08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

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08.02.2016 14:16
avatar  corse
#26
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Anscheinend sind die Händler bereits über das am 23.12. ergangene Urteil informiert


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08.02.2016 14:17
avatar  Devassa
#27
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Es geht darum, dass einem "Tabakprodukt" Stoffe zugesetzt sind, die in "Tabakprodukten" nicht
zugelassen sind.
Nikotinhaltiges Liquid wird als Tabakprodukt eingestuft.


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08.02.2016 14:18
#28
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Es ging in dem fall vor dem BGH aber um einen händler, dem 15000 pullen LIQUID vom zoll kassiert wurden...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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08.02.2016 14:18
avatar  Devassa
#29
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@corse, woher weißt du das?


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08.02.2016 14:19
avatar  killer queen ( gelöscht )
#30
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killer queen ( gelöscht )

Hin wie Her, uns werden sie noch den Arsch warm machen.


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08.02.2016 14:20
#31
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Zitat von Devassa im Beitrag #20
Nikotinhaltiges Liquid wird als Tabakprodukt eingestuft.


Was dann die Frage beantwortet, ob es demnächst Nikotinbasen noch in grossen Flaschen geben wird, oder die auch unter die 10ml Begrenzung fallen.


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08.02.2016 14:20
avatar  Devassa
#32
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Aus genau diesem Grund darf Liquid NICHT in die Tabakprodukterichtlinie. DAS ist das Problem.


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08.02.2016 14:20
#33
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Wohl eher heiss machen bis der hintern brennt...^^

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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08.02.2016 14:20
#34
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Natürlich von der Presse wieder mal "gerissen".
Von kann strafbar sein <> in ist strafbar

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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08.02.2016 14:20
avatar  corse
#35
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Wurde gerade von zazo in einem anderen Thread bestätigt


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08.02.2016 14:21
#36
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Also wenn das war wäre,würde der BGH,ja seine eigenen Urteile wiedersprechen

https://www.tagesschau.de/inland/ezigaretten-105.html




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

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08.02.2016 14:22 (zuletzt bearbeitet: 08.02.2016 14:24)
avatar  deftor
#37
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Ich sehe das etwas anders. Der BGH hat hier eine Grundsatzentscheidung gefällt, die den gewerbsmäßigen Verkauf von nikotinhaltigen Liquids verbietet. Dabei geht es nicht nur um Ethanol, sondern auch um Propylenglykol
und Glycerin, beides Trägerstoffe der Liquids. Zudem wurde Nikotin eindeutig als Erzeugnis, das „unter Verwendung von Rohtabak“ hergestellt wurde, definiert. Damit fallen nikotinhaltige Liquids allgemein (derzeit) unter das VTabakG, und die entsprechenden Voraussetzungen sind bindend! Nicht umsonst wurde die Entscheidung des BGH als Leitsatzentscheidung deklariert.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...&pos=4&anz=2942

Da helfen dann wohl nur noch nikotinfreie Liquids, die dürften nicht unter das VTabakG fallen...

derzeit auf Joyetech VTC Mini mit Cubis 1.5 Ohm & Wismec RX 2/3 mit Cerabis 0.5 Ohm unterwegs

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08.02.2016 14:22
#38
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nein

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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08.02.2016 14:24
#39
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Wie gesagt ich hab das nur mal überflogen...
Es geht wohl um einige Zusatzstoffe die lt. Tabakrichtlinie (also nikhaltige Liquids) nicht enthalten sein dürfen.
Mehr nicht.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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08.02.2016 14:25
#40
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Vielleicht sollte sich mal einer den Spass machen und Nikotin aus Kartoffeln extrahieren.
Klar, da braucht man viele Kartoffeln für wenig Nikotin, aber machbar ist das.
Da wäre ich gespannt, was die Rechtsprechung dann sagt.


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08.02.2016 14:29
#41
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Das kommt mir alles ein wenig spanisch vor, vor einigen Tagen erst haben sie angefangen Werbung auf Prosieben mit E-Zigaretten zu schalten. Diese dürften sie ja dann auch nicht verkaufen. Das macht alles gar keinen Sinn.


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08.02.2016 14:30
#42
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Könnte man nicht die beiden threads zum thema ( den hier und den von dampf-pit ) zusammenlegen ?
Ich dreh schon fast durch vom vielen hin und herklicken...^^
@Cawdor alias SuperModerator alias Little Big cow... besser so ?

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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08.02.2016 14:32
#43
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Zitat von lenichen im Beitrag #8
Es ging in dem fall vor dem BGH aber um einen händler, dem 15000 pullen LIQUID vom zoll kassiert wurden...



Aber eben genau das ist nicht das, über was NT-V berichtete.

Zitat
13:38 Uhr
BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten

Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland nicht mehr erlaubt.

Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche elektrischen Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat.
Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage unklar. Denn sie werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht - beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit ("Liquid") vernebelt und inhaliert.
Nun stuft der BGH die nikotinhaltige E-Zigarette als Tabakerzeugnis ein - und die Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids enthalten sind.
Das am Montag veröffentlichte Urteil stammt vom 23. Dezember.



Quelle: NT-V, Montag, 8.Februar 2016

Ich kann da nichts rauslesen, das es dabei um eine bestimmte Menge im Zoll hängengebliebener Liquidflaschen handele.


Ich kan den Zettel drehen und wenden, wie ich will, ich komme immer nur darauf, das davon Teile betroffen sind, die das Liquid schon enthalten, also wohl vorgefüllt sein müssen.
Ethanol - irgendwas müssen ja selbst Richter auf ihre Zettel schreiben, wenn sie was urteilen. Ethanol - ist sowas überhaupt in Liquids drinne, oder entweicht sogar mehr Ethanol beim kochen von Gemüse oder gar bei ganz normalem Ausatmen fricher Alpenluft?
Ich denke, das Richter sogar noch weniger in der Materie stecken als die böse Teufelin aus Haidelbeerk.


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08.02.2016 14:36
avatar  Cawdor
#44
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Themengleiche Threads zusammengefügt

@lenichen Bitte nächstes mal den "Melden" Knopf benutzen, dann bekommen es auch die zuständigen Moderatoren



« Hannibal Lecter hat unhöfliche Menschen ja ganz einfach aufgegessen. »
« Ich wollt's nur gesagt haben... »


Flohmarktregeln
Flohmarkt // Bazar // Trödeltreff // Sammelbestellung


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08.02.2016 14:40
avatar  Devassa
#45
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Hier ist mal ein Ausschnitt aus dem Urteil: "Die von dem Angeklagten zum Verkauf bereit gehaltenen Verbrauchsstoffe
enthielten unter anderem Ethanol. Hierbei handelt es sich um einen in
Tabakerzeugnissen nicht zugelassenen Stoff im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 2
VTabakG und § 1 Abs. 1 Satz 1 TabV in Verbindung mit Anlage 1. Propylenglykol
und Glycerin, die ebenfalls in den sichergestellten Verbrauchsstoffen enthalten
waren, sind zwar nach Teil A Nr. 2 der Anlage 1 zu § 1 TabV zugelassen. Sie dürfen aber nur als Feuchthaltemittel bis zu einer Höchstmenge von
fünf oder zehn Prozent der Trockenmasse des Tabakerzeugnisses eingesetzt
werden. Ihre Verwendung als Hauptbestandteil des flüssigen Verbrauchsstoffs
elektronischer Zigaretten ist demnach nicht gestattet."


Und wenn mich jetzt nicht alles irrt, sind Propylenglycol und Glycerin in allen Liquids und Basen enthalten,
und nicht nur als Feuchthaltemittel.


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08.02.2016 14:40
#46
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Nu mal ganz dumm gefragt, unabhängig davon, was das Urteil sagt.
Ist dies nicht das Urteil in Sachen Smokerstore?
Die waren doch nach ihrer Niederlage vor kleineren Instanzen nach Karlsruhe gezogen.


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08.02.2016 14:42
#47
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Ich warte mal,den dann müßten Zigaretten mit Nikotin ja auch verboten werden. Also eine Gleichbehandlung




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

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08.02.2016 14:43
#48
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Zitat von NeuerDampfercgn im Beitrag #47
Ich warte mal,den dann müßten Zigaretten mit Nikotin ja auch verboten werden. Also eine Gleichbehandlung


Nein, denn in Zigaretten sind PG und VG nur bis max 10% Anteil drin.


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08.02.2016 14:44
avatar  Devassa
#49
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Es geht NICHT um das Nikotin, sondern um die "Beimischungen". Und da dürfen Glycerin und Propyleglycol
nur in der Menge eingesetzt werden, dass sie als Feuchthaltemittel fungieren. Und in unseren Liquids
ist eindeutig mehr davon drin.


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08.02.2016 14:44
#50
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Zitat von Devassa im Beitrag #45
Hier ist mal ein Ausschnitt aus dem Urteil: "Die von dem Angeklagten zum Verkauf bereit gehaltenen Verbrauchsstoffe
enthielten unter anderem Ethanol. Hierbei handelt es sich um einen in
Tabakerzeugnissen nicht zugelassenen Stoff im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 2
VTabakG und § 1 Abs. 1 Satz 1 TabV in Verbindung mit Anlage 1. Propylenglykol
und Glycerin, die ebenfalls in den sichergestellten Verbrauchsstoffen enthalten
waren, sind zwar nach Teil A Nr. 2 der Anlage 1 zu § 1 TabV zugelassen. Sie dürfen aber nur als Feuchthaltemittel bis zu einer Höchstmenge von
fünf oder zehn Prozent der Trockenmasse des Tabakerzeugnisses eingesetzt
werden. Ihre Verwendung als Hauptbestandteil des flüssigen Verbrauchsstoffs
elektronischer Zigaretten ist demnach nicht gestattet."


Und wenn mich jetzt nicht alles irrt, sind Propylenglycol und Glycerin in allen Liquids und Basen enthalten,
und nicht nur als Feuchthaltemittel.


Demnach wäre es das AUS für Liquids.

Gruß Pit

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