Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
Also...
Angeschrieben hatte ich am 17.1.:
Jutta Steinruck
Christa Klass
Werner Langen
Birgit Collin-Langen
Norbert Neuser
Jürgen Creuzmann
Geantwortet haben bisher
am 17.01. Jürgen Creuzmann:
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Sehr geehrter Herr Binford (da stand natuerlichmein Name aber XXX machen find ich doof),
vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Überarbeitung der Tabakprodukterichtlinie. Herr Creutzmann wird Ihre Anmerkungen in die Debatte über die Richtlinie im Europäischen Parlament einbringen und will sich entsprechend bei der Kommission erkundigen, was die Begründung für die Beschränkung der Liquids auf 4 mg ist.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Constantin Gissler
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am 22.01. Werner Langen:
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Sehr geehrter Herr Binford,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 17.Januar 2012 und die Übersendung der Informationen bezüglich der E-Zigarette. Ihre E-Mail werde ich mir für die kommenden Beratungen im Europäischen Parlament intensiv ansehen.
Ganz allgemein ist zum Thema festzuhalten, dass sich die EVP-Fraktion, zu der im Dezember vorgeschlagenen Richtlinie noch keine abschließende Meinung gebildet hat. Das Europäische Parlament wird in diesen Tagen den Berichterstatter ernennen und wird in Form des federführenden Gesundheitsausschusses im kommenden Februar eine öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird.
Den Bedarf zur Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen sollen. Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren.
Die überarbeitete Richtlinie soll einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt (etwa durch einheitliche Kennzeichnungspflichten) in Kombination mit einem hohen Niveau an Gesundheitsschutz garantieren. Dabei soll es vor allem um den Schutz junger Menschen gehen, was ich unterstütze, da 70 Prozent der Raucher im Alter vpn unter 18 Jahren damit anfangen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Werner Langen, MdEP
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Alles in allem bin ich von beiden Antworten ehr positiv überrascht.
Zitat von dampftogo im Beitrag #324
das ist doch mal eine aussage!
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-90...67.html#q369267
Jo, empfehlenswert.
Leider macht sie für die "Expertenanhörung" keine Hoffnung.
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Sodele - mal eine Antwort an den Herrn Alvaro, der sich über Anregungen freut:
Zitat
Sehr geehrter Herr Alvaro,
gerne lasse ich ihnen meine Anregungen zukommen.
zuforderst möchte ich auf die bisher vorgeschlagene Grenzen eingehen:
Die Bemessung der Grenze an Rauchentwöhnungsmedikamenten zeigt deutlich, dass diese Grenze es ausschließt, dass Produkte die unterhalb dieser Grenze liegen für Raucher befriedigend wirken können.
Hiermit wird effektiv verhindert, dass die E-Zigarette ein Konkurrenzfähiges Produkt bleibt - im Vergleich zur Tabakzigarette.
Allerdings wird hier keinerlei Schutzwirkung bezüglich der Sorge erzielt, dass die E-Zigarette Nichtraucher an Nikotin gewöhnt -und hin zu Tabakprodukten führt.
Denn gerade diese niedrigen Nikotin-Konzentrationen erzeugen nicht das für Nichtraucher unangenehme Empfinden des „Rauch Einatmens“ an das sich Raucher bereits gewöhnt haben. Persönlichen Erfahrungen im Freundeskreis – und nun auch gezielten Umfragen in E-Dampfer-Foren nach sind E-Zigaretten für Nichtraucher weitestgehend ohnehin unattraktiv – ebenso werden diese durch das übliche Marketing der E-Zigarette nicht angesprochen.
Einzelne Nichtraucher oder auch Gelegenheitskonsumenten von Wasserpfeifen, die E-Zigaretten ausprobieren empfinden das einatmen von derzeit üblichen minimalen Nikotindosierungen ab 6mg/ml als unangenehm, es gibt aussagen, dass eben Konzentrationen bis 4mg dieses Empfinden nicht auslösen. Als „Wasserpfeifen-Ersatz kommen alle zu dem Schluss, dass Nikotinfreie Produkte angenehmer sind.
Bislang konnte ich noch keinen Nichtraucher finden, der angibt, mit der E-Zigarette Nikotin zu konsumieren.
Die auf der 10. Deutschen Tabakkonferenz vorgestellte Studie „Die E-Zigarette aus psychiatrischer Sicht: Eine Befragung von Konsumenten zu konventionellen Zigaretten und E-Zigaretten „ von Dr. Tobias Rüther, München und Franziska Wissen, M.Sc., Maastricht bestätigen, dass die derzeit üblichen E-Zigaretten ein deutlich geringeres Suchtpotenial aufweisen, da das freigesetzte gebundene Nikotin keinen „Suchtkick“ erzeugt, wie eine herkömmliche Zigarette. Aus eigener Erfahrung kann ich das bestätigen. Der Studie „Inhibition of Monoamine Oxidases Desensitizes 5-HT1A Autoreceptors and Allows Nicotine to Induce a Neurochemical and Behavioral Sensitization“ von Christophe Lanteri und weiteren ( Link zur Veröffentlichung: http://www.jneurosci.org/content/29/4/987.full.pdf ) legt nahe, dass zur Suchterzeugung neben Nikotin weitere Stoffe zwingend vorhanden sein müssen. Nun- eine Studie an Mäusen und Ratten gibt sicherlich keine Sicherheit, dass die Gefahr für den Menschen nicht auch existiert, allerdings halte ich hier Versuche für ethisch Fragwürdig, und suche deshalb aus Interesse unter E-Zigarettenkonsumenten nach jemandem der als Nichtraucher mittels der E-Zigarette regelmäßig Nikotin konsumiert – bisher erfolglos.
Der Derzeitige Vorschlag zur Richtlinie reguliert die E-Zigarette in keiner Weise hinsichtlich des Zusatzes von suchterzeugenden Inhaltsstoffen.
Hier sehe ich tatsächlich eine große Gefahr – denn auch wenn die derzeit Handelsüblichen E-Zigaretten und Flüssigkeiten zur Verdampfung auf suchtsteigernde Zusatzstoffe verzichten, besteht dafür keine Garantie, dass dies so bleibt.
Die derzeitige Tabakrichlinie lässt demnach nikotinhaltige Nicht-Tabak-Produkte mit niedrigem Nikotingehalt zu, ohne Regulierung von suchtverstärkenden Zusatzstoffen zu, die durch die niedrige Nikotingrenze keine Konkurrenz zu Tabakprodukten darstellen können, allerdings dur suchtverstärkende Stoffe das potential haben könnten, eine Nikotinsucht zu iniitieieren, und bei steigendem Verlangen nach Nikotin auf die Tabakzigarette zurückgreifen zu müssen.
Ebenso ist ein Hauptkritikpunkt an der E-Zigarette seitens beispielsweise des BfR und des DKFZ, dass die Inhaltsstoffe der E-Zigarette weder bekannt noch Reguliert sind.
Bislang belegt keine einzige Studie, dass eine E-Zigarette trotz fehlender Regulierung eine schädlichere Wirkung als eine Tabakzigarette aufweist.
Durch eine Regulierung der E-Zigarette auf und Beschränkung zulässiger Inhaltsstoffe,
auf:
Propylenglycol (E1520),
Glycerin (E 422),
Wasser
und Aromen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2232/96
sowie einen mit Tabak vergleichbaren Nikotingehalt
Zu diesen Einzelnen Stoffen – die abgesehen vom Nikotin als Lebensmittelbestandteile zugelassen sind, existieren bereits zahlreiche Forschungsergebnisse, und eine derartige Eingrenzung würde es der Forschung erleichtern, gezielt die Gefahren eines definierten Produktes zu untersuchen, und ggf weitere Stoffe auszuschließen, so sie eine erhöhte Gefährdungg bedeuten.
Da bislang alle Studien die gezielt einzelne Schadstoffkonzentrationen von E Zigaretten untersucht haben einhellig bestätigen, dass diese eine geringere Schadstoffkonzentration aufweist als die Tabakzigarette, gibt es keine Grundlage, der Tabakzigarette bezüglich des Nikotingehaltes einen Marktvorteil einzuräumen.
Der Verweis auf eine Arzneimittelrichtlinie ist in diesem Zusammenhang im übrigen wenig sachbezogen, da die Richtlinie sich mit Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen beschäftigt – und Arzneimittel sind sicherlich keine Tabak-verwandten-Erzeugnisse, sondern korrekterweise in einer eigenen Richtlinie behandelt, und betreffen die E-Zigarette als Konsumprodukt nicht.
Richtig ist natürlich, dass die E-Zigarette nachweislich zahlreiche Raucher dazu „verführt“ hat, zuerst mit dem Rauchen von Tabakprodukten aufzuhören, und letztlich einige sogar den Nikotinkonsum ganz aufzugeben, da das Konsumprodukt eben ein nachweislich geringeres Suchtpotential besitzt als die Tabakzigarette, und der erfolgreiche Wechsel von Tabakwaren auf die E-Zigarette ein Nachdenken über das eigene Suchtverhalten anregt. Auch bekannt ist, dass sehr viele Nutzer der E-Zigarette eine Form der Dankbarkeit empfinden, da sie sich merklich geringeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt fühlen, durch Tabakkonsum ausgelöste Lungenbeschwerden zurückgehen, der Suchtdruck als geringer empfunden wird, ihr Umfeld sich weniger durch den Rauchern zueigenen Geruch belästigt fühlt – und den Wechsel begrüßen, ihr Geruchssinn nicht mehr gehemmt ist, und sie den Tabakgeruch selbst als unangenehm wahrnehmen – und so mehr Verständnis für Nichtraucher entwickeln, die sich beklagt haben. All diese Effekte habe auch ich an mir selbst erlebt.
Aber dennoch ist die E-Zigarette dadurch keine Arznei, sondern ein – wie schon richtig in der Richtlinie eingeordnet – Artverwandtes Konsumprodukt zu Tabakerzeugnissen.
Ebenso ist es mehr als bekannt, dass nachweislich zahlreiche Nichtraucher schon in frühen Lebensjahren durch Tabakprodukte zum Nikotinkonsum verführt wurden, und durch Tabakprodukte eine Nikotinsucht ausgelöst wurde. Es ist ebenso nachgewiesen, dass diese Tabakprodukte gezielt zugesetzte Stoffe beinhalten, die sich förderlich auf das Suchtpotential dieser Produkte auswirken.
Demnach schließe ich mit der Frage:
Wie kann eine Richtlinie zur Kontrolle von Tabakerzeugnissen und artverwandten Erzeugnissen einem Produkt wie Tabakprodukten, deren Schädliche Wirkung in zahlreichen Studien deutlich nachgewiesen ist, und die nachweislich viele Menschen zur Nikotinsucht hingeführt haben einen Marktvorteil gegenüber einem Produkt verschaffen, dem von keiner empirischen Studie eine schädlichere Wirkung als der von Tabakprodukten nachgewiesen wurde, und das nachweislich vielen Menschen ein Weg fort von der Nikotinsucht ermöglicht hat?
Wie kann eine solche Richtlinie es zudem versäumen, ein derartiges neuartiges Produkt hinsichtlich von suchterzeugenden Zusatzstoffen zu regulieren ?
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Anregungen ein wenig weiterhelfen,
und sie zum weiteren nachdenken über den derzeitigen Vorschlag anregen.
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen auch weiterhin zur Verfügung.
Bitte scheuen sich nicht davor zurück mich bezüglich wissenschaftlicher Studien zur E-Zigarette anzusprechen.
Mit freundlichem Gruß
Hanisch
Zitat von Assistent im Beitrag #321
Das ist schonmal eine gute und auch recht durchdachte Antwort. Scheinbar nix aus dem Automaten oder von der Stange. Soweit Fein!
Bleibt zu hoffen, das dort dann
("Bevor endgültig über den Gesetzentwurf entschieden wird, müssen klare Verhältnisse geschaffen werden. Der Kommissionsvorschlag leistet hierzu zunächst einmal einen wertvollen Beitrag, indem er neue Anreize für mehr Forschung auf dem Gebiet möglicher gesundheitlicher Risiken der "E-Zigarette" und deren Eignung für die Tabakentwöhnung schafft. Langfristig kann so ein zuverlässiger und vor allem "gesunder" Rechtsraum geschaffen werden")
Also das ist offenbar auch ein standardisierte Massenantwort per c+p, leider, die durch die Länge zunächst besticht aber nichts aussagt. Schade.
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Hi,
Herr Avaro schreibt, dass die magische Grenze von 2 mg / 4 mg denen von Raucherentwöhnungsprodukten entspricht.
Da hat er wohl nicht recht.
Ich habe mal bei www.medplex.de nach denen gesucht.
Das Nicotinellpflaster gibt es in einer maximalen Konzentration von 52,5 mg/24 Stunden. Da ist ja wohl was nicht ganz richtig.Auch die Nicorette Kaugummis und die Inhaler sind in Höheren Konzentrationen als 4 mg zu haben.
Dann habe ich noch die smoke ezigarette gefunden, die dort für 59 € angeboten wird.
Ganz unten in der Erklärung, was sie kann und wofür sie ist, steht: ACHTUNG HYGIENEARTIKEL. Lustig
Die Antwort von Frau Sommer fand ich ehrlich. Also ist von den entsprechenden Lobbys alles schon unter Dach und Fach und der Termin nur pro Forma, damit nachher keiner sagen, kann, wir haben ja nicht vernünftig darüber geredet.
Zitat von Theop im Beitrag #330
Hi,
Herr Avaro schreibt, dass die magische Grenze von 2 mg / 4 mg denen von Raucherentwöhnungsprodukten entspricht.
Da hat er wohl nicht recht.
Ich habe mal bei www.medplex.de nach denen gesucht.
Das Nicotinellpflaster gibt es in einer maximalen Konzentration von 52,5 mg/24 Stunden. Da ist ja wohl was nicht ganz richtig.Auch die Nicorette Kaugummis und die Inhaler sind in Höheren Konzentrationen als 4 mg zu haben.
Er hat recht- denn sie sind wohl nicht mit WENIGER als 4mg zu haben.
mal ein kleiner Text meinerseits dazu:
Zitat
Gemäß dem bestehenden Vorschlag für eine Richtlinie 2012/0366 "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen" soll diese Richtlinie regeln können, dass nikotinhaltige Erzeugnisse mit einer niedrigeren Nikotinkonzentration als 4mg/ml oder einem niedrigeren Nikotingehalt als 2mg als Verbraucherprodukte verkauft werden dürfen, sofern sie einen angepassten, gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen. Die Kommission begründet diese Werte mit einem Vergleich mit dem Nikotingehalt von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung, die bereits eine Zulassung gemäß den europäischen Arzneimittelvorschriften erhalten haben.
Eine weitere Reglementierung, z.B. bezüglich dem Zusatz von suchterzeugenden Stoffen, wie sie gemäß der Studie„Inhibition of Monoamine Oxidases Desensitizes 5-HT1A Autoreceptors and Allows Nicotine to Induce a Neurochemical and Behavioral Sensitization“ von Christophe Lanteri und weiteren ( Link zur Veröffentlichung: http://www.jneurosci.org/content/29/4/987.full.pdf ) essentiell sind, um eine Nikotinsucht auszulösen, findet nicht statt.
Die derzeitig auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten werden neben Nikotinfreien Varianten in Nikotinstärken von 6mg/ml bis hin zu 36mg/ml angeboten. Am beliebtesten sind Produkte, die ein Fassungsvermögen von 1ml oder mehr haben, und sich deutlich im Aussehen von einer Zigarette abheben. Es existieren allerdings auch Produkte auf dem Markt, die das Aussehen einer Zigarette imitieren, und Tankvolumina von ½ ml aufweisen.
Die E-Zigarette stellt mit geschätzt 2 Millionen Nutzern ind Deutschland eine ernsthafte Konkurrenz zu Tabakprodukten dar. Viele Nutzer der E-Zigarette geben an, durch diese komplett auf Tabakrauch oder sogar durch schrittweise Reduzierung des Nikotingehalts ganz auf den Nikotinkonsum zu verzichten, und eine weitaus geringere gesundheitliche Beeinträchtigung als beim Konsum von Tabakprodukten bei sich festzustellen.
Die auf der 10. Deutschen Tabakkonferenz vorgestellte Studie „Die E-Zigarette aus psychiatrischer Sicht: Eine Befragung von Konsumenten zu konventionellen Zigaretten und E-Zigaretten „ von Dr. Tobias Rüther, München und Franziska Wissen, M.Sc., Maastricht bestätigen, dass die derzeit üblichen E-Zigaretten ein deutlich geringeres Suchtpotenial aufweisen als herkömmliche Tabakzigaretten.
Keine Empirische Studie belegt, dass derzeit auf dem Markt befindliche E-Zigaretten eine höhere Gefährdung des Konsumenten oder Dritter erzeugen. Gewarnt wird vor unbekannten Substanzen in E-Zigaretten und mit mangelndem Wissen über die Gefährdung durch die bestehenden Inhaltsstoffe..
Gemäß Herstellerangaben verdampfen E-Zigaretten eine Flüssigkeit bestehend aus Nikotin und den für Lebensmittel zugelassenenen Inhaltsstoffen:
Propylenglycol (E1520),
Glycerin (E 422),
Wasser
und Aromen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2232/96
Es liegen zahlreiche Untersuchnungen zu den Gefahren dieser Stoffe vor.
Was bedeutet dies:
Diese vorgeschlagene Richtlinie gestattet es Tabakprodukte, welchen suchterzeugende Zusatzstoffe beigemischt wurden, welche nachweislich eine hohe Suchterzeugende Wirkung haben, und täglich neue Nikotinabhängige erzeugen, sowie nachweislich eine hohe Zahl an Todesopfern fordern, auf den Markt zu bringen
Die vorgeschlagene Richtlinie gestattet es nikotinhaltige Produkte, die gemäß der Begründung, dass sie einen geringeren Nikotingehalt als Rauchentwöhnungsprodukte haben, und somit Rauchern keinerlei Suchtbefriedigung verschaffen können – womit diese als Zielgruppe ausscheiden, auf den Markt zu bringen. Diese Produkte sind in ihrer Packungsgröße so eingeschränkt, so dass Produkte die eine Zigarette imitieren zulässig sind. Diese Produkte werden hinsichtlich ihrer Wirkstoffe und suchterzeugenden Zusatzstoffe nicht reglementiert.
Zigaretten imitierende Produkte mit einem für Raucher uninteressanten Nikotingehalt und suchterzeugenden Zusatzstoffen sind demnach zulässig
Diese vorgeschlagene Richtlinie verbietet das Inverkehrbringen von verbrennungsfreien nikotinhaltigen Nicht-Tabak-Produkten, die eine für Raucher befriedigende Nikotinkonzentration haben. Deratige Produkte stellen derzeit eine ernstzunehmende Konkurrenz für Tabakprodukte dar, und veranlassen Raucher dazu, den Tabakkonsum einzustellen, und diese Produkte zu konsumieren und teilweise den Nikotinkonsum komplett einzustellen.
Diese vorgeschlagene Richtlinie hat den Anspruch dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und der Gesundheit der EU-Bürger zu dienen.
Zitat von Hanisch im Beitrag #328
Sodele - mal eine Antwort an den Herrn Alvaro, der sich über Anregungen freut:
Gut gebrüllt, Löwe!
Nachdem die ursprünglich Antwort aber nur aus bereits bekannten Textbausteinen bestand, fürchte ich, dass wir und seine Rundablage die einzigen sind, die Deine Mühe zu würdigen wissen.
Aber vielleicht bin ich etwas zu pessimistisch und es geschieht doch noch ein Wunder. Lassen wir uns überraschen.
Und egal, ob's was bringt: Allein der Versuch ist allemal besser als nichts tun und abwarten.
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Zitat von Theop im Beitrag #330
Hi,
Herr Avaro schreibt, dass die magische Grenze von 2 mg / 4 mg denen von Raucherentwöhnungsprodukten entspricht.
Da hat er wohl nicht recht.
Doooch, denn er meint sicher die Untergrenze. Somit schützen diese Werte die Pfründe der Pharmaindustrie, die sich mit den schweineteuren zugelassenen, aber effektiv unbrauchbaren NRT-Produkten eine goldene Nase verdienen. Weil der Raucher nur noch dort die benötigte Nikotinkonzentration bekommt.
Zitat
Die Antwort von Frau Sommer fand ich ehrlich. Also ist von den entsprechenden Lobbys alles schon unter Dach und Fach und der Termin nur pro Forma, damit nachher keiner sagen, kann, wir haben ja nicht vernünftig darüber geredet.
Ja, etwas in der Richtung hatte ich schon befürchtet, wie man ja auch dem leicht zynischen Unterton meiner entsprechenden Frage entnehmen kann.
Ich hätte mich zwar mehr gefreut, wenn meine diesbezüglichen Bedenken zertreut worden wären, aber lieber so eine klare und deutliche Antwort, als das sonst übliche, nichtssagende Politikergewäsch.
Da die "Expertenanhörung" also wohl zu einer Alibiveranstaltung der Prohibitionisten verkommt, ist es umso wichtiger, vorher bei möglichst allen Mitgliedern des ENVI-Ausschusses mit Fragen und Fakten dafür zu sorgen, dass sie sich wenigsten mal ein paar Gedanken machen und bei dem Blödsinn den die Labertaschen von sich geben, stutzig werden.
Wenn wir so auch nur eine kritische Rückfrage provozieren können, ist schon viel erreicht.
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@Hanisch: Dieser von Dir aufgeführte Satz scheint mir momentan der entscheidende Faktor zu sein:
Zitat
Zigaretten imitierende Produkte mit einem für Raucher uninteressanten Nikotingehalt und suchterzeugenden Zusatzstoffen sind demnach zulässig
Diese vorgeschlagene Richtlinie verbietet das Inverkehrbringen von verbrennungsfreien nikotinhaltigen Nicht-Tabak-Produkten, die eine für Raucher befriedigende Nikotinkonzentration haben.
Also heißt es jetzt Studien über Nikotin rauszukramen, Nikotin in Verbindung mit PG/VG, Gibt es Aussagen/Belege das 4mg/ml unschädlicher sind als Abgabe > 4mg/ml? Wenn man hier an faktische Informationen rankäme würde das gesamte Gesetzes-Konstrukt meiner Meinung nach in sich zusammenbrechen. Aromen, PG und VG mit Verbindung von Nikotin <= 4mg/ml scheint nicht schädlich zu sein, da weiterhin frei verkäuflich. Die Sorge um die Gesundheit und Unversehrtheit aller EU-Bürger scheinen sich auf Liquids mit Dosierung > 4mg/ml zu beziehen. Der Rest ist "egal".
Bliebe noch das Argument, das Studien erst mit Hilfe des Gesetzesvorschlags möglich wären. Gut, hier könnte und wird der VDEH Vorschläge unterbreiten können, insbesondere auch auf Restriktionen bezüglich Gefahren/Kundenaufklärung usw.
Zitat von blackhide im Beitrag #336
Also heißt es jetzt Studien über Nikotin rauszukramen, Nikotin in Verbindung mit PG/VG, Gibt es Aussagen/Belege das 4mg/ml unschädlicher sind als Abgabe > 4mg/ml? Wenn man hier an faktische Informationen rankäme würde das gesamte Gesetzes-Konstrukt meiner Meinung nach in sich zusammenbrechen. Aromen, PG und VG mit Verbindung von Nikotin <= 4mg/ml scheint nicht schädlich zu sein, da weiterhin frei verkäuflich. Die Sorge um die Gesundheit und Unversehrtheit aller EU-Bürger scheinen sich auf Liquids mit Dosierung > 4mg/ml zu beziehen. Der Rest ist "egal".
Nein - denn bei der mg Grenze wird ja nicht mit der Gefährlichkeit argumentiert,
sondern mit den Rauchentwöhnungsprodukten.
Alles was eine Nikotinstärke hat, die auch ein Entwöhnungsprodukt hat - soll demnach als Entwöhnungs-Arzneimittel zugelassen sein, um verkauft werden zu dürfen.
Natürlich führt das alles die Diskussion über die "Gefährlichkeit" ad absurdum,
denn die hauptsächliche Argumentation der wissenschaftlichen Studien läuft nicht über das Nikotin, sondern über die fehlende Erfahrung über die Langzeitwirkung des inhalierend von Dampf,
sowie die Mangelnde Kenntniss der Inhaltsstoffe.
Also sinnvoll wären hier Übergangsregelungen.
Stufe 1. Beschränkung der Inhaltsstoffe auf PG.WG,H2O,Aroma(gem EG Xy) und Nikotin bis 25mg/g
Durchführung von Studien über wirkungsweise Suchtpotential und Nikotinaufname durch Dampfinhalieren.
Entwicklung eines Prüfverfahrens zur zulassung von Aromen zur Inhalation
Stufe 2. Revision ggf von Nikotingrenzen anhand bestehender Studien
Einführung einer Zulassungsliste für Aromen und weitere Inhaltsstoffe mit Übergangsregelung, bis Stichtag X müssen alle im Handel befindlichen Aromen in Dampf-Fluiden das Prüfverfahren passieren, oder dürfen nicht mehr als solche in Verkehr gebracht werden.
Stufe 3. Auswertung von Langzeitstudien - angleich der Zulassungsprüfungen & Listen
Mal eine neue Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx,
vorab muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich bisher noch nicht sehr detailliert mit diesem Thema beschäftigen konnte und dass E-Zigaretten erst seit jüngstem auf der Agenda im Europäischen Parlament stehen.
Nach Durchsicht einiger Studien meine ich, dass eine Gleichbehandlung von Tabakprodukten und E-Zigaretten nicht gerechtfertigt scheint. Vor allem dann, wenn es der mächtigen Zigarettenindustrie in Deutschland lediglich darum geht Konkurrenten vom Markt zu drängen.
Allerdings sind auch Studien vorhanden, die kritischer sind und laut Bundesinstitut für Risikobewertung ist es offen, inwieweit ein Risiko für passive "Dampfer" besteht. Die Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Deutsche Krebsforschungszentrum warnen ebenfalls vor Gesundheitsrisiken.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät in ihrer Pressemitteilung vom 19. Dezember 2011 gesundheitliche Risiken von e-Zigaretten nicht zu unterschätzen (www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/?nummer=716). Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) kommt in einer Publikation aus 2010 (http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/dow..._Zigaretten.pdf) ebenfalls zu dem Schluss, dass kurz- und langfristige gesundheitliche Auswirkungen von e-Zigaretten noch nicht ausreichend erforscht sind. Insbesondere aufgrund des hohen Abhängigkeitspotentials des in ihnen enthaltenen Nikotins seien sie als gesundheitlich bedenklich zu bewerten. Darüber hinaus wird problematisiert, dass e-Zigaretten insbesondere Kindern und Jugendlichen den Einstieg in den Nikotinkonsum durch den Vorbildcharakter erleichtern.
Ich möchte damit deutlich machen, dass die Lage nicht ganz so eindeutig ist und auch noch keine belastbaren Studien zu Langfolgen des E-Zigarettenkonsums vorhanden sind.
Ich teile Ihre Befürchtung, dass Menschen möglicherweise von E-Zigaretten auf Tabakzigaretten umsteigen werden, wenn erstgenannte aufgrund einer Einstufung als Arzneimittel nur noch in Apotheken verkauft werden dürfen. Allerdings gibt es auch hier Billigprodukte mit unbekannten Inhaltsstoffen auf dem Markt; auch das gefährdet die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ich warte jetzt darauf, dass die Europäische Kommission die gesundheitlichen Folgen näher untersucht. Bis dahin sind auch E-Zigaretten mit Vorsicht zu genießen. Sie können aber sicher sein, dass ich mich dem Thema in Zukunft unvoreingenommen nähern und keine vorschnellen Schlüsse treffen werden.
Mit besten Grüßen,
Sabine Wils
Zitat von Hanisch im Beitrag #338
Also sinnvoll wären hier Übergangsregelungen.
Stufe 1. Beschränkung der Inhaltsstoffe auf PG.WG,H2O,Aroma(gem EG Xy) und Nikotin bis 25mg/g
Durchführung von Studien über wirkungsweise Suchtpotential und Nikotinaufname durch Dampfinhalieren.
Entwicklung eines Prüfverfahrens zur zulassung von Aromen zur Inhalation
Stufe 2. Revision ggf von Nikotingrenzen anhand bestehender Studien
Einführung einer Zulassungsliste für Aromen und weitere Inhaltsstoffe mit Übergangsregelung, bis Stichtag X müssen alle im Handel befindlichen Aromen in Dampf-Fluiden das Prüfverfahren passieren, oder dürfen nicht mehr als solche in Verkehr gebracht werden.
Stufe 3. Auswertung von Langzeitstudien - angleich der Zulassungsprüfungen & Listen
Tja, der gesunde Menschenverstand kann Dir da nur Recht geben.
Nur leider sucht man den bei den neopuritanischen Prohibitionisten und den Lobbyarbeitern vergeblich. Und auch die meisten anderen Eurokraten scheinen damit nicht gesegnet zu sein.
Vielleicht konnen wir ja noch die eine oder andere Hirnzelle kitzeln, wenn auch noch andere Leute auf Abgeordneten-Watch Fragen an die Mitglieder des ENVI-Ausschusses stellen, z.B. mit diesem Vorschlag. Und dabei könnte auch noch (ganz unauffällig ;) z.B. in der Frage verpackt "Kann so eine Petition überhaupt etwas bewirken?") der Link zur Petition untergebracht und verbreitet werden.
Ich habe 6 davon ja schon angeschrieben, aber wenn ich mich an noch mehr wende, fürchte ich, dass das dann sofort in der Rundablage landet. Darum: Bitte greift zu und macht mit! Hier die Links zu den noch "Ahnungslosen":
Jo Leinen (SPD)
Christa Klaß (CDU)
Holger Krahmer (FDP)
Dr. Peter Liese (CDU)
Dr. Horst Schnellhardt (CDU)
Dr. Anja Weisgerber (CSU)
Jutta Haug (SPD)
Birgit Schnieber-Jastram (CDU)
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Zitat von Sfera72 im Beitrag #339
Mal eine neue Antwort:
Leider fast genau der gleiche Text wie die Antwort auf meine erste Anfrage an sie bei AW.
Ich hoffe mal, vor der nächsten Antwort findet sie neue Textbausteine ...
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Hanisch@ Stufe 1. Beschränkung der Inhaltsstoffe auf PG.WG,H2O,Aroma(gem EG Xy) und Nikotin bis 25mg/g
ich hab es eigentlich immer für selbstverständlich gehalten das ein liquid nur aus:
pg, vg, h2o, aromen und nikotin (oder auch nicht) besteht - so wie beim reinheitsgebot mit dem bier...
Zitat von Sfera72 im Beitrag #339
Mal eine neue Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx,
vorab muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich bisher noch nicht sehr detailliert mit diesem Thema beschäftigen konnte und dass E-Zigaretten erst seit jüngstem auf der Agenda im Europäischen Parlament stehen.
Nach Durchsicht einiger Studien meine ich, dass eine Gleichbehandlung von Tabakprodukten und E-Zigaretten nicht gerechtfertigt scheint. Vor allem dann, wenn es der mächtigen Zigarettenindustrie in Deutschland lediglich darum geht Konkurrenten vom Markt zu drängen.
Allerdings sind auch Studien vorhanden, die kritischer sind und laut Bundesinstitut für Risikobewertung ist es offen, inwieweit ein Risiko für passive "Dampfer" besteht. Die Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Deutsche Krebsforschungszentrum warnen ebenfalls vor Gesundheitsrisiken.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät in ihrer Pressemitteilung vom 19. Dezember 2011 gesundheitliche Risiken von e-Zigaretten nicht zu unterschätzen (www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/?nummer=716). Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) kommt in einer Publikation aus 2010 (http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/dow..._Zigaretten.pdf) ebenfalls zu dem Schluss, dass kurz- und langfristige gesundheitliche Auswirkungen von e-Zigaretten noch nicht ausreichend erforscht sind. Insbesondere aufgrund des hohen Abhängigkeitspotentials des in ihnen enthaltenen Nikotins seien sie als gesundheitlich bedenklich zu bewerten. Darüber hinaus wird problematisiert, dass e-Zigaretten insbesondere Kindern und Jugendlichen den Einstieg in den Nikotinkonsum durch den Vorbildcharakter erleichtern.
Ich möchte damit deutlich machen, dass die Lage nicht ganz so eindeutig ist und auch noch keine belastbaren Studien zu Langfolgen des E-Zigarettenkonsums vorhanden sind.
Ich teile Ihre Befürchtung, dass Menschen möglicherweise von E-Zigaretten auf Tabakzigaretten umsteigen werden, wenn erstgenannte aufgrund einer Einstufung als Arzneimittel nur noch in Apotheken verkauft werden dürfen. Allerdings gibt es auch hier Billigprodukte mit unbekannten Inhaltsstoffen auf dem Markt; auch das gefährdet die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ich warte jetzt darauf, dass die Europäische Kommission die gesundheitlichen Folgen näher untersucht. Bis dahin sind auch E-Zigaretten mit Vorsicht zu genießen. Sie können aber sicher sein, dass ich mich dem Thema in Zukunft unvoreingenommen nähern und keine vorschnellen Schlüsse treffen werden.
Mit besten Grüßen,
Sabine Wils
Hier nachsetzen:
Ich teile Ihre und die vom DKFZ und der BfR geäußerte Sorge bezüglich des Risikos der unbekannten Inhaltsstoffe durchaus auch, aber wieso regelt der Vorschlag denn die Inhaltsstoffe nicht? Hier würde doch eine Richtlinie mit klaren Vorgaben Abhilfe verschaffen.
Zugelassenene Inhaltsstoffen:
Nikotin
Propylenglycol (E1520),
Glycerin (E 422),
Wasser
und Aromen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2232/96
Zu diesen Stoffen gibt es ja aufgrund der Lebensmittelrechtlichen und Arbeitsrechtlichen Situation zahlreiche Studien.
(z.B. ist Propylenglycol ja in üblichem "Disconebel" der Hauptbestandteil, der dort also die Atmosphäre von Arbeitsplätzen massiv beaufschlagt)
Der Konsum von Kindern und Jugendlichen ist grundlegend immer ein Problem, dem aber durch eine niedrige Nikotingrenze doch nicht abgeholfen wird.
Gerade niedrige Konzentrationen wirken ja weniger "abstoßend" - weil sie weniger im Hals kratzen. Ich fände es da vor allem wichtig, Suchtsteigernde Zusatzstoffe wie MAO-Hemmer zu verbieten. ( http://www.jneurosci.org/content/29/4/987.full.pdf ), Die E-Zigarette alleine ist ja laut der auf der 10. Deutschen Tabakkonferenz vorgestellte Studie „Die E-Zigarette aus psychiatrischer Sicht: Eine Befragung von Konsumenten zu konventionellen Zigaretten und E-Zigaretten „ von Dr. Tobias Rüther, München und Franziska Wissen, M.Sc., Maastricht wenigstens nicht so schlimm wie die Tabakzigarette.
Auch wenn zur Zeit alle deutschen Händler deutlich Volljährigkeit für E-Zigaretten fordern, sollte das auch durch ein Gesetz unterstützt werden-oder ?
Zitat von lellek im Beitrag #342
Hanisch@ Stufe 1. Beschränkung der Inhaltsstoffe auf PG.WG,H2O,Aroma(gem EG Xy) und Nikotin bis 25mg/g
ich hab es eigentlich immer für selbstverständlich gehalten das ein liquid nur aus:
pg, vg, h2o, aromen und nikotin (oder auch nicht) besteht - so wie beim reinheitsgebot mit dem bier...
ja.. genau deshalb sollte das auch gesetzlich Vorgeschrieben werden,
damit uns keine netten Leutchens da was anderes reinmixen...
(gab es da nicht neulich ein paar übernahmen?)
Jo Leinen (SPD)
Christa Klaß (CDU)
Holger Krahmer (FDP)
Dr. Horst Schnellhardt (CDU)
Dr. Anja Weisgerber (CSU)
Jutta Haug (SPD)
Birgit Schnieber-Jastram (CDU)
Dr. Peter Liese (CDU) erledigt :-)
"Sehr geehrter Herr Dr. Liese,
der derzeitige Vorschlag zur Richtlinie 2012/0366 "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen"
sieht vor jegliche nikotinhaltigen Tabakerzeugnisse zu verbieten,
die eine Nikotinkonzentration haben, die größer oder Vergleichbar zum niedrigstdosierten Rauchentwöhnungsprodukt auf dem markt sind, und damit offensichtlich für Raucher nicht im Mindestmaß eine Suchtbefriedigung bedeuten können.
Die E-Zigarette, als ein Produkt, welches derzeit eine ernstzunehmende Konkurrenz für die Tabakzigarette auf dem Markt darstellt ist allerdings in keiner Weise in der Kritik, aufgrund ihrer vergleichbaren Nikotinkonzentration zu Tabakprodukten, sondern weil keine klaren Richtlinien bezüglich der Inhaltsstoffe bestehen. Dieses Konkurrenzprodukt zur Zigarette verleitet viele Raucher dazu, den Tabakkonsum einzustellen, und teilweise ihren Nikotinkonsum zu reduzieren oder ganz einzustellen, ohne einen initialen Willen zum Aufhören vorauszusetzen, während die Tabakzigarette jährlich Tausende zur Nikotinsucht hinführt.
Wie ist es mit dem Gesundheits- und Verbraucherschutz vereinbar,
dass eine Richtlinie zur Tabakkontrolle Tabakprodukten, denen trotz Einschränkungen noch immer Suchtfördernde Mittel zugesetzt werden, die Vermarktung erlauben soll. Nikotinprodukte, die für Raucher uninteressante Nikotinkonzentrationen aufweisen, und für Nichtraucher durch den geringen Nikotingehalt weniger abstoßend wirken, ohne eine Reglementierung bezüglich der Inhaltsstoffe zulassen soll, aber Nikotinprodukte, die Marktüblich lediglich Nikotin vergleichbar zu Tabakprodukten und als die Lebensmittelinhalt zugelassenen Inhaltsstoffe
Propylenglycol (E1520),
Glycerin (E 422),
Wasser
und Aromen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2232/96
enthalten nicht auf diese Inhalte reglementieren, sondern verbieten soll?
Mit freundlichem Gruß
T.F.Hanisch"
Verdammte Zeichenbegrenzung
hab Antwort bekommen
Sehr geehrte Frau S...,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur EU-Tabakproduktrichtlinie und speziell zum rechtlichen Status der E-Zigarette.
Zunächst möchte ich vorausschicken, dass sich die EVP-Fraktion, und auch ich persönlich, zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission noch keine abschließende Meinung gebildet habe. Das Europäische Parlament wird in diesen Tag den Berichterstatter ernennen und wird in Form des federführenden Gesundheitsausschusses im kommenden Februar eine große, öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird.
Grundsätzlich ist es die Zielsetzung des Kommissionsvorschlags zur Tabakproduktrichtlinie, zu verhindern, dass junge Menschen an Tabakprodukte herangeführt werden. Dies halte ich prinzipiell für einen guten Ansatzpunkt, da ein großer Teil der Raucher bereits im Jugendalter mit dem Rauchen beginnt. Der wachsende Markt für nikotinhaltige Erzeugnisse, zu der auch E-Zigaretten zählen, wird seitens der Kommission als kritisch eingeschätzt, da durch viele dieser Produkte Jugendliche an Nikotin gewöhnt werden, das ein hohes Abhängigkeitspotential birgt.
Die Perspektive, nikotinhaltige Erzeugnisse als Alternative zur normalen Zigarette zu sehen, die Menschen auch von Tabakprodukten wegführen können, kommt in den Beratungen derzeit in der Tat etwas kurz.
Ich danke Ihnen daher auch für Ihre interessanten Ausführungen zu dieser Frage. Seien Sie gewiss, dass ich die von Ihnen ausgeführten Argumente genau wie die Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum zur Meinungsbildung heranziehen werde.
In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber
Mitglied des Europäischen Parlaments
Vorsitzender der CSU in Schwaben
Vorsitzender der CSU Europagruppe
ich habe für nrw die abgeordneten griegold, haug, geier, brok, kammerevert über abgeordnetenwatch angeschrieben, nachdem es mir endlich gelungen war, meinen text auf die vorgegebenen zeichen zu kürzen!
allerdings habe ich den eindruck, dass die dort auch nicht alle antworten. mal sehen, was kommt.
Zitat von Hanisch im Beitrag #345
Jo Leinen (SPD)
Christa Klaß (CDU)
Holger Krahmer (FDP)
Dr. Horst Schnellhardt (CDU)
Dr. Anja Weisgerber (CSU)
Jutta Haug (SPD)
Birgit Schnieber-Jastram (CDU)
Dr. Peter Liese (CDU) erledigt :-)
Sehr schön!
Und ich habe mich natürlich alch als Interessierter registieriert (... benachrichtigen)
. . . |
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