20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab

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21.06.2016 13:23
#26 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Pöla:
"Das ABNR empfiehlt, ein Verbot der kostenlosen Abgabe sämtlicher Tabakerzeugnisse sowie von
E-ZigareUen auszusprechen."

Bundesrat:
"Mit der Streichung der Ausnahme, dass bestimmte, im Absatz 2 genannte Tabakerzeugnisse noch in Geschäfts-räumen des Fachhandels kostenlos abgegeben werden können, entfällt dessen Regelungsinhalt und er ist damit zu streichen. Das Verbot der kostenlosen Ab-gabe ist damit für alle Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und deren Nachfüllbehälter unterschiedslos in Absatz 1 zu regeln."

Wir:
Das bedeutet, dass wir in den Läden in der Stadt keine Liquids mehr probieren dürfen um entscheiden zu können was uns schmeckt. Ein Grund weniger mit Freude und Lebenslust einen Laden aufzusuchen, wenn man ihn denn findet weil ohne Außenwerbung am Laden gar nicht mehr erkannt werden kann, dass es ein Laden ist in dem man keine Liquids probieren darf.
Gerade für Umsteiger bringt das enorme Probleme. So erklärt sich auch warum die Liquids welche bei den Geräten von Big T dabei sind so eklig schmecken. Willst du aufhören zu rauchen sollst du leiden! Am besten hör erst gar nicht damit auf! Die Attraktivität eines Produktes zu zerstören ist nur ein andere Name dafür es zu verbieten. So lässt es sich aber besser verkaufen weil selbst der Schlauste ist schwächer als die Hoffnung die zuletzt stirbt. Sie nutzen die positiven Eigenschaften derer ein Mensch fähig ist um sie gegen ihn zu verwenden.
Diese Vereine sind durch Menschenhass zusammen geschweisst. Muss wirklich erst ein Komet vom Himmel fallen um dieser Anmaßung ein Ende zu bereiten?


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21.06.2016 13:26 (zuletzt bearbeitet: 21.06.2016 13:31)
avatar  W. t N
#27 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Zitat von Volker Hett im Beitrag #24
Ich bin immer mehr der Meinung, dass die alle Puritaner sind und insbesondere das "Feiern" und "Genießen" bei ihnen auf Ablehnung stößt.
Die Erde hat gefälligst ein Jammertal zu sein, damit sich die Menschen auf der Strasse nach 10 Stunden Arbeit an 6 Tagen in der Woche am Sonntag auf das Himmelreich freuen können.


Den Eindruck habe ich schon seit Jahren und leider nicht nur von der Politik! Einmal im Jahr ein Funkenbiwak an der Kirche ist für die Anwohner zu viel. Einmal im Jahr in Köln die Osterkirmes ist den Anwohnern zu viel. Ganz Krass... einmal im Jahr Piratenfest in der Pampa. Ein Anwohner der Luftlinie 1,5 Kilometer weit weg wohnt fühlt sich dadurch belästigt. Dem wurde angeboten an dem Wochenende ein Wellnesswocheende für 2 zu zahlen. Lehnt er ab... er klagt lieber, mit teilweisem Erfolg. Das Fest findet mitten auf dem Feld statt wo keine Sau im Umkreis wohnt.

Anstatt sich des Lebens zu erfreuen wird lieber gemeckert, gezetert und geklagt. Ich habe vor Jahren schon gesagt das genau diesen Leuten im Grunde mal wieder ein anständiger Krieg zeigen soll was es eigentlich heißt zu leben und Lebensfreude zu haben (will natürlich keiner wirklich). Anstatt meckern einfach mal mit dazugesellen wäre viel einfacher!

Aber dann hätten wir ja kein Jammertal mehr! Denn als Himmelsreich wird das genau von solchen Leuten nicht gesehen.

Gruß

W. t N

Ein Dampfer steht im Walde...



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21.06.2016 15:41
#28 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Zitat von heimchen im Beitrag #19
Stelle ich einfach mal hier rein (lesen auf eigene Gefahr):
http://www.pneumologie.de/fileadmin/pneu....16.pdf?cntmark
und
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druck...icationFile&v=1 (wurde schon verlinkt, aber passt gerade, deshalb nochmals)



Es gibt wohl nichts, was fanatischer ist, als ein Ex-Raucher oder eine Ex-Raucherin.
Kann die mit ihrer Lebenszeit echt nix Lohnenderes anfangen als den Laufburschen (oder heißt das Laufbürschin?) für die WHO abgeben???


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21.06.2016 15:44
avatar  Tomte
#29 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Es braucht keinen Meteoriten und auch keinen Krieg.
Es müssen nur Vernunft,Gerechtigkeit und Respekt vor Menschen, egal welcher Nationalität oder welchen Glaubens auch immer ,wieder Einzug in die Köpfe unserer Politiker erhalten.
Unsere Vorväter haben schon recht vieles berücksichtigt damit Irrwege der Vergangen nicht wieder Realität werden können.
Lest mal unsere Verfassung und dann schaut mal wie oft eben dieser Verfassung zuwieder gehandelt wird.
Verfassungsrichter ich lach mich schlapp.
Die Verfassung ist genau so wie sie da steht Gesetz.
Da gibt es nichts zu verhandeln oder aus zu setzen oder zu verändern oder zu streichen.
Das Grundgesetz ist gut, das was unsere sogenannten Volksvertreter daraus machen ,nicht.
Solange sich die Herde schön führen lässt , bewacht von bissigen Hunden und unfähig über den Tellerrand hinaus zu sehen ,bleiben die Weidegründe eher mager.
Pöla und Konsorten sind nichts weiter als Erfüllungsgehilfen der Schäfer und das nur aus einem Grund nämlich um daraus persönlichen Vortei zu ziehen.
Menschen wie sie sind sich nicht zu schade an dieser Schmierenkomödie aktiv teil zu nehmen und einen weiteren Nagel in den Deckel des Sarges unserer Demokratie zu schlagen.
Es gibt viele Attribute mit denen ich solche Menschen beschreiben könnte möchte aber aus Gründen des Jugendschutzes darauf verzichten.
Wenn Menschen keinen Spass mehr haben und sich nicht mehr an schönen Dingen erfreuen können,wenn sie nicht mehr anhalten können und
keine Zeit mehr haben zum verweilen und ständig auf der Flucht sind ,dann verlieren sie einfach den Blick für die Wirklichkeit.
Fest steckend in der Tretmühle wird auf alles eingeschlagen das anders ist und alles diskreditiert was schön sein könnte nur weil man sich nicht mehr vorstellen kann
das Neues durchaus schön sein kann.
Keinen Mut zur Veränderung ,keine Phantsie und kein Wille die Gesellschaft in der wir alle leben ein wenig menschlicher zu gestalten.
Ein Trauerspiel.
Aber ich schweife ab.
Was ist eine Vefassung oder ein Grundgesetz wert wenn sich niemand mehr daran hält?
Wir haben Glyphosat,BSE,Hormone im Trinkwasser ,Kriege um uns herum ,Schadstoff belastete Lebensmittel, verhungernde Kinder all over the world und eine Medienlandschaft
die uns ganz gezielt Informationen vor enthält.
Was tun? Genau es wird das Dampfen reglementiert!
All das zeigt mir nur eines nämlich das wir langsam anfangen sollten uns dagegen zu wehren.
Die Vergangen heit zeigt doch schon sehr deutlich zu was die Global Player und ihre Helfershelfer bereit sind wenn ihr Heiligtum bedroht ist.
Gefragt, warum noch kurz vor seinem Tode ein neues Lied er lernen wolle, stellt Sokrates dem Freund die Frage, wann er es sonst dann lernen solle.

Volker Pispers for President
Tullius Destructivus

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21.06.2016 17:06
avatar  LoQ
#30 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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LoQ

Zitat von TKK-Dampfer im Beitrag #5
Zitat von heimchen im Beitrag #1

Zitat
Letztlich stimmte der Bundesrat dafür, das Verbot der kostenlosen Abgabe für alle Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten sowie Nachfüllbehälter ohne die Ausnahme auf Geschäftsräume des Fachhandels zu regeln. Große Werbepartys von Herstellern, die mit dem Motto „Rauchen, Feiern, Genießen“ angeboten wurden, dürften demzufolge bald der Vergangenheit angehören.




Im Text vom Bundesrat.de steht dazu ausdrücklich: Zitat Drucksache 229/16

Zitat
Diese Partys und ähnliche Veranstaltungen ließen sich auch künftig ohne weiteres
durchführen, sofern sie in die Geschäftsräume des Tabakhandels verlegt würden.



Also es ist kein generelles Verbot. Sondern nur eine Beschränkung auf den Laden.



Diese Lesart steht gegen deine dampfphönix

__________________________________________________________________
"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein


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21.06.2016 17:17
#31 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Wenn dem so ist es weniger schlimm als ich dachte, dann habe ich es falsch verstanden.
Also Liquids in Läden testen darf man noch?


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21.06.2016 17:50
#32 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Zitat von Dampfphönix im Beitrag #31
Wenn dem so ist es weniger schlimm als ich dachte, dann habe ich es falsch verstanden.
Also Liquids in Läden testen darf man noch?



Kommt drauf an, ob das als Werbung und / oder kostenlose Abgabe definiert wird.
Hab noch nirgends gesehen, dass das definiert wäre. Jemand anderes?


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21.06.2016 20:13
#33 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Zitat von Volker Hett im Beitrag #24
Ich bin immer mehr der Meinung, dass die alle Puritaner sind und insbesondere das "Feiern" und "Genießen" bei ihnen auf Ablehnung stößt. Ob das nun Dampfwolken oder geschwenkte Flaggen sind.
Die Erde hat gefälligst ein Jammertal zu sein, damit sich die Menschen auf der Strasse nach 10 Stunden Arbeit an 6 Tagen in der Woche am Sonntag auf das Himmelreich freuen können.


dem wäre vielleicht so...wenn nicht irgend einer von der ganzen kacke profitieren würde...
ein möglicher ideologischer hintergrund ist m.e. immer nur ein zur schau getragenes deckmäntelchen für irgendein taschenfüllprojekt...ob das jetzt al gore mit seiner dollen umweltshow ist, die kirche mit ihrem ablasshandel war oder sonst jemand...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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21.06.2016 20:51
avatar  kosch
#34 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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@vaping falconer Werbung verboten. Kostenlose Abgabe verboten.
Ergo du gehst in den Laden sagst du möchtest probieren. Bekommst ein Gerät und zahlst 10Cent.
Wie hier: http://www.vapingpost.com/2016/05/30/the...s-from-the-tpd/


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21.06.2016 21:44
#35 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Zitat von kosch im Beitrag #34
@vaping falconer Werbung verboten. Kostenlose Abgabe verboten.
Ergo du gehst in den Laden sagst du möchtest probieren. Bekommst ein Gerät und zahlst 10Cent.
Wie hier: http://www.vapingpost.com/2016/05/30/the...s-from-the-tpd/


Prima, dass das in NL geklärt ist. Und wie ist es hierzulande definiert?


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22.06.2016 07:53
avatar  Frolic
#36 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Zitat von LoQ im Beitrag #30


Im Text vom Bundesrat.de steht dazu ausdrücklich: Zitat Drucksache 229/16

Zitat
Diese Partys und ähnliche Veranstaltungen ließen sich auch künftig ohne weiteres
durchführen, sofern sie in die Geschäftsräume des Tabakhandels verlegt würden.


Also es ist kein generelles Verbot. Sondern nur eine Beschränkung auf den Laden.


Diese Lesart steht gegen deine dampfphönix

[/quote]
Man muß schon die gesamte Begründung sehen und lesen und darin ist KEINE Ausnahme vorgesehen. Dieser Vorschlag wird auch vom Verbraucherschutzministerium unterstützt.:
In Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b ist § 47 Absatz 7 zu streichen.

Begründung:

Im Referentenentwurf vom 4. November 2015 war ein umfassendes Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten vorgesehen. Mit der jetzt im Gesetzentwurf vorgesehenen Differenzierung soll die Möglichkeit eröffnet werden, bestimmte Tabakerzeugnisse nach wie vor kostenlos abzugeben, auch wenn sich diese Ausnahme auf Geschäftsräume des Fachhandels beschränken soll. In der Vergangenheit wurden seitens eines großen Herstellers über Werbefirmen Werbepartys unter dem Motto "Rauchen, Feiern, Genießen" angeboten; für derartige Partys konnten sich junge Leute ab 21 Jahren bewerben, um eine "Festival Revival Party" zu gewinnen. Diese Partys und ähnliche Veranstaltungen ließen sich auch künftig ohne weiteres durchführen, sofern sie in die Geschäftsräume des Tabakhandels verlegt würden. Das Ziel der EU, junge Leute vor den Gefahren des Tabakrauchens beziehungsweise vor elektronischen Zigaretten als Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen zu schützen, ließe sich damit umgehen. Mit der Streichung der Ausnahme, dass bestimmte, in § 20b Absatz 2 TabakerzG genannte Tabak-erzeugnisse noch in Geschäftsräumen des Fachhandels kostenlos abgegeben werden können, entfällt dessen Regelungsinhalt und er ist damit zu streichen. Das Verbot der kostenlosen Abgabe ist damit für alle Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und deren Nachfüllbehälter unterschiedslos in § 20b Absatz 1 TabakerzG zu regeln.

In der Folge ist auch § 47 Absatz 7 TabakerzG zu streichen, da sich dieser auf den bisherigen (nunmehr gestrichenen) § 20b Absatz 2 TabakerzG bezieht und mit dem eine Übergangsfrist bis zum 20. Mai 2020 vorgesehen ist.


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22.06.2016 08:04
#37 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Was nun? Probieren noch erlaubt?
Sorry, meine Eltern wollten dass ich Rechtsanwalt werde, doch das wollte ich gar nicht, ich bin nicht in der Lage diese Sprache zu verstehen,
das können andere besser, mir nützt es nichts die Begründung noch mal zu lesen, ICH KAPIER SIE NICHT!


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22.06.2016 09:44
#38 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Noch einmal, macht doch nicht die Pferde scheu. ;-)

Gratisabgaben? Kennt ihr das nicht mehr? Da ist etwa ein Stadtfest, ein Tabakhersteller richtet eine Lounge ein, die erst ab 18 betreten werden darf und dort liegen auch kostenfrei Pyros aus. Das ist sozusagen der Standardfall, um den es hier geht und der verboten werden soll.

Wie geht Liquidtesten? Entweder per Testgerät oder mit einer modernen Liquidbar mit Dampfabgabe per Knopfdruck. Was wird "abgegeben" im rechtlichen Sinne? Nichts. Der Shop will seine Testdampfen behalten und die komplette Liquidbar darf ich auch nicht mit nach Hause nehmen und solange er mir auch kein Gratisliquid zum Mitnehmen in die Hand drückt, ist und bleibt die TPD2-Welt in Ordnung.

Ein wenig, auf Knopfdruck in die Raumluft abgesonderter Dampf ist weder eine "abgegebene" eZig noch ein "abgegebener" Nachfüllbehälter.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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22.06.2016 09:56
#39 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Ob die Händler die Vorgaben (worauf ich immer noch keine Antwort erhalten habe) so arglos betrachten?
Ich kann auch nicht glauben, dass es nur um diese eindeutigen Fälle geht wenn Kippen auf dem Tisch liegen.
Das Ziel der Regierung ist es das Dampfen aus der Gesellschaft raus zu pressen, da wäre ein Verbot Liquids in Läden testen zu können
eine gut funktionierende Maßnahme. Ich kann nicht glauben, dass die Regierung das nicht versucht durchzusetzen, es reicht oft schon eine Rechtsunsicherheit und
dann trauen sich die meisten das nicht mehr.

Da ich von keinem eine Antwort bekomme ob es nun laut dieser Verordnung in Zukunft verboten sein wird in Läden liquids testen zu können, muss ich davon ausgehen dass ihr das genau so wenig versteht wie ich was das stehe?
Oder wie soll ich das sonst interpretieren?
Dann bin ich der einzige Idiot der sich in die Nesseln setzt und seine eigne Interpretation des gelesenen zum besten gibt?
Vielen Dank, ihr seit eine tolle Gemeinschaft.


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22.06.2016 10:41
avatar  Tomte
#40 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Allein die Tatsache das Menschen die von unseren Steuergeldern bezahlt werden mit so unsinnigen Regulierungen befassen zeigt mir deutlich worum es eigendlich geht.
Wir sollen von denjenigen entmündigt werden die uns auf der Tasche liegen.
Hinterlistige Schmarotzer die nicht mehr sehen wollen von wem und für was sie gewählt worden sind.
Es tut mir in der Seele weh Morgens auf zu stehen, zur Arbeit zu gehen und genau zu wissen das ich dieses Pack auch noch mit finanziere.
Ermächtigung,Ergänzung zu Ermächtigung,Empfehlungen und ergänzende Empfehlungen,Änderungen ,3.Ergänzung zur4. Empfehlung oder auch
2.Änderung für die 3.Empfehlung in Bezugnahme der 1. Ergänzung unter Berücksichtigung der 2.Änderung der 1.Empfehlung.
Erinnert doch sehr an den Passierschein A 38
https://www.youtube.com/watch?v=RJNw76OLl1c
Wenn unsere Zukunft so aus sehen soll müßte mal über Veränderung nach gedacht werden.

Volker Pispers for President
Tullius Destructivus

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22.06.2016 11:23
#41 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Wie könnte denn die eigene Waffe aussehen mit der man sie schlagen kann?
Welche könnte das sein?
Ich würde mir den Text gerne mal von einem Entscheidungsträger erklären lassen, alleine um zu wissen ob sie tatsächlich selbst verstehen was ihre Zuarbeiter zusammen gefriemelt haben
und was sie unterschreiben.
Wir spielen ihr Spiel mit und und sie stellen die Regeln auf. Alle Macht soll vom Volk ausgehen? Dann müsste das Volk die Spielregeln fest legen nicht umgekehrt.
Hier kommen wir nie wieder raus! Hmm..... alleine sicher nicht.


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22.06.2016 11:50
avatar  kosch
#42 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Eine neue Petition bringt vielleicht was - in dem Fall geht es ja nicht um die nicht zu verhindern gewesene TPD2 sondern um die Erweiterung dieser und die ist verhinderbar.


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22.06.2016 13:21
avatar  Frolic
#43 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Zitat von GrafDampf im Beitrag #38
Noch einmal, macht doch nicht die Pferde scheu. ;-)

Gratisabgaben? Kennt ihr das nicht mehr? Da ist etwa ein Stadtfest, ein Tabakhersteller richtet eine Lounge ein, die erst ab 18 betreten werden darf und dort liegen auch kostenfrei Pyros aus. Das ist sozusagen der Standardfall, um den es hier geht und der verboten werden soll.

Wie geht Liquidtesten? Entweder per Testgerät oder mit einer modernen Liquidbar mit Dampfabgabe per Knopfdruck. Was wird "abgegeben" im rechtlichen Sinne? Nichts. Der Shop will seine Testdampfen behalten und die komplette Liquidbar darf ich auch nicht mit nach Hause nehmen und solange er mir auch kein Gratisliquid zum Mitnehmen in die Hand drückt, ist und bleibt die TPD2-Welt in Ordnung.

Ein wenig, auf Knopfdruck in die Raumluft abgesonderter Dampf ist weder eine "abgegebene" eZig noch ein "abgegebener" Nachfüllbehälter.

Dieser Betrachtungsweise stimme ich absolut zu. Denn natürlich dürfte ich auch im Tabakwarengeschäft ein paar Züge an einer Zigarette oder Zigarre machen. Darf sie nur nicht mitnehmen. Im Fall von Tabakprodukten eher Blödsinn, aber bei Liquids, wie von GrafDampf beschrieben, sinnvoll und notwendig.


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22.06.2016 13:41
#44 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Über was sprecht ihr?
OB es sinnvoll ist Liquid probieren zu dürfen in den Läden?
Zweifelt da einer dran außer Pöla und die Regierung?


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22.06.2016 13:53
avatar  grumpel
#45 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Zitat von Frolic im Beitrag #43
Im Fall von Tabakprodukten eher Blödsinn, aber bei Liquids, wie von GrafDampf beschrieben, sinnvoll und notwendig.


Oh das würde ich so nicht sagen. Bei z.B. Pfeifentabak nicht unüblich!


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22.06.2016 14:23
#46 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Dann nehmen sie halt 10 Cent fürs Probieren... dann ist es nicht mehr kostenlos.


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22.06.2016 15:06 (zuletzt bearbeitet: 22.06.2016 15:10)
avatar  LoQ
#47 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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LoQ

alles ab 1 Cent wäre nach der Logik auf der legalen Seite, egal welcher Interpretation mensch sich hingibt.....
Mensch kann es ja den Schikanecent nennen und direkt an die IGED weiterleiten ;-))

__________________________________________________________________
"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein


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22.06.2016 15:19
#48 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Da würde mich mal interessieren welcher Händler das anbietet und welcher lieber auf Nr. Sicher geht.


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22.06.2016 16:04
avatar  LD120
#49 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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In der Begründung der Folgeänderung
steht ein Satz, da musste ich erstmal etwas darauf rumdenken:

Zitat
In Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b ist § 47 Absatz 7 zu streichen.
.
.
für derartige Partys konnten sich junge Leute ab
21 Jahren
bewerben,


Quelle Seite 2

21Jahre = Volljährig und mündiger Bürger,
- oder doch nicht?
Das heißt für mich:
Alle jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25(+x!) sind unfähig um eigene Entscheidungen zu treffen!
man muß sie an die Hand nehmen und führen um sie vor sich selbst zu schützen.
Allein der Begriff:" junge Leute", impliziert für mich,
> na ja die sind gerade mal so der kindheit entwachsen, sind also fast noch Kinder, also müssen wir die schützen<

So langsam kommen mir (erhebliche) Zweifel an unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat.

Zitat von Dampfphönix im Beitrag #41

:
:
Ich würde mir den Text gerne mal von einem Entscheidungsträger erklären lassen, alleine um zu wissen ob sie tatsächlich selbst verstehen was ihre Zuarbeiter zusammen gefriemelt haben
und was sie unterschreiben.
:
:



DAS würde mich auch brennend interessieren!

Gruß
Hermann


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22.06.2016 19:33 (zuletzt bearbeitet: 22.06.2016 19:34)
avatar  Daira
#50 RE: 20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab
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Ähh,

nur mal ne doofe Idee zum Thema Liquids testen. Ich richte als Privatperson eine Dampferparty in meinen eigenen Räumen aus (z.b. weilI ichh hab einen Tanzsaal in dem das ginge). Einlass nur gegen Passierschein A38 (Legitimation der Volljährigkeit Eintritt 1,- €) Ich gehe als Privatperson zu diversen Liquidherstellern und sage, das ich besagte Party ausrichte. Meint ihr nicht ich bekomme die Liquids für 1,-€ ? *nurmalsoindenRaumwerfe*


Zusatz:

Und natürlich darf jeder für den 1,-€ Flatratedampfen was die Lunge hergibt.

Liebe Grüsse

Daira

Ipipe II von Eleaf (Mitglied im Orden der pfeifedampfenden Frauen ;-) )



Meine Allday-Kombie Eleaf Aster 75 W TC und darauf nen Mesmerize 2 mit Tankverlängerung und RTA.
Meine Kombi für chilliges Eleaf Ipipe II (oder VapeOnly V-Pipe II) mit selbstgewickelten Watteköpfen.

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