ich habe eine Mail vom Bundesministeriums für Gesundheit zurück bekommen

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23.12.2011 11:02
#101
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Zitat von Rheingold


Der RA leitet aus den genannten Urteilen die "Nachweispflicht der Behörden ab". Ob ich etwas ableite, oder schreibe in Urteil xyz wurde bereits über Liquids geurteilt, ist dann schon ein nicht erheblicher Unterschied.


Hahaha, es muss latürnich "nicht unerheblicher Unterschied" Unterschied heißen

Gruß

Matthias


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23.12.2011 11:12 (zuletzt bearbeitet: 23.12.2011 11:13)
avatar  DaMar
#102
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Zitat von Rheingold
Eriol schreibt:
"Leider gehen Sie in Ihrer Antwort mit keinem Wort auf den Mißstand ein, dass die Einstufung in das AMG ja bereits von deutschen Gerichten (BVerwG; 3 C 21/06; 3 C 22/06 und 3 C 23/06) abgelehnt wurde und geltendem EU-Recht (EUGH C-319/05, Rn. 43f.) widerspricht".

Das ist so schlichtweg unrichtig. Es existiert gar kein Urteil, in dem irgendwelche Gerichte, ob nun in Deutschland oder auf Ebene des EuGH, die Einordnung von Liquids usw. unter das AMG abgelehnt hätten. Darum geht es mir. So argumentiert im Übrigen auch der o.g. RA in deinem Link. Sinngemäßes Zitat: Es existiert kein obergerichtliches Urteil zum Themenkomplex E-Zigaretten/Liquids.

Der RA leitet aus den genannten Urteilen die "Nachweispflicht der Behörden ab". Ob ich etwas ableite, oder schreibe in Urteil xyz wurde bereits über Liquids geurteilt, ist dann schon ein nicht erheblicher Unterschied.

Selbsverständlich hat der RA in allen Punkten Recht, nichts anderes habe ich hier und in einem neuen Thread geschrieben.

Eriols Argumentation ist nur eben inhaltlich falsch.

Gruß

Matthias



Ist sie, wie Du zitiert hat, nicht, Eriol nennt in dem von Dir zitierten Satz nicht die Unterstellung der Liquids unter das AMG, sonder spricht allgemein von Einordung in das AMG (unabhängig vom einzuordnenden Gegenstand). Damit stimmt die Referenz auf die Urteile, da sie sich auf zwei spezifische Einordnungen ins AMG beziehen und aus den Brgründungen Allgemeines dazu abzuleiten ist.

OT: Ich verstehe ja durch Deinen Ärger über diese Argumentation. Nur scheint Frau Steffens bisher nicht auf den Trichter gekommen zu sein und es wäre schön, wenn es dabei auch noch eine Weile bliebe. Sobald das Argument zahnlos wird, haben wird immernoch andere, schwerer zu knackende.

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

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23.12.2011 11:31
#103
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Zitat von DaMar

Zitat von Rheingold
Eriol schreibt:
"Leider gehen Sie in Ihrer Antwort mit keinem Wort auf den Mißstand ein, dass die Einstufung in das AMG ja bereits von deutschen Gerichten (BVerwG; 3 C 21/06; 3 C 22/06 und 3 C 23/06) abgelehnt wurde und geltendem EU-Recht (EUGH C-319/05, Rn. 43f.) widerspricht".





Ist sie, wie Du zitiert hat, nicht, Eriol nennt in dem von Dir zitierten Satz nicht die Unterstellung der Liquids unter das AMG, sonder spricht allgemein von Einordung in das AMG (unabhängig vom einzuordnenden Gegenstand). Damit stimmt die Referenz auf die Urteile, da sie sich auf zwei spezifische Einordnungen ins AMG beziehen und aus den Brgründungen Allgemeines dazu abzuleiten ist.



Das ist jetzt aber sehr spitzfindig.... Da es mit Sicherheit einen "Betreff" bzw. die Vorkorrespondenz gab, ist der Kontext E-Zigaretten/Liquids schon gegeben, auch wenn er nicht ausdrücklich in diesem(!) Textauszug erscheint.
Ohne konkreten Bezug macht so ein Schreiben ja auch irgendwie keinen Sinn....oder?

Aber ja, rein "formaljuristisch" hast du Recht....

Gruß

Matthias


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23.12.2011 11:34
avatar  DaMar
#104
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Zitat von Rheingold
Aber ja, rein "formaljuristisch" hast du Recht....


Ich mag das zwar auch nicht sonderlich. Mir sind Sinn und verstand lieber, aber wenn die gegenseite so anfängt, dann mache ich mit. Da bin ich irgendwo Wutbürger (im positiven Sinn).

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

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23.12.2011 11:53
#105
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Zitat von DaMar

Ich mag das zwar auch nicht sonderlich. Mir sind Sinn und verstand lieber, aber wenn die gegenseite so anfängt, dann mache ich mit. Da bin ich irgendwo Wutbürger (im positiven Sinn).


Kann ich verstehen, geht mir auch so.

Heute war allerdings in meiner Tageszeitung ein übler Bericht zum Thema Thema Liquids/Zoll/Beschlagnahmung. Wörter wie Schmuggel usw. sind gefallen. Mehr als das übliche Geseiere. Kam schon fast wie ein Bericht über das Medellin-Kartell rüber.

Da ich Abonnent der Zeitung bin, möchte ich im neuen jahr zu den betreffenden Redakteuren Kontakt aufnehmen und hoffentlich Gelegenheit zur fundierten Richtigstellung haben. Also im Sinne "Nachweispflicht der Behörden" usw..

Daher auch meine Verärgerung über die "Knoblauchurteile" und deren Verbreitung. Käme ich den Jungs dort mit dieser Argumentationskette, na dann Servus.....M.M.n. reichen die tatsächlichen(!) Fakten auch aus, da muss man eigentlich gar nichts hinzudichten.

Gruß

Matthias

Gruß

Matthias


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23.12.2011 11:53
#106
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*Ironiemodusan*
Jawohl, ihr bösen dampfer... wie könnt ihr es nur wagen, eine so grosse gesundheits und steuer lobby so dermassen zu boykottieren?
eine ganz grosse schweinerei die ihr euch gegenüber unseres staates und der krankenkassen erlaubt! schämt euch!
das dampfen muss verboten werden, oder ihr solltet steuern darauf zahlen, bis euch die ohren schlackern!
es ist eine unverschämtheit von euch, eigenständig auf ein gesünderes mittel zu wechseln. wie könnt ihr nur...
denkt ihr egoisten eigentlich auch mal an die arbeitsplätze, die dadurch gefährdet werden könnten? weniger krankheiten, weniger ärztepersonal. die mitarbeiter der tabakindustrie, die 3. länder, die vom tabak anbau leben... also nee, das könnt ihr doch nicht machen.
*ironiemodusaus*

oh, zum antwortbrief des lustigen mysterios der gesundheit: ich hab echt keine ahnung für wie dumm die uns verkaufen wollen! ce la vie ihr komischen puppen da oben, ihr könnt argumentieren wie ihr wollt - letztendlich werden wir uns durchsetzen!

mfg...

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*wenn du mich nicht leiden kannst, hast du mich auch nicht anders verdient!*


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