Art. 5 Grundgesetz

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10.04.2013 13:31
avatar  Supi77
#26 RE: Art. 5 Grundgesetz
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können wir nicht über diese Foren"regel" diskutieren?

e. Überprüfe vor dem Absenden deine Beiträge noch einmal auf Grammatik und Rechtschreibung.
Niemand verlangt Perfektionismus, aber die Beiträge sollten zumindest lesbar sein.

bitteeeee


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10.04.2013 13:32
#27 RE: Art. 5 Grundgesetz
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... Reifezeit wird überbewertet. Ich reife seit 50 Jahren und hab immer noch keinen Geschmack! ...


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10.04.2013 13:33
avatar  channi
#28 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Admini

okay, was für ein Problem hast du?


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


Bitte bewertet Eure LIEBLINGS: Shops + Geräte, Zubehör, Aromen und Liquids





Facebook:
Aktionen auf Facebook und Dampfertreff bewerten
Termine, Stammtische und Messen
Channi auf Facebook



Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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10.04.2013 13:33
avatar  ( gelöscht )
#29 RE: Art. 5 Grundgesetz
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( gelöscht )

Zitat von hostel83 im Beitrag #21
Ich darf in DE meine Meinung frei äußern!!!!


Hast du auch ein Beispiel, inwieweit du deiner freien Meinungsäußerung beraubt wurdest? An deinen letzten Threads kann man nichts erkennen. Ist der gelöscht worden? Können ja nicht alle wissen, was du so "falsches" geschrieben hast, nur die, die dir hinterherstalken.

Desweiteren hast du dir doch die Forenregeln bei der Anmeldung durchgelesen. Oder hast du dich angemeldet, obwohl du nicht mit den Regeln einverstanden warst?


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10.04.2013 13:34 (zuletzt bearbeitet: 10.04.2013 13:35)
#30 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Bö(h)ser SMod

Zitat von hostel83 im Beitrag #21
Zitat von fishtown-andy im Beitrag #20
Bei mir zu Hause gibt es auch Regeln (Die sind noch nicht mal aufgeschrieben) und das Hausrecht. Wenn sich da einer bei mir im Wohnzimmer nicht dran hält und sagen würde: "Hier, Art. 5 GG."

Der wäre schon gleich draußen vor der Tür.


Ich darf in DE meine Meinung frei äußern!!!!

jo, darfst du.
es besteht für dich allerdings kein rechtsanspruch, sich in diesem privaten forum aufhalten zu dürfen.
du bist freiwillig hier und hast mit deiner registrierung die forenregeln akzeptiert, an die du dich dann natürlich auch zu halten hast.
wenn du das nicht möchtest hast du aber sehr wohl die freiheit, dieses ungemütliche forum einfach wieder zu verlassen.
du mußt dich hier ned ärgern...

*edit* bitte ned soviel krümeln mit dem popcorn...

Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
Das geht wirklich!

DTF-Notfallhilfe Dampferfreundliche Lokale


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10.04.2013 13:35
avatar  Supi77
#31 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von hostel83 im Beitrag #19
Zitat von jm01 im Beitrag #18
Zitat von hostel83 im Beitrag #1
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Mehr brauch ich dazu jetzt nicht zu sagen

nicht einfach nur den 1. Absatz zitieren, da folgen noch 2, z.B.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Keine Ahnung wer Dir auf die Füße getreten ist dass Du die GG-Keule schwingst aber wenn schon, dann auch vollständig



und was willst du mir damit jetzt sagen??? es ist doch ein fsk 18 forum


naja...

Durch die Registration bestätigst du, dass du 18 Jahre alt bist, die Forenregeln durchgelesen hast und mit den Regeln einverstanden bist.


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10.04.2013 13:37
avatar  Supi77
#32 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von pumpkinhead im Beitrag #30
Zitat von hostel83 im Beitrag #21
Zitat von fishtown-andy im Beitrag #20
Bei mir zu Hause gibt es auch Regeln (Die sind noch nicht mal aufgeschrieben) und das Hausrecht. Wenn sich da einer bei mir im Wohnzimmer nicht dran hält und sagen würde: "Hier, Art. 5 GG."

Der wäre schon gleich draußen vor der Tür.


Ich darf in DE meine Meinung frei äußern!!!!

jo, darfst du.
es besteht für dich allerdings kein rechtsanspruch, sich in diesem privaten forum aufhalten zu dürfen.
du bist freiwillig hier und hast mit deiner registrierung die forenregeln akzeptiert, an die du dich dann natürlich auch zu halten hast.
wenn du das nicht möchtest hast du aber sehr wohl die freiheit, dieses ungemütliche forum einfach wieder zu verlassen.
du mußt dich hier ned ärgern...

*edit* bitte ned soviel krümeln mit dem popcorn...




sorry, ich feg schon mal zusammen...


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10.04.2013 13:38
#33 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von blacksole im Beitrag #27
http://thumbs.dreamstime.com/thumblarge_93/116170304197g1Q2.jpg


Das muss aber erst noch poppen. Bis das fertig ist, ist der Thread schon geschlossen.

Schöne Grüße von der Küste

Andreas

Erfahrung ist der beste Lehrmeister. Nur das Schulgeld ist teuer. (Thomas Carlyle)


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10.04.2013 13:39
#34 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Supi77 du bist einfach nur lächerlich. kleinkind



Provari v2 @ Kayfun 3.1 ɣ / Arashi / Oddy , Bolt @ DraXl


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10.04.2013 13:40
avatar  athrie
#35 RE: Art. 5 Grundgesetz
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sinnlose threads oeffnen und dann andere als laecherlich und kleinkind bezeichnen. das wird noch richtig interessant! in before close!


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10.04.2013 13:40
#36 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Jetzt willst du wohl mit Gewalt raus?

Schöne Grüße von der Küste

Andreas

Erfahrung ist der beste Lehrmeister. Nur das Schulgeld ist teuer. (Thomas Carlyle)


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10.04.2013 13:40
avatar  Supi77
#37 RE: Art. 5 Grundgesetz
avatar

Zitat von hostel83 im Beitrag #34
Supi77 du bist einfach nur lächerlich. kleinkind


danke. Aus deinem Mund zu hören, wie Honig.


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10.04.2013 13:40
#38 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Ab ins Tollbecken!


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10.04.2013 13:41
avatar  Mischu
#39 RE: Art. 5 Grundgesetz
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S-MOD

Zitat von hostel83 im Beitrag #34
Supi77 du bist einfach nur lächerlich. kleinkind


Ganz dünnes Eis lieber hostel83.
Bitte achte die Netiquette

Ich habe kein Problem mit Nähe, solange der Abstand stimmt

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10.04.2013 13:41
avatar  athrie
#40 RE: Art. 5 Grundgesetz
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ich hab auch noch en auszug ausm gesetz, den wuerde ich auch mal zur diskussion stellen wollen:

§ 50 der StVO
Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.


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10.04.2013 13:42
avatar  Supi77
#41 RE: Art. 5 Grundgesetz
avatar

Zitat von Mischu im Beitrag #39
Zitat von hostel83 im Beitrag #34
Supi77 du bist einfach nur lächerlich. kleinkind


Ganz dünnes Eis lieber hostel83.
Bitte achte die Netiquette



ach lass ihn doch, ich mag ihn...


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10.04.2013 13:43 (zuletzt bearbeitet: 10.04.2013 13:43)
avatar  Supi77
#42 RE: Art. 5 Grundgesetz
avatar

Zitat von athrie im Beitrag #40
ich hab auch noch en auszug ausm gesetz, den wuerde ich auch mal zur diskussion stellen wollen:

§ 50 der StVO
Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.


schönes Thema. Nimm doch einfach einen ( achtung Wortwitz ) Dampfer

so ich bin raus, genug gelacht für heute, viel spaß noch.


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10.04.2013 13:44
avatar  channi
#43 RE: Art. 5 Grundgesetz
avatar
Admini

Wir sind aber gerne bereit über deine Probleme zu sprechen, vielleicht gibts ja auch andere Lösungen, als andere dafür verantwortlich zu machen oder rumzustänkern?


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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10.04.2013 13:46
avatar  77501
#44 RE: Art. 5 Grundgesetz
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obwohl, Tortilla´s wären mir lieber

Grüße Alex


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10.04.2013 13:48
#45 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von chanel im Beitrag #43
Wir sind aber gerne bereit über deine Probleme zu sprechen, vielleicht gibts ja auch andere Lösungen, als andere dafür verantwortlich zu machen oder rumzustänkern?


Ich hab gerade Mischu angeschrieben um meine frage privat zu klären



Provari v2 @ Kayfun 3.1 ɣ / Arashi / Oddy , Bolt @ DraXl


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10.04.2013 13:51
avatar  ( gelöscht )
#46 RE: Art. 5 Grundgesetz
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( gelöscht )

@hostel83
Nochmal, in Foren greift das Hausrecht. Dazu kannst du dir mal den LINK durchlesen. War nicht schwer zu finden und gleich der 1. Google-Treffer unter "Foren+Hausrecht".

Da geht es auch um einen Forenteilnehmer, der denkt er hätte im Forum alle Rechte. Ein kleines Zitat daraus:

Zitat
Das Gericht führte aus, dass mit der Anmeldung bei einem Online-Forum ein Vertrag geschlossen wird. Dabei verpflichte sich der Nutzer die Nutzungsbedingungen anzuerkennen und die geltenden Regelungen einzuhalten. Da auch Forenbetreiber für Beiträge ihrer Mitglieder als Mitstörer haften können, ergebe sich daraus ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko. Um dieses zu minimieren habe der Forenbetreiber die Möglichkeit einzelne Beiträge zu löschen oder den Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung auszuschließen.


Quelle: e-recht24.de


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10.04.2013 14:02
#47 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Schizo-Paranoider MODDER


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10.04.2013 14:12
#48 RE: Art. 5 Grundgesetz
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gesperrt
wg Verstoß der Netiquette

Naja, Ich wahr diesem Irrtum auch mal unterlegen (Zensuhr(immerStaatlich)<>Hausrecht) und habs auch Recht spät begriffen. (Aber dann wars Ja klar)
Währ woll toll in den Forumsregeln vielleicht mal dazu ne Anmerkung zu machen anstatt ständig Neue mit der Verarsche-Tour
und der Droh-Tour 'Kannst Ja Woananders hingehen' zu kommen. Sehe Ich bei dem Einen oder dem Anderen schon als gewalltige
Tretmine in die Ich auch mahl aus vollster Überzeugung reingetretten bin.
Hab Mich dann auch geschämt als Ichs verstannden habe aber Mein Ruf wahr gänzlich Schon am Anfang ruhiniert.


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10.04.2013 14:31
avatar  channi
#49 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Admini

Zitat von Freddy Goldbein im Beitrag #48

Währ woll toll in den Forumsregeln vielleicht mal dazu ne Anmerkung zu machen anstatt ständig Neue mit der Verarsche-Tour
und der Droh-Tour 'Kannst Ja Woananders hingehen' zu kommen.



zeig mal bitte nen Thread wo so ne Verarschertour war, damit wir das nachvollziehen können


__________________________________________________________________________________

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"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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10.04.2013 14:49 (zuletzt bearbeitet: 10.04.2013 14:57)
#50 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Hmm eigentlich hat doch die Forenleitung sogar das Recht mich auszuschließen nur wenn ihnen meine Nase nicht passt. Ist ja so, wenn mit bestimmte Menschen in meiner Wohnung nicht gefallen. Dann kann ich diese doch auch aus dieser verweisen.
Ist aber auch nicht so (Habe ja eine schicke Nase) und sich an die überschaubaren Regeln zu halten ist doch machbar :-O Und wenn mir jemand nicht passt, ignorier ich ihn. ^^ klappt am besten und ich tu meinem Blutdruck damit einen Gefallen.

Edit: Sowas ähnliches stand schon weiter oben.
Edit2: Ist nur meine Meinung ^^


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