20.11.14 - Bundesverwaltungsgerichtsentscheid: E-Zigarette ist kein Arzneimittel!!

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20.11.2014 09:28
#51
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EXTREMIST

hab auch den bericht im moma gesehen... an der - erfreulicherweise - neutralen berichterstattung hat mich nur gestört, daß zu beginn erst einmal die unsägliche "glühkippe" zu sehen war... die vermittelt nun wirklich dem unbeteiligten zuschauer den eindruck eines medizinisch verordneten kastrates...

venceremos!

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20.11.2014 09:29
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#52
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Klar ist, Beamte der Stadt Wuppertal haben ohne gesetzliche Grundlage diesen Laden geschlossen. Ein Gesetz in NRW hierzu ist mir nicht bekannt. Es war wieder einmal
Behördenwillkür letztendlich zu Lasten der Steuerzahler.


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20.11.2014 09:32
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#53
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Zitat von Rudi66 im Beitrag #48
Vorhin gerade in der Tagesschau:
Krebsforscher (na wer wohl???)halten die E-Zigarette für bedenklich, sie enthalte Bestandteile auf Basis von Erdöl......uuuuuuhhhhh gefährlich !!!
Ohne konkrete Beweise vorzulegen wird so das Dampfen diskreditiert.
Genauso machen es alle populistischen Parteien.


Ich kenne keinen Krebsforscher der das bisher behauptet.


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20.11.2014 09:32
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#54
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iliketohideincloset ( gelöscht )

Zitat von canis queen im Beitrag #52
Klar ist, Beamte der Stadt Wuppertal haben ohne gesetzliche Grundlage diesen Laden geschlossen. Ein Gesetz in NRW hierzu ist mir nicht bekannt. Es war wieder einmal
Behördenwillkür letztendlich zu Lasten der Steuerzahler.


Klar, da gebe ich dir recht. Sich darüber aufzuregen bringt nur leider nichts. Wichtig ist, dass das Verfahren heute in die richtige Richtung entschieden wird.


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20.11.2014 09:38
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#55
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Zitat von iliketohideincloset im Beitrag #54
Zitat von canis queen im Beitrag #52
Klar ist, Beamte der Stadt Wuppertal haben ohne gesetzliche Grundlage diesen Laden geschlossen. Ein Gesetz in NRW hierzu ist mir nicht bekannt. Es war wieder einmal
Behördenwillkür letztendlich zu Lasten der Steuerzahler.


Klar, da gebe ich dir recht. Sich darüber aufzuregen bringt nur leider nichts. Wichtig ist, dass das Verfahren heute in die richtige Richtung entschieden wird.


Verursacher unrechtmäßiger Handlungen sollten zur Rechenschaft gezogen werden. Wer zahlt die ganzen Gerichtskosten und vielleicht Entschädigungen.


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20.11.2014 09:41
#56
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Da verstehe ich die Welt nicht mehr:

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)

§ 2 Arzneimittelbegriff

(1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,
1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit
Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder
krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder
2. die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier
verabreicht werden können, um entweder
a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische
Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder
b) eine medizinische Diagnose zu erstellen.



Fazit: Was haben Liquids nach diesem Gesetz mit Arzneimitteln zu tun? Für mich ist die ganze Farce ein Machtspiel der Lobbyisten. Wer da mitspielt scheint nicht klar zu sein, die Barbara ist ja lediglich ein mit hinreichend Arroganz ausgestattetes Sprachrohr.

MfG Qualitaeter


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20.11.2014 09:42
#57
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Zitat von Flaemmchen im Beitrag #49
Da hab ich noch nicht mal angefangen zu dampfen(Paket is ja noch nicht da), und schon steht es vor Gericht, hmm. Ich hab mich ja schon eingelesen und Informiert, und wusste daher auch, das die Rechtslage des Dampfen noch nicht geklärt ist. Habe heut morgen auch einen Bericht bei MSN über das Verfahren gelesen immerhin wurden die ersten 2 Instanzen gewonnen oder?

Ja, in den Vorinstanzen der einzelnen Verfahren hatten die Ladenbesitzerin und die beiden Hersteller Recht bekommen. Ich denke das diese Urteile auf jeden Fall einer gewissen Orientierung dienen werden, da es sich nicht nur um das Urteil eines Richters/Gerichts handelt, sondern eben mehrerer. Ich bin also relativ zuversichtlich...

Hier der MSN-Artikel nochmal für alle die ihn lesen wollen:
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/deu...tten/ar-BBeMQmX


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20.11.2014 09:42
#58
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Moderatorin

Zitat von canis queen im Beitrag #52
Klar ist, Beamte der Stadt Wuppertal haben ohne gesetzliche Grundlage diesen Laden geschlossen. Ein Gesetz in NRW hierzu ist mir nicht bekannt. Es war wieder einmal
Behördenwillkür letztendlich zu Lasten der Steuerzahler.

Und genau deshalb wurde geklagt!

Es geht offenbar nicht anders.... Klagen, klagen, klagen !!!

20.11.2014 09:43
#59
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Zitat von canis queen im Beitrag #55
Zitat von iliketohideincloset im Beitrag #54
Zitat von canis queen im Beitrag #52
Klar ist, Beamte der Stadt Wuppertal haben ohne gesetzliche Grundlage diesen Laden geschlossen. Ein Gesetz in NRW hierzu ist mir nicht bekannt. Es war wieder einmal
Behördenwillkür letztendlich zu Lasten der Steuerzahler.


Klar, da gebe ich dir recht. Sich darüber aufzuregen bringt nur leider nichts. Wichtig ist, dass das Verfahren heute in die richtige Richtung entschieden wird.


Verursacher unrechtmäßiger Handlungen sollten zur Rechenschaft gezogen werden. Wer zahlt die ganzen Gerichtskosten und vielleicht Entschädigungen.


Na die lieben Steuerzahler...


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20.11.2014 09:46
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#60
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iliketohideincloset ( gelöscht )

Zitat von heimchen im Beitrag #58
Es geht offenbar nicht anders.... Klagen, klagen, klagen !!!


So läuft das eben in einem Rechtsstaat... mir entzieht sich die Entscheidung der Stadt den Laden zu schließen auch jeglichem gesunden Menschenverstand aber wozu gibt es Rechtsmittel.


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20.11.2014 09:46 (zuletzt bearbeitet: 20.11.2014 09:47)
#61
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Moderatorin

Da muss ich nochmals zurück zu dieser Aussage:

Zitat von Natascha im Beitrag #21
Bei diesem Verfahren geht es in keiner Weise um eine Einstufung von Liquids als Medizinprodukt/Heilmittel. Es geht nur darum, ob diese Aussage von öffendlicher Seite aus gemacht werden durfte. Es soll geklärt werden ob es Grundlagen für diese Aussagen gibt. Für uns Dampfer ist es relativ unwichtig. Hier geht es nur um eventuelle Schadensersatzforderungen des Betreffenden Händlers.


In einem der heutigen Artikel dazu steht ausdrücklich:

Zitat
Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehen heute die E-Zigaretten auf dem Prüfstand. In drei Verfahren geht es um die Frage, ob die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den E-Zigaretten verdampft werden, zulassungspflichtige Arzneimittel oder freiverkäufliche Genussmittel sind.



@Natascha
Warum sollte so ein Entscheid beim BVWG für uns Dampfer relativ unwichtig sein, auch wenn die Klage von einem Händler ausgegangen ist, ist doch diese Entscheidung sehr wichtig für uns.

20.11.2014 09:48
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#62
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iliketohideincloset ( gelöscht )

Zitat von heimchen im Beitrag #61
Warum sollte so ein Entscheid beim BVWG uns Dampfer relativ unwichtig sein, auch wenn die Klage von einem Händler ausgegangen ist, ist doch diese Entscheidung sehr wichtig für uns.


Absolut... wenn Liquids heute als Arzneimittel eingestuft werden ist das für uns absolut nicht gut. Fraglich ist, was die direkte Konsequenz wäre...


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20.11.2014 09:53
avatar  killer queen ( gelöscht )
#63
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killer queen ( gelöscht )

Es wurde doch fest gestellt, dass Liquid keine Apotheken wahre ist. Langsam verstehe ich das nicht mehr.


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20.11.2014 09:54
#64
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Sag ich doch, es fehlt die "heilende oder lindernde" Wirkung der Stoffe.

MfG Qualitaeter


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20.11.2014 10:07
avatar  zwinkl
#65
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@heimchen : Hatte ich ihr schon geschrieben...ist elementar und grundsätzlich sehr wichtig für uns alle, das ist mal sonnenklar.
Solange diese bornierten staatsdiener das nicht schwarz auf weiss haben...und dann erstmal gucken, ob sie sich nicht erneut wieder querzustellen versuchen.

Zitat von Qualitaeter im Beitrag #64
...die "heilende oder lindernde" Wirkung...

Ich könnte jetzt über die wirkung meiner HoL-säfte auf mich referieren, aber ich mag so früh am morgen nicht schon steine auf den kopp bekommen.

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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20.11.2014 10:10
#66
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Zitat von heimchen im Beitrag #61
Da muss ich nochmals zurück zu dieser Aussage:

Zitat von Natascha im Beitrag #21
Bei diesem Verfahren geht es in keiner Weise um eine Einstufung von Liquids als Medizinprodukt/Heilmittel. Es geht nur darum, ob diese Aussage von öffendlicher Seite aus gemacht werden durfte. Es soll geklärt werden ob es Grundlagen für diese Aussagen gibt. Für uns Dampfer ist es relativ unwichtig. Hier geht es nur um eventuelle Schadensersatzforderungen des Betreffenden Händlers.


In einem der heutigen Artikel dazu steht ausdrücklich:

Zitat
Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehen heute die E-Zigaretten auf dem Prüfstand. In drei Verfahren geht es um die Frage, ob die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den E-Zigaretten verdampft werden, zulassungspflichtige Arzneimittel oder freiverkäufliche Genussmittel sind.



@Natascha
Warum sollte so ein Entscheid beim BVWG für uns Dampfer relativ unwichtig sein, auch wenn die Klage von einem Händler ausgegangen ist, ist doch diese Entscheidung sehr wichtig für uns.




Was die Presse daraus macht, und aus welchen Beweggründen, erschließt sich mir schon lange nicht mehr. Glaubst du wirklich, das IG-ED oder der Händlerverband untätig geblieben wären wenn eine solche Entscheidung anstehen würde? Vielleicht gibt es hier ja noch ein paar Juristen die Euch das noch mal erklären können.


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20.11.2014 10:17
avatar  killer queen ( gelöscht )
#67
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killer queen ( gelöscht )

Das Verfahren ist ein Relikt aus der Vergangenheit, wo die Klärung das Liquide zur Apothekenware gehört, in den Anfängen war.


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20.11.2014 10:18
#68
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Zitat von iliketohideincloset im Beitrag #62
Zitat von heimchen im Beitrag #61
Warum sollte so ein Entscheid beim BVWG uns Dampfer relativ unwichtig sein, auch wenn die Klage von einem Händler ausgegangen ist, ist doch diese Entscheidung sehr wichtig für uns.


Absolut... wenn Liquids heute als Arzneimittel eingestuft werden ist das für uns absolut nicht gut. Fraglich ist, was die direkte Konsequenz wäre...




Ich denke, es geht darum, das in den Liquids 10 und 15mg Nikotin drin waren, die nach Meinung der Dorfoberen in die Apotheke gehörten und nicht frei verkäuflich zu erwerben seien.
Würde für uns Dampfer heissen: entweder nur noch Nuller oder bis max. 9mg im freien Handel, was eigentlich einer Katastrophe gleichkäme.

Wenn jetzt wer sagen würde: mir doch egal, mir reicht das, hätte derjenige den Sinn der Angelegenheit m.M.n. nicht so ganz verstanden. Mir z.B. wäre mit solch einer Dünnplörre nie der Umstieg gelungen.
DAs könnte a. der TAbaklobby so passen und wenn das Gericht heute Shice baut auch b. der Pharmalobby.


Bislangwürde das Thema in D so umgesetzt, das reines Nikotin oder höher konzentrierte Mischungen daraus, also über 72mg nicht machbar waren. Nikotin selber war und ist für den 'normalen' Bürger nicht erlaubt. Aber: Leute mit Giftschein, wie Apotheker z.B. dürfen N schon erwerben, in den HAndel bringen dürfen sie es allerdings mit einer Konzentration von maximal 72mg, also anteilig 7,2%.

Ich weiss: das taugt nichts für uns und ist eigentlich so auch garnicht dampfbar, deshalb gibt es ja auch in eigentlich allen Foren diese 36/38mg-konforme Regelung, damit auch wirklich jeder auf der sicheren, legalen Seite ist. Das ist ja auch gut so.


Meiner Meinung nach wurde hier aus blindem Aktionismus gegen die Klägerin geschossen. Gegen jede Klage kann man meisst Berufung einlegen oder geht in die Revision. Wenn man es sich leisten kann.
Die Steuerverschwendung, die hier vorliegt, basiert ja nicht auf dem Wunsch der Klägerin, sondern der Nichteinsichtigkeit von Politikern und Stadtvätern, die um jeden Preis und Teufel komm raus versuchen, IHR Recht durchzuboxen, selbst wenn sie schon vor 2 Gerichten damit gescheitert sind. DAnn geht's halt zum dritten...
Ich frag mich nur: wo soll das enden? In DenHaag? Bei der obersten Sternenflotte?

Selbst wenn das Gericht heute entscheidet, das die Klägerin Recht hat(te), ändert das für uns Dampfer an sich erstmal garnichts. Jedenfalls nicht viel. Weils nicht die 'grosse Sache' betrifft, um die wir immer noch bangen müssen. Aber: es wäre gerade auch für NRW einen Schritt weiter in die richtige Richtung.


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20.11.2014 10:26
avatar  killer queen ( gelöscht )
#69
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killer queen ( gelöscht )

Ich sage nur " Das jedes Volk die Regierung hat, die es verdient ". Also nicht herum jammer.


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20.11.2014 10:29
avatar  zwinkl
#70
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Bei der EU wurde ich aber nicht gefragt und die mischen sich da mit ein...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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20.11.2014 10:33
avatar  killer queen ( gelöscht )
#71
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von zwinkl im Beitrag #70
Bei der EU wurde ich aber nicht gefragt und die mischen sich da mit ein...


Du hast aber sicher eine deutsche Partei gewählt, die Leute dort sitzen haben. Ohne Deutschland, sicher keine EU.


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20.11.2014 10:43
#72
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So, nochmals kurze Erklärung zu der ganzen Sachlage;
Vor 1,2-2 Jahren wurde auf der Homepage des Ministerium für Gesundheit ..... NRW erklärt, nicotinhaltige Liquids seien Arzneimittel und dürfen deshalb nicht frei verkauft werden. Manche Städte haben daraufhin Dampferläden den Verkauf von nicotihaltigen Liquids verboten. Dagegen wurde von Händlern geklagt und natürlich gewonnen das nicotinhaltige Liquids keine Arzneimittel sind. Nun ist aber den Händlern dadurch ein nicht unerheblicher, wirtschaftlicher Schaden entstanden, den jemand begleichen muss. Erster Ansprechpartner ist natürlich die Stadt, welche den Verkauf verboten hat. Diese beruft sich auf eine Aussage des Ministeriums für Gesundheit in NRW. Diesem wurde die Aussage "Nicotin istt Arzneimittel" schon gerichtlich untersagt. Also müsste das Land NRW/Ministerium für Gesundheit/Frau Steffens in letzter Konsequenz für den entstandenen Schaden eintreten. Da Sie das natürlich nicht so gerne wollen, sind sie in die Revision gegangen. Und genau darum geht es heute; durfte diese Behauptung mit dem Arzneimittelkram gemacht werden oder nicht.

Alles nur mal schnell aus dem Gedächnis zusammengeschrieben, aber sinngemäß trifft es den Kern der Sache.


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20.11.2014 10:53 (zuletzt bearbeitet: 20.11.2014 10:54)
#73
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Ich empfehle: http://mediathek.daserste.de/Morgenmagaz...&bcastId=435054 von heute früh. Mal schaun wann die ersten über Ergebnisse berichten.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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20.11.2014 10:55 (zuletzt bearbeitet: 20.11.2014 10:56)
#74
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Hier noch mal etwas zum Aufgabenbereich des Bundesverwaltungsgerichts. Der erste große Absatz reicht.
http://www.bverwg.de/bundesverwaltungsge...chtsbarkeit.php

Entscheidungen über eine Einstufung von Liquids als Arzneimittel fallen garnicht in die Zuständigkeit dieses Gerichts. Hier wird zB gegen Behörden geklagt.


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20.11.2014 11:23
avatar  mobi72
#75
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