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Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
2 Antworten sind schon gekommen:
Sehr geehrter Herr xxx,
besten Dank für Ihre gestrige eMail zur Regulierung von E-Zigaretten im Rahmen der vorgesehenen EU-Tabakrichtlinie.
Sie sprechen hier ein sehr spannendes Thema an. Die EVP-Fraktion sowie auch ich persönlich, haben uns zu der Richtlinie noch keine abschließende Meinung gebildet. Die Beratungen stecken noch in den Kinderschuhen.Den grundsätzlichen Bedarf zur Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung kann ich nachvollziehen. Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen. Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren.
Das Europäische Parlament wird im federführenden Ausschuss im Februar 2013 eine große Anhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema der E-Zigarette zur Sprache kommen wird. Anschließend wird dieses Thema mit mehr Klarheit angepackt werden können.
Beste Grüße
Herbert Reul MdEP
und
Sehr geehrter Herr xxx,
im Namen von Herrn Mag. Karas darf ich mich für Ihr Schreiben sehr herzlich bedanken.
Ihre Ausführungen über die Höchstgrenzen für nikotinhältige Produkte sind ein sehr wichtiger Aspekt in der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinie. Die Auswirkungen dieser Regelung auf Substitute wie die von Ihnen beschriebene E-Zigarette müssen in jedem Fall sorgfältig überprüft werden, um hier nicht "das Kinde mit dem Bade auszuschütten".
Ihre Anmerkungen und Gedanken zur Tabak-Richtlinie wird Herr Mag. Karas auf jeden Fall gebührend bei seiner Arbeit berücksichtigen.
Ich verbleibe,
mit den besten Grüßen
Andrea Steinmetz
Hab heute auch die gleiche mail wie Blackhide bekommen...
Ich finde es ja schön, dass man mir als Antwort einfach nochmal die Erklärung zuschickt, welche ich auf diversen Seiten als offizielle Stellungnahme gelesen habe.
Ich war ja viel zu blöd um diese Erklärung -mit demselben Wortlaut- vorher zu verstehen. Und wie wir alle wissen trägt nur endlose Widerholung zum Verständnis bei.
Also werde ich dem Vorbild meiner Politiker folgend einfach weiterhin fragen, warum etwas zu einem Arzneimittel wird, wenn man es nur hoch genug dosiert...
Wie versprochen, haben auch wir uheute unser erstes Schreiben an die EU Abgeordnete, Frau Monika Hohlmeier, abgeschickt. Weitere Anschreiben werden folgen. Über eventuelle Antworten, werden wir hier im Forum informieren
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Sehr geehrte Frau Hohlmeier,
wir wenden uns an Sie mit der Bitte und der Hoffnung auf Ihren Einsatz, die oben genannte EU Tabakrichtlinie in der jetzigen vorgelegten Form zu verhindern.
Wir wenden uns an sie als Händler, dessen Existenz durch eine Umsetzung in der jetzigen Form, nicht nur bedroht wäre sondern das „Aus“ bedeuten würde.
Weiterhin gehören auch wir zu dem Personenkreis, der durch die Aufgabe des Zigaretten Rauchens und Umstieg auf die EZigarette, ein großes Stück Lebensqualität zurückgewonnen haben.
Wir sprechen hier von dem Produkt, welches im Volksmund „EZigarette“ genannt wird.
Leider ist es mittlerweile zum Standard unserer „Volksvertreter“ sich Lobbyisten zu unterwerfen und deren Interessen massiv zu vertreten und der Bevölkerung mit einer Art „Diktatorischem Fürsorgewahn“ ihren Willen aufzudrängen. Verstehen Sie mich nicht falsch, aber dies hat nichts mehr mit demokratischen Elementen zu tun !
Gerade bei der EZigarette brachten sich in der Vergangenheit immer wieder einige Namen ins Gespräch – Beispiel Frau Steffens – Gesundheitsministerin NRW, die in 2011 und Anfang 2012 einen beispiellosen Feldzug gegen die EZigarette unternahm und eine Einstufung unter das Arzneimittelgesetz, erreichen wollte. Dies unternahm Frau Steffens, trotz eines Gutachtens, dass sie selbst in Auftrag gab, welches ganz klar in eine Nichteinstufung als Arzneimittelgesetz, empfahl. Weiterhin haben 2012, 2 OVG`S gegen eine Aufnahme in das Arzneimittelgesetz entschieden.
Völlig unverständlich ist es für uns daher die Tatsache, das Frau Steffens zu dem EU Gremium welches die Umsetzung der neuen Richtlinie entscheidet.
Weiterhin ist es für uns sehr befremdlich, dass trotz der Urteile der OVG`S, diese keinerlei Gültigkeit mehr haben werden. Ist es schon so weit mit unserem Land gekommen, dass wir die eigene Rechtssprechung außer Acht lassen und ignorieren ?
Wir hoffen, dass Sie sich als EU Vertreterin in Bayern, für unsere Belange objektiv einsetzen und die angedachte Änderung der EU Tabaklinie in der jetzigen Form nicht akzeptieren und Ihr Veto einlegen.
Die EZigarette ist nicht neu. Daher gibt es ausreichend Material, welches für sich spricht.
Wissenschaftler unter der Leitung von Jean-Pol Tassin vom College de France in Paris
fanden in einer im Januar 2009 veröffentlichen Studie die im „The Journal of Neuroscience” erschienen an Untersuchungen mit Ratten und Mäusen heraus, dass Nikotin nicht ursächlich für die Tabaksucht verantwortlich gemacht werden kann, sondern das es sich hierbei um eine für den Tabak spezifische Sucht handelt. In dem veröffentlichtem „Abstrakt“ erklärten sie, dass Nikotin im Gegensatz zu den bisher bekannten Drogen wie Kokain, Morphin und Alkohol, einen bestimmten Suchtmechanismus nicht auslöst. Erst in Kombination mit anderen Tabakstoffen zeigt das Nikotin seine Wirkung. (1)
Sie bewiesen in der Studie mit Mäusen und Ratten, dass erst eine Vorbehandlung mit gemischten irreversiblen Monoaminoxidasen Inhibitoren (MAO), wie z.B. das Tranylcypromin auf das Nikotin, die Suchttypischen Verhaltensmuster auslöst. Tranylcypromin Ist ein Arzneistoff und gehört in die Gruppe der Antidepressiva (2).
Monoaminoxidasen Inhibitoren (MAO), werden s.B. auch gegen Angst- und Zwangsstörungen eingesetzt (3).
Zudem zeigte eine durchgeführte Mikrodialyse, dass eine Sensibilisierung der noradrenergen und serotonergen Neuronen stattgefunden hat, wie sie auch bei Drogen z.B. Amphetamin, Kokain, Morphin oder Alkohol vorzufinden sind. Bei Nikotin und auch bei Tranylcypromin alleine, wenn nicht zusammen im Einsatz waren, wurden auch nach mehrfacher Wiederholungen keine süchtig machenden Effekte nachgewiesen.(1)
Da bei den EZigaretten nur Nikotin(wenn gewünscht), PC, VG, Wasser sowie in geringen Mengen diverse Lebensmittelaromen und keine Monoaminoxidasen Inhibitoren zum Einsatz kommen, muss davon ausgegangen werden das von den eZigaretten keine erhöhte Suchtgefahr ausgeht und dies nach dem bisherigen Erkenntnisstand auch für Nichtraucher, selbst wenn sie mit Nikotin versetzte Liquide verdampfen würden, kein Suchtpotential besitzen.
Die Pariser Studie, stützt somit im Nachhinein betrachtet, die Ergebnisse der Studie
… Die Untersuchung bestätigt das, was wir „E-Dampfer“ schon immer wussten nämlich, dass die E-Zigarette keine nennenswerte Suchtwirkung auslöst. Die Studie belegt dies insbesondere an den Kickspitzen, die dann auftreten, wenn das Nikotin vom Körper resorbiert wird und der Nikotinkick an den Rezeptoren im Gehirn ausgelöst wird. Bei der konventionellen Zigarette sind diese Spitzen überdeutlich. Dr. Rüther führte auch ein Beispiel an, wie sich der Suchtdruck im Gehirn aufbaut und zum Teil Psychische und Physische Ursachen haben kann.[…] Quelle: Die Libelle Infoblog (4)
Somit wäre die Einschätzung und Argumentation der EU Kommission in der Neufassung der TRL unter Punkt 3.7. Nikotinhaltige Erzeugnisse über die EZigaretten hinfällig, Da im Tierversuch deutlich wurde, dass Nikotin nur in Kombination mit den (MAO) Süchtig machende Wirkung unabhängig von der Nikotinstärke entwickelt und auch in keiner Weise zu befürchten steht, das dampfende Nichtraucher, selbst wenn sie mit Nikotin dampfen würden, in eine Abhängigkeit ähnlich dem Tabakrauchen geraten könnten. (5)
… Nikotinhaltige Erzeugnisse, die einen Nikotingehalt von über 2 mg oder eine
Nikotinkonzentration von über 4 mg/ml aufweisen oder deren bestimmungsgemäße
Verwendung zu einer mittleren maximalen Peak-Plasmakonzentration über 4 ng/ml
führt, dürfen gemäß dem Vorschlag nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie –
aufgrund ihrer Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit sowie einer positiven Risiko Nutzen-Bilanz – als Arzneimittel zugelassen worden sind…
… Angesichts der Neuartigkeit der nikotinhaltigen
Erzeugnisse und des raschen Anwachsens des entsprechenden Marktes sowie der
suchterzeugenden und toxischen Eigenschaften dieser Erzeugnisse besteht
dringender Handlungsbedarf, bevor noch mehr Menschen, die sich des Inhalts und
der Wirkungen dieser Erzeugnisse nicht bewusst sind, unbemerkt eine Nikotinsucht
entwickeln. […] Quelle: EUROPÄISCHE KOMMISSION (5)
Nach unserer Einschätzung wird sogar unbeabsichtigt von diversen Raucherentwöhnungsprodukten bestätigt, die zweifelsfrei höher dosierte Nikotinabgabegeräte ohne entsprechende Warnhinweise auf eine süchtig machende Eigenschaft des Nikotins eingehen und in Zusammenhang von Sucht, hier nur die Tabaksucht ansprechen.
„… Der xxxxxxx Inhaler eignet sich für den sofortigen als auch für die schrittweise Rauchentwöhnung.“ (6)
Hier ist man sich wohl der nicht süchtig machenden Wirkung des Nikotins sehr wohl bewusst, da diese Produkte wohl kaum frei in Apotheken verkauft werden dürften.
Zudem kann bei Nikotin alleine die zugesprochene Wirkungen in Bezug auf die Psyche, in Anbetracht der oben vorgestellten Studien und den Erfahrungen zahlreicher EZigaretten Konsumenten, die willentlich oder aber auch unbeabsichtigt einen Rauchstopp durchgeführt haben nicht bestätigt werden. Da die hierfür erforderlichen Spitzen laut der Ergebnissen der Maastricht-Münchner Studie nicht erreicht werden. Somit ist die Einstufung des Nikotins bei Abkopplung von den (MAO) als Arzneimittel mehr als fraglich (Die Wirkungsstärke die man dem Nikotin zusprechen könnte, dürfte nach Einschätzung der Libelle dem das Koffein sehr ähnlich sein).
Die Giftigkeit des Nikotins alleine, kann kein Kriterium dafür sein, Nikotin als Arzneimittel zuzulassen, da auch andere frei zugängliche Produkte wie z.B. die hoch giftige Muskatnuss, frei im Handel vertrieben werden.
Unser Fazit lautet, dass nach eingehender Betrachtung und ehrlicher Analyse aller bisher gefundenen Ergebnisse und Erfahrungen unter Heranziehung aktueller wissenschaftlicher Studien, die EZigaretten so das außer dem Nikotin, keine sonstigen denen im Tabak befindlichen Substanzen enthalten, weder süchtig machenden Eigenschaften besitzen, sowie eine Einstufung als Arzneimittel sofern sie nicht mit Gesundheitsfördernden Attributen beworben und oder verkauft werden, völlig illegitim sind und sich die Gerichte darum kümmern sollten, wenn die Neufassung der TRL so wie sie jetzt zu Papier steht durch das EU Parlament verabschiedet werden sollte.
Quellen:
1: http://www.jneurosci.org/content/29/4/987.full
2: http://flexikon.doccheck.com/de/Tranylcypromin
3: http://psychotherapie-lehrbuch.de/monoam...mao-hemmer.html
4: http://solwand.blog.de/2012/12/07/10-deu...5290165/page/3/
5: http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/com_2012_788_de.pdf
6: http://www.nicorette.de/inhaler
Wie schon oben in unserer Einleitung erwähnt, hoffen wir, dass sich unsere bayrischen Politiker bei der EU stark machen, sich dies nicht bieten lassen und die Umsetzung in der jetzigen Form verhindern.
Über Ihre Antwort und persönliche Einschätzung, würden wir uns freuen.
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Ihnen liegt sicherlich ein Vorschlag der Kommission über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen (kurz: Tabakproduktrichtlinie) vor,
In diesem wird folgendes Vorgeschlagen: „
TITEL III – NICHTTABAKPRODUKTE
Artikel 18
Nikotinhaltige Erzeugnisse
1. Die folgenden nikotinhaltigen Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß der Richtlinie 2001/83/EG zugelassen worden sind:
a) Erzeugnisse mit einem Nikotingehalt von mehr als 2 mg je Einheit oder
b) Erzeugnisse mit einer Nikotinkonzentration von mehr als 4 mg/ml oder
c) Erzeugnisse, deren bestimmungsgemäße Verwendung zu einer mittleren maximalen Peak-Plasmakonzentration von mehr als 4 ng Nikotin/ml führt.
2. Die Kommission wird befugt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 22 zu erlassen, um die Nikotinmengen gemäß Absatz 1 – unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Entwicklungen und der gemäß der Richtlinie 2001/83/EG erteilten Genehmigungen für das Inverkehrbringen nikotinhaltiger Erzeugnisse – zu aktualisieren.
3. Jede Packung und jede Außenverpackung nikotinhaltiger Erzeugnisse unter den Schwellenwerten gemäß Absatz 1 müssen folgenden gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen:
Dieses Produkt enthält Nikotin und kann Ihre Gesundheit schädigen.
4. Der gesundheitsbezogene Warnhinweis gemäß Absatz 3 muss Artikel 10 Absatz 4 genügen. Außerdem muss er
a) auf die zwei größten Flächen der Packung und der Außenverpackung gedruckt werden;
b) 30 % des äußeren Bereichs der betreffenden Fläche der Packung und der Außenverpackung einnehmen. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei Mitgliedstaaten mit zwei Amtssprachen auf 32 % und bei solchen mit drei Amtssprachen auf 35 %.
5. Die Kommission wird befugt, gemäß Artikel 22 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Bestimmungen in den Absätzen 3 und 4 – unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen Entwicklungen und Entwicklungen des Marktes – anzupassen und Platzierung, Format, Layout, Gestaltung und Wechselfolge (Rotation) der gesundheitsbezogenen Warnhinweise festzulegen und anzupassen. „
Dieser Absatz betrifft die immer mehr Anhänger findende sogenannte E-Zigarette, welche für viele Raucher einen zufriedenstellenden Ersatz für die herkömmliche Tabakzigarette bietet, und hierbei unbestritten eine deutlich geringere Gefährdung für die Gesundheit der Konsumenten wie auch ihrem Umfeld darstellt. Ebenso wurde bereits in einer auf der 10. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle in einem wissenschaftlichen Beitrag dargelegt, dass dieses Produkt ein deutlich geringeres Suchtpotential aufweist wie die Tabakzigarette. Selbstverständlich bedarf es der Regulierung neuer Produkte auf dem Markt, und so auch der Regulierung eines derartigen Produktes. Auch wenn dieses Produkt schon seitens der Händler nicht an Minderjährige Personen abgegeben wird, so sind hier Regulierungen z.B. zum Jugendschutz sicherlich erforderlich.
Allerdings ist die Einstufung dieses Produktes als Arzneimittel – oder im Vergleich zu diesen - völlig unangebracht, da es sich vielmehr um ein Konsumprodukt handelt, welches anstelle von deutlich schädlicheren Tabakprodukten konsumiert wird. Dementsprechend sollte ein solches Produkt – schon alleine der Logik wegen – stets im Vergleich zur Zigarette gesehen werden, bei der Beispielsweise die Peak-Plasmakonzentration nach Konsum durchschnittlich bei 50ng Nikotin/ml liegt und eine Zigarette mit ca. 1g Tabak enthält ca. 15-25 mg Nikotin. (1ml Nikotinliquid der E-Zigarette entspricht in etwa der Masse 1g)
Anders als bei der Zigarette konnten vermutete gesundheitsschädliche Wirkungen bei diesem Produkt bislang widerlegt werden (so zum Beispiel wurde ebenfalls auf der 10. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle der Verdacht auf eine Formaldehydbelastung widerlegt)
Ebenso unterscheidet sich dieses Produkt deutlich durch seine Intention von der Zigarette – als populärstes Tabakkonsumprodukt: Das Marketing richtet sich deutlich ausschließlich an Raucher, und zeigt keinerlei Intention Nichtraucher zum Konsum zu animieren.
Deutlich aber ist ebenso der Unterschied zu einem Arzneimittel, da die e-Zigarette weder die Intention, noch die Funktion hat, Heilend zu wirken. Ebenso wenig wie Fruchtgummis ohne künstliche Farbstoffe ein Mittel zum Abnehmen sind, oder kalorienreduzierter Wein ein Heilmittel, so ist es ein Verbrennungsstoff-freies Nikotin-Konsumprodukt.
Dementsprechend würde eine Markteinschränkung von Nikotinhaltigen Erzeugnissen wie sie in dem derzeitigen Vorschlag gefordert wird lediglich einen deutlichen Marktvorteil für die herkömmliche Zigarette darstellen, da einem ernstzunehmenden Konkurrenzprodukt, welches nachweislich weitaus geringeren Schaden anrichtet, unzumutbare Handelshemmnisse auferlegt werden.
Durch die Popularität der E-Zigarette ist mein Anliegen an Sie deshalb dieses:
Weisen sie den Artikel 18 innerhalb dieser Richtlinie ab, und streben Sie vielmehr eine gezielte Auseinandersetzung mit der Thematik der E-Zigarette an.
Zuguterletzt ein paar persönliche Worte, weshalb ich mich für dieses Thema derart einsetze, und ihnen schreibe. Ich selbst war zwanzig Jahre lang starker Raucher, der im Durchschnitt etwa 50 sehr starke, filterlose Zigaretten am Tag konsumierte. Das entspricht zusammen etwa 7kg Teer, was mich dennoch nicht zu der Entscheidung brachte, mit dem rauchen aufhören zu wollen. Aus reiner Neugierde – ohne die Absicht mit dem Rauchen aufzuhören – testete ich die sogenannte E-Zigarette, was binnen zwei Tagen – in denen ich aus Neugierde zum Vergleich noch ein zwei Zigaretten geraucht habe – dazu führte, den Tabakkonsum gänzlich einzustellen. Einige Freunde animierte das ebenso ihren Tabakkonsum einzustellen, und sich mit der E-Zigarette auseinanderzusetzen.
Schon sehr schnell machte sich das ausbleiben von einigen Gesundheitsbeschwerden bemerkbar, die das Rauchen mit sich brachte. Hinzu kam ein weitaus intensiveres auseinandersetzen mit der Thematik der Sucht, und dem, was ich da eigentlich konsumiere.
Ein Arzneimittel – oder ein Produkt, welches jenen Einschränkungen wie in der Richtlinie gefordert unterliegt – hätte eben diesen Prozess nicht ausgelöst, und genau deshalb möchte ich Sie bitten: Verwehren sie meinem Mitbürgern in ganz Europa nicht diese Chance, durch ein konkurrenzfähiges Produkt zur Zigarette ihre gesundheitlichen Einschränkungen zu minimieren, und dem Tabakkonsum zu entsagen, indem sie diesem Produkt Markteinschränkungen auferlegen, und die Zigarette begünstigen.
Mit freundlichem Gruß
Abschließend – zur leichteren Nachverfolgung Quellen aus dem Internet für getätigte Aussagen:
(Literaturquellen kann ich gerne nachreichen – erfordern zum Nachvollziehen allerdings einen erheblich größeren Aufwand für Sie)
http://www.storm-apotheker.de/htm/aktuel...les_nikotin.htm
(Nachweis: Peak-Plasmakonzentration bei Zigaretten)
http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/10....kkontrolle.html
(Link zu Dokumenten der 10. Deutschen Konzerenz für Tabakkontrolle)
http://www.erste-hilfe-fuer-kinder.de/ve...fur_kinder.html
(Nachweis Nikotingehalt Tabak)
http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf
(Interessante Literaturstudie – meinungsbehaftet, allerdings mit vielen Literaturnachweisen zur tiefgehenderen Information)
so..
um auch ein bissel "nervig" zu sein, und ein bissel herumzurütteln, hab ich das gleich mal an den oben genannten mailverteiler (EU-Abgeordnete D/AU) geschickt.
Zitat von Sfera72 im Beitrag #276
Sehr geehrter Herr xxx,
im Namen von Herrn Mag. Karas darf ich mich für Ihr Schreiben sehr herzlich bedanken.
Ihre Ausführungen über die Höchstgrenzen für nikotinhältige Produkte sind ein sehr wichtiger Aspekt in der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinie. Die Auswirkungen dieser Regelung auf Substitute wie die von Ihnen beschriebene E-Zigarette müssen in jedem Fall sorgfältig überprüft werden, um hier nicht "das Kinde mit dem Bade auszuschütten".
Ihre Anmerkungen und Gedanken zur Tabak-Richtlinie wird Herr Mag. Karas auf jeden Fall gebührend bei seiner Arbeit berücksichtigen.
Ich verbleibe,
mit den besten Grüßen
Andrea Steinmetz
na - es scheint doch so, dass der eine oder andere ne Asissistenz hat,
die sich die Schreiben doch tatsächlich durchliest...
Ich denke ein Anspruch der über eine Notiz der Assitenz "Da schreiben ihnen ganz viele Leute wegen der E-Zigarette" hinausgeht,
wäre erstmal überzogen.
Wenn es dazu führt, dass sich ggf der eine oder andere wirklich mit dem Thema ein bissel auseinandersetzt,
ist ja schonmal was gewonnen.
Dr. Peter Liese MdEP (CDU):
Zitat
...herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Januar 2013. Lassen Sie mich Ihnen zu allererst versichern, dass wir einen Gesetezvorschlag selbstverständlich nicht "einfach bnicken", sondern uns damit intensiv auseinandersetzen.
Ganz allgemein ist zum Thema festzuhalten, dass sich die EVP-Fraktion, und auch ich persönlich, zu der im Dezember vorgeschlagenen Richtlinie durch die Europäische Kommission noch keine abschließende Meinung gebildet habe. Das Europäische Parlament wird in diesen Tag den Berichterstatter ernennen und wird in Form des federführenden Gesundheitsausschusses im kommenden Februar eine große, öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird.
Den grundsätzlichen Bedarf zur Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen. Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren.
Die überarbeitete Richtlinie soll einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt (etwa durch einheitliche Kennzeichnungspflichten) in Kombination mit einem hohen Niveau an Gesundheitsschutz garantieren. Dabei soll es vor allem um den Schutz junger Menschen gehen, was ich unterstütze, da 70 Prozent der Raucher mit weniger als 18 Jahren anfangen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Peter Liese
[/quote]
Diese Antwort habe ich auch bekommen!! Ist ne Standart Antwort der EVP/CDU Fraktion
Sehr geehrter Herr ,
im Auftrag von Frau Dr. Quisthoudt-Rowohl bedanke ich mich für Ihr Schreiben vom 16. Januar 2013, in dem Sie sich auf die geplante EU-Tabakrichtlinie beziehen.
Ganz allgemein ist zum Thema festzuhalten, dass sich die EVP-Fraktion zu der im Dezember vorgeschlagenen Richtlinie durch die Europäische Kommission noch keine abschließende Meinung gebildet hat. Das Europäische Parlament wird in diesen Tagen den Berichterstatter ernennen und wird in Form des federführenden Gesundheitsausschusses im kommenden Februar eine große, öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird.
Den grundsätzlichen Bedarf zur Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung kann Frau Dr. Quisthoudt-Rowohl grundsätzlich nachvollziehen. Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen. Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren.
Die überarbeitete Richtlinie soll einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt (etwa durch einheitliche Kennzeichnungspflichten) in Kombination mit einem hohen Niveau an Gesundheitsschutz garantieren. Dabei soll es vor allem um den Schutz junger Menschen gehen, da 70 Prozent der Raucher mit weniger als 18 Jahren anfangen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Clarissa Korff
#282
Hallo Hanisch,
deine Mail gefällt mir! Ich finde deine Argumentation gut! Darf ich sie benutzen, um eine Ähnliche zu verfassen?
Im übrigen würde ich denen auch dazuschreiben, dass sie sich ihre Standardmail "xyz blablabla" schenken können, da ich diese bereits kenne. ;-)
Zitat
Im übrigen würde ich denen auch dazuschreiben, dass sie sich ihre Standardmail "xyz blablabla" schenken können, da ich diese bereits kenne. ;-)
Findest Du das wirklich eine gute Grundlage, um jemanden dazu zu bringen, Dir zuzuhören ?
Ich für meinen Teil finde es nicht sonderlich produktiv, jemandem, von dem man will, dass er sich mit seinen Wünschen beschäftigt, vorab schonmal Desinteresse oder Korruption zu unterstellen. (Und wohl in den meisten Fällen ist das auch eher nicht angebracht - klar, dass ein EU-Abgeordneter noch andere AUfgaben hat, als jede mail persönlich zu beantworten, die ihm geschickt wird. Ich würde uch annehmen, dass ein Abgeordneter nicht jede wirklich persönlich liest, sondenr eher von seiner Assistenz ne Zusammenfassung bekommt. Ist aber auch OK... Es gibt noch andere Bürger neben uns, die meinen, ihrem EU-Abggeordneten schreiben zu müssen.
Was dem Dampfen tatsächlich fehtlt ist eine vernünftige Lobby,
denn die ist an sich ja nix schlechtes. Das sind ja keine Leutchen mit Sonnenbrillen und Geldkoffern, sondern eben Personen, die eine gewisse Fachkenntnis von einem Thema haben,
und dieses aus einem gewissenInteresse heraus vertreten.
Wenn die Dampferschaft in Brüssel ein Büro hätten, mit nem Lungenarzt, nem Toxikologen und nem Juristen, die eben als Ansprechpartner für die Abgeordneten einfach mal ne nette Powerpoint-Präsentation an die Wand der Kommission werfen könnte, und in den Büros derselben eben die entsprechenden Studien mal als Kompletsammlung abliefern, wär da auch mehr drin.
Allerdings find eich die Argumentation mit dem Handelshemmnis und damit der Bevorzugung der Zigarette auf dem Markt eigentlich nicht schlecht (wichtig hier ist, dass der Text weitab von Vorwüfen wie "Ihr seid doch alle von der Tabaklobby gekauft" ist - weil sowas würd ich mir als Abgeordneter auch nicht durchlesen). Da ich das bisher nicht so deutlich gefunden hab (und mir das auch erst beim schreiben so richtig bewusst wurde) könnte das ggf dazu führen, dass es einen "Oh - hmm - stimmt eigentlich - das ist ja doof" - Effekt auslösen könnte.
(da die meisten Abgeordneten wahrscheinlich eben nicht von der Tabaklobby bezahlt werden, sondern lediglich die Fachleute, die den Abgeordneten die Welt erklären... dazu ggf noch einige Anti-Rauch-Gruppierungen, die alles verteufeln - und so eben wenig andere SIchtweisen nahegebrahct bekommen)
Zitat
Ich finde deine Argumentation gut! Darf ich sie benutzen, um eine Ähnliche zu verfassen?
Du willst meine Argumentation clonen ? :-P
Hi!
Ich habe dem Österreichischen Vorsitzenden unserer Delegantion (Mag. Karas) geschrieben und folgende Antwort erhalten
Zitat----------
Sehr geehrter Herr Ing. Jaunecker,
im Namen von Herrn Mag. Karas darf ich mich für Ihr Schreiben sehr herzlich bedanken.
Ihre Ausführungen über die Höchstgrenzen für nikotinhältige Produkte sind ein sehr wichtiger Aspekt in der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinie. Die Auswirkungen dieser Regelung auf Substitute wie die von Ihnen beschriebene E-Zigarette müssen in jedem Fall sorgfältig überprüft werden, um hier nicht "das Kinde mit dem Bade auszuschütten".
Ihre Anmerkungen und Gedanken zur Tabak-Richtlinie wird Herr Mag. Karas auf jeden Fall gebührend bei seiner Arbeit berücksichtigen.
Ich verbleibe,
mit den besten Grüßen
Andrea Steinmetz
Zitat Ende-------------
Zumindest einmal kein abwiegelndes BlaBla, sondern aus Meiner Sicht eine Antwort die Objektivität vermuten lässt.
Edit sagt: Hätt ich ein bisschen weiter rauf gescrollt............ da stehts schon - ist leider eine Serienantwort - aber man soll die Hoffnung nie aufgeben.
#286
Hallo Hanisch, du hast absolut recht mir deinem Einwand. Von daher werde ich auf den Blabla-Teil verzichten. Alles, was der Sache nicht dienlich ist hat darin nichts zu suchen.
Ja, ich möchte dein Anschreiben clonen, wenn du es so ausdrücken willst, da ich es als vorbildlich informativ und sehr gut argumentiert ansehe. Allerdings mache ich so etwas nicht ungefragt, sondern hätte dazu gerne deine Einwilligung. Also, wie sieht es aus?
Neue Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx,
haben Sie vielen Dank Frage zur EU-Tabakproduktrichtlinie und speziell zum rechtlichen Status der E-Zigarette.
Zunächst möchte ich vorausschicken, dass sich die EVP-Fraktion, und auch ich persönlich, zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission noch keine abschließende Meinung gebildet habe. Das Europäische Parlament wird in diesen Tag den Berichterstatter ernennen und wird in Form des federführenden Gesundheitsausschusses im kommenden Februar eine große, öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird.
Grundsätzlich ist es die Zielsetzung des Kommissionsvorschlags zur Tabakproduktrichtlinie, zu verhindern, dass junge Menschen an Tabakprodukte herangeführt werden. Dies halte ich prinzipiell für einen guten Ansatzpunkt, da ein großer Teil der Raucher bereits im Jugendalter mit dem Rauchen beginnt. Der wachsende Markt für nikotinhaltige Erzeugnisse, zu der auch E-Zigaretten zählen, wird seitens der Kommission als kritisch eingeschätzt, da durch viele dieser Produkte Jugendliche an Nikotin gewöhnt werden, das ein hohes Abhängigkeitspotential birgt.
Die Perspektive, nikotinhaltige Erzeugnisse als Alternative zur normalen Zigarette zu sehen, die Menschen auch von Tabakprodukten wegführen können, kommt in den Beratungen derzeit in der Tat etwas kurz.
Ich danke Ihnen daher auch für Ihre interessanten Ausführungen zu dieser Frage. Seien Sie gewiss, dass ich die von Ihnen ausgeführten Argumente genau wie die Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum zur Meinungsbildung heranziehen werde.
In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber
Mitglied des Europäischen Parlaments
Vorsitzender der CSU in Schwaben
Vorsitzender der CSU Europagruppe
ASP 15 E 242
60, Rue Wiertz
B-1047 Brüssel
Tel.: 0032-2-2845230
Fax: 0032-2-2849230
e-mail: markus.ferber@europarl.europa.eu
Auch möchte ich euch eine Antwort des VdeH nicht vorenthalten:
Sehr geehrter Herr xxx,
leider lässt es der heutige Termin, den der VdeH als Sprecher der ECAA bei der EU-Kommission erwirkt hat nicht zu, tiefer auf Ihre Anfragen einzugehen; ich bitte um Verständnis.
Auch werden Sie sicher verstehen, dass die Kommunikation an unsere Mitglieder nicht im Detail nach aussen getragen werden wird.
Bitte wenden Sie sich für Anfragen, was die zum grössten Teil vom VdeH initiierten Aktionen der europäischen Händler- und Konsumentenverbände (wie z.B. europaweite Vereinigung und Harmonisierung, europaweite Verbreitung von Petitionen usw.) betrifft, an die für Sie als Verbraucher zuständige IG-ED und treten sie dieser nach Möglichkeit bei. Dies könnte dann auch Ihrem nur schwer nachvollziehbaren Vorwurf, dass lediglich die Verbraucher für den Erhalt der eZigarette wirken, zumindest ein persönliches Gewicht verleihen.
Ein letzter Ratschlag noch, um Ihr anerkennenswertes Engagement zu unterstützen: eMails und Onlinepetitionen von der bequemen heimischen Couch aus bewirken weniger als gemeinhin in den Foren dargestellt wird. Echte Briefe auf Papier (Einschreiben) und Gespräche bei den Institutionen vor Ort mögen in der forenbeschränkten Öffentlichkeit vielleicht weit weniger Beachtung finden, sind jedoch um ein Vielfaches wirksamer.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Dac Sprengel
Recht muss ich ihm teilweise ja schon geben. Direkter Kontakt und Briefe bewirken sicher mehr als Sachen im Netz. Mehr Präsenz in der Öffentlichkeit würde ich mir dennoch vom VdeH wünschen.
Wer kann mir folgende Frage beantworten:
Diese Aussage zieht sich ja wie ein roter Faden durch all die "Pauschal"-Antworten der EU-Abgeordneten:
Zitat
Das Europäische Parlament wird in diesen Tag den Berichterstatter ernennen und wird in Form des federführenden Gesundheitsausschusses im kommenden Februar eine große, öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird.
Sogar das Datum wurde in einigen Briefen genannt: 25. Februar 2013
Ich frage mich jetzt, was für Experten das wohl sein sollen, vor allem in Bezug auf E-Zigaretten bzw. die Liquids? Wohl kaum Ärzte oder Wissenschaftler, die keine Ahnung haben. Juristen? Verbraucher? Händler? Hersteller?
I'm not perfect but I'm a limited edition
Bereiche
✦ Medien NEWS (Schweiz, Deutschland, EU, USA u.a. Länder)
✦ Zoll, Rechtslagen und Gesetze, Versand
✦ Neues auf dem Markt und Einkaufshilfe
✦ Austausch zur TPD2 und Konsequenzen
✦ Gesundheitsforum - Inhaltsstoffe & Nebenwirkungen, CBD Forum, Gesundheit im Zusammenhang mit und ohne Dampfen
✦ Videothek, Reviews (Philgood u.a. Youtuber), Dampfer Videos zu Geräten, Politik, News, Gesundheit
✦ Podsysteme
✦ Produkte der Tabakunternehmen
Die können und wollen sich nicht intensiv mit der Sache beschäftigen, auch weil die E-Zigarette nur ein kleine Teil der neuen Richtlinie ist.
Die allgemeine Auffassung nach Einstig in die Welt der Drogen/Tabak von Jugendlichen hält sich hartnäckig und wird sich nicht ausräumen lassen.
Hier geht es um den Maximalschutz von Jugendlichen, das ist der Kreuzzug! Außerdem sind wir doch alle Menschen. Wann in unserer Geschichte hat eine vernünftige Argumentation zum Erfolg geführt?
Außerdem besteht dieses Entscheidungsgremium aus einer Vielzahl von Personen mit unterschiedlichen Absichten. Ca. 50% wird sich damit niemals auseinandersetzen, sondern alles nur abnicken (Wie in allen Parlamenten dieser Welt), andere folgen ihren abstrusen eigenen Gedankenwelten, auch diese sind unerreichbar.Wider andere folgen der Parteilinie. Die wenigen für uns erreichbaren werden nichts bringen. Ach und die Lobbyproblematik habe ich noch gar nicht aufgeführt.
Also, abwarten und so wenig wie möglich Panik machen.
Leute das ist Demokratie.
Zitat von heimchen im Beitrag #291
Ich frage mich jetzt, was für Experten das wohl sein sollen, vor allem in Bezug auf E-Zigaretten bzw. die Liquids?
Na - da stellt sich eben die Frage, was für Experten werden denn von den Interessensverbänden dorthin entsand werden ?
aber schon alleine die Aussage:
Zitat
Wohl kaum Ärzte oder Wissenschaftler, die keine Ahnung haben
find ich unpassend...
denn das würde ja implizieren, dass es keine Wissenschaftler und gäbe, die sich mit der E-Zigarette auskennen würden.
Allerdings haben einige doch sehr interessante Studien zur E-Zigarette veröffentlicht.
Sinnvoll wäre es, eben jene Wissenschaftler zur Bereitschaft zu bewegen, als Experten dort aufzutreten,
und die Abgeordneten, diese zu berufen.
Ich frage mich nur, ob das jemand tut.
Die Tabakindustrie stellt sicherlich jede menge Experten zur Verfügung...
Zitat von Hanisch im Beitrag #293
Die Tabakindustrie stellt sicherlich jede menge Experten zur Verfügung...
Das ist eben auch meine Vermutung, was die all diese Aussagen der Abgeordneten bezüglich "grosse Experten-Anhörung" betrifft. Wären wirklich Vertreter von Hersteller, europ. Verbänden oder sonstige Dampf-Experten angemeldet oder eingeladen worden nach Brüssel, wäre uns das bestimmt auch bekannt.
Zitat von Hanisch im Beitrag #293Zitat von heimchen im Beitrag #291
[quote]Wohl kaum Ärzte oder Wissenschaftler, die keine Ahnung haben
find ich unpassend...
denn das würde ja implizieren, dass es keine Wissenschaftler und gäbe, die sich mit der E-Zigarette auskennen würden.
Allerdings haben einige doch sehr interessante Studien zur E-Zigarette veröffentlicht.
Das mit den Ärzten und Wissenschaftlern war nicht abwertend gemeint. Ich wollte damit lediglich ausdrücken, dass Ärzte, die sich dort als Experten aufhalten sollten, die E-Zigarette eher als "Entwöhnungsmittel" beurteilen werden, als es Genussmittel oder nicht so schädliche Alternative, was bedeutet, es würde in dieselbe Kategorie verschwinden wie die Nicorette & Co.
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Das ist so ne Beurteilungssache,
Ärzte werden wahrscheint's eben genau dadrüber gefragt werden - wie sie das als Entwöhnungsmittel beurteilen...
Ich denke es ist wichtig, den Abgeordeten ggf die Sichtweise "Konkurrenzprodukt zur Zigarette" klarzumachen,
denn die Richtlinie befasst sich ja nicht mit Arzneimitteln,
sondern mit Tabak - und vergleichbaren Produkten.
Die werden eben eingeschränkt auf eine Nikotinbegrenzung, die ungleich niedriger ist zur Zigarette..
Was die Experten angeht: Wie gesagt, das ist eben echte Lobby-Arbeit, die wir verstärkt bräuchten,
nämlich Experten vor Ort, die sich den entsprechenden Abgeordneten auch als Experten zur Verfügung stellen.
Sprich: klar Vertreter der Interessensverbände von Händlern und Verbrauchern, die eben gezielt Abgeordete persönlich ansprechen,
und sich als Experten zur Verfügung stellen für eben Nikotinprodukte abseits des Anspruchs des Heilens,
und hier eine Marktgerechtigkeit einfordern, sowie Experten aus Medizin und Wissenschaft zur Verfügung stellen können, die eben Ausssagen über das Suchtpotential von solchen Produkten abliefern können, und die Gesundheitsgefahren.
Hab mir in dem Zuge auch schon überlegt, mal eine schnöde Liste von "Experten" zu erstellen, anhand der Literaturstudien,
die was dazu sagen könnten...
Allerdings bräuchte man da etwas mehr Aktivität, denke ich...
Also zum einen eben die Experten ausfindig machen, dann sie anschreiben ob - und zu welchen Bedingungen sie bereit wären, zu einer solchen Anhörung zu erscheinen,
und sie dann den Abgeordneten als Experten zu präsentieren... (wie gesagt - möglichst mit persönlicher Ansprache)
Einfach so eingeladen werden die sicher nicht...
@Hanisch
Ja deine Gedanken sind gut genau das brauchen wir, haben es aber nicht und es wird auf die schnelle nicht funktionieren! Warum?
Weil wir keine Lobby haben. Auf das schimpfen sie alle, die Lobbys, aber genau diese sind leider für die Wahrnehmung und Durchsetzung von Interessen nötig.
Eine Lobby ist ein Netzwerk. Das wird über Jahre aufgebaut. Hat man ein Netzwerk hat man auch viele fachleute auf die man zurückgreifen kann und das schnell und gut organisiert.
Zitat von amasis im Beitrag #298
Richtig
Das schaffen wir aber nicht mehr bis Februar,
eine Behauptung...
die Frage ist, wollen wir diesen Weg beschreiten,
und wie weit können wir den bis Februar gehen ?
durch die Briefaktion wurden ja ggf ein paar MdE zumindest aufmerksam.
Allerdings braucht's da eben was zum nachsetzen.
#300
Ich finde die Idee hervorragend und weigere mich, jetzt bereits aufzugeben, wie manche das anscheined tun. Damit spreche ich niemanden persönlich hier im Forum an, sondern sage das aus einer eben am Telefon gemachten Erfahrung mit einem Händler. Ich wäre dabei, wenn Hilfe gebraucht ist.
Allerdings bin ich gleich erst einmal weg bis morgen Vormittag, aber ab dann könnte ich mich einbringen.
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