**ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)

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24.05.2013 09:28
avatar  Thimo
#26 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Dann kommen wir ja quasi doch zum gleichen Ergebnis Wenn man überlegt, dass die geringste bekannte letale Dosis von Coffein bei 51mg/kg KG liegt, eigentlich ein guter Wert. Schick dein Ergebnis mal an Frau PöLa...


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24.05.2013 09:29 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 09:30)
#27 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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wg verstoß
gegen die
Netiquette und
trollerei

Jeah nice
is doch ohne Totenkopf gleich angenehmer^^

Konfuzius sagt: Ein Mann, der sich am Hinter kratzt, sollte nicht Fingernägel kauen.

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24.05.2013 09:36
#28 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Endlich mal ne positive Nachricht in dem "Kampf mit viel Krampf". Da werden sich aber einige ärgern wenn ein evtuelles Gegengutachten nichts anderes aussagt.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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24.05.2013 09:38
avatar  Supi77
#29 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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36er und andere noch höhere Basen flattern ja nun schon seit geraumer Zeit durch den Zoll. Wenn da was falsch deklariert wäre hätten wir schon lange ein Problem. Der Zoll ist da denke ich recht pissig was sowas angeht...


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24.05.2013 09:40
#30 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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wg verstoß
gegen die
Netiquette und
trollerei

Keine Ahnung habs noch nich versucht aber ich denke mal aus Polen mit ner 36er Inawera Base
wieder zurück zu kommen stell ich mir immer noch nich problematisch vor...
Auf jeden Fall isses schon mal ne geniale Nachricht hier^^

Konfuzius sagt: Ein Mann, der sich am Hinter kratzt, sollte nicht Fingernägel kauen.

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24.05.2013 09:42
avatar  ZAZO
#31 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Zitat von Supi77 im Beitrag #29
36er und andere noch höhere Basen flattern ja nun schon seit geraumer Zeit durch den Zoll. Wenn da was falsch deklariert wäre hätten wir schon lange ein Problem. Der Zoll ist da denke ich recht pissig was sowas angeht...


Danach kann man leider so ganz und garnicht gehen, wie man in der letzten Zeit ja schön sehen konnte, da der Zoll teilweise Ware einbehalten hat wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetzes, was absolut nicht der Faktenlage entsprach...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 09:42
avatar  ZAZO
#32 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Zitat von Thimo im Beitrag #26
Dann kommen wir ja quasi doch zum gleichen Ergebnis Wenn man überlegt, dass die geringste bekannte letale Dosis von Coffein bei 51mg/kg KG liegt, eigentlich ein guter Wert. Schick dein Ergebnis mal an Frau PöLa...


Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 09:42
avatar  Chandra
#33 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Es gibt doch auch Nikotinpflaster mit 56mg Nikotin... Muss dann da auch der Totenkopf drauf, mit allen Folgen?...

Immer, wenn ich glaube, ich habe bösartig und dumm genug gedacht, um mit den Entwicklungen in der EU (oder der Welt) mithalten zu können, kommen die, und machens noch böser und dümmer. Da gibt's nach "unten" wohl keine Grenze.

Tabakrichtlinie, Totenkopf, Flavourart GmbH, ich hab so was von die Schnauze voll!!!

Danke Frank für dein Engagement.


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24.05.2013 09:42 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 09:43)
#34 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Moderatorin

Zitat von Supi77 im Beitrag #29
36er und andere noch höhere Basen flattern ja nun schon seit geraumer Zeit durch den Zoll. Wenn da was falsch deklariert wäre hätten wir schon lange ein Problem. Der Zoll ist da denke ich recht pissig was sowas angeht...

Durch welchen Zoll? Innerhalb der EU?



edit mit Zazo überschnitten

24.05.2013 09:45
avatar  Thimo
#35 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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So ganz aus Nächstenliebe macht der Frank das ja nicht ;) Kostet bestimmt auch eine Menge Geld, so ein Gutachten. Das muss aber scheinbar investiert werden, wenn sich und sein Geschäft rechtlich absichern will.


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24.05.2013 09:47
#36 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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wg verstoß
gegen die
Netiquette und
trollerei

Naja hat er ja auch das Recht dazu wenn er der einzige is,
der sich drum kümmert dass seine Liquids nich mehr Skull trächtig sind ^^

GZ ;)

Konfuzius sagt: Ein Mann, der sich am Hinter kratzt, sollte nicht Fingernägel kauen.

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24.05.2013 09:47
avatar  ZAZO
#37 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Zitat von Thimo im Beitrag #35
So ganz aus Nächstenliebe macht der Frank das ja nicht ;) Kostet bestimmt auch eine Menge Geld, so ein Gutachten. Das muss aber scheinbar investiert werden, wenn sich und sein Geschäft rechtlich absichern will.


Wie kommst du denn darauf, also der Frosch macht das aus reinster Nächstenliebe...
Ja O.K., für uns ist das Spiel ja nun mal auch sehr sehr wichtig..., ich gebs ja zu...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 09:54
avatar  Chandra
#38 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Zitat von Thimo im Beitrag #35
So ganz aus Nächstenliebe macht der Frank das ja nicht ;) Kostet bestimmt auch eine Menge Geld, so ein Gutachten. Das muss aber scheinbar investiert werden, wenn sich und sein Geschäft rechtlich absichern will.


Bin blond, aber nicht blöd.
Natürlich hat er daran ein eigenes Interesse, bzw. handelt es sich hier um gemeinsame Interessen, so what?


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24.05.2013 09:58
#39 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Moderatorin

Einer muss ja mal anfangen, immerhin besser als Kopf in Sand und abwarten ;)

24.05.2013 10:00
avatar  Thimo
#40 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Vollkommen richtig. Ich finde gut, dass ein Händler bzw. in diesem Fall ja sogar Hersteller mal investiert um sich (und ja auch irgendwie auch uns) abzusichern.


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24.05.2013 10:05 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 10:06)
#41 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Es ist besser jetzt zu reagieren da die Gegner das Produkt ja schon als Giftig und Arzeimittelpflicht einzustufen versuchen, ist es erstmal eingestuft (auch falsch) wirds bestimt schwer dagegen vorzugehen. So ein Gutachten würde dem doch wieder entgegenstehen, oder nicht?

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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24.05.2013 10:48
avatar  ZAZO
#42 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Zitat von hansklein im Beitrag #41
Es ist besser jetzt zu reagieren da die Gegner das Produkt ja schon als Giftig und Arzeimittelpflicht einzustufen versuchen, ist es erstmal eingestuft (auch falsch) wirds bestimt schwer dagegen vorzugehen. So ein Gutachten würde dem doch wieder entgegenstehen, oder nicht?


Nein, wird unser Liquid erst mal als Tabak oder Arzneimittel eingestuft gilt nicht mehr für den Giftgehalt die Chemikalien Verbotsverordnung, sondern das Produkt unterliegt dann einer eigenen Gesetzgebung, das sind also zwei paar Schuhe, leider.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 11:49
avatar  Theop
#43 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Zitat von Thimo im Beitrag #35
So ganz aus Nächstenliebe macht der Frank das ja nicht ;) Kostet bestimmt auch eine Menge Geld, so ein Gutachten. Das muss aber scheinbar investiert werden, wenn sich und sein Geschäft rechtlich absichern will.


also, ich habe mal meine terrasse zum wintergarten umbauen lassen. leider kacke passiert, gutachten erstellen lassen,weil die tragfähigkeit nicht gegeben war. das kostete mich mal eben 1300 €. da geh ich mal davon aus, dass das gutachten hier wesentlich teurer war.
rentiert sich aber wieder, wenn der skull verschwindet. für die zukunft vorarbeiten.

@frank,
meine bedenken warenfolgende: sollte sowas mal vor gericht gehen, interessiert einen Richter so ein gutachten nicht. du bzw. die firma hat den gutachter bezahlt, also kann daszu einer abhängigkeit von seiten der firma führen. sprich: du bekommst das ergebnis was du haben möchtest. egal ob unabhängig entschieden wurde vom gutachter oder nicht. man geht vor gericht immer davon aus, dass der gutachter zu deinen gunsten entschieden hat. auch wenn es nicht so ist. war in meinem fall auch so.

ichwill damit nicht schwarz malen, aber unsere regierung wird so ein gutachten erstmal nicht interessieren, siehe b. steffens.
und eine pöla würde so etwas auch erstmal anzweifeln.
was wichtig ist, erstmal steht ein ergebnis fest und es ist für uns richtig. und wir sind nicht in erklärungsnot, sondern die regierung oder das bfr.
wenn ihr das offizielle gutachten habt, sollten vielleicht viele viele andere händler nachziehen.

man, ganzer roman, ich habe fettig.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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24.05.2013 11:56
avatar  ZAZO
#44 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Zitat von Theop im Beitrag #43

@frank,
meine bedenken warenfolgende: sollte sowas mal vor gericht gehen, interessiert einen Richter so ein gutachten nicht.


Das muss so interessieren, zum einen ist es von einem Sachverständigen den auch der Richter dazu ranholen würde und zum anderen gibt es diese Rechnung nur über Fakten, da lässt sich nichts dran rütteln, die Zahlen und die dazu gehörige Gesetzeslage ist ja eindeutig, da kann man nichts dran drehen...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 12:14
avatar  Theop
#45 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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hi frank,

früher bei uns auf dem "dorf" hiess es immer: "geh mit recht vor gericht und du verlierst eine kuh".

bei meiner sache mit dem gutachter war es ja ganz anders, da konnte die gegenpartei schnell behaupten, der ist abhängig.

ich habe den fachausdruck eures gutachters im anderen tread gelesen und denke auch, dass niemand an seinem urteilsvermögen zweifeln kann.
ich finde es auch gut, dass nicht nur eure firma sondern auch andere nicht einfach nur in warteposition bleibt, sondern was dagegen macht, dass euch nicht das wasser abgegraben wird.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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24.05.2013 12:52
avatar  Nixe
#46 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Vielen Dank für deine Mühe Licht ins Dunkel zu bringen, Frank!

Suche ständig: Käpt´n Hook, Leon, Mia und Zimtapel/Bratapfel von Sannes Dampfwagen, EL Toro und Cigarillos Naturales von HOL

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24.05.2013 13:08
#47 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Danke für Deine Mühe, Frank, großes Lob!
Und denk immer dran: eine Mikrowelle ist zum Trocknen kleiner Haustiere nicht geeignet! Man sollte einen Totenkopf draufbapsen!

Schokolade ist gut. Schokolade fragt nicht. Schokolade versteht.


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24.05.2013 15:09
avatar  ZAZO
#48 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Zitat von Mrs. Asah im Beitrag #47
Danke für Deine Mühe, Frank, großes Lob!
Und denk immer dran: eine Mikrowelle ist zum Trocknen kleiner Haustiere nicht geeignet! Man sollte einen Totenkopf draufbapsen!


Daaaanke..., und das mit der Mikrowelle merk ich mir, habe ja jetzt genug Aufkleber mit Totenkopf übrig...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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25.05.2013 01:07
#49 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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Moderatorin

Zitat von ChrisS im Beitrag RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
Die MSDS (Material Safety Data Sheets) von Zazo gelten zwar wahrscheinlich nur für Zazo - aber das Gutachten kann ja jeder Händler, spätestens nach Nachfrage bei Zazo, als Vorlage benutzen. Ich bin sicher, Zazo würde das erlauben. Die Liquids unterscheiden sich ja nicht maßgeblich im Bezug auf die Zusammensetzung oder Toxizität.

@Zazo
Wenn die MSDS online sind werde ich ein paar Leute in UK darauf aufmerksam machen, die das selbe Problem haben, wenn du nichts dagegen hast?


Ich greife mal die Frage von ChrisS auf, kannst Du dieses Datasheet auch online also im Shop oder geht das nicht ?

25.05.2013 02:37
avatar  Gothe
#50 RE: **ZAZO** e-Liquid mit Nikotin bis 18 mg gehört NICHT in Gefahrenklasse T+ oder T (kein Totenkopf)
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*gg* schön zu lesen dann muss ich ja mal bei euch bestellen um nen paar Fläschchen ohne TK zu haben
hab hier auf arbeit genug TKs (Pharmazie)


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