Länder ziehen mit Verboten nach

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28.12.2011 21:53
#101
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Phil wäre wohl die beste Stimme für uns alle! Kompetent und super sachlich!


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28.12.2011 22:45
#102
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leider kann Phil alleine letztendlich auch nicht viel ausrichten.
Nur in der Masse sind wir stark und können nicht überhört werden.
Wenn wir noch mehr werden und denen da oben erstmal bewusst wird, dass wir potentielle Wähler sind, wird sich das Blatt sowieso zu unseren Gunsten wenden.
Sollte es zu einem Verbot kommen und es wird zum Widerstand aufgerufen (Demonstrationen), bin ich mal gespannt, wer wirklich Eier in der Hose hat
und da mitmacht. Die Spreu vom Weizen und so...


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29.12.2011 00:16
#103
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Nein, Ich meine als Persönlichkeit mit absoluter kompetenz und sachlichkeit (siehe offener Brief)! DAS Sprachrohr! Wir müssen natürlich als Masse aller Dampfer dahinter stehen! Medienpräsenz mit einem Gesicht ist wichtig. Dann noch die Piraten. Nur hier reden und schreiben bringt nichts! Ich für meinen Teil bin bereit zu protestieren. Aber wir brauchen eine Leitfigur mit charisma!


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29.12.2011 18:40
#104
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Ich finde auch das Phil eine gute Wahl wäre als "Gesicht" der Dampfer. Aber anscheinend wollen die Medien uns Dampfer doch garnicht zu Wort kommen lassen. Warum...nun das ist hier ja wohl mitlerweile allen klar.
Ich für meinen Teil möchte mich nicht einfach so in die illegalität drängen lassen. Wir Dampfer sind keine kleine Minderheit mehr und täglich werden wir mehr. Nur als Gemeinschaft sind wir stark...das sehe ich auch so. Dampfer, macht den Bonzen dampf!!

Hier bei mir in Hannover kocht das ganze ja auch gerade wieder hoch. Trotzdem denke ich, erstmal abwarten und gemütlich dampfen.

Lasst uns die Aufklärung bezgl. des dampfens vorrantreiben, zeigt den Medien das es uns gibt. Wir haben doch auch eine Stimme und im Kohr wird man uns früher oder später hören müssen.

LG Kaffeeblond


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29.12.2011 19:45
avatar  haggy
#105
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...gespart?


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29.12.2011 19:52
avatar  kaheiro
#106
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Zitat von No*Ciggy
Zwei Sätze

Tabak-Zigaretten töten Menschen. Elektrische nicht.



Das wird aber grundsätzlich unter den Tisch gekehrt.

____________________________________________________


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29.12.2011 20:33
#107
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niedersachsen.... mein land! :-) http://www.nsgb.info/magazin/artikel.php...uid=3&topmenu=3


Hannover hat übrigens eine dienstvereinbarung unter beteiligung des personalrates getroffen wenn ich das richtig deute.... also nichtmal hausrecht geltend gemacht, geschweige denn versucht den nichtraucherschutz geltend zu machen. so gesehen hätte das schlimmer kommen können.

Ich könnte nur wieder sauer werden wie es in der presse präsentiert wird :-( schmierfinken!


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29.12.2011 21:33
#108
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Hatte mir vor 2 Wochen einige Liquids in den USA bestellt und heute
Post vom örtlichen Zollamt erhalten.

Zitat:
"Diese Flüssigkeiten gelten in Deutschland als Arzneimittel Einfuhr ist verboten!"

Als ich beim Zollamt dann erklärte, das ich diesbezüglich ganz anders informiert sei,
wich man von dieser Aussage sofort ab und gab stattdessen zu, das vielmehr momentan alles
in der Schwebe stünde, die Zollämter aber trotzdem dazu angehalten seien alle Nikotinliquids
einzubehalten. Diese würden dann innerhalb der nächsten 1-2 Wochen vom Gerichtshof geprüft,
worauf ich das Päckchen dann entweder erhalte oder die Möglichkeit habe es an den Absender
zurück schicken zu lassen.
Auf mein Begehren auf die Ausfertigung eines schriftlichen Bescheids nach §37 VwVG,
erklärte mir die junge Frau, nachdem sie offenbar nachgeschaut und einen Kollegen
dazu befragt hatte, der wohl lieber im Hintergrund bleiben wollte und mich deshalb nicht
direkt ansprach, das der Paragraph §37 VwVG gar nicht existiere oder aber man ihn
zumindest nicht finden könne.
Da noch eine 2. Bestellung gleicher Natur aussteht, dachte ich mir aber es bleibt für einen
Amoklauf durch's Zollamt Reutlingen noch beim nächsten Besuch Zeit.


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29.12.2011 21:39
avatar  eGoT69
#109
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Aus Wikipedia:

Amok (malaiisch: meng-âmok ‚in blinder Wut angreifen und töten‘) ist eine psychische Extremsituation, die durch Unzurechnungsfähigkeit und absolute Gewaltbereitschaft gekennzeichnet werden kann.


Komm, denk noch mal darüber nach .

Wenn Du Hilfe in der Not suchst findest Du sie am Ende Deiner Arme. (Oder hier im Forum :-) )

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29.12.2011 21:40
avatar  Philgood ( gelöscht )
#110
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Philgood ( gelöscht )

Zitat
leider kann Phil alleine letztendlich auch nicht viel ausrichten.
Nur in der Masse sind wir stark und können nicht überhört werden.



Genau so sieht es aus! Ich habe vielleicht etwas losgetreten, aber jetzt sind alle gefordert.

Wir haben einen grossen Vorteil. Wir sind traditionell seit jeher sehr gut im Netz organisiert. Und genau das sollten wir ausnützen.
Wir müssen uns zu jedem Bericht in Zeitungen, zu jedem Radio- oder Fernsehbeitrag melden und unsere Comments hinterlassen. Und zwar in der ganzen Masse die wir ja auch sind. Die sollen merken dass es Opposition und Gegenwind gibt und zwar VIEL Opposition. Wenn auf jeden Zeitungsschnipsel 200-300 Comments kommen dann wird das Wirkung zeigen. Hat es ja bereits wie man in den letzten Tagen in der Presse lesen konnte......also - an die Tastaturen :-)


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29.12.2011 21:50
#111
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Hüter des HwV

Zitat von Jim Knopf
Hatte mir vor 2 Wochen einige Liquids in den USA bestellt und heute
Post vom örtlichen Zollamt erhalten.

Zitat:
"Diese Flüssigkeiten gelten in Deutschland als Arzneimittel Einfuhr ist verboten!"

Als ich beim Zollamt dann erklärte, das ich diesbezüglich ganz anders informiert sei,
wich man von dieser Aussage sofort ab und gab stattdessen zu, das vielmehr momentan alles
in der Schwebe stünde, die Zollämter aber trotzdem dazu angehalten seien alle Nikotinliquids
einzubehalten. Diese würden dann innerhalb der nächsten 1-2 Wochen vom Gerichtshof geprüft,
worauf ich das Päckchen dann entweder erhalte oder die Möglichkeit habe es an den Absender
zurück schicken zu lassen.
Auf mein Begehren auf die Ausfertigung eines schriftlichen Bescheids nach §37 VwVG,
erklärte mir die junge Frau, nachdem sie offenbar nachgeschaut und einen Kollegen
dazu befragt hatte, der wohl lieber im Hintergrund bleiben wollte und mich deshalb nicht
direkt ansprach, das der Paragraph §37 VwVG gar nicht existiere oder aber man ihn
zumindest nicht finden könne.
Da noch eine 2. Bestellung gleicher Natur aussteht, dachte ich mir aber es bleibt für einen
Amoklauf durch's Zollamt Reutlingen noch beim nächsten Besuch Zeit.



Kann ich verstehen. Wenn ich nach §37 VwVG google, find ich überall was anderes
Beispiel:
hier
oder
hier

Hey .. Tür zu, es zieht!

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29.12.2011 22:05 (zuletzt bearbeitet: 29.12.2011 22:06)
avatar  Haager
#112
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Reutlingen liegt doch gar nicht in NRW...
Im Ernst: bei Einfuhr in den EU-Raum können sich die Ämter durchaus anstellen. Bis zu einer bestimmten Menge (variabel...) für den Eigengebrauch ist es zulässig, darüberhinausgehende Mengen sind unzulässig. Das gilt m.W. für nikotinhaltige Liquids; in Holland liegt das Limit bei 150ml, aber "Nachfüllflüssigkeit für Aromaverdampfer" gingen so durch, als 24er...

Keine Einschrämkungen zur Zeit (darf auch eigentlich nicht) bei Bezug aus einem anderen EU-Land wie z.B. Dänemark.

Mir reicht es jetzt hier zwischen den Stühlen der Raucher und der Anti-Raucher zu sitzen! Ich nehme jetzt meinen Sessel und schiebe ihn einfach vor euch, dann habe ich euch Zankhähne auch besser im Blick!


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29.12.2011 22:08
avatar  eGoT69
#113
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Vorerst bleibt die E-Zigarette in Hannover, http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ni...ndsmag9395.html kurzer Beitrag,

Wenn Du Hilfe in der Not suchst findest Du sie am Ende Deiner Arme. (Oder hier im Forum :-) )

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29.12.2011 22:33
#114
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jep...habe ich schon mitbekommen...merci@eGoT69. Das ist doch schon mal was, aber die werden es weiter versuchen.

Ich bin total Phil`s Meinung: zeigt den Medien das wir da sind! Haut Ihnen ihre Schmierereien um die Ohren und reagiert auf jeden Fitzel mit Postings. Leute lasst die Tastaturen "dampfen"!

LG Kaffeeblond


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29.12.2011 23:22 (zuletzt bearbeitet: 29.12.2011 23:23)
#115
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Zitat von Haager
Reutlingen liegt doch gar nicht in NRW...
Im Ernst: bei Einfuhr in den EU-Raum können sich die Ämter durchaus anstellen. Bis zu einer bestimmten Menge (variabel...) für den Eigengebrauch ist es zulässig, darüberhinausgehende Mengen sind unzulässig. Das gilt m.W. für nikotinhaltige Liquids; in Holland liegt das Limit bei 150ml, aber "Nachfüllflüssigkeit für Aromaverdampfer" gingen so durch, als 24er...

Keine Einschrämkungen zur Zeit (darf auch eigentlich nicht) bei Bezug aus einem anderen EU-Land wie z.B. Dänemark.


Nee, Reutlingen iss nich' in NRW! (-:
Sorry, bin ein bissel doof, aber was heißt das jetzt? Das sie mir meine Bestellung eigentlich aushändigen müssten
da es gerade mal ca. 100ml sind? Eigentlich! Tun sie aber nicht und was ich tun darf ist mich
vornüber bücken und sagen, "ja ich will"!


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30.12.2011 07:16
#116
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http://nachrichten.rp-online.de/panorama...ieten-1.2656275

Kommunen können keine E-Zigaretten verbieten
zuletzt aktualisiert: 30.12.2011 - 02:30 Hannover (dapd). Städte und Gemeinden haben derzeit keine Möglichkeit, gegen das Rauchen von E-Zigaretten vorzugehen. Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu Gefahren könnten Kommunen den Gebrauch zum Beispiel in Gaststätten nicht untersagen, sagte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Die Stadt Hannover hatte zuvor als wohl eine der ersten Kommunen angekündigt, ihren Bediensteten das Rauchen von E-Zigaretten in städtischen Gebäuden und Fahrzeugen zu verbieten.

Quelle: RP


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30.12.2011 09:05
#117
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Zitat von Jim Knopf
Hatte mir vor 2 Wochen einige Liquids in den USA bestellt und heute
Post vom örtlichen Zollamt erhalten.

Zitat:
"Diese Flüssigkeiten gelten in Deutschland als Arzneimittel Einfuhr ist verboten!"

Als ich beim Zollamt dann erklärte, das ich diesbezüglich ganz anders informiert sei,
wich man von dieser Aussage sofort ab und gab stattdessen zu, das vielmehr momentan alles
in der Schwebe stünde, die Zollämter aber trotzdem dazu angehalten seien alle Nikotinliquids
einzubehalten. Diese würden dann innerhalb der nächsten 1-2 Wochen vom Gerichtshof geprüft,
worauf ich das Päckchen dann entweder erhalte oder die Möglichkeit habe es an den Absender
zurück schicken zu lassen.
Auf mein Begehren auf die Ausfertigung eines schriftlichen Bescheids nach §37 VwVG,
erklärte mir die junge Frau, nachdem sie offenbar nachgeschaut und einen Kollegen
dazu befragt hatte, der wohl lieber im Hintergrund bleiben wollte und mich deshalb nicht
direkt ansprach, das der Paragraph §37 VwVG gar nicht existiere oder aber man ihn
zumindest nicht finden könne.
Da noch eine 2. Bestellung gleicher Natur aussteht, dachte ich mir aber es bleibt für einen
Amoklauf durch's Zollamt Reutlingen noch beim nächsten Besuch Zeit.



Diese Dilletanten..., eigentlich müsste man sowas mit der versteckten Kamera filmen und auf Youtube einstellen.

Und zum Thema Sprachrohr Philgood, klar hat der die Ausstrahlung und eine gewisse Kamerasicherheit. Über seine umfangreiche Fachkompetenz muss man sicher nicht debattieren. Ich hoffe inständig das der eine oder andere Fernsehsender bald mal ihn interviewt, bis dahin sollten wir einfach das Thema am laufen halten, kommentieren was das Zeugs hergibt, wiederlegen, Sender anschreiben, Zeitungen anmailen, Argumente sammeln und denen um die Ohren hauen.


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30.12.2011 22:35
avatar  eGoT69
#118
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Wenn Du Hilfe in der Not suchst findest Du sie am Ende Deiner Arme. (Oder hier im Forum :-) )

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31.12.2011 10:03
#119
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Bilder Upload

So und ich lasse mich nun auch nicht mehr verrückt machen und habe für meine Person reagiert und versuche da mal was.
Und wenn das bei mir klappt, dann kann ich allen Behörden sagen. " Joa lecks mir die Geige am Arsch."

Ich hatte mir in den Letzten Wochen all die Komponenten organisiert, das ich mir ein Basis Liquid Nuller machen kann.
Gestern könnte ich die Menthol Kristalle in der Apo abholen und habe mir auch den dazu benötigten Anteil Feinsprit verbilligt besorgt.

Dann habe ich meinem Hobby Flugsimulator gefrönt und anschliessend mir die Menthol Kristalle im Feinsprit verbilligt aufgelöst.

Apropos ich weiss jetzt wieso es Feinsprit verbilligt heisst in der Schweiz.
Es hat einen kleinen Anteil 0,005 Promille Ganfer oder so ähnlich darin, damit man es nicht trinkt und so fällt in der Schweiz die Alkoholsteuer weg.
Daher Feinsprit verbilligt.

Nun zurück zum eigentlichen.

In der Zwischenzeit, wo ich die Kristalle auflöste, habe ich mir ein 60/37 PG/VG 0 mg Basis Liquid abgemessen und zusammen gemischt.
Nach der Menthol Auflösung habe ich dann zu dem 60/37 /3 PG/VG /Menthol bei gemischt und fertig.

Von meinem Basis Liquid 36mg habe ich da nichts mit rein gemacht.
Das werde ich step by step mit Erdbeer, oder Vanille als 9er runter mischen und 2 mal am Tag einige Züge davon dampfen.

Wenn ich feststelle, dass ich mit dem Menthol Nuller ebenso problemlos durch den Tag komme, dann dampfe ich bloss noch von dem Menthol Nuller.

Am 4. Januar habe ich die 2 Pyros weg gelassen und wer weiss.......

der nächste 4. Januar steht ja vor der Türe und ich will sehen, ob ich mir abermals ein Geburtstagsgeschenk machen kann.

Aber so habe ich dann keine Probleme mehr mit dem Verbot und den Hetzjagden auf uns Dampfer.

Weiter aber werde ich wie schon so oft hier erwähnt jeden Negativ Bericht in den Zeitungsblogs mit meinen Erfahrungen torpedieren, nicht aber erwähnen, dass ich von allen Giften die die Pyros mit bringen weg gekommen bin.

Also Leute, noch ist nichts gegen den Kampf um die E-Zigarette verloren.

Hey all ihr Lieben, es ist Silvester und ich wünsche euch einen sehr Guten und Gesunden Rutsch ins neue Jahr.

Lasst Euch nicht unterkriegen.

@Phil: danke viel mal für das tolle Rezept für das Menthol Liquid.
Die Frau in der Apo wollte dann plötzlich wissen, für was ich eigentlich all das Zeug benötige.
Natürlich hatte ich Ihr alles bestens erklärt und Sie meinte dann:

Zitat
Herr Loup ich wünsche ihnen viel Erfolg bei dem Vorhaben und gutes Gelingen.



Liebe Grüsse

Cedric


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31.12.2011 10:18 (zuletzt bearbeitet: 31.12.2011 10:20)
avatar  tekiela
#120
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Zur Thematik: Philgood als Sprecher für uns.

Dazu zwei Verständnisfragen: Wer ist "uns" uns wo sollte der Sprecher für uns auftreten? Ich nehme mal an, mit uns sind wir Dampfer gemeint. Und das wo ist wohl die deutsche Gerichtsbarkeit, die jetzt hier mittels einiger übereilter Schnellschüsse versucht einen Markt zu regulieren, der unserer Einschätzung nach keine staatliche Regulierung erfordert.
Ich halte große Stücke auf Philgood, aber er hat als Sprecher für "uns" einen ganz großen Nachteil. Er ist schweizer Staatsbürger. Da die Schweiz nicht einmal in der EU Mitglied ist, wird seine Meinung, egal wie gekonnt vorgetragen, in der Nichtdampferwelt wenig Gewicht haben. Ich will damit nicht seine beiden offenen Briefe diskreditieren, die auch in den Medien sicher nicht unbeachtet geblieben sind. Aber ich meine, wir sollten auch selber und ohne Hilfe von "Ausländern" für unser Recht eintreten können.

Sorry Philgood - du weißt, ich bin ein großer Fan von dir, auch wenn ich den schönen Weihnachtsmod inzwischen zurückgemoddet habe

Im Zweifelsfalle meine ich nicht das was ich sage/schreibe, sondern das was ich meine


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31.12.2011 10:30
#121
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@Doris, findest du wirklich das Phils Nationalität eine so große Rolle spielt? Sicher, die Schweizer Situation ist eine andere, aber sowas kann sich rasch ändern. Das wo würde ich eher auf den deutschsprachigen Raum ausdehnen.


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31.12.2011 12:54
avatar  tekiela
#122
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ja.. ich finde es spielt durchaus eine Rolle, wenn es um LANDESSPEZIFISCHE Gesetze geht. Wir machen uns sonst unglaubwürdig. Oder würdet ihr einen Sprecher aus den USA oder aus China genauso gut finden?
Philgood wäre sicherlich eine optimale Besetzung wenn es um eine einheitliche Europäische Grundlage ginge. Aber für Deutschland sollte auch ein Deutscher sprechen.

Im Zweifelsfalle meine ich nicht das was ich sage/schreibe, sondern das was ich meine


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31.12.2011 15:51
avatar  Theuron
#123
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Wie kommt man auf die Idee, dass wir nur für Deutsche Gesetze kämpfen. Pustet mal den Staub aus Euren Köpfen raus.
Es geht hier nicht um ein Problem das allein innerhalb Deutschlands geregelt werden kann.

Gruss Christian
BEASTMASTER&GRIZZLYBEZWINGER


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31.12.2011 17:46
avatar  maxx
#124
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Phil macht es schon ganz gut, und für die offizielle Vertretung gibt es ja zwei Verbände. Die sind derzeit allerdings beide noch zu schwach, so dass die Nutzer hier gefragt sind.


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31.12.2011 19:27 (zuletzt bearbeitet: 31.12.2011 19:28)
#125
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Zitat von SirHuckleberry

Zitat von Jim Knopf
Hatte mir vor 2 Wochen einige Liquids in den USA bestellt und heute
Post vom örtlichen Zollamt erhalten.

Zitat:
"Diese Flüssigkeiten gelten in Deutschland als Arzneimittel Einfuhr ist verboten!"

Als ich beim Zollamt dann erklärte, das ich diesbezüglich ganz anders informiert sei,
wich man von dieser Aussage sofort ab und gab stattdessen zu, das vielmehr momentan alles
in der Schwebe stünde, die Zollämter aber trotzdem dazu angehalten seien alle Nikotinliquids
einzubehalten. Diese würden dann innerhalb der nächsten 1-2 Wochen vom Gerichtshof geprüft,
worauf ich das Päckchen dann entweder erhalte oder die Möglichkeit habe es an den Absender
zurück schicken zu lassen.
Auf mein Begehren auf die Ausfertigung eines schriftlichen Bescheids nach §37 VwVG,
erklärte mir die junge Frau, nachdem sie offenbar nachgeschaut und einen Kollegen
dazu befragt hatte, der wohl lieber im Hintergrund bleiben wollte und mich deshalb nicht
direkt ansprach, das der Paragraph §37 VwVG gar nicht existiere oder aber man ihn
zumindest nicht finden könne.
Da noch eine 2. Bestellung gleicher Natur aussteht, dachte ich mir aber es bleibt für einen
Amoklauf durch's Zollamt Reutlingen noch beim nächsten Besuch Zeit.



Kann ich verstehen. Wenn ich nach §37 VwVG google, find ich überall was anderes
Beispiel:
hier
oder
hier





Versuch mal den schriftlichen Bescheid mit §37 VwVfG zu bekommen.
Hast das kleine "f" vergessen.

http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/37.html

Guten Rutsch euch allen


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