Holländisches Gericht urteilt: E-Zigarette ist ein Genussmittel

13.03.2012 18:29
#1
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Sry ich finds bisher nirgends ^^ auch wenns aus den liberalen Niederlanden ist:
https://www.facebook.com/pages/E-Rauchen...287019791334273


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13.03.2012 18:34
#2
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Das Urteil in hollandisch ;)
http://zoeken.rechtspraak.nl/resultpage....je_tekst=414117
Google mag Gerichtstexte nicht, aber "Wahrheiten" hats etwas zusammengefasst und übersetzt ^^


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13.03.2012 18:37 (zuletzt bearbeitet: 13.03.2012 18:38)
#3
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Das Original:
HIER
Wenn man jetzt noch Holländisch könnte...
Aber der erste Satz solle auch so zu verstehen sein.

Zitat
Die Entscheidung des Ministers, die e-Zigarette definitiv als ein Genussmittel zu qualifizieren, stützt sich auf dem Medizingesetz. (Freie Übersetzung)


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13.03.2012 18:41
#4
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Da freue ich mich für die Holländer! Habt ihr gut gemacht!

Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon.


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13.03.2012 18:43
#5
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auch nett die Aussage des Richters: "wenn der Herr Minister die Ezigarette als Arzneimittel einstufen möchte, muss ER den Nachweis erbringen und nicht die Händler !"

Ein kleiner Etappensieg, ist zwar aus einem drogenlegalisierenden Land (kann auch falsch ausgelegt werden), aber immerhin von einem ordentlichen Gericht in EU so entschieden!


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13.03.2012 18:43
avatar  Sören
#6
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So hier auf Deutsch^^

Die Entscheidung des Ministers an die E-Zigarette endgültig als Arzneimittel zu qualifizieren ist auf dem Arzneimittelgesetz basiert. Der Richter muss nun eine vorläufige Beurteilung ab, ob die Definition in den Medikamenten, die Entscheidung tragen kann. In der Beantwortung dieser Frage, wirken die Medikamente soweit erforderlich und möglich, in Übereinstimmung mit der Arzneimittel-Richtlinie (Richtlinie konformen Auslegung) ausgelegt werden. Die Geltendmachung des Staates, die e-Zigarette pharmakologischen Eigenschaften, dass die physiologischen Funktionen des menschlichen Einflusses und daher allein als Medikament betrachtet werden sollten vorläufige Urteil kann nicht gefolgt werden. Die E-Zigarette ist in der Tat nicht beabsichtigt, solche Effekte zu induzieren. Durch die Worte "sollen verwaltet oder verwendet werden, für" in der gesetzlichen Definition Genussmittel wie Alkohol und Tabak aus der Anwendung des Gesetzes ausgenommen sind. Das gleiche gilt für das Urteil des Gerichts für die E-Zigarette. Dies bedeutet nicht, dass Nikotin-haltige Produkte sind keine Arzneimittel sein kann. Somit wird die Nicorette Inhalator (bereits) auf der Grundlage der das Kriterium der als Arzneimittel qualifiziert. Bei der Beantwortung der Frage bleibt, ob eine Richtlinie konformen Auslegung der gesetzlichen Definition für die Einstufung der E-Zigarette als Medikament führen können. Der Staat hat argumentiert, dass es nicht der Staat ist, wissenschaftlich zu belegen, dass die e-Zigarette die pharmakologischen Wirkungen des Arzneimittels im Rahmen des Arzneimittel-Richtlinie und der Medicines for-Produkte. Diese Ansicht hält der Richter nicht haltbar. Es ist der Minister, der E-Zigarette als Arzneimittel Marken entschieden hat. Es ist bei der Ministerin für die eine ausreichende Begründung. In diesem Fall ruht gemäß Artikel 150 der Zivilprozessordnung im Prinzip der Staat die Beweislast im Recht der Sätze, die er zu sehen wünscht. Auf dieser Grundlage vertritt das Gericht, dass die Entscheidung des Ministers an die E-Zigarette (final) als Arzneimittel Marken, in Verletzung des Gesetzes und den allgemeinen Grundsätzen der guten Regierungsführung, insbesondere der Begründung und dem Grundsatz der Rechtssicherheit. Dies ist das Land auf die (geänderten) Durchsetzung des Ministers kommen ins Rutschen. Das erweiterte Befehl, um die e-Zigarette aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und den Vertrieb dieser Stoffe in den Niederlanden zu erlauben zu importieren, zu kennzeichnen.

lg

-> Bulli Extreme mit A2 Klassik-> Lavatube-> SwoeMesto V 2.0 auf Semovar -> GG-SS Stealth #1965 TMF + Verlängerung mit Odysseus V2 -> GG P&P #2088 am anrollen


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13.03.2012 18:48
avatar  Sabine
#7
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danke Sören


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13.03.2012 18:53
#8
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Zitat von Sören
So hier auf Deutsch^^

Die Entscheidung des Ministers an die E-Zigarette endgültig als Arzneimittel zu qualifizieren ist auf dem Arzneimittelgesetz basiert. Der Richter muss nun eine vorläufige Beurteilung ab, ob die Definition in den Medikamenten, die Entscheidung tragen kann. In der Beantwortung dieser Frage, wirken die Medikamente soweit erforderlich und möglich, in Übereinstimmung mit der Arzneimittel-Richtlinie (Richtlinie konformen Auslegung) ausgelegt werden. Die Geltendmachung des Staates, die e-Zigarette pharmakologischen Eigenschaften, dass die physiologischen Funktionen des menschlichen Einflusses und daher allein als Medikament betrachtet werden sollten vorläufige Urteil kann nicht gefolgt werden. Die E-Zigarette ist in der Tat nicht beabsichtigt, solche Effekte zu induzieren. Durch die Worte "sollen verwaltet oder verwendet werden, für" in der gesetzlichen Definition Genussmittel wie Alkohol und Tabak aus der Anwendung des Gesetzes ausgenommen sind. Das gleiche gilt für das Urteil des Gerichts für die E-Zigarette. Dies bedeutet nicht, dass Nikotin-haltige Produkte sind keine Arzneimittel sein kann. Somit wird die Nicorette Inhalator (bereits) auf der Grundlage der das Kriterium der als Arzneimittel qualifiziert. Bei der Beantwortung der Frage bleibt, ob eine Richtlinie konformen Auslegung der gesetzlichen Definition für die Einstufung der E-Zigarette als Medikament führen können. Der Staat hat argumentiert, dass es nicht der Staat ist, wissenschaftlich zu belegen, dass die e-Zigarette die pharmakologischen Wirkungen des Arzneimittels im Rahmen des Arzneimittel-Richtlinie und der Medicines for-Produkte. Diese Ansicht hält der Richter nicht haltbar. Es ist der Minister, der E-Zigarette als Arzneimittel Marken entschieden hat. Es ist bei der Ministerin für die eine ausreichende Begründung. In diesem Fall ruht gemäß Artikel 150 der Zivilprozessordnung im Prinzip der Staat die Beweislast im Recht der Sätze, die er zu sehen wünscht. Auf dieser Grundlage vertritt das Gericht, dass die Entscheidung des Ministers an die E-Zigarette (final) als Arzneimittel Marken, in Verletzung des Gesetzes und den allgemeinen Grundsätzen der guten Regierungsführung, insbesondere der Begründung und dem Grundsatz der Rechtssicherheit. Dies ist das Land auf die (geänderten) Durchsetzung des Ministers kommen ins Rutschen. Das erweiterte Befehl, um die e-Zigarette aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und den Vertrieb dieser Stoffe in den Niederlanden zu erlauben zu importieren, zu kennzeichnen.

lg



sry, klingt für mich jetzt nicht viel deutscher

Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon.


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13.03.2012 18:54
#9
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Nach wie schön. Da sehe ich die Lage in deutschland für mich nicht mehr ganz so eng, mim Auto brauche ich keine 10 Minuten in die Niederlande.

Kurz noch ot: Nein, die Niederlande legalisieren Marihuana nicht. Es ist geduldet. Doch in keinem Gesetz steht das es erlaubt ist.


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13.03.2012 18:54
avatar  Sabine
#10
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Jacky Du bist undankbar.

Ich finde man kann es gut verstehen.

Grüße

Sabine


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13.03.2012 18:55
#11
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Zitat von SmokeMaster
Nein, die Niederlande legalisieren Marihuana nicht. Es ist geduldet. Doch in keinem Gesetz steht das es erlaubt ist.



das ist nach deutscher Rechtsprechung das selbe !
^^


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13.03.2012 19:00 (zuletzt bearbeitet: 13.03.2012 19:01)
avatar  Sören
#12
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Danke Sabine.

Dachte nur es kann etwas weiter helfen...
Das die Übersetzer es leider immer zu genau nehmen, naja das kennt man ja schon aus der Schulzeit,
Finde es sehr wichtig das es Vortschritte gibt, schade nur das wir wieder die letzten sein werden...
So ist Deutschland halt.
Hoffe immer noch auf Ente gut alles gut^^

lg

-> Bulli Extreme mit A2 Klassik-> Lavatube-> SwoeMesto V 2.0 auf Semovar -> GG-SS Stealth #1965 TMF + Verlängerung mit Odysseus V2 -> GG P&P #2088 am anrollen


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13.03.2012 19:03
avatar  Patmar
#13
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Zitat von Senorerossi

Zitat von SmokeMaster
Nein, die Niederlande legalisieren Marihuana nicht. Es ist geduldet. Doch in keinem Gesetz steht das es erlaubt ist.



das ist nach deutscher Rechtsprechung das selbe !
^^




Naja sehe ich anders. Zum Bleistift: Silvesterfeuerwerk ist gesetzlich auch nicht erlaubt aber geduldet.
Und wenn das bei den E-Zigaretten a so ist, dann wäre es mir auch egal.Denn geduldet ist geduldet *g

Liebe Grüße
Dani

Dieser Text drückt die persönliche Meinung des Verfassers aus und beruht auf dessen Erfahrungen und Gedanken. Er gilt nicht für die Allgemeinheit und sollte auch nicht als verbindlich oder bestimmend verstanden werden.


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13.03.2012 19:04
avatar  Patmar
#14
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Freu mich zwar für die Holländer, aber das heißt nicht, das es bei uns das gleiche ist

Liebe Grüße
Dani

Dieser Text drückt die persönliche Meinung des Verfassers aus und beruht auf dessen Erfahrungen und Gedanken. Er gilt nicht für die Allgemeinheit und sollte auch nicht als verbindlich oder bestimmend verstanden werden.


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13.03.2012 19:12
avatar  Chandra
#15
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Gut, ein Land (mehr), dessen Entscheidung bei der EU - Entscheidung hoffentlich berücksichtigt wird / Einfluss hat.


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13.03.2012 19:25
avatar  Sabine
#16
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Hi,

bei aller Freude, bitte vergeßt nicht:

Das ist ein erstinstanzliches Urteil. Da kann noch weitergeklagt werden.

Der erste Schritt ist jedenfalls erfreulich, weiter so

Grüße

Sabine


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13.03.2012 19:27
avatar  Canada123 ( gelöscht )
#17
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Canada123 ( gelöscht )

Man kann über die Holländer ja manches sagen - aber in einigen Dingen sind sie uns einen Schritt weit voraus - schon immer gewesen


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13.03.2012 19:34
#18
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Auf jeden Fall schon einmal ein Positives Ergebnis wenn es auch nicht für Deutschland gilt.
Ich hoffe, es wir bald noch mehr solcher Ergebnisse in weiteren Ländern geben.

[

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13.03.2012 19:42
#19
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Zitat von Sabine
Jacky Du bist undankbar.

Ich finde man kann es gut verstehen.

Grüße

Sabine



hat mit Undankbarkeit nichts zu tun. Vielleicht bin ich nicht so gut im Verstehen.
Aber ich weiß auch nicht, warum du mich immer kritisierst.
Ich habe den User nicht gekränkt, höchstens den google-Übersetzer.

Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon.


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13.03.2012 19:47
#20
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Moderatorin

Zitat von Senorerossi
Das Urteil in hollandisch ;)
http://zoeken.rechtspraak.nl/resultpage....je_tekst=414117
Google mag Gerichtstexte nicht, aber "Wahrheiten" hats etwas zusammengefasst und übersetzt ^^



Ich versuche die ganze Zeit die Klage dieser amerikanischen Firma mit google-deutsch zu entziffern (befindet sich gleich unter dem Urteil). Ist wirklich manchmal über mit dem Googl-Übersetzer.
Verstehe ich das richtig, dass diese amerik. Fa. namens United Vapor Tobacco Group Inc., Hauptsitz in Alpharetta, Georgia, Vereinigte Staaten von Amerika, vertreten durch Rechtsanwalt RF van den Heuvel in Amsterdam, gegen: die der niederländische Staat (Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport und das Ministerium der Finanzen) geklagt hat? Und das obiger Entscheid aufgrund dieser Klage entstanden ist?
Oder bin ich jetzt komplett verwirrt.

Was hat diese E-Zigarettenfirma mit der Einfuhr von Nik. Liquids nach Holland oder dem Verbot zu tun?

13.03.2012 19:54
avatar  Stepco
#21
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Kein Liquidverkauf= kein Elektrische Zigarette*verkauf! Oder die Firma produziert auch Liquids , oder die haben gerade was übernommen was Liquids produziert.Die Amis machen nichts ohne finanzielle Hintergedanken!


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13.03.2012 22:22
avatar  Canada123 ( gelöscht )
#22
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Canada123 ( gelöscht )

Zitat von Jacky123

Zitat von Sabine
Jacky Du bist undankbar.

Ich finde man kann es gut verstehen.

Grüße

Sabine



hat mit Undankbarkeit nichts zu tun. Vielleicht bin ich nicht so gut im Verstehen.
Aber ich weiß auch nicht, warum du mich immer kritisierst.
Ich habe den User nicht gekränkt, höchstens den google-Übersetzer.




Ich habe das auch so verstanden, dass der Google-Übersetzer Mist ist und da gebe ich Dir Recht...........liest sich verdammt umständlich.


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14.03.2012 20:08
avatar  Kap
#23
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Kap
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1.1.   United Tobacco is producent en importeur van nicotinehoudende elektronische sigaretten ('e-sigaretten') van verschillende merken, te weten de merken Flavor Vapes, Vape Master, Premium, Envy en Wanna Vape.

@Heimchen

United Tobacco ist Produzent und Importeur von nikotinenthaltenden E- Zigaretten, folgende Marken sind von ihnen: Flavor Vapes,, Vape Masters, Premium, Envy und Wanna Vape.


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