27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel

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28.04.2017 21:42 (zuletzt bearbeitet: 28.04.2017 21:43)
#26 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Moderatorin

Was die Zutatenliste für Liquids betrifft: Die lesen sich unterdessen dermassen unverständlich vor lauter **pyrazinen und **acids wie ***omols, dass es eher abschreckend wirkt, und da offenbar, laut einem Dampfer (ja ich weiss Hörensagen, aber ich gehe dem nach) auf Aromaflaschen tatsächlich steht: "inhalieren kann tödlich sein" , frage ich mich, was an solch einer "Transparenz" gut sein soll. Klar, damit schreckt man bloss Umsteiger ab

28.04.2017 21:46
#27 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Moderatorin

So, nachgehakt, bei den Aromen von Herrlan soll diese Warnung drauf stehen.

28.04.2017 21:56
#28 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Das meinte ich doch. Wenn man sich das bieten läßt und das nicht wirklich abklärt. Strom aus der Steckdose kann auch tödlich sein, jedoch nicht beim bestimmungsgemäßen Gebrauch. Und darauf kommt es doch an! Sonst müsste man so ziehmlich alles und jedes streng reglimentieren.


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28.04.2017 22:03
#29 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Zitat von heimchen im Beitrag #26
Was die Zutatenliste für Liquids betrifft: Die lesen sich unterdessen dermassen unverständlich vor lauter **pyrazinen und **acids wie ***omols, dass es eher abschreckend wirkt, und da offenbar, laut einem Dampfer (ja ich weiss Hörensagen, aber ich gehe dem nach) auf Aromaflaschen tatsächlich steht: "inhalieren kann tödlich sein" , frage ich mich, was an solch einer "Transparenz" gut sein soll. Klar, damit schreckt man bloss Umsteiger ab


Solange da keine ***cain's drin (Lido****, Pro****) sind, ist's nicht schlimm :)) An *oca*ola habe ich dabei wirklich nicht gedacht.

Aromen direkt, oder zum Aerosol zerstäubt könnte alles zur Folge haben, aber auf keinen Fall Mundgeruch.

Wie gemunkelt wird, oder auch bewiesen ist, können sogar schon kleinere Mengen Wasser tödlich sein. Vor allem, wenn irgendwas nicht Anwendungsgemäss verwendet wird. Da weiss man doch nie ,was daraus entstehen kann.

Ich denke mal, das die es draufschreiben, weil irgendeine Behörde es so verlangt hat.


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28.04.2017 22:13 (zuletzt bearbeitet: 28.04.2017 22:16)
#30 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Für mich macht dieses Urteil klar, dass weit über den Vorgaben etwas eingeschränkt wurde oder eben nicht, was keine Grundlage zu einer Einschränkung beinhaltet.

So sehe ich das bei einigen Vorgaben, die nach meiner Einschätzung nicht haltbar ist.
Zugelassene Lebensmittel Aromen = Tödlich ?

Oder auch "dieses Produkt beinhaltet Nikotin, ein stark süchtig machender Stoff "
Insbesondere auf einem AT ist das nicht zutreffend, da ist gar kein Nikotin drin und gehört da ganz sicher nicht rein.

Ich Frage mich schon länger, warum sich so etwas gefallen lassen? Aber gut, wenn einige Händler noch Eier in der Hose haben, der Ausdruck sei mir verziehen.


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28.04.2017 22:36
#31 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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ja, weil der At sonst kaputt gehen kann. Meine K -Box ist so geendet gestern, die Elektronik macht einen "Kurzen" und kokelt den Akku an.

Ich glaub wir kriegen hier ideologische Boshaftigkeit und Inkompetenz nicht auseinander klabustert.
Überall sind Aromenstoffe drin bei allem was man sich zwecks Genuss oder Ernährung in den Mund steckt.
Dann dürften Kinder auch kein gar nichts mehr kaufen, überall sind doch Aromen drin.

Sie schaffen es halt nicht alles zu verbieten was in die Lunge soll weil das eben die Sache desjenigen ist der sich das antun will was in die Lunge zu tun was da normal nicht rein gehört.
Daher tricksen sie so gut sie können anhand schon bestehender und neu erfundener Gesetze und diese Freiheit aus zu hebeln.
Das dumme und wohl ärgerlichste für sie ist die Tatsache das wir ungiftige allgemein nötige Dinge dampfen wo sie nicht ran kommen mit Verboten, langsam wird das Chaos das sie mit ihren Vorstellungen stiften so groß dass sie sich selbst darin verrennen,
noch nie haben sich Betroffene so zusammen getan und dagegen gekämpft wie die Dampfer, das kennen sie gar nicht, sie dachten sie kommen so einfach mit den Lügen durch und bei vielem ist ihnen das auch prima gelungen.
Es sind ganz wertvolle Substanzen dieser Taktik komplett weg reguliert worden oder in den Schwarzmarkt abgewandert.
Wenn das Wort Regulieren mit zwei L geschrieben würde wäre der Ursprung des Wortes Gülle.
Wenn da nicht die große Gegenwehr gewesen wäre dann hätten sie die ganze Dampferei schon längst verboten oder BIg P würde damit Geld verdienen.
Wie sollen sie denn Aromen für Kinder verbieten? Die sind überall drin, der ganze Nahrungsmittelmarkt würde zusammen brechen und alles was man essen kann sähe aus wie Jellyfish.
Ich höre das jetzt zum ersten mal davon dass sie solche Ideen hatten. Es ist einfach zu absurd, wenn andere Menschen, also nicht Politiker und daher ohne Macht und Ansehen solchen Unfug machen würden, man würde sie auslachen.
Vieles in unserer Gesellschaft ist absurd, viele was man tun muss ist absurd und manches was man nicht tun darf ist ebenso absurd und nicht alles verbotene beruht auf kulturellen Werten, manches ist auch wirtschaftliches Kalkül.
Wir werden die erfahren zu wie viel % hier Ideologie und zu wie viel % andere Interessen hinter solchen Ideen stecken.


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29.04.2017 11:10
#32 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Zitat
Vieles in unserer Gesellschaft ist absurd, ..., manches ist auch wirtschaftliches Kalkül.
Wir werden die erfahren zu wie viel % hier Ideologie und zu wie viel % andere Interessen hinter solchen Ideen stecken.



So sehe ich das auch.
Allerdings wage ich zu behaupten, daß höchstens 20 % hier Ideologie und zu 80 % wirtschaftliche, also monetäre Interessen dahinterstecken.
Vorne dran die finanzbehörden und rentenversicherungsträger, welche durch unser unsoziales umschwenken auf eine wesentlich weniger gesundheitsschädliche alternative jetzt plötzlich millionen an tabaksteuereinbußen hinnehmen müssen.
Und dann noch das drohende damoklesschwert der höheren lebenserwartung bei den abtrünnigen ehemaliger rauchern...was da an bisher nicht geplanten künftigen längeren rentenbezugszeiten noch auf die armen politiker zukommt haben die sich sicher schon hochrechnen lassen.

Was ich schon lange hoffe ist, daß mal iwas geleakt werden würde, wo man eindeutig nachvollziehen könnte, wie ( also von wem initiiert ) genau diese vermaledeite TPD so zustandekommen konnte. Das da getrickst wurde und weiterhin auch versucht wird ist ja offensichtlich. Logisch begründbar ist das ganze ja nicht oder kaum.

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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29.04.2017 11:54
#33 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Moderatorin

Ehrlich? MMn ist genau diese "vermaledeite" TPD nun wirklich sehr transparent was die Trickserei und die Folgen daraus angeht ;) Es gibt nur einen Wirtschaftszweig, der mir in den Sinn kommt: Pharma (und nicht BigT).

29.04.2017 12:24
#34 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Ja, das meinte ich ja auch mit "wirtschaftl u. monetären interessen"...zu deutsch: Die lobbyisten der pharmariesen haben ordentlich geschmiert.
Dem staat ist es erstmal egal, woher die steuergelder kommen. Hauptsache die kohle kommt. Und ob das jetzt ne tabak-.o. liquid- o. nikotinsteuer ist...egal.
Bei den pharmaprodukten weiß die politik ja um die nichtwirksamkeit, also so gesehen nix gefährliches, weil die meisten raucher sowieso wieder anfangen.
Anders ist das beim dampfen. Da sehen die nun sehr wohl, daß das prima funktioniert (für uns exraucher und nun dampfer).
Und da sehen sie eben nun einkommensverluste bei steuern und mehrausgaben bei rentenzahlungen.
Aber letztendlich ist da eine grenze erreicht, wo dem volk regulierungen nicht mehr glaubhaft vermittelt werden können und sich widerstand formiert.
Da kann bigPharma noch so viel schmiergelder...ähhh....spenden anbieten. Iwo wird es dann eben mal langsam eng...zumal, wenn die begründungen nicht mehr greifen.

Was tun ?

Das sehen wir ja eben ganz gut. Verzweifelte versuche, das ganze noch iwie zu stören, weil nicht mehr aufzuhalten.
PG soll gefahrstoff werden...abgelehnt worden. Aromen...altersbeschränkung....abgelehnt.
Bin gespannt, was ihnen als nächstes einfällt...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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29.04.2017 13:02
#35 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Vielleicht wäre es sinnvoll jedes Produkt einzeln vor Gericht klären zu lassen, wie Watte oder Draht, Akkus, bis hin zu Ersatzteilen, wovon keine Gefährdung ausgehen kann. Wie auch Ersatz-Verdampfer (Coil ) zum Auswechseln.
Stück für Stück, und klar machen, was geht, was nicht.

Am besten wären die Waren, die alltäglich auch von nicht Dämpfern genutzt werden. Dazu gehören auch Aromen, was ja schon geklärt wird, wenn nicht schon wurde.

Ich stelle mir das so vor, dass jeder Dampfershop einen Teil frei verkauft, so viele Klagen entstehen können. Wenn nichts kommt ist das halt so geklärt.
Sicher, das Risiko trägt der Handel, aber mit etwas mehr Zusammenhalt und einem gemeinsamen Topf für die Kosten, wenn eine Klage gerechtfertigt war, dies auch auffangen zu können.

Wie ich das leider erkennen muss, ist der Zusammenhalt massiv gestört. Damit schaden sich die Händler gegenseitig mehr, unnötige Einschrânkungen (selbst auferlegte zudem )

Und auch die Frage klären, ob auf nikotinfreien Produkten vor Nikotin gewarnt werden muss, was gar nicht möglich ist.

Auch die Einstufung von Nikotin klären lassen, weil - vor etwas warnen müssen, was nicht den Erkenntnissen entspricht, ist mindestens geschäftsschädigend.
Aber dafür brauchen wir belastbare Nachweise, wo nicht dran zu rütteln ist. Das Nikotin auf die Stufe Koffein bringen, da werden die Gegner richtig wild, weil ihn eine bedeutsame Grundlage genommen werden kann. Viele Begründungen zum Einschränken zerbrechen.

Daher mein Tipp, verbreitet die Tatsachen, die vorhanden sind, um das Thema Nikotin zu polarisieren.


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29.04.2017 13:29
#36 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Den Tatsachen zur Bedeutung verhelfen....ja, wäre angemessen.....


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29.04.2017 14:36
#37 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Die Situation ist etwas zweideutig, weil die Definition dies zulässt.
Und kein Händler möchte sich ans Bein pinkeln lassen, teuer bezahlen.

Aber statt Kollegen anklagen wäre es auch möglich gewesen, die Aufsichtsbehörden herauszufordern, und denen so eine Schlappe zuzuführen.

Ich gehe auch davon aus, wenn die Aufsichtsbehörden eine Schlappe nach der anderen einfahren, denn wird mächtig Druck ausgeübt. Das haben einige Klagen schon bewirkt. Ob nun vom BVG oder OVG, wichtige Urteile wurden gemacht, zur gescheiterten Apothekenpflichtig, oder NRSG in NRW ausweiten auf Dampf gescheitert.

Immer haben Klagen klarstellen können, was geht, was nicht. Und wie in diesem Fall eben Aromen nicht eine Freigabe 18+ erfordert.

Das Problem ist jedoch die Definition im Gesetz, unklare Formulierung, wo selbst Juristen ins taumeln kommen können.


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29.04.2017 14:43
#38 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Um es einfach auszudrücken, nur Produkte mit Nikotin einschränken,dies zu fordern.
Und denn wird das Nikotin angegangen, was Sache ist.


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29.04.2017 22:26
#39 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Ah? Jetzt bin ich wirklich verwirrt. Sind e-Liquids ohne Nikotin für Jugendliche jetzt erlaubt oder nicht? Ich lese hier im Forum unterschiedliche Meinungen.
Und wenn ich das google ist noch schlimmer.
Hier steht z.B das es Verboten ist: https://www.e-shisha-kaufen.de/2017/04/2...shisha-rauchen/
und hier das es erlaubt ist: http://shisha-ratgeber.com/ab-welchem-al...shisha-rauchen/

Was stimmt?


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29.04.2017 22:38
#40 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Das Jugendschutzgesetz 2016 bezieht sich nach meinem Wissensstand auf Liquid, mit oder ohne Nikotin.
Schau mal auf das Datum , 2014 !
Zu dieser Zeit gab es kein Jugendschutzgesetz, was sich auf Ezigs bezieht.


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30.04.2017 17:18
#41 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Moderatorin
30.04.2017 21:38
avatar  Romilia
#42 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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jau, super journalismus, auch im detail: "anklagende firma"...
nachher glaubt das noch einer, dass hierzulande eine firma eine andere andere anklagen kann oder herr müller herrn lehmann...

die zeit wird zeigen was verbraucher möchte: lebensmittelaromen, die den bestimmungen des lebensmittelrechts unterliegen oder genaustens aufgeschlüsselte 18+plus aromen...
wie im echten leben wird es wohl so sein: es gibt die, die das kleingedruckte auf der packung interessiert und die, die es schnell und billig wollen oder grundsätzlich alles wuppe ist


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30.04.2017 22:02 (zuletzt bearbeitet: 30.04.2017 22:04)
#43 RE: 27.04.17 - juris - Keine Altersbeschränkung bei Aromastoffen für E-Zigaretten im Onlinehandel
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Für Kidy gibt es noch das Eisaroma, falls alle Stricke reißen.
Etwas Verstand einsetzen könnte helfen, dass ein Aroma nur ein Aroma ist.

Aber vielleicht erleben wir noch den Händler-Angriff auf Watte und Draht.
Für Kids gibt es denn noch Baumärkte und Lebensmittel\ Drogeriemärkte.

So langsam wird es schon Gaga, wenn wegen einem Produkt, was viele, verschiedene Anwendungen beinhaltet, wegen einer Anwendung ein 18+ fällig werden soll.

Denn müsste den Kids das Smartphone abgenommen werden, weil...
Spielkonsolen sowieso, ein Rundum Schlag. Und auch Erwachsene gleich auch verbieten, da es ja für Kids einen Anreiz bieten kann...
Nee, was zu weit geht, geht zu weit.
Da bin ich froh, dass dieses Urteil so ausgefallen ist, logisch und vernünftig


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