26.2.14 - EU Pressemitteilung: Fragen & Antworten: Neue Regelungen für Tabakerzeugnisse

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26.02.2014 16:13
avatar  Mischu
#26
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S-MOD

Zitat von marcoh242 im Beitrag #23
ihr seht das alles viel zu schwarz. , die ganze Richtlinie kann man auslegen wie man will und solange da nichts konkretisiert wird sollte man auch nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Meine Meinung zumindest. Hey Cannabis ist auch illegal und gibts an jeder Ecke ;)


Falsche Plattform

Ich habe kein Problem mit Nähe, solange der Abstand stimmt

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26.02.2014 16:15
avatar  pctelco
#27
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Zitat von abramotte im Beitrag #17
Aja... schauen wir mal. Bei unserer Einfuhr von SM und GG etc. glaube ich nicht das da die Produktion aufhört. Wir werden es sehen. Solange die Liquids nicht reguliert werden bin ich zufrieden!

Jede Damofe von mir hat ne Kindersicherung. Sonst würde die in der Hose losfeuern.


GG und SM, sowie alle anderen die Dampfzubehör produzieren, dass nicht den neuen Regeln entspricht (Tank max. 2 ml, Kinder- und Auslaufgesichert etc) darf in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Also lediglich Spielzeugdampfen durfen in der EU noch gehandelt/eigeführt werden! Liquid mit max. 20mg/ml in Flaschen von max. 10ml ist das einzige was noch gehandelt werden darf.

Wohl den etablierten Dampfern, aber Neulinge haben keine Chance mehr von Tabak weg zu kommen.

Ich hatte selbst einiges getestet, aber die erste befriedigende Dampfe, die mein Verlangen nach Tabakkonsum ersetzen konnte, war vor 2 Jahren eine Lavatube mit DCT drauf. Wird es aber nach Erlass der durch die EU geforderten Gesetze in der EU nirgends mehr zu kaufen geben - bestenfalls auf dem Schwarzmarkt!

Gruß




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26.02.2014 16:15
#28
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Das einzige was sich aus meiner Sicht ändern wird ist das Selbstmischen und ein Steigen der Preise , da nur kleine Gebinde. Nicht schön aber gibt schlimmeres.


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26.02.2014 16:15
avatar  Trebor
#29
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Zitat von Ben im Beitrag #22
Zitat von Trebor im Beitrag #18
Zitat von abramotte im Beitrag #17
Solange die Liquids nicht reguliert werden bin ich zufrieden!


maximale Fläschchengröße = 10ml
maximaler Nikotingehalt = 20mg/ml
Menthol, Vanille, Schokolade und derart Aromen die den "schlechten" Tabakgeschmack überdecken werden verboten.

Und? Zufrieden?


Falsch!!!!

steht auch in der Pressemitteilung Zigarren , Zigarillos und E- Zigarette sind vom Aromenverbot nicht betroffen........

Geräte wie Kay etcet. können weiter produziert und benutzt werden, solange du kein Nikotin verdampfst, weil dampfen ohne Nikotin nicht unter die Richtlinie fällt........ bin dann schonmal auf die Kontrollen gespannt.... " haben sie Nikotin im Tank...."



Jedes Produkt muß in Zukunft angemeldet und überprüft werden, bevor es in den Handel kommt. Und alles, was zum Nikotin dampfen geeignet ist fällt dann automatisch unter das Verbot.

Ich weiß zumindest, daß das hier in Finnland der Fall sein wird (Ärzte-Verbände und Pharma-Lobby) und auch in Deutschland wird die Pharma- und Tabak-Industrie darauf achten, daß alles was deren Gewinn schmälern könnte verboten wird.

...and allways remember, that the world is an orange.

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26.02.2014 16:15
avatar  Ben
#30
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Ben

Dampfpirat

bitte richtig lesen....... Geräte mit einem größeren Fassungsvermögen, bzw Tankvolumen...........wie z Bsp der Kayfun etcet.

Ich mixe selbst!!!


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26.02.2014 16:19
#31
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dann hat der pro tank mit seinen 2,5ml pech


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26.02.2014 16:22 (zuletzt bearbeitet: 26.02.2014 16:22)
#32
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Zitat
GG und SM, sowie alle anderen die Dampfzubehör produzieren, dass nicht den neuen Regeln entspricht (Tank max. 2 ml, Kinder- und Auslaufgesichert etc) darf in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Also lediglich Spielzeugdampfen durfen in der EU noch gehandelt/eigeführt werden! Liquid mit max. 20mg/ml in Flaschen von max. 10ml ist das einzige was noch gehandelt werden darf.



Das wäre nicht das schlimmste. Aber die Geräte müssen dann nur bestimmte Dosierungen bei jedem Zug einer bestimmten Länge abgeben und ab da wirds für jeden herkömmlichen Verdampfer und Selbstwickler unmöglich. Damit die Dosis stimmt wird die Elektronik exakt regeln müssen. Die Verdampfer müssen genormt werden auf eine bestimmte Wattzahl wobei die Elektronik wieder dafür sorgen muss das ich nix dran tricksen kann. Für den normalen Modder wird da kaum was zu machen sein. Dann müssen die Geräte gemeldet werden bevor sie in den Verkehr gebracht werden usw. Muss mir das ganze mal in Ruhe selbst zusammenfassen. Aber das herkömmliche Dampfen wird zukünftigen Dampfern damit nicht mehr möglich sein. Das wird dann E-Ziggi Light Versionen geben im Vergleich zu unseren jetzigen.

Sicher werden dadurch in Zukunft neue Dampfgeräte auf dem Markt gebracht werden - von Big Tobecco der auch die Auflagen alle Erfüllen kann.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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26.02.2014 16:22
avatar  Alhifi
#33
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Wie sieht das denn dann eigentlich aus, wenn man die Verdampfer quasi nur als Einzelteile verkauft? Das einzelne Produkt wie eine Basis oder ein Glastank kann nicht zum Dampfen nutzen, vom Kunden @home selbst zusammen gebaut dann schon ...


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26.02.2014 16:23 (zuletzt bearbeitet: 26.02.2014 16:23)
avatar  Ben
#34
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Ben

Dampfpirat

das ist wieder so geschrieben das mann es so oder so lesen kann......

Zitat
Diese Bestimmungen sind so gestaltet, dass nikotinhaltige elektronische Zigaretten EU-weit gleich behandelt werden. (Produkte, die kein Nikotin enthalten, fallen nicht in den Regelungsbereich der Richtlinie.)



ich lese das eben so, ........wenn ich mir einen Verdampfer kaufe ist da meistens kein Nikotin drin.......

Ich mixe selbst!!!


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26.02.2014 16:25
#35
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Es geht immer um den Verwendungszweck.
Wenn die Verdampfer als Nikotininhalatoren beworben werden, dann greift die Richtlinie.
Für eine selbstbau-Nebelmaschine im Taschenformat gibt es ganz andere Regeln

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


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26.02.2014 16:25 (zuletzt bearbeitet: 26.02.2014 16:26)
avatar  Trebor
#36
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Zitat von Ben im Beitrag #34
das ist wieder so geschrieben das mann es so oder so lesen kann......

Zitat
Diese Bestimmungen sind so gestaltet, dass nikotinhaltige elektronische Zigaretten EU-weit gleich behandelt werden. (Produkte, die kein Nikotin enthalten, fallen nicht in den Regelungsbereich der Richtlinie.)


ich lese das eben so, ........wenn ich mir einen Verdampfer kaufe ist da meistens kein Nikotin drin.......



Ich lese das so: Alle Verdampfer sind grundsätzlich dazu geeignet um nikotinhaltige Flüssigkeiten zu Dampfen und fallen somit automatisch unter die Richtlinie.

Ich seh das eben realistisch vor dem Hintergrund, daß die Tabak und Pharma-Lobby hier Ihre wirtschaftlichen Interessen durchsetzen wollen und meine rosa Brille ist schon vor Jahren kaputt gegangen.

...and allways remember, that the world is an orange.

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26.02.2014 16:27
#37
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Modder

Man wird nichts verbieten können, was die Leute wollen. Da mach ich mir keinen Kopp.

--------------------------------------------------------------------------------------- Signaturen nerven mich.

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26.02.2014 16:27
#38
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Was sind denn

Zitat von memo
besondere Werbevorschriften




Dürfen die Produkte nicht mehr in die Auslagen der Händler?
Bzw. nicht mehr auf den I-Net-Seiten zu finden sein?
Das würde den Markt austrocknen.
Für Aufklärung ein Danke.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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26.02.2014 16:28
avatar  channi
#39
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Admini

Zitat von Dampfbasti im Beitrag #31
dann hat der pro tank mit seinen 2,5ml pech

der ist für deine Nuller


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


Bitte bewertet Eure LIEBLINGS: Shops + Geräte, Zubehör, Aromen und Liquids





Facebook:
Aktionen auf Facebook und Dampfertreff bewerten
Termine, Stammtische und Messen
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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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26.02.2014 16:28
avatar  MofD
#40
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Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #38
Was sind denn

Zitat von memo
besondere Werbevorschriften



Dürfen die Produkte nicht mehr in die Auslagen der Händler?
Bzw. nicht mehr auf den I-Net-Seiten zu finden sein?
Das würde den Markt austrocknen.
Für Aufklärung ein Danke.


Keine Werbung, richtig.

LG
MofD

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26.02.2014 16:28
#41
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Besondere Werbevorschriften sind:

"any form of public or private contribution to any event, activity or individual with the aim or direct or indirect effect of promoting electronic cigarettes and refill containers and involving or taking place in several Member States or otherwise having cross-border effects is prohibited;"

Wie das jetzt auszulegen ist, darüber kann man sich streiten...

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


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26.02.2014 16:28
avatar  Alhifi
#42
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Na, dann machen wir es wie Alt-Kanzler Schmidt mit seinen Menthol-Kippen, einfach mal 10 der Lieblingsverdampfer auf Vorrat einlagern ...


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26.02.2014 16:29
#43
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Modder

Eine Auslage ist keine Werbung oder ?!

--------------------------------------------------------------------------------------- Signaturen nerven mich.

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26.02.2014 16:29
#44
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Es könnte als indirekte Werbung angesehen werden.

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


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26.02.2014 16:30
#45
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Zitat von mannohnezeit im Beitrag #43
Eine Auslage ist keine Werbung oder ?!


Das siehst du falsch.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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26.02.2014 16:38
avatar  ( gelöscht )
#46
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( gelöscht )

FRAGEN & EIGENE GEDANKEN DAZU

Was ändert sich für Konsumenten und Hersteller von E-Zigaretten?

Konsumenten von E-Zigaretten

profitieren von verschärften Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an die Produkte: Da Nikotin als toxische Substanz eingestuft ist, gelten Höchstwerte für die Nikotinkonzentration und für das Fassungsvermögen der Kartuschen, Tanks und Behälter mit den Nikotin-Liquids. Letztere müssen künftig kindersicher sowie gegen Auslaufen und unsachgemäße Manipulationen gesichert sein, um Verbraucher und insbesondere Kinder besser zu schützen und das Risiko der versehentlichen Einnahme zu senken.
-> Was bedeutet "kindersicher" denn genau ? Bedeutet es ganz normale Sicherheitsschraubkappen bei Flaschen, wie sie sowieso angewendet werden, sowohl bei unseren Liquiden als auch bei Medikamenten ? Wenn JA, dann sehe ich bezüglich der Flaschen keine Probleme, weil ja schon in Verwendung.
-> Tanks gegen Auslaufen gesichert. Die Frage hier ist - was ist eigentlich "sicher" ? Geht beim Herunterfallen aus 1 Meter Höhe auf einen bestimmten genormten Untergrund nicht kaputt oder geht nicht kaputt wenn ein Leopard II darüberfährt ??? Hier fehlt es mir an einer genaueren Definition von "sicher gegen Auslaufen".
-> "gegen unsachgemäße Manipulationen gesichert" ? Was muss denn eine Flasche oder ein Tank aushalten an unsachgemäßer Manipulation ? Ein Schraubendreher in der Hand - nichts machbar, oder muss der Tankverdampfer einem Angriff mit einer Hilti oder einem 500 Watt Argonlaserschneidbrenner standhalten ? Hier sehe ich die mit größte Gefahr in Richtung Einheitsdampfen von BigT und das Ende aller Selbstwickler, da Diese ja "manipulierbar" ( Sinn und Zweck von Selbstwickeln ) sind.
In der nikotinhaltigen Flüssigkeit dürfen nur Inhaltsstoffe von hoher Reinheit enthalten sein. Außerdem müssen die E-Zigaretten das Nikotin unter normalen Verwendungsbedingungen in konstanten Dosen abgeben; das heißt, bei jedem gleich langen und gleich starken Zug an einer E-Zigarette sollte eine ähnliche Nikotinmenge abgegeben werden;
->Eine "ähnliche" Nikotinmenge soll bei gleichartigen Zügen abgegeben werden. Also hier wird nicht auf eine exacte Zahl hingestossen. Bedeutet das nun in der Praxis eine Angabe wie bei Nicorette Spray "...pro xx Sekunden langem Sprühstoss werden ca. x mg Nicotin abgegeben" ? Wenn ja, dann ist da genug "Gummi" mit drin, denn derartige Werte lassen sich leicht ermitteln. Einen Grundwert wie : " 5 Sekunden langes feuern mit 4,6 Volt bei Verdampfer xy erzeugt eine Dampfmenge mit ca. x mg Nicotingehalt". Bei einem Medikament dessen Einzeltablette 5mg eines Wirkstoffes enthält muss sich der Verbraucher auch selbst errechnen, wieviel er zusich nimmt, wenn er zweieinhalb Tabletten schluckt. Zumindest wäre das ein Argument, wenn Deutsche Behörden in ihrer Umsetzung der TPD unsinnig oder nicht machbar exacte Angaben fordern würden.

werden dank der neuen Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften besser informiert: Vorgeschrieben sind nicht nur Gesundheitswarnungen auf den Verpackungen von E-Zigaretten,
-> Können sie sich meinetwegen austoben wie sie wollen. Paniktexte und Horrorbilder interessieren weder den Raucher noch den Dampfer. Die kleine Nichte ( 7 Jahre alt )eines Bekannten von mir hat vorhin schon grinsend versprochen, dass sie dem Onkel Doctor erzählen wird, sie hätte einen Lungenflügel auf einer abgebildeten Beispielzigarettenschachtel auf dieser Webseite gesehen : http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-134_de.htm und sie hätte seit dem quälende Gedanken. Das hätte Klagepotential denke ich Mit Angaben wie " 50%PG, 40%VG, 10% Wasser und 3% AROMA kann ich mich auch anfreunden und wenn zusätzlich draufsteht wieviel mg Nicotin 1 ml hat ist das auch okay.
sondern auch Verwendungshinweise, Informa­tionen über das Suchtpotenzial und die Toxizität, eine Liste aller Inhaltsstoffe und Angaben zum Nikotingehalt des Produkts. Werbebotschaften auf den Verpackungen sind verboten; -> Mir reicht es völlig, wenn auf der Verpackung einer Katady Epower 2 "Katady Epower 2" draufsteht...... .

sind besser geschützt: Die mitgliedstaatlichen Behörden und die Kommission können bei begründeten Sicherheitsbedenken tätig werden.
-> Wodurch werden "Sicherheitsbedenken" begründet ? Durch belegbare Argumente oder durch blosse Behauptung ? Werden sie durch Nachweise begründet oder alleine dadurch, WER diese Bedenken äussert ?
Die Behörden werden den Markt beobachten und jedem Hinweis nachgehen, dass E-Zigaretten – ins­besondere bei jungen Menschen und Nichtrauchern – zu einer Nikotinabhängigkeit oder zum Konsum von herkömmlichem Tabak führen; über solche Sicherheitsbedenken und Marktentwicklungen wird die Kommission Bericht erstatten. -> Dieser Punkt macht mir Angst. Zwar wird proklamiert dass liquide ohne Nic nicht betroffen seien, allerdings öffnet dieser Teil tür & Tor für diese Behauptung : " Junge Menschen sind experimentierfreudig. Wenn sie ohne Nicotin dampfen besteht durch die Neugierde die Gefahr, dass sie es MIT NICOTIN probieren und somit ist eine Nicotinsuchtgefahr vorhanden." Es werden sich bestimmt Leute finden, die derartiges behaupten und dann ist auch NULL-NIC in Gefahr !

Hersteller von E-Zigaretten müssen ihre Produkte entsprechend den vorgenannten Sicherheits-, Qualitäts- und Verpackungsvorschriften herstellen und darüber hinaus

die Mitgliedstaaten vor dem Inverkehrbringen neuer Produkte unterrichten: Diese Mitteilung umfasst Folgendes: Angaben zu Hersteller, Inhaltsstoffen und Emissionen, Nikotindosis und ‑aufnahme, Produkt und Produktionsprozess sowie eine Erklärung, in der der Hersteller die volle Verantwortung für die Qualität und die Sicherheit des Produkts bei normaler Verwendung übernimmt;

den Mitgliedstaaten jährlich Bericht erstatten über die verkauften Mengen, über die Arten von Verwendern und deren Vorlieben sowie über aktuelle Tendenzen;
-> Aha; sie möchten auf Deutsch gesagt genau wissen, was wir mögen, um dagegen kämpfen zu können.

besondere Werbevorschriften beachten: Die bestehenden Bestimmungen für grenzüberschreitende Werbung und sonstige verkaufsfördernde Maßnahmen gelten auch für E-Zigaretten.

Können die Regelungen für E-Zigaretten später noch geändert werden?

Die neue Richtlinie sieht ein Monitoring und eine Berichterstattung über alle Entwicklun­gen, darunter auch markt- und gesundheitsbezogene Entwicklungen, im Zusammenhang mit E-Zigaretten vor. Die zusammengetragenen Informationen werden einen guten Über­blick darüber bieten, welche gesetzgeberischen Initiativen gegebenenfalls nötig sind; die Kommission wird sich dann bei Bedarf erneut mit der Thematik befassen.


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26.02.2014 16:48
#47
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Wie geschrieben ich denke es bleibt alles so wie bisher ausser Basen kann ein Problem werden.
Tankverdampfer ala Kay, etc.. wird es weitergeben unter der Rubrik Genussmittel mit 0 Nikotin dampfbar.
Liquids gibt es hier meist in 10ml Flaschen in der Stärke 6, 12, 18. Kein Ding ist ja erlaubt bis 20 und Aromaverbot fällt nicht auf die Liquids zurück, sondern auf Tabakprodukte.
Was ist jedoch mit dem verkauf über das Internet. Das ist weiterhin erlaubt?
Naja denke bis 2016 ist es noch ein wenig zeit und alle Fragen werden geklärt. Literweise Base bunkern sehe ich jetzt nicht als notwendig. Keiner kann genau sagen wie lange diese Haltbar ist. Dann haste in 2016 schon 5 Liter abgelaufene Base zuhause...


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26.02.2014 16:53
#48
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Zitat von Trebor im Beitrag #9
Zitat von abramotte im Beitrag #6
Was ist daran jetzt schlimm? Ist dich nicht verboten. Nur auslaufsicher, Kartuschen... Kein Ahnung. Kann mich jemand aufklären.


Auslaufsichere Kartuschen = Verbot von 90% aller derzeit am Markt verfügbaren Verdampfer. Ein Kayfun, Taifun, Genesis, Tröpfel-VD ist nicht auslaufsicher und auch Verdampfer ala Aspire Nautilus, Kanger ProTank, etc sind nicht auslaufsicher.

Merkste jetzt was daran so schlimm ist?


Die Bullis schon..da ist das Liquid in der watte gebunden !!!..und der A2 hat mit dem Mittelzugrohr auch so ca 2 ml !!!!!

Pyrofrei seit dem 07.11.2011
Hardware: Unvernünftig zu viel ! Aber der NO MaaM wacht über die Sammlung !

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26.02.2014 16:54
avatar  mobi72
#49
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Zitat von Captain Blackbird im Beitrag #21
Zitat von Gartenjoe im Beitrag #15
Es wird dir wohl niemand deine Geräte wegnehmen, aber es wird bald keine neuen mehr zu kaufen geben.
Sämtliche Tröpfelverdampfer z.B. sind alles andere als Auslaufsicher. Die dürfen dann nichtmehr verkauft werden.


Daß sind keine Tröpfler, sondern Raumdufterzeuger.

Anyway...
Mich wundert es immer wie stumpf Deutsche sind und wenig Phantasie haben Grauzonen auszunutzen.




Ich würd mir wünschen, dass es klappt - aber dran glauben tue ich erst wenn Du einen Laden aufmachst, der Raumdufterzeuger offen verkauft und der länger als 3 Monate offen bleibt.


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26.02.2014 16:56
#50
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Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #12
Zitat von abramotte im Beitrag #6
Was ist daran jetzt schlimm? Ist dich nicht verboten. Nur auslaufsicher, Kartuschen... Kein Ahnung. Kann mich jemand aufklären.

@abramotte
www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?p...+PDF+V0%2F%2FDE
Selber lesen ist wahrscheinlich das beste.

Aber mal auf die Schnelle:
Alle Geräte, die sich momentan auf dem Markt befinden werden durch die neue Richtlinie illegal. Neue Geräte müssen 6 Monate vor Markteinführung angemeldet werden. Was das für einen sich schnell entwickelnden Markt wie unseren bedeutet kannst Du Dir selber ausmalen. Es gibt sehr vage formulierte Werbeverbote, die streng ausgelegt jede Kommunikation, also auch dieses Forum illegal machen könnten. Und das ganze wofür? Wo sind die schweren Nicotinüberdosen die so eine harte Regulierung rechtfertigen?



Wieso illegal doch nur wenn ich nikotin drin habe...und dann ist noch die Frage wenn ich legal Basen mit Nikotin gekauft habe und legal einen SWV ..und auf alles die Mehrwertsteuer bezahlt habe...kann man das dann überhaubt verbieten oder gilt die Besitzstandsregelung bis die base mit nik aufgebraucht ist ?

Pyrofrei seit dem 07.11.2011
Hardware: Unvernünftig zu viel ! Aber der NO MaaM wacht über die Sammlung !

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