11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!

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13.10.2017 15:51
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#126
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LoQ

Zitat von heimchen im Beitrag #105


...und bei der eGO AIO: 6 x - da frage ich mich, warum sollte Joyetech beim selben Gerät (PRO C) ein komplett anderes Gewinde "konstruieren" wo angeblich der Dampfer dann nur 2 x mal drehen muss ?

Gibt es denn überhaupt Tanks, die mit NUR 2 Umdrehungen zu öffnen sind?

Kann es sein, dass die eine Maschine hatten (Roboter sozusagen), der ganz genau den Durchmesser + Gewindanzahl berechnet und "maschinell" eine sogenannte "unnatürliche" 360° Umdrehung macht (so dreht man ja nicht) und dieser Roboter kommt dann so auf 2 komplette Umdrehungen?

Sorry, ist wohl wieder so eine komische "Heimchen"-Logik




Ohne jetzt darauf einzugehen wieviel Umdrehungen nötig sind nochmal kurz zum konstruktionsbedingten Unterschied von "Normal" AIO zur Pro C: die Pro C hat ja ein "echtes", von normalen Tanken abgekupfertes Refillsystem, d.h. mensch muss nicht den kompletten Kopf abschrauben. Inwieweit das zu machen gewesen wäre wenn mensch die "Drückdrehsicherung" der Ur-Aio benutzt hätte kann ich nicht sagen ich bin kein Inschenör ;-))
2 komplette 360 Grad Umdrehungen sind es bei mir schon ;-))

__________________________________________________________________
"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein


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13.10.2017 15:52
#127
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Gerade gefunden
http://www.n-tv.de/wirtschaft/VW-verbuch...le20082211.html

aber das wird nun etwas OT,


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13.10.2017 16:04
#128
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Die Forderung nach "Kindersicherung" für Geräte, die eh nur für Erwachsene zugänglich gemacht werden dürfen (18+) ist ja schon bescheuert.
Ich vergleiche es mit der Mtor-Kettensäge. Da ist auch kein Kinderschutz dran, und nicht einmal ein 18+ gesetzlich erforderlich. Und solch Gerät liegt bei den meisten wohl nicht in einem Stahltresor, um den Zugang zu verhindern.

Es ist vielmehr so, dass dadurch auch erwachsene gegängelt werden, wie auch Hersteller. Wenn es um gefährliche Dinge geht, da wird mit zweierlei Maß gemessen, und erzieherische Maßnahmen für erwachsene, mündige Bürger vorangestellt, wenn es um eine Ideologie geht. Wenn sich die Menschen gegenseitig die Beine absägen, denn nennt man das Unfall, der Kettensägen-Massaker. Aber keiner käme auf die Idee, eine "Kindersicherung" vorzuschreiben. Gilt auch für die Besteck-Schubladen mit scharfen Messern.

Es soll durch Einschränkungen der E-Zigs eine auch künstliche Gefahren-Kulisse aufgebaut werden, damit es als "Gefahr" definiert werden kann. Und somit freie Fahrt für solch Vorfälle, wie hier beschrieben. Die Fakten zum Thema geben einen Notwendigkeit eines Kinderschutzes nach meiner Einschätzung gar nicht her. Es ist ein Genussmittel FÜR ERWACHSENE, kein Klospüler oder Waschmaschinen-Tab, w es auch kein 18+ für gibt.
Für erwachsene Menschen bedarf es keine Kindersicherung.


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13.10.2017 16:07
#129
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Moderatorin

Nun lese ich in der DampferApp, dass offenbar auch alle Shops in Gelsenkichen durch Gutachter der Veterinärbehörde auf genau dasselbe geprüft wurden, gezielt auf Kindersicherung der zum Verkauf stehenden Geräte und auch Liquids. Die Behörde hatte nichts zu beanstanden, zumal offenbar diese Geschäfte besagte AIO PRO C nicht im Laden hatten bzw. nur die "KISI" AIO. Interessant in diesem Zusammenhang ist allerdings die Aussage des Kontrolleurs, dass offenbar diese Anzeige (von wem auch immer) bundesweit erstattet worden sei. Also entgegen der Meinung von einem anderen Blogger, dass es sich um einen lokalen Mitbewerber von Twisted handeln könnte, scheint, laut DampferApp, doch ein wenig mehr dahinter zu stecken.

Mich überrascht trotzdem, warum dann nur gezielt nach dieser AIO PRO gesucht wurde, und alle anderen Tanks (die genau so wenig "gesicherte" Umdrehungen haben) links liegen gelassen wurden...

13.10.2017 16:18 (zuletzt bearbeitet: 13.10.2017 16:20)
#130
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Ich vermute, die Behörden wollen es auf ein Urteil ankommen lassen. So kann das auch erst geklärt werden. Ist doch ideal, einer Behörde kann zwar einen Prozess verlieren, aber die Konsequenz eher marginal. Für einen Importeur sieht das anders aus. Der trägt die Kosten selber.

Und mich würden die Hintergründe schon interessieren, wer das überhaupt angeleiert hat. Auch wenn es nicht für die Behörde erfolgreich ausgehen mag, es schadet den Handel. Und ich rechne damit, das wird noch weiter ausgekostet, solange es kein Urteil oder Klärung dazu gibt.

Na, denn besorgt euch wetterfeste Kleidung, ihr Händler, es wird kühler...

und
dem Staat kostet es nur Steuergelder, dem Handel kann es an die Substanz gehen.


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13.10.2017 17:42
#131
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Zitat von heimchen im Beitrag #129
Nun lese ich in der DampferApp, dass offenbar auch alle Shops in Gelsenkichen durch Gutachter der Veterinärbehörde auf genau dasselbe geprüft wurden, gezielt auf Kindersicherung der zum Verkauf stehenden Geräte und auch Liquids. Die Behörde hatte nichts zu beanstanden, zumal offenbar diese Geschäfte besagte AIO PRO C nicht im Laden hatten bzw. nur die "KISI" AIO. Interessant in diesem Zusammenhang ist allerdings die Aussage des Kontrolleurs, dass offenbar diese Anzeige (von wem auch immer) bundesweit erstattet worden sei. Also entgegen der Meinung von einem anderen Blogger, dass es sich um einen lokalen Mitbewerber von Twisted handeln könnte, scheint, laut DampferApp, doch ein wenig mehr dahinter zu stecken.

Mich überrascht trotzdem, warum dann nur gezielt nach dieser AIO PRO gesucht wurde, und alle anderen Tanks (die genau so wenig "gesicherte" Umdrehungen haben) links liegen gelassen wurden...



Wenn 15 Blogger irgendwas aktuelles/interessantes weitersagen/verbreiten, hat man meisstens 14 verschiedene Ansichten und Meinungen dazu. Gelsenkirchen? Warum nicht Lüdenscheid, Marl oder Essen?


Das einzige, was man momentan als zuschauender Dampfer machen kann, ist keine rote Fähnchen in die LAndkarte zu stecken, um zu sehen, ob sich darauf vielleicht irgendein Muster entwickelt.

Diese ganzen Sachen wie ich habe gehört, irgendeine App hätte gesprochen, angeblich soll es so (oder so) sein, bringen leider rein garnichts.
Einzig das Leberwurstlabor oder Twisted könnten vielleicht Licht ins dunkle Grausen bringen. Aber ob die das wollen, oder dürfen?

Solange ich nirgendswo die Schreckensmeldung höre, das demnächst ein paar Dampfshops in Burgdorf ab 19Uhr nichts mehr verkaufen dürften, weils dann mit Dämmerung anfängt, bleib ich ziemlich gelassen hier sitzen. NAchts ist ohnehin mit Dunkelheit zu rechnen, da kann es auch nie von Schaden sein, immer eine funktionierende TAschenlampe zu besitzen.


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15.10.2017 21:27 (zuletzt bearbeitet: 21.06.2019 15:36)
#132
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Der liebe Phil hat mal wieder ein Video gemacht.


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15.10.2017 23:56 (zuletzt bearbeitet: 15.10.2017 23:58)
avatar  schatti
#133
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Leicht Abwesend

Tja wie ich schon am Anfang sagte, für mich macht es keinen Sinn ein Produkt ab 18 Kindersicher zu machen.
Wahrscheinlich möchte unser Gesetzgeber jedem Kind eine Dampfe für den Kindergarten schenken, naja die eGO AIO Pro scheint es nicht zu werden.

Ich wünsche noch ein fröhliches kindersicheres Dampfen für alle


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16.10.2017 00:27
#134
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Auf dem Punkt gebracht, was Phil erzählt.
Wenn selbst für Erwachsene und Produkte 18+ Kindersicherheit vorgeschrieben wird, so wäre das eine Entmündigung Sondergleichens.
Bei Zigaretten und anderen Produkten ist ein Hinweis ausreichend "für Kinder unzugänglich machen" in diesem Sinn.

Wir dürfen gespannt sein, ob in einem Gesetz alles erlaubt ist zu fordern, was Erwachsene einschränkt, wegen Kindersicherheit


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16.10.2017 02:04
#135
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Zitat von Michigan im Beitrag #134
Wir dürfen gespannt sein, ob in einem Gesetz alles erlaubt ist zu fordern,

Wer soll die Pappnasen dran hindern? Es steht ja schon drin im Gesetz. Ein Gericht / Richter kann kein Gesetz außer Kraft setzen. Er kann höchstens urteilen, dass das im Gesetz Geforderte nicht klar definiert ist und ergo ein Verstoß - mMn - gar nicht vorliegen kann. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass ein Gericht andere Definitionen von "kindersicher" aus anderen Bereichen heranzieht. Und dann Gnade uns wer auch immer.


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16.10.2017 11:14 (zuletzt bearbeitet: 21.06.2019 15:37)
#136
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Zitat von Michigan im Beitrag #134

Wir dürfen gespannt sein, ob in einem Gesetz alles erlaubt ist zu fordern, was Erwachsene einschränkt, wegen Kindersicherheit

Ich glaube schon, da kenne ich eine Parallele zum Verbot von Borax zu Heilzwecken.
Borax war ein probates Hausmittelchen. Steht im Verdacht, insbesondere bei altersbedingten Beschwerden rund um den Knochenbau fast Wunder zu bewirken, auch sonst im Haushalt gut verwendbar. Da es zu billig ist, um damit richtig Geld zu verdienen, hat man einen Trick angewand, es in die Chemikalienverordnung reinzudrücken. Da steht es nun und seit 2010 als normaler Kunde/Patient schier nicht mehr erhältlich, ist halt Gesetz. Es ist in meinen Augen ein falsches Gesetz, doch wer bitteschön kann das gegen die Geldinteressen wieder da raus bringen?
Ich kann mir vorstellen , dass die TTP ebenfalls gnadenlos gegen uns umgestetz werden könnte. Kindersicherheit und anderer Schwachsinn steht ab jetzt nun mal rechtlich verbindlich. Ein Schalk wer böses denkt.

MgCL, Natron, ClO2, MSM, OPC, DMSO, Borax, D3, B12: kostet alles fast nix. Viele wissen was sie tun.

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16.10.2017 13:40
#137
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #135

Wer soll die Pappnasen dran hindern? Es steht ja schon drin im Gesetz. Ein Gericht / Richter kann kein Gesetz außer Kraft setzen. Er kann höchstens urteilen, dass das im Gesetz Geforderte nicht klar definiert ist und ergo ein Verstoß - mMn - gar nicht vorliegen kann. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass ein Gericht andere Definitionen von "kindersicher" aus anderen Bereichen heranzieht. Und dann Gnade uns wer auch immer.


Nun, ob uns da gleich Gnade zuteil werden muss bezweifle ich. Ein entsprechender Verschluss tut es vermutlich auch.
Die Frage ist doch, was mit "kindersicher" erreicht werden soll. Kann ja nur heissen, dass ein Kind keine Möglichkeit hat, ans Liquid zu kommen und damit was auch immer anzustellen. Das solllte sich technisch umsetzen lassen. Von daher sehe ich das eher unkritisch.
Ich glaube auch, dass ein Richter auf bereits bestehende Regelungen/Definitionen zurück greift. In jedem Fall ist eine Klarstellung, was denn nun mit "kindersicher" gemeint ist, schnellstens erforderlich.


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16.10.2017 13:46 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2017 13:47)
#138
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Würdest Du es auch noch unkritisch sehen, wenn ein Gericht ganz flott mal eben urteilt, dass so etwa 90+ Prozent unserer Dampfen nicht kindersicher und / oder nicht manipulationssicher und / oder nicht auslaufsicher ist und bundesweit den Verkauf verbietet?
Versteh mich nicht falsch - ich sag nicht, dass das passieren wird. Aber, um es mal Pöla-artig auszudrücken: Es ist nicht völlig auszuschließen. Oder?


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16.10.2017 13:50
#139
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Moderatorin

Sehe ich ja auch so wie @Gambler* - Dann müssen die Händler halt endlich konsequent dieselbe Kindersicherung auf Tanks durchziehen, wie es ja schon bei der AIO schon von Anfang an verfügbar war, was daran nun so ein riesengrosses Problem für andere Hersteller darstellt bzw., warum sich auch Joyetech bei ihren Nachfolgegeräten wieder dagegen entschieden hatte kann ich selbst nicht nachvollziehen.

16.10.2017 14:05
#140
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Wir müssen jetzt wohl oder übel die Zeit noch genießen.... werden einige unschöne Dinge auf uns Dampfer zukommen :(


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16.10.2017 14:05
#141
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Zitat von heimchen im Beitrag #139
Sehe ich ja auch so wie @Gambler* - Dann müssen die Händler halt endlich konsequent dieselbe Kindersicherung auf Tanks durchziehen, wie es ja schon bei der AIO schon von Anfang an verfügbar war, was daran nun so ein riesengrosses Problem für andere Hersteller darstellt bzw., warum sich auch Joyetech bei ihren Nachfolgegeräten wieder dagegen entschieden hatte kann ich selbst nicht nachvollziehen.


Vielleicht haben sie ja festgestellt, dass diese Kindersicherung Schwachsinn ist?
Gibt's eigentlich ne Statistik über lebensgefährliche Unfälle von Kindern mit der kindergesicherten AIO und mit der nicht kindergesicherten? Natürlich nicht - aber wäre schon interessant, oder? Ich vermute, bei beiden wäre der Wert ungefähr Null.


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16.10.2017 14:07 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2017 14:11)
avatar  smoked
#142
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Zitat
90+ Prozent unserer Dampfen nicht kindersicher und / oder nicht manipulationssicher und / oder nicht auslaufsicher ist


Was nur 90%?
Da ist locker das Potential drin alles was nicht mit Kapseln/Kaffeepads bedient wird wegzuregulieren, gerade "Manipulationssicher" dürfte extremen Spielraum dafür lassen. Ist Selberwickeln Manipulation? Möglichkeit zum Einfüllen von eigenem Liquid (oder wie es wahrscheinlich formuliert wird: undefinierten Flüssigkeiten)?
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Da ich nur noch SWVD Tröpfler dampfe sehe ich diese Möglichkeiten überhaupt nicht gelassen.

Zitat
Viele Unglücke können Eltern durch simple Vorsichtsmaßnahmen vermeiden


Zitat
Bad- und WC-Reiniger gehören nicht neben die Toilette oder in den Unterschrank. Sie sollten für Kinder nicht erreichbar sein, auch wenn die Verschlüsse kindersicher sind.


Zwei Zitate von Volker Meuser, TÜV Rheinland
http://www.t-online.de/gesundheit/kinder...-vermeiden.html

Würde es nur um gesunden Menschenverstand gehen wäre so eine Regulierung unnötig, die Ezigarette stellt vergleichsweise keine besonders grosse Gefahr dar. Das solche Vorschriften im Gesetz stehen hat offensichtlich andere Gründe, da wurde ein Spielraum geschaffen den derzeitigen Markt bis ins letzte winzige Detail unter Kontrolle zu haben und nach Lust und Laune Geräte zu verbieten.

Und wer denkt das nur deutsches Recht darüber entscheidet welche Geräte hier erlaubt sind, den möchte ich nochmal an die 3-Länder-Regel um Geräte europaweit zu verbieten erinnern, egal ob die alle Anforderungen an kindersicher, auslaufsicher und manipulationssicher erfüllen oder nicht, das spielt dafür gar keine Rolle.


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16.10.2017 14:14
#143
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Zitat von smoked im Beitrag #142

Zitat
90+ Prozent unserer Dampfen nicht kindersicher und / oder nicht manipulationssicher und / oder nicht auslaufsicher ist

Was nur 90%?
Da ist locker das Potential drin alles was nicht mit Kapseln/Kaffeepads bedient wird wegzuregulieren, gerade "Manipulationssicher" dürfte extremen Spielraum dafür lassen. Ist Selberwickeln Manipulation? Möglichkeit zum Einfüllen von eigenem Liquid (oder wie es wahrscheinlich formuliert wird: undefinierten Flüssigkeiten)?
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Da ich nur noch SWVD Tröpfler dampfe sehe ich diese Möglichkeiten überhaupt nicht gelassen.

Zitat
Viele Unglücke können Eltern durch simple Vorsichtsmaßnahmen vermeiden


Zitat
Bad- und WC-Reiniger gehören nicht neben die Toilette oder in den Unterschrank. Sie sollten für Kinder nicht erreichbar sein, auch wenn die Verschlüsse kindersicher sind.


Zwei Zitate von Volker Meuser, TÜV Rheinland
http://www.t-online.de/gesundheit/kinder...-vermeiden.html

Würde es nur um gesunden Menschenverstand gehen wäre so eine Regulierung unnötig, die Ezigarette stellt vergleichsweise keine besonders grosse Gefahr dar. Das solche Vorschriften im Gesetz stehen hat offensichtlich andere Gründe, da wurde ein Spielraum geschaffen den derzeitigen Markt bis ins letzte winzige Detail unter Kontrolle zu haben und nach Lust und Laune Geräte zu verbieten.

Und wer denkt das nur deutsches Recht darüber entscheidet welche Geräte hier erlaubt sind, den möchte ich nochmal an die 3-Länder-Regel um Geräte europaweit zu verbieten erinnern, egal ob die alle Anforderungen an kindersicher, auslaufsicher und manipulationssicher erfüllen oder nicht, das spielt dafür gar keine Rolle.




Na ja, meine 90+ beinhalten ja durchaus auch die 99,99 Prozent, gell?
Im Prinzip stimme ich Dir zu - aber: The genie won't go back in the bottle. Zu spät. Der Geist ist aus der Flasche, den kriegen sie da nicht komplett wieder rein. Sie können die Entwicklung bremsen, aber nicht ungeschehn machen.


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16.10.2017 14:16 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2017 14:16)
#144
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Moderatorin

Zitat von vaping falconer im Beitrag #141
Zitat von heimchen im Beitrag #139
Sehe ich ja auch so wie @Gambler* - Dann müssen die Händler halt endlich konsequent dieselbe Kindersicherung auf Tanks durchziehen, wie es ja schon bei der AIO schon von Anfang an verfügbar war, was daran nun so ein riesengrosses Problem für andere Hersteller darstellt bzw., warum sich auch Joyetech bei ihren Nachfolgegeräten wieder dagegen entschieden hatte kann ich selbst nicht nachvollziehen.


Vielleicht haben sie ja festgestellt, dass diese Kindersicherung Schwachsinn ist?
Gibt's eigentlich ne Statistik über lebensgefährliche Unfälle von Kindern mit der kindergesicherten AIO und mit der nicht kindergesicherten? Natürlich nicht - aber wäre schon interessant, oder? Ich vermute, bei beiden wäre der Wert ungefähr Null.


Genau das hätte ich gerne gewusst. Also Schwachsinn war/ist der AIO Verschluss nicht, da kann jetzt wirklich ein Kind drehen, wenden den ganzen Tag (wenn es nur um die Sache mit den Umdrehungen geht als Kriteriium) ohne das "Wissen mit dem zuerst runterdrücken und dann drehen", schafft es das nicht, den Tankdeckel runter zu bekommen. Ich hätte wirklich gerne von einem Gutachter gewusst, ob das jetzt der "richtige" und TPD-konforme Verschluss ist oder nicht. So abwegig ist mein Interesse doch gar nicht.

Mir ist doch auch klar, dass es nur darum geht auf irgendwelchen verqueren Wegen die Geräte komplett vom Markt zu nehmen, aber mal ganz ehrlich, viel Wind wurde den Gesetzgebern auch nicht gerade aus den Segeln genommen seitens Dampfgerätehersteller, und nun jubeln natürlich die Kartuschen- und Kapselhersteller.

16.10.2017 14:27
#145
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Zitat von heimchen im Beitrag #144
Genau das hätte ich gerne gewusst. Also Schwachsinn war/ist der AIO Verschluss nicht, da kann jetzt wirklich ein Kind drehen, wenden den ganzen Tag (wenn es nur um die Sache mit den Umdrehungen geht als Kriteriium) ohne das "Wissen mit dem zuerst runterdrücken und dann drehen", schafft es das nicht, den Tankdeckel runter zu bekommen.

Ähm. Waren kindersichere Verschlüsse nicht die, die ein fünfjähriges Kind locker auf kriegt, während ein Erwachsener sich sämtliche Zähne ausbeißt?

Zitat von heimchen im Beitrag #144
Ich hätte wirklich gerne von einem Gutachter gewusst, ob das jetzt der "richtige" und TPD-konforme Verschluss ist oder nicht. So abwegig ist mein Interesse doch gar nicht.

Mir ist doch auch klar, dass es nur darum geht auf irgendwelchen verqueren Wegen die Geräte komplett vom Markt zu nehmen, aber mal ganz ehrlich, viel Wind wurde den Gesetzgebern auch nicht gerade aus den Segeln genommen seitens Dampfgerätehersteller, und nun jubeln natürlich die Kartuschen- und Kapselhersteller.



Yep. Das könnte in der Tat der Sinn der Sache sein. Oder wenn er's nicht schon ist von ein paar ANTZ begeistert aufgegriffen werden. Trotzdem bleibe ich dabei: Der Geist ist aus der Flasche.
Die EU-weiten Entscheider können nicht so dämlich sein nicht zu wissen, dass ein Komplettverbot offener Tanksysteme nur zu einer Ausweitung des ja bei Nikotin schon bestehenden / entstehenden Schwarzmarktes zur Folge hätte. Bei Snus hat's geklappt mit dem EU-weiten Totalverbot, weil kaum jemand je was von Snus gehört hatte, außer eben die Schweden, die ihr Snus ja dann auch behalten durften. Und wie sich zeigt, kommt dieses spezielle Gespenst Jahrzehnte später gerde jetzt im Kontext von Harm Reduction wieder zum Vorschein um die Banner in den Allerwertesten zu beißen. Was würde wohl passieren, wenn die nun EU-weit versuchen würden, doch noch ein Verbot offener Dampfsysteme zu verbieten?


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16.10.2017 14:28
#146
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Als wenn kindersicher und manipulationssicher nicht genug wären: Die E-Zigarette muss auch bei jedem Zug die gleiche Menge Nikotin abgeben. Das geht mit der uns bekannten Technik nur, wenn gar kein Nikotin verwendet wird.


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16.10.2017 15:24
avatar  Romilia
#147
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@heimchen

die antwort, was im bereich tanks von e-zigs als kindersicher zu verstehen ist, kann dir niemand geben, weil es niemand weiß. nicht die hersteller und niemand sonst.
man kann - in analogie zu haushaltschemikalien und medikamenten - vermutungen anstellen (eben z.b. drücken und drehen), aber das sind eben nur vermutungen. spezifizieren muss das der gesetzgeber, der ja vielleicht auf gänzlich andere ideen käme...z.b. fingerprint, entriegelung über eine app...an den haaren herbeigezogen, aber nicht unmöglich. genauso wie 7 mal nach links drehen und dreimal nach rechts...
drücken und drehen ist sehr wahrscheinlich, aber eben auch nur sehr wahrscheinlich und letztlich ist die ganze kindersicherungssache wegen 18+ ja kompletter nonsens. aber das ist eine andere diskussion.


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16.10.2017 16:17
avatar  Romilia
#148
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ich habe mir jetzt noch mal das video von phil angeschaut, und vieles ist ja gut und richtig - wo er aber völlig daneben leigt, ist die frage einer grichtlichen entscheidung: es wird sicher keine entscheidung in der sache geben, was als kindersicher zu verstehen ist - soweit sind die gerichte denn doch noch nicht bereit, die arbeit des gesetzgebers zu erledigen.
und es darauf ankommen zu lassen, wäre auch leicht wahnsinnig. abegesehen davon, dass es mit gutachten, gegengutachten und gegengegengutachten auch kaum finazierbar wäre.
was auf dem prüftsand stehen wird, ist die gesetzmäßigkeit der entscheidung der behörde, die (aufgrund des gutachtens des labors) entschieden hat, ein verkaufsverbot auzuzusprechen.
verwaltungshandeln muss in deutschland gesetzmäßig sein - es kann ja auch nicht jede politesse ihre eigenen ordnunsgwidrigkeiten stricken.
dazu müssen gesetze hinreichend bestimmt genug sein.
nun gibt es eben das gesetz mit der phrase (und noch anderen phrasen), aber es fehlt an der verordnung, die die phrase konkretisiert und damit hinreichend bestimmt genug macht.
denn genau das will man ja eigentlich vermeiden, dass sich jedes gesundheitsamt sein eigenes recht zusammenschustert und genau das widerspricht auch der gesetzmäßigkeit der verwaltung und der einheitlichkeit.
dieses verkaufsverbot ist nicht gesetzmäßig und nur das gilt es in einem verfahren zu überprüfen.
dass an der näheren bestimmung der phrasen erarbeitet wird, ist ja nicht unbekannt und gerichte werden sich hüten, dem gesetzgeber da vorzugreifen.
bis dahin heißt es mit der unbestimmtheit des begriffs zu leben, was aber nicht bedeutet kann und darf, dass sich jedes amt zwischen hamburg und münchen seine eigene bestimmtheit draus bastelt. dazu haben sie weder die befugnis noch die kompetenz.
allenfalls könnte man im rahmen der überprüfung darauf abstellen, ob es überhaupt sinn macht, kindersicherheit bei 18+ plus zu reklamieren, also das gesetz oder teile des gesetzes zu prüfen.


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16.10.2017 16:18
#149
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Die TPD2 Artikel 20 ist eher auf ein medizinisches Produkt geimpft worden. Das sind die Interessen der Antz, die da zum Tragen kommen.

Ich erinnere mich noch an einige Händler, die meinten "endlich Rechtssicherheit"
Nun, die einzige Sicherheit, die ich habe - ich habe vorgesorgt. Die ganze TPD2 war schon so ausgelegt, das quasi fast alle unsere Geräte angegriffen werden können.

Der Gesetzgeber schreibt eine Formulierung zusammen, was vor dem Gericht erst geklärt werden muss, ob es rechtens sein kann.
Der Punkt" erwachsene Menschen werden zu unmündigen Verbraucher deklariert "


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16.10.2017 16:27
avatar  smoked
#150
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Zitat
ob es überhaupt sinn macht, kindersicherheit bei 18+ plus zu reklamieren


MW. ist dieser Zug längst abgefahren, kindersicher wird in der TPD2 verlangt und das ist die Mindestanforderung an den deutschen Gesetzgeber.
Diskutiert werden kann daher noch was im Zusammenhang mit der Dampfe kindersicher ist, aber nicht ob sie kindersicher sein muß, denn das wurde woanders schon beschlossen.
Natürlich macht es keinen Sinn, ein Angriffspunkt ist das trotzdem nicht.


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