Wie kommt die EU Tabakrichtlinie auf 2 mg

  • Seite 1 von 2
27.01.2013 10:53
#1
avatar

Modder

Ich würde sagen, die haben sich verrechnet !
Wenn ich den Aufdruck auf meinem Drehtabak betrachte, steht als Angabe:
Gewicht EINER Zigarette 0,75 gramm - Nikotingehalt 1,2 mg (2 mg wäre so gesehen OK).

Die Angaben auf unseren Liquids sind aber auf eine andere Menge bezogen !

Genau rechnen müsst Ihr, mein Mathelehrer hat immer nach mir getreten.... aber mein Gefühl sagt mir,
da stimmt was nicht ??

--------------------------------------------------------------------------------------- Signaturen nerven mich.

 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 11:07
#2
avatar

Modder

schubs

--------------------------------------------------------------------------------------- Signaturen nerven mich.

 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 11:12
#3
avatar

Modder

Hilfe,
dann versuch ichs selbst zu rechnen:
Zigarette: 0,75 gr = 1,2 mg Nikotin
1000 gr Tabak = 1600 mg Nikotin ?!
1000 gr Liquid = 18 mg Nikotin ???????

Wo ist der Fehler, wenns einen gibt ?

--------------------------------------------------------------------------------------- Signaturen nerven mich.

 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 11:13
avatar  Hanisch
#4
avatar

Die Richtlinie nimmt als Höchstgrenze für nikotinhaltige Nicht-Tabakprodukte die Mindestmenge, die ein Rauchentwöhnungsprodukt auf dem Markt hat.
Will heissen - es ist nur erlaubt, was geringer konzentriert, als das niedrigste-konzentrierte Rauchentwöhnungsprodukt,
also es ist nur erlaubt, was für einen Raucher garantiert uninteressant ist.


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 11:13 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2013 11:14)
#5
avatar
Moderatorin

Und ich vermute, dass sie sich dabei auch gar nicht an die handelsüblichen Tabakwaren gestützt haben, sondern an die vorhandenen frei verkäuflichen Raucherentwöhnunsprodukte und deren "Einheiten" (Verpackungsgrösse) sprich: Nicorette Inhaler und Kaugummis o.Ä. Und die Absicht dabeuiist ja, dass es keine grösseren Einheiten also z.B. 0,5 ml geben soll.



Edit: ups ich war wieder zu langsam

27.01.2013 11:17
#6
avatar

Modder

Naja, Einheiten der Verpackung....

Rechne ich richtig mit den Tabakmengen ????

Zitat
Zigarette: 0,75 gr = 1,2 mg Nikotin
1000 gr Tabak = 1600 mg Nikotin ?!
1000 gr Liquid = 18 mg Nikotin ???????

--------------------------------------------------------------------------------------- Signaturen nerven mich.

 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 11:20
avatar  FrankyW
#7
avatar

Nein, haben sie nicht. Löse Dich mal von dem Gedanken, dass die Kommission die e-Zigarette mit der "normalen" Zigarette verglichen hat. Die e-Zigarette fällt in den Bereich NCP=Nicotin Containing Products= Nikotin beinhaltende Produkte - ausserhalb der üblichen Tabakprodukte. Dies beinhaltet zB Nikotinkaugummis, Pflaster, Tabletten und Drops. Alles Produkte zur Rauchentwöhnung. Diese Produkte sind ab 2mg Nikotin pro Dareichungsform oder 4mg/ml (entsprechend dem 2mg Kaugummi berechnet) Apothekenpflichtig. Nun war ja die Pharmaindustrie in dem ganzen Entscheidungsprozess involviert. Entsprechend war die Argumentation: Wenn unsere Produkte ab diesen Grenzwerten apothekenpflichtige Arzneien sind dann wollen wir die gleichen Grenzwerte für die e-Zigarette, alles andere wäre in unseren Augen eine Wettbewerbsverzerrung (die man gerichtlich angehen könnte). Der springende Punkt ist: wir sehen die e-Zigarette nicht als Rauchentwöhnungsmedikament. Die EU-Kommission hat aber alle Nikotin-beinhaltenden Produkte über einen Kamm geschoren. Das heisst, für die e-Zigarette müsste ein eigenes Kapitel in der Direktive erschaffen werden (was weder der Pharma.- noch der Tabakindustrie passen würde)


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 11:27
avatar  Hanisch
#8
avatar

Jupp - Als Kunden einer Konkurrenzindustrie haben wir die beiden Industriezweige eher gegen uns.
Die einzigen, die wir da eventuell auf unsere Seite ziehen könnten wären die Nichtraucher...
weil die E-Zigarette ja eben "zum Aufhören verführt"...
Nikotinkaugummis als Konsumprodukt dürften meines Achtens auch gern an der Tanke verkauft werden,hilft nur nich viel - die ekligen Dinger will eh keiner haben - weshalb wir selbst damit die Pharmaindustrie nicht bekommen...


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 11:32
#9
avatar

Modder

Zitat
2mg Nikotin pro Dareichungsform oder 4mg/ml (entsprechend dem 2mg Kaugummi berechnet)



Ja, aber man muss die Produkte ja in eine vergleichbare Beziehung setzen.
DA haben die einen Fehler !

--------------------------------------------------------------------------------------- Signaturen nerven mich.

 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 11:44
avatar  Hanisch
#10
avatar

ja.. klar...
haben sie...
denn Arzneimittel sind eben keine vergleichbaren Erzeugnisse zu Tabakprodukten, und haben mit einer Tabakrichtlinie soviel zu tun wie eben Chwebakka.
Aber lustigerweise diskutieren jetzt alle darüber, das E-Zigaretten Arzneimittel sein sollen oder nicht...

Da eben darauf hinzuarbeiten, dass E-Zigaretten genauso wie Tabakzigaretten als vergleichbares Produkt streng reglementiert werden müssen (was die Richtlinie ja nicht tut - die verbietet nur die Konkurrenzfähigkeit zur Tabakzigarette), wäre ein sinnvolles Ziel.
Hier haben sie eben eine Lücke gelassen, mit der man Aufmerksamkeit bekommen kann,
um genau auf diesen Punkt einzuhaken: Konkurrenzfähigkeit und Vergleichbarkeit.
Denn laut Überschrift der Richtlinie geht es ja nur um vergleichbare Produkte...


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 12:14
avatar  ChrisS
#11
avatar

davon abgesehen beinhaltet eine Tabakzigarette viel mehr Nikotin als auf der Packung steht. Diese Packungsangabe und die Regulierung dazu war ein Geniestreich der Tabakkonzerne. Wieviel Nikotin in einer Zigarette ist, ist meines Wissens nach völlig unbekannt und ungeregelt, man findet Angaben zwischen 12 bis 30 mg pro Zigarette. Die Angabe auf der Packung bezieht sich auf den Rauch einer Zigarette, gemessen nach einem völlig untauglichen Verfahren.


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 12:26
avatar  Hanisch
#12
avatar

Na - dann sollten wir die E-Zigarette eben auch diesem untauglichen verfahren unterwerfen,
und Liquids generell auch... Vergleichbar zum Tabak mit einem Norm-verdampfer gemessen...


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 14:28 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2013 14:28)
avatar  zwinkl
#13
avatar

Richtig...nur wie bekommen wir das hin, daß solche untersuchungen gemacht werden ?
Tabak- und pharmalobby haben da sicher kein interesse dran und wir haben nicht die mittel dazu, sowas zu finanzieren.
Da wär das e-fluid-handelnde gewerbe gefragt...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 16:14
avatar  Hanisch
#14
avatar

ja.. hat ja schonmal jemand zur Schadstoffmessung gemacht, und die Mashcine soweit hochgedreht, bis der Verdampfer verbrannt ist, und der was messen konnte...
aber da es ein genormtes verfahren ist, müsste man "eben nur mal" seitens des der Hersteller einen Normverdampfer bestimmen: Das könnte man sicherlich auf nen Ego-T/C Verdampfer begründen- wenn man mal Verkaufszahlen in Deutschland benennt.
Damit dann eben den Normtest beauftragen

- oder noch besser: Wenn ich nicht mehr weiterweis, gründ ich einen Arbeitskreis.
Der Beuth Verlag ist für gewöhnlich recht offen dafür, das sich Industrielle zusammentun, mindestens einmal im Jahr treffen, um einen DIN Arbeitskreis zu erhlten, und so eine Deutsche Industrie Norm in die Welt zu rufen. (Der Beuth Verlag verkauft so normen nämlich)
Klar - sowas ist auch Arbeit - da muss man sich einmal im Jahr Treffen, und die meisten Leute müssen da irgendwo zu hinfahren.
Sinnhaft wär es da z.B. auch einen Vertreter des Verbraucherverbandes dabeizuhaben, so der Verbraucheransprüche wegen.
Damit könnte man auch für die Herstellung von Liquids eben eine Klare Industrie Norm erschaffen.
(und die ggf auch mit anderen Mitgliedstaten in den EN-Status heben)

Da hängt noch ein bissel mehr Papierkram dahinter... aber machbar ist sowas.


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 16:32
avatar  zwinkl
#15
avatar

Ja, aber sowas dauert ja eben seine zeit, die wir momentan leider nicht haben.
Wir müssen einfach versuchen, das so hinzubekommen, daß die entscheidung bezgl. liquids erstmal ausgeklammert und nicht inder TPA2 mitentschieden wird.
Die sollen ruhig ihre spaßbildchen auf den tabakwaren umsetzen, aber ohne endgültige klärung der fakten wenigstens unser zeugs da erstmal rauslassen.

Gibt es da rechtliche möglichkeiten, so einen split zu erzwingen/-reichen ?

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 17:10
avatar  Hanisch
#16
avatar

ich denk da gibts eher keine Wege...
dementsprechend würd ich eben auh nicht versuchen, da rauszubleiben, sondern sehr viel Offensiver Vorggehen...
wenn wir da rein WOLLEN - haben wir eher die Möglichkeit drauf einzuwirken, als wenn wir sagen "Neee - lasst uns in ruhe - damit wollen wir nix zu tun haben"..denn dann schreibt man eben rein, was vorgeschlagen - Ihr seid raus - und Alcopop-E-Zigareten von Onkel Phillip werden freigegeben.

Man kann da auch klar reinschreiben, dass hier ein Verfahren zu entwickeln ist, usw usf.
(wurde an anderer Stelle auch so gemacht)
und bis dahin soll gelten dass...

Hier würd ich ja auch ansetzen, dass man z.B. die Inhaltsstoffe erstmal ganz einfach einschränkt, und dann Stufenweise ein eigenes Zulassungsverfahren für Inhaltsstoffe etabliert, dem sich alle Inhalte unterziehen müssen.
Da kann man dann sagen "verweisen wir doch auf ne eigene Richtlinie, die eben dann mit den Erfahrungen und Studien neue Revisionen erfährt"


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 17:43
avatar  Yuna
#17
avatar

Zitat von FrankyW im Beitrag #7
Nein, haben sie nicht. Löse Dich mal von dem Gedanken, dass die Kommission die e-Zigarette mit der "normalen" Zigarette verglichen hat. Die e-Zigarette fällt in den Bereich NCP=Nicotin Containing Products= Nikotin beinhaltende Produkte - ausserhalb der üblichen Tabakprodukte. Dies beinhaltet zB Nikotinkaugummis, Pflaster, Tabletten und Drops. Alles Produkte zur Rauchentwöhnung. Diese Produkte sind ab 2mg Nikotin pro Dareichungsform oder 4mg/ml (entsprechend dem 2mg Kaugummi berechnet) Apothekenpflichtig. Nun war ja die Pharmaindustrie in dem ganzen Entscheidungsprozess involviert. Entsprechend war die Argumentation: Wenn unsere Produkte ab diesen Grenzwerten apothekenpflichtige Arzneien sind dann wollen wir die gleichen Grenzwerte für die e-Zigarette, alles andere wäre in unseren Augen eine Wettbewerbsverzerrung (die man gerichtlich angehen könnte). Der springende Punkt ist: wir sehen die e-Zigarette nicht als Rauchentwöhnungsmedikament. Die EU-Kommission hat aber alle Nikotin-beinhaltenden Produkte über einen Kamm geschoren. Das heisst, für die e-Zigarette müsste ein eigenes Kapitel in der Direktive erschaffen werden (was weder der Pharma.- noch der Tabakindustrie passen würde)

Und deshalb finde ich, dass die aktuelle Petition nicht ganz glücklich formuliert wurde. Es heißt dort: Wir fordern eine Regulierung von nikotinhaltigen Erzeugnissen als Genussmittel abseits der Maßnahmen der Tabakkontrolle. Statt dessen hätte die Forderung besser "... abseits der pharmazeutischen Entwöhnungsprodukte" heißen sollen. Denn mit Tabakprodukten kann und soll die e-Ziggi doch verglichen werden, aber wir wollen doch weg vom Vergleich mit Entwöhnungsprodukten.

LG
Yuna
-----


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 20:18
avatar  Tallah
#18
avatar

Es ist wirklich ein sehr gerissener Schachzug von Pharma- und Tabaklobby gewesen, NCPs mit in die TRL aufzunehmen und einen Grenzwert für den Nikotingehalt festzulegen. Die 2mg stören die Pharmaunternehmen nicht, da sie Produkte mit höherer Konzentration seit jeher als Arzneimittel verkaufen, und die Tabakfirmen verlieren einen sehr potenten Konkurrenten. Also haben alle BETEILGTEN gewonnen. UNS zähle ich nicht zu den Beteiligten, denn der Dampfer ist nicht gefragt worden.



Vaporo ergo sum..

 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 20:40
#19
avatar

Zitat von mannohnezeit im Beitrag #6
Naja, Einheiten der Verpackung....

Rechne ich richtig mit den Tabakmengen ????

Zitat
Zigarette: 0,75 gr = 1,2 mg Nikotin
1000 gr Tabak = 1600 mg Nikotin ?!
1000 gr Liquid = 18 mg Nikotin ???????




Ich glaube du rechnest falsch ( sollte ich dich richtig verstanden haben )
1000 gr Liquid wären 18000 mg Nikotin bei einem 18ner Liquid wenn wir davon ausgehen das 1ml einem Gramm entspricht

was mich weiter interessiert wann diese absurde Richtlinie in Kraft kommen soll?


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 20:46
#20
avatar
Moderatorin

Zitat von Dampfkeule im Beitrag #19
was mich weiter interessiert wann diese absurde Richtlinie in Kraft kommen soll?

im Laufe 2015, sollte sie so wie sie jetzt vorgeschalgen wird auch angenommen werden. Es könnte sich mMn aber auch verzögern, sollte ein Land z.B. England sich dagegen entscheiden. Und ich rechne auch stark damit.

27.01.2013 21:23 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2013 21:29)
#21
avatar

heimchen , es könnte auch schneller gehen !

Mein Zenario:
1.Schritt: Die EU beschliest schon Mitte / Ende 2013 die Richtlinie und Sie wird zum Gesetzt (Die Mitgliedstaaten haben 2 Jahre Zeit dieses Gesetzt umzusetzten)
2.Schritt: Deutschland und alle anderen Mitgliedstaaten der EU haben es mit der Gesetzgebung seeeehr eilig und verabschieden Es !!!
3.Schritt: im ungünstigsten Fall wäre Anfang 2014 Schluß mit dem Dampfen wie Wir es bis jetzt kannten.

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 21:37 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2013 21:43)
avatar  ChrisS
#22
avatar

Im schlechtesten Fall wird die Änderung der Tabakrichtlinie in der ersten Lesung durchgewunken, das ist Ende Februar. Bis April 2013 könnte sie in Kraft sein. Da (zumindest für den Teil mit den e-Zigaretten) keine nationalen Gesetze geändert werden müssen, kann sie also in zehn (hier stand mal sechs - Rechenfehler) Wochen für uns gelten.

Dann würden einfach Liquids als Arzneimittel gelten und die Razzien gehen sicher schnell los, um uns alle vor uns selber zu schützen. Eine gute Möglichkeit, vor den Wahlen noch einmal zu punkten: "Seht her, so schnell reagieren wir, wenn es um eure Gesundheit geht!"


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 22:10
avatar  FrankyW
#23
avatar

Zitat von ChrisS im Beitrag #22
Im schlechtesten Fall wird die Änderung der Tabakrichtlinie in der ersten Lesung durchgewunken, das ist Ende Februar.



Ähm... da liegt ein kleiner Denkfehler vor. Am 25.02. findet keine "Lesung" statt, sondern eine Expertenanhörung. Danach werden die Fraktionen interne Beratungen durchführen. Erst danach wird es einen "Gesetzfindungsprozess" geben. Erst wenn ein Gesetzesvorschlag vor liegt (und um einen solchen handelt es sich bei der Direktive nicht) kann eine Lesung ein beraumt werden.


 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 22:11
#24
avatar
Hüter des HwV

Ingswo muss hier im Forum ein EU-Spitzel sein. Die haben ja alles genauso gemacht, wie wir es wollen. Zuerst haben wir drauf bestanden, e-Zig und Liquids sind keine Tabakprodukte. Dann haben wir drauf bestanden, dass es kein Arzeneimittel ist. Jetzt werden sie beschliessen, dass es weder als Tabakprodukt, noch als Arzeneimittel gehandhabt wird und damit dass auch sicher ist, die Nikotinmenge unter die Dosierug jeglicher Arzeneimittel gelegt. Alles was wir wollten ist politisch korrekt nach unseren Vorgaben eingeleitet worden. Und nu .. ?

Hey .. Tür zu, es zieht!

 Antworten

 Beitrag melden
27.01.2013 22:18
#25
avatar

Zitat von SirHuckleberry im Beitrag #24
Ingswo muss hier im Forum ein EU-Spitzel sein. Die haben ja alles genauso gemacht, wie wir es wollen. Zuerst haben wir drauf bestanden, e-Zig und Liquids sind keine Tabakprodukte. Dann haben wir drauf bestanden, dass es kein Arzeneimittel ist. Jetzt werden sie beschliessen, dass es weder als Tabakprodukt, noch als Arzeneimittel gehandhabt wird und damit dass auch sicher ist, die Nikotinmenge unter die Dosierug jeglicher Arzeneimittel gelegt. Alles was wir wollten ist politisch korrekt nach unseren Vorgaben eingeleitet worden. Und nu .. ?



ich nicht, ich habe nischt böses gemacht !

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht