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Jobcenter erzwingt Teilnahme an Rauchentwöhnungs-Informationsveranstaltung
Zitat von zwinkl im Beitrag #76
Weiter KEINESFALLS eine eingleiderungsvereinbarung unterzeichnen !
Diesen Rat halte ich nicht für sinnvoll, denn wenn jemand nicht unterschreibt, wird die Leistung garantiert erstmal gestrichen.
Dazu ist man verpflichtet, bei der Eingliederungsvereinbarung erklärt man sich einverstanden, dass man sich bemüht Arbeit zu finden
und bereit ist Arbeit anzunehmen.
#102
#103
Ja, der Kurs ist eine falsche Formulierung . "
Habe jeden Post in diesem Treaht trotzdem genau durchgelesen.
#104
#105
Nun ja Koschibaer
Lies Dir Beitrag 34 , 63 , 69 ,90 , nochmals durch.
Genau an deren Inhalt in Ihren Post`s bezieht sich mein letzter Post.
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***************** Suche Weisheit , Respekt und Mitgefühl in deinem Leben ********************
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#106
Zitat von koschibaer im Beitrag #90
@hansklein - in dieser Diskussion wird eigentlich von allen sehr viel hineininterpretiert.
Ich mußte mir bei meinem Arbeitgeber übrigens auch ein eintägiges Seminar über Gesundheit reinziehen. Es ging um Ernährung und Sport. Anschließend sollte jeder Teilnehmer ein Formular ausfüllen, was er in seiner Freizeit gedenkt zu tun bezüglich Sport und Ernährung, damit wir fit für die Arbeit bleiben. Ratet mal, wohin mein Formular unausgefüllt ging.
Hihi, das nächste mal kommst du nicht davon. Dann steht das in deiner Zielvereinbarung. Und wenn du die nicht einhältst gibts Kürzung. (Ironie off)
LG
Paul Atreides
Wer diese Einmischung in das private Verhalten eines Individuums von seiten dessen "Geldgebers" als nicht so dramatisch empfindet, wacht auch erst auf, wenn es zu spät ist. Hier sollen Erwerbslose mit der verpflichtenden Teilnahme an Gesundheitsseminaren ihren Willen bekunden, gesund zu leben, um weiter die staatlichen Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen. Keine Frage, mal wieder ein Rechtsbruch des § 1 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Menschenwürde, falls die "ist-nicht-so-schlimm-Fraktion" sich noch erinnert, was das sein sollte).
Wenn die große Masse einfach mit den Schultern zuckt, geht das durch. Wie lange wird es dann noch brauchen, bis ein Nichtrauchernachweis / Nachweis über gesunde Lebensführung Voraussetzung für den Bezug von staatlichen Leistungen wird? Oder für die Krankenversicherung?
Wie lange wird es dauern, bis dies - bei erfolgreichem Ausprobieren an den Erwerbslosen - von der Industrie als Einstellungskriterium komplett übernommen wird?
Wo wird die zunehmende Ausgrenzung aller, die nicht absolut gesund leben hinführen, wenn es nicht gestoppt wird?
Wo beginnt der Gesundheitsfaschismus und wo endet er?
Ich bin Yogalehrerin und beschäftige mich von Berufs wegen mit der Hinführung von Menschen (einschließlich mir selbst) zu einem gesunden Leben. Ohne FREIWILLIGKEIT und die Geduld, den persönlich richtigen Zeitpunkt abzuwarten und das persönlich richtige Maß zu finden, gibts für Lebensveränderungen in Richtung Gesundheit keine Chance. Selbst mit der inneren Einsicht und Geduld bleibt es (für viele) schwierig genug.
Und mich k.... die Dummheit oder Selbstherrlichkeit aller Menschen an, die glauben, dass ein gesundes Leben Gesundheit GARANTIERT.
von amtlicher Seite wird das so definiert:
. Zum aktiven Leistungsrecht zählen alle Eingliederungsleistungen, wie Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildungen oder Eingliederungszuschüsse. Dazu gehören auch kommunale Leistungen wie "Suchtberatung" oder Schuldnerberatung
#109
So ähnlich sehe ich das auch. Ich habe schon aus rein grundsätzlichen Erwägungen immer Bedenken, wenn der Staat irgenwas reglementiert und/oder verbietet, weil es immer irgendeine Einschränkung von Freiheit (zu Gunsten von was auch immer) bedeutet. Jetzt die E-Zigaretten und Raucher, dann der Alkohol (war ja letztens am 11.11. schon in einigen Städten verboten) usw. und so fort.
Wer wissen will, wozu das im Endeffekt führt, der sollte sich mal mit dem Thema neue Weltordnung (ja, ich weiss, alles irgendwelcher Quatsch von irgendwelchen weltfremden Esoterikern) beschäftigen und sich dabei mal ernsthaft fragen, wo genau wir stehen ......
Schöne Grüsse aus der Voreifel
WinniePouh
Jetzt neu mit A2-T
Zitat von Chandra im Beitrag #107
Wer diese Einmischung in das private Verhalten eines Individuums von seiten dessen "Geldgebers" als nicht so dramatisch empfindet, wacht auch erst auf, wenn es zu spät ist. Hier sollen Erwerbslose mit der verpflichtenden Teilnahme an Gesundheitsseminaren ihren Willen bekunden, gesund zu leben, um weiter die staatlichen Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen. Keine Frage, mal wieder ein Rechtsbruch des § 1 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Menschenwürde, falls die "ist-nicht-so-schlimm-Fraktion" sich noch erinnert, was das sein sollte).
Wenn die große Masse einfach mit den Schultern zuckt, geht das durch. Wie lange wird es dann noch brauchen, bis ein Nichtrauchernachweis / Nachweis über gesunde Lebensführung Voraussetzung für den Bezug von staatlichen Leistungen wird? Oder für die Krankenversicherung?
Jepp, die EINEN wollen, dass man gesund bleibt und die ANDEREN ,zBsp Pharmaindustrie wollen so viel wie möglich Umsatz machen.
ziemlich aktuell zum Thema :
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...ung-9001219.php
Haben denn nur alle den Satz "Selbstverständlich können sie auch gern an anderen Vorträgen bzw. Vorführungen teilnehmen" überlesen?
Ich bin mir sicher, wenn jemand dieses Schreiben bekommen hat, und dort anruft und sagt, ich möchte lieber am soundsovielten zu diesem Kurs und nicht zur Raucherentwöhnung, gäbe es keine Kürzung.
Nein, aber man konstruiert lieber wie böse und entwürdigend das Amt vorgeht.
Zitat von Achim im Beitrag #111
ziemlich aktuell zum Thema :
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...ung-9001219.php
ist mal wieder etwas reißerisch - da eben NICHT zur entwöhnung gezwungen wird, sondern zur Teilnahme an ner doofen Veranstaltung...
wie gesagt - ich verstehe das Empfinden,
dass eben zum einen eine Einmischung in den Persönlichkeitsbereich suggeriert - auch wenn es eben nur eine Info-Veranstaltung ist.
Faktisch würde ich aber meinen, dass das Hauptproblem eine andere Botschaft ist, die darin liegt:
"Wir haben keine Maßnahme für Dich, die Dir wieder Arbeit bringt, und geben Dir deshalb welche, die Dir beibringen sollen, wie Du besser damit klarkommst."
Hallo Ansa,
ich hab das sehr genau gelesen. Erstmal ist dort der Zwang zu dieser Informationsveranstaltung zu gehen. Punkt. Das zweite ist: "gerne können Sie auch an anderen..." und bedeutet das du freiwillig gerne auch an anderen Vorführungen teilnehmen kannst. Der Einladung darfst du nunmal Folge leisten oder du nimmst die Konsequenzen in Kauf. Die zuständige Behörde hat wohl noch nie soviele Kürzungen ausgesprochen wie dieses Jahr hab ich gelesen. Wieviele davon zu Unrecht zu beurteilen steht mir nicht zu. Das tun die Gerichte. Was uns alle jede Menge Geld kostet was sinnvoller ausgegeben werden könnte.
Ich pers. fands aber nicht schlecht das mal über das Thema diskutiert wurde. Allerdings werde ich pers. da in den entsprechenden Foren bzw. beim VDK und meinem Rechtsbeistand weiterdiskutieren weil das Thema fast zwangsläufig sich mit Themen beschäftigt die mit Dampfen nicht viel zu tun haben.
Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?
Also das Schreiben besagt genau das, was hansklein da geschrieben hat.
In wie weit man da einfach mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonieren kann - oder bei dem vorbeigehen, und ihm sagen "Ich möchte an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen - aber ich hab mir ihr Angebot angeschaut, und finde diese Veranstaltung viel interessanter" - und der darauf eingeht - nun, ist eine Frage, wie der Mensch da reagiert.
Ich hatte - wie schon erzählt - da ja auch ein Erlebnis mit einer gutgemeinten Veranstaltung, bei der man mich mit der Bewerbungsformulierung unterstützen sollte,
und die ich - nachdem ich zum einen gemerkt habe - die können das da schlechter als ich - und zum anderen - nachdem mir ein "geheimer Vertrag" vorgelegt wurde - abgelehnt habe.
Bin zum Sachbearbeiter - hab ihm gesagt, was da ablief, und ihm auch gesagt "Ich glaub ich brauch so ein Angebot nicht"... War für den OK - hätte er aber auch anders entscheiden können.
Ich würde meinen, dass bei den Sachbearbeitern auch sehr unterschiedliche Menschen zu finden sind, die teilweise auf ihre eigene Art auch einfach menschlich reagieren...
Dennoch - mit meiner Naiven Art, an das Gute im Menschen zu glauben - denk ich, dass man mit vielen ganz gut reden kann.
Klar mag es sein, dass die eben systematische Vorgaben haben - und eben sagen "Also eine Maßnahme pro Monat muss ich ihnen auf`s Auge drücken - können sie nicht zu dem Dämlichen Rauchervortrag hingehen - da will keiner hin, und da hab ich Plätze frei... das andere was ich noch hab bringt ihnen doch auch nix" - ist dann aber wieder eine ganz andere Situation.
Der ist auch nur ein kleines Rädchen - kann das System nicht ändern - und muss halt gucken, wie er damit am besten klarkommt...
Es mag da wie gesagt auch schwarze Schafe geben - aber ich denke, dass wenn man einen Sachbearbeiter als Menschen behandelt, der auch bemüht sein wird einen als Menschen zu behandeln - im Rahmen der Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen
Hanisch, so was ähnliches wollte ich vorhin noch schreiben, das sind auch nur Menschen, und vielleicht auch schlecht ausgebildet. Die dürfen auch Fehler machen. Und ansonsten unterschreib ich deinen ganzen letzten Post, bis auf meine Zweifel, ob das Schreiben so gemeint war wie es jetzt interpretiert wird.
Wenn derjenige welcher es ins Netz gestellt hat, wenigstens die Info dazugegeben hätte, ob er mal nachgefragt hat wärs klar.
Ich lese nun seit etwa 2 Tagen hier mit und überlege ebenso lange, ob ich dazu etwas schreiben sollte oder nicht. Offensichtlich habe ich mich entschieden.....
Zunächst einmal zu dem, im ersten Beitrag verlinkten, "Einladungsschreiben":
Die Einladung stellt zunächst mal Aufforderung dar, zu einem Angebot zu erscheinen, dass zum (erweiterten) Aufgabenbereich eines/r Jobcenter/ARGE gehört. Gesundheitliche Aufklärung und Unterstützung kann durchaus, als Maßnahme verstanden werden, die Chancen für eine berufliche Eingliederung zu erhöhen. Da es eine Verpflichtung im SGBII gibt, an der beruflichen Eingliederung mitzuwirken, kann -m.E.- von einem "Eingriff in die Persönlichkeitsrechte" nicht die Rede sein.
Ob eine solche Veranstaltung, insbesondere durch den genannten Referenten, sinnvoll ist, bezweifle ich, lasse das aber mal dahin gestellt. Wenn solche "gesundheitsfördernden Aufklärungsveranstaltungen" durchgeführt werden, dann wohl besser durch unabhängige Referenten; z.B. Krankenkassen, Ärzte etc. Jemand der Raucherentwöhnung, im Rahmen seiner psychotherapeutischen Tätigkeit anbietet, könnte aus Eigeninteresse handeln. Wobei ich vermute, dass das Klientel nicht unbedingt die Behandlung bei ihm zahlen kann.
Bei diesem Referenten eine Nähe zur Tabakindustrie zu vermuten, ist in meinen Augen absurd!
Zwang sehe ich auch nicht, solange eine Sanktion nur "in Aussicht gestellt" wird. Das ist 1. ein durchaus nicht unüblicher Hinweis und, zum 2. etwas, dem man mit einem Widerspruch begegnen kann. Zeit genug (Datum des Schreibens und Datum der Veranstaltung) ist offensichtlich vorhanden.
Abgesehen von den konkreten Fall halte ich Maßnahmen, die zum erweiterten Aufgabenbereich der Jobcenter/ARGEn gehören durchaus für hilfreich! Ich arbeite nun seit mehr als 7 Jahren, bei einem Wohlfahrtsverband, in beruflichen (Wieder-)Eingliederungsmaßnahmen und habe sowohl mit "Hartz IV"-Empfängern, als auch ständig mit Mitarbeitern von Jobcentern/ARGEn zu tun.
Bei denjenigen, die gezwungen sind von "Hartz IV" zu leben, sehe ich durchaus, eine nicht unerheblich große Gruppe, die Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens gebrauchen können. Das betrifft nicht zuletzt solche Dinge, wie z.B. eine adäquate Haushaltsführung. Nicht wenige können das einfach nicht (mehr).
Auch kenne ich extrem viele MitarbeiterInnen bei den Jobcentern/ARGEn, mit denen man hervorragend und kooperativ zusammen arbeiten kann. Da wird dann auch schon mal, für einen jungen Mann, mit 4 Jahren Gefängnissaufenthalt, eine sog. "Einzelumschulung" zum Koch bewilligt, deren Finanzierung im 5-stelligen Bereich liegt. Natürlich will ich nicht verhehlen, dass die Bereitschaft zu solchen Bewilligungen, höher ist, wenn "Beistände", wie meine KollegInnen oder ich, mit dabei sind.
Die, hier im Thread, von mir empfundenen "grundsätzlich ablehnende" Atmosphäre, die MitarbeiterInnen von Jobcentern/ARGEn als "Feinde" zu beschreiben, halte ich, aus meinen Erfahrungen heraus, für nicht angemessen! Ohnehin sind diese oft die falschen Adressaten! Politiker machen die Gesetze und, in den unteren Ebenen, die Ausführungsbestimmungen, nach denen die Sachbearbeiter (Fallmanager, Integrationsmanager) handeln müssen. Und das bei einer Anzahl von zu "verwaltenden" Kunden, die weit über die Leistungsfähigkeit der Meisten hinausgeht. Wenn dann noch solche Vorfälle wie in Neuss bekannt werden, dann spürt man, dass viele dort einfach nur noch Angst haben und aus der Abteilung raus wollen.
Damit keine Überinterpretationen entstehen: Ich selbst lehne das jetzige SGBII, in vielen Teilen, ab, weil es m.E. die Würde der Menschen verletzt und es den Einzelnen nicht ermöglicht am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben! Ich arbeite, seit Verabschiedung des Gesetzes, in unterschiedlichen Organisationen gegen eine Vielzahl von Regelungen des SGBII.
In eben diesen Organisationen fordere ich, mit Anderen, dass Regelungen für Menschen gefunden werden, die nicht mehr beruflich integrierbar sind, weil deren Qualifikation, für die beruflichen Angebote, in der BRD nicht ausreichen und -ganz wichtig- eine Qualifizierung auf ein deutlich höheres Niveau, nicht funktionieren wird. Es gibt eben auch Grenzen der Fähigkeit sich Wissen anzueignen! Ich kann die Sprüche von Politikern, die einer Langzeitarbeitslosigkeit mit diversen "Bildungsoffensiven" begegnen wollen, für augenwischende Verschleierungformulierungen.
Gruß
Bernd
Halso Freunde des Tages und der Nacht: Die 50+ wurden mit diesem Schreiben zur Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet - da gibt es doch gar keinen Interpretationsspielraum in dem Anschreiben:
"Es handelt sich um eine Informationsveranstaltung ... Selbstverständlich können Sie auch an anderen teilnehmen ..."
dann folgt aber ganz klar und deutlich:
"Die ist eine Einladung nach §59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit §309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgestzbuch (SGB III) ... Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10% der für Sie nach $23 Zweites Buch Solzialgestzbuch (SGB II) maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert."
Was ist denn daran missverständlich ???
Und damit sind wir wieder beim Tema: Wir machen den Menschen kein Hilfsangebot sondern wir zwingen Sie zu "ihrem Glück". Hier erst einmal zur Veranstaltung und nicht zur Entwöhnung" - das ist korrekt.
@Heinerich "Da es eine Verpflichtung im SGBII gibt, an der beruflichen Eingliederung mitzuwirken, kann -m.E.- von einem "Eingriff in die Persönlichkeitsrechte" nicht die Rede sein."
Es ist richtig: Es gibt selbstverständlich eine Pflicht zur Mitwirkung an der beruflichen Wiedereingliederung - das ist ok.
Nur: wer entscheidet denn, was der beruflichen Wiedereingliederung "dient"?
* das Gesetz? Wo stehts? Wer weiss es? (bitte hier posten)
* die ARGE-Mitarbeiter nach ihrem Ermessen?
Und was dient denn so alles der Wiedereingliederung?
1. die Reduzierung des body-mass-index? Ab wieviel Kilo drüber solls denn losgehen mit dem Joggen?
2. Raucherentwöhnung? Ab wieviel Zigis am Tag solls denn losgehen mit der Entwöhnung?
3. die Sexualaufklärung um Infektionen zu verhindern? Wieviel Sexualpartner darf ich denn im Monat haben und wie sehen die "Praktiken" aus?
4. die Enfernung der 5 Piercings die ich (nicht persönlich) habe? Was, wenn die sich mal entzünden?
5. Tatoo - oh jeh: Verdecken sie das mal lieber? dumm nur, wenn es auf der Hand ist. Ab zu lasern?
6. das Ändern der Frisur die mir super gefällt, die aber vom ARGE Mitarbeiter als katastrophal empfunden wird?
(ok ich gebe zu, 5+6 sind keine Gesundheitsthemen).
Was wenn mein zukünftiger Arbeitger das alles gar nicht als Einstellungshinderniss sieht, sonder die Tatsache, das ich vielleicht "nur" 50+ bin?
50+, wie die Menschen die hier vom JC angeschrieben wurden die aber in der Wirschaft (wohl immer noch) niemand nehmen will.
Und denen schicken Sie dann die "Einladung" zur R-Entwöhnungs-Information - das ist doch ein Placebo für die Akten.
In Bezug auf diese Anschreiben hilft nur: => Es muss sich was an der 50+Problematik tun!!!
Wir müssen endlich aufhören, die Menschen in "gesellschaftskonforme Schubladen" zu pressen und zu zwingen, nur weil sie "nicht konform=nicht die Mehrheit" sind und EINIGE GLAUBEN, dass das bei der Jobsuche hilft.
Damit wir uns richtig verstehen - wie Heinerich festgestellt hat: "Es gibt eine Verpflichtung im SGBII gibt, an der beruflichen Eingliederung mitzuwirken."
Anzeigen, Bewerbungen, Telefonate, Messekontakte, ... alles ok. Ich will auch gar nicht die JC-Mitarbeiter verteufeln. Bei dem was die an "verkorkster Gestzgebung" zu vertreten und zu vollstrecken haben, habe sie ehr mein Mitgefühl: der Job ist bestimmt hart!
Es ist gerade diese Gesetzgebung die handwerklich so erbärmlich ist - es gibt riesige Mengen an Prozessen - warum wohl!!!
btw: Man kann u.U. das auch so interpretieren:
"Es gibt eine Verpflichtung im SGBII gibt, an der beruflichen Eingliederung mitzuwirken" => "Also müssen Sie mit dem Rauchen aufhören!"
Wo ist das denn klar und sauber geregel???
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.
"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."
Zitat
Nur: wer entscheidet denn, was der beruflichen Wiedereingliederung "dient"?
* das Gesetz? Wo stehts? Wer weiss es? (bitte hier posten)
* die ARGE-Mitarbeiter nach ihrem Ermessen?
1. die ARGE-Mitarbeiter nach ihrem Ermessen
2. die Betroffenen nach ihrem Ermessen
bei Unstimmigkeit zwischen 1&2 die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Hilft dennoch wenig, wenn sich 1&2 grundlegend erstmal als Feinde betrachten...
...und offenbar kann man sich in den meisten Fällen auch einfach einigen, wenn man miteinander redet...
@Hanisch: "...und offenbar kann man sich in den meisten Fällen auch einfach einigen, wenn man miteinander redet..."
Tolle Wurst, aber erst mal unter der Androhung von Kürzungen nach §xy "Einladen".
Wunderst Du Dich da wirklich, dass 1 den 2 "... grundlegend erstmal als Feinde betrachten..." ????
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.
"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."
sorry - falsch rum :-) "2 den 1"
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.
"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."
@Ansa
Die Betroffenen empfinden die Mitarbeiter als Feinde, weil es Kürzungen gibt: JA
wenn sie sich dort nicht einmal im Monat eine Stunde zu nem sinnlosen Vortrag einfinden? HABE ICH ZWAR NICHT GESCHRIEBEN ABER TROTZDEM JA
Weil ihre persönliche Freiheit eingeschränkt wird dadurch? NEIN, WEIL SIE MIR VORWEG ERST MAL STRAFEN ANDROHEN!
Jetzt wirds wieder abwegig: RICHTIG DIESE HARTZ IV IST VÖLLIG ABWEGIG ;-)
Mein Arbeitgeber ist auch mein Feind: DROHT ER DIR DENN AUCH BEI JEDER AUFGABE DIE ER DIR GIBT ERST MAL STRAFEN AN?
*meld, die Polizei übrigens auch, die schränken ständig meine Freiheit ein, weil sie, wo es ihnen und nicht mir passt, irgendwelche Schilder aufstellen. DIE POLIZEI STELLT KEINE SCHILDER AUF. DIESES ARGUMENT IST WOHL EHR ABWEGIG ...
Man kanns auch übertreiben. RICHTIG: die HARTZ IV REGELUNGEN SIND VOLLIG ÜBERTRIEBEN ;-)
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.
"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."
Zitat von steambeam im Beitrag #121
@Hanisch: "...und offenbar kann man sich in den meisten Fällen auch einfach einigen, wenn man miteinander redet..."
Tolle Wurst, aber erst mal unter der Androhung von Kürzungen nach §xy "Einladen".
Wunderst Du Dich da wirklich, dass 1 den 2 "... grundlegend erstmal als Feinde betrachten..." ????
nein - ich wunder mich nicht...
ich halt es nur für wenig hilfreich...
denn irgendwie verschicken die auch die Schreiben "Zuteilung der Hilfe nach §X,y" und "Übernahme der Kosten nach §Z,V"
weswegen man sie ja auch nicht als die liebsten Freunde sieht.
In dem Sinn von Feinde zu sprechen halte ich für Grundsätzlich falsch. Das Problem liegt eher im veralteten Bürokratischem System und wie es angewendet wird.
Arbeitgeber haben mit diesem System nichts zu tun. Den wähle ich mir zumindest mit aus. Er kann mir auch nicht den Lohn kürzen weil ihm was an meinem Verhalten nicht passt oder gar komplett einbehalten. Wenn es nicht rechtsmäßig ist was der Arbeitnehmer macht, er z.b. vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er eine Abmahnung erteilen. Da endet seine Macht erstmal solange ich meine vertraglichen Pflichten einhalte die vorher vereinbart worden sind - im gegenseitigem Einverständnis. Ein Arbeitgeber konnte mich noch nie zwingen zu etwas das nicht vorher vereinbart wurde, Einseitig von ihm ausgehend. Die Behörde kann das.
Bei der Behörde sieht das dann doch eben etwas anders aus. Das kann man absolut nicht vergleichen.
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