Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie

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14.03.2014 00:52
#226 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Deinen Ansatz find ich ganz gut, aber da gibt es Hindernisse die überwunden werden wollen:
1. Gabs die Aussage wir möchten keine neuen Drogen
2. Die E-Zigarette könnte ein Einstieg zur Tabaksucht sein ist ein weiteres Argument .
3. Wegen der Aromatisierung der E-Zigaretten sind sie für Kinder und Jugendliche interessant und eine neue Generation Nikotin-Süchtige könnte entstehen.
so einige Aussagen, aktuell bis in die USA: e-zig idustrie
Wird schwer dagegen vorzugehen, Schlüssige, unanfechtbare Beweise wer Recht hat fehlen denk ich auf beiden Seiten.

Zitat


Another contested area is the use of flavorings. Banned in traditional cigarettes they are used widely in e-cigarettes to produce tastes ranging from pear and passion fruit to butterscotch and banana cream.

Public health advocates say flavorings attract children and threaten to create a new generation of nicotine addicts even the government is trying to create a generation that is tobacco free.

Adult smoking rates have fallen to 18 percent from 43 percent in 1965. Even so, more than 3,200 young people a day under the age of 18 try their first cigarette, a recent government report found. The use of e-cigarettes by young people doubled between 2011 to 2012, according to the Centers for Disease Control and Prevention.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
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14.03.2014 01:11 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2014 01:14)
avatar  smoked
#227 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat
E-Zigarette könnte ein Einstieg zur Tabaksucht sein ist ein weiteres Argument


'Könnte' ist aber keine gute Begründung für eine strenge Regulierung, ein Messer 'könnte' auch für einen Mord benutzt werden und ein Baseballschläger zum Verdreschen von Leuten.

Zitat
Wegen der Aromatisierung der E-Zigaretten sind sie für Kinder und Jugendliche interessant


Was ist dann mit 'Batida de Coco', 'Apfelkorn', 'Cola-Rum', 'Alster' und solchen alkoholischen Getränken? Warum ist da der Geschmack nicht für Jugendliche interessant? Warum reicht dort ein Verkauf ab 18 Jahren? Auch Erwachsene haben Geschmacksnerven und an die sind diese Geschmäcker gerichtet, genau wie bei Alkohol, der muß auch nicht nur nach Ascher schmecken.

So oder ähnlich 'könnten' Argumente dagegen aussehen ;¬)


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14.03.2014 02:15 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2014 02:15)
#228 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von smoked im Beitrag #227

Zitat
[quote]Wegen der Aromatisierung der E-Zigaretten sind sie für Kinder und Jugendliche interessant

Was ist dann mit 'Batida de Coco', 'Apfelkorn', 'Cola-Rum', 'Alster' und solchen alkoholischen Getränken? Warum ist da der Geschmack nicht für Jugendliche interessant? So oder ähnlich 'könnten' Argumente dagegen aussehen ;¬)



...und:
Im Gegensatz zu Alkohol fehlt dem Nikotin die suchtERZEUGENDE Eigenschaft.
Die müssen das wissen...warum sonst bringen die das Argument vom "Gateway zum Tabakrauchen"?
Was wäre einfacher als zu sagen, E-Zigaretten enthalten Nikotin und sind deswegen genauso suchterzeugend wie Tabakzigaretten.
Sagen sie aber nicht....

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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14.03.2014 09:12
avatar  ( gelöscht )
#229 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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( gelöscht )

"Was wäre einfacher als zu sagen, E-Zigaretten enthalten Nikotin und sind deswegen genauso suchterzeugend wie Tabakzigaretten.
Sagen sie aber nicht...."


Finde ich auch richtig, dass das nicht gesagt wird; Bei unseren Dampfen ist nun mal ( leider ) so, dass darin sowohl nicht-nikotinhaltige Liquide verdampft werden können, als auch nikotinhaltige Liquide.
Meiner Ansicht nach ist es einfach so, dass nicht zuerst der Verwendungszweck steht und dem Zwecke nach benutzt wird, sondern umgekehrt, also der Zweck sich erst durch die tatsächliche Verwendung ergibt. Die beiden möglichen Verwendungsmöglichkeiten unserer Dampfen sind das Verdampfen nikotinhaltiger Liquide und das Verdampfen nikotinfreier Liquide.
IST-Zustand :
Zigaretten dürfen nicht an Minderjährige abgegeben/verkauft werden => Dampfen, Zubehörteile,Ersatzteile und Liquide auch nicht.

In diesem Zuge könnte ich den Herstellern und sämtlichen Verkäufern, die diese verdammte E-shisha an Schulkinder verkloppen, einfach ohne schlechtes Gewissen den Hals umdrehen. Ob das Ding nun "E-Zigarette" oder "E-Shisha"genannt wird spielt überhaupt keine Rolle. Die Abgabe von E-Zigaretten an minderjährige IST verboten und ich finde, hier sollten Legislative und Judikative mal aufschlagen und Bahnhofkioske,Zeitungsläden etc., dichtmachen, denn unabhängig von der Bezeichnung benutzen "E-Shishas" dasselbe technische Funktionsprinzip, gleichartige Hardware und auch dasselbe "Liquid" - in dem Fall ein nikotinfreies Liquid.
Hier stellt sich mir jetzt die Frage, warum das zugelassen wird und WER genau diese Entscheidung der Zulassung des Verkaufs der "E-shisha" an Minderjährige getroffen hat ( Name ? ).

Ich sehe hier -mal um eine zusätzliche Ecke gedacht - ne Falle : Es könnte exact aus dem Grund desselben Funktionsprinzips unter anderem Namen zugelassen worden sein, DAMIT dann genau damit später aufgetrumpft werden kann. Nach dem Motto : " Habe ich keine Beweise für meine Behauptung, dass Jugendliche und kinder dadrauf abfahren, dann schaffe ich mir auf Umwegen diese "Beweise" eben vorher selbst . Und wenn dann die E-shisha erstmal im Munde vieler kinder steckt, DANN sage ich, dass es dasselbe Funktionsprinzip wie die für Minderjährige verbotene E-Zigarette hat,weil die BEWEISE habe ich nun ja".

Die Bezeichnung " E-Zigarette " kommt bei kindern und Jugendlichen nicht so gut an - aber "shisha" - da is ja das Wort alleine schon "voll cool", mit einem Hauch von Besonderem, einem Hauch der Abgrenzung von Anderen - das macht das Teil für die Zielgruppe atttraktiv und nicht Erdbeer, Banane oder Schoko !

Für mich ergibt sich daraus, dass ganz schnell diese "E-Shishas" weg müssen, undzwar WEIL sie unabhängig vom Namen dasselbe Funktionsprinzip haben. Ich sehe in der Erlaubnis dieser E-Shishas für Minderjährige lediglich den Versuch, sich Beweise für die Behauptung, dass Minderjährige drauf abfahren würden, selbst zu konstruieren, mit Überlegung und ganz bewusst. Und genau das Argument desselben funktionsprinzips wird dann dafür hergenommen werden, darauf wette ich jetzt schon.

LG

LG


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14.03.2014 09:26
#230 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Dreitagebart im Beitrag #229
IST-Zustand :
Zigaretten dürfen nicht an Minderjährige abgegeben/verkauft werden => Dampfen, Zubehörteile,Ersatzteile und Liquide auch nicht.
...
Die Abgabe von E-Zigaretten an minderjährige IST verboten und ich finde, hier sollten Legislative und Judikative mal aufschlagen und Bahnhofkioske,Zeitungsläden etc., dichtmachen, denn unabhängig von der Bezeichnung benutzen "E-Shishas" dasselbe technische Funktionsprinzip, gleichartige Hardware und auch dasselbe "Liquid" - in dem Fall ein nikotinfreies Liquid.

Bist Du Dir da sicher? Wann ist dieses Verbot verabschiedet worden? Ich war bis jetzt der Meinung, dass die Altersbeschränkung, die die meisten Händler haben, freiwillig war.


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14.03.2014 09:58
avatar  ( gelöscht )
#231 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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( gelöscht )

Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #230
Zitat von Dreitagebart im Beitrag #229
IST-Zustand :
Zigaretten dürfen nicht an Minderjährige abgegeben/verkauft werden => Dampfen, Zubehörteile,Ersatzteile und Liquide auch nicht.
...
Die Abgabe von E-Zigaretten an minderjährige IST verboten und ich finde, hier sollten Legislative und Judikative mal aufschlagen und Bahnhofkioske,Zeitungsläden etc., dichtmachen, denn unabhängig von der Bezeichnung benutzen "E-Shishas" dasselbe technische Funktionsprinzip, gleichartige Hardware und auch dasselbe "Liquid" - in dem Fall ein nikotinfreies Liquid.

Bist Du Dir da sicher? Wann ist dieses Verbot verabschiedet worden? Ich war bis jetzt der Meinung, dass die Altersbeschränkung, die die meisten Händler haben, freiwillig war.



Okay - ein Gesetz dazu habe ich nicht gefunden, ich gebe zu, das war eine wahrscheinlich fehlerhafte Annahme von mir.

Auf den Rest wette ich aber weiterhin : "E-shishas" werden an Minderjährige verkauft ( ich sage bewusst ) -> wenn genug Kinder am elektrischen Nuckel hängen wird laut geschrien "Seht ihr... der Beweiss ! " -> Dann wird als "Argument" angeführt dasselbe Funktionsprinzip nur unter anderem Namen -> Verbieten!

Das sehe ich weiterhin, warten wir es ab.


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14.03.2014 10:16 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2014 10:18)
#232 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ohne Nikotin kannst auch Liquide an Kinder - Jugendliche verkaufen. Die werden nicht reglementiert. Da würde auch jedes Argument der Sucht nicht greifen. Liquid ohne Nikotin ist - bis auf die Form der Aufnahme - im Prinzip dasselbe wie Wasser mit Aroma und ähliches. Das zu verbieten wird wohl erst möglich wenn die Hardware dazu dank EU-RL verboten wird bzw. dann braucht es das nicht mehr. Ohne Hardware - kein Genuß.

Das Nikotin ohne Tabak nicht - oder nicht so stark - süchtig macht ist nicht anerkannt, Frag mal Fr. Steffens oder PöLa ob sie das zugeben/anerkennen. Gerade in der Öffentlichkeit herscht die Meinung das Nikotin das Übel ist - auch wenn es falsch sein sollte. Da fehlt die Anerkennung durch Experten.

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14.03.2014 10:24
#233 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Dreitagebart im Beitrag #229
"Was wäre einfacher als zu sagen, E-Zigaretten enthalten Nikotin und sind deswegen genauso suchterzeugend wie Tabakzigaretten.
Sagen sie aber nicht...."


Finde ich auch richtig, dass das nicht gesagt wird;



Ich formuliere es genauer:
Nikotin macht praktisch nicht süchtig und das verheimlichen die.
Das ist aber einer der Hauptgründe, E-Zigaretten schärfstens regulieren zu wollen (nebst der bis zur EU-Abstimmung allgemeinen Meinung vieler Politiker, dass Nikotin selbst schwerste Gesundheitsschäden verursacht..was auch eine Desinformation ist).
Mit diesen Gründen konnten sie in der Vergangenheit ALLES weniger Schädliche vom Markt fegen...und das haben sie auch gemacht (z.B. Snus).

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14.03.2014 10:46
avatar  Kamulos
#234 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Hallo an alle,
das Nikotin alleine nicht süctig macht mag sein
aber so viel ich weis gibt es dazu nur eine Paper darüber.
Das ist leider nicht aussagekräftig.


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14.03.2014 11:28 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2014 11:33)
#235 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Kamulos im Beitrag #234
Hallo an alle,
das Nikotin alleine nicht süctig macht mag sein
aber so viel ich weis gibt es dazu nur eine Paper darüber.
Das ist leider nicht aussagekräftig.



welches Papier kennst du?
Ich kenne eins von 1980 und eins von der FDA...und dann indirekt die EU-TRL, wo nirgends steht, dass Nikotin süchtig MACHT (das is wichtig wegen der armen Jugend..ob wir alten Säcke die gewohnte Nikotinwirkung weiter haben wollen, geht die Regulierer nix an )...und noch paar mehr (komm da grad nich ran).
Zusätzlich aussagekräftig ist die Existenz aller "Nikotinersatzprodukte", die sich jeder (auch Jugendliche) ohne Rezept in der Apotheke kaufen oder übers Internet bestellen kann kann (wohl gemerkt: Eine "stark suchterzeugende Substanz")

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14.03.2014 13:49
#236 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Moderatorin

Das mit dem Verheimlichen ist ja lächerlich. Das Nikotin, was wir verdampfen ist dasselbe wie in den NETs und die werden ja von der Pharmaindustrie hergestellt (egal ob Kaugummi, Pflaster oder Spray ist immer dasselbe pharma Nik. drin) und wenn man dann die FAQ der NETs anschaut......
http://www.nicorette.de/fakten-über...-schädlich

Das würde ja bedeuten, dass dasselbe Nikotin, welches wir verdampfen schädlich, krebserregend, krank und süchtig macht, nur dasjenige Nikotin (obwohl 1:1) von den NETs nicht???? *schenkelklopper*

14.03.2014 14:14
#237 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Hab ich irgendwas missverstanden? Seit wann übernehmen wir die absurden Argumente der Gegenseite?
Sollte dieses Shisha-Urteil nicht unsere Chance sein, zumindest für die Hardware?

Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt:
1) Nikotinfrei dampfen hat mit TRL nichts zu tun, alles was dem nikotinfreien Dampfen dient ist von der Regulierung nicht betroffen.
2) Man kann nikotinfreies Dampfen nicht mit dem Argument einschränken, dass dieselbe Hardware geeignet wäre damit auch nikotinhaltige Liquids zu verdampfen.

Dieses Urteil besagt doch genau das.
Wenn bloss Früchte drin sind, kanns nicht verboten sein, auch in einem öffentlichen Lokal nicht, auch nicht für Minderjährige.
Ob man in eine Shisha auch für illegale Zwecke missbrauchen könnte ist dabei völlig belanglos, da werden Früchte verdampft und das ist nicht verboten PUNKT

Ich denke wir sollten uns in erster Linie mal darauf konzentrieren unsere Hardware auf diesem Wege aus der Regulierung rauszubekommen.
Ob und wie wir Nikotinliquids dann auch noch rausbekommen sehen wir später, aber ich halte die nikotinfreie Schiene für einen guten Ansatzpunkt um rein rechtlich die Regulierung zu zerlegen.


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14.03.2014 14:50
avatar  Mo2k
#238 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Der Gesetzgeber ist aber nicht so dumm, wie man das vermuten würde. Die Verwaltung als Umsetzerin der Gesetze geht regelmäßig vom Bestimmungszweck einer Sache aus. Wenn man darin nikotinhaltige Liquids verdampft hat und die Hardware hauptsächlich dazu geeignet ist, dann wird sie von einem möglichen Verbot eingeschlossen, auch wenn man damit nikotinfreie Liquids dampfen kann.

Wobei wir uns bezüglich der Hardware erstmal eher entspannen sollten, ich denke, die Reglementierung wird sich da hauptsächlich auf Cartos und maximal so etwas wie EVODs beschränken, Selbstwickelverdampfer und vor allem Akkuträger sollten kein Problem darstellen.


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14.03.2014 15:03 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2014 15:04)
#239 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Jetzt drehen wir uns wieder im Kreis, das hatten wir doch weiter oben schon.
Ich dampfe TATSÄCHLICH etwa 50% der Zeit nikotinfrei, vor allem meine Tröpfler, weil mir bei 50+ Watt die allerkleinste Menge Nikotin drin schon zu stark wird.
Natürlich habe ich Selbstwickler, in denen ich Nikotinliquid dampfe, ich habe sogar mehrere IDENTISCHE Dampfen, wo ich in einer ausschliesslich mit Nikotin dampfe und in der Nächsten ausschliesslich ohne Nikotin.

Ich kaufe also 2x EXAKT denselben Verdampfer, einen zum Zweck nikotinhaltiges Liquid verdampfen und einen zum Zweck ausschliesslich nikotinfreies Liquid zu verdampfen.
Von mir aus kann der Gesetzgeber jetzt versuchen mir den nikotinhaltigen Teil zu regulieren (wobei ich mir nicht vorstellen kann, wie er das machen könnte, abgesehen davon, Nikotin unabhängig von der Hardware zu regulieren) aber er kann mir NICHT den nikotinfreien Teil regulieren, nur weil ich damit theoretisch auch nikotinhaltig dampfen könnte.
Weder bei Cartos, noch bei EVODs, höchstens vorgefüllte Einweg-Kartuschen die von Haus aus mit Nikotinliquid gefüllt sind könnten reguliert werden, alles was nachfüllbar ist kann nicht reguliert werden, weil es immer User gibt, die damit TATSÄCHLICH nikotinfrei dampfen wollen und das Zeug TATSÄCHLICH zum Zweck des nikotinfrei Dampfens kaufen.


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14.03.2014 15:12
avatar  Mo2k
#240 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ja, wie gesagt, ich denke, das lässt sich gesetzlich nicht reglementieren, weshalb ich mir mit meiner laienhaften fünftsemester Jura-Meinung auch nicht vorstellen kann, dass Hardware tatsächlich reglementiert wird


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14.03.2014 15:46
#241 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Na, wir werden sehen, ich befürchte, dass die auch im deutschen Recht versuchen werden den Wortlaut der EU-Regulierung auf ALLE Dampfen umzusetzen, also auch Selbstwickler und Zeug, denn sonst wäre doch die gesamte Regulierung mit 2ml Tanks und Zeug unsinnig.
Was kommt werden wir sehen, ist in diesem Fred auch nicht die Frage, ich sehe die nikotinfreie Schiene als klaren Ansatzpunkt rechtlich gegen die Regulierung vorzugehen und dieses Shisha-Urteil sehe ich als gute Grundlage dazu.


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14.03.2014 16:05 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2014 16:11)
#242 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von heimchen im Beitrag #236

Das würde ja bedeuten, dass dasselbe Nikotin, welches wir verdampfen schädlich, krebserregend, krank und süchtig macht, nur dasjenige Nikotin (obwohl 1:1) von den NETs nicht???? *schenkelklopper*



So ist es (also eben nicht "g")....und genau das haben Pöla und Co. gemacht: "Unser" Nikotin als totaaaaaaaaaaaal schädlich hingestellt und das von NET hochgelobt.
Und sie machten noch was: Sie sagten nur immer, es sei keine unbedenkliche Rauchentwöhnung (und da hat sie mal die Wahrheit gesagt .......aber wir wollten beweisen, dass es doch so ist).
Als ich darauf hinwies vor über 2 1/2 Jahren, dass wir einen Fehler machen....wollte man trotzdem nicht vom Nikotin reden ("Das schadet dem Dampfen", "es geht niemanden was an, was wir dampfen" ).
Wir habens also auch verschwiegen..... is jetzt aber der Hauptgrund (neben der Fehlinterpretation, dampfen würde sich zur "Raucherentwöhnung" eignen) für die strengste Regulierung "zum Schutz der Jugend".

Deswegen müssen wir komplett neu anfangen.

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14.03.2014 16:44
#243 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ich glaube nicht, dass wir von vorne anfangen müssen.
WENN wir über die gerade beschriebene Möglichkeit der nikotinfreien Schiene unsere gewohnten Dampfen behalten können ist damit nicht nur die gesamte Regulierung zu bruchsicher, auslaufsicher, manipulationssicher hinfällig, dann ist auch der Blödsinn mit den 10ml und die Einschränkung der Aromen erledigt.

Dann geht es ausschliesslich nur noch ums Nikotin.
Nikotinbasen kann man vorerst mal nur bunkern, bevor die Regulierung mit der 10ml Beschränkung die Preise explodieren lässt, da müsste man getrennt überlegen wie man dagegen vorgehen kann.
Fürs Erste würde ich sagen, kippen wir mal 90% der Regulierung alleine über die nikotinfreie Schiene und dann sehen wir weiter.


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14.03.2014 18:12 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2014 18:14)
#244 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat
Der Gesetzgeber ist aber nicht so dumm, wie man das vermuten würde. Die Verwaltung als Umsetzerin der Gesetze geht regelmäßig vom Bestimmungszweck einer Sache aus. Wenn man darin nikotinhaltige Liquids verdampft hat und die Hardware hauptsächlich dazu geeignet ist, dann wird sie von einem möglichen Verbot eingeschlossen, auch wenn man damit nikotinfreie Liquids dampfen kann.



Man müßte schaun mit welcher Begründung Bongs und Zubehör nicht verboten werden (können?) - die dienen definitiv ursprünglich anderen Zwecken vielleicht kann man aus der Geetzgebung etwas lernen, danach könnte versucht werden dasselbe bei unseren Dampfen durchzubekommen. Zweckentfremden kann man eig. alles. Die Hardware ist hauptsächlich nicht dazu geeignet nur nikotinhaltige zu verdampfen, genauso kann sie liquidfreie...

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
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14.03.2014 20:42 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2014 20:45)
#245 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Hier war noch ein Kommentar eines Juristen auf Youtube (Alexander G.):
Zitat:
"Ich bin selber Dampfer und zutiefst betroffen von der neuen Produkterichtlinie. Aber zu deiner Aussage, dass Einzelteile keine E-Zigaretten sind, wird der Gesetzgeber nicht durchgehen lassen. Ich bin selber Jurist und bei derartigen Verboten kommt es nicht auf Einzelteile an, sondern es geht um die "Widmung" des Gegenstandes. Wenn also ein Gegenstand offiziell dazu gewidmet ist, als oder für eine E-Zigarette genutzt zu werden, dann fällt es unter die Kategorie E-Zigarette. Für Einzelteile wie Akkus wird das natürlich nicht gehen, da diese keine eindeutige Widmung haben, die im Bezug zur e-Zigarette steht. Aber alle Selbstwickelverdampfer und möglicherweise AUCH Akkuträger werden darunter fallen.
Und wenn Läden dazu übergehen es als Spaßartikel oder Tahschenlampen zu verkaufen, so ist das ein offensichtliches Scheingeschäft. Diese sind grds. unwirksam und es gilt das wirklich gewollte. (§§117, 118 BGB) Also wird das leider nicht klappen.

Die Gerichte werden SO ODER SO an der Richtlinie nachbessern. Bisher sind die Gerichte uns sehr freundlich gesonnen und es wird definitiv Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten geben. Diese werden das Verfahren dann entweder an das BVerfG oder den EuGH abgeben. Letztlich werden wir lockerere Fesseln kriegen aber solche Verfahren dauern Jahre und bis dahin gelten die neuen Gesetze."

https://www.youtube.com/watch?v=6S9s-OW7gmg

Warum die alles bruchsicher und auslaufsicher haben wollen, ist natürlich die angeblich hochgradige Giftigkeit von Nikotin....auch bei Hautkontakt.
Auch das entspricht nicht ganz den Tatsachen.
Wieviel Nikotin man tatsächlich braucht, damits über die Haut wirklich so richtig lebensgefährlich wird (lt. einem Toxikologen), wage ich gar nicht zu wiederholen (es fiel zumindest das Wort "Pool"... ).

Desweiteren werden sie weiterhin versuchen, Selbstwickelsachen vom Markt zubringen, da die ja keine "konstanten Nikotinlieferungen" garantieren.
und so der Konsument angeblich gefährdet sei.
Ausserdem wären dann die geforderten Emissionswerte (welche natürlich auch für den Konsumenten selbst herangezogen werden) fürn Dings.....die müssen natürlich auch immer gleich sein..was sie nicht sind, wenn sich durch Temperaturerhöhung die Inhaltsstoffe/Zusammensetzung des Dampfes verändern (z.B. "Spaltprodukte") und so der Konsument angeblich gefährdet sein KANN.
Und nachdem ein nicht unbedeutender Anteil der E-Raucher die E-Zigarette immer noch als eine Art "Raucherentwöhnung" ansehen und nutzen (das ist eine Tatsache), müssen/können/dürfen diese Leute vor eventuellen Schädigungen per Regulierung durch den Gesetzgeber geschützt werden.

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14.03.2014 21:08
#246 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ich kenne den Beitrag von Alexander G. auf YT schon und er hätte Recht, WENN es möglich wäre legale Sachen zu verbieten, nur weil man damit etwas Illegales machen kann.
Wie @hansklein richtig sagt: "Man müßte schaun mit welcher Begründung Bongs und Zubehör nicht verboten werden (können?)"
Die werden ganz definitiv von der Mehrheit der User "missbraucht" um illegale Dinge zu tun, sind aber legal, weil man damit auch legale Sachen machen kann.
Wir müssen also rausfinden, wieso der Verkauf nicht als "offensichtliches Scheingeschäft" angesehen wird.

Akkuträger verbieten wegen Scheingeschäft?
Was ist dann mit diesem hier?
http://www.fasttech.com/products/1/10005...stable-900mah-2
Das IST ein Vamo mit einem LED-Lampenkopf, und der wird ganz offensichtlich als LED-Taschenlampe verkauft, ich sehe da nichts von E-Zigarette.

Der Einwand von @Qualmwichtel über die "angeblich hochgradige Giftigkeit von Nikotin" entfällt völlig, wenn wir uns für den Anfang auf nikotinfreies Dampfen beschränken.


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14.03.2014 21:19 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2014 21:20)
#247 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #246
Der Einwand von @Qualmwichtel über die "angeblich hochgradige Giftigkeit von Nikotin" entfällt völlig, wenn wir uns für den Anfang auf nikotinfreies Dampfen beschränken.


Und das halte ich für den grössten Fehler, den wir tun könnten (das "Warum das denn?" würde nun ein ganzes Buch füllen).
Wir haben ein RECHT auf Nikotinkonsum und zwar in der Weise, wie wir es tun.
Wir müssen für die Einheit "E-Zigarette" kämpfen...welche besteht aus Verdampfer (und zwar ALLE die es gibt), Nikotinliquid (alle, die es gibt) und "Stromlieferant" (alle, die es gibt).
Sonst stehen wir am Ende wieder da, wo wir jetzt sind.

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14.03.2014 21:28
#248 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Qualmwichtel im Beitrag #247
Zitat von MarkPhil im Beitrag #246
Der Einwand von @Qualmwichtel über die "angeblich hochgradige Giftigkeit von Nikotin" entfällt völlig, wenn wir uns für den Anfang auf nikotinfreies Dampfen beschränken.


Und das halte ich für den grössten Fehler, den wir tun könnten (das "Warum das denn?" würde nun ein ganzes Buch füllen).
Wir haben ein RECHT auf Nikotinkonsum und zwar in der Weise, wie wir es tun.
Wir müssen für die Einheit "E-Zigarette" kämpfen...welche besteht aus Verdampfer (und zwar ALLE die es gibt), Nikotinliquid (alle, die es gibt) und "Stromlieferant" (alle, die es gibt).
Sonst stehen wir am Ende wieder da, wo wir jetzt sind.


Die Erfolgsaussichten einer solchen Taktik könntest du wunderbar mit der "Legalize It" Bewegung diskutieren. Die Legalisierung von Hanf als "weiche Alternative zu Alkohol" wird seit Jahrzehnten diskutiert und konsequent mit dem Argument abgewiesen, dass "ein Problem schon reicht". Unsere autoritäre und autoritätshörige Gesellschaft mit ihrem immensen Strafbedürfnis in Richtung allem, was Spaß macht, wird einer solchen Argumentation zu unseren Lebzeiten nicht folgen.

Wenn es um rechtliche Handhabe geht (s. Threadtitel) schon gar nicht. Ein "Recht auf Rau(s)ch" kannst du auch grundgesetzlich völlig vergessen.

Ich dampfe ungeregelt! Und merke: weniger Widerstand = mehr Leistung gilt für die Dampfe, nicht für die Politik.

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14.03.2014 21:40
avatar  zwinkl
#249 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Qualmwichtel im Beitrag #247
Zitat von MarkPhil im Beitrag #246
Der Einwand von @Qualmwichtel über die "angeblich hochgradige Giftigkeit von Nikotin" entfällt völlig, wenn wir uns für den Anfang auf nikotinfreies Dampfen beschränken.


Und das halte ich für den grössten Fehler, den wir tun könnten (das "Warum das denn?" würde nun ein ganzes Buch füllen).
Wir haben ein RECHT auf Nikotinkonsum und zwar in der Weise, wie wir es tun.
Wir müssen für die Einheit "E-Zigarette" kämpfen...welche besteht aus Verdampfer (und zwar ALLE die es gibt), Nikotinliquid (alle, die es gibt) und "Stromlieferant" (alle, die es gibt).
Sonst stehen wir am Ende wieder da, wo wir jetzt sind.

Ich bin auch der festen überzeugung, daß das alles nur hinhaut, wenn wir erstmal über die hardwareschiene ( nutzbar auch ohne nik ) die ATs und VDs in trockene tücher versuchen zu bekommen. Das müsste klappen...siehe bongs und jointpapers.
Nikfreies bekommt man sicher als nächstes gerichtlich zufriedenstellend geregelt und in einem letzten schritt dann das nik erstreiten.
Wenn du auf dein recht auf nikotinkonsum bestehst wird man dich auf tabak, pflaster & co verweisen...definitiv !
Und wenn du alles auf einmal durchsetzen willst ( Einheit "E-Zigarette") stehst du am ende da, wo wir jetzt grad sind...
Ich bin der festen überzeugung wie meine vorposter...scheibchenweise hat eher erfolgsaussichten, als alles auf einmal durchsetzen zu wollen.

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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14.03.2014 21:44
#250 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von friedrichshainer im Beitrag #248
[quote=Qualmwichtel|p2173165]Wenn es um rechtliche Handhabe geht (s. Threadtitel) schon gar nicht. Ein "Recht auf Rau(s)ch" kannst du auch grundgesetzlich völlig vergessen.


Und ob wir ein Recht auf "Rau(s)ch" haben...deswegen gibts ja noch ganz legal Tabak an jeder Tankstelle und an jedem Kiosk.
Wir müssen es nur einfordern.
Leider fordern alle, "rauchfrei" sein zu dürfen (falls jemand die Erklärung möchte, weshalb E-Zigaretten schärfer reguliert werden wie Tabak: Das ist der Grund).
Nicht nur das: Alle sagen, wir hätten damit endlich "das Rauchen aufgehört"...das ist seit 1978 ein gesundheitlicher Anspruch, welcher bei einem Genussmittel nicht gemacht werden darf.

Sind wir "rauchfrei"?
Chemisch gesehen:
Ja
Physikalisch gesehen:
Ja
Aus Sicht des Prinzips der "Nikotinersatztherapie":
NEIN...da sind wir alle noch "Raucher" wie die Hölle (und darauf kommts auch rechtlich an).

@friedrichshainer
Du fällst auch noch auf den Trick rein, dass sie uns angeblich alles verbieten wollen.
Ich will auch viel...z.B. mit Schokolade abnehmen....das klappt nur nicht.
Alkohol und Zigaretten werden die nie verbieten (wir beide erleben das zumindest nicht mehr)

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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