Bundesinstitut geht nach E-Zigaretten-Urteil in Berufung

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03.05.2012 17:26
avatar  tutnet
#1
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ob da mal nicht wieder vor dem Denken das Mundwerk benutz wurde?


http://www.wn.de/NRW/NRW-Bundesinstitut-...eil-in-Berufung


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03.05.2012 17:30
avatar  Sabine
#2
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Hi,

das finde ich gut.

So wird die Sache abgeklärt.

Grüße

Sabine


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03.05.2012 17:32
avatar  tutnet
#3
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auch wieder war


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03.05.2012 17:32
avatar  NathCim
#4
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Wäre schön wenn endlich eine Position bzw. Feststellung fertig wäre, damit wir Ruhe haben..

- Stolzer Besitzer eines Dampferschädels -

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03.05.2012 17:46
#5
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Ich weiß zwar nicht warum aber ich lege einfach mal Berufung ein.

Typisch Deutsch irgendwie ;) Aber vielleicht haben wir dann endlich mal was handfestes vor uns liegen.


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03.05.2012 19:40
#6
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Moderatorin

Zitat
«Wir gehen in Berufung, können aber noch nichts zur Begründung sagen, weil wir noch an der Ausarbeitung sind.» Dafür sei bis Anfang Juni Zeit.


Ein bisschen sputen müssen sie sich aber schon....... ob sie das innerhalb 1 Monats schaffen?

03.05.2012 19:53
#7
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Hüter des HwV

Zitat von heimchen

Zitat
«Wir gehen in Berufung, können aber noch nichts zur Begründung sagen, weil wir noch an der Ausarbeitung sind.» Dafür sei bis Anfang Juni Zeit.


Ein bisschen sputen müssen sie sich aber schon....... ob sie das innerhalb 1 Monats schaffen?



Das will gut überlegt sein, da hängt viel Geld dran

Hey .. Tür zu, es zieht!

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03.05.2012 20:18
#8
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Salut Leutz,
da steht wohl der Dienstherr dahinter, wenn ich recht erinnere hat irgendeine Staatssekretärin dem Dampfen den Krieg erklärt ... Motto: Dampfen ist verboten. Das meine ich mal auf berlin.de gelesen zu haben als Info über die Bundesregierung :(
lg
Quarzopa

Viele Grüsse
Nico alias Quarzopa



Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann .

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03.05.2012 20:53
#9
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Parallel zur Ausarbeitung wird wohl auch noch entschieden, wieviel Bestechungsgeld zusätzlich fließen wird.


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03.05.2012 20:59
avatar  monas
#10
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"Das Schutzsystem der staatlichen Kriminalität ist perfekt" Dieter Hildbrandt Kabarettist (19.11.13 *RIP)

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03.05.2012 21:06
avatar  wulfdad
#11
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Im Prinzip mir egal was dabei rauskommt. Ein neg. Urteil aktzeptiere ich eh nicht weil
es Dummheit entspringt.
Mit dem Dampfen werd ich nicht mehr aufhören, die bringen mich nicht zurück zur Pyro

Samstag DEMO in Ddorf!!!!!!!!!

Die Politiker der BRiD sind nicht schlecht, es sind die Besten die man für Geld kaufen kann!

SS GGTS - Odysseus/full mode, Odysseus/E2 mode, Bulli Extrem mit A2 Klassik, A.R.T Julia auf Provari, Flash-e-Vapor V2 a.Prov.,usw

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03.05.2012 21:42
#12
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Tja, das war zu erwarten, das dieser Streit am Verwaltungsgericht noch nicht sein Ende gefunden hat.

Geht sicher noch durch mehrere Instanzen, bis letztlich ein endgültiges Urteil steht.

****************************************************************************************
***************** Suche Weisheit , Respekt und Mitgefühl in deinem Leben ********************
*****************************************************************************************


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03.05.2012 21:53
avatar  Dixi73
#13
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Vielleicht habe ich was falsch verstanden, aber ist die Berufung nicht vorm OVG Münster? Und hat das OVG Münster nicht einen, wie heißt das, Rechtshinweis oder so, gegeben, auf welchem das Urteil vom VG Köln teilweise beruht?

Das macht ja dann wieder mal richtig viel Sinn, oder?

Grüße
Dirk

Furhpark: wird zuviel, passt nicht mehr in eine Zeile.
Im Zulauf: P&P von GG (registiert mit Nummer) / Ody (hoffentlich, wenn's genug gibt)
Wunschliste: Pegasus


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03.05.2012 21:58
avatar  roxel
#14
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Zitat von Sabine
Hi,

das finde ich gut.

So wird die Sache abgeklärt.

Grüße

Sabine



Was bitte ist daran gut?

Die warten bis nach der Wahl in NRW mit ihrer Begründung. Die sind ja gar nicht maßgeblich im Sinne der Gesetzgebung.

Also noch einmal: Was bitte ist an so einem Schwachsinn "gut"?
Warum kann dieses Bundesinstitut eigentlich klagen?


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03.05.2012 21:59
#15
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ist doch klar, dass das politisch motiviert ist vom Bundesinstitut. Anweisung von oben.

Zitat
«Wir gehen in Berufung, können aber noch nichts zur Begründung sagen, weil wir noch an der Ausarbeitung sind.»



hört sich aber tatsächlich so an wie "ich bin dagegen. ich weiß zwar noch nicht warum, aber ich bin dagegen"

jetzt sind erst einmal die Rechtsverdreher am Werk...

Liebe Mods und Denunzianten: dieses Avatarbild darf frei verwendet werden. Genauso wie das, welches ich bei Fotolia gekauft hatte. © PeterPut - Dampfertreff

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03.05.2012 22:30
#16
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Zitat von roxel

Was bitte ist daran gut?



Gut daran ist, dass nach Ende des Berufungsverfahrens ein Gericht in zweithöchster Instanz entschieden hat. Und die Karten für das BfArM stehen ja nicht besonders gut, dass das OVG ja schon einmal in unserem Sinne geurteilt hat. Unwahrscheinlich, dass sie ihre Meinung ändern. Dann hätten wir wohl endlich wieder für einige Zeit Ruhe.


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03.05.2012 22:57
#17
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Salut Leutz,
ich kapiere das Vorgehen trotzdem nicht: mir ist in Erinnerung, dass der EuGH zu der Frage schon ein Urteil gefällt hat, bringe ich da etwas durcheinander? Wenn dem nämlich so ist, dann können die deutschen Institute und Behörden machen, was sie wollen, es wird nichts mit ihrem Ansinnen! ABER wenn ich mich irre, dann wird es ein Lotteriespiel, ob Dampfer kriminalisiert werden oder nicht! Und darin sehe ich persönlich die grösste Gefahr: es geht doch nicht darum, ob Liquids Arznei ist oder nicht, es geht darum, Dampfer zu kriminalisieren,aus welchen fadenscheinigen Gründen auch immer und das ist ein Unding!!!!
lg
Quarzopa

Viele Grüsse
Nico alias Quarzopa



Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann .

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03.05.2012 23:21
#18
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Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber ich habe es so verstanden:

Der VERKAUF von NIKOTINHALTIGEM Liquid soll verboten werden, nicht der Besitz.

Ich erinnere mich noch an die Zeit, als Blei im Benzin verboten wurde. Riesenproteste ! Und was ist passiert ? Jeder der darauf angewiesen war, tankte Bleifrei und füllte eben Blei-Additiv in den Tank. Die Regierung hatte NACH AUSSEN HIN ihr Ziel erreicht, defakto kam keiner zu Schaden...

Also, sollte das Gesetz wirklich durchkomen, was ich erstens bezweifle und was zweitens ewig dauern könnte, gibt es doch Alternativen:

Besorgt Euch rechtzeitig Nikotin-Additiv für Euer Nuller-Liquid (mischt eben selbst das Nikotin dazu) oder klebt Euch ein Nikotinpflaster auf und dampft weiterhin wie gewohnt, wenn dann aber Nuller-Liquid...

Ich sehe dem Ganzen wirklich gelassen entgegen.

Und bitte zerfleischt mich jetzt nicht, ist nur meine persönliche Meinung.

Viele Grüße,

Daniel


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04.05.2012 08:48
avatar  Chandra
#19
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Man bekommt kein Nikotin ohne Giftschein, und das ist auch gut so.


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04.05.2012 09:10
#20
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Zitat von Chandra
Man bekommt kein Nikotin ohne Giftschein, und das ist auch gut so.



Ich glaube, er meinte Nikotin-Base.

(Also ich hab mir genug Vorräte für "schlechte Zeiten" angelegt.)

Herzlichen Gruß
Colatrinker

**Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.**


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04.05.2012 09:40 (zuletzt bearbeitet: 04.05.2012 09:40)
#21
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Die Entscheidung des OVG Münster hat mit diesem Verfahren überhaupt nichts zu tun.
Das OVG Münster verweist in der Entscheidung zur Begründung zwar auf die Entscheidung des VG Köln, aber das sind trotzdem zwei völlig unterschiedliche Verfahren.
Beim Oberverwaltungsgericht Münster war es Firma X gegen das so genannte "Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter" (= Ministerium bzw oberste Landesbehörde)
Beim Verwaltungsgericht Köln war es Firma Y gegen das BfArM (= Bundesbehörde).

Und weil die Entscheidung des VG Köln eine erstinstanzliche war (Verwaltungsgericht), gibt es für beide Parteien die Möglichkeit gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Man sollte nicht vergessen, dass hier EIGENTLICH(!) über Einzelfälle entschieden wird. Also Händler X gegen Behörde und Händler/Hersteller/Firma Y gegen Behörde. Sogar der Beschluss des OVG Münster bezieht sich streng genommen nur auf den Antragsteller.

Ich seh's deshalb wie Sabine. Die Berufung gegen das Urteil ist schon ganz gut. Je mehr höherinstanzliche Entscheidungen sich da ansammeln, desto besser. Denn die entfalten eine große Wirkung. Und wenn dann mal genug derartiger Urteile da sind, dann geht den Behörden auch mal der Spielraum aus und der Schmarrn passiert gar nicht erst.


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05.05.2012 12:12
avatar  Lynhirr
#22
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Zitat von Daniel2CV
…oder klebt Euch ein Nikotinpflaster auf und dampft weiterhin wie gewohnt, wenn dann aber Nuller-Liquid...




Da bedanke ich mich mal. Eine wirklich gute Idee! Daran habe ich ja noch gar nicht gedacht …

Wie ist das mit dem Pflaster/Kaugummi/niccorette - bekommt man das rezeptfrei in der Apotheke?

• Lynhirr Dy Lyhrrion •


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05.05.2012 12:38
avatar  Sabine
#23
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Hi,

ja, rezeptfrei in jeder Apotheke.

Ebenfalls im Preis enthalten: 99% Chance auf akute Hautreizung

Grüße

Sabine


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05.05.2012 12:39 (zuletzt bearbeitet: 05.05.2012 12:40)
avatar  Lynhirr
#24
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Dann halt Kaugummi oder Niccorette - oder so

• Lynhirr Dy Lyhrrion •


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05.05.2012 20:17
avatar  AlexTM
#25
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Bilder Upload

Sorry, aber die konnte ich mir nicht leisten, diese Teile - von der miesen Dosierbarkeit der Pflaster und der völligen Unwirksamkeit der Kaugummis bei mir mal ganz abgesehen.

Das ist definitv keine Alternative.


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