Vorschlag wie die Petition mehr Beachtung findet und mehr Unterschriften bekommt

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22.01.2013 13:37
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#76
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@hanisch,
stimme zu.
Bei der Meldung, die Eu schützt seine Bürger zu Tode, habe ich auf einem Portal einen Kommentar von einem borsti gelesen. Er wies darauf hin, dass es gar nicht Aufgabe der EU ist, die ezigarette als Arzneimittel zu deklarieren. Dafür gibts eine spezielle Behörde. Ich kann aber jetztnicht mehr sagen, wie die heisst, englischer Name. Aber vielleicht sollte diese Behörde mal langsam in den Quark kommen und der EU den Maulkorb aufsetzen.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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22.01.2013 13:41
avatar  Hanisch
#77
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Zitat von Theop im Beitrag #76
@hanisch,
stimme zu.
Bei der Meldung, die Eu schützt seine Bürger zu Tode, habe ich auf einem Portal einen Kommentar von einem borsti gelesen. Er wies darauf hin, dass es gar nicht Aufgabe der EU ist, die ezigarette als Arzneimittel zu deklarieren. Dafür gibts eine spezielle Behörde. Ich kann aber jetztnicht mehr sagen, wie die heisst, englischer Name. Aber vielleicht sollte diese Behörde mal langsam in den Quark kommen und der EU den Maulkorb aufsetzen.

Die Richtlinie reglementiert allerdings keine Arzneimittel,
sondern sie verbietet "Nicht-Tabak-Nikotinprodukte" mit Nikotingehalt größer als...- abgesehen von Arzneimitteln,
deren erwähnung Unsinn ist, da diese sicherlich keine "Tabak- oder vergleichbaren Produkte " darstellen, mit denen sich die Richtlinie befasst.


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22.01.2013 17:57
#78
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Jetzt sollte eine neue Pressemitteilung raus:

Die EU ignoriert deutsche Gerichtsentscheidung: Nikotinhaltige Flüssigkeiten sind keine Arzneimittel!

bzw.

Nikotinhaltige Flüssigkeiten sind keine Arzneimittel- EU ist deutsche Rechtsprechung egal!


Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster 21.4.2012 .

FB "Nikotin"

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22.01.2013 18:07 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2013 18:09)
avatar  Hanisch
#79
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Nein - tut sie nicht.
Die behauptet in der Richtlinie ja auch nicht, dass das Arzneimittel seien,
sondern sie verbietet nur alles, was zur Befriedigung der Sucht eines Rauchers dienen kann, abgesehen von Tabak,
ausgenommen von Arzneimitteln, die ja eine andere Richtlinie bereits erlaubt.
(dadurch können sie das halt nicht auch noch verbieten ;-))

EU verbietet Konkurrenz zum Tabak!
könnte die Überschrift lauten...

An sich wär das eine schöne ergänzende PM für den Händlerverband,
der eben die Marktwirtschaftlichen Folgen mal mit einbeziehen kann.


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22.01.2013 19:11
#80
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Moderatorin
22.01.2013 23:12
#81
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Zitat von heimchen im Beitrag #80
So nun gibts auch die Flyer zur Petition

Info-Line IGED



Die Flyer kann man schön in Offline Shops vorbeibringen,
damit kommen wir einerseits mit den Shopbetreibern in Gespräch
und erreichen die Dampfer die nicht in den Dampferforen unterwegs sind.

Ich werde erstmal 50 St. drucken und damit unseren Shop hier besuchen.
Lerne ich den endlich auch mal kennen :-)

Gruß Schlurchi


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23.01.2013 13:40 (zuletzt bearbeitet: 23.01.2013 13:46)
avatar  Hanisch
#82
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Hi mal wieder hier im "Aktionsbündnis" zur Richtlinie

mir ist eine weitere Idee gekommen, durch die aufflammende Berichterstattung die durch die PM ausgelöst wurde.
Man könnte gezielt Journalisten, die sich durch einen wohlwollenden Kommentar hervorgetan haben,
oder die man aus der Lokalen Presse kennt.
Bin gerade dabei eine griffige Formulierung zusammenzutipseln,
ähnlich der Antwort an Herrn Alvaro (aus dem abgeordneten-Brief Thread) nur noch etwas griffiger Formuliert,
damit sich ggf Journalisten der Überlegung annehmen.

Eine E-Zigarette, die eine Nikotinkonzentration unter der Grenze von Rauchentwöhnungsmitteln hat, ist für Raucher unbefriedigend und unattraktiv:
Für welchen Markt soll so ein Produkt dann attraktiv sein ?
Eine E-Zigarette, die eine Nikotinkonzentration vergleichbar mit Tabak-Zigaretten hat, scheint für Raucher attraktiv zu sein,
und hat bei vielen zum Verzicht auf Tabakprodukte, darunter einigen zum kompletten Verzicht von Nikotin geführt.
Für wen ist ein solches Produkt bedrohlich?


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23.01.2013 15:24
avatar  Hanisch
#83
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so- mal eine Anregung, um sie an Journalisten zu schicken:

Zitat
Gemäß dem bestehenden Vorschlag für eine Richtlinie 2012/0366 "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen" soll diese Richtlinie regeln können, dass nikotinhaltige Erzeugnisse mit einer niedrigeren Nikotinkonzentration als 4mg/ml oder einem niedrigeren Nikotingehalt als 2mg als Verbraucherprodukte verkauft werden dürfen, sofern sie einen angepassten, gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen. Die Kommission begründet diese Werte mit einem Vergleich mit dem Nikotingehalt von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung, die bereits eine Zulassung gemäß den europäischen Arzneimittelvorschriften erhalten haben.
Eine weitere Reglementierung, z.B. bezüglich dem Zusatz von suchterzeugenden Stoffen, wie sie gemäß der Studie„Inhibition of Monoamine Oxidases Desensitizes 5-HT1A Autoreceptors and Allows Nicotine to Induce a Neurochemical and Behavioral Sensitization“ von Christophe Lanteri und weiteren ( Link zur Veröffentlichung: http://www.jneurosci.org/content/29/4/987.full.pdf ) essentiell sind, um eine Nikotinsucht auszulösen, findet nicht statt.
Die derzeitig auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten werden neben Nikotinfreien Varianten in Nikotinstärken von 6mg/ml bis hin zu 36mg/ml angeboten. Am beliebtesten sind Produkte, die ein Fassungsvermögen von 1ml oder mehr haben, und sich deutlich im Aussehen von einer Zigarette abheben. Es existieren allerdings auch Produkte auf dem Markt, die das Aussehen einer Zigarette imitieren, und Tankvolumina von ½ ml aufweisen.
Die E-Zigarette stellt mit geschätzt 2 Millionen Nutzern ind Deutschland eine ernsthafte Konkurrenz zu Tabakprodukten dar. Viele Nutzer der E-Zigarette geben an, durch diese komplett auf Tabakrauch oder sogar durch schrittweise Reduzierung des Nikotingehalts ganz auf den Nikotinkonsum zu verzichten, und eine weitaus geringere gesundheitliche Beeinträchtigung als beim Konsum von Tabakprodukten bei sich festzustellen.
Die auf der 10. Deutschen Tabakkonferenz vorgestellte Studie „Die E-Zigarette aus psychiatrischer Sicht: Eine Befragung von Konsumenten zu konventionellen Zigaretten und E-Zigaretten „ von Dr. Tobias Rüther, München und Franziska Wissen, M.Sc., Maastricht bestätigen, dass die derzeit üblichen E-Zigaretten ein deutlich geringeres Suchtpotenial aufweisen als herkömmliche Tabakzigaretten.
Keine Empirische Studie belegt, dass derzeit auf dem Markt befindliche E-Zigaretten eine höhere Gefährdung des Konsumenten oder Dritter erzeugen. Gewarnt wird vor unbekannten Substanzen in E-Zigaretten und mit mangelndem Wissen über die Gefährdung durch die bestehenden Inhaltsstoffe..
Gemäß Herstellerangaben verdampfen E-Zigaretten eine Flüssigkeit bestehend aus Nikotin und den für Lebensmittel zugelassenenen Inhaltsstoffen:
Propylenglycol (E1520),
Glycerin (E 422),
Wasser
und Aromen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2232/96
Es liegen zahlreiche Untersuchnungen zu den Gefahren dieser Stoffe vor.

Was bedeutet dies:
Diese vorgeschlagene Richtlinie gestattet es Tabakprodukte, welchen suchterzeugende Zusatzstoffe beigemischt wurden, welche nachweislich eine hohe Suchterzeugende Wirkung haben, und täglich neue Nikotinabhängige erzeugen, sowie nachweislich eine hohe Zahl an Todesopfern fordern, auf den Markt zu bringen
Die vorgeschlagene Richtlinie gestattet es nikotinhaltige Produkte, die gemäß der Begründung, dass sie einen geringeren Nikotingehalt als Rauchentwöhnungsprodukte haben, und somit Rauchern keinerlei Suchtbefriedigung verschaffen können – womit diese als Zielgruppe ausscheiden, auf den Markt zu bringen. Diese Produkte sind in ihrer Packungsgröße so eingeschränkt, so dass Produkte die eine Zigarette imitieren zulässig sind. Diese Produkte werden hinsichtlich ihrer Wirkstoffe und suchterzeugenden Zusatzstoffe nicht reglementiert.
Zigaretten imitierende Produkte mit einem für Raucher uninteressanten Nikotingehalt und suchterzeugenden Zusatzstoffen sind demnach zulässig
Diese vorgeschlagene Richtlinie verbietet das Inverkehrbringen von verbrennungsfreien nikotinhaltigen Nicht-Tabak-Produkten, die eine für Raucher befriedigende Nikotinkonzentration haben. Deratige Produkte stellen derzeit eine ernstzunehmende Konkurrenz für Tabakprodukte dar, und veranlassen Raucher dazu, den Tabakkonsum einzustellen, und diese Produkte zu konsumieren und teilweise den Nikotinkonsum komplett einzustellen.
Diese vorgeschlagene Richtlinie hat den Anspruch dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und der Gesundheit der EU-Bürger zu dienen.


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26.01.2013 15:24
#84
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Habe vorgestern ~ 100 Flyer in unserem E-Zigaretten Shop vorbeigebracht,
auf das auch die Dampfer die nicht so vernetzt sind von der Petition erfahren.

http://www.ig-ed.org/presse/petition/Petitionsflyer.pdf


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28.01.2013 07:57
#85
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Moderatorin

Da hier immer wieder gefragt wird wo die 2 mio Dampfer (die es eigentlich gar nicht gibt) sind, und es ganz klar ist, dass die Meisten ausserhalb des Internets leben und von dieser ganzen Geschichte keine Ahnung haben, nicht mal das es irgendeine Regulierung seitens EU geplant ist und locker vor sich hin dampfen wurden diese Flyer http://ig-ed.org/presse/petition/Petitionsflyer.pdf gemacht (sogar mehrsprachig).

Leute, die unterwegs sind und ein Smartphone zur Hand, können einfach über den Barcode direkt zur Petition gelangen....

Einfach ausdrucken. Man kann sie nämlich auch überall sonst verteilen nicht nur in Dampferläden (Kneipen, Discos, Wartezimmern etc.). Man kann Aussenstehenden auch ruhig erklären, dass es nicht nur ums Dampfen geht, sondern um den Regulierungswahn der EU.

25.02.2013 14:17
#86
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Um nochmal auf die Petition zurückzukommen..... Sollten wir nicht versuchen herauszubekommen, ob und welche Petitionen in anderen Ländern laufen? Wir könnten uns auch dort in die Petitionslisten eintragen und darum bitten, dass unsere Europäischen Kollegen das Gleiche mit unserer Petition tun. Schließlich geht es alle an und ist nicht nur auf ein Land beschränkt. So bekämen die Petitionen mehr Stimmen und mehr Gewicht.
Also quasi eine Sammlung von Petitionslinks, die wir zusammenstellen und alle unterzeichnen. Was meint ihr?

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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