende des Monats gezahlt wird und er vorher nicht weiß wo er es
überhaupt abzweigen soll.
Ich weiß, daß ein Widerspruch nicht gemacht werden sollte , da dieser einen Rattenschwanz von willkürlichen
Kürzungen und Überprüfungen nach sich zieht. Letztendlich wird zwar dann doch gezahlt, aber mit Abzügen einen
Monat zu überleben ist schon eine Kunst. Die Mitarbeiter des Jobcenters können schon einige Sachen machen die
das Leben und Überleben stark erschweren und sie sitzen leider immer am längeren Hebel


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29.11.2012 14:28 (zuletzt bearbeitet: 02.12.2012 23:53)
#139
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Zitat von XBabsX im Beitrag #138
Ich weiß, daß ein Widerspruch nicht gemacht werden sollte , da dieser einen Rattenschwanz von willkürlichen
Kürzungen und Überprüfungen nach sich zieht. Letztendlich wird zwar dann doch gezahlt, aber mit Abzügen einen
Monat zu überleben ist schon eine Kunst. Die Mitarbeiter des Jobcenters können schon einige Sachen machen die
das Leben und Überleben stark erschweren und sie sitzen leider immer am längeren Hebel


Wenn Du das prinzipiell meinst, dann wiederspreche ich dem. Und zwar deutlich.
Sicher ist es nicht so, dass man ein Widerspruchsverfahren "nicht einfach so" durchbekommt. Aber, dass danach "quasi automatisch" Schikanen in Gang gesetzt würden, ist so einfach nicht richtig.
Allerdings sollte ein Widerspruchsverfahren m.E. nicht ohne einen erfahrenen rechtlichen Beistand durchgeführt werden.
Vor allem sollte man wissen, was bei einem Widerspruch überhaupt geprüft wird. Viele gehen davon aus, dass der Inhalt und damit auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Einzelfalles geprüft würde. Dem ist nicht so! In erster Linie wird die Rechtmäßigkeit (gesetzliche Grundlage) und die Zweckmäßigkeit (kann das Ziel erreicht werden (sehr vereinfacht ausgedrückt....)) geprüft. Das allerdings sind Dinge, die bereits "im Vorfeld" berücksichtigt werden. Eine qualitativ "hochwertige" Änderung wird -nicht selten- erst nach einer Klage erreicht. Wobei -ebenfalls nicht selten- ein Vergleich geschlossen wird, um ein Urteil, auf das sich andere beziehen könnten, vermieden werden kann.
Übrigens kann man nicht gegen Eingliederungsvereinbarungen Widerspruch einlegen oder klagen!!!! Eingliederungsvereinbarungen ersetzen einen Verwaltungsakt; allerdings bestehen gegen den keine "normalen" Rechtsmittel mehr.

Grundsätzlich würde ich, in wichtigen Angelegenheiten, folgendermaßen vorgehen:
1. nicht ohne Zeugen/Beistand zu wichtigen Gesprächen gehen
2. keine Schriftstücke unterzeichnen, die man nicht vollständig versteht
3. Bei einem Widerspruch unbedingt vorher Beratung einholen und bei der Formulierung helfen lassen
4. Wenn ein Widerspruch abgewiesen wird, die Begründung unbedingt mit einem Rechtskundigen prüfen, damit man die Entscheidung auch versteht!
5. Klage einreichen (lassen).

Erst mit dem letzten Schritt wird überhaupt detailiert und personenbezogen inhaltlich geprüft!
Übrigens kosten Widersprüche und Klagen kein Geld. Es ist auch kein "Anwaltszwang" gegeben. Man könnte sich also selbst gerichtlich vertreten, wovon ich aber dringendst abrate.
Übrigens beträgt der Mindestbeitrag für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft 2,50 €uro pro Monat. Als Mitglied ist man für Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren rechtschutzversichert und kann die gewerkschaftliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Und da das nun ein wenig ins Eingemachte gehen könnte noch folgendes:
Alles was ich hier schreibe und was Gesetze der BRD betrifft, stellt meine persönliche Meinung, auf der Grundlage meiner beruflichen Erfahrungen dar. Nichts davon ist als Rechtsberatung, im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes gedacht oder zu verstehen.

Gruß
Bernd


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29.11.2012 21:08 (zuletzt bearbeitet: 02.12.2012 23:53)
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#140
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Zitat von XBabsX im Beitrag #138
Aber die Teilnehmer fallen
erst mal aus der Statistik.
Ich weiß nur, daß das Fahrgeld erst am Ende des Monats gezahlt wird und er vorher nicht weiß wo er es
überhaupt abzweigen soll.
Ich weiß, daß ein Widerspruch nicht gemacht werden sollte , da dieser einen Rattenschwanz von willkürlichen
Kürzungen und Überprüfungen nach sich zieht. Letztendlich wird zwar dann doch gezahlt, aber mit Abzügen einen
Monat zu überleben ist schon eine Kunst. Die Mitarbeiter des Jobcenters können schon einige Sachen machen die
das Leben und Überleben stark erschweren und sie sitzen leider immer am längeren Hebel

Das mit der statistik stimmt.
Das mit dem fahrtgeld aber nicht...das kann sich dein bekannter täglich bar auszahlen lassen, da es von ihm nicht verlangt werden kann, diese zusätzlichen kosten vom regelbedarf vorzulegen.
Hab ich bereits mehrfach bei bekannten durchgesetzt...und immer antrag schriftlich, wenn auf mündliche bitte nichts an geld kommt.

Das mit dem widerspruch sollte man aber trotzdem machen, eben weil das amt dann merkt, daß sowas nicht alzepziert wird.
Und auch als arbeitsloser kann man einige sachen anleiern, die dem SB den arbeitstag vermiesen bzw. erschweren.
Am längeren hebel sind die nur solange, bis man beginnt sich zu wehren...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
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02.12.2012 21:06 (zuletzt bearbeitet: 02.12.2012 23:39)
#141
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Akku-Sommelier

Teil der Diskussion im Thread, der sich nicht konkret auf die Maßnahme des Jobcenters bezog, abgetrennt nach:

Hartz IV und soziale Gerechtigkeit



Der neue, abgetrennte Thread ist automatisch im Abo für alle, die den ursprünglichen Thread hier abonniert hatten.

Die weitere Diskussion in diesem Thread hier bitte bei Bedarf hingegen neu abonnieren.




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