Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen

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06.02.2012 09:55
#26 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Moderatorin

Zitat von Monster
Ich träume mal rum...
Die gloreichen Wirren erklären das Liquid als Apothenekpflichtig, weils ja nur meine Nikotin-Sucht befriedigt...ich bin also ein Suchtkranker.
Werde ich dann auch als solcher beim Artzt geführt, der mir widerum meine Droge auf Rezept schreibt und ich dann nur noch meine 5 Euro Rezeptgebühr für eine Packung mit 10x Liquid zahlen muss?!
Bin ja eh ein Verschwörungstheoretiker, der alles hinterfragt, was mir die Medien vorgaukeln wollen. (Und meiner Meinung nach gaukeln die verdammt viel Schwachsinn vor)


gut geträumt....
doch: wie verhält es sich dann mit den Nullern und den Geräten, mit der man unsere "Arznei" "verabreichen" muss?

MMn sind die Komponenten nicht trennbar, aber die Geräte können nicht in die Apotheken...... alsooo, hmmm

06.02.2012 10:03 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 10:09)
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#27 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Zitat von Momopraller
Das Problem ist doch aber das jedermann Liquids herstellen und vertreiben darf . Die Politiker halten uns nur für unmündig das wir ( uns eigenständig )
das Liquid nur dort beziehen wo die Inhaltsstoffe dargelegt werden und Hygiene beachtet wird,
Eine Kontrollstelle macht jedoch keinen Sinn ( Siehe Lebenmittelkontrolle , schwarze Schafe wird es so oder so geben )




Richtig. Man(n) geht doch nicht wegen "Liquids" bzw. einer "Sucht" auf die Straße, sondern weil einem der Staat erzählen will, man sei nicht in der Lage zu erkennen was man da macht und wo man sich dieses bezieht. Dieses Recht, vorenthaltet zu werden, über seine eigene Handlungsfreiheit gestellt zu werden ist sowas von undemokratisch und allein die Handlung die der Staat damit ausübt, zeigt doch schon, wie undemokratisch das doch ist. Allein deshalb wäre es angebracht, dem Staat mal ordentlich die Finger zu brechen um zu zeigen: Das man ein Mündiger freier Mensch ist, der frei auf die Welt kam und selbst entscheiden kann was er will und macht.
Freiheit bedeutet, dass man tun und lassen kann was man will, dabei aber niemanden schadet. Ich schade niemanden damit, nur mich und das ist mein Recht, denn mein Körper ist mein Eigentum, nicht aber Eigentum des Staates. Machtmissbrauch ist das, ganz einfach. Wer sich dem nicht beugt gibt zu: Nicht Mündig zu sein, nicht fähig zu sein zu leben und zu Entscheiden. Nicht Fähig zu sein zu differenzieren, nicht Fähig zu sein frei zu sein. Ein Sklave zu sein.

Wieso heißt es wohl "Bürger" von Deutschland. Man BÜRGT für den Staat. Reicht doch schon aus oder?
Personalausweis. "Personal" .... oder Nachrichten. Nach-Richten, man richtet etwas nach um sich danach zu richten ( Meinung ) ....


Zitat von heimchen

Zitat von Monster
Ich träume mal rum...
Die gloreichen Wirren erklären das Liquid als Apothenekpflichtig, weils ja nur meine Nikotin-Sucht befriedigt...ich bin also ein Suchtkranker.
Werde ich dann auch als solcher beim Artzt geführt, der mir widerum meine Droge auf Rezept schreibt und ich dann nur noch meine 5 Euro Rezeptgebühr für eine Packung mit 10x Liquid zahlen muss?!
Bin ja eh ein Verschwörungstheoretiker, der alles hinterfragt, was mir die Medien vorgaukeln wollen. (Und meiner Meinung nach gaukeln die verdammt viel Schwachsinn vor)



gut geträumt....
doch: wie verhält es sich dann mit den Nullern und den Geräten, mit der man unsere "Arznei" "verabreichen" muss?

MMn sind die Komponenten nicht trennbar, aber die Geräte können nicht in die Apotheken...... alsooo, hmmm




Die Geräte sind ganz klar: Elektronik Artikel. Die kann man nicht verbieten. Im Grunde ist es ja eine Art Taschenlampe wo statt die Glühbirne ein Heizdraht befestigt wird.
Gleiche gilt bei PG/VG das bleibt auch so wie es jetzt ist. Das Problem was der Staat nun hat, ist das Nikotin. Gäbe es dies nicht, denke ich sogar, würden solch Handlungen nie passieren bzw. dazu kommen.


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06.02.2012 10:14
avatar  Rammy72
#28 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Das Nikotin ist ganz klar das Problem. Weil: wenn sie das apothekenpflichtig machen, steigt ihnen die Tabaklobby aufs Dach, weil die Kippen dann ebenfalls in die Apotheken wandern. Wird es besteuert, steigen ihnen 20 Millionen erboster Raucher aufs Dach, weil die dann zusätzlich zur Tabaksteuer noch Nikotinsteuer auf ihre Pyros zahlen müssen - und das macht sicher niemandem mehr Spaß! Glaubt mir, sonst hätten sie das längst versucht.

Deswegen auch dieser ganze Aufwasch in den Medien: es soll doch bitteschön so hübsch besteuert und geregelt sein wie bisher auch, und diese futuristischen Geräte müssen deswegen weg, das werden einfach zu viele Aussteiger!

Blöd nur, dass sich die Aussteiger nicht ducken und verschüchtert in die Ecken kriechen, sondern sich Gehör verschaffen. Damit hat niemand gerechnet.

Was sind wir aber auch für unberechenbare Schelme!


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06.02.2012 10:21 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 10:26)
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#29 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Ich würde mich sogar freuen, wenn der Staat sagen würde: Unterschreibe das und leg eine Prüfung ab zwecks Handhabung von Nikotin ( wo man unterrichtet wird, was man beachten muss ) - hat man dies inne Tasche, darf man sich zu den Preisen wie heute sich das zeug in der Apo kaufen. Fertig. So würde unterbunden werden, wo es Leute die, sich weil sie sich nicht richtig informiert haben 38er Liquid Pur Dampfen. Das wäre meiner Meinung nach, der Schritt gewesen wenn es WIRKLICH an die Gesundheit der Bürger ginge. Denn ich kann mich auch mit Aspirin oder mit Wasser ausm Hahn ins jenseits befördern. Alkohol, Zigaretten, die Liste ist lang. Die Gesundheit hat hier keinerlei Bedeutung. Es geht ums Geld. Und um die Entmündigung freier Menschen. Um nichts anderes. Die Freiheiten werden einem Stück für Stück genommen und keiner rafft sich mal auf. -.-


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06.02.2012 10:29
avatar  Monster
#30 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Ach alles Unfug. Die Gründe wieso die das verbieten wollen erkennt ja schon ein dressierter Affe. (Geldgier)
Funktionsarznei ists wenn ich en Liquid habe, aus PG,VG,Nicotin aber ohne Aroma. Sobald Aroma ins Spiel kommt, ist das doch ein Genussmittel.
Aber ich träume mal weiter:
Das Szenario stelle ich mir hübsch vor...alle Dampfer wackeln zum Arzt, der nimmt uns als Suchtkranke auf und verschreibt uns Liquid mit 18mg Nicotin im 10er oder 20er Pack.
Ich spinne noch weiter bisl rum: Als anerkannter Suchtkranker möge mir doch bitte der Gastwirt oder das Flugpersonal erlauben, das ich meine "Medikamente" inhalieren darf.
Der frustrierte Raucher fragt mich wie das geht und ich kläre ihn auf....wieder ein Suchtkranker mehr ^^

Don’t ever...ever ring the bell

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06.02.2012 10:32
avatar  Rammy72
#31 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Zitat von Klees
Ich würde mich sogar freuen, wenn der Staat sagen würde: Unterschreibe das und leg eine Prüfung ab zwecks Handhabung von Nikotin ( wo man unterrichtet wird, was man beachten muss ) - hat man dies inne Tasche, darf man sich zu den Preisen wie heute sich das zeug in der Apo kaufen. Fertig.



Super Idee! Dann hätt ich gern die Preise von ebnferro... ... wäre auch bereit, so nen Sachkundenachweis abzulegen, muss man ja z. B. auch, wenn man ein Tierheim, Tierhilfe oder ähnliche Einrichtung betreibt, oder wenn man Wildtiere hält wie z. B. Marder oder so. Warum nicht, das kostet einmal ein paar Hunnies, dann ist aber auch Ruhe! Also her mit der Regelung! Und mit dem ärztlichen Rezept!

Zitat von Monster

Ich spinne noch weiter bisl rum: Als anerkannter Suchtkranker möge mir doch bitte der Gastwirt oder das Flugpersonal erlauben, das ich meine "Medikamente" inhalieren darf.
Der frustrierte Raucher fragt mich wie das geht und ich kläre ihn auf....wieder ein Suchtkranker mehr ^^



Tztztztz... du bist pööööööhse. Sowas ist doch nicht im Sinne des Staates, du klaust denen ja noch mehr Steuern! Tzäääääääääääh!


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06.02.2012 10:33
#32 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Sobalt die Liqids in die Apotheken wandern wird sich die Pharmalobby diesen Markt unter den Nagel reißen. 10mL Liquid wirds dann für 25 Euro geben. Schaut man sich die Preise für Nikotinkaugummis an weiß man warum. Das ist auch nur Kaugummi mit etwas Nicotin, kosten fast null, Gewinn maximal.

Dampfen sollte als Genussmittel eingestuft werden. Dampfe/Rauche ja nicht weil ich süchtig bin, ich genieße dass einfach ;-) HeHe


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06.02.2012 10:34
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#33 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Zitat von Monster
Ach alles Unfug. Die Gründe wieso die das verbieten wollen erkennt ja schon ein dressierter Affe. (Geldgier)
Funktionsarznei ists wenn ich en Liquid habe, aus PG,VG,Nicotin aber ohne Aroma. Sobald Aroma ins Spiel kommt, ist das doch ein Genussmittel.
Aber ich träume mal weiter:
Das Szenario stelle ich mir hübsch vor...alle Dampfer wackeln zum Arzt, der nimmt uns als Suchtkranke auf und verschreibt uns Liquid mit 18mg Nicotin im 10er oder 20er Pack.
Ich spinne noch weiter bisl rum: Als anerkannter Suchtkranker möge mir doch bitte der Gastwirt oder das Flugpersonal erlauben, das ich meine "Medikamente" inhalieren darf.
Der frustrierte Raucher fragt mich wie das geht und ich kläre ihn auf....wieder ein Suchtkranker mehr ^^





Schön geträumt.
Ich Erlaube mal für dich weiter zu Träumen ( sofern genehm :) ) : Die Belastung des Gesundheitssystems ( Finanziell ) ist unausgewogen. Der Streit wird heftiger.
Die Diskriminierung der Raucher wird weiter steigen. Die Anzahl an Dampfer wird enorm zunehmen. Die Belastung noch höher... schon krass, irgendwie


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06.02.2012 10:41
avatar  Monster
#34 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Zitat von Klees

Zitat von Monster
Ach alles Unfug. Die Gründe wieso die das verbieten wollen erkennt ja schon ein dressierter Affe. (Geldgier)
Funktionsarznei ists wenn ich en Liquid habe, aus PG,VG,Nicotin aber ohne Aroma. Sobald Aroma ins Spiel kommt, ist das doch ein Genussmittel.
Aber ich träume mal weiter:
Das Szenario stelle ich mir hübsch vor...alle Dampfer wackeln zum Arzt, der nimmt uns als Suchtkranke auf und verschreibt uns Liquid mit 18mg Nicotin im 10er oder 20er Pack.
Ich spinne noch weiter bisl rum: Als anerkannter Suchtkranker möge mir doch bitte der Gastwirt oder das Flugpersonal erlauben, das ich meine "Medikamente" inhalieren darf.
Der frustrierte Raucher fragt mich wie das geht und ich kläre ihn auf....wieder ein Suchtkranker mehr ^^





Schön geträumt.
Ich Erlaube mal für dich weiter zu Träumen ( sofern genehm :) ) : Die Belastung des Gesundheitssystems ( Finanziell ) ist unausgewogen. Der Streit wird heftiger.
Die Diskriminierung der Raucher wird weiter steigen. Die Anzahl an Dampfer wird enorm zunehmen. Die Belastung noch höher... schon krass, irgendwie




Wir schlagen sie mit ihren eigenen Waffen. Kann ich ja nix dafür, wenn die uns Dampfer für hirnamputiert halten.

Don’t ever...ever ring the bell

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06.02.2012 10:43 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 10:45)
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#35 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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( gelöscht )

Ja. Da hast Du absolut Recht. Und genauso debil ist der Staat auch. Unfähig ein Problem zu lösen was keines ist. Der Staat deklariert ein Problem was es ja nicht ist, zu einem Problem, um DANN die Lösung zu Präsentieren. Das macht der Staat oft. Damit begründete man früher und auch heute, kriege.

Oder gibt es hier Probleme, reihenweise die Leute am verrecken?


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06.02.2012 11:10 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 11:11)
#36 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Soooo wichtig nehme ich die Aussagen von Herrn Dr. Volkmar nun auch wieder nicht.

Interessanter ist für mich was Juristen dazu meinen:

Video -> Arzneimittelrecht: Elektronische Zigarette Rechtslage

Und dort stellt ein Fachanwalt klar das E-Ziggaretten und Liquid nicht als Präsentationsmedikamente einzuordnen sind und damit auch kein Artzneimittelgesetz zur Anwendung kommt.

Für mich wiegen Einschätzungen von Juristen mehr als Einschätzungen von Doktoren.

Juristen und Richter schaffen Fakten!

I like Originals ... no bullshit.

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06.02.2012 11:18 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 11:24)
#37 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Akku-Sommelier

Nighthawk, der Herr Dr. Mathias Volkmer ist auch Jurist.

Ein sehr bekannter/einflussreicher sogar. Nämlich mit-Autor des gängigen Kommentar zum BtmG und Arzneimittelgesetz "Körner, Patzak, Volkmer" - also dem, was Richter zur Hand nehmen, und worauf oft in Auslegungsfällen Urteilsbegründungen gestützt werden..).


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06.02.2012 11:24
#38 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Na und?

Auch meiner Meinung (und ich bin nicht alleine der Meinung) unterliegt der "werte" Herr Doktor gewaltigen Denkfehlern.
Er sollte sich mal genauer schlau machen und nicht nur über das Pharmarecht / Artzneimittelrecht lamentieren wenn er sich schon zum Thema Dampfen äußert.

I like Originals ... no bullshit.

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06.02.2012 11:26 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 11:28)
#39 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Akku-Sommelier

Nochmals:

Der Herr ist Mitautor des gängigen Kommentars u.a. zum Arzneimittelgesetz, mit dem Richter und Anwälte täglich arbeiten. In den Kommentaren zu den Gesetzbüchern finden die Juristen "verwurstbare" Antworten auf Auslegungsfragen, und auf diese Fachliteratur wird sich oft, insb. in Urteilen, berufen.


Ein Satz von diesem Herren aufs Papier gerotzt hat mehr "Schlagkraft" als das Video eines Anwalts, der vor allem seine Kanzlei bewerben will.

Nicht daß ich die Ansichten von Herrn Dr. Volkmer teilte, aber es ist so.


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06.02.2012 11:31
#40 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Und wer welches Gewicht bei seinen Aussagen hat stellen letztendlich die Richter fest.

Nebebbei sollte Herr Doktor Volkmar auch mal genauer mit den Urteilen des EuGH befassen, dann würde ihm auch aufgehen auf welche Sachen er bei seinen Einschätzungen mehr achten sollte.

I like Originals ... no bullshit.

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06.02.2012 11:41
#41 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Präventionheilmittel?? es heilt nichts, es verhindert nur das man sich schlimmeres antut, dann ist nichtrauchen auch ein Präventionsheilmittel, denn dadurch lebt man auch gesünder.


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06.02.2012 11:44
#42 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Zitat von AceWotan
Präventionheilmittel?? es heilt nichts, es verhindert nur das man sich schlimmeres antut, dann ist nichtrauchen auch ein Präventionsheilmittel, denn dadurch lebt man auch gesünder.



Da spricht der gesunde Menschenverstand. :) :)

Und es soll ja noch Juristen und Richter geben bei denen auch noch der gesunde Menschnverstand funktioniert.

I like Originals ... no bullshit.

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06.02.2012 11:46 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 11:47)
#43 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Akku-Sommelier

Präsentationsarzneimittel heißt das :).

Es gibt Präsentations- und Funktionsarzneimittel.


Unterschied wird in dem von Nighthawk verlinkten Video gut erklärt:

Video -> Arzneimittelrecht: Elektronische Zigarette Rechtslage


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06.02.2012 11:55
avatar  Sabine
#44 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Hi,

doch, solche Kommentare haben ein unglaublich großes Gewicht.

In Urteilsbegründungen wird häufig auf diese Kommentare hingewiesen.

Grüße

Sabine


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06.02.2012 11:58
#45 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Zitat von Sabine
Hi,

doch, solche Kommentare haben ein unglaublich großes Gewicht.

In Urteilsbegründungen wird häufig auf diese Kommentare hingewiesen.

Grüße

Sabine



Die Tatsache ist mir auch bekannt ...

Aber in diesem Fall muß man mal den gesamten Zusammenhang sehen.

Und da steht der Herr Doktor nicht nur ziemlich alleine da, sondern ist auch auf dem Holzweg.

I like Originals ... no bullshit.

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06.02.2012 12:00 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 12:01)
#46 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Zitat von Rammy72
Das Nikotin ist ganz klar das Problem. Weil: wenn sie das apothekenpflichtig machen, steigt ihnen die Tabaklobby aufs Dach, weil die Kippen dann ebenfalls in die Apotheken wandern. Wird es besteuert, steigen ihnen 20 Millionen erboster Raucher aufs Dach, weil die dann zusätzlich zur Tabaksteuer noch Nikotinsteuer auf ihre Pyros zahlen müssen - und das macht sicher niemandem mehr Spaß! Glaubt mir, sonst hätten sie das längst versucht.

Deswegen auch dieser ganze Aufwasch in den Medien: es soll doch bitteschön so hübsch besteuert und geregelt sein wie bisher auch, und diese futuristischen Geräte müssen deswegen weg, das werden einfach zu viele Aussteiger!

Blöd nur, dass sich die Aussteiger nicht ducken und verschüchtert in die Ecken kriechen, sondern sich Gehör verschaffen. Damit hat niemand gerechnet.

Was sind wir aber auch für unberechenbare Schelme!




Zigaretten und Tabakerzeugnisse sind von der Regelung ja ausgenommen also werden die Zigaretten auch nicht in der Apotheke landen... da brauch die "Tabaklobby" also niemanden aufs Dach steigen.

Und wegen der Steuer... Nikotinsteuer brauchs bei Zigaretten nicht weil sie schon mit der Tabaksteuer belegt sind. Die Liquids könnte man theoretisch auch mit der Tabaksteuer belegen.

Das nur mal am Rande weil mit falschen Annahmen und Halbwissen zieht man eben auch falsche Schlüsse (siehe aktuelle Politdebatte)

!!42!!


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06.02.2012 12:34
#47 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Falls die Liquids in die Apotheke wandern kann man sich aber auch die Aroma Auswahl vorstellen: Dasselbe wie bei den Kaugummis. Also Bäh mit Minz oder Bäh mit Zitrus


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06.02.2012 12:40
avatar  Haager
#48 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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Biozide sind auch ausgenommen, eigentlich. Wieso gilt das nicht für das Nicotin bzw. wäre das Chemikaliengesetz ein Nachteil?

Mir reicht es jetzt hier zwischen den Stühlen der Raucher und der Anti-Raucher zu sitzen! Ich nehme jetzt meinen Sessel und schiebe ihn einfach vor euch, dann habe ich euch Zankhähne auch besser im Blick!


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06.02.2012 12:48 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 12:50)
avatar  karla
#49 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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ich war und bin Idealistin und ja ich habe Grün gewählt,
nun werde ich eines besseren belehrt und frage mich zum Thema Frau Schuster, was war mit der Kollegin 2008??
Überschrift damals aus dem -Spiegel-
"Keiner kämpft vehementer gegen das Rauchen als die Grünen - nun wird die Ex-Bundestagsabgeordnete Marianne Tritz Geschäftsführerin des Verbandes der Zigarettenindustrie. Sie soll das Image der Tabakfirmen aufpolieren. "
Wer da an Böses denkt Frau Schuster .... :)


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06.02.2012 12:55
#50 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
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wir schweizer bekommen in den läden nicht mal nikotinhaltige liquids ^^

hier eine textkopie von e-smoking.ch

Immer wieder werden wir gefragt, warum wir keine flüssig Liquids mit Nikotin anbieten. Ist flüssig Liquid mit Nikotin in der Schweiz verboten? Wir klären auf.

Der Verkauf von flüssig Liquid ohne Nikotin fällt in der Schweiz unter die Richtlinien des Lebensmittelgesetzes und ist erlaubt, solange alle Richtlinien und Verordnungen eingehalten werden. Bisher haben mehrere Inverkehrbringer die dazu nötigen Anforderungen erfüllt um Liquids ohne Nikotin vertreiben zu dürfen. Bei flüssigen Liquids mit Nikotin greift allerdings das Tabakgesetz, welches viel höhere Anforderungen für eine Zulassung hat, als das Lebensmittelgesetz. Unter anderem werden 10 jährige Studien gefordert, was aber schlecht geht, wenn ein Produkt noch keine 10 Jahre existiert.

Nach unserem neusten Kenntnisstand in der Schweiz bisher kein Inverkehrbringer die Zulassung für den Verkauf von Liquids oder Depots mit Nikotin.
Sind flüssig Liquid mit Nikotin verboten?

In der Schweiz sind flüssig Liquids mit Nikotin für den Privatgebrauch nicht verboten. Flüssig-Liquids mit Nikotin werden nur nicht vertrieben, weil keine Firma in der Schweiz eine Zulassung dazu hat. Als Privatperson dürfen im Ausland gemäss Eidgenössischer Zollverwaltung (Sektion Tabak und Bierbesteuerung) E-Zigaretten Liquids und Liquid-Depots mit Nikotin von Privatpersonen erworben werden. Als Privatwaren sind Waren zu verstehen die zum Eigengebrauch eingeführt werden (kein kommerzieller Zweck). Grundsätzlich ist die Einfuhr von nikotinhaltigen Kartuschen / Nachfüllflüssigkeit verboten. Zum Eigengebrauch ist jedoch die Einfuhr von maximal 150 Kartuschen / 150 ml Nachfüllflüssigkeit mit Nikotin erlaubt.

Im Privatwarenverkehr dürfen pro Sendung, Nachfüllkartuschen / Nachfüllflüssigkeit von nicht mehr als Fr. 1000.00 Wert und 10 kg Bruttogewicht eingeführt werden. Die zolltarifarische Einreihung erfolgt in die Tarifnummer 3824.9098 / Schlüssel 911.

Die Abgaben berechnen sich wie folgt:
Zollabgaben: Fr. 2.00 je 100 kg brutto
Tabaksteuer: Fr. 364.95 je 1000 Stück oder 1000 ml
Mehrwertsteuer: 8.0 % auf dem Warenwert, den Zoll- und Tabaksteuerabgaben sowie den Transport- und Nebenkosten bis zum ersten benannten Bestimmungsort in der Schweiz.

Bei der Einfuhr fallen zudem durch den Zollanmelder (Swiss Post, DHL, UPS, Fedex, Speditionen, Frachtagenten usw.)unterschiedlich hohe Abfertigungskosten an. Es handelt sich dabei nicht um Gebühren der Zollverwaltung. Diese belaufen sich erfahrungsgemäss auf ca. Fr. 35.00 bis Fr. 50.00.

warum machen die behörden das nicht auch so einfach ? nur bekloppte im sessel ? (was frage ich überhaupt ;) )

aber wir dürfen importiern und dampfen (sarkasmus off)

grüsse exi


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