Revision angekündigt NRW setzt Feldzug gegen E-Zigaretten fort

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19.09.2013 11:32
#26
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aka User AndreasKC

Zitat von highendsmoker im Beitrag #17
Zitat von Chandra im Beitrag #15
Wieso die Steffens das macht? "Persönlicher" Fanatismus würd ich mal sagen...


Und was die Partei sagt ist also unwichtig und nicht bindend?
Also ist die Parteiaussage dazu nichtssagend , wenn sich keiner in dieser dran hält, oder sehe ich das falsch?


Was die Partei sagen wird? Auf Frau Steffens in der Position als Gesundheitsministerin des Landes NRW können wir keinen Einfluss nehmen. Wir können unseren eigenen Standpunkt darlegen, aber wie es auf Landesebene diskutiert wird, ist ein anderes Thema.....WETTEN?


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19.09.2013 11:49
#27
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Würde es gerne hören wie er seine Ohnmacht dann zugibt....


Die Dresdner Dampfgerätemanufaktur für die Phantom Serie.


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19.09.2013 11:56
#28
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Soll sie doch in Revision gehen und sich auch dort Abwatschen lassen.

Und wenn schon nicht Ministerpräsidentin, Kabinett und Landesgrüne, vielleicht tritt ihr der Landesrechnungshof mal auf die Füße.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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19.09.2013 12:08 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 12:08)
avatar  Timm
#29
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Mein Beitrag dazu https://twitter.com/Endzeitkind/status/380633563080957952 - rechne nicht mit einer Antwort.


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19.09.2013 12:19
#30
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Babsi fällt nichts mehr ein. Oder wie sollte man es deuten, das die E-Dampfe zum Arzneimittel erklärt werden muss, weil die Anti Baby Pille ein Arzneimittel ist.
Diese Worte aus der Feder einer Meisterin lesen zu müssen, SKANDALÖS !!!

Dampfende Grüße aus MeckPom
Volkmar


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19.09.2013 12:23 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 12:26)
#31
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Zitat
Und was die Partei sagt ist also unwichtig und nicht bindend?
Also ist die Parteiaussage dazu nichtssagend , wenn sich keiner in dieser dran hält, oder sehe ich das falsch?



Da muss ich unterscheiden zwischen dem was die Partei nach außen (zu uns) sagt und zwischen Innen wo die Partei das tut was sie wirlich vertritt. Mit Sicherheit können die Grünen als Partei Einfluß darauf nehmen das sich auch eine Frau Steffens Ihrem Inneren Programm entsprechend verhällt. Ich denke das wird sie tun. Schließlich wird sie sich intern kaum mit der ganzen Partei anlegen. das könnte sie nur verlieren. So hat mein Onkel der in einer Partei war das auch geschildert.

Zitat
Antrag der Grünen an den Bundestag. (Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Markus Tressel, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auszug aus der Drucksache 17/13244 - Deutscher Bundestag (S.1 Abs.2 und S.3 Abs.3)

Die in dem Richtlinienvorschlag in Artikel 18 enthaltene Einstufung der meisten gebräuchlichen elektronischen Zigaretten als Arzneimittel ist hingegen nicht ver hältnismäßig, da er im Vergleich zu Zigaretten eine strengere Regulierung be deutet und derzeit ein vollständiges Verbot dieser Produkte zur Konsequenz hätte. Dies ist unter dem Aspekt der Schadensminderung bzw. der Verringerung von Gesundheitsrisiken für Konsumentinnen und Konsumenten nicht sinnvoll

Begründung (Renate Künast, Jürgen Trettin)
Die in Artikel 18 des Richtlinienvorschlags enthaltene Bestimmung, wonach elektronische Zigaretten insbesondere oberhalb einer Nikotinkonzentration von mehr als 4mg/ml nur nach einer Zulassung als Arzneimittel (Richtlinie 2001/ 83/EG) auf dem Markt vertrieben werden dürfen, bedeutet eine Ungleichbe handlung und hat ein faktisches Verbot der meisten auf dem Markt gebräuch lichen elektronischen Zigaretten bzw. der hiermit verwendeten Liquide zur Folge. Dies ist wegen der im Vergleich zur Zigarette geringeren gesundheit lichen Risiken von elektronischen Zigaretten (fehlender Verbrennungsprozess) unter dem Aspekt der Schadensminderung und der Suchtbehandlung problema tisch. Ziel sollte statt eines faktischen Verbotes eine Regulierung dieses Pro duktes sein. (Werbung, Steuer, Inhaltsstoffe, Jugendschutz etc.) wie auch bei anderen Tabakprodukten.



Hohle Worte hinter denen keiner wirklich steht, Publkumswirksam - gut für die Wahl - sonst nix. Was die wirklichen Wege der Grünen sind zeigt Frau Srteffens.
So wird das Volk doch öfter veralbert. Das eine sagen sie - das andere tun sie.

PS: Eine Partei muss sich an Ihren Taten messen lassen, nicht an ihren Worten...

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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19.09.2013 12:59
#32
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Zitat von hansklein im Beitrag #31


Hohle Worte hinter denen keiner wirklich steht, Publkumswirksam - gut für die Wahl - sonst nix. Was die wirklichen Wege der Grünen sind zeigt Frau Srteffens.
So wird das Volk doch öfter veralbert. Das eine sagen sie - das andere tun sie.

PS: Eine Partei muss sich an Ihren Taten messen lassen, nicht an ihren Worten...


Wie Recht ich dir gebe.


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19.09.2013 13:01 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 13:02)
#33
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Ich wiederhole es nochmal:
Es geht bei der Genehmigung einer Revision nicht darum die Inhalte neu zu bewerten, sondern Verfahrensfehler festzustellen.
Auch wenn die gute Frau sich allmächtig fühlt, werden sich sicher nicht 3 Gerichte von ihr vorführen lassen wollen.

Dampf: Taifun GSL, Taifun GT II, Taifun GT, Taifun GS 2, Taifun GS, Taifun Watte,
Strom: The Eye - Taifun, Skarabäus, Skarabäus Pro, Vireo

http://www.ig-ed.org/logos/IGED_Icon.png Mitglied http://up.picr.de/20317203qa.jpg

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19.09.2013 13:05 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 13:07)
#34
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Die Ärztezeitung schreibt UNFUG
"Sie kündigte an, dass das Ministerium gegen drei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) in die Revision zum Bundesverwaltungsgericht gehen will, nach denen die in den E-Zigaretten enthaltenen nikotinhaltigen Flüssigkeiten keine Arzneimittel sind und deshalb frei gehandelt werden können"

Von 2 der 3 Urteile war das Land NRW NICHT betroffen (Wuppertal, Bund) - wie sollte sie da "in Revision" gehen können.
Ausserdem ist das nur eine Absichtserklärung ... will in Revision ...

Das ist wieder eine dieser Propagandameldungen mit der das Ärzteblatt an der Schleimspur von Frau Steffens saugt.

don't panic

_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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19.09.2013 13:15
#35
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Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #30
Babsi fällt nichts mehr ein. Oder wie sollte man es deuten, das die E-Dampfe zum Arzneimittel erklärt werden muss, weil die Anti Baby Pille ein Arzneimittel ist.
Diese Worte aus der Feder einer Meisterin lesen zu müssen, SKANDALÖS !!!

Jepp, ein Skandal! Ich könnte ja damit leben, aber dann dürfen auch Zigaretten/Tabak und Lebensmittel nur in der Apotheke erhältlich sein. Der Regulierungswahn erreicht seine Grenzen.


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19.09.2013 13:23
avatar  pctelco
#36
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Zitat von steambeam im Beitrag #34
Die Ärztezeitung schreibt UNFUG
"Sie kündigte an, dass das Ministerium gegen drei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) in die Revision zum Bundesverwaltungsgericht gehen will, nach denen die in den E-Zigaretten enthaltenen nikotinhaltigen Flüssigkeiten keine Arzneimittel sind und deshalb frei gehandelt werden können"

Von 2 der 3 Urteile war das Land NRW NICHT betroffen (Wuppertal, Bund) - wie sollte sie da "in Revision" gehen können.
Ausserdem ist das nur eine Absichtserklärung ... will in Revision ...

Das ist wieder eine dieser Propagandameldungen mit der das Ärzteblatt an der Schleimspur von Frau Steffens saugt.

don't panic


Hatte ich hier bereits geschrieben:

Zitat von pctelco im Beitrag #14
Ich muss mich hier aus dem anderen Thred mal eben selbst zitieren, denn wie @Sabine hier schon richtig schrieb, ist an dem Artikel so ziemlich alles Bullshit!

Zitat von pctelco im Beitrag RE: 17.09.13 OVG Münster hat entschieden: E-Zigarette ist kein Arzneimittel!!
Zitat von partliner im Beitrag RE: 17.09.13 OVG Münster hat entschieden: E-Zigarette ist kein Arzneimittel!!
Zitat von pctelco im Beitrag RE: 17.09.13 OVG Münster hat entschieden: E-Zigarette ist kein Arzneimittel!!
[...]

Gar so einfach ist es nicht. Ich spreche aus 35 Jahren minsterieller Erfahrung in einem Bundesministerium, und auch bei uns geht ein Minister in solchen Fällen an seine Justitiare in der passenden Rechtsabteilung heran und wird beraten, ob sein anliegen Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Es wäre ja noch schöner, wenn ein Minister alleine "Kraft eigener Herrlichkeit", solche Dinge eintüten könnte. Immerhin werden auch hier Steuergelder verbraten, und auch ein Ministerium muss sich durch Landes-/Bundesrechnunghof überprüfen und auch rügen lassen falls etwas nicht passt!



das scheint auf unsere Babs aber nicht zuzutreffen

guckst Du: http://www.aerztezeitung.de/news/article...etten-fort.html



Nur leider hat das Ärzteblatt nicht vollständig zitiert, denn sonst hätten sie gedruckt, dass uns Babs die Urteilbegründungen erst prüfen (lässt) will, und dann evtl. Rechtsmittel ausschöpfen will.
Ist also lange noch nicht sicher, ob sie gegen dass ihrem Ministerium gegenüber ergangene Urteil Revision einlegt.
Gegen alle drei kann sie sowieso nicht, da sie nur bei einem Betroffene ist!

Gerade die Aussage, dass sie gegen alle drei Urteile Revision einlegen würde, lässt ganz prima auf die Gesamtqualität dieses Artikels schließen!



Gruß




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19.09.2013 13:29 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 13:31)
#37
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@pctelco ok - hatte nicht alles gelesen ...
Trotzdem kann mans nicht häufig genug schreiben

don't panic ... don't panic ... don't panic ... jedenfalls nicht aufgrund dieser Meldung !!!

_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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19.09.2013 13:46
#38
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Lasst sie doch machen, irgendwie tut sie mir ja auch leid... Sie ist jetzt im Rahmen ihrer grenzenlosen Selbstüberschätzung und Einschätzung ihrer -nicht allzu grossen- Macht gekränkt worden und stampft wie Rumpelstilzchen mit ihrem Füschen auf. Selbst wenn sie in Revision geht, man kann wohl davon ausgehen dass ein OVG in der Lage ist, ein Verfahren ohne formelle Fehler durchzuführen. Es droht also keine unmittelbare Gefahr ;)
Hohn und Spott auf kommunaler und Bundesebene sind ihr jetzt schon sicher *lol*



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19.09.2013 13:56
avatar  MofD
#39
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Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber Berufung und Revision sind 2 unterschiedliche Dinge.

Zitat
Revision:
Dieses Rechtsmittel kann nicht auf neue Tatsachen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils, also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestützt werden. Die Revisionsinstanz ist daher keine Tatsacheninstanz. Anders als bei einer Berufung werden daher grundsätzlich keine Beweise erhoben.

Quelle: Wikipedia: Revision



Bei einer Berufung wird hingegen alles neu aufgerollt, inkl. der Beweisaufnahme.

Soweit ich weiß hat das Gericht aber keine Berufung, sondern Revision zugelassen. Somit dürften keine neuen Beweise vorgelegt werden, sondern es wird geprüft ob Form- und/oder Rechtsfehler vorliegen.

Und da habe ich ein gutes Gefühl bei.

LG
MofD

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19.09.2013 14:07
#40
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Die nächste Instanz wird genauso entscheiden (Bundesverwaltungsgericht) und danach wird vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt (gegen die Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel und gegen
stärkere Regulierung als Tabakzigaretten da harmloser).


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19.09.2013 14:31
#41
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Diese Klage kommt aber dann sicher nich von der Brababa ;)



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19.09.2013 14:43 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 14:46)
avatar  pctelco
#42
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Ich werde mal einen Mod bitten, den Betreff von Berufung auf Revision zu ändern, da der Thred hier falsch angelegt wurde!

Gruß




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19.09.2013 14:49
avatar  ntfs
#43
avatar

Moin,

das hat aber auch was Gutes:
Wenn das Bundesverwaltungsgericht das Urteil bestätigt
ist es absolut rechtssicher.
Da kann dann keiner mehr mit neuen Beweisen etc. kommen
und einfach ein neues Verfahren anstreben.

CU
ntfs



TC60 mit Melo 2, TC100 mit Melo 3

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19.09.2013 15:17 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 15:18)
#44
avatar

Zitat von ntfs im Beitrag #43
Moin,

das hat aber auch was Gutes:
Wenn das Bundesverwaltungsgericht das Urteil bestätigt
ist es absolut rechtssicher.
Da kann dann keiner mehr mit neuen Beweisen etc. kommen
und einfach ein neues Verfahren anstreben.

CU
ntfs


Stimmt...es sei denn, die Rechtslage ändert sich...aber das wollen wir ma nicht hoffen ;)



Signaturen werden überbewertet ;-)

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19.09.2013 15:30
avatar  kucky
#45
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1. Nehme ich nicht an das da ein relevanter Verfahrensfehler zu finden ist, der eine Revisionsantrag Aussicht auf Erfolg beschert.
2. Wird wenn doch dieser abgeschmettert, so das es gar nicht zu einer Verhandlung kommen wird.

Remember Remember the Fifth of November

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19.09.2013 15:33 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 15:33)
#46
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Zitat von arachnid1970 im Beitrag #44
Zitat von ntfs im Beitrag #43
Moin,

das hat aber auch was Gutes:
Wenn das Bundesverwaltungsgericht das Urteil bestätigt
ist es absolut rechtssicher.
Da kann dann keiner mehr mit neuen Beweisen etc. kommen
und einfach ein neues Verfahren anstreben.

CU
ntfs


Stimmt...es sei denn, die Rechtslage ändert sich...aber das wollen wir ma nicht hoffen ;)


Auch dann müsste ein Bundesgericht die alte Rechtslage/geltende Entscheidung bestätigen (vorausgesetzt keine Verfahrensfehler).
Bei neuer Rechtslage müsste unsere Babsi neu klagen ...

_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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19.09.2013 15:52
avatar  Ymir
#47
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An diejenigen, welche überlegen sich an den "Vorgesetzten" der Frau Steffens bei den Grünen zu wenden.
Wenn man bei den Grünen in irgend einer Form von Vorgesetzten sprechen kann, dann wäre das nicht Jürgen Trittin (der is nur Spitzenkandidat), sondern die Bundesvorsitzenden Claudia Roth und Chem Özdemir.
Alternativ die Vorsitzenden der Grünen in NRW Monika Düker und Sven Lehmann.


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19.09.2013 15:53
avatar  Verena_
#48
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Ohne Worte. Man könnte glatt meinen sie hat 'nen Ex mit einem Dampferladen, den sie eins auswischen möchte. Das grenzt ja schon an Stalking...

Es gibt in der Welt selten ein schöneres Übermaß als das der Dankbarkeit.
Jean de la Bruyere (1645-1696)


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19.09.2013 15:57
#49
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Zitat von MofD im Beitrag #39
....
Soweit ich weiß hat das Gericht aber keine Berufung, sondern Revision zugelassen. Somit dürften keine neuen Beweise vorgelegt werden, sondern es wird geprüft ob Form- und/oder Rechtsfehler vorliegen.....


Hat meine Anwältin auch so bestätigt.


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19.09.2013 16:43 (zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 16:46)
#50
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Eine Revision wäre genauso ein Schnell"schuss" wie das eigentliche Verfahren es war - Babsi kommt halt immer zu früh aber das kann sie gut

_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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