20.06.16 - Onlinehandel.de - Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab

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22.06.2016 20:03 (zuletzt bearbeitet: 22.06.2016 20:04)
#51
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@Dairal
Was du als Privatperson machst bleibt relativ dir überlassen. Schwierig wird es wenn du Werbung machst. Weil da kann man dir schnell unterstellen du machst das Gewerbich.
Wenn du aber einfach eine Party schmeißt wo man deine Selbstgemischten Liquids probieren darf, gibts gar keine Probleme.
Verschenkst du gekaufte Liquids könnte man das als Promotion auffassen und dir ein Gewerbe unterstellen.
Die Abmahnanwälte lauern auf so was. Auch wenn sie vor Gericht keine Chance hätten, hast du aber erst mal die A-Karte.


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23.06.2016 09:59
#52
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Moderatorin

Und auch wenn Dir diverse Händler die Liquids für DEINE Party "sponsorn" ist das erlaubt, Du kannst sogar Einladungen verschicken an all Deine Kumpels etc. DU bist Privatperson, auch wenn Du dann auf der Party für die Liquids ein Obulus verlangst, kann Dir niemand was. Ist wie bei einem Dampfertreffen, wo ja auch Händler vor Ort sind und dort ihre Ware auslegen und jeder kann auch was kaufen, wenn er möchte. Das wird auch in Zukunft nicht verboten werden können.

Wer zum Teufel sollte DIR bei einer privaten Dampferparty irgendwas unterstellen können?

23.06.2016 11:02
#53
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Wie werden denn die Händler das Formular verstehen?
Heisst es da auch abwarten und von 100 trauen sich noch 3 Liquids zu verkosten?
Mal abwarten bis es einen erwischt hat damit Rechtssicherheit da ist! Solange gibts halt nix mehr oder nie wieder.
Hemd ist näher als der Arsch in der Hose, und das sogar verständlich und trotzdem Dattel.
Na, wenn es eh nur noch kaum unterschiedliche Sorten gibt, dann ist das auch nicht mehr wichtig.
Wissen wir was noch kommt? Oder haben den großen Plan andere die genau wissen wie es zusammen passt.


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23.06.2016 14:06
avatar  Frolic
#54
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GrafDampf hat es ja schon mal gesagt: ruhig Blut! Der Händler kann seine Probierliquids entweder wirklich probieren lassen, ohne das Fläschchen zu verschenken oder er verkauft als Probierware für einen Preis X. Dafür kann er ja auch z.B. seine 10ml-Fläschchen nur mit 2ml befüllen (lohnt sich bestimmt nur bei teurem Liquid...). Der Nachteil ist natürlich, das wir alle lieber was geschenkt nehmen und auch den Zeitaufwand fürs bezahlen scheuen. Umsonst in die Hand gedrückt sorgt für Kontaktzahlen und erhöht damit die Chance auf Neuabnehmer. Die Käufer von Probierware sind häufig die ohnehin kaufenden...


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23.06.2016 14:23
#55
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[quote=LD120] So langsam kommen mir (erhebliche) Zweifel an unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat.[/quote]

Jetzt erst?
;-)


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23.06.2016 18:38
avatar  Daira
#56
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Zitat von heimchen im Beitrag #52
Und auch wenn Dir diverse Händler die Liquids für DEINE Party "sponsorn" ist das erlaubt, Du kannst sogar Einladungen verschicken an all Deine Kumpels etc. DU bist Privatperson, auch wenn Du dann auf der Party für die Liquids ein Obulus verlangst, kann Dir niemand was. Ist wie bei einem Dampfertreffen, wo ja auch Händler vor Ort sind und dort ihre Ware auslegen und jeder kann auch was kaufen, wenn er möchte. Das wird auch in Zukunft nicht verboten werden können.

Wer zum Teufel sollte DIR bei einer privaten Dampferparty irgendwas unterstellen können?


Na dann worüber regen wir uns auf... Ich persönliche fände es geil wenn es so etwas in Itzehoe geben würde. Oder noch besser private Dampfergrillen, wo man sich auf einer Dampfergrillparty trifft. (Diejenigen mit genügend Garten stellen die Fläche und natürlich kann man dann das drumherum organisieren.) Leute wir müssen anfangen wie ein Anwalt zu denken. "Wo ist der Haken?" übersetzt: "Wie kann ich das Gesetz umgehen?"

Liebe Grüsse

Daira

Ipipe II von Eleaf (Mitglied im Orden der pfeifedampfenden Frauen ;-) )



Meine Allday-Kombie Eleaf Aster 75 W TC und darauf nen Mesmerize 2 mit Tankverlängerung und RTA.
Meine Kombi für chilliges Eleaf Ipipe II (oder VapeOnly V-Pipe II) mit selbstgewickelten Watteköpfen.

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23.06.2016 18:54 (zuletzt bearbeitet: 23.06.2016 18:55)
#57
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Moderatorin

Lücken gibbets immer ;) und wo kein Kläger kein Richter (wie man das hier immer wieder liest).... Nur eben die Kläger, welche auch der liebe Nachbar sein kann oder sonst ein "Unbeteiligter" Dritter, der einfach sauer ist und einen verpfeifft... weil er nicht eingeladen wurde z.B., gibt viele "Möglichkeiten"... also auch bei den "Lücken" sollte man immer aufpassen...

23.06.2016 19:37
#58
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....und seit es Handys gibt pinkeln regelmäßig Amerikaner in die Hose.


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23.06.2016 20:08
avatar  W. t N
#59
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Zitat von LD120 im Beitrag #49
In der Begründung der Folgeänderung
steht ein Satz, da musste ich erstmal etwas darauf rumdenken:

Zitat
In Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b ist § 47 Absatz 7 zu streichen.
.
.
für derartige Partys konnten sich junge Leute ab
21 Jahren
bewerben,

Quelle Seite 2

21Jahre = Volljährig und mündiger Bürger,
- oder doch nicht?
Das heißt für mich:
Alle jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25(+x!) sind unfähig um eigene Entscheidungen zu treffen!
man muß sie an die Hand nehmen und führen um sie vor sich selbst zu schützen.
Allein der Begriff:" junge Leute", impliziert für mich,
> na ja die sind gerade mal so der kindheit entwachsen, sind also fast noch Kinder, also müssen wir die schützen<

So langsam kommen mir (erhebliche) Zweifel an unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat.

Gruß
Hermann



Hauptsache mit 17 ist man schon nicht mehr "junge Leute" sondern reif und alt genug Auto fahren zu können und dürfen. Ach ja... und ab 18 ist man ja auch schon alt genug um sich Alkohol on Mass kaufen zu können und hat auch schon die nötige Reife mit eben dem Alkohol vernunftsgerecht umgehen zu können...

Mal ehrlich? Der Versuch uns deutsche für dumm zu verkaufen findet schon seit Jahren statt. Und die schrittweise auf Salamitaktik beruhende Entmündigung findet ebenfalls seit Jahren statt. Nur leider vergisst der Mensch sehr schnell. Denn von Kohl und Schröder spricht heute kaum noch jemand und wenn, dann wird Kohl hochgehoben und als Kanzler der Vereinigung geehrt.
Das unser Übel aber erst mit Kohl begonnen hat wird gerne verdrängt und sich auch nicht mehr dran erinnert.
Genauso erinnern sich die Grünen nicht mehr daran das sie doch eigentlich mit dem Fahrrad zum Bundestag fahren wollten.

Gruß

W. t N

Ein Dampfer steht im Walde...



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24.06.2016 07:01
avatar  LD120
#60
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #55
Zitat von LD120 im Beitrag #49
So langsam kommen mir (erhebliche) Zweifel an unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat.


Jetzt erst?
;-)


Eigentlich schon länger!
Ich habe in meinem Haus eine verputzte Backsteinwand,

die ist aber inzwischen an manchen Stellen nicht mehr verputzt,

weil:

wie @W. t N so treffend geschrieben hat
Zitat von W. t N im Beitrag #59
Mal ehrlich? Der Versuch uns deutsche für dumm zu verkaufen findet schon seit Jahren statt. Und die schrittweise auf Salamitaktik beruhende Entmündigung findet ebenfalls seit Jahren statt. Nur leider vergisst der Mensch sehr schnell. Denn von Kohl und Schröder spricht heute kaum noch jemand und wenn, dann wird Kohl hochgehoben und als Kanzler der Vereinigung geehrt.
Das unser Übel aber erst mit Kohl begonnen hat wird gerne verdrängt und sich auch nicht mehr dran erinnert.
Genauso erinnern sich die Grünen nicht mehr daran das sie doch eigentlich mit dem Fahrrad zum Bundestag fahren wollten.



mir bleibt also nichts anderes übrig als mehrmals am Tag

wenn ich wiedermal so einen "tollen" Beitrag/Bericht/Meldung über diese Machenschaften gelesen habe.

(keine Angst, mir geht es den Umständen entsprechend Gut)
Gruß
Hermann


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25.06.2016 07:06
#61
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So eine Wand hab ich auch @LD120


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