08.10.2013-Rursus`Blog: Artikel 18 der geplanten TPR

08.10.2013 22:13
avatar  Rursus
#1
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08.10.2013-Rursus`Blog: Artikel 18 der geplanten TPR

Hier ist er nun – Der Artikel 18 der geplanten Tabakprodukterichtlinie, wie er heute abgestimmt wurde.

Zitat
Artikel 18

Nicht-Tabakprodukte

1. Nikotinhaltige Erzeugnisse dürfen nur im Einklang mit dem Meldeverfahren nach Artikel 17 dieser Richtlinie in Verkehr gebracht werden.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nikotinhaltige Erzeugnisse allen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, und insbesondere der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, entsprechen.

Weiterlesen



Erklärungen und Querverweise kommen dann, wenn ich wieder "geradeaus denken" kann ;)

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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08.10.2013 22:23
avatar  okku
#2
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Zitat von Rursus im Beitrag #1
08.10.2013-Rursus`Blog: Artikel 18 der geplanten TPR

Hier ist er nun – Der Artikel 18 der geplanten Tabakprodukterichtlinie, wie er heute abgestimmt wurde.

Zitat
Artikel 18

Nicht-Tabakprodukte

1. Nikotinhaltige Erzeugnisse dürfen nur im Einklang mit dem Meldeverfahren nach Artikel 17 dieser Richtlinie in Verkehr gebracht werden.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nikotinhaltige Erzeugnisse allen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, und insbesondere der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, entsprechen.

Weiterlesen


Erklärungen und Querverweise kommen dann, wenn ich wieder "geradeaus denken" kann ;)



Dabei ist die große Kunst doch "um die Ecke denken zu können" Was hat die Dampfe nur aus die gemacht. Da muss doch noch anderes Zeugs drin sein :D


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08.10.2013 23:23
#3
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Leider verstorben

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Zitat von Rursus im Beitrag #1

Erklärungen und Querverweise kommen dann, wenn ich wieder "geradeaus denken" kann ;)

Ich bin immer wieder dankbar, wenn Du für uns querverweist und gerade ziehst. Wer weiß schon, wie sich die "Einhaltung der Richtlinie 2001/95/EG" auf nikotinhaltige Erzeugnisse auswirkt? Ich nicht.

Gruß, Friedel
Optimismus ist lediglich ein Zeichen fehlender Information.
Dampfen könnte billig sein...
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08.10.2013 23:26
avatar  zwinkl
#4
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Zitat
Artikel 18

Nicht-Tabakprodukte

1. ......

2. Nikotinhaltige Erzeugnisse, die als Mittel zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden,....


Denke eher, daß die selbst der heilung bedürfen...nervenkrankheit konnte ja nicht mehr verhütet werden.

Zitat
3. ...
e) jede Packung und jede Außenverpackung nikotinhaltiger Erzeugnisse folgenden gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen:

„Dieses Erzeugnis ist für den Gebrauch durch Menschen bestimmt, die derzeit rauchen. Es enthält Nikotin – einen Stoff, der sehr schnell abhängig macht.“,

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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08.10.2013 23:32
avatar  Theop
#5
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da zitiere ich mal die Wikipedia:

"Nikotin macht nicht süchtig".

"Nikotinkonsum an sich ist nicht schädlich".

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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08.10.2013 23:38
#6
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Moderatorin

Ich frage mich einfach, was "NICHT-TABAKPRODUKTE" (so steht es ja da) dann übrhaupt in der Tabakproduktrichtlinie zu suchen haben

ich bleibe skeptisch, auch wenn alle Dampfer (und vor allem Händler) sich daran erfreuen, was heute abgegangen ist. Kompromisse, die es eigentlich nicht braucht....

09.10.2013 00:37
#7
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Ich denke da hast du recht Heimchen, eine gesunde Portion Skepsis kann nicht schaden. "Eine (kleine) Schlacht ist vielleicht gewonnen, ein Krieg noch lange nicht".
Ich denke da irgendwo in dem Sammelsurium der Paragraphen die Marktüberwachung miteingeführt wird kann spätestens nach der Auswertung derselben mit weiteren, größeren Problemen gerechnet werden. Nur bis zum nächsten Termin wird Ruhe sein und vielleicht bis zur realen Umsetzung der dann gültigen Endfassung. Mal abwarten was noch kommt. "Eine St.....s gibt niemals auf"...

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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09.10.2013 00:40
avatar  Cult
#8
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für mich bedeutet dies nichts gutes, meiner Meinung nach bedeutet das, das AUS für Liquide

alleine schon der erste Satz:

1. Nikotinhaltige Erzeugnisse dürfen nur im Einklang mit dem Meldeverfahren nach Artikel 17 dieser Richtlinie in Verkehr gebracht werden.

für mich bedeutet das, das Liquide nur in den Verkehr gebracht werden dürfen wenn man Sie gemeldet und auch genehmigt wurden.

Könnte mich auch täuschen, ich warte einmal ab was @Rursus von diesem Artikel raus liest.


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09.10.2013 01:13
#9
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Eher macht mir der Text

Zitat
(30) Der grenzüberschreitende Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz sollte verboten werden, denn er macht jungen Menschen den Zugang zu Tabakerzeugnissen leichter und droht die Einhaltung dieser Richtlinie zu untergraben.


Sorgen. Das würde wenn ich das richtig verstehe bedeuten das alles aus dem Ausland was unter die Regelung TLR fällt nicht mehr zu bekommen wäre.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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09.10.2013 19:27
#10
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Zitat von heimchen im Beitrag #6
Ich frage mich einfach, was "NICHT-TABAKPRODUKTE" (so steht es ja da) dann übrhaupt in der Tabakproduktrichtlinie zu suchen haben

ich bleibe skeptisch, auch wenn alle Dampfer (und vor allem Händler) sich daran erfreuen, was heute abgegangen ist. Kompromisse, die es eigentlich nicht braucht....


Dabei war das nur der erste Kompromiss. Der nächste wird zwischen EU-Parlament und -Rat ausgehandelt. Und der Rat will, dass die E-Cig zum Pharmaprodukt mutiert. Es wird schlimmer oder die TPR scheitert. Letzteres glaube ich nicht.

FB "Nikotin"

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10.10.2013 19:16 (zuletzt bearbeitet: 10.10.2013 19:18)
#11
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Sorgen bereitet mir vor allem Artikel 16:

Zitat
1. Die Mitgliedstaaten verbieten den Verkaufsstellen in ihrem Hoheitsgebiet , grenzüberschreitenden Fernabsatz zu tätigen.



Bedeutet, dass niemand im EU-Ausland Liquid bestellen kann, weil die Händler es nicht grenzüberschreitend verschicken dürfen.

Zitat
1a. Die Mitgliedstaaten behalten die Befugnis zu entscheiden, ob sie den Anwendungsbereich des vorstehenden Verbots so erweitern wollen, dass es nationale Fernverkäufe umfasst. Wenn Mitgliedstaaten nationale Fernverkäufe zulassen, sorgen sie dafür, dass Verkaufsstellen über ein Altersüberprüfungssystem verfügen.



Das heißt, dass jeder Staat (auch DE) selbst entscheiden kann, ob sie den Versandhandel überhaupt erlauben.
Und wenn, dann könnte schon das "Altersüberprüfungssystem" recht lästig werden.

Zitat
1b. Ein Mitgliedstaat kann aus Gründen der öffentlichen Gesundheit die Einfuhren von Tabak für den persönlichen Gebrauch einschränken. Eine solche Einschränkung durch einen Mitgliedstaat kann insbesondere dann Anwendung finden, wenn der Preis im Erwerbsland erheblich niedriger ist als der Preis im Herkunftsmitgliedstaat oder wenn gesundheitsbezogene Warnhinweise nicht in dessen Sprache(n) vorliegen.



Hier steht explizit Tabak. Aber ich weiß nicht, ob es uns nicht doch betreffen könnte. (Liquids aus China etc.)

Zitat
2. Die Mitgliedstaaten dürfen mengenmäßige Beschränkungen bei den grenzüberschreitenden Verbringungen verhängen , wenn sie bereits eine staatliche Strategie zur Bekämpfung des Tabakkonsums einsetzen .



Sehr schwammig und dehnbar.

.
. .
.
  • Einzelne Stimmen verhallen ungehört.
  • Eine Wolke macht noch keine Nebelwand.
  • Nur gemeinsam sind wir stark.


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