Vorschlag: Schickt Anwälte zum EuGH!

21.02.2014 15:48
avatar  Trebor
#1
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Hallöchen liebe Dampfergemeinde.

In anbetracht der mMn völlig nutzlosen Briefe und eMails an die EU-Parlamentarier, welche direkt in die Tonne geworfen werden da sie nicht mit Geld daherkommen wie die Richtlinien-Entwürfe der Pharma- und Tabak-Lobby, gibt es eigentlich nur eine Sache, die funktioniert: Anwälte.

Wenn der Community wirklich etwas am Dampfen liegt, dann sollten sich sämtliche deutschen Boards, Foren und Vereine zusammenschließen und ein gemeinsames Spenden-Konto bei PayPal einreichten, von welchem dann die Anwaltskosten für eine Klage vor dem EuGH bezahlt werden.

Klagen vor dem EuGH sind das einzige was funktioniert, um in der EU irgendwas zu bewegen, denn die EU-Bürokraten verstehen nunmal keine andere Sprache.

Ist nur mal so eine Idee wirklich etwas zu tun und auch zu bewegen, anstatt immer nur zu meckern und nette Briefchen zu schreiben.

...and allways remember, that the world is an orange.

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21.02.2014 15:54 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2014 15:54)
avatar  Mo2k
#2
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Bis ein Gesetz in Deutschland im Gesetzesblatt erscheint, bin ich vermutlich schon fertig mit meinem Jura-Studium ;)
Der EuGH prüft genau wie das Bundesverfassungsgericht nur dann, wenn der Kläger unmittelbar betroffen ist, dies ist natürlich noch nicht der Fall, da das Gesetz ja noch nicht einmal verabschiedet worden ist ;)

Also immer mit der Ruhe


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21.02.2014 16:01
avatar  Trebor
#3
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Man muß nicht warten, bis das Gesetz verabschiedet wurde. Man kann auch schon gegen die Vorlage Klagen.

...and allways remember, that the world is an orange.

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21.02.2014 17:20
avatar  Mo2k
#4
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Nur dann, wenn man bereits jetzt Dispositionen treffen muss, die im Falle der Gesetzesverabschiedung zum Tragen kämen.
Das wird mit "Ich müsste sonst Basen bunkern" schwer zu begründen sein ;)


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21.02.2014 17:36
#5
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Na, das wäre doch mit "Ich möchte einen Liquid-Shop eröffnen und brauche Planungssicherheit" zu begründen.


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21.02.2014 17:41
avatar  Mo2k
#6
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Das dürfte klappen
Nur so eine Klage ist nicht gerade günstig, eine Sammelklage hingegen könnte, wenn sie denn dann von jedem finanziell mitgetragen wird, sicher fianziert werden

Liebe Grüße


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21.02.2014 17:53 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2014 17:54)
avatar  Tilman
#7
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Zitat von Mo2k im Beitrag #6
Das dürfte klappen
Nur so eine Klage ist nicht gerade günstig, eine Sammelklage hingegen könnte, wenn sie denn dann von jedem finanziell mitgetragen wird, sicher fianziert werden

Liebe Grüße


Viel Spaß in den USA! Hier in Schland gibt es schlicht keine Sammelklage, leider. Also: Einer muss klagen und zwar mit guten Argumenten und einem guten Anwalt.

[

Anglizismen? Never!


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21.02.2014 18:48
avatar  Mo2k
#8
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Auch Vereine können vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Einzelpersonen haben aber grundsätzlich bei Artikel 2 GG bessere Karten, da Vereine naturgemäß eher Klagen bezüglich Verletzungen von Artikel 9 anstreben können.

Gute Argumente sind natürlich schwierig - der EuGH prüft genau wie das BVerfG nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wir Dampfer verlieren mit unserer Handlungsfreiheit ganz schnell gegen die Schutzwürdigkeit von Kindern etc. beim falschen Umgang mit Liquids etc.


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21.02.2014 18:56
avatar  Trebor
#9
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Es ist einfacher, wenn eine Person klagt, welche finanziell von einer Gruppe getragen wird. Praktisch eine Art Sammelklage mit nur einem einzelnen Kläger. Deswegen war der Vorschlag von mir auch so im ersten Post geschrieben mit dem Spendenkonto.

...and allways remember, that the world is an orange.

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