29.04.2014 - Amtsblatt EU - Die Richtlinien der TPD2 online!

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02.05.2014 18:54
#1
02.05.2014 18:59
avatar  zwinkl
#2
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Also danke für den link, aber ich werde mir jetzt sicher das beginnende WE versauen...lese ich die tage mal durch.

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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02.05.2014 19:30 (zuletzt bearbeitet: 02.05.2014 19:31)
avatar  Sugar
#3
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Danke für den Link !
(46) ist dort ganz interessant. Bedeutet das, wir haben jetzt bis 2016 erstmal Ruhe bzw. weiter unter wird dann 2021 nochmal genannt ?


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02.05.2014 19:32
avatar  zwinkl
#4
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Leider nein ! Die nationalstaaten haben theoretisch zeit bis 2016 die richtlinie umzusetzen.
Getrödelt wird aber von unserer mutti und ihren vasalen nur da, wo sie nachteile von haben.
Unser ding hier werden sie wohl flotter in gang setzen...wetten ?

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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02.05.2014 20:05
avatar  Achim
#5
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Feines Hintertürchen für Babsi & Co ist auch schon enthalten :

" Falls eine zuständige Behörde bei elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern, die den Anforderungen dieses
Artikels entsprechen, feststellt oder hinreichend Anlass zur Besorgnis hat, dass bestimmte elektronische Zigaretten oder
bestimmte Nachfüllbehälter oder eine Art von elektronischer Zigarette oder von Nachfüllbehälter eine ernsthafte Gefahr
für die menschliche Gesundheit darstellen könnte, kann sie geeignete vorläufige Maßnahmen ergreifen. Sie unterrichtet die
Kommission und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten unverzüglich über die ergriffenen Maßnahmen
und übermittelt ihnen alle zugrunde liegenden Daten. Die Kommission stellt so bald wie möglich nach Erhalt dieser
Informationen fest, ob die vorläufige Maßnahme gerechtfertigt ist. Die Kommission unterrichtet den betreffenden Mit­
gliedstaat über ihre Schlussfolgerungen, damit der Mitgliedstaat die angemessenen Folgemaßnahmen ergreifen kann. "

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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02.05.2014 20:11 (zuletzt bearbeitet: 02.05.2014 20:13)
#6
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Moderatorin

Zur Zeit wären das wohl alle unsere bekannten und beliebten Geräte


Zitat
g) die elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher
sind und über einen Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung verfügen.

02.05.2014 20:17
avatar  AlexGT
#7
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Uff da muss ich mich ja bald mit vielen EVODs eindecken.
Bin zwar auch gerade auf dem Weg zum Selbstwickler, aber für unterwegs finde ich die EVODs unschlagbar.

Aber bestimmt wird es eine Variante geben, welche den Vorgaben entspricht.

Sofern das möglich ist.


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02.05.2014 20:28
avatar  Achim
#8
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" die den Anforderungen dieses
Artikels entsprechen"

das handelt ja schon von den zugelassenen Geräten, die könne sie dann willkürlich auch noch einkassieren

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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02.05.2014 20:43 (zuletzt bearbeitet: 02.05.2014 20:44)
#9
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Moderatorin

Und hier Auszug aus dem Artikel die Werbung betreffend:

Zitat
a) kommerzielle Kommunikation in Diensten der Informationsgesellschaft in der Presse und anderen gedruckten
Ver­öffentlichungen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten
und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist; dies gilt mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die ausschließlich für
im Bereich des Handels mit elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern tätige Personen bestimmt sind, und von
Veröffentlichungen, die in Drittländern gedruckt und herausgegeben werden, sofern diese Veröffentlichungen nicht
hauptsächlich für den Markt der Union bestimmt sind;

b) kommerzielle Kommunikation im Hörfunk mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von
elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;

c) jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu Hörfunkprogrammen mit dem Ziel oder der direkten oder
indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;

d) jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu einer Veranstaltung oder Aktivität oder jede Art von Unterstützung
von Einzelpersonen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Ziga­retten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist, wenn an diesen Veranstaltungen oder Aktivitäten mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind oder wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden oder eine sonstige grenzüber­schreitende Wirkung haben;

e) audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/13/EU des Europäi­schen Parlaments und des Rates ( 1 ) fällt, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten ist.

02.05.2014 20:49
avatar  AlexGT
#10
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Bei mir wird nichts einkassiert


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02.05.2014 20:53
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#11
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wobiwilli ( gelöscht )

Es ist schon so: Die Richtlinie öffnet Tür und Tor zu jeglichem Verbot von allem. Ich stelle immer wieder fest, dass von den Medien jeglicher Art daran gearbeitet wird, das Image der E-Cig in den Köpfen der Allgemeinheit negativ zu beeinflussen. Dies gelingt offensichtlich prima. Am Wochenende war ich bei einem Bekannten (ehemaliger Starkraucher). Da ich natürlich irgendwann meine E-Pipe gezückt habe, kam das Thema zwangsläufig auf die Teile.
Sein Kommentar: "Die Dinger sind aber auch sehr schädlich, haben sie im Fernsehen gebracht. Da waren auch anerkannte Wissenschaftler." Meiner Gegenargumentation hat er sich zwar nicht verschlossen, aber ich habe gemerkt, dass er lieber das glauben wollte, was er im Fernsehen gesehen hat. Wohlgemerkt, er ist ein überaus intelligenter Mensch mit einem Doktortitel.
Wir sollten realistisch sein. Wenn sie wollen, und das wollen sie, werden sie alle Möglichkeiten ausnutzen um unsere unregulierten Dampfen zu verbannen. Widerstand ist gut. Aber mittlerweile glaube ich, es ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Da helfen alle Durchhalteparolen nichts.
Mit dem Kayfun und ner Maxidampfe auf der Strasse? Geht garnicht, da könnten ja die Kinder verführt werden. Mindestens ein Ordnungsgeld und der Einzug der Dampfe drohen.
Ich bin kein Pessimist, aber ich werde meine Vorkehrungen treffen. David wird nicht gegen Goliath siegen. Das gibts nur im Märchen. Diese lese ich zwar gerne, aber ich verwechsle sie nicht mit der Realität.
In diesem Sinn ein "schönes" Wochenende. Und vielen Dank an @heimchen für ihren unermüdlichen Einsatz.


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02.05.2014 20:59
#12
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Wir wußten was kommt. Das stand ja bereits fest. Das besch.... ist der Maulkorberlass und der Versuch des Werbeverbots. Haben sich mal Shops dazu geäußert? Ohne Werbung kommen auf die harte zeiten zu, weil sie dürfen nirgends mehr werben, auch nicht in Foren.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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02.05.2014 21:11
#13
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Zitat von wobiwilli im Beitrag #11
David wird nicht gegen Goliath siegen. Das gibts nur im Märchen. Diese lese ich zwar gerne, aber ich verwechsle sie nicht mit der Realität.

Da bin ich voll Deiner Meinung. Goliath will, aus den uns bestens bekannten Gründen, das Dampfen regulieren.
Goliath will mit Macht und Einfluss noch mehr Geld scheffeln. Noch mehr Geld - noch mehr Macht - noch mehr Einfluss.

Geld ignoriert Fakten. Warum? Weil es kann. Oder hat David doch eine Chance am Ende?

Wir wollen nur dampfen. Frage an Radio Eriwan: Wer gewinnt?

Antwort Radio Eriwan: Wer zuletzt lacht, lacht am besten. Und das wird David sein. Kann aber dauern.


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02.05.2014 21:21
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#14
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wobiwilli ( gelöscht )

Zitat von Akidampft im Beitrag #13


Geld ignoriert Fakten. Warum? Weil es kann. Oder hat David doch eine Chance am Ende?

Wir wollen nur dampfen. Frage an Radio Eriwan: Wer gewinnt?

Antwort Radio Eriwan: Wer zuletzt lacht, lacht am besten. Und das wird David sein. Kann aber dauern.




Nur, dass David der Wolf im Schafspelz sein wird. Natürlich werden die Produkte der Tabakkonzerne alle konform im Sinne der Richtlinie sein. Zumindest DARAN habe ich KEINEN Zweifel.


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02.05.2014 21:23 (zuletzt bearbeitet: 02.05.2014 21:24)
#15
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"Gnadenfrist" bzw. Übergangsfrist für die schon in Verkehr gebrachte Hardware wäre wohl der 20.Mai.2016 nach Seite 28, Absatz 6

Zitat
(2) Die Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern melden den zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten jegliche derartige Erzeugnisse, die sie in Verkehr zu bringen beabsichtigen. Die Meldung
muss in elektronischer Form sechs Monate vor dem beabsichtigten Inverkehrbringen erfolgen. Bei elektronischen Ziga
retten und Nachfüllbehältern, die am 20. Mai 2016 bereits in Verkehr sind, muss die Meldung innerhalb von sechs
Monaten ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Bei jeder wesentlichen Änderung des Erzeugnisses muss eine neue Meldung
erfolgen.



Wenn bis dahin keine Änderung bei den betreffenden Gesetzen erfolgt ist wird dann wohl Schluss sein mit neuen bzw. den uns bekannten Akkuträgern und Verdampfern. Dann gibts Einweg oder "angepasste" Geräte.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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02.05.2014 21:40
#16
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Seiten 34+35, Artikel 29 + 30 - da stehen die endgültigen Übergangsbestimmungen:

Artikel 29, Auszug:

Zitat
1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 20. Mai 2016 nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. Sie wenden diese Maßnahmen ab dem 20. Mai 2016 an; Artikel 7 Absatz 14, Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e, Artikel 15 Absatz 13 und Artikel 16 Absatz 3 bleiben davon unberührt.

(2) Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. In diese Vorschriften fügen sie die Erklärung ein, dass Bezugnahmen in den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf die durch die vorliegende Richtlinie aufgehobene Richtlinie als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie gelten. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme und die Formulierung dieser Erklärung.

(3) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften mit, die sie
auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.




Zitat
Artikel 30 Übergangsbestimmung
Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen folgender Erzeugnisse, die dieser Richtlinie nicht genügen, bis zum 20. Mai 2017 zulassen:
a) Tabakerzeugnisse, die gemäß der Richtlinie 2001/37/EG vor dem 20. Mai 2016 hergestellt oder in den freien Verkehr gebracht und gekennzeichnet wurden;
b) elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter, die vor dem 20. November 2016 hergestellt oder in den freien Verkehr gebracht wurden



Na, da wissen wir Bescheid...

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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02.05.2014 21:47 (zuletzt bearbeitet: 02.05.2014 21:49)
#17
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Nun ist es tatsächlich hochoffiziell verkündet worden:
Laut EU-TRL macht Nikotin ohne Tabakverbrennung NICHT süchtig!
Damit hatte Philgood in dem Schweizer TV-Betrag doch ein wenig Unrecht mit seinem Kaffee-Vergleich (für den er auch gleich unberechtigterweise eine auf die Mütze bekam):
Nikotin per E-Zigarette (also ohne Tabak) ist doch nicht ähnlich suchterzeugend wie Kaffee...es ist überhaupt nicht suchterzeugend
(im Gegensatz zu Koffein: Das kann nämlich physisch und psychisch abhängig machen)

Zum Vergleich..Zitat:
Kennzeichnung rauchloser Tabakerzeugnisse
„Dieses Tabakerzeugnis schädigt Ihre Gesundheit und macht süchtig.“

Pflanzliche Raucherzeugnisse:
„Das Rauchen dieses Produkts schädigt Ihre Gesundheit.“ (Suchthinweis fehlt...Tabak fehlt ja)

Elektronische Zigaretten
„Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht. Es wird nicht für den Gebrauch durch Nichtraucher empfohlen.“
oder
„Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“

Da steht NUR, dass Nikotin enthalten ist....nicht, dass es süchtig MACHT (bei vorherigen Nicht-Tabakkonsumenten...is klar, oder?)
Die hätten ohne Weiteres hinschreiben können "kann süchtig machen" oder "macht süchtig"
Das haben sie nicht gemacht....noch nie:
Seit Beginn der ganzen Vorschläge zur TRL fehlte der Suchthinweis entweder ganz bei E-Kippen...oder sie haben es rhetorisch geschickt VERTUSCHT, dass Nikotin ohne Tabak nicht süchtig macht (damit bekommen sie ihr "Jugendschutz-Geschwafel" durch...und mit dem Jugendschutz-Müll können sie bestimmte verfassungsmäßige Grundrechte aushebeln!)

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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02.05.2014 21:49
#18
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Zitat von heimchen im Beitrag #9
Und hier Auszug aus dem Artikel die Werbung betreffend:

Zitat
a) kommerzielle Kommunikation in Diensten der Informationsgesellschaft in der Presse und anderen gedruckten
Ver­öffentlichungen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten
und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist; dies gilt mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die ausschließlich für
im Bereich des Handels mit elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern tätige Personen bestimmt sind, und von
Veröffentlichungen, die in Drittländern gedruckt und herausgegeben werden, sofern diese Veröffentlichungen nicht
hauptsächlich für den Markt der Union bestimmt sind;

b) kommerzielle Kommunikation im Hörfunk mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von
elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;

c) jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu Hörfunkprogrammen mit dem Ziel oder der direkten oder
indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;

d) jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu einer Veranstaltung oder Aktivität oder jede Art von Unterstützung
von Einzelpersonen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Ziga­retten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist, wenn an diesen Veranstaltungen oder Aktivitäten mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind oder wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden oder eine sonstige grenzüber­schreitende Wirkung haben;

e) audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/13/EU des Europäi­schen Parlaments und des Rates ( 1 ) fällt, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten ist.





Heisst das soviel wie, das in Zukunft erklärende Videos bei YT oder sonstwo nicht ganz so erlaubt sind wie bisher?
Oder das man vielleicht über Dampfermessen in Zukunft nicht mehr abschliessend (oder vorab) in Foren über deren beworbene Artikel diskutieren darf?


Also nicht, das ich mich da irgendwie in irgeneiner Form dran halten würde, solange ich auf den Strassen unser Bananenrebublik weiterhin ungestraft für CAMEL in Form von grossen, elektronischen Durchlauftafeln geworben wird. Ich weiss ja, das niemand in der Sahara schlafen muss, weil hinter der Pyramide ein Hotel ist...


Wie schaut'S eigentlich mit den ganzen Nuller-Produkten aus, besonders denen, die noch nicht mal ein Tabakaroma nachahmen? Mit welcher Begründung soll denn sowas reglementiert werden? Irgendwie kommt's mir vor, als wenn 'die Bösen' grundsätzlich von einem nicht nikotinfreien Gebrauch ausgehen, sowas lässt sich doch nicht grundsätzlich globalisieren - oder doch?

Das wäre dann ja so pervers wie als wenn Kinder im Park keine leeren Flaschen mehr sammeln dürften, z.B. um ihr Taschengeld damit aufzubessern oder ganz einfach nur, um was für die Umwelt zu tun. Könnte ja Alkohol in den Flaschen gewesen sein. Aber ja bzw. Nein, der Alk und Zigaretten werden ja nicht verboten oder bis zur Unkenntlichkeit/Unnützlichkeit verreguliert.


Und nein: ich freu mich nicht über die 20mg-Grenze und sehe sie ganz klar als einen Eingriff in meine persönlichen Rechte als Bürger und sehe diese Grenze lediglich als schlechten Scherz an, von den ganzen Scherzen über Auslaufsicherheit etc. mal ganz abgesehen.

Und wer meint, das es hätte schlimmer kommen können und wir uns nun doch lieber über diese neuartigen Regelungen freuen sollten: in meinen Augen haben solche Leute das Prinzip nicht richtig verstanden. Es braucht nur 3 Mitglieder der Union, um ein Teil gänzlich verbieten zu lassen. Bei so viel 'Ungleichmässigkeiten' wie teilweise zu sehen, bedarf es lediglich 3 jeweils wichtige Leute, die die E-Cigarette als solche ablehnen und am liebsten ohnehin gerne verboten hätte. Bestechung? Nein, das ist ein böses Wort, ein paar bunte Entscheidungshilfe-Zettel, und die E-Zigarette ist weg vom Markt.

Ich werde erstmal einen Versuch starten: gestackte Vamo im Gürtelholster und dann immer schön auffällig mit dem Schlagstock an der Hauptsrasse entlang - mal sehen, wie lange es dauert, bis ich von den Sherriffs angehalten werde!


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02.05.2014 21:53 (zuletzt bearbeitet: 02.05.2014 21:54)
#19
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Zitat

Wie schaut'S eigentlich mit den ganzen Nuller-Produkten aus, besonders denen, die noch nicht mal ein Tabakaroma nachahmen?



So wie ich das sehe fallen die nicht unter die Richtlinie - könnte mich auch irren, denen könntest ja auch nen anderen Namen geben sofern da nicht doch noch irgendwo eine Klausel zu finden ist. Das Problem: In denselben Geräten kannst du aber Nik.haltige Liquide nutzen, also werden sie die Geräte nicht zulassen...

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
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02.05.2014 22:22
avatar  Achim
#20
avatar

Bitte keine großartige Hoffnungen aufkommen lassen :
"Dementsprechend und unter den genannten Umständen könnte ein
Mitgliedstaat unter anderem Zubehör regulieren oder verbieten, das für Tabakerzeugnisse (einschließlich Wasser­
pfeifen) und für pflanzliche Raucherzeugnisse verwendet wird, sowie Erzeugnisse regulieren oder verbieten, die
einem bestimmten Tabakerzeugnis oder verwandten Erzeugnis äußerlich ähneln"

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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02.05.2014 22:28
#21
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So wie ich das verstehe muss das bis 2016 umgesetzt werden, kann aber auch sofort umgesetzt werden.


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02.05.2014 22:33
avatar  Mischu
#22
avatar
S-MOD

So wie ich das verstehe und deute, muss gar nichts, dies sind Richtlinien, die in den einzelnen EU Staaten umgesetzt werden können, 1 zu 1 oder eben auch abgewandelt . Und nun kann natürlich darüber geweißheitet werden, wie und was davon uns in DE davon trift

Ich habe kein Problem mit Nähe, solange der Abstand stimmt

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02.05.2014 22:36
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#23
avatar
wobiwilli ( gelöscht )

Vielleicht sollten wir uns erstmal DAS bestellen:
http://www.pearl.de/a-NC3399-5640.shtml
Besonders hervorzuheben ist das Kundenzitat:
"Prima Teil! Nicht nur Kinder auf Kindergeburtstagen, sondern auch Heimwerker und Tüftler kommen damit auf neue, kreative Ideen!"

Es gab mal eine Zeit, da waren die heute überall erhältlichen FM-Transmitter auch verboten, aber als Bausatz (Mini-Sender) dennoch frei erhältlich. Immer mit dem Hinweis: "Wir weisen darauf hin, dass der Betrieb laut Fernmeldegesetz...... verboten ist. Natürlich musste ich damals auch sowas haben.


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02.05.2014 22:49
#24
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Zitat von Mischu im Beitrag #22
So wie ich das verstehe und deute, muss gar nichts, dies sind Richtlinien, die in den einzelnen EU Staaten umgesetzt werden können, 1 zu 1 oder eben auch abgewandelt . Und nun kann natürlich darüber geweißheitet werden, wie und was davon uns in DE davon trift




Wie ich das aus der TPR heraus gelesen habe sind das Mindestanforderungen an die gesetzgebenden Mitgliedsstaaten.

ABER !!!

Es wird aber gaaaanz anders kommen als Wir und vorallen SIE es gedacht haben

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


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02.05.2014 22:50
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#25
avatar
wobiwilli ( gelöscht )

Zitat von Mischu im Beitrag #22
So wie ich das verstehe und deute, muss gar nichts, dies sind Richtlinien, die in den einzelnen EU Staaten umgesetzt werden können, 1 zu 1 oder eben auch abgewandelt . Und nun kann natürlich darüber geweißheitet werden, wie und was davon uns in DE davon trift


Dass hieße aber (und hier stimme ich NICHT mit meinem Avatar überein) den Kopf in den Sand stecken und erstmal abwarten.

Klar denke ich, Panik ist übertrieben und nicht angesagt. Aber in Ruhe Gegenmaßnahmen ausdenken kann hilfreich sein. Deswegen werde ich nicht heute oder morgen irgendwelche Hamsterkäufe vornehmen. Jedes neue Gesetz schafft eine neue Lücke zwischen den bereits bestehenden. Und je mehr Lücken, desto besser. Fördert die Kreativität.


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