EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt

19.01.2013 04:34
#1 EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Ich möchte, dass wir einen gemeinsamen unterschriebenen Brief mit persönlicher Ansprache an die Richter des Amtsgerichts Frankfurt und des OVG Münster mit der Bitte um Unterstützung ihres und unseres Anliegens wenden.

D. h. Bitte um Unterzeichnung der Petition und Anschreiben, bzw. Kontaktaufnahme ihrer EU-Abgebordneten, da wir befürchten unser gemeinsames Anliegen im EU-Parlament zur Anhörung am 25. Februar 2013 nicht vertreten ist.

Falls ihr noch andere öffentliche Personen kennt könnt ihr gerne die Anschreiben auch an diese richten/umändern. Unterbreitet hier Vorschläge mit Kontaktdaten (Mailadresse, Büro/Agentur/Kontaktadresse).

Ich bitte euch Verbesserungsvorschläge einzubringen und die notwendigen Rechtschreibkorrekturen vorzunehmen.

Ähnlich dem FDP-Brief sollten die Unterzeichner Vorname Name, PLZ und Ort angeben.

Gerne kann ich den Brief lossenden, würde aber vorschlagen den Brief als offizielles Anschreiben des Dampfertreff-Forums (was es im eigentlichen Sinne dann ja auch ist) von den Betreibern zu versenden. Gerne kann ich die Unterzeichner per PM sammeln - darf aber natürlich auch ein Mod, Admin oder sonstwer. Dies habe ich noch nicht abgesprochen, aber zusammen mit der Threaderöffnung bereits als Bitte an chanel und mischu weitergegeben.

Ein paar grundsätzliche Ideen zum Brief:

Im Gegensatz zu den Politkernbriefen ist meine Meinung das wir die beiden Richter mit zuvielen Anschreiben unterschiedlicher Leute eher verschrecken und zuviel Bürde auflasten. Lieber einen prägnanten Brief mit vielen Unterschriften.

Wenn ihr Teile des Briefes und/oder eure Textbausteine einbringt bitte in der Formatierung Fett & Kursiv einbringen. Dies dient der Lesbar- und Wiederauffindbarkeit. Sonstige Diskussionen und Beiträge bitte in normaler Schrift.

Folgendes bitte soweit möglich beachten:

- Weichmacher weglassen: Sie könnten, ich möchte, vielleicht, sollte, hätte, möglicherweise...
- Befehlstöne weglassen: muß, müßte,
- Negativworte weglassen: nicht, kann nicht, nein...

Ich schlage vor, dass das Anliegen auf der ersten Seite klar, strukturiert und kurz in etwa 3 - 4 Sätzen (grober Wert) dargelegt wird.

Die darauffolgenden Seiten erhalten unsere Argumentationen und anschließend die Unterschriftenliste.

Zeitraum der Erstellung, Unterschriften sammeln und Versand: Maximal etwa eine Woche. Die nächste Anhörung in der EU findet am 25. Februar statt. Ich weiß nicht wann der Brief die Richter erreichen, daher so bald wie möglich.

Eine aufbearbeitete Kontaktliste der EU-Abgeordneten für NRW und Hessen reiche ich noch nach.

Was erhoffe ich mir davon: Ich denke, dass ein Anschreiben eines Richters eine höhere Aufmerksamkeit erreicht und mehr Gewicht hat gegenüber unsere bisherigen Bemühungen.

Und wenn wir ein bisschen an die Richterehre kitzeln zeichnen und schreiben die beiden hoffentlich...

So, und nun ran an die beiden Werke...


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19.01.2013 04:35
#2 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Aktenzeichen: 943 Ds 8940 Js 253036/11
http://www.germanlaws.de/app/download/57...5/ffmurteil.pdf

Brief:

Zitat

Empfänger:
Amtsgericht Frankfurt am Main
Herrn
Gröschel
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main

Sehr geehrter Herr Gröschel,

am 15. November 2012 beurteilten Sie, das bestellte und eingeführte nikotinhaltige Liquids nicht um Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG handelt. Aktenzeichen: 943 Ds 8940 Js 253036/11

Ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur geplanten Revision der EU-Tabakproduktrichtlinie 2001/37/EG sieht vor das nur noch nikotinhaltige Liquids unter 4mg/ml frei vermarktet werden dürfen. Produkte über dieser Schwelle werden dann zulässig sein, wenn sie als Arzneimittel zugelassen sind.

Wir Nutzer von e-Zigaretten bitten Sie nun um Unterstützung unseres gemeinsamen Anliegens:

Bitte "unterzeichnen" Sie elektronisch unsere Petition
http://www.change.org/de/Petitionen/e-zigarette-in-gefahr

Bitte kontaktieren Sie Ihren gewählten EU-Abgeordneten und informieren Sie ihn über Ihre Einschätzung.

Die Rückantworten der von uns bereits angeschriebenen EU-Abgeordneten lassen darauf schließen, das im EU-Ausschuß kein Experte für e-Zigaretten angehört oder befragt werden kann. Weiterhin deuten die Aussagen auf fehlende Informationen über e-Liquids hin. Der nächste Anhörungstermin ist der 25. Februar 2013.

Wir erhoffen uns das Ihre objektive Sicht der Sache einen höheren Gewicht beimißt.

Mit freundlichen Grüßen

xxx Unterzeichner (siehe beigefügte Liste)


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19.01.2013 04:35
#3 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Aktenzeichen: 13 B 127/12 - 16 L 2043/11 Düsseldorf
http://www.germanlaws.de/app/download/57...vg+muenster.pdf

Brief:

Zitat

Empfänger:
Oberverwaltungsgericht für
das Land NRW
Herrn Dr. Lau
Herrn Dr. Schemmer
Frau Schröder-Lotholz
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster

Sehr geehrter Herr Dr. Lau,
sehr geehrter Herr Dr. Schemmer,
sehr geehrte Frau Schröder-Lotholz,

am 23. April 2012 beurteilten Sie, das nikotinhaltige Liquids keine Präsentationsarzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AMG sind. Weiterhin fehlt die therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung als Funktionsarzneimittel. Aktenzeichen: 13 B 127/12 - 16 L 2043/11 Düsseldorf

Ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur geplanten Revision der EU-Tabakproduktrichtlinie 2001/37/EG sieht vor das nur noch nikotinhaltige Liquids unter 4mg/ml frei vermarktet werden dürfen. Produkte über dieser Schwelle werden dann zulässig sein, wenn sie als Arzneimittel zugelassen sind.

Wir Nutzer von e-Zigaretten bitten Sie nun um Unterstützung unseres gemeinsamen Anliegens:

Bitte "unterzeichnen" Sie elektronisch unsere Petition
http://www.change.org/de/Petitionen/e-zigarette-in-gefahr

Bitte kontaktieren Sie Ihren gewählten EU-Abgeordneten und informieren Sie ihn über Ihre Einschätzung.

Die Rückantworten der von uns bereits angeschriebenen EU-Abgeordneten lassen darauf schließen, das im EU-Ausschuß kein Experte für e-Zigaretten angehört oder befragt werden kann. Weiterhin deuten die Aussagen auf fehlende Informationen über e-Liquids hin. Der nächste Anhörungstermin ist der 25. Februar 2013.

Wir erhoffen uns das Ihre objektive Sicht der Sache einen höheren Gewicht beimißt.

Mit freundlichen Grüßen

xxx Unterzeichner (siehe beigefügte Liste)


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19.01.2013 07:15
avatar  Thimo
#4 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Davon würde ich dringend abraten. Die Richter haben dienstlich entschieden. Was soll es denn bringen, sie über dem Dienstweg zu bitten die Petition zu zeichen? Wenn sie sich Privat dafür interessieren, werden sie das wahrscheinlich schon gemacht haben. Abgesehen davon, hat ein Richter als Privatmann auch nicht mehr Rechte als alle anderen auch. Und Personen des öffentlichen Lebens sind diese drei Richter auch nicht. Ich kenne sie jedenfalls nicht. Wenn man die Geschichte juristisch klären lassen will, müsste man wohl grundsätzlich gegen die Einordnung von Liquids in die Tabakrichtlinie klagen und das geht auch wohl erst dann, wenn sie wirklich in Kraft tritt.


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19.01.2013 07:18
avatar  Hanisch
#5 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Also ich finde die Intention ja super,
verstehe den Ansatz aber nicht so richtig.

Die EU-Richtlinie zur Tabakkontrolle stuft die E-Zigarette ja nicht als Arzneimittel ein,
sondern verbietet jegliches Nicht-Tabak-Nikotinprodukt über den gegebenen grenzwerten,
ausgenommen Produkten, die als Arzneimittel gelten. (auch wenn das in der Richtlinie echt schlecht formuliert ist)

Auch wenn wir das Urteil der Richter gut finden - haben diese ja keine Meinungsäußerung mit ihrem Urteil getätigt, sondern Kraft ihres Amtes die Feststellung, dass Liquid und E-Zigarette nach geltendem Recht kein Arzneimittel sind.
Hinzu kommt, dass sie als Richter schonmal keine Experten zur E-Zigarette sind, sondern wahrscheinlich entsprechende Experten gehört haben.
In wie weit eben jene Richter als geeignete "Juristische Experten" zu sehen sind, die eben die Einschätzung bestätigen könnten, dass der Richtlinienvorschlag eine erhebliche Markteinschränkung für Nicht-Tabak-Nikotinprodukte gegenüber der Tabakprodukte darstellt, und so einen Marktvorteil für Tabakprodukte bedeutet.

Als Experten jedoch sollten sie eher neutral auftreten - nicht als Unterzeichner einer Petition...

Dass die Richter sich als Experten bei den Abgeordneten melden wiederum halte ich für eine etwas überzogene Bitte.
Vielmehr wäre es sinnvoll, ihre Bereitschaft zu erfragen, den Abgeordneten als Sachverständige zur Verfügung zu stehen.


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21.01.2013 18:08
#6 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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@Hanisch, danke für die Richtigstellung. Hmmm... muß ich wohl noch deutlicher darstellen und nochmal gegenlesen...


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27.01.2013 00:01
#7 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Also jetzt sag ich auch mal was dazu.

Thema Richter: Wer glaubt, dass ein Richter in der Sache auch nur einen Finger rührt, der ist ein Romantiker, bzw. das ist ist reines Wunschdenken. Diese Leute machen NIX. Da kann man 5.000 Briefe schicken, eine Flasche Schnaps oder was auch immer. Sollte einer dieser Richter auch Dampfer sein und er würde in der Sache aktiv werden, dann ist das nur eine weitere Privatperson, die sich dem Protest anschließt, nicht mehr und nicht weniger.

Glaubt mir wenn ich sage > Der Weg führt zu nichts

Ich habe im Saarland einen Skandal aufgedeckt, der eine Bombe in ganz Deutschland wäre. Auskunftsbegehren und Dienstaufsichtsbeschwerden und Presse und … Da werden die Reihen geschlossen und man läuft für viel Geld an die Wand. ERFAHRUNGSWERT !!!

Ob in Brüssel, Berlin oder Saarbrücken, das Spiel ist immer das Gleiche. In Berlin gibt es im Bundestag aktuell 620 Abgeordnete. Dagegen stehen 4.500 Lobbyisten. Und während wir alle (fast) noch an Demokratie, Anstand und Moral glauben, gibt die Merkel eine Geburtstagsparty für den obersten Deutschbänker. Damit sind die Regeln des Spiels doch klar . In so einem Land soll man einen hoffnungsvollen Brief an einen Richter schreiben ? Sorry – das ist doch völlig sinnbefreit.

Ich bin leidenschaftlicher Dampfer seit Sommer 2009. Mich hat es von den Zigaretten befreit. Wir kennen alle die Argumente und wissen sie einzuordnen. Letztendlich ist das aber alles Füllmaterial für Talk-Shows, etc.

Das Einzige was hier ausschlaggebend ist, ist die folgende Rechnung:

Ein Raucher haut jeden Tag eine Schachtel weg. Das sind 365 Tage mal rund 5,00 € > 1.825,00 €

Das ist alles was zählt. Die Tabakkonzerne werden alles tun, um es den Dampfern so schwer wie möglich zu machen. 1.825,00 € Jahresumsatz pro Person die dampft sind für diese Leute ein echtes Argument. Über die Lächerlichkeit der Argumentation brauchen wir nicht zu sprechen. Es geht nicht um die Volksgesundheit in Europa, sondern um die Margen der Tabakkonzerne.

Was also tun ?

Eine Petition ist OK

Aber:

1. Das Ding ist in in der aktuellen Form in Brüssel noch nicht durch
2. Wenn JA, dann ist es automatisch in alles EU-Staaten ratifiziert
3. Viele EU-Erlässe wurde durch nationale Interventionen schon gekippt, bzw. entschärft

Auch wenn wir in Deutschland jetzt vor preschen. Die Griechen, Italiener, Spanier, Portugiesen, … haben gerade ganz andere Probleme. Also eine breite Front wird schwierig.

Also bleibt mehr oder weniger hauptsächlich die Hoffnung. Nur weil da etwas vorgelegt wird, ist das nicht automatisch europaweit Gesetz. Und selbst wenn die Nummer schief geht, es bleibt das Internet. Wer glaubt, man könne das Dampfen dadurch eliminieren, der irrt gewaltig

Abgesehen von meinen aktuell 4,5 Liter Liquid im Kühlschrank, mache ich mir keine Sorgen darüber, ob ich zu Weihnachten 2013 noch was Leckeres bestellen könnte. Das wird sicher gehen.

Also nicht in blinden Aktionismus ausbrechen und die Ruhe bewahren.

LG - Thomas


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27.01.2013 08:45
avatar  Hanisch
#8 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Mit den Richtern geb ich Dir recht,
allerdings finde ich effektive Aktionen gerade jetzt (eigentlich viel früher shcon)
durchaus bedeutend.
Denn - die Dampferei ist - wie Du schön aufführst - ein interessanter Markt:
Da sind Menschen, die einen recht gesicherten Jahresumsatz von runfd 2000,-€ bringen.
Freundlicherweise erzeugt die Tabakindustrie da stetig Neukunden.
Also eigentlich eine gute Grundlage sich ein Stück vom Kuchen abzuschneiden...
Einen Marktanteil von 20-30 % könnte man da locker abgreifen,
was gemütliche 4-5 Millionen Kunden bedeutet, also einen Umsatzanteil von 8-10 Milliarden im Jahr.
Hier würde sich Lobbyarbeit durchaus auch lohnen.


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27.01.2013 09:20
avatar  Yuna
#9 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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.

LG
Yuna
-----


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27.01.2013 10:27
avatar  tomhh
#10 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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die tabakkonzerne sind hier in diesem fall nicht unsere gegner. die sind durch lorillard und bat und andere schon ins ezig segment vorgestoßen, entweder durch aufkauf bestehender firmen oder eigenentwicklungen.

der tatsächliche "feind" ist in diesem fall die pharmalobby. tabakkonzerne haben im sinne von "der feind meines feindes ist mein freund" eher interessen in unserem sinne.

Grüße aus der schönsten Stadt der Welt


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27.01.2013 10:49
avatar  Hanisch
#11 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Sehe ich völlig anders..
Die Tabakkonzerne haben ein Interesse daran, selbst E-Zigaretten zu verkaufen,
und zwar E-Zigaretten innerhalb der Grenzend es Richtlinienvorschlages:
Mit einem Nikotingehalt, der keine Konkurrenz zu Tabakzigaretten darstellt, bis zu 4 mg/ml,
ohne Einschränkung der Inhaltsstoffe, und möglichst im Aussehen einer Tabakzigarette.
Damit könnten sie Lustig Neukundenwerbung betreiben, ggf sogar noch unter dem Mäntelchen, dass sie ja sogar eine "Entwöhnungsmöglichkeit" für ihre Kunden anbieten...


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27.01.2013 10:57
#12 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Noch ein Nachwort zum Thema Lobbyismus.

Lobbyisten sind keine Menschenfreunde oder Idealisten, die an den politischen Schaltstellen die Politiker mit echten Argumenten von guten Ideen überzeugen.

Lobbyismus ist die „Schmiergeldmaschine“ der Industrie, wo mit sehr viel Geld und Macht gesteuert wird, was die Entscheider für gut und richtig halten sollen. Das ist die eigentliche Macht hinter den angeblich Regierenden.

Die Tabakkonzerne können sich sowas leisten, und wir Dampfer …


Und noch ein Wort zu den „Schuldigen“. Wer auch immer dafür die Verantwortung hat … Alle hier angedachten Gruppierungen sind rein spekulativ. Da geht es um Macht und sehr viel Geld, und da wird sicher nicht mit offenen Karten gespielt. Wer das bis jetzt noch nicht verstanden hat beantworte doch einfach die folgende Frage: Wer hat Kennedy erschossen ???


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27.01.2013 11:16
#13 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Ich kann Lamentieren und alles totreden und damit nix tun oder ich kann versuchen etwas zu erreichen.
Wer es nicht versucht hat schon aufgegeben. Selbst wenn durch die Versuche immer Mehr Menschen wachgerüttelt und aktiv werden ist schon mehr gewonnen als wenn man die Hände in den Schoß legt, sich fragt wer wohl irgendwann mal in den Staaten Kennedy erschossen haben mag (was weder etwas mit der Sache, der EU noch mit dem "Heute" - wir haben mittlerweile 2012 zu tun hat) und nichts tut.

Bei manchen Postern frage ich mich auf welcher Seite sie überhaupt stehen und ob sie erreichen wollen das einige den Kopf in den Sand stecken. Wenn ich alles so negativ sehen würde könnte ich einfach warten bis man mir den symbolischen Dolchstoß versetzt und dann sagen "Siehste, ich habs doch gleich gewußt..."...

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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27.01.2013 14:04
#14 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Wie bereits angedeutet werde ich die Briefe überarbeiten. Auf einem Smartphone schreibt es sich allerdings nicht besonders gut. Ich hoffe dass ich Ende der nächsten Woche diese hier Posten kann.


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27.01.2013 16:27
avatar  Hanisch
#15 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Da muss ich - nicht lamentierend, aber bertend sagen: steck nicht zuviel Energie in die Richter.
Die machen eben nur ihren Job - und sind von Berufs wegen neutral, und entscheiden eben in ihrem Amt.

die Energie - die wichtig ist, würde ich da lieber in Richtung anderer Experten gelenkt sehen...
Z.B. könnte man ggf eher unter der Ärzteschaft den einen oder anderen finden.
(insbesondere, wenn man sich für ein "Reinheitsgebot" einsetzt...
da hatten wir doch auch in dem RTL-Beitrag nen Toxikologen...
wenn man den davon überzeugt, für eine klar regulierende Produktrichtlinie was zu sagen - dann wär shcomal was gewonnen.
der Münchner Psychologieprof ist glaub ich uch ein ganz guter Kandidat...
wenn man dem beispielsweise Unterstützung anbietet, bezüglich Fragebögen usw,
dann wird der evtl ja auch nem Studenten die Chance auf ne Masterthesis geben.
(Wenn man z.B. die These aufstellt, dass die E-Zigarette viele zur Reduktion des Nikotins verleitet,
und teilweise ganz zum Verzicht auf nikotin verführt, ohne einen Initialen Willen zum aufhören,
um das durch ne Studie zu be- oder widerlegen, könnt ich mir vorstellen, dass der mitzieht.
Finanzielle mittel könnten da durchaus auch helfen... also ggf einen Industrie oder Verbandsanteil in nem öffentlich geförderten Projekt, aber auch ein Verbandsmäßiges Engagement, dass man sich für einsetzt, dass eben ein Fragebogen im Forum massenweise bearbeitet wird, und ggf Händler auch auf so nen Fragebogen verweisen usw - kann helfen.

Industrieelle Forschung wird in Deutschland im Übrigen durchaus ganz gut gefördert... sprich: wenn man mit Unis zusammenarbeitet, kann man da viel rausholen, indem man eben selbst bei den Forschungen mitwirkt.


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27.01.2013 17:41
#16 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Ich schließe mich Thimo und Hanisch an.
Schreib nicht an die Richter!
Sie sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und urteilen nach Faktenlage.

Die die Gesetzgebung beeinflussenden Organe sind die jeweiligen Parlamente, deren Abgeordnete und ggf. benannte Sachverständige oder Experten sind die richtige Zielgruppe.


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27.01.2013 17:51 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2013 17:56)
avatar  mamamia
#17 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Richter haben nur insofern Macht in unserem Staat, als sie die Gesetze *auslegen* und somit festlegen, was richtig und falsch ist - sprich: was konkret geht und was nicht... DAS ABER NUR auf der grundlage geltenden Rechts.

Einen Einfluss auf die Schaffung geltenden Rechts haben sie nicht - dafür ist die Legislative zuständig (Bundestag + Bunderat). Also wäre dort der Hebel anzusetzen, aber wie schon einige Sachkundige hier sehr genau dargestellt haben, sind die anderen, größeren Verführungen ausgesetzt als unseren guten Argumenten. Und für viel Geld lässt sich auch das eigene Rechtsempfinden so hindrehen, dass man "guten Gewissens" den Argumenten der Lobbyisten folgen kann. Denn diese Argumente schlagen sich als schwarze Zahlen auf dem eigenen Bankkonto nieder.

Ist zwar ein sehr desillusionierter, aber wie ich finde, realitätsnaher Standpunkt, den ich hier vertrete.


Hier kann man die Macht"aufteilung" in unserem Staat nochmal genauer nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung


...und dieser Abschnitt ist besonders interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltentei...Gewaltenteilung

Liebe Grüße, Hazel


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27.01.2013 20:38
#18 RE: EU-Tabakrichtlinie: Brief an die Richter des OVG Münster und Amtsgericht Frankfurt
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Die „Kennedy-Frage“ hat offensichtlich nur Hazel verstanden. Es geht dabei nicht darum wer damals der Schütze war, sondern um das System von Macht und Manipulationsmöglichkeiten. Das ist bis heute aktuell. Denkt mal drüber nach.

Meine Seite ist die der Dampfer, aber bitte nicht mit blindem Aktionismus, sondern mit Effizienz.

In Brüssel liegt das Ding als erster Entwurf jetzt vor. Wie dies in dieser Form entstehen konnte ist spekulativ. Offensichtlich spielen da aber einige Interessen mit rein (und von wem wohl !!!). Wann und wie das entschieden wird ist doch völlig offen. Aber dann ist es immer noch nicht in allen EU-Ländern ratifiziert ! Erst dann ist es möglich geziehlt zu agieren.

Ich halte es weder für effizient noch für zielführend gegen eine solche Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt anzurennen. Die Petition ist als Duftmarke OK. Damit klopft man an und sagt schon mal Hallo – So nicht. Die wissen schon, das nicht ganz so einfach zu realisieren ist.

Und jetzt wird’s richtig desillusionierend:

Man sollte – man müsste – man könnte >>> Wer ist man ???

Spezialisten zu benennen ist recht einfach. Eine Studie in Auftrag zu geben ist auch ganz einfach. Noch einfach ist es, Thesen zu erstellen. Man könnte das alles machen, aber wer zahlt das denn. Wenn ein Wissenschaftler, ein Institut, … tätig werden soll, dann muss man erst mal 5- oder eher 6stellige Beträge auf den Tisch legen. Und da ist sie wieder, die Frage >>> Wer ist man ???

Nichts gegen Entrüstung, Widerstand und Aktivismus. Aber Thesen aufzustellen und/oder Ideen zu entwickeln bedeutet nichts, wenn niemand da ist, der mit viel Geld so etwas auch umsetzt. Das sind die Fakten !!!

- Glaskugel an -

500.000 Menschen treffen sich in Brüssel bei der EU und schreien > „Wir sind die Dampfer“
500.000 Menschen treffen sich in Berlin vor dem Reichstag und schreien > „Wir sind die Dampfer“

- Glaskugel aus -


Schön, wird aber leider nicht passieren. Willkommen im Leben.

Leider kenne ich mich damit nicht richtig aus, aber wenn jemand einen gewaltigen Shitstorm erzeugen könnte, wäre das eine Maßnahme (theoretisch).


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