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29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Das seh ich wie Mischu, es sind lediglich Richtlinien die bis zum 20 Mai 2016 umgesetzt sein "sollten". Ab dem 20. Mai 2016 angewendet werden "müssen" -afwarde. Da in der EU-Richtlinie steht das diese bezugnehmend ist geh ich davon aus das auch erst ab dem 20. Mai 2016 die nationalen Vorschriften gelten. Lassen wir und "überraschen"... PS: Irgendwer sagte mal... schlimmer kanns nicht werden. Und es wurd... Wenns also noch was dagegen zu tun gibt, machen.
Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?
#27 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Es ist ja nicht als ob unbekannt wäre welche Parteien wie abgestimmt haben bei der TPRL. Würde da keine allzugrossen Hoffnungen hegen das die sich plötzlich uns zuliebe ganz anders positionieren.
Den Tenor des Politikergesabbelhirnfurzes kann sich jeder auch gerne im Abgeordntenwatchfred anlesen. MM nach ist der Karren bereits im Dreck gelandet und es wird harte Arbeit für uns Handvoll Ameisen den da wieder raus zu bekommen während noch mehr Schlamm draufgeworfen wird. Jeder Depp kann sich bereits darauf berufen nur die EU Richtlinie umsetzen zu wollen, genau der gleiche Grund warum die Vorratsdatenspeicherung so zügig abgehandelt werden sollte (wenigstens hat EUGH die fürs erst gekippt), auch gegen jegliche Vernunft und vorliegende Studien die zeigen das sie nix nützt und selbst Verbindungsdaten schon zu viel verraten.
#28 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Wie ich unsere Pappenheimer kenne, werden die ersten 2-3 Gesetzesvorlagen ohnehin vom BVG kassiert. Das ist ja schon Standard.
Allzu schnell wird das vermutlich nicht gehen. Wenn man bis dahin noch einige Politiker zum Dampfen bekehren kann, wer weiss, was am Ende wirklich dabei herauskommt. Ansonsten sehe ich den Ersatzteilversand rapide steigen.
Kann man sowas eigentlich schon 3D drucken?
Panik ist nie ein guter Ratgeber. Aufmerksam die Entwicklung beobachten und im Rahmen der Möglichkeiten dagegen steuern. Wenn sich die Händler entsprechend solidarisieren, dann denke ich, ist David nicht mehr ganz so winzig. Komplett wegregulieren lässt sich das so nicht mehr, dafür sind es schon zu viele. Jeden Tag melden sich hier massig neue Leute an. In zwei Jahren wird da noch einiges kommen. Bis dahin ist der Ökotest längst vergessen und vielleicht Platz und Bedarf für objektivere Betrachtungen. Ich werde die Flinte jedenfalls noch nicht ins Korn werfen. Weiter aktiv aufklären und gegensteuern.
#29 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Zitat von Der Nebelwerfer im Beitrag #28
Wenn sich die Händler entsprechend solidarisieren, dann denke ich, ist David nicht mehr ganz so winzig.
Die Händler können fast nichts mehr ausrichten.
Jetzt sind die E-Raucher gefragt: Das, was wir wollen, werden wir bekommen.
Die überwiegende Mehrheit wollte lange Zeit "das Rauchen aufhören" mit der E-Zigarette (und man wollte ständig beweisen, dass es auch wirklich fast unbedenklich ist).
Das bekommen wir nun...allerdings muss der Staat dazu "leider" schärfstens regulieren, damit man sich nun wirklich nicht mehr schadet.
Und die Händler...haften dafür und werden FAST NICHTS MEHR auf den Markt bringen können deswegen.
Risikoverhalten kann der Staat keinem Bürger verbieten...allerdings sagten wir zu lange, wir haben kein Risikoverhalten mehr.
Die nächsten 20 Tage wird erstmal nix passieren
__________________________________________________________________________________
Ich spiele hier nur
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(Gedicht von Mario de Andrade)
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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!
Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE
Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.
Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...
Wir sind was wir denken.
#31 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Zitat
Risikoverhalten kann der Staat keinem Bürger verbieten...allerdings sagten wir zu lange, wir haben kein Risikoverhalten mehr.
Aber steuern kann er das Risikoverhalten und das wir gar keins haben ist ganz klar - wer hat anderes gesagt? Ich wars net. Das macht er mit der Tabakzigarette und damit die E-Zigaretten nicht als Ersatzmittel taugen sollen auch mit dieser. Ansonsten könnte es sein das über diesen Umweg Rauchen - in Form von Tabakzigaretten - wieder Salonfähig wird. Das soll verhindert werden. Allerdings funktioniert die E-Zigarette nunmal anders und kann auch nicht den Versuch die Tabazigarette zu verbannen verhindern oder erschweren. Das müsste erstmal in die Köpfe der "Hardcoregegner" nei.
Zitat
Die nächsten 20 Tage wird erstmal nix passieren
Zum Glück...
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#32 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage: solange Putin seine Cowboys durch die Ukraine reiten lässt wird nix passieren. Und je nachdem wie es dann mit dem Gas aussieht wird auch solange nix passieren bis das wieder unter Dach und Fach ist. DE hat im Moment gravierendere Probleme als uns Dampfer, aber wehe es tritt langweiliger Alltag ein, dann sind wir dran.
Soll keinesfalls heissen daß ich eine besonders lange Krise gutheiße/herbeiwünsche, ist einfach nur wie ich die Prioritäten bei unseren Schafhirten einschätze.
#33 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Zitat von hansklein im Beitrag #31
Aber steuern kann er das Risikoverhalten und das wir gar keins haben ist ganz klar - wer hat anderes gesagt?
Selbstverständlich haben wir ein Risikoverhalten: Nikotin ist nämlich pöse und so suchterzeugend wie Kokain und Heroin
Sagte der US Surgeon General im Mai 1988...und der muss es ja wissen.
Ausserdem sind die Langzeitfolgen von unseren E-Zigaretten noch nicht erforscht (na wenn das kein Risikoverhalten ist "g").
Also mir ist das egal..wars immer.
Aber vielen anderen ist das nicht egal.....weil sie kein Risikoverhalten mehr haben wollen (und viele fangen deswegen das E-Rauchen an).
Hier haben wir ein grundsätzliches Problem.
Und steuern: Ja, kann er....er kann uns vorschreiben, WO wir das Risikoverhalten nicht tun dürfen (aber nicht mit was).
Huch, ich hab mich falsch ausgedrückt. Selbstverfreilich meinte ich das wir ein Risikoverhalten haben. Er schreibt uns nicht vor das wir das nicht tun dürfen - er setzt aber die Rahmenbedingungen unter denen wir das dürfen. Das diese so sind das sie vielleicht nicht erreicht werden können oder nur von bestimmten Firmen, zufällig den Zigarettenherstellern - Pech gehabt? Das Nikotin alleine nicht mehr greift ist denen glaub ich bewußt. Deshalb kommen auch die Aromen und die gefährlichen Akkuträger dazu sowie die Selbstwickler etc. Ich denke das es noch Prozesse geben wird, weil vieles saugen sich die Herrschaften aus den Fingern, das ist das erste. Und zum zweiten haben die Experten schon selbst gesagt das die E-Zigarette nicht so gefährlich ist wie die Tabakzigarette. Also kann man diese auch nicht stärker regulieren. Nach Logik, nicht nach deren Meinung. Denke da wird noch einiges passieren. Vieles lässt sich allerdings nur indirekt steuern. Und was das "schönste" ist: Gegen eine Regulierung kann man frühestens vorgehen wenn es sie gibt. Also heißt es warten bis man weiß was wirklich kommt.
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gelöscht
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#35 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Zitat von Achim im Beitrag #5
Feines Hintertürchen für Babsi & Co ist auch schon enthalten :
" Falls eine zuständige Behörde bei elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern, die den Anforderungen dieses
Artikels entsprechen, feststellt oder hinreichend Anlass zur Besorgnis hat, dass bestimmte elektronische Zigaretten oder
bestimmte Nachfüllbehälter oder eine Art von elektronischer Zigarette oder von Nachfüllbehälter eine ernsthafte Gefahr
für die menschliche Gesundheit darstellen könnte, kann sie geeignete vorläufige Maßnahmen ergreifen. Sie unterrichtet die
Kommission und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten unverzüglich über die ergriffenen Maßnahmen
und übermittelt ihnen alle zugrunde liegenden Daten. Die Kommission stellt so bald wie möglich nach Erhalt dieser
Informationen fest, ob die vorläufige Maßnahme gerechtfertigt ist. Die Kommission unterrichtet den betreffenden Mit
gliedstaat über ihre Schlussfolgerungen, damit der Mitgliedstaat die angemessenen Folgemaßnahmen ergreifen kann. "
Sch.....dieser Absatz ist tatsächlich der Freibrief für völlig willkürliches Handeln. Damit können einzelne Gegner wie B und P-L Stück für Stück und schön in Ruhe einzelne Verdampfer und Akktuträger in nem schriftlichen Antrag "verreissen" und so ausm Verkehr ziehen.
Toll.
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gelöscht
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#36 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Zitat von hansklein im Beitrag #34
Huch, ich hab mich falsch ausgedrückt. Selbstverfreilich meinte ich das wir ein Risikoverhalten haben. Er schreibt uns nicht vor das wir das nicht tun dürfen - er setzt aber die Rahmenbedingungen unter denen wir das dürfen. Das diese so sind das sie vielleicht nicht erreicht werden können oder nur von bestimmten Firmen, zufällig den Zigarettenherstellern - Pech gehabt? Das Nikotin alleine nicht mehr greift ist denen glaub ich bewußt. Deshalb kommen auch die Aromen und die gefährlichen Akkuträger dazu sowie die Selbstwickler etc. Ich denke das es noch Prozesse geben wird, weil vieles saugen sich die Herrschaften aus den Fingern, das ist das erste. Und zum zweiten haben die Experten schon selbst gesagt das die E-Zigarette nicht so gefährlich ist wie die Tabakzigarette. Also kann man diese auch nicht stärker regulieren. Nach Logik, nicht nach deren Meinung. Denke da wird noch einiges passieren. Vieles lässt sich allerdings nur indirekt steuern. Und was das "schönste" ist: Gegen eine Regulierung kann man frühestens vorgehen wenn es sie gibt. Also heißt es warten bis man weiß was wirklich kommt.
Was du hier gesagt ist richtig; aber nimm doch mal die Praxis :
Mal angenommen P-L nimmt sich jetzt tatsächlich beispielsweise den Kayfun von SM vor. Zerlegt den virtuell in seine Einzelteile im Antrag und listet die ihrer Meinung nach bestehenden Mängel bezüglich der TPL auf. Der Antrag trudelt dann bei der EU-Kommission ein. Wird diese kommission nun einen technischen Gutachter beauftragen, der eine originalen Kayfun beschafft und ihn selbst auf die beschriebenen Mängel untersuchen ? Ich denke eher nicht. Es steht sinngemäß, dass diese Kommission nun dann mit Verfahrensratschlägen Antworten wird. Schwammiger gehts nicht. Wie werden die Verfahrenratschläge dieser kommissions-Fachleute wohl aussehen ? -> Siehe TPRL !
So, PöLa oder B werden dann den Kayfun mittels ihrer neuen Gewaltrechte einfach verbieten und das Ding darf dann in Deutschland nicht mehr verkauft werden und der Zoll Wird Weisung bekommen, sowas bei Auslandspaketen auszusortieren.
So, nehmen wir mal an, SM oder wer auch immer wird Klage einreichen; egal wie auch immer -bis zu einem eindeutigen und endgültigem Gerichtsurteil wird der Kayfun dann verboten bleiben. Und weil es ja so ein wichtiges Thema ist, ( GESUNDHEIT - die armen KINDER usw. ), wird sich meiner Meinung nach auch kein Richter irgendeines LG trauen, ein Verbot auf Bundeslandebene per einstweiliger Verfügung ausser Kraft zu setzen. Da wette ich jetzt einfach 10 Eurocent drauf.
#37 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Zitat von Dreitagebart im Beitrag #35Zitat von Achim im Beitrag #5
Feines Hintertürchen für Babsi & Co ist auch schon enthalten :
" Falls eine zuständige Behörde bei elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern, die den Anforderungen dieses
Artikels entsprechen, feststellt oder hinreichend Anlass zur Besorgnis hat, dass bestimmte elektronische Zigaretten oder
bestimmte Nachfüllbehälter oder eine Art von elektronischer Zigarette oder von Nachfüllbehälter eine ernsthafte Gefahr
für die menschliche Gesundheit darstellen könnte, kann sie geeignete vorläufige Maßnahmen ergreifen. Sie unterrichtet die
Kommission und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten unverzüglich über die ergriffenen Maßnahmen
und übermittelt ihnen alle zugrunde liegenden Daten. Die Kommission stellt so bald wie möglich nach Erhalt dieser
Informationen fest, ob die vorläufige Maßnahme gerechtfertigt ist. Die Kommission unterrichtet den betreffenden Mit
gliedstaat über ihre Schlussfolgerungen, damit der Mitgliedstaat die angemessenen Folgemaßnahmen ergreifen kann. "
Sch.....dieser Absatz ist tatsächlich der Freibrief für völlig willkürliches Handeln. Damit können einzelne Gegner wie B und P-L Stück für Stück und schön in Ruhe einzelne Verdampfer und Akktuträger in nem schriftlichen Antrag "verreissen" und so ausm Verkehr ziehen.
Toll.
Und Babsi wird ihr "Bestes" geben!!
Zitat
Ferner werden mit dieser Richtlinie weder [...] noch wird mit ihr eine Altersgrenze für elektronische
Zigaretten oder Nachfüllbehälter eingeführt.
Soviel zum Jugendschutz...
Ich sehe die Sache wie Mischu: Es sind Richtlinien, keine Gesetze. Was davon zum Gesetz wird entscheiden die einzelnen Länder. Und bei diesem Prozess werden die Verbraucher und Gerichte wohl noch ein Wörtchen mitzureden haben.
#40 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Zitat von Gartenjoe im Beitrag #39
Es sind Richtlinien, keine Gesetze. ...Und bei diesem Prozess werden die Verbraucher und Gerichte wohl noch ein Wörtchen mitzureden haben.
...es sind Richtlinien für Gerichte und die "richten" sich nun danach (und an Allgemeinwissen....der "allgemeinen Verkehrsauffassung".)
Und das geschah bereits...Zitat:
"Aus der gesonderten Erwähnung von „Elektronischen Zigaretten“ neben den „Tabakprodukten“ in Art. 1, der unterschiedlichen Definition in Art. 2 und der speziellen Regelung für Elektronische Zigaretten in Art. 18 a der Richtlinie ist zu entnehmen, dass der Unionsgesetzgeber diese Produkte nicht als Tabakprodukte, sondern als eine neue Produktkategorie mit einer Sonderstellung einstuft, die allerdings eine einheitliche Regulierung des Marktzugangs unter Berücksichtigung eines hohen Schutzes für die öffentliche Gesundheit erforderlich macht.
https://justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln...l_20140225.html
Hoher Gesundheitsschutz....wie der aussieht, liest man ja bei Öko-Test heraus.
Jedes Schadstoffteilchen wird zur grossen Gefahr, ein Verdampfer ist "nicht verkehrsfähig" gewesen (weil sie wohl auch eine Richtlinie für Arzneimittel-Inhalatoren angewendet haben...und das tun sie ja auch bei allen anderen Komponenten: Bei der Bewertung Maßstäbe wie an ein Arzneimittel/Medizinprodukt hernehmen).
Hier ein Urteil von 2004 zu Haftungsschäden durch Zigaretten (zum Vergleich):
Keine Haftung.....es ist schliesslich bekannt, dass Zigaretten schaden. Wenn Nutzer krank wird..sein Pech.
http://www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmin...ar_OLG_Hamm.pdf
Die Tabakindustrie ist fein raus. Kann abgesegnet von der EU-Kommission weiter "EU-geprüfte Qualitätszigaretten" auf den Markt bringen.
Bei E-Zigaretten wird das anders sein:
Unsere Händler haften für alles (können sowieso nichts mehr auf den Markt bringen, was nicht hohen Gesundheitsschutz-Anforderungen genügt) und das MÜSSEN sie, weil alle Kunden sagen, es seien keine Zigaretten.
Zitat von Qualmwichtel im Beitrag #40
Hoher Gesundheitsschutz....wie der aussieht, liest man ja bei Öko-Test heraus.
Jedes Schadstoffteilchen wird zur grossen Gefahr, ein Verdampfer ist "nicht verkehrsfähig" gewesen (weil sie wohl auch eine Richtlinie für Arzneimittel-Inhalatoren angewendet haben...und das tun sie ja auch bei allen anderen Komponenten: Bei der Bewertung Maßstäbe wie an ein Arzneimittel/Medizinprodukt hernehmen).
Das kann man so nicht vergleichen.
Was Öko-Test da getan hat war ein bisschen im Labor rumpfuschen und sich anschließend passende Werte aussuchen (wenn überhaupt Zahlen ins Spiel kommen) mit denen man den Leuten schön Angst machen kann.
Ich denke mal, dass Gerichte in solchen Fällen ihre Gutachten von verlässlichen Quellen beziehen müssen.
Solange die E-Zigarette nicht als Arzneimittel eingestuft wird kann man auch keine Arzneimittelrichtlinien anlegen, wenn es um Gesundheitsgefahren geht.
Trotz allem sind es Richtlinien, welche bei Bedarf immernoch geändert werden können, bevor sie zu Gesetzen werden.
Gerade wenn ich mir den sogenannten 'Maulkorberlass' ansehe, halte ich einige Passagen für einen eindeutigen Eingiff in mein Recht auf freie Meinungsäusserung:
Zitat
(5) Die Mitgliedsstaaten sorgen dafür, dass
c) jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu Hörfunkprogrammen mit dem Ziel oder der direkten oder
indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;
Die EU will mir also verbieten in Hörfunkprogrammen zu sagen: "Die E-Zigarette enthält weniger Schadstoffe als die Tabakzigarette." ,denn das könnte indirekt den Verkauf fördern...
Ich glaube nicht, dass so ein Artikel vor Gericht bestand hat.
#42 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Ironie an:
@Dreitagebart neeeneee mein lieber - P-L macht das nun gaaaaanz PERFIDE: Die heizt im Hintergrund solange die Gemüter der Politiker an, bis die SANKTIONEN gegen RUSSLAND so RICHTIG FIES WERDEN...
Dadurch wird es Svoemesto per Sanktion VERBOTEN als russische Firma zu agieren und muss zumachen... Somit ist unser allseitsbeliebter Kayfun schon vor irgendeiner umgesetzten Deutschen TPD II vom Markt verschwunden...
Und zwar OHNE TPD II und OHNE KINDERSCHUTZ !!! Nur im Namen des FRIEDENS willens !!!
Ironie aus
Cheers
Llyrana
#43 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Zitat von Gartenjoe im Beitrag #41
Das kann man so nicht vergleichen.
Das tun sie aber...mit einem Arzneimittel vergleichen...und zwar seit Jahren.
Das betrifft nicht nur Öko-Test, sondern auch das BfR, das BzgA, Pöla, WHO, Steffens, Behörden, Regierungen...Alle!
Is mir 2011 aufgefallen und ich wies darauf hin "Leute vorsiiiicht....da stimmt was nicht! Guggt mal, was die machen!"
Ich hatte allerdings keine Chance für weitere Warnungen:
In dem Forum, wo ich das schrieb, WOLLTEN die Leute sich ja nicht mehr schaden (da sie die E-Zigarette als eine Art "Raucherentwöhnung" verwendeten) und fanden eine Selbstregulierung gut (z.B. Nikotingehalt auf 20mg deckeln oder auch eine Art "Reinheitsgebot" für Liquids aufstellen).
Das soll nun NICHT sarkastisch klingen, sondern SACHLICH! Es war einfach so (und warum die Leute das gut fanden, hatte auch wieder Gründe...)
#44 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Öko-Test, BfR, Pö-La, Steffens und Andere können vergleichen, was sie wollen.
Gerichte haben nach Fakten zu urteilen. Und die Fakten sprechen für uns.
Wenn das Gesetz sagt "die E-Zigarette ist kein Arzenimittel (wenn nicht als solches angepriesen)", dann wird kein Gericht eine E-Zigarette als Arzneimittel betrachten.
Da können Pö-La, Steffens und Konsorten sich auf den Kopf stellen.
Die entsprechenden Urteile dazu kamen schon. Und ohne Gründe (wie z.B. ein Heilungsversprechen) kann die E-Zigarette nicht als Arzneimittel eingestuft werden.
Was Hobby-Wissenschaftler wie Ich-hatte-ein-Schwindelgefühl-Pö-La dazu sagen, hat nur dann Bestand, wenn es beweisbar ist.
Und wie wir unlängst mitbekommen haben kann Öko-Test keine seiner Unterstellungen beweisen.
Blöd ist nur -und da hast du natürlich Recht mit deiner Warnung- dass sich in den Köpfen der Menschen "E-Zigarette heilt dich von der Nikotinabhängigkeit" festsetzt.
Und das stimmt mal vorne und hinten nicht, was einwandfrei bewiesen wurde.
Ich sehe das Ganze warscheinlich zu emotionslos, da ich mir einfach nicht denken kann, dass solcherlei Manipulation (ohne Substanz oder Fundament) eine Rolle bei der Übernahme dieser Richtlinien in deutsches Recht haben könnte.
Die Wenigsten interessieren sich wirklich dafür. Diejenigen die was dazu zu sagen haben sind einerseits die Gegner mit ihren unbewiesenen Behauptungen und andererseits die Befürworter mit Studien und Gutachten zuhauf.
#45 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Zitat von Gartenjoe im Beitrag #44
Gerichte haben nach Fakten zu urteilen. Und die Fakten sprechen für uns.
Ja und nein:
Es kommt darauf an, zu was die E-Raucher die E-Zigarette nutzen bzw. ansehen:
"Weniger schädliches Genussmittel als die Tabakzigarette?"
-Das geht gar nicht!!!Denn Nikotinkonsum ist immer gleich schädlich (Stand der Wissenschaft seit 1988...naja...eigentlich seit 1840 oder so "g").
Und um die Nutzer vor Gefahren des übermäßigen Nikotinkonsums zu schützen...gibts z.B. die 20mg-Regelung und Regeln für "Standardverdampfer".
Alternative zum Rauchen?
Das bedeutet auch "rauchfrei" sein!Wieder sitzen wir in der Regulierungsfalle!
Rauchfrei sein bedeutet "Tabakentwöhnung" und die ist wieder Sache der BEHÖRDEN.
Damit wir alle auch wirklich in diese Falle reinlatschen, wurde 1983 ein psychologisches Modell aufgestellt:
Das transtheoretische Modell von DiClemente und Prochaska!
Das läuft (wie ein "PC-Virus") im Hintergrund unbemerkt mit.
Wenn auch nur ein einziger E-Raucher sagt, er wolle mit Tabakzigaretten aufhören und lieber E-Zigaretten konsumieren....schwupps:
Schärfste Regulierung! (...ab hier springt der nächste "PC-Virus" an: "Ach...rauchen aufhören? Dann muss es so unbedenklich sein wie Nicorette")
Hier ein Beispiel aus der Schweiz..die fragen nach dem TT-Modell die Raucher nach der "Aufhörbereitschaft der Raucher":
http://tabakmonitoring.ch/Berichte/Aufho...tions_03_dt.pdf
Nur 9% (!) aller Raucher in der SChweiz wollen wirklich ernsthaft aufhören zu Rauchen (viele davon finden die E-Zigarette dafür geeignet! Und für DIESE Leute muss die E-Kippe schärfstens reguliert werden!)
In Deutschland..warens nach Umfragen immer nur um die 4% aller Raucher (der Rest von 96% will eben irgendwann aufhören..oder auch nicht..mal sehen....blablubb).
Und die E-Raucher?
Sagten "freiwillig", dass sie "nicht mehr rauchen" mit der E-Zigarette (=wieder schärfste Regulierung!)
Damit lieferten wir uns der EU-Schlachtbank aus....und das Schlachtfest ist NICHT vor Gerichten vorbei (auch wenn die jetzige TRL gekappt werden sollte...bleiben werden die hohen "Sicherheits"-Anforderungen!)
Zitat von Gartenjoe im Beitrag #44
Wenn das Gesetz sagt "die E-Zigarette ist kein Arzenimittel (wenn nicht als solches angepriesen)", dann wird kein Gericht eine E-Zigarette als Arzneimittel betrachten.
Nicht als Arzneimittel werten (wenn jemand beim Import von Liquid erwischt wird beim Zoll.....dann gibt's keine Strafe mehr wegen Verstoss gegen AMG).
ABER: Sie verlangen momentan Sicherheit und Unbedenklichkeit WIE von einem Arzneimittel...und damit das gewährleistet ist, müssen die Hersteller für ihre Produkte Anforderungen erfüllen, welche sich an Arzneimittel orientieren! (vorhandene Studien zu allen Inhaltsstoffen, konstante Nikotinmengen, "Risiken und Nebenwirkungen"....ich stell mir das gerade bei Tabakkippen vor "g").
Und WEHE, es ist etwas schädlich (und das kann ein Pickel auf der Nase sein...übertrieben gesagt)...dann kann dieses "fürchterliche Gesundheitsrisiko" vom Markt genommen werden, wenn 3 Mitgliedsstaaten das sagen.
(...das wird wohl regelmäßig bei jedem ZU guten Verdampfer oder ZU beliebten Liquid passieren "g"...das is aber nur meine persönliche Meinung... *ups* )
#46 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Also bleibt uns eigendlich nichts anderes übrig, als die Big-Pharma-E-Zigarette zu benutzen oder wieder zurück zur Pyro.
Alles andere würde demnach als illegal gelten... was meiner Meinung nach kein größeres Hindernis darstellt.
Kommt man da nicht drum herum, indem man zwar die "weniger schädliches Genussmittel"-Schine fährt, aber gleichzeitig eben nicht von "weniger schädlich", sondern statdessen von "Schadstoffärmer" spricht?
Damit sind doch die Kirterien erfüllt.
Es ist immernoch schädlich, da ja Nikotin enthalten ist.
Aber eben Schadstoffärmer, da viele der tabakspezifischen Verbrennungsprodukte nicht entstehen (können),
und somit der Pyro überlegen ohne dabei gleich in Richtung Rauchentwöhnung abzudriften.
Bezüglich der 20mg/ml kann man dann einen seperaten Aufstand anzetteln, mit den Studien zur (verminderten) Gefährlichkeit von Nikotin ohne Tabak.
Zugegeben ich spekuliere hier gewaltig.
Leider sehe ich relativ schwarz, was unsere Dampf-Freiheit angeht.
Wie alles auf dieser Welt so wird auch die E-Zigarette das Opfer unseres allseits beliebten Kapitalismus.
Wer das Geld hat macht nunmal die Regeln...
Ich hoffe nur immer wieder darauf, dass irgendwo jemand sitzt der was zu sagen und sein Verantwortungsgefühl noch nicht komplett verkauft hat.
Immerhin wurde vor Gericht doch relativ oft für uns Dampfer entschieden.
#47 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
Zitat von Gartenjoe im Beitrag #46
Aber eben Schadstoffärmer, da viele der tabakspezifischen Verbrennungsprodukte nicht entstehen (können)
Geht nie...Nikotin ist das "Suchtmittel"...und wo das drin ist...das DARF lt. EU nicht "weniger schädlich" dargestellt werden.
Ist beim "Suchtmittel" Alkohol so... da gibt's ein EuGh-Urteil:
Wein darf nicht als "bekömmlicher" beworben werden, da ja Alkohol selbst schädigt und so der Wein als "weniger schädlich" angesehen werden könnte vom Verbraucher.
Und dieses Prinzip müssen wir grundlegend auch bei der E-Kippe anwenden:
"Schädlich? JA und? Nikotin ist ein legales "Suchtmittel"...her damit! Egal mit Verbrennungsrauch oder mit Dampf!
Und übrigens..Nikotin is gar nicht so wie Alkohol...weil..."
Hier muss unsere Aufklärung dann beginnen.....
Zitat von Gartenjoe im Beitrag #46
Leider sehe ich relativ schwarz, was unsere Dampf-Freiheit angeht.
Ich nicht...wir müssen nur komplett neu anfangen!
Jeder einzelne E-Raucher hier ist eine gewaltige Macht....wenn er sein RECHT nutzt:
Sein RECHT zu RAUCHEN... (und "Rauchen" ist nach wissenschaftlichen Eekenntnissen Nikotinkonsum zu GENUSSMITTEL-ZWECKEN).
Und früher war...."Rauchen" auch "Dampfen"....
Nun bin ich verwirrt.
Du meinst man sollte die E-Zigarette der Pyro gleichsetzen?
Also die Dampfe als Tabakprodukt deklarieren?
Dann hätten wir aber die PG/VG-Beschränkung, das Aromenverbot und einen ganzen Haufen an anderen Regulierungen, welche das Dampfen genau so kaputt machen.
Wir könnten dann zwar unsere Geräte behalten, aber die Liquids wären wir los.
Das war doch der Grund warum überhaupt erst mit dem "Dampfen ist nicht Rauchen" angefangen wurde.
Und weil ein paar Hanseln im Rauchverbot dampfen wollten...
#49 RE: 29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!
@Gartenjoe
..grins.....ich weiss, es klingt verwirrend:
Aufstand ist angesagt! (sachlicher natürlich)
WIR E-Raucher haben am eigenen Leib erfahren, dass "Rauchen ohne Rauch" absolut tauglich ist.
Das wissen die lieben Experten der Wissenschaft aus HEIDELBERG seit wahrscheinlich 1828.
Aber sie haben es uns nicht verraten....dafür haben sie Nikotin als "Tödliches Nervengift" hingestellt bis heute!
Und....als ein Tabakkonzern in der Lage war, seinen Rauchern Nikotinvernebel-Zigaretten anzubieten....DA brüllten sie:
"Rauchen ist schädlich" (1964)
..aber "Rauchen" war vorher immer Nikotinkonsum....
Brainstorming is angesagt. Ich liefer dafür möglichst alle wichtigen Infos.
Wichtig ist jetzt nur Eines:
Nicht den Mut verlieren.....auch wenn die TRL durch ist und die Grenzen dicht sind eines Tages.
Was hier passiert ist eine ethische Katastrophe..und ein Skandal, der Seinesgleichen sucht.
Vorab nur der Tipp: Alles an "Gesetzen" und "Richtlinien" und "FCTC" und "WHO" nicht mehr mit geducktem Kopf akzeptieren.
Jetzt ist KAMPF angesagt!
Zum Widerstand musst du bei mir nicht aufrufen.
Ich dampfe weiter, was ich will und womit ich will. Da kann reguliert werden, was die wollen, ich habe vorgesorgt.
Wäre auch nicht das erste mal, dass ich im Nachhinein von unserer Regierung zum Kriminellen erklärt werde.
Und auch nicht das erste mal, dass ich mich dagegen zur Wehr setzen muss.
Ich bin erstmal gespannt ob die TPD2 wirklich genau so als Gesetzt in kraft tritt, wie die EU das gerne hätte.
Sobald das Gesetz da ist kann man dagegen angehen.
...doch ich kenne den typischen Deutschen mittlerweile. Aufstand (sachlich natürlich) ist nicht unbedingt eine Volksbeschäftigung.
Es wird ein hartes Stück Arbeit den "Nikotin=Derteufelinperson" Gedanken aus den Köpfen der Leute rauszubekommen.
Ich habe es noch nicht einmal bei meiner Mutter geschafft.
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