13.11.17 - CH Luzerner Zeitung - Nikotin für e-Zigaretten: Handel treibt seltsame Blüten

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13.11.2017 14:48
#1
13.11.2017 14:54
#2
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Du warst schneller ;-)


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13.11.2017 15:37
#3
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Nikotin verschenken ?

Auch nicht schlecht ! Erfinderisch sind sie ja :-).


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13.11.2017 15:43
#4
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Ich bin entsetzt! Diese Schweizer aber auch! *lol*

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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13.11.2017 16:16
avatar  smoked
#5
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"ils sont fous ces suisses" *toctoctoc* - Obélix


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13.11.2017 16:20
#6
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"Gängige Praxis" nennt sich das, cool
Mir wird hier nichts geschenkt, doof - unsere Händler hauen sich lieber gegenseitig was in die Fr.e...
Naja,

ich wünsche den Schweizer Dampfern weiterhin viel Erfolg, tolle Ideen, und ein dickes Polster vor Drohgebärden


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13.11.2017 16:25
#7
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Moderatorin

Ihr müsst Euch vorstellen, dass bei uns ja BigT ihre Geschäftsstellen hat, und deshalb all diese "neuen" HnB Produkte immer zuerst hier Fuss fassten, schon vor Jahren, wo man im restlichen Europa und Ausland noch nix davon mitbekommen hatte, und hier ist ja auch Werbung nicht verboten, somit prangten und prangen immer mehr Riesenplakate von den Litfasssäulen mit all diesen Produkten.
An jeder Tankstelle gibts diese Iqos.

Und nun frage ich Euch, der heutige Raucher in der Schweiz, der an einen Umstieg denkt, wird wohl welche "E-Zigarette" bevorzugen, eine MIT Nikotin oder eine OHNE?
Ein Raucher weiss ja nicht, dass er das Nikotin für Liquids aus dem Ausland bestellen kann, er weiss nur, dass er KEIN Nikotin kaufen kann, also nimmt er diese HnB Produkte von der Tanke mit, da hat er wenigstens ein wenig Nikotin drin. Ob er sich dann später auch noch übers Dampfen informiert und evtl. darauf umsteigt, steht auf einem anderen Blatt.

In den anderen Ländern der EU oder eben in DE ist das ja kein so grosses Problem, weil Ihr ja Nikotin habt.

13.11.2017 16:33
#8
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Ich wusste es auch nicht, dass Nikotin verschenkt wird, da muss erst mal der erste Schritt in den Shop gemacht werden, bevor das überhaupt ankommt.

Stimmt, die Schweiz ist ein Land, was gerne zum Experimentieren für Big_T herhalten darf. Um die IQOS überhaupt vernünftig zu verkaufen zu können, so ist Konkurrenz nur wenig vorhanden, in diesem Sinne.

Das schönt die Zahlen "Hey, wir haben mit der IQOS Erfolg" - hier wird das nicht so rund laufen. In Japan das selbe Spiel. Angeblich sollen 5% schon in Japan die IQOS nutzen (von den Rauchern nehme ich an, das ging aus der Darstellung nicht klar heraus. )


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13.11.2017 16:41
avatar  jogi
#9
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Bilder Upload

wer hats erfunden?

cu datt
jogi
yamaha xv1600 wild-star

Rechtschreibfehler dürft ihr behalten

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13.11.2017 16:54
avatar  Andi
#10
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Ein Beispiel: https://www.zazo.de/eliquids/zazo/470/apple-pie-10ml ...

- Zazo Apple Pie 10ml - 0mg/ml - 2,99€
- Zazo Apple Pie 10ml - 16mg/ml - 2,99€

So gesehen wird das Nikotin bei uns doch auch verschenkt ;-)


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13.11.2017 17:01 (zuletzt bearbeitet: 13.11.2017 17:02)
#11
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Ja, du Optimist 2.99€ pro 10ml ist auch ein fairer Kurs.


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13.11.2017 17:11
#12
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Moderatorin

Naja, so wie manche Händler in DE die "Lücken" in der TPD2 ausnutzen - machen die in CH mit dem Nikotin ;)

13.11.2017 17:22
#13
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Stimmt, wir haben trotz TPD2 noch (fast) alle Möglichkeiten erhalten können. OK, die Wartezeit ist doof. Das mit den Shots war vorauszusehen.

Was mich etwas verärgert ist, dass die Liquid in den größeren Mengen und Flaschen doch recht teuer sind, und Aromen immer dünner werden, bis 10-20% Zugabe find ich happig, einige nur als 10ml verkauft. So wird natürlich auch mehr Geld umgesetzt.

Meckern auf hohem Niveau, dennoch, in der Geldbörse merke ich das schon. Die Bunker-Basen und PG/VG sind dagegen Pillepalle

Aber Konkurrenz belebt das Geschäft, derzeit ist jedoch eine Art Goldrausch-Feeling angesagt. Ich denke, das normalisiert sich auch im Laufe der Zeit.


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13.11.2017 17:28
avatar  Andi
#14
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Zitat von Andi aus Bremen im Beitrag #10
Ein Beispiel: https://www.zazo.de/eliquids/zazo/470/apple-pie-10ml ...

- Zazo Apple Pie 10ml - 0mg/ml - 2,99€
- Zazo Apple Pie 10ml - 16mg/ml - 2,99€

So gesehen wird das Nikotin bei uns doch auch verschenkt ;-)


Zitat von Michigan im Beitrag #11
Ja, du Optimist 2.99€ pro 10ml ist auch ein fairer Kurs.

Hier ist es doch genau dasselbe: https://shop.highendsmoke.de/liquid/germ...en-blend-liquid

- Golden Blend Liquid - 10ml - 0mg/ml - 4,95€
- Golden Blend Liquid - 10ml - 18mg/ml - 4,95€

-> Nikotin kostenlos

Oder wie meintest du das mit dem fairen Kurs?


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13.11.2017 17:46 (zuletzt bearbeitet: 13.11.2017 17:49)
avatar  smoked
#15
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Zitat
-> Nikotin kostenlos


Oder - und das ist eine recht wilde Idee - höhere Nikotinkonzentration bezahlen diejenigen mit die niedriger oder 0-dosiertes Liquid kaufen. Bin mir ziemlich sicher das die Shops nix zu verschenken haben. Umso besser wenn 75% der Dampfer 1-6mg Nik kaufen (laut ig-ed Umfrage), da würde dann am Ende sogar noch was übrig bleiben

Zitat
Oder wie meintest du das mit dem fairen Kurs?


"Fair" würde ich bezeichnen wenn es nicht das Zehn-Zwanzigfache vom selbstmisch-Preis wäre, den ich mal spontan als obere Grenze für den Preis einer industriellen Produktion ansetze (wahrscheinlich ist der letztere aber eher niedriger). Klar müssen die was verdienen, sollen die auch ruhig, trotzdem scheint mir die Gewinnspanne im Moment leicht übertrieben bis ausgeleiert.


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13.11.2017 18:24
avatar  Andi
#16
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Eigentlich ja völlig unwichtig und eigendlich auch nicht so ganz ernst gemeint, aber ...

Zitat von Gambler* im Beitrag #3
Nikotin verschenken ? ...


Zitat von Michigan im Beitrag #6
... Mir wird hier nichts geschenkt, doof ...


... so gesehen wird uns das Nikotin genau so geschenkt (wenn wir teures Fertigliquid kaufen). Nichts anderes wollte ich damit sagen.

Ich weiß zwar nicht, wieviel so'n Liquid in der Schweiz tatsächlich kostet, vermute aber, dass es eher teurer als billiger als bei uns ist.

Darüber hinaus gilt, wie sonst auch, der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Solange es die Leute gibt die das dafür bezahlen ... aber so langsam wird's OT.


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13.11.2017 19:16 (zuletzt bearbeitet: 13.11.2017 19:18)
#17
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Alles eine Rechenaufgabe, was sich rentiert.
Die meisten werden wohl mit Nikotin haben wollen, für die macht es ein gutes Angebot.
Aber mit oder ohne Nikotin, das macht den Preis nicht groß.
Mir kostet 6mg\ml Nikotin pro ml 1Cent für das Nikotin, als Endverbraucher-Preis.

Aber auch ich weiß, dass die Kosten sich aus einer Menge Positionen berechnet. Der Preis muss alle Kosten decken und zudem ein Gewinn erwirtschaften, und daher

Mit 2.99 pro Flasche finde ich in der Tat fair.

Aber stimmt, wird OT. Und es geht ja auch um die Schweiz, wo anscheinend hingehalten wird, was BigT sicher entgegen kommt.

Dass Nikotin wohl in ausreichender Menge aus der EU bezogen werden kann, dass ist euer Glück, un das anscheinend niemand es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen möchte.
Ich gehe davon aus, dass im Falle eines Falles Schadenersatzansprüche auch geltend gemacht werden können. Und wenn die Richter pro entscheiden, denn ist das schon eine Vorabentscheidung. Richtungsweisend


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13.11.2017 19:35
avatar  SMS
#18
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SMS

Und mal wieder prallen verschiedene Rechtsauffassungen aufeinander. Es ist einfach nur abartig dies auf dem Rücken der Ex-Raucher aus zutragen. Solche Berichte, als Schnittstelle zur Öffentlichkeit, machen es nicht leichter. Mir geht es dabei jedenfalls so.

Da die Politik hier eine mangelhafte Reglung vorgenommen hat, entsteht Streit in der Auslegung. Weiter sehe ich noch ein Gefährdungspotenzial in der Begriffsauslegung. Auch wenn wir prinzipiell die gleiche Sprache sprechen, ist die Bedeutung der Worte anders definiert. Je nachdem aus welchen Rechtsraum man kommt, kann man sich hier gewaltig täuschen.

Ich war bisher der Auffassung, dass die Formulierung in der Schweiz konkret "Der Handel mit nikotinhaltigen Liquids ist verboten" lautet. Betonung auf HANDEL! Also es darf kein nikotinhaltiges Liquid bzw. ein Ersatzstoff dessen Bestimmung der Konsum in einer E-Zigarette ist gehandelt werden. Nach meiner Rechtsauffassung ist es erst ein Handel, wenn es zu einer bestimmten Nachfrage ein Angebot gibt. Käufer und Verkäufer mit entsprechender Willenserklärung hierüber einig werden und der Verkauf mit dem Geldfluss und der Übergabe der Ware abgeschlossen wird. Wird mir nun vom Verkäufer nach Abschluss des Kaufs, KOSTENLOS Nikotin angeboten, dann ist dies eine Schenkung! Da spielt es überhaupt keine Rolle, welche Wertansätze mit Nikotin oder ohne Nikotin im Ausland üblich sind. Typisch Schweizer, nicht nur hier wird legitim getrickst... aber eine geniale Folge auf so ein schlampiges Gesetz!

Deutschland, wie auch andere EU-Länder waren hier weitaus präziser in der Darlegung. Hier wird ausdrücklich das INVERKEHRBRINGEN von Liquids mit mehr als 10ml und 20mg/ml untersagt. Demnach darf in Deutschland Nikotin außerhalb dieser Limitierung nicht gehandelt, verschenkt, bestellt oder anderweitig in das Hoheitsgebiet eingeführt werden. Hier ist aber das Gebinde von 10ml das ausschlaggebende Kriterium. Solange dies eingehalten wird, kann ich eine beliebige Menge, also auch eine Gesamtmenge von 100 Liter legitim bestellen.

Auch die Schweiz hat sich eine Limitierung überlegt und damit den Import von nikotinhaltigen Liquid ermöglicht. Nach meiner Kenntnis sind dies 150ml. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es 100%, 40%, oder nur 1% Nikotingehalt sind. Solange es nur 150ml bleiben, ist der Import legitim. Das Gebinde ist auch nicht von Belang, es darf nur nicht die Gesamtmenge pro Warenlieferung von 150ml überschreiten. Dabei spielt es keine Rolle ob hier ein Kauf oder Schenkung als Grundlage des Imports besteht. Nach meinem Verständnis muss hier ganz physikalisch eine Ware die sich im Ausland befindet in das Hoheitsgebiet der Schweiz gebracht werden. Auch wenn das eigentliche Rechtsgeschäft im Ausland stattfindet, muss die Aushändigung der Ware über eine Ländergrenze hinweg passieren.

Auch noch eine schweizer Besonderheit gegenüber Deutschland. Sobald eine ausländische Warenlieferung den deutschen Zoll erreicht gilt dies als INVERKEHRBRINGUNG! Der Empfänger der Ware ist somit Rechenschaft pflichtig, auch wenn die Ware vom Zoll abgelehnt wird und zurück geschickt wird. Das Eigentum an der Ware geht somit an den Empfänger an der Grenze über. In der Schweiz ist dies unter gewissen Umständen anders, ausgenommen illegale Substanzen wie Drogen, da geht eine Warenlieferung erst mit Besitz in das Eigentum über. Wird die Warenlieferung abgelehnt und zurückgeschickt, entstehen meist keine Rechtsfolgen, außer es war ein strafrechtlich relevanter Inhalt.

Das Spielchen geht ja weiter! Habe ich selbst so erfahren dürfen...
Ich habe bei einem schweizer Händler nikotinhaltige Base bestellt. Gerichtsstand war in der Schweiz. Währung waren CHF. Ich wurde darauf hingewiesen, dass der Lagerort in Deutschland ist, somit ein Importvorgang von statten geht und ich nicht mehr als 150ml pro Warenlieferung importieren darf. Soweit so gut... Ich wunderte mich nur etwas, dass keine explizite Stellung auf die deutsche Gesetzgebung genommen wurde. Ich bestellte jedenfalls eine Flasche mit 150ml und nicht 15 Fläschchen mit 10ml. Kurz drauf ist dann mein Päckchen gekommen. Der Händler hat mir erstaunlicher Weise 250ml geschickt! Gut, dass die Lieferung vom Zoll nicht geöffnet wurde. Auch wenn ich in der Schweiz keine Rechtsfolgen zu befürchten gehabt hätte, wäre die Warenlieferung, wegen der 100ml Schenkung wieder an den Händler zurück gegangen. Ich wäre dann erstmal nikotinfrei gewesen und wäre dann mit einem gewissen bürokratischen Aufwand belastet worden. Weiterhin stelle ich mir jedoch die Rechtsfolgen bei Warenrücklieferung nach Deutschland vor! Diese wäre ja auch nicht zoll-konform gewesen.

Auch noch so eine blöde Frage ist, was passiert, wenn ich mir in der Schweiz ein 100ml Fläschchen Liquid anmische. Dann dieses Fläschchen über die Grenze nehmen möchte? Theoretisch findet eine INVERKEHRBRINGUNG einer nicht-zoll-konformen Verpackungsgröße statt, auch wenn es sich offensichtlich um eine private Verwendung handelt.

Was mir an dem Artikel überhaupt nicht passt ist folgende Aussage (Zitat):

Zitat
" Ein Bericht des Basler Kantonslabors von 2012 zeigt, dass bei einer Untersuchung 11 von 18 Proben aus dem Ausland wegen zu hohen Nikotingehalts beanstandet wurden. «Wenn wir auf nikotinhaltige Liquids treffen, dann ahnden wir das», erklärt Hohl. Beanstandete Ware werde verboten und je nachdem beschlagnahmt. Auch könne eine Strafanzeige folgen."


Ehrlich gesagt wird man mal wieder etwas verunsichert. Ich bin jedenfalls mal wieder angehalten meine o.g. Annahmen zu kontrollieren. Ich hoffe diese Aussage ist nicht aktuell, falsch oder schlecht recherchiert.

Sollte ich etwas falsch dargestellt haben, bitte ich um Verzeihung. Manchmal sieht man vor lauter Gesetzestexten den einzelnen Paragraphen nicht mehr. Ich bitte um entsprechende Hinweise.


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13.11.2017 20:43
#19
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Zitat von Michigan im Beitrag #8
Ich wusste es auch nicht, dass Nikotin verschenkt wird, da muss erst mal der erste Schritt in den Shop gemacht werden, bevor das überhaupt ankommt.

Stimmt, die Schweiz ist ein Land, was gerne zum Experimentieren für Big_T herhalten darf. Um die IQOS überhaupt vernünftig zu verkaufen zu können, so ist Konkurrenz nur wenig vorhanden, in diesem Sinne.

Das schönt die Zahlen "Hey, wir haben mit der IQOS Erfolg" - hier wird das nicht so rund laufen. In Japan das selbe Spiel. Angeblich sollen 5% schon in Japan die IQOS nutzen (von den Rauchern nehme ich an, das ging aus der Darstellung nicht klar heraus. )


Kunststück, in Japan ist die Dampfe verboten.


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13.11.2017 20:44
#20
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seltsame blüten haben meistens eine ursache: seltsame gesetzgebungen...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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13.11.2017 20:45
#21
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Zitat von SPMS im Beitrag #18
Auch noch so eine blöde Frage ist, was passiert, wenn ich mir in der Schweiz ein 100ml Fläschchen Liquid anmische. Dann dieses Fläschchen über die Grenze nehmen möchte? Theoretisch findet eine INVERKEHRBRINGUNG einer nicht-zoll-konformen Verpackungsgröße statt, auch wenn es sich offensichtlich um eine private Verwendung handelt.


Das siehst Du mMn falsch. Inverkehrbringen heißt Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt bzw. Bereitstellung / Abgabe an Dritte. Inverkehrbringen bezieht sich nie auf Eigennutzung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen


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13.11.2017 20:52 (zuletzt bearbeitet: 13.11.2017 20:52)
#22
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Als Händler bringe ich Waren in den Verkehr, ich selber bin Endverbraucher, und betreibe keinen Handel.
Das ist alles etwas verwirrend, aber Inverkehrbringen bedeutet eine Ware veräußern.


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13.11.2017 20:53
#23
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Zitat von Michigan im Beitrag #22
Als Händler bringe ich Waren in den Verkehr, ich selber bin Endverbraucher, und betreibe keinen Handel.
Das ist alles etwas verwirrend, aber Inverkehrbringen bedeutet eine Ware veräußern.


grundsätzlich kannst du nicht einfach deutsches juristendeutsch mit schweizer juristendeutsch gleichsetzen...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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13.11.2017 20:58
#24
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Zitat von Michigan im Beitrag #22
Als Händler bringe ich Waren in den Verkehr, ich selber bin Endverbraucher, und betreibe keinen Handel.
Das ist alles etwas verwirrend, aber Inverkehrbringen bedeutet eine Ware veräußern.


Nein, wenn ich Zeugs kostenlos unters Volk schmeiße, bringe ich das Zeugs auch in Verkehr.


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13.11.2017 21:01
#25
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Zitat von kaimichael im Beitrag #23
Zitat von Michigan im Beitrag #22
Als Händler bringe ich Waren in den Verkehr, ich selber bin Endverbraucher, und betreibe keinen Handel.
Das ist alles etwas verwirrend, aber Inverkehrbringen bedeutet eine Ware veräußern.


grundsätzlich kannst du nicht einfach deutsches juristendeutsch mit schweizer juristendeutsch gleichsetzen...


So weit ich weiß, ist die Definition von "Inverkehrbringen" aber in D und CH die gleiche.


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