Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
hi, ist zwar etwas ot, aber
ich habe heute mit jemand aus nl, aus enschede gesprochen.
die holländische gesundheitsministerin wollte ja ab 2013 den kneipen erlauben, selber zu entscheiden, ob drinnen geraucht werden darf oder nicht.
in enschede gibt es schon die ersten kleineren kneipen, in denen wieder geraucht weren darf, offiziell.
ich war jetzt noch nicht in venlo, aber das hört sich schon mal gut an.
aber ob es uns jetzt was bringt, -schulterzuck-
Na klar bringt uns das auch was...man kann da drauf dann verweisen.
Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)
Ich habe E-Post bekommen:
Sehr geehrte Hr.xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich darf Sie darauf verweisen, dass Fr.MdEP Angelika Werthmann zu diesem Thema eine Anfrage an die Kommission abgegeben hat, um Hintergründe zu erfahren.
Sofern Sie Interesse an der Antwort der Kommission haben, leiten wir diese gerne an Sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Anna-Magdalena Topf
Büro MdEP Mag. Angelika Werthmann
5020 Salzburg
www.angelika-werthmann.at
_________________________________________________________________
Na da hab ich natürlich Interesse angemeldet und halte euch am Laufenden.
Übrigens: erreiche am 19.03.2013 den Break Even, sollte ich bis dahin keinen HWV Rückfall erleiden.
* Ohne Rauch geht's auch, aber ohne Dampf is' a Krampf! *
************************************************
eGo-C, Lavatube Lambo 4.0, CVI Storm Chaser V1, Pegasus by Pit, Vivi Nova, UFO Selbstwickler, Lieblingsliquid: Philberry, Strawfreshandsweet von LS, Break Even (frag meine Erben)
Folgende Antworten hatte ich Ende Januar noch erhalten:
Antwort von Bernhard Rapkay:
Zitat
vielen Dank für Ihre E-Mail die geplante Revision der Tabakrichtlinie betreffend.
Das Büro von Frau Kammerevert hatte Ihnen ja bereits geantwortet und dieser Antwort schließen wir uns an, Herr Rapkay bat mich jedoch trotzdem ebenfalls in seinem Namen auf Ihre Email und Ihre Bedenken einzugehen.
Mit dem nun vorliegenden Vorschlag der Kommission befindet sich der Gesetzgebungsprozess in der Tat noch im Anfangsstadium. Der Vorschlag wird nun zunächst im zuständigen Fachausschuss (federführend ist der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit /ENVI)diskutiert.
Um eine sachdienliche Arbeitsteilung im Parlament zu gewährleisten arbeiten in einem ersten Schritt zunächst die fachlich zuständigen Kollegen am Kommissionsvorschlag (aus der SPD-Gruppe sind Dagmar Roth-Behrendt und Matthias Groote Mitglieder des ENVI- Ausschusses).
Da Herr Rapkay selbst nicht Mitglied im betreffenden Ausschuss ist, und sich als Mitglied im Rechtsausschuss intensiv um die dort aktuell wichtigen Themen kümmert, wird er sich mit der Tabakrichtlinie erst intensiv beschäftigen, wenn das Beratungsverfahren weiterfortgeschritten ist und das Dossier auf Fraktionsebene diskutiert wird.
Ich kann Sie allerdings schon in so weit beruhigen, als Herr Rapkay grundsätzlich keine Gesetzesvorhaben, wie von Ihnen befürchtet, einfach "nur abnickt" , sondern auf Basis der Abwägung des Für und Widers fundierte Entscheidungen trifft.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen, die in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, weiterhin zur Verfügung.
Antwort von Alexander Alvaro (FDP):
(Herr Alvaro hatte Ende Februar einen Autounfall an dem er schwer verletzt wurde und immer noch auf der Intensivstation liegt. Nach dem Unfall verstarb ein 21jähriger Autofahrer, 2 weitere Personen wurden verletzt aber mittlerweile ebenfalls außer Lebensgefahr)
Zitat
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie 2012/0366 "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen". Im Folgenden möchte ich Sie gerne über die Hintergründe dieses, sich noch im politischen Anfangsstadium befindenden, Dossiers informieren.
Sowohl die FDP als auch die ALDE Fraktion im Europäischen Parlament befindet sich zu diesem Thema, insbesondere zur europaweiten Regulierung der "E-Zigarette"/Verdampfer noch im Meinungsbildungsprozess.
Im Detail soll die Richtlinie regeln können, dass nikotinhaltige Erzeugnisse mit einer niedrigeren Nikotinkonzentration als 4mg/ml oder einem niedrigeren Nikotingehalt als 2mg als Verbraucherprodukte verkauft werden dürfen, sofern sie einen angepassten, gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen. Nikotinhaltige Erzeugnisse mit einem höheren Nikotingehalt/-konzentration dürften gemäß dem Vorschlag nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie (aufgrund ihrer Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit, sowie einer positiven Risiko-Nutzen Bilanz) als Arzneimittel zugelassen worden sind.
Bisher ist nicht eindeutig erforscht, wie sich der Konsum der "E-Zigarette" langfristig auf die Gesundheit, sowohl der Aktiv- als auch der Passivkonsumenten, auswirkt und ob sie tatsächlich eine weniger gesundheitsschädliche Alternative zum Tabakkonsum darstellt. Hierzu existieren verschiedene Studien mit sich widersprechenden Ergebnissen.
Solange es keinen einheitlichen und soliden Forschungsstandpunkt gibt, ist Vorsicht geboten. Im Interesse der Gesundheit unserer Mitbürger müssen wir sensibel abwägen und bewerten. Insbesondere ist noch umstritten, inwiefern neuartige Produkte wie die "E-Zigarette" das Potenzial besitzen, zur Entwicklung einer Nikotinsucht zu führen, und dementsprechend ein späterer Umstieg auf Tabakkonsum begünstigt werden könnte. Hier müssen wir vor allem auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen achten.
Bevor endgültig über den Gesetzentwurf entschieden wird, müssen klare Verhältnisse geschaffen werden. Der Kommissionsvorschlag leistet hierzu zunächst einmal einen wertvollen Beitrag, indem er neue Anreize für mehr Forschung auf dem Gebiet möglicher gesundheitlicher Risiken der "E-Zigarette" und deren Eignung für die Tabakentwöhnung schafft. Langfristig kann so ein zuverlässiger und vor allem "gesunder" Rechtsraum geschaffen werden.
Auf den ersten Blick mag die Festlegung der Grenze für den zu reglementierenden Bereich bei 2mg bzw. 4mg/ml in der Tat etwas überzogen wirken. Die Kommission begründet diese Werte mit einem Vergleich mit dem Nikotingehalt von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung, die bereits eine Zulassung gemäß den europäischen Arzneimittelvorschriften erhalten haben.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass der Weg der Entwöhnung von der Tabakzigarette für mehr und mehr Menschen über den Konsum der E-Zigarette verläuft.
Wenn sich der positive Effekt auf die Entwöhnung von der Tabakzigarette eindeutig wissenschaftlich belegen lässt, und der Konsum der "E-Zigarette", im Verhältnis zum Tabakkonsum tatsächlich bewiesenermaßen eine weniger schädliche Alternative darstellt, sollte dies auch in der Gesetzgebung berücksichtigt, und eine Aufweichung der festgelegten Grenzen eventuell in Betracht gezogen werden.
Grundsätzlich bin ich sehr dankbar für jegliche Anregung, und die Übermittlung persönlicher Erfahrungen, von Bürgern die diese potenzielle Gesetzesänderung eines Tages direkt betreffen wird. Ich bin dementsprechend gerne bereit diese Anregungen in meine Meinungsbildung zu diesem Dossier einfließen zu lassen.
Ich möchte mich sehr herzlich für Ihr Engagement bedanken.
Antwort von Axel Voss (CDU):
Zitat
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Januar 2013, in der Sie sich besorgt über den Anwendungsbereich der geplanten Tabak-Richtlinie (KOM(2012)0788) äußern.
Die EU-Kommission hat den Vorschlag am 19. Dezember 2012 veröffentlicht. Aufgrund der Weihnachtspause hat die Arbeit an dem Dossier noch nicht begonnen. Sobald dies geschieht wird sich der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, dessen Mitglied ich nicht bin, mit dem Dossier beschäftigen. Gleichwohl habe ich die Problematik der sog. E-Zigarette in der öffentlichen Debatte aufmerksam verfolgt und mich anläßlich Ihrer Nachricht über den aktuellen Sachstand informiert.
Ganz allgemein ist zum Thema festzuhalten, dass sich die EVP-Fraktion - und auch ich persönlich - zu der Richtlinie noch keine abschließende Meinung gebildet hat. Das Europäische Parlament wird in diesen Tag den Berichterstatter ernennen und im kommenden Februar eine große, öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird.
Den Bedarf zur Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen. Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren.
Es ist aber auch richtig, dass es zur Zeit keine ausreichende Anzahl an unabhängigen wissenschaftlichen Studien gibt, die die Schädlichkeit von E-Zigaretten belegen. Ich unterstütze daher die Position meines EVP-Kollegen Karl-Heinz Florenz, der sich bereits mit dem Richtlinien-Entwurf befasst hat, zuerst festzustellen, welche gesundheitlichen Auswirkungen das elektronische Rauchen hat. Danach kann die E-Zigarette entweder als Genußmittel, als Tabakprodukt oder als Medizinprodukt eindeutig eingeordnet werden.
Ich halte den Schutz der bürgerlichen Freiheiten auch und gerade im Alltag für ein hohes Gut. Deswegen bin ich grundsätzlich der Auffassung, dass jeder Raucher selber wissen muss, ob und inwieweit er eine Schädigung seiner eigenen Gesundheit für vertretbar hält. Dabei möchte ich Ihnen aber auch zwei Bedenken, die ich gegen die E-Zigarette habe, nicht verschweigen: zum einen könnte die E-Zigarette aufgrund der verschiedenen angebotenen fruchtigen Geschmacksrichtungen auf Kinder und Jugendliche anziehend wirken, zum anderen könnte die Gefahr bestehen, dass Kleinkinder die Kartuschen verschlucken und sich so eine möglicherweise tödliche Nikotin-Vergiftung zuziehen.
Auch diese Gefahren müssen näher untersucht, bewertet und diskutiert werden.
Ihren Vergleich von Zigaretten-Kartuschen mit Alkoholflaschen und Reinigungsmitteln finde ich demgegenüber nicht sehr überzeugend. Denn zum einen werden diese Gegenstände in der Regel vor Kindern in Sicherheit gebracht. Zum anderen halten Raucher ihre Utensilien nachvollziehbarer Weise überwiegend stets griffbereit - auf der Fensterbank, in der Damenhandtasche oder auf dem Wohnzimmertisch.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen vorerst geholfen zu haben.
Ende Februar eine Antwort von Renate Sommer (CDU):
Zitat
vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der Regelung von E-Zigaretten im Rahmen der Revision der Tabakproduktrichtlinie, das ich als Ihre zuständige Europaabgeordnete für das Ruhrgebiet gerne beantworte. Im Europäischen Parlament wurde das Thema bislang noch nicht behandelt, da uns die Europäische Kommission ihren Entwurf erst kürzlich übermittelt hat. Das Europäische Parlament hat den deutschen CDU-Abgeordneten Karl-Heinz Florenz zum Berichterstatter ernannt. Kommende Woche Montag findet im federführenden Gesundheitsausschuss eine große, öffentliche Expertenanhörung statt, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird. Unter folgendem Link können Sie die Anhörung auf der Seite des Europäischen Parlaments live verfolgen:
Ø http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/
Ich persönlich halte die Vorschläge der Kommission für unverhältnismäßig und unrealistisch. Insbesondere der Vorschlag, nun auch Nikotinerzeugnisse wie die E-Zigarette, die nachweislich weniger krebserregende Stoffe enthält, quasi zu verbieten oder in die Regale von Apotheken zu verbannen, geht meines Erachten in die völlig falsche Richtung. Die Kommission begründet den Vorschlag damit, dass auf diese Weise verhindert werden soll, dass Konsumenten den Weg in die Nikotinabhängigkeit finden. Studien zeigen jedoch, dass die E-Zigarette vor Allem von langjährigen Tabakkonsumenten nachgefragt wird, die die negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Tabakrauchs vermeiden wollen. Als Einstiegsprodukt für Jugendliche, die durch die neue Richtlinie besonders geschützt werden sollen, hat sich die E-Zigarette hingegen noch nicht etabliert. Aus diesem Grund halte ich die einseitige Diskriminierung des neuartigen Produktes der E-Zigarette nicht für angemessen und werde mich während der Beratungen im Gesundheitsausschuss für eine Gleichbehandlung mit anderen Tabakprodukten einsetzen.
Die NRW-Ministerin für Gesundheit, Britta Steffens, hat übrigens keinen direkten Einfluss auf die neue Gesetzgebung über Tabakerzeugnisse. Die Richtlinie wird auf europäischer Ebene diskutiert und abgestimmt und dann in nationales Recht übertragen. Frau Steffens hat daher höchstens noch die Möglichkeit, im Rahmen einer Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat ein Veto gegen das vom Bundestag vorgelegte Gesetz einzulegen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Herr Giegold war Vorsitzender der Grünen Jugend. Daher hatte ich mein Anschreiben Ende Januar angepaßt:
Zitat
Sie möchte ich insbesondere darauf hinweisen das Sie nicht nur mit Frau
Steffens sondern auch mit Ihrer Jugendorganisation der Grünen Jugend NRW
sprechen sollten.
Antwort von Sven Giegold (Grüne):
Zitat
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie unsere späte Antwort.
Wir können verstehen, dass Ihr Interesse an dem Thema groß ist. Doch hat der Gesetzgebungsprozess zur Tabakrichtlinie gerade erst begonnen. Unsere Grüne Fraktion im Europäischen Parlament steht daher erst am Anfang des Meinungsbildungsprozesses und wird sich die jeweiligen Studien und Argumente rund um die e-Zigarette in den kommenden Monaten genau anschauen.
Zahlreiche neue nikotinhaltige Produkte (einschließlich e-Zigaretten) sind in den vergangenen Jahren auf den Markt gekommen. Bisher fehlen einheitliche Regulierungen sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene in Hinblick auf den Handel mit e-Zigaretten. In vielen Mitgliedstaaten werden e-Zigaretten als Genussmittel betrachtet, einige Länder haben die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft.
Festzuhalten ist: Die EU-Kommission schlägt nicht vor, die e-Zigarette zu verbieten, sondern fordert, dass sie ab einer bestimmten Konzentration als Arzneimittel zugelassen wird. Sollte der Vorschlag der EU-Kommission unverändert angenommen werden (was allerfrühestens Ende 2013 der Fall sein dürfte), dann dürfen Mitgliedsstaaten e-Zigaretten mit einem Gehalt von 2mg per unit oder 4mg/ml noch gut 2 Jahre frei verkaufen. Bis mindestens Anfang 2016 entscheidet also noch nationales Gesetz über den Verkauf von e-Zigaretten. Danach dürften Mitgliedsstaaten diese nur noch verkaufen, wenn sie zwischenzeitlich als Medikament zugelassen worden sind.
Unter der Annahme, dass angesichts der Zulassung anderer nikotinhaltiger Produkte als Arzneimittel auch die e-Zigarette zugelassen werden würde, wäre die Versorgung auch in der weiteren Zukunft gesichert.
Wir werden uns intensiv mit der Thematik befassen und sind uns bewusst, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von e-Zigaretten weniger gefährlich sind als die von herkömmlichen Zigaretten, speziell gegenüber Dritten. Insbesondere spielen e-Zigaretten eine wichtige Rolle bei der Raucherentwöhnung. Doch sind auch e-Zigaretten keinesfalls „gesund“, da Nikotin sowohl ein Suchtmittel als auch ein Gefahrstoff ist. Aus Verbraucherschutz- wie auch Gesundheitsgründen erscheint es uns daher wichtig, auch für e-Zigaretten eine angemessene Regulierung zu haben - wie diese genau auszusehen hat, bedarf noch weiterer Diskussion.
Hmmm...
Entweder hat sich Giegolds Büro vertippt oder es steht noch was anderes an? 2 Jahre dürfen e-Zigaretten mit dem von der EU vorgeschlagenen Beschränkung (2 bzw. 4 mg) frei verkauft werden. Ab 2016 gilt ein neues nationales Recht?
Soweit ich verstanden habe werden Richtlinien im EU-Parlament beschlossen (Irgendwann Ende 2013 bis allerspätestens September 2014). Danach sind die Mitgliedsstaaten angehalten die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Hierbei gibt es Ausnahmen: Insbesondere wenn der Verfassungsschutz wie bei der Vorratsdatenspeicherung und diverse andere Beispiele dazwischenfunkt. Wird es nicht umgesetzt werden Strafzahlungen an die EU fällig.
Hier in Deutschland werden die Gesetzesvorlagen sowohl durch den Bundestag als auch durch den Bundesrat verabschiedet. Dies kann 2 Jahre dauern, kann aber auch deutlich schneller passieren (Habe ich zumindest im Hinterkopf und müsste ich nochmals nachrecherchieren). Weiterhin wäre dann zu klären ob die Mitgliedstaaten den Vorschlag nicht noch drastischer Einschränken könnten (Die Regelgung gilt IMHO als Mindestvoraussetzung).
Das ist nur der grüne Standardtextbaustein zu diesem Thema. Den hat wohl mal ein ahnungsloser Praktikant verfasst und er wird jetzt stumpf rausgejagt.
Z. B. von
Rebecca Harms (GRÜNE)
Jan Philipp Albrecht (GRÜNE)
Gerald Häfner (GRÜNE)
Nur manchmal mit leichten Variationen in der Anrede.
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jutta haug hat geantwortet:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-90...28.html#q369628
"Ich denke, wir stimmen darin überein, dass Nikotin in jeder Dosis negative Gesundheitsauswirkungen hat und der Liquid-Trägerstoff Propylenglykol nachgewiesen gesundheitsschädlich ist."
was soll denn das mit dem propylenglykol! im moment geht mir die ganze diskusion so auf den keks...
#762
Hi, also Propylenglykol ist gesundheitsschädlich !!!
Neben ein laufendes Auto stehen und auf Grün warten bei der Ampel ist auch schädlich .
B.z.w. wird die Gesundheit auch nicht fördern.
Abgesehen davon das:
Propylenglykol wird in der Nahrungs-, Kosmetik-, Pharma- und Kunststoffindustrie verwendet. Es wird ebenfalls verwendet, um in Diskotheken sowie in Theater- oder Fernsehproduktionen künstlichen Rauch oder Nebel zu erzeugen.
seine verwendung findet.
Die sollen mal eines nicht aus den Augen verlieren, was ist Gesünder Rauchen oder Dampfen, darum gehts.
Sehr schöne Antwort von Dr. Thomas Ulmer (CDU) auf Abgeordnetenwatch.de - empfehlenswert.
Eine prohibitionistische Frage und eine gute Antwort von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) - empfehlenswert.
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Sooooo, jetzt habe ich mich per Mail bei Dr. Ulmer für seine Antwort bedankt und nochmal (aus meiner Sicht) das Wesentliche zusammengefasst:
Zitat
Guten Tag, Herr Dr. Ulmer!
Herzlichen Dank für Ihre Antwort auf Abgeordnetenwatch.de ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-90...09.html#q374609 ). Wie Sie an den "Empfehlungen" sehen können, freuen sich auch viele andere darüber.
Um die Verletzungsgefahr beim Spagat zu minimieren, möchte ich Ihnen noch ein paar meiner Gedanken und Anregungen mit auf den Weg geben.
Das meiste haben Sie sicher schon mehrfach gelesen, ich möchte es nur nochmal zusamenfassen.
Die meisten Händler und Hersteller halten sich bereits freiwillig an einige sinnvolle Beschränkungen. Hierzu könnten Sie sich mit dem "Verband des eZigarettenhandels e. V. (VdeH)" in Verbindung setzen. ( http://www.vd-eh.de/de )
- Jugendschutz: Verkauf erst ab 18 - kein Problem. Die meinsten Dampfer haben sowieso bereits etliche Jahre starken Tabakkonsums hinter sich. Der Altersdurchschnitt der Dampfer dürfte ungefähr bei 40-50 Jahren liegen. (Ich bin 51.)
- Verbraucherschutz: Ist auch bei uns Dampfern ein wichtiges Thema. Bei so einer überschaubaren Menge vieler kleiner Hersteller und Händler funktioniert die Selbstregulierung des Marktes sogar noch. So verkaufen die meisten europäischen Hersteller die Liquids in Flaschen mit Kindersicherung und haben neben den Warnhinweisen auch eine Liste der Inhaltsstoffe. Weil wir Verbraucher das fordern.
Auch halten sie sich an ein "Reinheitsgebot": Alles, was ein Liquids braucht sind: Propylenglykol, Glycerin, Wasser, Nikotin und Lebensmittelaromen.
Und bei den Lebensmittelaromen sind wir uns durchaus bewusst, dass sich nicht alle dafür eignen. Z. B. scheiden alle ölbasierten Aromen aus, da sie möglicherweise eine Lipidpneumonie auslösen könnten. Bei triacinbasierten Aromen raten einige zur Vorsicht und lassen sie lieber weg. Auch die Temperaturbeständigkeit (bis ca. 100 °C) der Verbindungen ist natürlich relevant.
Speziell bei Propylenglykol ist eine prozentuale Angabe wichtig, da es ein paar wenige Leute gibt, die empfindlich darauf reagieren. Für diese bieten sich Liquids auf (fast reiner) Glycerinbasis an.
Verbraucherschutz im Entwurf der Richtlinie.
Was mich (und viele andere) sehr irritiert hat:
- Hier wird keine Alterbegrenzung für NCPs vorgeschlagen.
- Kein Wort über andere Zusatzstoffe.
Diese Lücken bieten natürlich viel Raum für Spekulationen und Verschwörungstheorien.
Was wir überhaupt nicht haben wollen, sind Zusatzstoffe, die die Sucht verstärken, wie MAO-Hemmer. Selbst wenn die Studie von Jean-Pol Tassin ( http://solwand.blog.de/2013/01/11/studie...chtig-15418141/ ) nicht komplett auf den Menschen übertragbar sein sollte, möchten wir hier doch kein vermeidbares Risiko eingehen.
So wie der Entwurf jetzt dasteht, könnten große Pharma- und Tabakfirmen Produkte zu Dumpingpreisen auf den freien Markt werfen, die sich zwar an die 4 mg/ml halten, diesen Mangel aber durch andere wirkungs-/suchtverstärkende Substanzen ausgleichen. Mit Jugendlichen als Hauptzielgruppe. Komisch, dass Frau Pötscke-Langer bei all ihren seltsamen Schreckensvisionen nicht daran gedacht hat. Wir wollten solche Zustände jedenfalls nicht!
Zum Nikotingehalt.
Ich bin vor ungefähr einem Jahr umgestiegen und habe mit 18 mg/ml angefangen und bin auf diesem Level geblieben. Vorher habe ich ca. 35 Jahre geraucht (2 Schachteln pro Tag). Ich habe auch schon andere Stärken probiert, fühle mich hiermit bisher aber am wohlsten. Das ist individuell sehr verschieden. Einige brauchen auch höhere Dosierungen. Viele Leute berichten, dass sie den Nikotingehalt nach einer Weile reduziert haben. Die meisten davon haben sich bei 6-12 mg/ml eingepegelt, was zum Teil sicher auch an leistungsfähigeren Verdampfern als den typischen Anfängergeräten liegen dürfte. Ein paar wenige haben den Nikotinanteil auch auf 0 reduziert und ganz aufgehört oder einfach nur noch Spass am Dampfen.
Aber alle sind sich einig, dass sie den Umstieg nicht geschafft hätten, wenn der Gehalt weniger als 18 mg/ml gewesen wäre. Einige brauchten auch 24 oder sogar 36 mg/ml. Wenn ich mich nicht irre, wird in Amerika gerade ein Einsteigermodell mit 45 mg/ml als Standardgehalt vermarktet.
Ich habe übrigens noch von keinem einzigen Fall gehört, dass jemand zu immer stärkeren Liquids gegriffen hätte.
Aromen.
Bei der letzten Anhörung hat mich erschreckt, dass eine Abgeordneten gar forderte, das Verbot für Aromen auch auf NCPs auszudehnen. Gerade die Vielfalt der verschiedenen Aromen macht das Dampfen zu einem Genussmittel, das der Tabakzigarette sensorisch deutlich überlegen ist. Ohne Aromen hätte man nicht mal einen Tabakgeschmack.
Auf Kaffee übertragen würde das bedeuten:
Alle anderen frei verkäuflichen koffeinhaltigen Produkte (z.B. Limonaden) wären auf einen Gehalt reduziert, dass man ca. 1,5 l trinken muß, um auf die Koffeinmenge einer Tasse Kaffee zu kommen. Wenn dann noch alle Aromen und Zusatzstoffe verboten wären, bliebe nur reines Wasser mit einer Spur Koffein übrig. Tolles Genussmittel ...
Zum Schluß.
Natürlich darf der Verweis auf die immer wieder gerne zitierte Fundgrube nicht fehlen:
http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf
Herr Mellin hat seinen Text neulich (3.3.2013) etwas überarbeitet und noch einen lesenswerten Abschnitt zur Fraunhoferstudie ergänzt.
In den einschlägigen Foren wie:
http://www.e-rauchen-forum.de/
http://www.dampfertreff.de/
wären Sie sicher auch sehr willkommen.
Ich hoffe, dass ich Sie hiermit ein Wenig bei Ihrer Arbeit unterstüzen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne an mich oder eines der Foren wenden.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
PS: Mir ist klar, dass Sie viel Arbeit haben. Darum erwarte ich jetzt auch keine ausführliche Antwort. Wenn Sie mir eine Antwort schicken, wäre es nett, wenn Sie mir erlauben, diese im Forum zu veröffentlichen.
Meine Mail an ismail.ertug@europarl.europa.eu
Zitat
Guten Tag, Herr Ertug!
Da meine Fragen an Sie auf abgeordnetenwatch.de nicht freigegeben wurden, schreibe ich Sie direkt an.
Hier zunächst nochmal die Fragen (einige Schreibfehler korrigiert):
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Demnächst wird auch vom AGRI-Ausschuss eine Opinion zur Tabakrichtlinie erwartet. Mit Erschrecken las ich den entsprechenden Entwurf des IMCO. Speziell in Punkt 44 (e-Zigarette) scheint sich dieser ausschließlich an den Äußerungen der sogenannten "Experten" zu orientieren, die bei der Anhörung am 25.2. (ENVI) durch verzerrt dargestellte Fakten mit völlig unhaltbaren Ausschmückungen glänzten. Allen voran Frau Dr. Pötscke-Langer mit ihren merkwürdigen Hirngespinsten am Ende (bei 18:28:48). Von wissenschaftlicher Objektivität war für mich da nichts zu erkennen.
Werden Sie bei der Ausarbeitung ihrer Meinung mehr Sorgfalt walten lassen?
Kennen Sie schon den Text http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf ?
Er geht den von diesen "Experten" postulierten "Fakten" auf den Grund und ist mit seinen Quellenangaben ein guter Ausgangspunkt für eigene Recherchen.
Auch das Blog des Herrn Mellin ( http://blog.rursus.de/ ) enthält etliche lesenswerte Artikel zu dem Thema.
Ich selbst dampfe jetzt seit ca. einem Jahr. Vorher habe ich 35 Jahre lang stark geraucht. Für mich und viele andere ist das Dampfen ein alternatives, nikotinhaltiges Genussmittel, KEIN Medikament. Ich will nichts "entwöhnen". Es ist wesentlich weniger schädlich und geschmacklich der Tabakzigarette deutlich überlegen. Ein Defacto-Verbot durch die Verbannung in die Apotheke würde für mich die Rückkehr zu Raucherhusten und dem Krebsrisiko der Tabakzigarette bedeuten.
Auch wenn das von einigen Gesundheitsaposteln immer wieder heruntergebetet wird: "Einfach aufhören" ist für mich und etliche andere keine funktionierende Alternative.
Werden Sie an meine Gesundheit denken?
Und wieso will mir jemand die Freiheit bei der Wahl meiner Genussmittel nehmen?
Wer profitiert davon?
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Nachtrag:
Inzwischen fand ich auch einen Entwurf der Stellungnahme des AGRI. Er fordert in Amendment 22 http://www.europarl.europa.eu/sides/getD...DF%2bV0%2f%2fEN ebenfalls die vollständige Verbannung in die Apotheke, unabhängig vom Nikotingehalt.
Die Frist für Änderungsanträge läuft demnächst ab. Ich bitte Sie, sorgfältig zu prüfen, ob Sie so eine Stellungnahme guten Gewissens abgeben können.
Falls Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß,
....
PS: Wenn sie mir nichts Gegenteiliges schreiben, gehe ich davon aus, dass ich Ihre Antwort in den Dmpfer-Foren veröffentlichen darf.
#767
Ihren Vergleich von Zigaretten-Kartuschen mit Alkoholflaschen und Reinigungsmitteln finde ich demgegenüber nicht sehr überzeugend. Denn zum einen werden diese Gegenstände in der Regel vor Kindern in Sicherheit gebracht. Zum anderen halten Raucher ihre Utensilien nachvollziehbarer Weise überwiegend stets griffbereit - auf der Fensterbank, in der Damenhandtasche oder auf dem Wohnzimmertisch.
Grade eben weiter oben das hier gelesen, hahahahahahaha
Bei dauerstrom Alkis können auch klein kinder trinken fällt doch garnicht auf wenn die "Ellis" noch im Suff liegen, und hier ne welle machen hahahahahahaha wie weltfremd.
schweigen wollen von Nachsicht,
schweigen müssen vom Geist der Zeit....
Karl Julius Weber
Ich hantiere nicht mit einer E-Zigarette ich nutze eine mobile (duftende) Nebelmaschine Haupteinsatzgebiet "in geschlossenen Räumen reine Raumdurftverbesserung und öffentlich: Schweißgeruch Attacken unterdrücken"
************mobile Nebelmaschinen Forever******** Nebelmaschine to go************* Yeeeeeeaaaaaahhhhh!!!**************
Meine Antwort als Mail an birgit.collin-langen@europarl.europa.eu
Betreff: Stellungnahme des IMCO zur Tabakrichtlinie
Zitat
Guten Tag, Frau Collin-Langen!
Vielen Dank, dass Sie mir auf Abgeordnetenwatch geantwortet haben. ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-90...78.html#q375778 )
Da Sie hier von "Wochen" schreiben, hoffe ich, dass Sie bedenken, dass die Frist für Änderungsanträge zur erwähnten Stellungnahme am 6.5. abläuft. Zu diesem Entwurf finden Sie auch einen bedenkenswerten Beitrag unter: http://blog.rursus.de/2013/04/die-begrun...ine-begrundung/
Dann habe ich hier noch eine Mitteilung an die Mitglieder des IMCO-Ausschusses entdeckt: http://www.europarl.europa.eu/sides/getD...DF%2bV0%2f%2fDE
Für mich klingt das irgendwie nach einem dieser "Angebote, die man nicht ablehnen kann". Ich finde es sehr bezeichnend, dass hier anscheinend bereits im Vorfeld kritische Nachfragen unterbunden und "Ketzer" mundtot gemacht werden sollen.
Ich hoffe inständig, dass Sie sich davon nicht einschüchtern lassen und Ihr Gewissen es Ihnen gebietet, alle Argumente (sowohl die der WHO-Jünger, als auch unsere) auf die Goldwaage zu legen.
Die Art und Weise wie Frau Dr. Pötschke-Langer, das DKFZ, die WHO, die Kommission und andere ihre Argumente präsentieren, erinnert mich fatal an diesen Text: http://www.dhmo.de/fakten.html
Die Fakten an sich mögen im Kern ja korrekt sein, werden aber so verzerrt dargestellt und mit apokalyptischen Bedenken ausgeschmückt, dass der Eindruck eines wahren Teufelszeugs entsteht. Und doch geht es hier nur um ganz gewöhnliches Wasser.
Ich möchte damit jetzt nicht behaupten, dass e-Zigaretten so ungefährlich seien wie Wasser, aber die postulierten Gefahren sollten Sie sehr genau unter die Lupe nehmen, bevor Sie ihnen Glauben schenken.
In letzter Zeit scheinen sich die "Argumente" zunehmend auf Jugendschutz und "Einstiegsdroge" zu konzentrieren. Ich denke, dass ich ein typischer Dampfer bin. Nach 35 jahren Tabakzigarette bin ich froh, ein brauchbares alternatives, nikotinhaltiges Genussmittel gefunden zu haben, das deutlich weniger schädlich ist. Z.B. mein Raucherhusten ist weg. Die nikotinhaltigen Mittel aus der Apotheke sind weder brauchbar noch ein Genuss.
Nun, niemand sagt etwas gegen Altersbeschränkungen beim Verkauf. Das Durchschittsalter dürfte sowieso bei 40 bis 50 Jahren liegen. Die meisten Shops limitieren das bereits freiwillig. Ich halte es aber nicht für sinnvoll, hier stärker zu reglementieren als bei der deutlich schädlicheren Tabakzigarette oder bei Alkohol.
Ich kenne keinen Dampfer, der vorher nicht Tabak geraucht hätte. Und erst recht habe ich von keinen einzigen Fall gehört, dass ein Nichtraucher durchs Dampfen "angefixt" wurde und dann irgendwie zur Zigarette gewechselt hätte. Bei mehreren Millionen Dampfern sollten sie doch viele konkrete Beispiele für diese Befürchtung liefern können, wenn sie berechtigt wären.
Noch ein paar Worte zu Ihrer Antwort.
Ich muss sagen, dass derlei beschwichtigende generische Standardtexte bei mir und vielen anderen eher das Gegenteil bewirken, da der Text auf keine meiner Fragen eingeht. So entsteht bei mir der Eindruck, dass nur auf ein Schlüsselwort reagiert wurde und der Rest ungelesen in der Rundablage landet. Ich bemühe mich ja, meine Politkerverdrossenheit im Zaum zu halten und solche Antworten im Zweifel für den Abgeordneten zu interpretieren, aber das fällt mir zunehmend schwerer. Ich habe nichts gegen Copy & Paste. Es kann nützliches Werkzeug sein, das hilft, eine Menge Zeit zu sparen. Wenn es aber keinen Bezug hat, ist das Ergebnis genauso frustrierend, wie der Versuch, einen Nagel mit einem Schwamm in die Wand zu treiben. Es bleibt halt immer die Befürchtung, dass so ein Thema, das nur für eine Minderheit wichtig ist, im Trubel des politischen Tagegeschäfts mit all den weltbewegenden Themen einfach untergeht und keine Zeit bleibt, die "Informationen" der "Experten" zu hinterfragen und mit einem "die werden's schon wissen" die grotesken Vorschläge einfach durchgewunken werden.
Ihre Antwort ist allerdings bei Weitem nicht so anstoßerregend wie die Standardantwort der grünen Fraktion, wie Sie sie unter anderem hier lesen können: http://www.abgeordnetenwatch.de/gerald_h...30.html#q368030
Besonderen Unmut erzeugt hier der Absatz: "Unter der Annahme, dass angesichts der Zulassung anderer nikotinhaltiger Produkte als Arzneimittel auch die e-Zigarette zugelassen werden würde, wäre die Versorgung auch in der weiteren Zukunft gesichert."
Dieser zeugt entweder von erschreckender Naivität gepaart mit völliger desinteressierter Unkenntnis oder von zügellosem Zynismus.
Zunächst einmal handelt es sich hier primär um ein Genussmittel, nicht um ein Medikament. Bei den angesprochenen Produkten handelt es sich um Präsentationsarzneimittel der Pharmaindustrie.
So eine Zulassung als Präsentationarzneimittel ist mit erheblichem bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden. Er ist so groß, dass nur große Pharmafirmen oder Tabakkonzerne sich das leisten können. Diese hätten damit dann quasi ein Monopol.
Dazu kommt noch, dass es gerade die große Vielfalt an Aromen und Geräten ist, die das Dampfen gegenüber der schädlicheren Tabakzigarette zu einem überlegenen Genussmittel machen, das sich jeder Verbraucher an seine individuellen Vorlieben und Wünsche anpassen kann.
Für jede dieser Varianten wäre das Zulassungsverfahren erneut zu durchlaufen. Das könnten sich nicht mal die Großkonzerne leisten, selbst wenn sie es wollten. Was also bliebe wären ein paar wenige, extrem teure Geräte und Aromen (die Kosten für die Zulassungen wollen ja wieder eingespielt werden und ein Monopolist diktiert die Preise), wodurch das Ganze genauso nutzlos und unbrauchbar würde wie die Kaugummis, Pflaster, Inhaler, etc. Aber wenigstens wären die Pfründe der Pharmaindustrie und deren goldene Nasen sicher vor den bösen e-Zigaretten.
Und immer wieder: "Insbesondere spielen e-Zigaretten eine wichtige Rolle bei der Raucherentwöhnung."
Dieses penetrant wiederholte Argument dient offensichtlich nur dazu, der e-Zigarette den Stempel "Medikament" aufzudrücken. Für die meisten Dampfer (wie mich) ist es nur endlich mal ein brauchbares alternatives Genussmittel. Wir wollen hier nichts "entwöhnen".
Und: "Doch sind auch e-Zigaretten keinesfalls "gesund", da Nikotin sowohl ein Suchtmittel als auch ein Gefahrstoff ist."
Na und? Welches Genussmittel ist wirklich "gesund"? Soll Tabakrauch etwa "gesund" sein?
Mit der gleichen Begründung könnte man auch koffeinhaltige Limonaden zu Arzneimitteln für die Kaffeentwöhnung erklären, da Koffein schließlich auch süchtig machen kann und ein Nervengift ist.
Falls Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen oder einem Ihrer Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß,
xxxx
PS: Wenn Sie mir nichts Gegenteiliges schreiben, gehe ich davon aus, dass ich Ihre Antwort in den Dampfer-Foren veröffentlichen darf.
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An Linda McAvan habe ich auch mal was zu ihrem Report geschrieben.
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Mail an albert.dess@europarl.europa.eu
Betreff: Stellungnahme AGRI zur Tabakrichtlinie
Zitat
Guten Tag, Herr Deß!
Am 25.4. geht es im AGRI-Ausschuss unter anderem um die Stellungnahme zur Tabakrichtlinie.
Am 26.4. ist Abgabeschluß für Änderungsanträge zu dieser Stellungnahme.
Mir ist klar, dass die sogenannte e-Zigarette vermutlich ein Thema ist, das nicht in Ihr Fachgebiet fällt und Ihnen wohl recht unwichtig erscheinen mag. Doch es geht hier um die Gesundheit von Millionen Bürgern und als Mitglied dieses Ausschusses sind sie auch für die Stellungnahme verantwortlich, die in Ihrem Namen abgegeben wird.
Der Punkt 22 des Entwurfes http://www.europarl.europa.eu/sides/getD...DF%2bV0%2f%2fEN ist gleichbedeutend mit einem völligen Verbot der e-Zigarette, wenngleich die Grenzwerte in dem ursprünglichen Entwurf der TRL bereits ein Defacto-Verbot darstellen.
Wenn Sie jetzt denken, "Na und? dann gibt's die Dinger halt in der Apotheke, genau wie die ganzen Pflaster, Kaugummis und Inhaler", dann ist das genau der Trugschluß, zu dem Sie einige der "Experten" verleiten wollen.
Dadurch, dass immer wieder und ausschließlich darüber diskutiert wird, ob sich die e-Zigarette zur "Entwöhnung" eignet, wird sie in eine Ecke gedrängt, in die sie nicht gehört.
Es handelt sich hier um ein nikotinhaltiges Genussmittel, das endlich eine für viele Raucher brauchbare Alternative zur Tabakzigarette darstellt. Erst durch die Vielfalt an verfügbaren Aromen und Geräten, die es jedem Benutzer erlaubt, genau die Kombinationen zu wählen, die seinen individuellen Bedürfnissen und Vorlieben entgegenkommen, ist sie dem Tabak überlegen. Wenn diese Vielfalt durch Zwangsklassifizierung als "Medikament" eliminiert wird, wird es zu dem, was immer behauptet wird: Ein weiteres, extrem teures, aber untaugliches Produkt zur "Entwöhnung". Oder haben Sie schon mal gehört, dass jemand eines dieser Pflaster oder Kaugummis als Genussmittel bezeichnet hätte?
"Dann sollen die Hersteller einfach eine Zulassung beantragen."
Klingt vernünftig, ist es leider nicht. Denn das ist alles andere als einfach. Mit so einer Zulassung und der anschließenden Produktion ist ein immenser bürokratischer Aufwand verbunden, der dazu führt, dass eine einzelne Zulassung Jahre dauern kann und sehr viel Geld verschlingt. Sowas können wirklich nur große Pharmafirmen stemmen, die schon Erfahrungen in dem Behördendschungel haben und Produktionsanlagen, die die ganzen Auflagen erfüllen. Und da eine Zulassung nur für eine Variante gilt, ist für jedes unterschiedliche Produkt eine neue Zulassung mit dem ganzen Aufwand nötig.
"Aber Nikotin ist ein Suchtmittel und hochgiftig."
Das wird seit Jahren von jeder Kanzel gepredigt, aber kann man das wirklich so absolut und grundsätzlich sagen?
Schon Parazelsus wußte: Erst die Dosis macht das Gift.
Zu den "Ketzern" gehören auch einige nomierte Wissenschaftler. Selbst bei den Pflastern & co. kann man nachlesen, dass das Nikotin darin NICHT süchtig macht. Nanu? Dürfen die so lügen? Oder wird das teuflische Nikotin auf magische Weise durch die Apothekenpflicht von seinem Suchtpotential erlöst?
Immer wenn solche "Experten" wie Frau Dr. Martina Pötschke-Langer vom DKFZ sich zu diesem Thema auslassen, muss ich an diesen Text denken; http://www.dhmo.de/fakten.html Das Zeug klingt schrecklich gefährlich. Die Fakten sind korrekt. Sollte man sowas nicht verbieten oder wenigstens in die Apotheke verbannen? Nunja, der Text zeigt schön, wie einfach es ist, mit aufgebauschten Fakten und absurden Spekulationen aus gewöhnlichem Wasser etwas Besorgniserregendes zu machen.
Für weitere Informationen möchte ich Ihnen den ausgezeichneten Text des Herrn Mellin ans Herz legen: http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf und sein Blog http://blog.rursus.de/ , das auch in der Frage an Sie http://www.abgeordnetenwatch.de/albert_d...97.html#q376097 erwähnt wird. Er schreibt natürlich aus der Sicht eines Dampfers, aber für alle wesentlichen Fakten gibt er Verweise auf unbestreitbar objektive Quellen, die jeder Prüfung standhalten.
Natürlich beantworte ich Ihnen oder Ihren Assistenen auch gerne Fragen.
Und bitte: Keine generische Standardantwort.
So ein Text, der offenbar beschwichtigen und beruhigen soll wie dieser: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-90...33.html#q376133 löst genau das Gegenteil aus. Er hinterläßt das Gefühl, dass das Anschreiben womöglich nur bis zum passenden Stichwort überflogen wurde und ansonsten komplett ignoriert wird. Nichts gegen Copy & Paste. Das kann ein nützliches Werkzeug sein um Zeit und Arbeit zu sparen. Aber wenn es nicht passt, ist das Ergebnis wie der Versuch, einen Nagel mit einem Schwamm in die Wand zu treiben; Sehr frustrierend.
Ein kurzer Satz, der wirklich zeigt, dass die Botschaft überhaupt angekommen ist, wäre mir und vielen anderen erheblich lieber.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxx
PS: Ähnliche Texte (C&P) schicke ich auch an einige Ihrer Kollegen.
PPS: Wenn Sie mir nichts Gegenteiliges schreiben, gehe ich davon aus, dass ich Ihre Antwort veröffentlichen darf.
Mail an martin.haeusling@europarl.europa.eu
Betreff: Stellungnahme AGRI zur Tabakrichtlinie
Zitat
Guten Tag, Herr Häusling!
[...]
Für weitere Informationen möchte ich Ihnen den ausgezeichneten Text des Herrn Mellin ans Herz legen: http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf und sein Blog http://blog.rursus.de/ , das auch in der Frage an Sie http://www.abgeordnetenwatch.de/martin_h...98.html#q376098 erwähnt wird. Er schreibt natürlich aus der Sicht eines Dampfers, aber für alle wesentlichen Fakten gibt er Verweise auf unbestreitbar objektive Quellen, die jeder Prüfung standhalten.
Natürlich beantworte ich Ihnen oder Ihren Assistenen auch gerne Fragen.
Und bitte: Keine generische Standardantwort.
So ein Text, der offenbar beschwichtigen und beruhigen soll wie dieser: http://www.abgeordnetenwatch.de/gerald_h...30.html#q368030 löst genau das Gegenteil aus. Er hinterläßt das Gefühl, dass das Anschreiben womöglich nur bis zum passenden Stichwort überflogen wurde und ansonsten komplett ignoriert wird. Nichts gegen Copy & Paste. Das kann ein nützliches Werkzeug sein um Zeit und Arbeit zu sparen. Aber wenn es nicht passt, ist das Ergebnis wie der Versuch, einen Nagel mit einem Schwamm in die Wand zu treiben; Sehr frustrierend. Besonders wenn ich sowas lesen muß wie:
"Unter der Annahme, dass angesichts der Zulassung anderer nikotinhaltiger Produkte als Arzneimittel auch die e-Zigarette zugelassen werden würde, wäre die Versorgung auch in der weiteren Zukunft gesichert."
Dann frage ich mich, ob der Verfasser jetzt erschreckend naiv und ahnungslos oder ein menschenverachtender Zyniker ist.
Ein kurzer Satz, der wirklich zeigt, dass die Botschaft überhaupt angekommen ist, wäre mir und vielen anderen erheblich lieber.
[...]
Der Rest ist identisch.
. . . |
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Und noch eine:
Mail an britta.reimers@europarl.europa.eu
Betreff: Stellungnahme AGRI zur Tabakrichtlinie
Zitat
Guten Tag, Frau Reimers!
Am 25.4. geht es im AGRI-Ausschuss unter anderem um die Stellungnahme zur Tabakrichtlinie.
Am 26.4. ist Abgabeschluß für Änderungsanträge zu dieser Stellungnahme.
An Ihrer Antwort http://www.abgeordnetenwatch.de/britta_r...01.html#q376101 kann ich erkennen, dass Sie sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben. Ich brauche Sie sicher nicht daran zu erinnern, dass es hier um die Gesundheit von Millionen Bürgern geht und Sie als Mitglied dieses Ausschusses auch für die Stellungnahme verantwortlich sind, die in Ihrem Namen abgegeben wird.
Darum möchte ich Ihnen noch ein paar Gedanken zu Punkten mitgeben, die mir besonders wichtig erscheinen.
In dem unsäglichen Standardtext der grünen Fraktion (z.b. hier: http://www.abgeordnetenwatch.de/rebecca_...76.html#q369276 ) kann man gut erkennen, was viele über die Apothekenpflicht zu denken scheinen:
"Na und? Dann gibt's die Dinger halt in der Apotheke, genau wie die ganzen Pflaster, Kaugummis und Inhaler"
Doch das ist genau der Trugschluß, zu dem Sie einige der "Experten" verleiten wollen. Dadurch, dass immer wieder und ausschließlich darüber diskutiert wird, ob sich die e-Zigarette zur "Entwöhnung" eignet, wird sie in eine Ecke gedrängt, in die sie nicht gehört.
Es handelt sich hier um ein nikotinhaltiges Genussmittel, das endlich eine für viele Raucher brauchbare Alternative zur Tabakzigarette darstellt. Erst durch die Vielfalt an verfügbaren Aromen und Geräten, die es jedem Benutzer erlaubt, genau die Kombinationen zu wählen, die seinen individuellen Bedürfnissen und Vorlieben entgegenkommen, ist sie dem Tabak überlegen. Wenn diese Vielfalt durch Zwangsklassifizierung als "Medikament" eliminiert wird, wird es zu dem, was immer behauptet wird: Ein weiteres, extrem teures, aber untaugliches Produkt zur "Entwöhnung". Oder haben Sie schon mal gehört, dass jemand eines dieser Pflaster oder Kaugummis als Genussmittel bezeichnet hätte?
"Dann sollen die Hersteller einfach eine Zulassung beantragen."
Klingt vernünftig, ist es leider nicht. Denn das ist alles andere als einfach. Mit so einer Zulassung und der anschließenden Produktion ist ein immenser bürokratischer Aufwand verbunden, der dazu führt, dass eine einzelne Zulassung Jahre dauern kann und sehr viel Geld verschlingt. Sowas können wirklich nur große Pharmafirmen stemmen, die schon Erfahrungen in dem Behördendschungel haben und Produktionsanlagen, die die ganzen Auflagen erfüllen. Und da eine Zulassung nur für eine Variante gilt, ist für jedes unterschiedliche Produkt eine neue Zulassung mit dem ganzen Aufwand nötig.
"Aber Nikotin ist ein Suchtmittel und hochgiftig."
Das wird seit Jahren von jeder Kanzel gepredigt, aber kann man das wirklich so absolut und grundsätzlich sagen?
Schon Parazelsus wußte: Erst die Dosis macht das Gift.
Zu den "Ketzern" gehören auch einige nomierte Wissenschaftler. Selbst bei den Pflastern & co. kann man nachlesen, dass das Nikotin darin NICHT süchtig macht. Nanu? Dürfen die so lügen? Oder wird das teuflische Nikotin auf magische Weise durch die Apothekenpflicht von seinem Suchtpotential erlöst?
Immer wenn solche "Experten" wie Frau Dr. Martina Pötschke-Langer vom DKFZ sich zu diesem Thema auslassen, muss ich an diesen Text denken; http://www.dhmo.de/fakten.html Das Zeug klingt schrecklich gefährlich. Die Fakten sind korrekt. Sollte man sowas nicht verbieten oder wenigstens in die Apotheke verbannen? Nunja, der Text zeigt schön, wie einfach es ist, mit aufgebauschten Fakten und absurden Spekulationen aus gewöhnlichem Wasser etwas Besorgniserregendes zu machen.
Für weitere Informationen möchte ich Ihnen den ausgezeichneten Text des Herrn Mellin ans Herz legen: http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf und sein Blog http://blog.rursus.de/ , das auch in der Frage von Herrn Jotzat erwähnt wird. Er schreibt natürlich aus der Sicht eines Dampfers, aber für alle wesentlichen Fakten gibt er Verweise auf unbestreitbar objektive Quellen, die jeder Prüfung standhalten.
Natürlich beantworte ich Ihnen oder Ihren Assistenen auch gerne Fragen.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxx
PS: Ähnliche Texte (C&P) schicke ich auch an einige Ihrer Kollegen.
PPS: Wenn Sie mir nichts Gegenteiliges schreiben, gehe ich davon aus, dass ich Ihre Antwort veröffentlichen darf.
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Mail an ulrike.rodust@europarl.europa.eu
Betreff: Stellungnahme AGRI zur Tabakrichtlinie
Zitat
Guten Tag, Frau Rodust!
[...]
Für weitere Informationen möchte ich Ihnen den ausgezeichneten Text des Herrn Mellin ans Herz legen: http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf und sein Blog http://blog.rursus.de/ , das auch in der Frage an Sie http://www.abgeordnetenwatch.de/ulrike_r...02.html#q376102 erwähnt wird.
Er schreibt natürlich aus der Sicht eines Dampfers, aber für alle wesentlichen Fakten gibt er Verweise auf unbestreitbar objektive Quellen, die jeder Prüfung standhalten.
Natürlich beantworte ich Ihnen oder Ihren Assistenen auch gerne Fragen.
Und bitte: Keine generische Standardantwort.
So ein Text, der offenbar beschwichtigen und beruhigen soll wie dieser: http://www.abgeordnetenwatch.de/jan_phil...74.html#q367174 löst genau das Gegenteil aus. Er hinterläßt das Gefühl, dass das Anschreiben womöglich nur bis zum passenden Stichwort überflogen wurde und ansonsten komplett ignoriert wird. Nichts gegen Copy & Paste. Das kann ein nützliches Werkzeug sein um Zeit und Arbeit zu sparen. Aber wenn es nicht passt, ist das Ergebnis wie der Versuch, einen Nagel mit einem Schwamm in die Wand zu treiben; Sehr frustrierend.
Besonders schlimm finde ich bei diesem Standardtext der grünen Fraktion, dass der Verfasser entweder unglaublich naiv und ahnungslos oder ein menschenverachtender Zyniker ist.
Ein kurzer Satz, der wirklich zeigt, dass die Botschaft überhaupt angekommen ist, wäre mir und vielen anderen erheblich lieber.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Schmidt
PS: Ähnliche Texte (C&P) schicke ich auch an einige Ihrer Kollegen.
PPS: Wenn Sie mir nichts Gegenteiliges schreiben, gehe ich davon aus, dass ich Ihre Antwort veröffentlichen darf.
Das sollte erstmal reichen. Jetzt haben Vertreter jeder der Fraktionen diesen Brief.
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Norbert, ich ziehe meinen . Dein Engagement ist beispielhaft.
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