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Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
#226 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Zitat von Hanisch im Beitrag #225
Also - die Wirkungsweise des Nikotins ist ja hinreichend erforscht,
und ich glaube nicht zu "verlieren" wenn ich nicht gegen Aussagen von 1970 kämpfe, die heute keiner mehr glaubt.
Dass das Nikotin nicht das Schädlichste an der Zigarette ist - ist hinlänglich bekannt.
Dass es ein Suchtstoff ist, der eben einen guten Teil der Sucht zu Zigaretten ausmacht, zeigt sich eben beim Dampfen:
Hier werden eben sowohl die Abhängigkeit vom Erwachsenenschnuller als auch die Nikotinabhängigkeit befriedigt,
nicht aber z.B. die Abhängigkeit von MAO-Hemmern (die eben eine weitere Suchtproblematik mit sich bringen).
Das Suchtpotential von über das Dampfen aufgenommene Nikotin ist wohl deutlich geringer als beim Rauchen,
die Münchner Studie belegt das ja, da eben beim Dampfen der Kick des schnell ansteigenden Nikotinspiegels ausbleibt.
Ich für meinen Teil halte die Begrifflichkeit "Ungefährlichkeitv on Nikotin" für gefährlich.
Denn die ist leicht zu wiederlegen... man kann mit 50mg davon (und das ist echt wenig.. das ist das zwanzigstel eines Gramms) die Hälfte von nem Kilo Ratten umbringen...
Ich würde also meinen, dass das Nikotin sicherlich nicht die Wurzel allen Übels ist,
aber auch nicht unbedingt ein "ungefährlicher Heilsbringer"...
Vielmehr sehe ich es als einen Stoff, auf den ein Raucher eben nicht so leicht verzichten kann...
der allerdings für einen Nichtraucher eine weitaus geringere Attraktivität haben dürfte.
Im Leben ist nichts ungefährlich, dass über die Straße gehen kann lebensgefährlich sein, Alkohol ist sehr gefährlich und trotzdem wird es in riesigen Mengen und Stärken verkauft, auch die Muskatnuss ist sehr gefährlich bei Überwürzung und das kann schnell passieren und trotzdem kann man dieses Gewürz in rauen Mengen kaufen und warum kann man das?
Aus dem einfachen Grund, weil man dem Konsumenten hier eine gewisse eigenständige Beurteilungsfähigkeit zutraut und das soll bei Nikotin plötzlich nicht funktionieren?
Natürlich braucht man kein Nikotin um ein glücklicher Mensch zu werden und man braucht auch keinen Alkohol dzu sowie auch ein verzicht auf die Muskatnuss das Leben nicht einschränken würde. Auch braucht man keinen Kaffee oder Tee oder Kuchen oder Bratkartoffeln um glücklich zu sein und ....
Du hast bestimmt schon gemerkt worauf ich hinaus will, es geht nicht darum irgentewas zu verharmlosen, sondern einzig darum aufzuzeigen, Das die Begrifflichkeit gefährlich, willkürlich gezogen werden kann, ohne den entsprechenden Kontext hinzu zu fügen. die Öffentlichkeit wird mit Falschmeldungen nur so überzogen und wir tröten ins gleiche Horn indem wir sagen, jo Nikotin ist ein Gift.
Ja klar ist es ein Gift, aber eine Muskatnuss ist auch giftig und steht da auf der Nuss oder auf der Verpackung "Achtung giftig bitte nur in geringen Dosen würzen"? Läuft in der Öffentlichkeit ne Diskussion ob man nun das Würzen mit der Muskatnuss verbieten sollte, oder das es das Gewürz in größeren Mengen nur noch in der Apotheke bezogen werden sollte?
Was von der Politik und von der Gesundheitsindustrie in die Öffentlichkeit transportiert wird, ist unerträglich wenn man die wahren Zusammenhänge erfasst hat. Man versucht ein Genussmittel, das anfänglich auch die Sucht der Raucher befriedigen kann vom Markt zu drängen mit dem hierfür einzig möglichen Druckmittel "Nikotin ist ein Gift".
Seit dem 01.01.2012 bin ich Volldampfer. :))
Und auf Null Zigaretten zusätzlich runter.
Seit dem 09.01.12 von 20mg Nikotin auf jetzt 15mg.
Seit dem 29.01.12 von 15mg Nikotin auf jetzt 10mg.
Seit dem 15.04.12 von 10mg Nikotin auf jetzt 5mg. ;)
Seit dem Sommer auf 3-4mg
3-4 ist jetzt Schluss mit, noch weniger und ich hör auf zu Dampfen.^^
#227 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
#228 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Hallo,
habe heute Antwort erhalten. Hat mich gewundert, das ging recht schnell und war auch keine null acht fünfzehn Antwort.
Nur leider war eigentlich nichts neues drin. Das Übliche, von wegen es sei ja erst ein Vorschlag und die erste Beratung des Themas finde am 25. Februar statt. Das einzige was mich recht verwundert hat war,
Wichtig zu erwähnen ist auch, dass der Vorschlag das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht betrifft. Die Entscheidung, ob rauchfreie Räume in öffentlichen Plätzen, wie beispielsweise Gaststätten eingeführt werden, unterliegt den Mitgliedstaaten
heißt das jetzt, das doch jedes Mitgliedsland selber entscheiden kann, wie und wo geraucht werden darf.
#229 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Zitat von divemaus im Beitrag #228
Hallo,
habe heute Antwort erhalten. Hat mich gewundert, das ging recht schnell und war auch keine null acht fünfzehn Antwort.
Nur leider war eigentlich nichts neues drin. Das Übliche, von wegen es sei ja erst ein Vorschlag und die erste Beratung des Themas finde am 25. Februar statt. Das einzige was mich recht verwundert hat war,
Wichtig zu erwähnen ist auch, dass der Vorschlag das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht betrifft. Die Entscheidung, ob rauchfreie Räume in öffentlichen Plätzen, wie beispielsweise Gaststätten eingeführt werden, unterliegt den Mitgliedstaaten
heißt das jetzt, das doch jedes Mitgliedsland selber entscheiden kann, wie und wo geraucht werden darf.
Ja klar, so war es schon immer und wird immer so bleiben. Das hat nicht mit der EU-Tabakrichtlinie zu tun, ist was ganz anderes.
Aber kannst Du evtl. etwas näher auf dieses Datum: 25. Februar eingehen? Was soll da stattfinden? An wen hast Du genau geschrieben?
(sorry für die Fragen)
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#230 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
#231 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Zitat von divemaus im Beitrag #230
also ich habe an Frau Dr. Anja Weisgerber (CSU) geschrieben. Genaue Antwort könnt Ihr auf abgeordnetenwatch.de nachlesen.
Darf hier ja leider die Antwort nicht einfügen.
Danke habs gefunden
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#232 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
#233 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Zitat von divemaus im Beitrag #232
kannst du denn was mit der Antwort anfangen?
Ja klar, das Datum steht endlich mal, bisher kamen ähnliche Antworten, dass im Februar eine Expertenanhörung stattfinden wird, nun haben wir ein fixes Datum.
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#234 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Also Daniel Caspary hat mir eigentlich auch recht fix geantwortet,
dass er sich mal einlesen will, aber eben grad mobil online ist (Fratzenkladde halt)
Klar geht es durchaus darum, die Giftigkeit von Nikotin zu relativieren...
Aber dafür darf man sie eben nicht bestreiten...
Nikotin ist ein Suchtmittel und giftig, ja..
Coffein zum Beispiel auch.
#235 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
#236 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
#237 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Zitat von Hanisch im Beitrag #234
Klar geht es durchaus darum, die Giftigkeit von Nikotin zu relativieren...
Ich schreibs doch noch mal. Die Giftigkeit von Nikotin ist ein Nullargument. Jeder stirbt, der dem Körper seine täglichen Gifte, darunter Vitamine und Spurenelemente vorenthält. "Kein Ding ist ohn(e) Gift, nur die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist".
Zitat von Hanisch im Beitrag #234
Nikotin ist ein Suchtmittel (...)
Coffein zum Beispiel auch.
Nikotin ist kein Suchtmittel. Suchtauslösende Stoffe dürfen nicht zur Bekämpfung einer Sucht verwendet werden. Das wäre medizinischer Unfug.
Auf jeder Brötchentüte steht, dass man sich mit Nikotin die Tabaksucht abgewöhnen kann. Und, dass man sich keine Nikotinsucht dafür einfängt.
(Ich wage eine Prognose: gleich kommt wieder der Spruch vom gebundenen Nikotin)
Tabak ist ein Suchtmittel und das muss deklariert werden.
Nikotin ist kein Suchtmittel deswegen steht nirgendwo auf Nur-Nikotin-Produkten Suchtmittel darauf.
Das bestimmte die EU so.
Koffein ist kein Suchtmittel.
Und natürlich ist Nikotin für echte Dampfer ein Genussmittel. Zumindest meiner Meinung nach.
#238 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Zitat von Steamengineer im Beitrag #237
Nikotin ist kein Suchtmittel. Suchtauslösende Stoffe dürfen nicht zur Bekämpfung einer Sucht verwendet werden. Das wäre medizinischer Unfug.
Auf jeder Brötchentüte steht, dass man sich mit Nikotin die Tabaksucht abgewöhnen kann. Und, dass man sich keine Nikotinsucht dafür einfängt.
(Ich wage eine Prognose: gleich kommt wieder der Spruch vom gebundenen Nikotin)
Tabak ist ein Suchtmittel und das muss deklariert werden.
Nikotin ist kein Suchtmittel deswegen steht nirgendwo auf Nur-Nikotin-Produkten Suchtmittel darauf.
Das bestimmte die EU so.
um mal aus Quellen zu Zitieren, die Du gerne Anführst:
Beipackzettel Nicorette 15mg TX-Pflaster:
Zitat
Während der Behandlung mit Nicorette TX Pflaster 15 mg sollten Sie nicht rauchen oder auf
andere Weise Nicotin zu sich nehmen, da Ihrem Körper sonst zu viel Nicotin zugeführt werden
könnte. Dadurch könnten Sie stärker nicotinabhängig werden und Ihren Versuch, das Rauchen
aufzugeben, gefährden. Darüber hinaus kann es zu Überdosierungen kommen.
Sprich - Nikotinsucht ist hier deutlich angegeben, zudem
Zitat
Nicorette TX Pflaster 15 mg darf nicht angewendet werden,
• wenn Sie Nichtraucher sind.
• wenn Sie Gelegenheitsraucher sind und eine Zigarette pro Tag oder seltener rauchen.
Und dass Suchtmittel nicht zur Suchtbehandlung eingesetzt werden.. naja - da nehmen wir jetzt mal Methadon als Beispiel...
Auf meinem Bier steht auch nicht "SUchtmittel" drauf - und bei Alkohol müssen wir uns da wohl bitte nicht streiten - oder ?
Koffein ist im übrigen klar vom Gesetzgeber reglementiert:
infos koffein - von nem Cola-Hersteller
da war ja beim populär werden der Energy-Drinks eine heiße Debatte drum...
Koffeintabletten sind im übrigen Apothekenpflichtig, soweit ich weiß...
Zitat
Ich schreibs doch noch mal. Die Giftigkeit von Nikotin ist ein Nullargument. Jeder stirbt, der dem Körper seine täglichen Gifte, darunter Vitamine und Spurenelemente vorenthält. "Kein Ding ist ohn(e) Gift, nur die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist".
Richtig.
aber genau deshalb ist es ja auch dämlich, die Giftigkeit oder Gefährlichkeit zu bestreiten.
(zumal eben dafür klare Definitionen herrschen, was Chemikalien angeht)
Niko-Liquid fällt halt nicht unter "Lebensmittel" - weil nicht zur oralen Aufnahme geeignet,
sondern deklarationspflichtig toxisch.
Dementsprechend liegt klar im Sinne des Gesetzgebers, es erstmal in irgendwas bestehendes einzuordnen --> da passen eben Arzneimittel
(da gibt's ja schon welche, wo auch Nikotin drinne ist)
Ein "Tabakprodukt" ist's eben nicht - die mag man eh nicht so gerne, sind sehr unpopulär geworden - aber iss halt kein Tabak drinne...
und die Regulierung wär dämlich, weil dann dürften keine Aromen zugesetzt werden...
Also wenn nicht Arzneimittel, dann müsste der Gesetzgeber ja eine eigene Gesetzgebung zum Dampfen entwickeln...
(ob das gutgeht weiß man dann auch nicht)
Aber irgendeine Regelung ist eben aus Sicht des Gesetzgebers notwendig...
und meines Achtens auch wünschenswert...
dann auf Dauer dürfte es auch für Händler nicht toll sein, ein Produkt in einer Grauzohne, unbeachtet vom Gesetzgeber zu vertreiben...
#239 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Hi,
habe mich ein wenig im www umgesehen und eine interessante Antwort auf einen Artikel der ezigarette und der Einstufung als Arzneimittel gelesen. Der Autor war wohl vom Fach.
Hier ist er:
Die ganze Arzneimittelgeschichte ist eigentlich recht simpel: Sobald etwas dazu geeignet ist, etwas zu HEILEN ist es ein Arzneimittel.
Eine alleinige pharmakologische Wirkung reicht da bei weitem nicht aus! Wenn es nur um das “Pharmakologisch” gehen würde, dann wäre selbst unser Frühstücksei ein Arzneimittel und die Schale ein Arzneimittelapplikator.
Leider wird dies vom BfArM ( Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte ) immer wieder vergessen und es kommt immer wieder (natürlich auf Kosten des Steuerzahlers) zu Prozessen, die bis vor den Europäischen Gerichtshof ausgefochten werden. Sobald das BfArM mal begreift, dass die HEILEIGENSCHAFT das vordringliche Argument ist, könnten solche teuren ( und unsinnigen ) Prozesse endlich mal vermieden werden.
Obwohl… das BfArM weiss eigentlichh sehr gut Bescheid: Die zuständige Fachapothekerin für Arzneimittelinformationen vom BfArM hat am Mittwoch, 27. Mai 2009 ( und damit lange vor der jetzt aufgetretenen Polemik und Arzneimittelfrage ) das folgende über das Nikotin (in einer E-Zigarette) geschrieben Zitat:
“Hauptkriterium für die Einstufung als Funktionsarzneimittel ist sicherlich die pharmakologische Wirkung des Produktes. Nicotin als pharmakologisch wirkender Stoff stellt alleine noch kein Arzneimittel dar.”
Quelle: BfArm-Stellungnahme aus Mai 2009
Merke: Wenn eine Heilmitteleigenschaft fehlt, dann ist es kein Arzneimittel!
Die E-Zigarette heilt nichts und normalerweise behauptet auch kein Händler, dass sie etwas heilen würde ( in der Regel wird sie als Genussmittel angepriesen ).
Ergo: Sie ist weder ein Arzneimittel nach der Funktion noch nach der Präsentation.
Einer E-Zigarette fehlt sowohl die Funktions- als auch die Präsentationsarzneimitteleigenschaft.
Simpel, oder?
Aber genau dieses “Funktionarzneimittel” sieht Frau Steffens in der E-Zigarette – Wenn das wirklich mal durchkommen sollte, ist dass das Ende der E-Zigarette: Eine langjährige Studienreihe um eine Heilwirkung zu beweisen, wird es nämlich NIE geben… Eben weil ihr eine Heileigenschaft völlig abgeht!
Kannte ich auch noch nicht.
Vielleicht kann man das verwenden.
#240 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Macht es mit der Eu-richtlinie nicht einfacher - weil der Gesetzgeber wohl kaum Probleme damit hat, bei einem Genussmittel den Wirkstofgehalt einzugrenzen. (z.B. bei energy-Drinks den Coffeingehalt)
Dementsprechend kann man sicherlich lange Prozesse darüber führen,
ob die Funktion die Zigarette zu ersetzen (wozu es eben einen höheren Nikotingehalt als die 4mg/ml braucht),
als eine Heilung von der Tabaksucht gesehen wird, mit eben weiteren positiven "Heilsamen" Nebenwirkungen,
die durch den Verzicht auf Tabakkonsum mit sich kommen.
Meines Achtens kann die Argumentation hier die sein, dass die E-Zigarette eben als Alternative zur Zigarette auf dem freien Markt als vergleichbares Genussmittel erhältliches Produkt die Möglichkeit hat, eben für Raucher eine echte Alternative darzustellen, und so gerade auch die Raucher erreiechen kann, die keinen Willen zur "Heilung" haben.
#241 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Zitat von Hanisch im Beitrag #240
Macht es mit der Eu-richtlinie nicht einfacher - weil der Gesetzgeber wohl kaum Probleme damit hat, bei einem Genussmittel den Wirkstofgehalt einzugrenzen. (z.B. bei energy-Drinks den Coffeingehalt)
Dementsprechend kann man sicherlich lange Prozesse darüber führen,
ob die Funktion die Zigarette zu ersetzen (wozu es eben einen höheren Nikotingehalt als die 4mg/ml braucht),
als eine Heilung von der Tabaksucht gesehen wird, mit eben weiteren positiven "Heilsamen" Nebenwirkungen,
die durch den Verzicht auf Tabakkonsum mit sich kommen.
Meines Achtens kann die Argumentation hier die sein, dass die E-Zigarette eben als Alternative zur Zigarette auf dem freien Markt als vergleichbares Genussmittel erhältliches Produkt die Möglichkeit hat, eben für Raucher eine echte Alternative darzustellen, und so gerade auch die Raucher erreiechen kann, die keinen Willen zur "Heilung" haben.
Für eine Argumentation hab ich was im Netz nach langer Suche was fundiertes gefunden und einen Artikel daraus gemacht. Sehr interessante Studie und vor allem könnte man die Schlussfolgerung die ich daraus gezogen habe, als Argumentationsgrundlage für die Briefe an die EU Parlamentarier nehmen.
Hier zum Artikel. http://solwand.blog.de/2013/01/11/studie...chtig-15418141/
Seit dem 01.01.2012 bin ich Volldampfer. :))
Und auf Null Zigaretten zusätzlich runter.
Seit dem 09.01.12 von 20mg Nikotin auf jetzt 15mg.
Seit dem 29.01.12 von 15mg Nikotin auf jetzt 10mg.
Seit dem 15.04.12 von 10mg Nikotin auf jetzt 5mg. ;)
Seit dem Sommer auf 3-4mg
3-4 ist jetzt Schluss mit, noch weniger und ich hör auf zu Dampfen.^^
#242 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
#243 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Zitat von FrankyW im Beitrag #242
warum wollen wir dann mehr als 4mg/ml Nikotin in unseren Liquids?
Was heißt hier wollen, ich brauchs nicht. Es geht mir persönlich mittlerweile so, das ich weiß, dass ich den Absprung mit dieser 4mg Regelung nicht geschafft hätte, gegen diese Lügerei gegen das Dampfen steh ich auf. Und es geht doch klar aus der Studie hervor, dass die Enzymhemmer die Sucht auslösen und bis wieder alles im Gleichgewicht ist, eine gewisse Zeit vergeht. Deswegen braucht es ne Weile, und auch höhere Dosen an Nikotin, um den Suchtdruck zu umgehen, bis wieder alles im grünen Bereich ist. Das erklärt auch, das manche Menschen von jetzt auf gleich es schaffen auch ohne Hilfsmittelchen, vom Rauchen weg zu kommen. Manche schaffen es selbst mit der Dampfe nicht. Und glaub man ja, das die Zigarettenindustrie schon daran arbeitet, die Tabaksucht so zu verstärken, das selbst mit den wunderbarsten Dampfis ein Absprung sogut wie unmöglich werden wird.
Seit dem 01.01.2012 bin ich Volldampfer. :))
Und auf Null Zigaretten zusätzlich runter.
Seit dem 09.01.12 von 20mg Nikotin auf jetzt 15mg.
Seit dem 29.01.12 von 15mg Nikotin auf jetzt 10mg.
Seit dem 15.04.12 von 10mg Nikotin auf jetzt 5mg. ;)
Seit dem Sommer auf 3-4mg
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#244 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Zitat von Paniko Tin im Beitrag #243
Und glaub man ja, das die Zigarettenindustrie schon daran arbeitet, die Tabaksucht so zu verstärken, das selbst mit den wunderbarsten Dampfis ein Absprung sogut wie unmöglich werden wird.
.... ja,ja, Harnstoff und Ammoniak und das Nikotin geht super schnell ins Hirn...
was ich aber sagen wollte ist, dass das Argument auch von unseren gesundheitsapostolischen Gegnern genutzt werden kann, so im Stiel "seht Ihr, wenn Nikotin nicht süchtig macht langt für Euer Spielzeug ja 4mg/ml vollkommen aus..... und die "Pseudosuchties sollen in die Apotheke gehen" - nicht Nett, aber so ist das mit den Argumenten
Ich befürchte das an dem Thema 4mg/ml sich nicht viel bewegen wird (ok - da Nicorette 4mg Kaugummies verkauft, und man sich wohl daran orientiert hat, könnte noch ein wenig spiel nach oben sein) Eine Vervielfachung des Grenzwertes wird die EU aus Gründen eines Glaubwürdigkeitsverlustes nicht akzeptieren. Selbst eine Verdoppelung der Grenzwerte wird sie nicht hinnehmen wollen. Das Thema Verkaufs/Verbrauchseinheit hingegen wird fallen - das bedeutet auch künftig Liquids in 10ml Flaschen (na ja mit gewissen Auflagen oder eventuell nur noch 5ml Flaschen -> siehe tödliche Dosis) geben wird. Vielleicht, mit etwas Glück und unserem Gegenwind wird der Grenzwert auf "unter 8mg/ml" fest gelegt (d.h. 7,9mg/ml als zulässige Höchstmenge)
#245 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
#246 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Das ist mir schon klar, dass die es verhindern werden und auch dieses Argument anführen werden. Aber sie schießen sich dabei selber ins Knie, weil auch Alkoho wahlweise als Genuss und Medizin verkauft wird und Alkohol ist ja nachweißlich süchtig machend und auch ein starkes Gift. Zudem ist die Nikorette zt bis auf 15mg N. ausgelegt mit dem schönen Zusatz der Rauchentwöhnung. Das ganze wird sowieso nur vor den Gerichten letztendlich zu klären sein denk ich mir, es sei denn die EU abgeortneten lassen sich nicht alles bieten. Da wurden schon von der Kommission beschlossene Sachen nicht unterzeichnet bis das eine vernünftige Änderung vorgenommen wurde. Erinnere mich da an Datenspeicherung bzw Datenweitereichung an die Amis, da war doch mal was?
Seit dem 01.01.2012 bin ich Volldampfer. :))
Und auf Null Zigaretten zusätzlich runter.
Seit dem 09.01.12 von 20mg Nikotin auf jetzt 15mg.
Seit dem 29.01.12 von 15mg Nikotin auf jetzt 10mg.
Seit dem 15.04.12 von 10mg Nikotin auf jetzt 5mg. ;)
Seit dem Sommer auf 3-4mg
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#247 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Hallo,
heute habe ich eine erste Antwort auf meine Schreiben an die EU-Abgeordneten erhalten.
Frau Kammerevert schrieb folgendes:
"vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mir Ihre Sorge um den Richtlinienvorschlag der Kommission vom 9.12.2012 zur geplanten Revision der EU-Tabakproduktrichtlinie 2001/37/EG mitteilen. Ich habe Ihre Argumente zur Kenntnis genommen und an den Vorsitzenden des sich mit dieser Thematik inhaltlich befassenden Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Herrn Matthias Groote (SPD), weitergeleitet. Der Gesetzgebungsprozess befindet sich noch in den Anfängen. Bislang sind noch nicht einmal die zuständigen Berichterstatter der Fraktionen im Ausschuss benannt, dem ich selbst nicht angehöre und insofern auch nicht unmittelbar in die Fachdiskussionen eingebunden bin. Daher kann ich Ihnen zu jetzigen Zeitpunkt nur Grundsätzliches zu dieser Problematik mitteilen.
Die aktuelle Tabakrichtlinie der Europäischen Union stammt aus dem Jahre 2001. Sie legt Höchstwerte für Stoffe wie Nikotin, Teer und Kohlenstoffmonoxid in Zigaretten fest und verpflichtet die Hersteller, Gesundheitswarnhinweise auf den Packungen anzubringen.
Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie diskutierte die Generaldirektion Gesundheit (SANCO) der EU-Kommission vom 24. September bis zum 17. Dezember 2010 öffentlich in einer Online-Konsultation u.a. neue Maßnahmen:
- verpflichtende Bildwarnhinweise
- vergrößerte Warnhinweise bis zu 100% einer Packungsseite
- standardisierte Verpackungen
- Einschränkung der Verwendung von Zusatzstoffen
- Ausdehnung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf neue Produkte
Seit Juli 2011 liegen die Ergebnisse der Konsultation vor: Insgesamt wurden 85.513 Einwendungen eingereicht. Das ist ein Rekord. Noch nie wurde bei einer EU-Konsultation eine vergleichbar hohe Zahl erreicht. 96 Prozent der Einwendungen kamen von EU-Bürgern, was ein klares Zeichen für das starke öffentliche Interesse an dem Thema ist.
Sollten sich in diesem Jahr noch das Europäische Parlament und Ministerrat einigen, müssen die Mitgliedstaaten die geänderten Bestimmungen innerhalb einer Frist von wahrscheinlich etwa zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Mit einer Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist somit nicht vor 2015 zu rechnen.
In der Tat schlägt die Kommission vor, dass nur elektronische Zigaretten, deren Nikotingehalt unter einer Schwelle von 4mg liegt, weiterhin frei vermarktet werden dürfen, aber wie alle anderen Tabakerzeugnisse mit Warnungen vor Gesundheitsrisiken versehen sein müssen. Produkte, deren Nikotingehalt oberhalb dieser Schwelle liegt, sollen - so der Vorschlag - nur dann weiterhin zulässig sein, wenn sie als Arzneimittel zugelassen sind. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Vorschlag in Parlament diskutiert werden wird und ob sich hierfür eine Mehrheit findet.
Für mich ist in der gesamten Diskussion entscheidend, dass wir das berühmte "Kind nicht mit dem Bade ausschütten". Gesundheitsschutz ja – Bevormundung der Bürger nein. Einheitsanzeigen und -verpackungen oder maximalzulässige freiverkäufliche Mengen an Nikotin lösen aus meiner Sicht nicht das Problem nicht das Problem. Um die Menschen, vor allem auch Jugendliche vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens zu warnen, ist aus meiner Sicht eine konsequente Aufklärung nötig. Insofern teile ich Ihre Auffassung.
Falls Sie noch weitere Fragen zur Novelle der Tabakrichtlinie haben, empfehle ich Ihnen, sich direkt an meine Kollegen Matthias Groote zu wenden. Seine E-Mail lautet matthias.groote@europarl.europa.eu. Außerdem empfehle ich Ihnen die Pressememo der Europäischen Kommission http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-12-1005_de.htm
Mit den besten Grüßen
Petra Kammerevert, MdEP"
Soviel dazu, sehr viel Ahnung hat sie anscheinend nicht und ausaagekräftig war die Antwort auch nicht.
Gerade als EU-Abgeordnete sollte sie sich mal darüber schlau machen, dass es einen Unterschied zwischen einer Zigarette und der E-Zigarette gibt. Aber anscheinend hat man wichtigeres zu tun. Hauptsache das Gehalt ist pünktlich da.
#248 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Zitat von Theop im Beitrag #247
Soviel dazu, sehr viel Ahnung hat sie anscheinend nicht und ausaagekräftig war die Antwort auch nicht.
Gerade als EU-Abgeordnete sollte sie sich mal darüber schlau machen, dass es einen Unterschied zwischen einer Zigarette und der E-Zigarette gibt. Aber anscheinend hat man wichtigeres zu tun. Hauptsache das Gehalt ist pünktlich da.
so schlecht finde ich die Antwort nicht. Immerhin geht sie mit der Meinung konform, dass eine "Überregulierung" nicht im Sinne der EU-Bürger ist. Ich finde es jetzt auch nicht schlimm, wenn die gute Frau zu gibt, dass sie keine Ahnung hat. Besser als wenn sie das Halbwissen und den Dilettantismus des BfR und des DKFZ teilen würde. Ihre Zweifel, als SPD Abgeordnete, ob die Grenzwerte überhaupt durch das Parlament gehen, finde ich interessant.
#249 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Ich hab mir jetzt mal alles hier durchgelesen und eines ist mir noch unklar:
Diese 2mg Grenze pro Verkaufseinheit... Wenn ich jetzt eine Packung Tabak habe (40g) und darauf steht, eine gerollte Zigarette (ca 0,75g) hat 1,0mg Nikotin. Also sind in einer Packung ~53 Zigaretten á 1,0mg -> insgesamt 53mg Niktotin pro Tabakpackung. Wie verträgt sich das mit der 2mg-Grenze??
Wo ist mein Denkfehler?
#250 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Zitat von Gartenjoe im Beitrag #249
Ich hab mir jetzt mal alles hier durchgelesen und eines ist mir noch unklar:
Diese 2mg Grenze pro Verkaufseinheit... Wenn ich jetzt eine Packung Tabak habe (40g) und darauf steht, eine gerollte Zigarette (ca 0,75g) hat 1,0mg Nikotin. Also sind in einer Packung ~53 Zigaretten á 1,0mg -> insgesamt 53mg Niktotin pro Tabakpackung. Wie verträgt sich das mit der 2mg-Grenze??
Wo ist mein Denkfehler?
Das die 2mg Grenze nicht für Tabakprodukte sondern nur für NCP (Nicotin Containing Products) gilt -> also u.a. für e-Zigaretten
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