Lehrer klagt gegen Dampfverbot!!

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21.02.2013 00:57
avatar  DS ( gelöscht )
#101
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DS ( gelöscht )

wir können soviel MUT ZUR WUT haben wie wir wollen, es wird am ende nichts bringen.
Wenn wir nicht bereit sind die Steuerausfälle von den Zigaretten zu tragen plus noch was oben drauf, damit sie besser fahren als mit den Tabakkonzernen, dann werden sie es auf irgendeine Weise unmöglich machen zu Dampfen.
Meine Meinung dazu.
Wir und unsere Gesundheit gehen denen doch am .... vorbei.
Wir versuchen Leute zu überzeugen die Waffen verschieben und andere in den Krieg ziehen lassen!


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21.02.2013 04:01
avatar  Theop
#102
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ich habe mit diesemurteilauch gerechnet, aber nur in punkto der vorbildfunktion.
aber was mich aufregt, ist das urteil an sich. der richter hatte doch wohldas thema verpennt.

Rauchen» im Sinne der Vorschrift sei auch das Inhalieren einer E-Zigarette, hieß es (Az. 5 K 455/12.GI). G

die begründung ist in meinen augen der blanke hohn. welche vorschrift ist denn hier gemeint? bestimmt nicht das nrsg, denn dort wird rauchen nicht definiert.
die definition von rauchen ist das verbrennen von tabakprodukten, quelle wikipedia. und damit hat der richter etwas falsches wieder gegeben.
sinn und zweck des richters wäre es gewesen, dem lehrer klar zu machen, das die schüler vermutlich beim dampfen und rauchen nicht unterscheiden und es im sinne aller besser wäre, das auf dem schulgelände nicht gedampft wird. aber diese begründung ist meiner meinung nach ein witz.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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21.02.2013 08:06
avatar  angi
#103
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Tja, Richter !... Das Urteil ist nun gesprochen.
Wenn Rauchen im Nichtraucherschutzgesetz nicht klar definiert ist , wird alles darunter fallen, was irgendwie nach "Rauch" aussieht.
Der, der das Gestz "gebastelt" hat war garnichtmal so dumm ;-) somit wurde sich ein Hintertürchen offen gelassen.


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21.02.2013 08:27
#104
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Früher hiess es immer in den Nachrichten: Im Namen des Volkes wurde Soundso entschiedem.
Heute Heisst es: DIE RICHTER SAEN ES ALS ERWEISEN AN.
Damit bekommt Jedes Urteil Die Tageformabhängige Persöhnliche Note des Richters Die er im Rahmen von BLAH-BLAH-GUMMIGESETZEN noch halbwegs unbeschollten vertretten kann!
Meine Meinung.


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21.02.2013 09:10 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2013 09:15)
#105
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Es ist erschreckend, was Richter für einen Müll labern dürfen^^. Offiziell steht die E-Cigarette in keinster Weise im NSG laut Auszug und das Rauchen was mit rauch zu tun hat und Rauch NUR da entstehen kann, wo etwas VERBRANNT wird, lernt man schon in der Schule im Rahmen der naturwissenschaftlichen Unterrichtsfächer, jedenfalls ich hab das noch gelernt. Es ist eine bodenlose Frechheit in meinen Augen, sowas in einer Urteilsbegründung zu bringen und es wäre natürlich durchaus anfechtbar!
In diesem Fall allerdings würde es nichts bringenh, denn meine Vermutung mit der Vorbildfunktion traf ja zu, Hausrecht eh und somit für den Lehrer eh nutzlos, da was zu unternehmen. Alle andern Punkte kann ich durchaus nachvollziehen, auch wenn ich weiss, das es nur reine Theorie ist. Er wird sich wohl eine Lücke suchen müssen, um zwischendurch ein paar Züge nehmen zu können^^.

In diesem Fall bin ich froh in Berlin zu wohnen, hier weiss selbst das Ordnungsamt inzwischen, das die E-Zigarette NICHT unter das NSG fällt derzeit, hier darf man überall dampfen, muss aber natürlich das Hausrecht beachten. Metro z.B. hat einen Aushang am Eingang, wo extra auch auf das Verbot für E-Ziggis hingewiesen wird. Das ok.

Der Richter in Hessen sollte mal versuchen das Gehirn einzuschalten und auch zu erfassen was im NSG für Hessen steht...



Seit 7 Jahren Nichtraucher und inzwischen auch Nichtdampfer...


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21.02.2013 09:18
#106
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Zitat von Freddy Goldbein im Beitrag #104
Früher hiess es immer in den Nachrichten: Im Namen des Volkes wurde Soundso entschiedem.
Heute Heisst es: DIE RICHTER SAEN ES ALS ERWEISEN AN.
Damit bekommt Jedes Urteil Die Tageformabhängige Persöhnliche Note des Richters Die er im Rahmen von BLAH-BLAH-GUMMIGESETZEN noch halbwegs unbeschollten vertretten kann!
Meine Meinung.


War eigentlich schon immer so :-) Richter haben einen sehr grossen Ermessungsspielraum und können sich dank der deutschen Gummiparagraphen so einiges zurechtschnitzen. Was aber nicht heisst, das dies der Weisheit letzter Schluss ist, sehr oft haben übergeordnete Instanzen in der Berufung dann ganz anders entschieden. Auch nix neues :-)

Aber in diesem Fall würde es den Kläger nicht weiterbringen.



Seit 7 Jahren Nichtraucher und inzwischen auch Nichtdampfer...


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21.02.2013 09:28
#107
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Zitat von franks im Beitrag #90
Ganz so schlimm wie viele hier, sehe ich das Urteil nicht.
Primär wird doch darauf verwiesen, das das Rauchverbot dazu dient, die Schutzbefohlenen vor schlechten Angewohnheiten zu schützen und das Lehrer halt eine Vorbildfunktion haben;
"Daraus, dass die Vorschrift nicht nur geschlossene Räume, sondern auch das offene Schulgelände einbeziehe, ergebe sich, dass es darin nicht nur um den Nichtraucherschutz vor dem Passivrauchen gehe, sondern vielmehr darum, Prävention vor risikobehaftetem Verhalten zu leisten. Damit gehe die Vorschrift mit ihren Intentionen deutlich weiter als das Nichtraucherschutzgesetz. Schüler sollten danach durch das schulische Vorbild nicht in die Versuchung geführt werden, etwas nachzuahmen, das nach der Bewertung fachkundiger Stellen (u.a. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Deutschen Krebsforschungszentrums) ein gesundheitliches Gefährdungspotential aufweise. " [aus dem Urteil]
Dies kann ich irgendwie nachvollziehen.

Und Raucherzimmer in einer Schule, lasen sich hiermit wohl auch nicht halten.



Ich kann das nicht wirklich nachvollziehen weil: Dampfen nicht Rauchen ist, weil Dampfen nicht unter das NSG fällt derzeit in Hessen und weil gar nicht erwiesen ist bisher, das Dampfen potentiell gesundheitsschädlich ist und schon mal gar nicht an der frischen Luft für Dritte, um was es ja dann primär geht.

Noch weniger kann ich nachvollziehen, was das jetzt mit einem Raucherzimmer für Lehrer zu tun hat, wo Schüler nix, aber auch gar nix drin zu suchen haben....Bist du zufälligerweise vllt Richter? dann könnte ich das Argument verstehen^^. das die selber zur zeit nicht ganz wirklich blicken was sie labern sehen wir ja hier im Urteil.



Seit 7 Jahren Nichtraucher und inzwischen auch Nichtdampfer...


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21.02.2013 09:32
#108
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Moderatorin

Zitat von Vanilliefan im Beitrag #106

War eigentlich schon immer so :-) Richter haben einen sehr grossen Ermessungsspielraum und können sich dank der deutschen Gummiparagraphen so einiges zurechtschnitzen. Was aber nicht heisst, das dies der Weisheit letzter Schluss ist, sehr oft haben übergeordnete Instanzen in der Berufung dann ganz anders entschieden. Auch nix neues :-)

Aber in diesem Fall würde es den Kläger nicht weiterbringen.



Ich habe leider keine sichere Quelle dafür, aber in einem anderen Forum wurde berichtet, dass es im TV-Bericht hierüber hiess, der Lehrer geht in Berufung.

Naja, laut Urteil, darf er die Dampfe aber zeigen (was ihm der Direktor auch verbieten wollte), auch auf dem Schulhof, nur nicht exhalieren damit.

21.02.2013 10:11
#109
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Zitat von heimchen im Beitrag #108
Zitat von Vanilliefan im Beitrag #106

War eigentlich schon immer so :-) Richter haben einen sehr grossen Ermessungsspielraum und können sich dank der deutschen Gummiparagraphen so einiges zurechtschnitzen. Was aber nicht heisst, das dies der Weisheit letzter Schluss ist, sehr oft haben übergeordnete Instanzen in der Berufung dann ganz anders entschieden. Auch nix neues :-)

Aber in diesem Fall würde es den Kläger nicht weiterbringen.



Ich habe leider keine sichere Quelle dafür, aber in einem anderen Forum wurde berichtet, dass es im TV-Bericht hierüber hiess, der Lehrer geht in Berufung.

Naja, laut Urteil, darf er die Dampfe aber zeigen (was ihm der Direktor auch verbieten wollte), auch auf dem Schulhof, nur nicht exhalieren damit.


Jop, allerdings begrüsse ich einerseits eine Berufung, aber nur wegen diesem Blödsinn mit dem NSG, andererseits denke ich, dass er zu dem dampfen auf dem Schulhof wenig Erfolg haben wird. Eben weil er in einem Lehrpädagogischen Auftrag steht an einer Schule....



Seit 7 Jahren Nichtraucher und inzwischen auch Nichtdampfer...


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21.02.2013 10:26
#110
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Moderatorin

Zitat von Vanilliefan im Beitrag #109
Jop, allerdings begrüsse ich einerseits eine Berufung, aber nur wegen diesem Blödsinn mit dem NSG, andererseits denke ich, dass er zu dem dampfen auf dem Schulhof wenig Erfolg haben wird. Eben weil er in einem Lehrpädagogischen Auftrag steht an einer Schule....



Ich persönlich bin davon überzeugt, dass wenn dieser Lehrer im Pausen-Kaffeeraum für Lehrer dampfen dürfte, also so ein Glück hätte, wie unser Toreadors hier, ich zitiere nochmals

Zitat
Zitat von Toreadors im Beitrag #57
Ich hoffe nur dass die Kollegen bei uns die gegen das Dampfen in dem Nebenraum vom Lehrerzimmer sind, davon nichts mitbekommen.

Ich und eine Kollegin von mir haben lange Überzeugungsarbeit geleistet, damit das Dampfen im Kafferaum toleriert wurde.

Und wir haben 2 weitere Raucher aus dem Kollegium so zur E-Zigarette gebracht. Und gerade im Winter und wenn es regnet ist das immer ein tolles Argument um noch rauchende Kollegen von den Vorzügen der E-Zigarette zu überzeugen.



hätte er bestimmt nicht geklagt. Vielleicht ist er der einzige rauchende Lehrer, der nun dampft, und seine alleinige Überzeugungsarbeit hat dem Schulleiter nicht gereicht, und aus lauter Verzweiflung darüber dachte er sich, ok jetzt lass ich es drauf ankommen.....

21.02.2013 10:40
avatar  Achim
#111
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http://www.mittelhessen.de/lokales/regio...arid,93028.html

anscheinend wollte er gar nicht vor den Kindern sondern im Lehrerzimmer/ Aufenthaltsraum dampfen

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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21.02.2013 10:52
#112
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Moderatorin

Zitat von Achim im Beitrag #111
http://www.mittelhessen.de/lokales/region-giessen_artikel,-Urteil-E-Zigaretten-auf-Schulhoefen-verboten-_arid,93028.html

anscheinend wollte er gar nicht vor den Kindern sondern im Lehrerzimmer/ Aufenthaltsraum dampfen


Sagte ich doch

21.02.2013 13:31
#113
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Moderatorin

Zitat von heimchen im Beitrag #108


Ich habe leider keine sichere Quelle dafür, aber in einem anderen Forum wurde berichtet, dass es im TV-Bericht hierüber hiess, der Lehrer geht in Berufung.



Hier der Clip, wo gesagt wird, dass der 48-jährige Oberstudienrat in Revision geht
http://www.hr-online.de/website/rubriken...teaser_47590925

21.02.2013 15:50
avatar  ( gelöscht )
#114
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( gelöscht )

Zitat von zwinkl im Beitrag #95

Ich sehe da wenig gemeinsamkeiten zw. deiner fäkalsprache und meinem post...



So nachdem ich nun wieder etwas runtergekommen bin...

Das sagt man einmal in Wut, über eine Aktion von jemanden, von der ich fürchten musste, dass diese direkten negativen Einfluss auf mich haben wird (leider ist gekommen was ich befürchtete), ein böses Wort und schon ist alles was ich schreibe Fäkalsprache.

... wie dem auch sei. Seit heute gehts wieder runter vom Schulgelände für mich und die anderen 3 Dampfer im Kollegium. Irgendwie hat es die Sache in den Dunstkreis des Schulleiters geschafft (war ja immerhin ne dpa-Meldung), und er hat sich entschlossen nicht mehr wegzuschauen und den Erlass vom Schulministerium NRW nun durchzusetzen. Da hat er doch was bewegt der Kollege aus Hessen. Nun gilt gleiches Recht für alle, alle runter vom Schulhof. Ab hinter die Büsche zu den Rauchern!

Das wäre vielleicht früher oder später eh gekommen, die Presse über die unbedachte Klage des hessischen Kollegen hat die Sache nur etwas beschleunigt.

Ich möchte mich, unabhängig davon hier für den Gebrauch dieser Fäkalsprache entschuldigen! Der Rest meiner Postings und meine Meinung zu der Aktion des hess. Lehrers steht unverändert, nur die letzte Zeile meines ersten Posts hier im Thread, in dem ich mich so unfreundlich bei dem hess. Kollegen bedanke, hätte ich mir wirklich schenken können. Das was nun eingetreten ist, war für mich absehbar, von mir befürchtet, rechtfertigt aber nicht meinen Wutausbruch.


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21.02.2013 17:17
#115
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Zitat von Toreadors im Beitrag #114
Zitat von zwinkl im Beitrag #95

Ich sehe da wenig gemeinsamkeiten zw. deiner fäkalsprache und meinem post...



So nachdem ich nun wieder etwas runtergekommen bin...

Das sagt man einmal in Wut, über eine Aktion von jemanden, von der ich fürchten musste, dass diese direkten negativen Einfluss auf mich haben wird (leider ist gekommen was ich befürchtete), ein böses Wort und schon ist alles was ich schreibe Fäkalsprache.

... wie dem auch sei. Seit heute gehts wieder runter vom Schulgelände für mich und die anderen 3 Dampfer im Kollegium. Irgendwie hat es die Sache in den Dunstkreis des Schulleiters geschafft (war ja immerhin ne dpa-Meldung), und er hat sich entschlossen nicht mehr wegzuschauen und den Erlass vom Schulministerium NRW nun durchzusetzen. Da hat er doch was bewegt der Kollege aus Hessen. Nun gilt gleiches Recht für alle, alle runter vom Schulhof. Ab hinter die Büsche zu den Rauchern!

Das wäre vielleicht früher oder später eh gekommen, die Presse über die unbedachte Klage des hessischen Kollegen hat die Sache nur etwas beschleunigt.

Ich möchte mich, unabhängig davon hier für den Gebrauch dieser Fäkalsprache entschuldigen! Der Rest meiner Postings und meine Meinung zu der Aktion des hess. Lehrers steht unverändert, nur die letzte Zeile meines ersten Posts hier im Thread, in dem ich mich so unfreundlich bei dem hess. Kollegen bedanke, hätte ich mir wirklich schenken können. Das was nun eingetreten ist, war für mich absehbar, von mir befürchtet, rechtfertigt aber nicht meinen Wutausbruch.


da könnte man ja glatt mal mit den Kollegen besprechen das jeder klagt für sich, oder? mehr wie sich nix ändern kann sich ja nicht. Aber man würde zumindest ein Zeichen setzen. Aber es ist genauso wie es oft hier im Forum vertreten wird: Nur nicht auffallen....dann passiert auch nix. Find ich schon irgendwie schade...



Seit 7 Jahren Nichtraucher und inzwischen auch Nichtdampfer...


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21.02.2013 17:25
#116
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Zitat von heimchen im Beitrag #112
Zitat von Achim im Beitrag #111
http://www.mittelhessen.de/lokales/region-giessen_artikel,-Urteil-E-Zigaretten-auf-Schulhoefen-verboten-_arid,93028.html

anscheinend wollte er gar nicht vor den Kindern sondern im Lehrerzimmer/ Aufenthaltsraum dampfen


Sagte ich doch




Jaaa, das lässt natürlich eigentlich die Vorbildfunktion auch nicht mehr gelten, Schüler haben im Lehrerzimmer nix verloren. Allerdings bleibt immer noch das Hausrecht, das ist klar. Nur Dampfen fällt nicht unter das NSG und kann auch mit Rauchen nicht gleichgestellt werden.

Alleine hierfür würde ich schon Berufung gehen. Eventuell muss der Schulsenat oder halt der Schulleiter in seiner grenzenlosen Allmacht mal sein Hintern lüften und sich um Schilder kümmern. Bissel dämlich scheint der eh zu sein, ein Schild am Eingang würde reichen und der Fall ist sowas von klar (Hausrecht).

Ich finde es unter diesem Aspekten absolut gut das die Berufung kommt. Ist echt wichtig, man muss sich auch mal wehren, auch wenn er am Ende immer noch nicht dampfen darf in der Schule.

In Deutschland wird es halt immer kurioser...



Seit 7 Jahren Nichtraucher und inzwischen auch Nichtdampfer...


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21.02.2013 17:31
avatar  zwinkl
#117
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Zitat von Vanilliefan im Beitrag #116
Nur Dampfen fällt nicht unter das NSG und kann auch mit Rauchen nicht gleichgestellt werden.

Alleine hierfür würde ich schon Berufung gehen.

Ich finde es unter diesem Aspekten absolut gut das die Berufung kommt. Ist echt wichtig, man muss sich auch mal wehren, auch wenn er am Ende immer noch nicht dampfen darf in der Schule.


Seh ich auch so...hausrecht als begründung JA, aber der passus mit dem bezug auf das NRSG muß aus dem urteil raus !
Das ist wichtig, damit sich richter, die sich mit ähnlich gelagerten fällen künftig vllt. beschäftigen müssen,
sich nicht auf dieses urteil berufen können.

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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21.02.2013 18:48
#118
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Zitat von zwinkl im Beitrag #117
Zitat von Vanilliefan im Beitrag #116
Nur Dampfen fällt nicht unter das NSG und kann auch mit Rauchen nicht gleichgestellt werden.

Alleine hierfür würde ich schon Berufung gehen.

Ich finde es unter diesem Aspekten absolut gut das die Berufung kommt. Ist echt wichtig, man muss sich auch mal wehren, auch wenn er am Ende immer noch nicht dampfen darf in der Schule.


Seh ich auch so...hausrecht als begründung JA, aber der passus mit dem bezug auf das NRSG muß aus dem urteil raus !
Das ist wichtig, damit sich richter, die sich mit ähnlich gelagerten fällen künftig vllt. beschäftigen müssen,
sich nicht auf dieses urteil berufen können.


jepp, stimme ausnahmsweise auch mal zu. Hausrecht ja, Vorbildfunktion ja, aber das mit dem Nichtraucherschutzgesetz braucht er sich nicht gefallen lassen.

@Toreadors, das tut mir echt leid für dich. Soweit ich weiß, hast du im Lehrerzimmmer gedampft. Ich finde es auch in Ordnung auf dem Schulhof zu dampfen, wenn es dort auch eine Raucherecke gibt. Und in diesem Fall auf dem ganzen Schulhofgelände Dampferlaubnis und die Raucher in die Ecke. Ob ich mich wohl diesmal verständlich ausgedrück habe, wofür ich bin?

Auf jeden Fall bin nicht Dampfer geworden um jetzt durch Passivrauchen bestraft zu werden.

Die ganzen Pressemeldungen kotzen mich richtig an! Das ist wieder ein gefundenes Fressen. Und das wäre zum jetzigen Zeitpunkt unnötig gewesen. Hab ich ja aber schon geschriebe, dass ich da eher diplomatisch denke.

So what, jetzt ist es passiert und wenn schon denn schon. Gleiches Recht für Dampfer wie für Nichtraucher. Raus aus der Raucherecke!


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21.02.2013 18:59
#119
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@#118 von semikolon.. Die ganzen Pressemeldungen kotzen mich richtig an!..
ja, Zustimmung und es wird erstmal nicht besser werden.


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21.02.2013 19:11
avatar  XBabsX
#120
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Das ist nun mal unsere politisch korrekte, gleichgeschaltete Presse in Deutschland


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21.02.2013 19:49
#121
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"...Elektronische Zigaretten brennen nicht. In ihnen wird eine Flüssigkeit verdampft, die Nikotin in unterschiedlichen Konzentrationen enthalten kann – je nach Wunsch des „Rauchers“. Die Technik ähnelt der des Disco-Nebels.

Über die Gesundheitsfolgen der E-Zigaretten wird heftig gestritten. Gesichert ist, dass im Vergleich zu echten Zigaretten viele Giftstoffe weniger produziert werden, unter anderem Teer. Allerseits fehlen bislang Belege dafür, dass E-Zigaretten komplett gefahrlos sind..."

das ist aus m bericht über s urteil:
http://www.mittelhessen.de/lokales/regio...arid,93028.html

...fand ich ganz nett formuliert - im vergleich zum sonstigen schrott, der bislang teilweise verbreitet wurde...es gibt also auch fortschritte...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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21.02.2013 20:09
avatar  Theop
#122
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ich gebe vanillefan und zwinkl recht.
das urteil ist so nicht richtig. wenn man mal die fürsorgepflicht und die vorbildfunktion weglässt, dann hat der richter einen fehler gemacht.
1. bezieht er sich auf irgendeine vorschrift, auf die nicht näher eingegangen wird.
2. meint er, das ezigaretten auch geraucht werden. aber das rauchen ist in der wikipedia als das verbrennen von tabakerzeugnissen definiert und so ist das dampfen einer ezigarette kein rauchen. und so steht es im nrsg auch drin. das rauchen ist verboten .....
ich habe vor knapp 3 wochen nochmal ein schreiben an frau guth von der mgepa geschrieben, weil ich bzgl. rauchen, der definition dazu und dem nrsg noch "updatebedarf" habe.
denn ihre erste antwort hat mich nicht befriedigt. wenn ich dazu was höre, werde ich das hier auch posten.
wenn das urteil so stehen bleibt, hat der lehrer gute chancen, wenn es nur ums dampfen geht.
bzgl. der vorbildfunktion, das ist ne andere baustelle.
es ist doch nicht zwingend vorgeschrieben, das lehrer als gutes beispiel voran gehen, sei es jetzt mit dem rauchen oder auch mit anderen sachen.
als alkoholiker bin ich krank, wenn ich wieder anfange, aber einem raucher sagt man denn, das er doch einfach nicht mehr rauchen soll, "ist doch so einfach". bullsh..

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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21.02.2013 20:20 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2013 20:20)
#123
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seh ich eigentlich schon Gespenster oder ist das wirklich Zufall, dass diese negativen Pressemeldungen ausgerechnet kurz vor dem 25. Februar erscheinen?


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21.02.2013 20:26
#124
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...wieso...was is n am 25. februar???

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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21.02.2013 20:41
#125
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Moderatorin

Zitat von semikolon im Beitrag #123
seh ich eigentlich schon Gespenster oder ist das wirklich Zufall, dass diese negativen Pressemeldungen ausgerechnet kurz vor dem 25. Februar erscheinen?

das ist zufall, denn es war der Lehrer der eine Klage eingereicht hat.....

In der Expertenanhörung vom 25.2. geht es nicht um den NRSchutz, sondern um die Tabakrichtlinie.

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