17.09.13 OVG Münster hat entschieden: E-Zigarette ist kein Arzneimittel!!

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19.09.2013 09:53
#201
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Zitat von pctelco im Beitrag #86
Zitat von partliner im Beitrag #80
Zitat von pctelco im Beitrag #78
Zitat von Isegrim im Beitrag #75
Revision wurde zugelassen = Das bedeutet ja zunächst nur, ob bei der Urteilsfindung alles mit rechten Dingen usw. zugegangen ist. hier werden keine Tatsachen überprüft. Kommt die Revisionsinstanz also zu dem Schluß, dass alles rechtskonform ist, isses durch, da in der Revision grundsätzlich keine neuen Beweise geprüft werden.

Anders wäre das bei einer Berufung! Hier wird die Tatsache ansich angezweifelt, was in unserem Falle viel schlimmer wäre... von daher: ES GIBT DOCH NOCH LEUTE IN DEUTSCHLAND, DIE SICH TRAUEN DIE EIGENE MURMEL ZU BENUTZEN!!!! YIHAAAAA!


Genau so ist es @Isegrim, nun darf man gespannt sein, ob Babsi in Düsseldorf einen Ihrer Justitiare überredet bekommt, hier tatsächlich wider jeglicher Vernunft, Revision vor dem BVwGericht anzuleiern!

Ich freue mir gerade ein Loch in den Bauch!


Die muss niemanden dazu überreden, die gibt eine entsprechende Anweisung raus und schon laufen die Untergebenen schnellen Schrittes los


Gar so einfach ist es nicht. Ich spreche aus 35 Jahren minsterieller Erfahrung in einem Bundesministerium, und auch bei uns geht ein Minister in solchen Fällen an seine Justitiare in der passenden Rechtsabteilung heran und wird beraten, ob sein anliegen Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Es wäre ja noch schöner, wenn ein Minister alleine "Kraft eigener Herrlichkeit", solche Dinge eintüten könnte. Immerhin werden auch hier Steuergelder verbraten, und auch ein Ministerium muss sich durch Landes-/Bundesrechnunghof überprüfen und auch rügen lassen falls etwas nicht passt!



das scheint auf unsere Babs aber nicht zuzutreffen

guckst Du: http://www.aerztezeitung.de/news/article...etten-fort.html

partliner ist Pyro-frei seit dem 03.12.2011
partliner dampft nikotinfrei seit dem 09.11.2012

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19.09.2013 10:18 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 10:19)
avatar  Chandra
#202
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Sollte die Revision vor dem BUNDESverwaltungsgericht zu unseren Gunsten ausfallen, hat uns die Steffens zwar enorm Nerven gekostet, aber letztendlich hätte sie uns einen Riesengefallen getan! Ihr unsägliches Vorgehen hätte dann eine gerichtlich unbestreitbare Rechtssicherheit (in Deutschland) in unserem Sinne geschaffen. Würde gerne sehen, wie sie dann versucht, sich in den A..... zu beißen.

Bleibt "nur" noch die EU....


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19.09.2013 10:31 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 10:33)
avatar  pctelco
#203
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Zitat von partliner im Beitrag #201
Zitat von pctelco im Beitrag #86
[...]

Gar so einfach ist es nicht. Ich spreche aus 35 Jahren minsterieller Erfahrung in einem Bundesministerium, und auch bei uns geht ein Minister in solchen Fällen an seine Justitiare in der passenden Rechtsabteilung heran und wird beraten, ob sein anliegen Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Es wäre ja noch schöner, wenn ein Minister alleine "Kraft eigener Herrlichkeit", solche Dinge eintüten könnte. Immerhin werden auch hier Steuergelder verbraten, und auch ein Ministerium muss sich durch Landes-/Bundesrechnunghof überprüfen und auch rügen lassen falls etwas nicht passt!



das scheint auf unsere Babs aber nicht zuzutreffen

guckst Du: http://www.aerztezeitung.de/news/article...etten-fort.html



Nur leider hat das Ärzteblatt nicht vollständig zitiert, denn sonst hätten sie gedruckt, dass uns Babs die Urteilbegründungen erst prüfen (lässt) will, und dann evtl. Rechtsmittel ausschöpfen will.
Ist also lange noch nicht sicher, ob sie gegen dass ihrem Ministerium gegenüber ergangene Urteil Revision einlegt.
Gegen alle drei kann sie sowieso nicht, da sie nur bei einem Betroffene ist!

Gerade die Aussage, dass sie gegen alle drei Urteile Revision einlegen würde, lässt ganz prima auf die Gesamtqualität dieses Artikels schließen!

Gruß




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19.09.2013 20:41
#204
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Philgood hat auch hierzu etwas zu sagen:


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19.09.2013 20:52
#205
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Zitat von Chandra im Beitrag #202
Sollte die Revision vor dem BUNDESverwaltungsgericht zu unseren Gunsten ausfallen, hat uns die Steffens zwar enorm Nerven gekostet, aber letztendlich hätte sie uns einen Riesengefallen getan! Ihr unsägliches Vorgehen hätte dann eine gerichtlich unbestreitbare Rechtssicherheit (in Deutschland) in unserem Sinne geschaffen. Würde gerne sehen, wie sie dann versucht, sich in den A..... zu beißen.

Bleibt "nur" noch die EU....



Das ist ja genau das Problem: Die Gerichte, und so auch das OVG vorgestern, entscheiden auf Basis der aktuellen Gesetze. Ändern sich die Gesetze, dann ändert sich wohl auch die Rechtsprechung.
Genau hierin liegt doch die Gefahr: Bleibt es in Brüssel so wie geplant, dann wird die Dampfe Medizinprodukt und unser Liquid Arzneimittel. Deutschland wird das dann in Landesrecht umsetzen MÜSSEN.
Und schon sind wir wieder beim Ausgangspunkt: Geänderte Rechtslage = sich ändernde Rechtsprechung.

Daher zwar sehr kurzfristig sehr erfreuliche Urteile, aber auf längere Sicht nur ein vermeintlicher Erfolg. Leider.

Viele Grüße
Dirk


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19.09.2013 21:13
avatar  loeffel
#206
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Aber dazu muss sich das EU Arzneimittel Gesetz ändern, und korrigiert mich wenn falsch, das ist nicht im Fokus von ENVI?


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19.09.2013 21:22
#207
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eben gefunden:

E-Zigaretten sind weder apothekenpflichtig, noch können sie (auf Rezept verordnet) den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden.
http://www.narz-avn.de/aktuelles/newslet...inprodukte.html

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


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19.09.2013 21:23
#208
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Es muß dann die Definition des Arzneimittelgesetzes geändert werden - und das kann mal so richtig lange dauern. Ich würde sagen 15 - 30 Jahre :-D


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19.09.2013 22:11
avatar  Borsti
#209
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Zitat von blackhide im Beitrag #208
Es muß dann die Definition des Arzneimittelgesetzes geändert werden - und das kann mal so richtig lange dauern. Ich würde sagen 15 - 30 Jahre :-D


Das wird noch wesentlich länger dauern, da haben ganz sicher andere Gremien dann noch ein anderes Wort mitzusprechen...
Es würde dann nämlich Tür und Tor öffnen da wird der Kakao plötzlich zum verschreibungsfähigen Arzneimittel weil es ja im Körper Glücksgefühle auslöst.



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19.09.2013 22:39
#210
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Zitat von canis queen im Beitrag #176
Ich lese seit 2008 Berichte über das Dampfen. Einerseits gab es sehr positive Berichte, dann folgten immer wieder Hetzkampagnen über das Dampfen.
Ich schätze ganz am Ende wird das Liquid wie es jetzt ist erhalten bleiben und mit einer saftigen Steuer belegt. Um die Gesundheit der Bürger, hat sich
bisher kein Politiker richtig geschert. Die Politiker sollten sich lieber um das Dilemma zu den Krankenkassen bemühen und die Medikamentenzuzahlungen
und andere Zusatzkosten wieder beseitigen.



Dann kostet das 10 ml Fläschchen bestimmt um die 20 euro... wenn man vieeeel Glück hat.

Reschtschraipfeleer sint dea dialeckt meina Schrifd


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20.09.2013 00:51
avatar  zwinkl
#211
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Zitat von Käptn_Speck_Jarrow im Beitrag #210

Dann kostet das 10 ml Fläschchen bestimmt um die 20 euro... wenn man vieeeel Glück hat.


Gibts bei mir dann zum sonderpreis... 10 ökken/ 10 ml...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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20.09.2013 01:34
avatar  ( gelöscht )
#212
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( gelöscht )

Dann vielleicht anders : E-Dampfen & Liquid zum Funktionsarzneimittel erklären wäre dann doch wunderbar ? Die "Funktion" könnte darin bestehen, den suchtkranken Raucher vom Tabakverbrennen wegzubekommen. Dazu müsste "Rauchen" als eine krankhafte und krankmachende Sucht anerkannt werden. Die Behandlung durch einen "Ersatz" ( wie bei Methadon ) aber dann durch die Krankenkassen bezahlen lassen


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20.09.2013 07:08
#213
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Dreitagebart, in dem Falle wären Zigaretten verboten - das traut sich niemand - und ist auch gut so.


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20.09.2013 09:45
avatar  killer queen ( gelöscht )
#214
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killer queen ( gelöscht )

Was kann man gegen so eine kopfkranke Ministerin tun. Wenn ich das Weib schon sehe, überkommt mir ein starker Brechreiz.


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20.09.2013 09:56
avatar  XBabsX
#215
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Gestern in den RTL Nachrichten wurde berichtet, daß Mediziner verlangen die Tabak- Nikotinsucht als Krankheit anzuerkennen..
Das heißt, Rauchentwöhnung müßte von den Kassen bezahlt werden.
Habe hier auch einen Link gefunden:

http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=40104

Mir ist nur nicht klar was das für uns Dampfer bedeuten würde wenn es wirklich so kommt.
Dann wäre unsere Sucht eine Krankheit und die Dampfe ein Medizinprodukt....oder doch nicht ?


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20.09.2013 10:13
avatar  mijust
#216
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Ich nehme an darunter wird dann die E-Zigarette fallen.
Alle Kriterien des AMNOG (Arzneimmittelmarkt-Neuordnungsgesetz) zur Feststellung eines Zusatznutzens
bei innovativen Arzneimitteln wären in diesem Fall erfüllt.

Die Initiative schlägt vor, den Gemeinsamen Bundesauschuss im Rahmen der Lifestyleregelung
Indikationen für die Verordnung von Raucherentwöhnungsmitteln definieren zu lassen.

Gruß Michael


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