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ich habe eine Mail vom Bundesministeriums für Gesundheit zurück bekommen
Zitat von KerstinZitat von Neblina
ich zitiere mich jetzt mal selber, was ich bereits in einem anderen Beitrag geschrieben habe:Zitat von Neblina
Nun, wenn meine Bestellungen alle so laufen, wie geordert, hab ich die nächsten Monate auch vorgesort.
Allerdings gehts hier ja nicht nur um einen selber, sondern auch um diesen blinden Aktionismus gewisser Personen, deren Namen ich schon nicht mehr lesen kann...
UND nicht zuletzt auch um die Raucher, die noch vorhaben, umzusteigen. Wenn ich da nur an meinen Dad denke (seit über 40 Jahren Rothändle/Reval/selbstgedrehtes - natürlich alles ohne Filter), der seit letzter Woche - nach dem Testen meiner Ego - zum ersten mal eine wirkliche Chance sieht, doch noch mit dem Rauchen aufhören zu können.
Darf ich fragen wen du mit*blinden Aktionismus gewisser Personen, deren Namen ich schon nicht mehr lesen kann* meinst? Ich hoffe doch nicht mich? Odern der sehe ich nun alles schwarz? LG Kerstin :o)
In der Ruhe liegt die Kraft, fühl dich nicht immer persönlich angegriffen. Jeder hat seine eigene Meinung und darf schreiben was er will. Heisst anscheinend "Demokratie" und "Freies Wort"
na ja... man kann auch mal einen schlechten tag haben ..oder? ;)
Die Welt ist hart genug ! Lehne dich zurück und *DAMPF* dir eine [IMG]
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Zitat von Kerstin
na ja... man kann auch mal einen schlechten tag haben ..oder? ;)
bzw *Darf*
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siehste *Sir*
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Hallo Leute
Was da im Moment abläuft ist unterste Schublade. Man hat wieder eine neue Einnahmequelle gefunden. Wie lange will der deutsche Bürger sich solch einen Scheiß noch gefallen lassen. Ich habe 30 Ja´hre geraucht , in dieser Zeit hat sich niemand seitens der Politik solche Gedanken um meine Gesundheit gemacht wie jetzt. Man sollte die ganzen ahnungslosen geterrt und gefedert aus dem Lande jagen. Langsam wird es Zeit das wir alle mal unser Maul aufmachen , oder kriechen wir nur noch und nehmen alles hin ?
Dampfwalze
Zitat von Kerstin
siehste *Sir*
oder so ..... lol
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Zitat von Neblina
oh gott, Kerstin, nein, natürlich nicht!
Ich meinte unsere "gute" Frau Doktor und eine gewisse "Grüne" (nein, ich schreib die Namen nicht, ich will sie nicht schon wiiiiiieder lesen )
Wenn wir so weiter machen fliegen die noch aus der Sackgasse raus
HW: Lost Vape Grus Mod 100W | OBS Cube-S Mod 80W | Geekvape Aegis X Mod 200W | Sigelei Kaos Z Mod 200W | Smok Arcfox Mod 230W | Geekvape L200 Mod 200W
Geekvape Z Nano Tank RDL | Vapefly Brunhilde RTA | Wotofo Profile RDTA | Geekvape ZX II RTA | Vandy Vape Kylin M RTA | Wotofo Profile M RTA | Geekvape Z Nano 2 Tank RDL
Xtar X4 | 6x LG HG2 50W | 4x Sony VTC5A 80W | 2x Molicel P42A 80W | Geekvape 521 Master Kit V3
Rezepte: liquidmaker.de dampflexikon.net
also ich lese aus den Schreiben vom Bundesministerium das gleiche wie GunBo. Das Verbot bezieht sich nur auf bein bestimmtes Modell und ist uralt. Trotz der vielen negativen Berichte gibt es immer noch Leute die sich eine E-Zigarette kaufen und es werden sicherlich mehr. Wenn mich einer darauf anspricht, dass die ja doch "Schädlich" sein soll. Sag ich "Ja sie ist schädlich und zwar in 2. Punkten
1. Für die Tabakindustrie
2. Für die Steuerkasse
ansonsten lass ich mich auf keine weiteren Diskussion ein. Sollten meine Kollegen doch weiterhin ihr blöde Pyros rauchen. Ich dampfe einfach weiter. Mal schauen, wann der nächste Dampfer im Raucherraum auftaucht.
Trotzdem bin ich weiterhin der Meinung, dass wir uns wehren müssen. Im Vergleich zu dem "verbotenen" Model gibt es jetzt schon diverse Studien, die das Gegenteil beweisen und es werden immer mehr. Das können auch die Politiker nicht ignorieren.
Übrigens hab ich auch eine Mail geschrieben und warte auf Antwort. Wenn dann auch so ein Schreiben kommt, schreib ich halt wieder zurück. Eine Standardmail werde ich nicht akzeptieren.
@HHDrache: Ich stimme Dir zu. Nur ist die Frage: Wo bekommen wir verlässliche Informationen, welches Modell getestet und als Arzneimittel eingestuft wurde. Vermutungen bringen da nix.
Ach Leute ich bin diesmal so froh das es Internet gibt ...
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Rezepte: liquidmaker.de dampflexikon.net
Hey
Nur noch mal am Rande. Einer meiner Mitarbeiter hat vor ein paar Tagen die Hiobsbotschaft bekommen das er Lungenkrebs hat.Mein Kollege raucht seit ca 35 Jahren und konnte sich natürlich denken woher dieses stammt.Da er nicht von heute auf Morgen aufhören kann zu Rauchen bzw nicht auf das Nikotin verzichten kann , sprach der seinen behandelnen Arzt in einem sehr bekannten Krankenhaus in Bochum auf die E - Zigarette an die er von mir kennt und immer wieder belächelt an . Und siehe da ein studierter Mann aus der Medizin sagte zu ihm dies sei eine wesentlich gesündere Alternative.
Da frag ich mich äusserte sich der gute Mann nur so, weil er nebenbei einen e - Zigaretten Shop betreibt oder aus Überzeugung?
Dampfwalze
#89
Zu einem Verbot wird es meiner Meinung nach nicht kommen können, weil es in den Liquids nun mal keine "gefährlicheren" Bestandteile gibt, als bei den Pyros, im Gegenteil. Dass die traditionellen Zigaretten nicht verboten werden, wurde ja auch hier schon hinlänglich verargumentiert. Was passiert also? Es wird nach einer neuen Steuerquelle gesucht, die dann eben nicht mehr Tabaksteuer, sondern vielleicht Nikotinsteuer heisst und der alle nikotinhaltigen Liquids unterzogen werden. Ende vom Lied: Die Politik hat ihre Schäfchen ins Trockene gebracht, die Dampfer sparen nichts ggü.den Rauchern und es bildet sich eine neue Liquidlobby heraus, denn solange Menschen wie wir nach Nikotin schreien, so lange wird es auch gekauft, egal wie teuer es dann werden wird. Wir haben ja auch (fast) alle die teuren Zigaretten gekauft. Die ganze Diskussion über Gesundheitsfragen, Nichtraucherschutz und dergleichen ist doch nur ein Aufhänger, um dieses Thema systematisch in die Ecke zu drängen, in der eine staatliche Regulierung als zwingend erforderlich zu sein scheint. Gleichzeitig kann man auf diesem Weg Verordnungen erlassen, wer, mit welchem Einsatz, aus welchen Bestandteilen Liquids in den Verkehr bringen darf. Auch hier lockt ein lukratives Geschäft....
Leider ist es nun einmal so, dass man immer dort zur Kasse bittet, wo die Leute sich am schlechtesten "wehren" können bzw. wo es keine wirklichen Alternativen gibt. Wer auf sein Auto angewiesen ist, kann auch nicht sagen, dass er nun eben keine € 1,52 für einen Liter Sprit zahlen wird. Nikotinabhängige werden ebenfalls hohe Steuerbelastungen hinnehmen. Würde morgen eine Pizzasteuer eingeführt, dann würden die meisten eben etwas anderes essen.
Traurig, aber wahr. Trotzdem finde ich, dass die "Dampfergruppe" sich lautstark und deutlich zu Wort melden muss, damit auch sie als starke Gruppe wahrgenommen wird, denn eines ist ebenso sicher, wie das Amen in der Kirche:
Die Politiker wollen wiedergewählt werden. Vielleicht werden Sie dafür nicht auf diverse Abgaben verzichten, aber die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich komplett gegen eine starke Gruppe stellen ist geringer. Dass viele der Damen und Herren "Volksvertreter" nicht sonderlich gut informiert sind, haben wir in den letzten Wochen alle deutlich vernommen. Lassen wir sie also nicht in dem Glauben, dass es nur ein paar vereinzelte Freaks sind, die zu den Dampfern gehören, denn das schadet uns mehr, als den Politikern. Schließlich müssen wir mit deren Beschlüssen, Gesetzen und Vorgaben leben, auch wenn diese schon längst abgewählt sind... Ein lauter Aufschrei rüttelt sie dann vielleicht doch noch vor allzu unüberlegten Aktionen auf und wir verhindern Schlimmeres.
#91
Zitat von Ben
verstehe ich das richig????
wenn ich süchtig bin nach nikotin, und das als Krankheit ja anerkannt ist, bekomme ich dann meinen Dampf und meine Dampfmaschine auf Krankenschein????
Klar, ist dann wie die Metadon-Ausgabe gegen einen relativ geringen monatlichen Obolus. Dann gehen wir zur Ausgabestelle und sagen: Heute hätte ich gern Mango in 18 *g*
Uijuijui... also erstmal möchte ich die Threaderstellerin in Schutz nehmen vor denen, die ihr vorwerfen, sie (bzw. ihr Mann) habe zu viel Wind gemacht. Ich finde, man kann gar nicht Wind genug machen.
Klar, eher die Presse als die Politik, aber die Presse macht letztlich die Politik. Und es soll unabhängige Berichterstattung geben, aber die müssen wir erreichen.
Von daher kann ich nur jedem weiterhin raten: Schreibt die Zeitungen an, schreibt die Sender an, schreibt Leserbriefe, schreibt Gegendarstellungen (!), nutzt das Internet, nutzt Facebook, joint die einschlägigen Gruppen und liket die Seiten, teilt die Meldungen, teil das Video!
Das ist momentan der einzige Weg, wie wir uns wehren können. Erst wenn die Presse und die öffentliche Meinung umschwenkt, wird auch die Politik umschwenken.
Und jetzt mal ganz nüchtern betrachtet: Was soll schon groß passieren?
Die aktuelle Rechtslage ist eindeutig und bislang ist noch keinem von uns das Liquid ausgegangen, oder?
Also, kein Grund sich anzuzicken.
Also Ich hab heute Antwort aus dem Ministerbüro von Fr. Steffens bekommen. (wie bestimmt viele andere auch denn die Mail ist nicht persönlich!)
Zitat
Sehr geehrter Herr Vapo,
zur Problematik der so genannten "E-Zigarette" hat uns eine Vielzahl von Zuschriften erreicht. Offensichtlich haben die Äußerungen von Ministerin Barbara Steffens zu den gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette Fragen aufgeworfen, die wir im Folgenden beantworten.
Warum warnt Ministerin Barbara Steffens vor der E-Zigarette?
Die E-Zigarette wird häufig als „gesunde“ Alternative zum Tabakkonsum beworben. Dies ist durch nichts belegt. Richtig ist, dass kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids bekannt ist. Angesichts noch ungeklärter gesundheitlicher Risiken warnt die NRW-Gesundheitsministerin vor dem Konsum von E-Zigaretten. Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.
Ist das Inhalieren nikotinfreier Liquids unbedenklich?
Wir können im Moment auch nicht davon ausgehen, dass das Inhalieren nikotinfreier Stoffe gesundheitlich unbedenklich ist. Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können.
Ist die E-Zigarette nicht ein guter Weg, um sich das Rauchen abzugewöhnen?
Es mag sein, dass die E-Zigarette dazu genutzt wird, den Konsum von Tabak-Zigaretten zu reduzieren. Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist aber eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.
Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?
Das Dampfen auch von nikotinhaltigen Liquids ist nicht verboten. Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.
Warum fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?
Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel.
Warum werden die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft und herkömmliche Tabak-Zigaretten nicht?
Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. Da nikotinhaltige Liquids keine Tabakerzeugnisse sind, können sie als Arzneimittel eingestuft werden. Bei Tabakprodukten ist zudem bekannt, dass sie die Gesundheit schädigen. Daher befinden sich auf jeder Verpackung von Tabakprodukten deutlich sichtbare Warnhinweise.
Wer ist dafür zuständig, den Verkauf illegaler Liquids und illegaler E-Zigaretten zu untersagen?
Zuständig sind die Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Durch einen entsprechenden Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums haben sie die Information über die geltenden Rechtgrundlagen erhalten, um die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Über die Kontrollen vor Ort entscheiden die zuständigen Behörden in eigener Verantwortung.
Warnt Ministerin Steffens vor der E-Zigarette, weil dem Land bei einem sinkenden Konsum von Tabak-Zigaretten Einnahmen aus der Tabaksteuer verloren gehen? Wird etwa Rücksicht genommen auf die Interessen der Tabakindustrie?
Hier einen Zusammenhang zu vermuten, ist abwegig. Ministerin Steffens warnt selbstverständlich auch vor den Risiken des Tabakkonsums. Darüber hinaus hat die Landesregierung soeben einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes beschlossen. Die Tabaksteuer ist im Übrigen eine Bundessteuer, die allein dem Bund zugute kommt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website unter http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php und http://www.mgepa.nrw.de/startseitenmeldu...1220a/index.php.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Also wie erwartet reitet sie auf den gleichen Falschaussagen herum - und das war ja zu erwarten.
Was ich hier intressant finde ist die Begründung wiso E-Liquid ein Arzneimittel sein soll, und Tabak nicht, denn dass ist die gleiche Begründung wiso E-Liquids nicht unter die Tabaksteuer fallen können nur umgedreht.
Wurde ja bereits geprüft ob E-liquids mit der Tabaksteuer versehn würden könnten und man kam zu dem Risultat das der Tabak und nicht dessen Inhaltsstoffe versteuert werden. Im gleichen Gesetzestext steht auch das Tabak produkte nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen kann...
Also wird sich wohl alles auf §§ Spitzfindigkeiten austragen, denn den Medizinischen Nutzen von Nicotin muss sie mir erst noch mal erklären - sie sagt einfach nur:" es macht was" also muss es in die Apoteke - und so wird die Apo zur Genussmittel Verkaufstelle - war sie ja bisher für mancheinen auch schon - nur wurden bisher Medikamente als Genussmittel zweckentfremdet - hier werden Genussmittel als Medikamente zweckentfemdet...
Wollte bevor ich auf die E-mail antworte kurz ma ansprechen:
Ich wollte diesmal ein paar Dokumente die ihre Behauptungen wiederlegen in das Antwortschreiben mit einbauen - aber ich vermute mal das die sowiso nicht eingesehn werden wenn jeder seine eigenen Funde schickt - also dachte ich würde es Sinn machen wenn mir unsere Antwort schreiben zwar individuell Formulieren aber alle die gleichen Dokumente und Quellen angeben - dann werfen sie vieleicht ein Auge drauf,
Was meint ihr ? macht Sinn ? oder ists denen eh Wurscht ?!
Ich würd ihr zb gerne ofizielle Dokumente über das Urteil gegen die ständig angesprochenen FDA Tests, und ein paar aktuellere Analyse Ergebnisse zuschicken.(habt ihr nen Link wo ich die find ??)
Jau, hab die Mail im gleichen Wortlaut bekommen.
Und direkt darauf geantwortet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für Ihre Antwort. Leider gehen Sie in Ihrer Antwort mit keinem Wort auf den Mißstand ein, dass die Einstufung in das AMG ja bereits von deutschen Gerichten (BVerwG; 3 C 21/06; 3 C 22/06 und 3 C 23/06) abgelehnt wurde und geltendem EU-Recht (EUGH C-319/05, Rn. 43f.) widerspricht.
Auch wird in Ihrer Antwort in keiner Form auf tatsächlich nachvollziehbare Gutachten etc. hingewiesen.Besonders das von Ihnen zitierte Gutachten der FDA ist hier nicht stichhaltig, da bisher nie die tatsächlichen Werte z.Bsp. für Nitrosamine o.ä. veröffentlicht wurden. Dies legt im Umkehrschluß die Vermutung nah, dass die gemessenen Werte nur in sehr niediger Konzentration vorlagen.
Zu Ihrer Information: Auch im Dampf von gekochten Kartoffeln oder in den flüchtigen Stoffen von Parfums etc. befinden sich derartige Substanzen, ohne daß irgendeine Instanz je auf die Idee gekommen wäre, diese Stoffe zu verbieten.
Ich bitte Sie daher, mir die wissenschaftlichne Grundlagen und Studien zur Untermauerung Ihres Verbots sowie die rechtlichen Grundlagen, die die von mir. o.zitierten Urteile und Bestimmungen aufheben, zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen"
Bin gespannt, ob da nochmal was zurückkommt.
Liebe Grüße
Guido
Zitat von Eriol
Jau, hab die Mail im gleichen Wortlaut bekommen.
Und direkt darauf geantwortet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für Ihre Antwort. Leider gehen Sie in Ihrer Antwort mit keinem Wort auf den Mißstand ein, dass die Einstufung in das AMG ja bereits von deutschen Gerichten (BVerwG; 3 C 21/06; 3 C 22/06 und 3 C 23/06) abgelehnt wurde und geltendem EU-Recht (EUGH C-319/05, Rn. 43f.) widerspricht.
Auch wird in Ihrer Antwort in keiner Form auf tatsächlich nachvollziehbare Gutachten etc. hingewiesen.Besonders das von Ihnen zitierte Gutachten der FDA ist hier nicht stichhaltig, da bisher nie die tatsächlichen Werte z.Bsp. für Nitrosamine o.ä. veröffentlicht wurden. Dies legt im Umkehrschluß die Vermutung nah, dass die gemessenen Werte nur in sehr niediger Konzentration vorlagen.
Zu Ihrer Information: Auch im Dampf von gekochten Kartoffeln oder in den flüchtigen Stoffen von Parfums etc. befinden sich derartige Substanzen, ohne daß irgendeine Instanz je auf die Idee gekommen wäre, diese Stoffe zu verbieten.
Ich bitte Sie daher, mir die wissenschaftlichne Grundlagen und Studien zur Untermauerung Ihres Verbots sowie die rechtlichen Grundlagen, die die von mir. o.zitierten Urteile und Bestimmungen aufheben, zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen"
Bin gespannt, ob da nochmal was zurückkommt.
Liebe Grüße
Guido
Großartig!
Hallo,
Zitat von Eriol
Jau, hab die Mail im gleichen Wortlaut bekommen.
Und direkt darauf geantwortet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für Ihre Antwort. Leider gehen Sie in Ihrer Antwort mit keinem Wort auf den Mißstand ein, dass die Einstufung in das AMG ja bereits von deutschen Gerichten (BVerwG; 3 C 21/06; 3 C 22/06 und 3 C 23/06) abgelehnt wurde und geltendem EU-Recht (EUGH C-319/05, Rn. 43f.) widerspricht.
hat sich hier eigentlich niemand, außer offensichtlich mir, mal die Mühe gemacht und überpüft, worum es in diesen ständig zitierten Urteilen überhaupt geht?
Vorab mal kurz und knapp: Nicht um E-Zigaretten und Liquids!!
Exemplarisch mache ich das mal an den folgenden o.g. Urteilen klar: BVerwG; 3 C 21/06 und BVerwG; 3 C 21/06.
In diesen Verfahren/Urteilen ging es um Knoblauchkapseln bzw. ein anderes Nahrungsergänzungsmittel namens OPC-85.
Von diesen Urteilen lässt sich lediglich ganz allgemein ableiten, dass eine Behörde zur Einstufung eines Produkts als Arzneimittel/Funktionsarzneimittel nach dem AMG wissenschaftliche Nachweise erbringen muss.
Nicht mehr, nicht weniger.
Mit positiven Urteilen zum Thema E-Zigaretten/Liquids haben diese Urteile nichts, aber auch rein gar nichts zu tun!
Diese Urteile existieren schlichtweg nicht, auch wenn hier immer wieder anderes behauptet wird.
Gruß
Matthias
Zitat von Rheingold
Hallo,
hat sich hier eigentlich niemand, außer offensichtlich mir, mal die Mühe gemacht und überpüft, worum es in diesen ständig zitierten Urteilen überhaupt geht?
Vorab mal kurz und knapp: Nicht um E-Zigaretten und Liquids!!
Exemplarisch mache ich das mal an den folgenden o.g. Urteilen klar: BVerwG; 3 C 21/06 und BVerwG; 3 C 21/06.
In diesen Verfahren/Urteilen ging es um Knoblauchkapseln bzw. ein anderes Nahrungsergänzungsmittel namens OPC-85.
Von diesen Urteilen lässt sich lediglich ganz allgemein ableiten, dass eine Behörde zur Einstufung eines Produkts als Arzneimittel/Funktionsarzneimittel nach dem AMG wissenschaftliche Nachweise erbringen muss.
Nicht mehr, nicht weniger.
Mit positiven Urteilen zum Thema E-Zigaretten/Liquids haben diese Urteile nichts, aber auch rein gar nichts zu tun!
Diese Urteile existieren schlichtweg nicht, auch wenn hier immer wieder anderes behauptet wird.
Gruß
Matthias
Richtig, haben sie nicht. Sie haben allerdings in ihren Begründungen mit den Hürden zu tun, die für die Einstufung als Arzneimittel genommen werden müssen. Nur auf die physiologische Wirksamkeit abzustellen, reicht demnach nicht.
Unabhängig davon: Es gibt noch eine Reihe anderer Argumentationsmöglichkeiten, aber sollten wir uns noch für die nächste Runde aufheben. Für den Moment ist der Bezug auf die beiden Urteile noch gar nicht mal so schlecht. Sollen sie doch glauben, wir hätten nix besseres.
Zitat von Rheingold
Hallo,Zitat von Eriol
Jau, hab die Mail im gleichen Wortlaut bekommen.
Und direkt darauf geantwortet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für Ihre Antwort. Leider gehen Sie in Ihrer Antwort mit keinem Wort auf den Mißstand ein, dass die Einstufung in das AMG ja bereits von deutschen Gerichten (BVerwG; 3 C 21/06; 3 C 22/06 und 3 C 23/06) abgelehnt wurde und geltendem EU-Recht (EUGH C-319/05, Rn. 43f.) widerspricht.
hat sich hier eigentlich niemand, außer offensichtlich mir, mal die Mühe gemacht und überpüft, worum es in diesen ständig zitierten Urteilen überhaupt geht?
Vorab mal kurz und knapp: Nicht um E-Zigaretten und Liquids!!
Exemplarisch mache ich das mal an den folgenden o.g. Urteilen klar: BVerwG; 3 C 21/06 und BVerwG; 3 C 21/06.
In diesen Verfahren/Urteilen ging es um Knoblauchkapseln bzw. ein anderes Nahrungsergänzungsmittel namens OPC-85.
Von diesen Urteilen lässt sich lediglich ganz allgemein ableiten, dass eine Behörde zur Einstufung eines Produkts als Arzneimittel/Funktionsarzneimittel nach dem AMG wissenschaftliche Nachweise erbringen muss.
Nicht mehr, nicht weniger.
das schreibt er doch dass es ums arzneimittelgesetz geht und kein wissenschaftlichen beweis dafür gibt. das ist es doch auch was die miniterin gesagt hat dass die Liquids unders arzneimittelgesetz fallen.
lies mal hier:
Rechtsanwalt "zerrupft" Erlass von Frau Steffens
oder weiss der anwalt auch nicht was er da tut? er zitiert die selben urteile.
Zitat von tutnetZitat von Rheingold
Hallo,Zitat von Eriol
Jau, hab die Mail im gleichen Wortlaut bekommen.
Und direkt darauf geantwortet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für Ihre Antwort. Leider gehen Sie in Ihrer Antwort mit keinem Wort auf den Mißstand ein, dass die Einstufung in das AMG ja bereits von deutschen Gerichten (BVerwG; 3 C 21/06; 3 C 22/06 und 3 C 23/06) abgelehnt wurde und geltendem EU-Recht (EUGH C-319/05, Rn. 43f.) widerspricht.
hat sich hier eigentlich niemand, außer offensichtlich mir, mal die Mühe gemacht und überpüft, worum es in diesen ständig zitierten Urteilen überhaupt geht?
Vorab mal kurz und knapp: Nicht um E-Zigaretten und Liquids!!
Exemplarisch mache ich das mal an den folgenden o.g. Urteilen klar: BVerwG; 3 C 21/06 und BVerwG; 3 C 21/06.
In diesen Verfahren/Urteilen ging es um Knoblauchkapseln bzw. ein anderes Nahrungsergänzungsmittel namens OPC-85.
Von diesen Urteilen lässt sich lediglich ganz allgemein ableiten, dass eine Behörde zur Einstufung eines Produkts als Arzneimittel/Funktionsarzneimittel nach dem AMG wissenschaftliche Nachweise erbringen muss.
Nicht mehr, nicht weniger.
das schreibt er doch dass es ums arzneimittelgesetz geht und kein wissenschaftlichen beweis dafür gibt. das ist es doch auch was die miniterin gesagt hat dass die Liquids unders arzneimittelgesetz fallen.
lies mal hier:
Rechtsanwalt "zerrupft" Erlass von Frau Steffens
oder weiss der anwalt auch nicht was er da tut? er zitiert die selben urteile.
Eriol schreibt:
"Leider gehen Sie in Ihrer Antwort mit keinem Wort auf den Mißstand ein, dass die Einstufung in das AMG ja bereits von deutschen Gerichten (BVerwG; 3 C 21/06; 3 C 22/06 und 3 C 23/06) abgelehnt wurde und geltendem EU-Recht (EUGH C-319/05, Rn. 43f.) widerspricht".
Das ist so schlichtweg unrichtig. Es existiert gar kein Urteil, in dem irgendwelche Gerichte, ob nun in Deutschland oder auf Ebene des EuGH, die Einordnung von Liquids usw. unter das AMG abgelehnt hätten. Darum geht es mir. So argumentiert im Übrigen auch der o.g. RA in deinem Link. Sinngemäßes Zitat: Es existiert kein obergerichtliches Urteil zum Themenkomplex E-Zigaretten/Liquids.
Der RA leitet aus den genannten Urteilen die "Nachweispflicht der Behörden ab". Ob ich etwas ableite, oder schreibe in Urteil xyz wurde bereits über Liquids geurteilt, ist dann schon ein nicht erheblicher Unterschied.
Selbsverständlich hat der RA in allen Punkten Recht, nichts anderes habe ich hier und in einem neuen Thread geschrieben.
Eriols Argumentation ist nur eben inhaltlich falsch.
Gruß
Matthias
auch vor 2 Tagen dort hin geschrieben und gestern Abend diese Aussage erhalten:
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Barbara Steffens über abgeordnetenwatch.de. Da die von Ihnen angesprochene Thematik bereits ausführlich behandelt wurde, können wir Ihre Frage leider nicht freischalten.
Eine Fragenflut zu einem Thema wäre kontraproduktiv für die Lesbarkeit und die Akzeptanz unserer Seite durch andere Nutzer und die Abgeordneten.
Bitte verwenden Sie die Suchfunktion auf der Profilseite von Frau Barbara Steffens, um zu sehen, welche Fragen und Antworten zu Ihrem Anliegen bereits vorliegen. Wenn Sie dennoch weiter über das von Ihnen angesprochene Thema diskutieren möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an Frau Barbara Steffens.
Wir werden Frau Barbara Steffens Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).
Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex
Mit freundlichen Grüßen,
Christopher Ramm
(abgeordnetenwatch.de)
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