Bundesinstitut geht nach E-Zigaretten-Urteil in Berufung

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05.05.2012 21:32
avatar  Borsti
#26
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Zitat von wotscheints
Die Entscheidung des OVG Münster hat mit diesem Verfahren überhaupt nichts zu tun.
Das OVG Münster verweist in der Entscheidung zur Begründung zwar auf die Entscheidung des VG Köln, aber das sind trotzdem zwei völlig unterschiedliche Verfahren.
Beim Oberverwaltungsgericht Münster war es Firma X gegen das so genannte "Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter" (= Ministerium bzw oberste Landesbehörde)
Beim Verwaltungsgericht Köln war es Firma Y gegen das BfArM (= Bundesbehörde).

Und weil die Entscheidung des VG Köln eine erstinstanzliche war (Verwaltungsgericht), gibt es für beide Parteien die Möglichkeit gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Man sollte nicht vergessen, dass hier EIGENTLICH(!) über Einzelfälle entschieden wird. Also Händler X gegen Behörde und Händler/Hersteller/Firma Y gegen Behörde. Sogar der Beschluss des OVG Münster bezieht sich streng genommen nur auf den Antragsteller.

Ich seh's deshalb wie Sabine. Die Berufung gegen das Urteil ist schon ganz gut. Je mehr höherinstanzliche Entscheidungen sich da ansammeln, desto besser. Denn die entfalten eine große Wirkung. Und wenn dann mal genug derartiger Urteile da sind, dann geht den Behörden auch mal der Spielraum aus und der Schmarrn passiert gar nicht erst.




Ich habe da gemischte Gefühle, immerhin hat das BfArM in letzter Zeit verlauten lassen das es diverse Liquids untersucht...
Das BfArM ist ja nun in Sachen Studien nicht ganz ohne Mittel und wie heist es so schön traue keiner Studie die du nicht selbst manipuliert hast, wenn das BfArM nun nachweisen kann das Liquids mit Xmg Nikotin wirkungsvoller sind als Zigaretten... na ja soll sich jeder selbst ausmahlen.



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06.05.2012 00:22
#27
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Fraglich, ob "wirkungsvoller" ein ausreichendes Argument ist. Eigentlich soll ja geklärt werden, ob nikotinhaltige Liquids einer besonderen Kontrolle bedürfen, weil sie aufgrund ihrer Zusammensetzung unter das Arzneimittelgesetz fallen. Die Argumentation des OVG Münster weshalb dem nicht so sein kann haben wir ja alle gelesen und die deckt sich mit dem was man aus den verschiedenen Dampferkreisen seit Monaten, wenn nicht Jahren hören.

Und nochmal: Es geht primär mal um die Klärung der Streitigkeit zwischen den beiden Parteien.

Uns bleibt aber eh nur eins: Abwarten. Ich hab ein recht gutes Gefühl ;)


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06.06.2012 03:20
avatar  Poke
#28
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da die Petitionsseite noch aktiv ist, hab ich mich namentlich eingetragen und diesen Kommentar mitgeschickt:

E-Zigaretten sind weder ein Arzneimittel noch ein verschreibungspflichtiges Produkt, sondern ein Mittel um von der herkömmlichen wesentlich gesundheitsschädlicheren Zigarette wegzukommen und auf ein Lifestyleprodukt mit evtl. gewünschtem Nikotinzusatz umzusteigen.
Und dazu brauch ich keine Apotheke und kein Rezept.
Aber wenn ich rein nur auf Abzocke und Geldmacherei aus bin, unterstelle ich alles was ansatzweise Geld bringt und medikamenten-ähnlich sein könnte gleich mal dem Arzneimittelgesetz.
Ein Schelm, der dabei an irgendwelche Schmiergelder aus der Tabakindustrie denkt. Oder vll an TabakSteuern, die der Staat verliert.
Überlasst den Leuten die Entscheidung, womit sie ihre Gesundheit schützen oder vll ruinieren, wobei ihr euch vll mal Gedanken um den Alkoholmissbrauch machen solltet, der wesenlich gefährlicher ist, als ein wenig Dampf, der keinen Teer, kein Parfüm, kein Rattengift und keine Pestizide mehr enthält.
Es gibt Leute, die nur leidenschaftlich gern ein nikotinfreies Liquid konsumieren, wozu also ne Apotheke, mal abgesehen davon, daß es in keinem Automaten eine nikotinfreie Zigarette gibt.
Erst mal das Hirn einschalten, und dann Anträge stellen.


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06.06.2012 09:18
avatar  XBabsX
#29
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......und dann klagt der Nächste und der Nächste .......
Ich habe das Gefühl in Deutschland gibt es mehr Rechtsanwälte als Ärzte.....


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06.06.2012 09:35
#30
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ja nu, aber Rechtsanwälte haben nun mal ein persönliches Interesse an gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.
Egal welche Partei vor Gericht gewinnt, verliert oder wie sich geeinigt wird....als RA biste auf der Verdienerseite.


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08.06.2012 12:02
avatar  Chandra
#31
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Zitat von Lynhirr
Dann halt Kaugummi oder Niccorette - oder so [smilecool]



Sodbrennen dauerhaft, Übelkeit und Zahnfleischentzündungen habe ich von den Kaugummis bekommen. Mal davon abgesehen, dass die echt widerlich schmecken....


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08.06.2012 12:18
#32
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Ich hatte zeitgleich rechts und links am Arm ein Nikotinpflaster,

im Mund einen Nikkaugummi und zwischen den Lippen eine

Zigarette.

Hatte damals ( vor fünf Jahren ) alles nichts genützt bei mir.

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***************** Suche Weisheit , Respekt und Mitgefühl in deinem Leben ********************
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22.06.2012 22:13
#33
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Hat man eigentlich irgendwas mal wieder davon gehört mit welcher Begründung das BfArM in Berufung gehen will? Ich suche seit Anfang Juni danach, habe aber bisher noch nichts gefunden. Und der Juni ist fast vorbei.


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24.06.2012 10:52
#34
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Zitat von Barbarella im Beitrag #33
Hat man eigentlich irgendwas mal wieder davon gehört mit welcher Begründung das BfArM in Berufung gehen will? Ich suche seit Anfang Juni danach, habe aber bisher noch nichts gefunden. Und der Juni ist fast vorbei.


Yo, das würde mich auch brennend bzw. dampfend intressieren
greeez Jack I.I.

würde gern ein Dampfertreffen oder Stammtisch in Ludwigsburg und/oder Umgebung organisieren. Intressenten bitte hier: Interesse an Dampfertreffen in und um 71634 Ludwigsburg eintragen, danke


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24.06.2012 11:03
avatar  rokro
#35
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junge junge was ne story
ham die lanndestypies echt nix besseres zu tun als wegen so nem pups so n wind zu machen
wenn kippen au verboten wären könnt ichs noch verstehen (achja da gehts ja um die tabaklobby und fiiiiiel knete)

vita est proelium -noli umquam desinere,idcirco quod morte solum initium est !!!
Das Leben ist ein Kampf-gib niemals auf,denn der tod ist erst der anfang !!!

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