Vorschlag wie die Petition mehr Beachtung findet und mehr Unterschriften bekommt

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19.01.2013 10:58 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2013 10:59)
#26
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Ich habe gestern einen Shop kontaktiert und gefragt, ob sie bereit wären, etwas auf ihrer Seite zu posten und auch die Petition zu unterstützen. Der Shopinhaber gab an, er hätte die Petition unterzeichnet, ansonsten würde er nichts tun, denn
1. würde das Neukunden abschrecken (das mag sein, aber was nutzt es, wenn man dafür bald keine Altkunden mehr hat, weil das Dampfen ausstirbt?)
2. hätte das alles eh keinen Wert, er wisse, wie das in der Politik laufen würde, wir hätten gegen die Lobby eh keine Chance.

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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19.01.2013 11:01 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2013 11:01)
#27
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Bulliveteran

vape4me hat einen Unterschriftenaufruf auf der Startseite

Gruss Ralf

Der mit den Hühnern zu Bett geht...
.


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19.01.2013 11:06
#28
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Wie gesagt, ich würde gerne übernehmen, die Händler zu kontaktieren, aber dazu sollte ein Schreiben angeboten werden, was sie veröffentlichen können.
Sollen wir das von Hanisch nehmen? Ich wäre aber froh, es würden mal ein paar mehr Leute hier ihre Meinung dazu kundtun, nicht dass das wieder sowas von Alleingang hat, von dem ich vorhin schrieb, dass er der Sache nicht dienlich sei. Leider bekomme ich auf solche grundlegenden Fragen gar keine Antworten. Überlest ihr sowas oder habt ihr keine Meinung dazu oder woran liegt's?

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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19.01.2013 11:09 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2013 11:10)
#29
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Zitat von badboyjoey im Beitrag #27
vape4me hat einen Unterschriftenaufruf auf der Startseite


Ich bin blind, hab's gefunden!

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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19.01.2013 11:21 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2013 11:27)
#30
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ich finde auch "alleingänge" gut !! ehrlich gesagt bin ich jedem dankbar, der aktiv ist und wo ich mich ranhängen kann

kaimichael hatte diesen brief an die fdp geschrieben, wo man mit unterschreiben konnte, fand ich gut.
wenn du also die shops anschreiben möchtest und vielleicht daran auch unterschriften anhängen möchtest, was soll das schaden?? schaden kann nur, wenn diese vorlage durchkommt....


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19.01.2013 11:34
#31
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Naja, ich fände es besser, Kräfte sinnvoll zu bündeln.

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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19.01.2013 11:37
avatar  Theop
#32
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hallo,

Moment bin ich zwar beruflich etwas eingebunden, versuche aber jede frei Minute, Infos zu sammeln.
Was mir mal so durch den Kopf ging. Im Video von philgood (14. oder 16.01.2013, das von 18 minuten über die trl) konnte er nichts dazu sagen bzw. wusste nicht, warum man die Mengenbegrenzung auf 4 mg festlegen will.
Ich habe da mal folgendes in der wikipedia gelesen:

Das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum empfiehlt daher
bei Kindern eine ärztliche Konsultation erst, wenn mehr als zwei Zigaretten verschluckt worden sind oder
Vergiftungssymptome (wie Erbrechen, Hautrötungen, Blässe, Unruhe) auftreten.

und etwas tiefer:

Eine Zigarette enthält etwa 12 Milligramm Nicotin, also deutlich mehr als auf der Verpackung angegeben,

heisst für mich, das bei Kindern erst Probleme auftauchen, wenn sie mehr als 24 mg Nikotin oral zu sich genommen haben. Beim Rauchen oder dampfen ist die Aufnahmemenge ja wesentlich geringer.
Vielleicht kann man das später mal verwenden.

2. vielleicht könnten wir uns mal an sat1, akte2013, wenden. Was haltet Ihr davon, ging mir mal so durch den Kopp.
Wenn nicht, macht nichts, war nur so ein Gedanke.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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19.01.2013 11:40
#33
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gebündelt sind die schon bei der ig-de, denke ich.

durch die breite streuung "nervt" man doch viel mehr, bringt sich immer wieder in erinnerung und erreicht dadurch mehr personen.

wenn shops z.b. öfter angeschrieben werden, ändern sie vielleicht mal was


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19.01.2013 11:40
avatar  Hanisch
#34
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Zitat von Eifelwicht im Beitrag #28
Wie gesagt, ich würde gerne übernehmen, die Händler zu kontaktieren, aber dazu sollte ein Schreiben angeboten werden, was sie veröffentlichen können.
Sollen wir das von Hanisch nehmen? Ich wäre aber froh, es würden mal ein paar mehr Leute hier ihre Meinung dazu kundtun, nicht dass das wieder sowas von Alleingang hat, von dem ich vorhin schrieb, dass er der Sache nicht dienlich sei. Leider bekomme ich auf solche grundlegenden Fragen gar keine Antworten. Überlest ihr sowas oder habt ihr keine Meinung dazu oder woran liegt's?


Das Anschreiben von mir ist jetzt weniger an die Händler gerichtet, denn zur Aussenargumentation.
Ich entwerf aber gerne noch ein Schreiben an Händler,
bin aber gerade an ner Grundlage für nen Gegenvorschlag zum bestehenden Vorschlag zu TitelIII Artikel18...


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19.01.2013 11:50
avatar  Hanisch
#35
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Zitat von Theop im Beitrag #32
hallo,

Moment bin ich zwar beruflich etwas eingebunden, versuche aber jede frei Minute, Infos zu sammeln.
Was mir mal so durch den Kopf ging. Im Video von philgood (14. oder 16.01.2013, das von 18 minuten über die trl) konnte er nichts dazu sagen bzw. wusste nicht, warum man die Mengenbegrenzung auf 4 mg festlegen will.
Ich habe da mal folgendes in der wikipedia gelesen:

Das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum empfiehlt daher
bei Kindern eine ärztliche Konsultation erst, wenn mehr als zwei Zigaretten verschluckt worden sind oder
Vergiftungssymptome (wie Erbrechen, Hautrötungen, Blässe, Unruhe) auftreten.

und etwas tiefer:

Eine Zigarette enthält etwa 12 Milligramm Nicotin, also deutlich mehr als auf der Verpackung angegeben,

heisst für mich, das bei Kindern erst Probleme auftauchen, wenn sie mehr als 24 mg Nikotin oral zu sich genommen haben. Beim Rauchen oder dampfen ist die Aufnahmemenge ja wesentlich geringer.
Vielleicht kann man das später mal verwenden.

2. vielleicht könnten wir uns mal an sat1, akte2013, wenden. Was haltet Ihr davon, ging mir mal so durch den Kopp.
Wenn nicht, macht nichts, war nur so ein Gedanke.



Die Festlegung der 4mg orientiert sich albernerweise an Nicorette und Co.
(was völlig albern ist, da eben Nicorette und Co weder tabakhaltige noch vergleichbare Produkte sind, und so nix mit der Richtlinie zu tun haben.)

1g Tabak enthält im Übrigen meinen Quellen nach bis zu 25mg Nikotin, welches allerdings nicht so leicht vom Körper aufgenommen wird, ausser es befindet sich in Lösung...
(allerdings sind die maximalen abgabemengen an Tabak ohnehin nicht begrenzt)
deutsche Erste Hilfe Seite

Hier bräuchte ich gerade eine wissenschaftliche Studie oder eine klare gesetzliche Richtlinie, die etwas über den stofflichen Nikotininhalt von Tabak besagt.


zu Punkt 2.
das wär auf alle Fälle mal interessant..
ebenso Gallileo, bzw schöner wären eigentlich die Öffentlich Rechtlichen.
Hier kann man ja eben auch mal die Dampfenden Promis schön zur Schau stellen,


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19.01.2013 11:51
#36
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Oh Hanisch, das wäre super! Wenn du es fertig hast, könnte ich die Händler kontaktieren und sie bitten, es groß auf ihrer Seite zu bringen.

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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19.01.2013 11:55
avatar  Alexxa
#37
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Zitat von Theop im Beitrag #32


2. vielleicht könnten wir uns mal an sat1, akte2013, wenden. Was haltet Ihr davon, ging mir mal so durch den Kopp.
Wenn nicht, macht nichts, war nur so ein Gedanke.




Die Idee finde ich echt gut!!!!!

Wir müssen es irgendwie schaffen, in das Bewusstsein der breiten Masse vorzudringen, um gehört zu werden.
Es gibt garantiert megaviele Leute, die sich fürs Dampfen einsetzen würden, wenn sie überhaupt davon wüssten...


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19.01.2013 12:01
#38
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Daran hatte ich auch schon gedacht, habe es aber noch im Hinterkopf behalten, da ich dachte, es wäre gut, wenn man dann auch jemanden benennen könnte, der wirklich Ahnung hat und sich für solch eine Sendung zur Verfügung stellt. Ich finde, sowas sollte ebenfalls VORHER abgeklärt sein.

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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19.01.2013 12:03
#39
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@ Hanisch,

was meinst du genau mit "stofflichen Nikotininhalt von Tabak", dann könnte ich mich bei Tante Google mal schlau machen. Ich könnte evtl auch eine Freundin kontaktieren, sie ist Ärztin, vielleicht weiß sie, wo man solche Infos bekommt.

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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19.01.2013 12:07
avatar  Alexxa
#40
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Zitat von Eifelwicht im Beitrag #38
Daran hatte ich auch schon gedacht, habe es aber noch im Hinterkopf behalten, da ich dachte, es wäre gut, wenn man dann auch jemanden benennen könnte, der wirklich Ahnung hat und sich für solch eine Sendung zur Verfügung stellt. Ich finde, sowas sollte ebenfalls VORHER abgeklärt sein.


Vielleicht würde der Phil (Philgood) sich für sowas ja zur Verfügung stellen.


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19.01.2013 12:14
avatar  Hanisch
#41
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Oh klasse!
also mit "stofflichem Nikotingehalt" meine ich die Konzentration von Nikotin in mg/g Tabak , die in Handelsüblichem Tabak enthalten ist im Gegensatz zu der freigesetzen Menge Nikotin in einer entsprechenden Zigarette (was eben auf den Packungen steht).

Auch würde ich gerne die Menge an Nikotin beziffern können, die im Dampf zu finden ist, im Vergleich zur Zigarette.
Dazu wär schonmal interessant, wie das Norm-Prüfverfahren einer Zigarette aussieht, also Anzahl und Volumen der Züge,
und dann eben mal ein Vergleich, wieviel ml pro Normzug mit einem herkömmlichen Verdampfer (z.B.Ego-T) verdampft werden würde. Falls es da ne Studie zu gibt. (damit könnte man ebenso einen Nachweis bezüglich anderer Stoffe -wie beispielsweise Glycerin realisieren)


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19.01.2013 12:21
#42
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Ich habe was gefunden, das imho die Argumentation des Vorschlags zur Änderung der Tabakrichtlinie ein wenig ad absurdum führt. Geschickterweise ist es auch noch ein Gutachten des SCENIHR, das von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben wurde, wie es scheint.

Hier die Hintergrundinfos: http://ec.europa.eu/health/scientific_co.../de/about.htm#8

und hier die interessanten Ausführungen: http://ec.europa.eu/health/scientific_co...co/de/index.htm

Insbesondere der 1. Satz unter Punkt 3 ist von Interesse, ebenfalls Punkt 4, 5 und 6, weil klar wird, dass die Zusatzstoffe sich auf das Nikotin und die Suchtgefahr auswirken.

Das können sie ja nicht einfach ignorieren, wenn sie selbst solche Gutachten vorliegen haben. Damit sollte man doch etwas anfangen können, oder?

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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19.01.2013 12:35
avatar  Hanisch
#43
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Ja - SCENIHR ist schomal ne klasse Quelle.
wenn man noch diese Quelle dazu nimmt: http://www.jneurosci.org/content/29/4/987.full
dürfte das suchterzeugende Potential der E-Zigarette eigentlich negiert sein (OK - das geht anhand einer Studie - die noch nichteinmal eine humanstudie ist - ein wenig weit, jedenfalls es als gesicherte Erkenntnis anzusetzen, aber es ist damit kann man auch tiefstapelnd tolle Resultate erzielen)


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19.01.2013 13:12
#44
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Schreiben an meine Freundin ist raus. Sie ist aber schwer beschäftigte Ärztin in Dubai, mal schauen, ob sie Zeit bekommt, sich für uns auf die Suche zu machen. Habe auch gleich nach einem Arzt gefragt, der unser Anliegen unterstützen würde und dazu auch in der Öffentlichkeit bereit wäre.

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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19.01.2013 13:18 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2013 13:20)
avatar  Hanisch
#45
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Hab mal eine Arbeitsgrundlage für einen Neuvorschlag zusammengestellt:
(natürlich noch stark überarbeitungswürdig)

Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation
Unter den nikotinhaltigen Nicht-Tabak-Produkten finden Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation eine steigende Verbreitung auf dem Markt. [Hier ggf ein Beleg seitens der Händlervereinigung mit Umsatzabschätzungen – oder eine entsprechende Veröffentlichung mit den geschätzten Millionen an Dampfern]
Zielsetzung dieser Produkte ist es, in Konkurrenz zur herkömmlichen Zigarette ein Alternativprodukt darzustellen, welches Rauchern ermöglicht Nikotinkonsum ohne die Aufnahme von Verbrennungsprodukten zu ermöglichen. [Hier kann man aktuelle Rechtssprechung aufführen – Konsumprodukt, sowie möglichst Aussagen der Händlervereinigungen, die entsprechendes Marketing belegen]
Zahlreiche Studien belegen dass die gesundheitsschädliche Wirkung dieser Produkte, sowie der von diesen Produkten erzeugten Emissionen weit unter der von Tabakprodukten liegt. [hier kann man eben die Zahlreichen Studien aufzählen]
Eine aktuelle Studie belegt, dass das Suchtpotential dieser Produkte deutlich unter dem von vergleichbaren Tabakprodukten liegt, allerdings für Raucher eine Befriedigung ihrer durch Tabakerzeugnisse initiierten bestehenden Sucht erzielen können . [Studie München] Ebenso besteht bislang kein Beleg, dass diese Produkte eine Sucht-initiierende Wirkung aufweisen. [Studie : http://www.jneurosci.org/content/29/4/987.full] Da diese Möglichkeit allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, sind dennoch effektive Maßnahmen zum Jugendschutz anzuraten.

Kennzeichnungspflicht:
1. Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation dürfen nicht an minderjährige Personen abgegeben werden.
2. Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation müssen den Hinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin und kann Ihre Gesundheit schädigen.“ tragen.
3. Der stoffliche Nikotingehalt des Produktes ist auf der Packung anzugeben.
4. Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation müssen den Hinweis „Dieses Produkt ist nicht geeignet für Schwangere, stillende Mütter, Personen mit Herz- Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenerkrankungen und Nichtraucher geeignet.“ tragen.
5. Verpackungen von Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation dürfen keine Bildliche Darstellungen enthalten, die einem Lebensmittelerzeugnis ähneln.
6. Die Bestimmungen gemäß der REACH-Verordnung, insbesondere die Kennzeichnungsplichten sind einzuhalten.


Inhaltsstoffe:
Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation erzeugen aufgrund ihrer Wesenheit verbrennungsfrei zu fungieren keine Emissionen von Teer und Kohlenmonoxid, sondern lediglich die als Inhaltsstoffe der zu Verdampfenden Flüssigkeit vorhandenen Stoffe in Form von Dampf. Dementsprechend kann das Verfahren zur Bestimmung der Nikotinkonzentration für Zigaretten auf Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation ebenso angewandt werden. Eine Regelung anhand der Inhaltsstoffe der zu verdampfenden Flüssigkeit ist ebenso möglich, da die entsprechende Konzentration der als Dampf freigesetzte Menge direkt ableitbar ist. Dementsprechend beträgt die von 1ml zu verdampfender Flüssigkeit erzeugte Menge an Dampf der Menge des von X Zigaretten erzeugten Menge an Rauch. [Beleg zum Vergleich Dampf/Rauch] Entsprechend zur Regelung bei Tabakzigaretten ist demnach eine Maximale Nikotinkonzentration der zu Verdampfenden Flüssigkeit von XY mg/ml vergleichbar.
Anders als bei der Tabakzigarette handelt es sich bei dem von nikotinhaltigen, verbrennungsfreien Nicht-Tabak-Produkten freigesetzten Nikotin ausschließlich gebundenes Nikotin, welches weitaus langsame raufgenommen wird, als das von Tabakzigaretten teilweise erzeugte freie Nikotin. Es werden ebenso keine Stoffe zugesetzt, die eine schnellere Aufnahme des Nikotins begünstigen.
Regelung zu den Inhaltsstoffen nikotinhaltiger, verbrennungsfreier Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation:

Zulässige Bestandteile von Flüssigkeiten zur Verdampfung als nikotinhaltige, verbrennungsfreier Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation sind:

Polyethylenglycol
Propylenglycol
Glyzerol
Wasser

Nikotin bis zu einer Konzentration von XY mg/ml

Aromen zugelassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 abgesehen von Aromen mit folgenden Inhaltsstoffen:
XXX


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19.01.2013 13:26
avatar  Hanisch
#46
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Ich würd ggf gerne noch einfügen, dass man Liquids immer auch in einer Nikotinfreien Variante anbieten muss,
um sozusagen die Alternative eines Nikotinfreien Konsums offenzuhalten, was eben der Prävention potentieller Sucht dient,
zum anderen den Suchtausstieg erleichtert...


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19.01.2013 13:34
avatar  Duck
#47
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Hier gibt's ja ne Menge gute Ideen. Seid Ihr eigentlich alle in der IG-ED? Wir suchen noch engagierte, aktive Leute. Die Arbeit ist kaum noch zu stemmen.

Trotzdem arbeiten wir intensiv an der weiteren Verbreitung der Petition.

Gruß
Michael


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19.01.2013 14:06
avatar  Hanisch
#48
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noch nicht...
sollten uns mal unterhalten, ob das ne geeignete Plattform ist


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19.01.2013 17:31
avatar  Duck
#49
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Was?

Gruß
Michael


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19.01.2013 17:54
avatar  Theop
#50
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hat zwar jetzt nicht direkt mit demThema zu tun, aber ich habe mir noch mal Gedanken über diese 4 mg Grenze gemacht.

Dann viel mir beim Aufräumen diese nachgemachte ezigarette in die Finger, die wie eine normale pyro aussieht. Wenn dort der Tank ler ist, dann wird er nur getauscht. Und der hat die Grösse eines normalen Filters, könnten so 0,5 ml sein.
Komisch ist ja auch, dass die Amis so Einweg ezigaretten (oder sind es Mehrweg?) plötzlich auf den Markt werfen.
Ich gehe mal davon aus, sobald die TRL durchkommen sollte, gibts ne neue ezigarette auf dem Markt, herausgegeben von der Tabaklobby.
Wollte ich jetzt mal anmerken, den Gehirnfurz.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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