08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

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09.02.2016 08:38
#176 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Mann mann heute werd ich sicher sowas von vollgequatscht werden beim Hundespaziergang.
Hier ist der Bericht aus der Neuen Westfälischen:
http://www.nw.de/nachrichten/nachrichten...n-strafbar.html

Live is a strange piece of shit, make sure you enjoy every minute of it™.

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09.02.2016 08:51 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 08:53)
#177 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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"Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist deaktiviert.

nw.de bietet Ihnen unter vielen Artikeln und Themen die Gelegenheit, Ihre Meinung abzugeben, mit anderen registrierten Nutzern zu diskutieren und sich zu streiten. nw.de ist jedoch kein Forum für Beleidigungen, Unterstellungen, Diskriminierungen und rassistische Bemerkungen. Deshalb schalten wir bei Artikeln über Prozesse, Straftaten, Demonstrationen von rechts- und linksradikalen Gruppen, Flüchtlinge usw. die Kommentarfunktion aus."

So steht es unter dem Artikel der Westfälischen..... Link oben drüber Beitrag.

AHA...dann wissen wir ja was wir sind bzw wie wir eingeschätzt werden.
Eins ist sicher...es ist ein hoch emotionales Thema, wie alle Themen die direkt mit subjektiver Wahrnehmung zu tun haben.


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09.02.2016 08:56
#178 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Hallo zusammen,

wir haben kürzlich einige Liquids erhalten, die wir beim Zoll abholen mussten.

Es wurde ausgiebig geprüft ob Liquids einer Regelung unterliegen oder verboten sind und dieses ist nicht der Fall.

Sollte das Urteil weisend sein, hätten wir die Waren gewerblich nicht einführen können.

Zudem haben wir schriftlich vom Ordnungsamt und Gesundheitsamt wie unsere Fristen geregelt sind und was wir bis wann wie umsetzen bzw. ändern müssen.

Ein Mitbewerber hatte versucht uns zu schaden, was uns aber eher zugute kam

Es wird sich noch einiges im Dampferbereich ändern und eventuell werden auch einige Inhaltsstoffe verboten, ich denke aber nicht das es zum "Worst Case" kommen wird.


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09.02.2016 08:56
avatar  Sockeye
#179 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Ich sach doch es geht los...

Zitat von Online-Händler
Hallo liebe Kunden,
durch die aktuelle Situation des BGH's verzögert sich momentan die Lieferzeit um ca.1 Woche.
Betroffen sind alle Bestellungen ab dem 08.02.2016.

Wir geben immer unser Bestes um alle Bestellungen schnellstmöglich auszuliefern und bitten deshalb um Ihr Verständnis.

Wir wünschen allen Dampfern frohes dampfen und eine angenehme Woche.

Mit freundlichen Grüßen,


Du darfst nicht alles glauben was du denkst

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09.02.2016 09:04
#180 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Habe gestern Abend eine Mail bekommen von 123mysmoke. (Habe paar Mal Basen dort bestellt)
Darin steht, "Wir werden bis zur Klärung der Situation alle nikotinhaltigen Liquids und Basen auf unserer Seite deaktivieren. Sorry...."

Ich bin ein Schaf!

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09.02.2016 09:05
#181 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Ich sehe schon wieder die Verkaufszahlen der Bunker Liquids in die Höhe schnellen.

Manchmal könnte man meinen das bestimmte Händler dahinter stecken und mehr Panik verbreiten als andere ;-)

Aber als 0er juckt es mich eh nicht wirklich.


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09.02.2016 09:06
#182 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von Schafschaf im Beitrag #180
Habe gestern Abend eine Mail bekommen von 123mysmoke. (Habe paar Mal Basen dort bestellt)
Darin steht, "Wir werden bis zur Klärung der Situation alle nikotinhaltigen Liquids und Basen auf unserer Seite deaktivieren. Sorry...."



Dann ist das aber bis zum Shop-Admin noch nicht duchgedrungen, bestellen könnte man noch ganz normal.


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09.02.2016 09:35
#183 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Also sicher ist man erst wenn man so viel im Bunker hat wie man nie in seinem Leben weg dampfen kann.


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09.02.2016 09:35
#184 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Moin Leute,

ich wurde gestern in der Stadt von einem ironisch lächelnden, rauchenden(!) Mitbürger darauf hingewiesen "...Sie sollten das lieber in der
Öffentlichkeit sein lassen - ist jetzt verboten..."!
Ich - ganz erstaunt - frage nach warum und erhalte als Antwort: "...weil eZigaretten jetzt verboten wurden, kannste im
Internet nachlesen... neues Urteil."

Ich habe daher heute gleich mal hier im Forum nachgeschaut und bin auf diesen Beitrag hier gestossen.
Schon erstaunlich, wie so einem Urteil plötzlich auf Menschen wirkt....

Und das kommt von einem Raucher.....!

Ich habe irgendwie das Gefühl, wir Dampfer werden inzwischen mit Drogenkonsumenten
übelster Art gleichgestellt.

Grüsse,
Weichraucher

Hab,s geschafft!!! Seit 11/2011 Nichtraucher

Haupt-Hardware: KayFun3.1-->VamoV6 - KayFun3.1-->IStick50W - KayFunLite-->Lavatube KayFunMini-->SpinnerII - eGrip mit RBA
KayFun,s = alles Clones ;)

Um ein korrektes Mitglied in einer Schafherde zu werden, muss man vor allem ein Schaf sein
(Albert Einstein)

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09.02.2016 09:37
#185 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Is nur Neid.


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09.02.2016 09:41 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 09:42)
#186 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Kann jemand raus finden auf welchem Weg und von wem diese DPA die Info bekommen hat und das grade jetzt wo das urteil ja schon im Dezember war?
Dann wissen wir was hier gespielt wird,
an ein dummes Missverständnis oder sonst was idiotisches glaube ich nicht, etwas was so sehr auf die öffentliche Meinung wirkt riecht nach
absichtlicher Manipulation welche einen Zweck verfolgt.


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09.02.2016 10:03
avatar  wulfdad
#187 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Hallo

Die Politiker der BRiD sind nicht schlecht, es sind die Besten die man für Geld kaufen kann!

SS GGTS - Odysseus/full mode, Odysseus/E2 mode, Bulli Extrem mit A2 Klassik, A.R.T Julia auf Provari, Flash-e-Vapor V2 a.Prov.,usw

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09.02.2016 10:27
#188 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von Weichraucher im Beitrag #184
Moin Leute,

ich wurde gestern in der Stadt von einem ironisch lächelnden, rauchenden(!) Mitbürger darauf hingewiesen "...Sie sollten das lieber in der
Öffentlichkeit sein lassen - ist jetzt verboten..."!
Ich - ganz erstaunt - frage nach warum und erhalte als Antwort: "...weil eZigaretten jetzt verboten wurden, kannste im
Internet nachlesen... neues Urteil."

Ich habe daher heute gleich mal hier im Forum nachgeschaut und bin auf diesen Beitrag hier gestossen.
Schon erstaunlich, wie so einem Urteil plötzlich auf Menschen wirkt....

Und das kommt von einem Raucher.....!

Ich habe irgendwie das Gefühl, wir Dampfer werden inzwischen mit Drogenkonsumenten
übelster Art gleichgestellt.

Grüsse,
Weichraucher


Ich denke man braucht ein gewisse Menge spezielle innere Freiheit um vom Rauchen auf das Dampfen umzusteigen.
Die einen schaffen es mit einer EgoT, andere brauchen einen Subtank,
und wieder andere haben dann zu wenig dieser bestimmten inneren Freiheit, dass sie noch nicht mal einen Versuch machen.
Sie denken es klappt eh nicht und tun sich keine selbstverschuldete Erniedrigung/Versagen an.
Das sind dann die Raucher denen so eine Nachricht natürlich wie Öl runter geht, instinktiv wissen sie woran
es bei ihnen liegt weshalb sie keinen Umstieg geschafft oder gewagt haben.

Frau Dr. Pötschke Langer hat diese Reaktionen mitschuldig zu verantworten. Sie hat auf Raucher gehetzt und dann auf die Dampfer,
kein Wunder, dass Raucher die wie der letzte Dreck behandelt/angesehen werden jetzt Erleichterung fühlen wenn es etwas noch abscheulicheres
als Raucher gibt, nämlich Dampfer. Das hat sie wieder gut hingekriegt.
Währe ihnen bewusst und würden reflektieren warum sie so fühlen würden sie ihr eigenes Spiegelbild erschrecken.
Wir Dampfer und Raucher sitzen in einem Boot, nach wie vor. Und keiner ist besser. Ich bin mir auch sicher, dass Raucher auch eine
Menge Überheblichkeit seitens Dampfern erfahren haben.
Das ist das Werk von Frau Dr. Pötschke Langer.


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09.02.2016 10:31 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 10:35)
avatar  ( gelöscht )
#189 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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( gelöscht )

Das Urteil wird nach meiner Einschätzung für den Handel mit nikotinhaltigen Liquids nicht viel ausrichten.
Theoretisch haben wir danach zur Zeit in Deutschland ein strafbewehrtes Verhalten, wenn jemand mit nikotinhaltigen Liquids handelt, bei welchen das Nikotin aus Tabakpflanzen gewonnen wurde.
Und das ist ja heute praktisch immer so, synthetisches Nikotin ist m. W. zu teuer in der Produktion.

Aber praktisch wird es wohl nicht zu Strafverfahren gegen Liquidhändler kommen, weil die EU-Richtlinie schon existiert und danach der Handel zu legalisieren wäre, was in Deutschland noch durchzuführen ist.

Es hat eine gewisse Komik, dass sich jetzt plötzlich die Verkäufer von E-Liquids eigentlich die gesetzliche Umsetzung der EU-Richtlinie herbeisehnen müssten, um den unklaren strafrechtlichen Zustand zu beseitigen.

Und alle E-Zig-Usern, die hier in den Foren lauthals die gerichtliche Klärung der Verfassungsmässigkeit von gesetzlichen Regeln ankündigen, sollte dieses Urteil auch zum Nachdenken anregen.
Wir müssen nicht unbedingt damit rechnen, das unsere Richter auf der Seite der Dampfer stehen...

Und lasst bitte Pöla hier aus dem Spiel. Ich glaube nun wirklich nicht, dass sie den BGH-Richtern den Urteilstext diktiert hat. Wir haben es hier mit Richtern zu tun, die einfach die Rechtslage nach den vorliegenden Paragrafen beurteilen.


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09.02.2016 10:45 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 10:47)
avatar  fab-mad
#190 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Hmmm - hier sollte das Video vom Liquidhimmel Aufklärung bringen - PöLa hat definitiv etwas damit zu tun .... @jjcl: Schau es Dir mal an, CHani hat es verlinkt ....

HW: Mal Dies, mal Das & Jenes

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09.02.2016 10:48 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 10:57)
#191 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zur Erinnerung und Info siehe:BGH verbietet die eZigarette??? Pressemythos macht die Runde!

Zitat
Bewertung der Rechtsanwaltskanzlei juravendis (beauftragt durch die Happy People GmbH) zur Entscheidung des BGH vom 08.02.2016, bezüglich des Verkaufs von nikotinhaltigen Liquids.
Das BGH Urteil bezieht sich hierbei auf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2013. Seit dem hat sich die Rechtsgrundlage jedoch gänzlich verändert. Ein Verbot ist demnach nicht möglich und so auch nicht vereinbar mit der neuen tpd...
Mehr zum Thema auf unserer Website .



Es ist nach meiner Meinung richtig peinlich, wie ungeprüft Dinge behauptet und in die Welt gesetzt werden. Das Pressegesetz solllte gründlich überarbeitet und die Presse für sachlich unrichtige Darstellungen haftbar gemacht werden können. Sonst werden Gerüchte mal schnell zur "Wahrheit, die auch Existenzen bedrohen können..."c

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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09.02.2016 10:57
#192 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Dieses irrsinnige Durcheinander, dies Schwammigkeit der Gesetzentwürfe von Eu und Regierung,
die Lügen, Lobbys, Interessen, Falschmeldungen der Presse, hinter geschlossener Tür verhandeln,
die Erfahrung mit ähnlichen Regulierungen etc usw...erzeugt ein gewisses Bauchgefühl,
und das sagt: Trau keiner Aussage!
Seit dieser Meldung muss!!! man ALLES für möglich halten.
Mit dem Verstand ist das alles schon lange nicht mehr erfassbar und wer etwas meint voraussagen zu können,
der muss sich wirklich sicher sein. Mir wird das ganze langsam zu schwachsinnig, da scheint absolut alles zusammen gestückelt
zu werden um dem Irrsinn einen tragfähigen, nachvollziehbaren Boden zu geben.
Genau so irre würde es wohl ablaufen wenn sie Bananen oder Brot verbieten wollten, so ein Wahnsinn kann nur aus ideologischem Unsinn entstehen
dem man versucht einen gesetztlichen Rahmen zu verpassen.


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09.02.2016 11:01
#193 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von hansklein im Beitrag #191
Zur Erinnerung und Info siehe:BGH verbietet die eZigarette??? Pressemythos macht die Runde!

Zitat
Bewertung der Rechtsanwaltskanzlei juravendis (beauftragt durch die Happy People GmbH) zur Entscheidung des BGH vom 08.02.2016, bezüglich des Verkaufs von nikotinhaltigen Liquids.
Das BGH Urteil bezieht sich hierbei auf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2013. Seit dem hat sich die Rechtsgrundlage jedoch gänzlich verändert. Ein Verbot ist demnach nicht möglich und so auch nicht vereinbar mit der neuen tpd...
Mehr zum Thema auf unserer Website .


Es ist nach meiner Meinung richtig peinlich, wie ungeprüft Dinge behauptet und in die Welt gesetzt werden. Das Pressegesetz solllte gründlich überarbeitet und die Presse für sachlich unrichtige Darstellungen haftbar gemacht werden können. Sonst werden Gerüchte mal schnell zur "Wahrheit, die auch Existenzen bedrohen können..."c



DAS! werden sie niemals tun,
dann verlieren sie eine gut funktionierende Möglichkeit auf die Stimmung der Bürger einwirken zu können.

Daher frage ich ja: Woher hat die DPA diese Info und warum.


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09.02.2016 11:07
#194 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Moderator a.D.

Zitat von hansklein im Beitrag #191
Zur Erinnerung und Info siehe:BGH verbietet die eZigarette??? Pressemythos macht die Runde!

Zitat
Bewertung der Rechtsanwaltskanzlei juravendis (beauftragt durch die Happy People GmbH) zur Entscheidung des BGH vom 08.02.2016, bezüglich des Verkaufs von nikotinhaltigen Liquids.
Das BGH Urteil bezieht sich hierbei auf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2013. Seit dem hat sich die Rechtsgrundlage jedoch gänzlich verändert. Ein Verbot ist demnach nicht möglich und so auch nicht vereinbar mit der neuen tpd...
Mehr zum Thema auf unserer Website .


Es ist nach meiner Meinung richtig peinlich, wie ungeprüft Dinge behauptet und in die Welt gesetzt werden. Das Pressegesetz solllte gründlich überarbeitet und die Presse für sachlich unrichtige Darstellungen haftbar gemacht werden können. Sonst werden Gerüchte mal schnell zur "Wahrheit, die auch Existenzen bedrohen können..."c



Mit der Argumentation haben schon zahlreiche Staaten die Pressefreiheit eingeschränkt. Mein Gott, eine Zeitungsente - nicht mehr und nicht weniger. Die hier herrschende Paranoia ist wirklich unglaublich.


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09.02.2016 11:08
avatar  sailor
#195 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Mal ein paar Fakten:
1. Es geht um die Revision eines Urteils aus 2013 (Es gab noch keine TPD2 der EU !) und nur darauf bezog sich das jetzige Urteil
2. Seit 2014 gilt die Richtlinie der EU und somit kann kein Händler basierend auf einem Urteil des Landgerichts Frankfurt aus 2013 bestraft werden.
3. Dieser Fall wurde am 23.12.2015 verhandelt aber erst Mitte Januar diesen Jahres rechtskräftig, darum auch erst jetzt die Argenturmeldung.

Auch ich bin mir sicher, dass diese verdrehte Meldung durch ein gewisses Institut an die Argentur weitergegeben wurde.
Egal was jetzt im Detail die TPD2 reguliert, jeder der jetzt nicht bunkert hat genau gewusst, dass sich einiges ändert ab Mai. Gut, der Abverkauf aller bis dahin produzierten Dampferzeugnisse darf vieleicht noch stattfinden; aber zu welchen Preisen ?

...und immer eine handbreit Wasser unter´m Kiel



Kronos, Taifun GT2 clone, Lemo 2, 2xKanger Sub-Mini, Aero-Turbo, Joyetech Delta II, Aspire Triton, 5x FeV 3,Squape R, Baby-Beast, iStick TC40W, iStick 50, eVic supreme, eVic VTC Mini, Wismec RX200, Smok Alien

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09.02.2016 11:34
#196 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Hallo,

bekomme schon Panik !!!
Was ist den die am längsten haltbare Variante (legal) hochkonzentrierte Nikotinbasen zu lagern?

Gruss Werner

Ich dampfe mit (sortiert Lieblinsdampfen zuerst):
4x Endura T18, Wismec Venti, iStick 40 mit Nautilus-Verdampfer, Aspire Odysee, 2x ego one, ego one VT

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09.02.2016 11:36
avatar  wulfdad
#197 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Hallo an alle Dampfer,
Ich bin jetzt längere Zeit nicht mehr hier gewesen und sehe das Ihr immer noch über unabänderliche Gegebenheiten diskutiert. Ihr seid nach wie vor im Tiefschlaf.
Das Urteil das Ihr jetzt diskutiert hat von Anfang an so in seiner Wirkung und als Ergebnis festgestanden. Mit allen Aktionen die von den Dampfern in der Gemeinschaft gefahren wurden habt Ihr nichts erreicht. Warum auch, Ihr durftet einem Schauspiel zusehen. Ihr seid verarscht worden nach allen Regeln der Kunst.
Die EU ist eine DIKTATUR !!! Die machen was Sie wollen und eure Meinung zählt einen Fliegenschiß.
Leute wacht auf, beschäftigt euch mal mit der Rechtmäßigkeit von eurem Land was eure Heimat ist. Lest euch mal in die Gesetze ein, nicht die E-Zigarette ist das Problem sondern der Staat, falsch Scheinstaat ist das Grundübel. Wollt Ihr Freiheit für das Dampfen? Dann müßt Ihr erst mal die Grundlagen schaffen.
So u.a. Einhalten von Recht und Gesetz von einem Staat und seiner Politik die für das Volk arbeiteten sollte.
Dieses Urteil hat und wird niemals Rechtsgültigkeit erlangen den erstens ist die EU niemals von den Bürgern Rechtmäßig legitimiert worden und zweitens gibt es in Deutschland keinen einzigen Richter der ein Urteil, weder Ordnungswidrigkeiten noch sonstige Urteile nach gesetzlicher Vorgabe des BGB unterschreiben wird. Für die die es nicht wissen: lt. BGB, leserlich mit Vor und Zunamen, kein im Auftrag, keine Paraphe, keine Justizangestellten usw. die Aussage ist klar und eindeutig. Diese Herren übernehmen keine Verantwortung weil Sie genau wissen das Sie weder können noch dürfen.
Jetzt komm mir keiner mit Rechts, Nazi oder so ein Scheiß! Wenn Ihr es anzweifelt schnappt euch die Gesetzlichen Vorgaben und recherchiert mal selbst.
DIE BRD IST DIE VERWALTUNG DER BESATZER, SIE VERWALTET DAS VEREINIGTE WIRTSCHAFTSGEBIET !!!!!!!!!!
Das heißt im Klartext das wir immer noch besetzt sind, nach zu prüfen im Grundgesetz /u.a. Besatzungskosten, SHAEF Gesetze, Vereinbarungen über Berlin und Deutschland als Ganzes.
Keine Verfassung, ein Grundgesetz kann niemals eine Verfassung sein, die Definition ist folgende: um die Ordnung in einem besetzten Gebiet aufrecht zu halten.
Seht euch dazu auch den Staatsrechtler Carlo Schmidt mal an oder die Aussage von Willi Brandt " dieses Grundgesetz ist uns sozusagen anempfohlen worden".
In diesem Zusammenhang ist interessant was unser Herr Sigmar Gabriel dazu über die Geschäftsführung in diesem Lande zu sagen hatte oder unser Schäüble, der Mann der sich nicht erklären konnte wie da 100.000 DM in sein Nachtschränkchen kommen, es ist sehr aufschlußreich was dieser Herr über die Souveränität Deutschlands zu sagen hatte, Gysi über das Besatzungsstatut das man ja mal aufheben könnte (2013), Löwe Horst Seehofer: "Wer gewählt wurde hat nicht zu sagen und die, die das sagen haben wurden nicht gewählt. Das sind nur wenige Beispiele und eine öffentliche Diskussion darüber und angeschlossener Themen wird wirksam mit der Nazikeule verhindert. Merkt Ihr nicht das sich die Regierenden über Gesetze hinweg setzen wie sie Lust und Laune haben? Jüngstes Beispiel: Asyl, § 16 Grundgesetz in Bezug auf sichere Drittstaaten, Sie halten sich nicht einmal an das was sie uns für Recht verkaufen. Wer da mal drüber nachdenkt und dann noch der Meinung ist "wir schaffen das" wird nie mehr wach werden.
Hier könnte ich Seitenweise ausführen aber Ihr könnt auch lesen und einen PC bedienen. Nur begreift das, das Problem nicht an irgendwelchen Verordnungen o.ä. liegt sondern am System das nur dem Ziel dient uns auszubeuten, rechnet mal, wir haben eine Staatsquote von bis zu 74%, Ihr geht 100 Tage arbeiten und könnt gerade mal von 26% des Einkommens tatsächliche Werte schaffen. Dazu gehört aber keine Immobilie, Grundstück oder Kfz. Ihr seid nur Besitzer aber niemals Eigentümer. Ihr seid Tisch und Stuhl, nichts anderes. Man hat euch eure natürliche Person genommen und euch zu Sachen degradiert. Fragt mal nach dem Unterschied zwischen Familienname und Name. Schaut mal in Paßgesetz wie ein Perso zu sein hat. Seltsam, stimmt ja gar nicht überein, der ist ja falsch. Das ist u.a. mit ein Grund warum Petitionen ins Leere laufen und eure Meinung nicht gehört werden will. Stichwort Volksabstimmungen.. Zu manipulieren und zu
unterdrücken ist der weitere Lebenszweck dieser BRiD.
Es ist das System und das muss zu Fall gebracht werden wenn unsere Kinder und Enkel noch eine Zukunft haben wollen.
Bitte Informiert euch mal objektiv und unvoreingenommen, ohne Vorurteil.
Fragen, konstruktive Kritik und Anregungen lasse ich mich gerne drauf ein aber bleibt mir mit Nazi, Rechten Schei.... oder Verschwörungstheorie vom Leib das zieht nicht mehr. Mal über Teile und Herrsche nachdenken dann weiss man wozu diese Differenzierung dient. (vielleicht um eine Einigkeit des Volkes zu verhindern?)

Das Schreiben soll euch nicht beleidigen oder in irgendeiner Form angreifen, es kann und will einen Denkanstoß geben, machen müßt Ihr selber. Klar sollte euch aber werden "Es geht um unsere Zukunft und die unserer Nachkommen!"

Als letztes am Rande, Urteil des Verfassungsgerichtes " Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen". nicht das Dritte Reich oder Nazi Reich ist damit gemeint, sondern? Das Deutsche (Kaiserreich) Reich, hat seine Rechtsgültigkeit nie verloren es ist nur nicht Handlungsfähig. Das ist das letzte Völkerrechtlich gültige Subjekt, alles danach sind nur Firmenkonstrukte so wie heute die Polizei ( Eintragung der Wortmarke, Handelsregister - Optiker u. Schreibwarenhändler), alle Ämter, Gemeinden, Richter usw. alles Firmen. Seht mal im internationalen Verzeichnissen nach UPIK, Hoppenstedt u.a. alles <Firmen - Privat>

Un nü?

Die Politiker der BRiD sind nicht schlecht, es sind die Besten die man für Geld kaufen kann!

SS GGTS - Odysseus/full mode, Odysseus/E2 mode, Bulli Extrem mit A2 Klassik, A.R.T Julia auf Provari, Flash-e-Vapor V2 a.Prov.,usw

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09.02.2016 11:37
#198 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von Werner7272 im Beitrag #196
Hallo,

bekomme schon Panik !!!
Was ist den die am längsten haltbare Variante (legal) hochkonzentrierte Nikotinbasen zu lagern?

Gruss Werner



pn


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09.02.2016 11:38
#199 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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nochmal: das ist kein allgemeines Verkaufsverbot, sondern ein Urteil das einzig und allein einem speziellen Händler den Verkauf untersagt (hat) auf Grund der Rechtslage zum Zeitpunkt der Anklage 2012. Juristisch ist das Urteil wohl nicht einmal 100% korrekt, da hier Liquids allein auf Grund der Tatsache, das sie Nikotin aus Tabakpflanzen enthalten, als Tabakprodukt eingestuft wurden und somit eine Tabakverordnung angewandt wurde, die bestimmte Zusätze untersagt bzw. in ihrer Menge beschränkt. Zum Zeitpunkt der Tatbegehung/Anklage war allerdings schon eine EU-Richtlinie in Kraft, die Tabakprodukte eindeutig als Produkte kennzeichnet, die ganz oder teilweise aus Tabak bestehen und die Tatsache, das Nikotin aus Tabak enthalten ist, ist darin kein rechtsschaffendes Kriterium. Der Definition nach, die das Gericht seinem Urteil zugrunde gelegt hat, sind eigentlich auch alle Entwöhnungsmittelchen der Pharmaindustrie de Facto Tabakprodukte, nur das die leider die Einstufung "Medizinprodukt" haben und somit Ausnahmeregelungen zulässig sind... Würde die TPD nicht schon vor der Tür stehen (und inoffiziell nicht schon gelten), könnte man allein auf Grund der fehlerhaften Einteilung von Liquid als Tabakprodukt dieses Urteil vor den EuGH bringen, da hier höhergeordnetes EU-Recht missachtet wurde....

Was hier seitens der Presse wieder mal abläuft ist Panikmache und eigentlich eine ganz klare Falschmeldung, die nur dazu dient, das Dampfen bei den "normalen" Menschen noch schlechter darzustellen und weil die "breite Masse" nun mal keine Ahnung hat, glauben die das leider...

Stellt euch mal vor: ein 17 Jähriger begeht ein schweres Verbrechen und kommt erstmal damit durch. Nach 20 Jahren tauchen neue Beweise auf und er wird doch gefasst. Verurteilt wird er dann juristisch völlig korrekt nach Jugendstrafrecht, weil er zum Zeitpunkt der Straftat noch unter dieses fiel. Jetzt kommt so ein Schmierenfink auf die Idee in seinem Käseblatt zu schreiben, das ab diesem Urteil ALLE, die ein gleichartiges Verbrechen begehen, nach Jugendstrafrecht verurteilt werden - sorry, aber das glaubt doch kein Mensch. Oder nehmen wir mal Cannabis - ich möcht nicht wissen, wieviele allein wegen Besitz verurteilt wurden... kommt die Legalisierung von Cannabis und Besitz (und Handel) sind nicht mehr strafbar, haben die vorher verdonnerten trotzdem keine Chance auf Aufhebung des Urteils, weils dieses zum Zeitpunkt der Klage juristisch korrekt war, aber ein nettes Sensationsblättchen schreibt "Alle Urteile wegen Drogenbesitz ab heut ungültig" - die erklärt selbst der Dümmste für Klappsmühlenreif...

Nichts anderes passiert hier aber grad im Fall "unsres" Urteils - da wird vollkommen ignoriert und absichtlich zurückgehalten, das dieses Urteil eigentlich kein aktuelles Urteil ist, sondern nur die Zurückweisung eines Revisionsantrags gegen ein "uraltes" Urteil aus dem Jahr 2013 und das sich seit dem auch die Rechtslage geändert hat und dieses Urteil nach dem heutigen Rechtsstand so nicht mehr zustande kommen würde.
Nehmen wir nochmal den "jugendlichen Straftäter": Straftrat begangen und verurteilt mit 17 (also automatisch Jugendstrafrecht, weil noch nicht 18), Täter geht in Revision genau wie hier bis zum BGH und derweil ist unser Täter 25 und definitiv nicht mehr jugendlich. Das BGH bestätigt die Rechtmäßigkeit der Verurteilung und trotzdem können die jetzt nicht ein neues Strafmaß nach Erwachsenenstrafrecht festlegen, weil die nur das einmal gefällte Urteil als zum Zeitpunkt der Verurteilung rechtmäßig bestätigen.


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09.02.2016 11:50 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 11:54)
avatar  ( gelöscht )
#200 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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( gelöscht )

So, hier das Urteil als Link.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...le=dokument.pdf

Und hier die Pressemitteilung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...23&pos=0&anz=36

Ehe man hier alles zerlabert, sollte man beides direkt an der Quelle studieren.
Und bedenken, dass die Richtlinie der EU kein in Deutschland gültiges Gesetz ist, sondern nur eine Vorgabe zur Erstellung eines Gesetzes.


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