Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!

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25.01.2013 11:05
#351 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Zitat von Pikchic im Beitrag #348
hab Antwort bekommen


Leider nur die Standardantwort der EVP-Fraktion für alle Dampfer.
Hoffentlich zählt wenigsten einer, wieviele Mails zu dem Thema eingehen.

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  • Einzelne Stimmen verhallen ungehört.
  • Eine Wolke macht noch keine Nebelwand.
  • Nur gemeinsam sind wir stark.


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25.01.2013 11:24
avatar  Pikchic
#352 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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oh, nur Standard

und noch ne Antwort für die Tonne (Ismail Ertug - lässt schreiben)

Sehr geehrte Frau S...,

vielen Dank für Ihre Email.

Der Beratungsprozess zur Tabakrichtlinie steht noch sehr am Anfang. Herr Ertug ist jedoch nicht Mitglied im zuständigen Ausschuss des Parlamentes. Er bedankt sich aber für Ihre Anregungen und wird sie in seinen Entscheidungsprozess bei der finalen Abstimmung mit einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Hintermaier, M.A.


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25.01.2013 11:24
#353 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Zitat von dampftogo im Beitrag #349
nachdem es mir endlich gelungen war, meinen text auf die vorgegebenen zeichen zu kürzen!


Das Problem kenne ich

Zitat

allerdings habe ich den eindruck, dass die dort auch nicht alle antworten. mal sehen, was kommt.



Egal. Es bringt bereits etwas, wenn sie nur sehen, dass sich jemand dafür interessiert. Und wenn's nur ein Zucken im Hinterkopf ist, wenn das Thema im Parlament zur Sprache kommt. Besser als nichts tun.

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25.01.2013 11:27
avatar  Hanisch
#354 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Zitat von Zillatron im Beitrag #351
Zitat von Pikchic im Beitrag #348
hab Antwort bekommen


Leider nur die Standardantwort der EVP-Fraktion für alle Dampfer.
Hoffentlich zählt wenigsten einer, wieviele Mails zu dem Thema eingehen.

Nunja,
wir haben schonmal eines erreicht:
WIR HABEN EINE EIGENE STANDARDANTWORT!


das bedeutet auf alle Fälle eine gewisse Wahrnehmung,
und eine Anzahl an Zuschriften, die die Mühe wert ist,
einen eigenen Standard zu entwerfen.


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25.01.2013 11:33
#355 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Zitat von Pikchic im Beitrag #352
und noch ne Antwort für die Tonne (Ismail Ertug - lässt schreiben)



Ja, das ist manchmal schon frustrierend.

Aber wenigstens weiß jetzt sein Assi, dass sich jemand für das Thema interessiert ...

Und manchmal hat man sogar Glück und bekommt eine überraschend klare Antwort.
Ich z.B. von Frau Dr. Renate Sommer (CDU), auch wenn diese nichts Gutes von der Expertenanhörungs erhoffen läßt.

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25.01.2013 11:41
#356 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Zitat von Hanisch im Beitrag #354

wir haben schonmal eines erreicht:
WIR HABEN EINE EIGENE STANDARDANTWORT!


das bedeutet auf alle Fälle eine gewisse Wahrnehmung,
und eine Anzahl an Zuschriften, die die Mühe wert ist,
einen eigenen Standard zu entwerfen.



Stimmt, das IST der positive Aspekt daran.

Vielleicht können wird das ja auf die nächste Stufe heben und bei zukünftigen Anschreiben druntersetzen:

PS: Und bitte nicht schon wieder die Standardantwort der EVP-Fraktion ...

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25.01.2013 11:51
#357 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Hallo an alle Dampfer!

In der österr. Delegation sind Hr. Dr. Richard Seeber und Fr. Karin Kadenbach mit der Tabakrichtlinie beauftragt.
Hier die Antwort auf mein schreiben von Herrn Dr. Seeber.

ZITAT:
===========================================================================================================================================
vielen Dank für Ihre Email zum Thema E-Zigaretten. Ich verstehe Ihre Besorgnis und nehme diese sehr ernst.

Jedes Jahr sind in Europa rund 700 000 Todesfälle auf das Rauchen zurückzuführen. Der Tabakkonsum stellt somit das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko dar. Die Verbesserung des Gesundheitsschutzes hinsichtlich des Rauchens ist mir daher ein besonderes Anliegen.

Ich begrüße grundsätzlich die Bemühungen der EU-Kommission zur Neugestaltung der Tabakproduktrichtlinie. Die aktuell geltende Tabakproduktrichtlinie stammt aus dem Jahr 2001. Inzwischen gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse und neu auf dem Markt erschienene Produkte werden in diesen alten Regelungen nicht entsprechend berücksichtigt. Weiters haben die EU und ihre Mitgliedstaaten, so auch Österreich, das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs der WHO (Weltgesundheitsorganisation) unterzeichnet. Dieses Übereinkommen ist bereits im Jahr 2005 in Kraft getreten und begründet eine Rechtspflicht zu seiner Umsetzung.

Der Vorschlag zur Neugestaltung der Tabakproduktrichtlinie, so auch die Bestimmungen zu den E-Zigaretten, wird in den nächsten Monaten eingehend vom Europäischen Parlament geprüft. So wird das Europäische Parlament in den nächsten Tagen einen Berichterstatter zu diesem Thema ernennen. Weiters wird der Gesundheitsausschuss des Parlaments im Februar eine öffentliche Expertenanhörung durchführen. Infolgedessen wird das Europäische Parlament Vorschläge zur Verbesserung des Entwurfs einbringen. Dies können sowohl Abschwächungen, als auch Verschärfungen der vorgeschlagenen Regeln sein. Ich werde mich dabei für eine umfassende Debatte einsetzen, bei der sämtliches Für und Wider abgewogen wird. Ich kann Ihnen versichern, dass ich dabei auch ganz besonderes Augenmerk auf die Thematik der E-Zigaretten legen werde.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie Fragen haben.

Mit besten Grüßen,


Richard Seeber
===========================================================================================================================================

Schaumamal ob die wirklich besonderes Augenmerk auf das Thema richten. Ich hab dann noch das pdf mit den Fakten zur e-zig nachgesandt. Vielleicht wird das auch gelesen.

************************************************
* Ohne Rauch geht's auch, aber ohne Dampf is' a Krampf! *
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25.01.2013 11:52
avatar  Hanisch
#358 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Nein,
das wäre unhöflich!
und unangemessen - denn die haben eben auch noch anderes zu tun,
da gibt es ganz andere Gruppen, die die anschreiben, und auch eigene Standardantworten wollen,
vom Angelverein über Karnickelzüchter bis hin zum Fußballclub, Tierschützer, Menschenrechtsorganisationen, usw usf.
Da kann nicht jeder eine Individuelle Antwort bekommen.

Aber eben als "Interessengruppe" wahrgenommen zu werden, könnte uns einbringen, dass da jemand ne Zusammenfassung erstellen muss.
Die wird sicher nicht gut ausfallen, wenn wir den ärgern.


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25.01.2013 12:06
#359 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Zitat von Hanisch im Beitrag #360

das wäre unhöflich!



Aber ich habe doch gaaaanz höflich und lieb "bitte" geschrieben!

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25.01.2013 12:57
#360 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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eben in meinem postfach: alles nicht freigeschaltet worden, da keine fragestellung (heul)
muss ich nochmal machen, morgen. jetzt muss ich zur arbeit.


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25.01.2013 13:13
#361 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Moderatorin

Zitat von Zillatron im Beitrag #355

Und manchmal hat man sogar Glück und bekommt eine überraschend klare Antwort.
Ich z.B. von Frau Dr. Renate Sommer (CDU), auch wenn diese nichts Gutes von der Expertenanhörungs erhoffen läßt.


Jo, unsere Frau Dr. Sommer. Die Einzige, die bisher die wichtigste Info überhaupt gegeben hat und genau da müsste man jetzt Nachhaken. Die Expertenanhörung wir ja als Öffentlich bezeichnet, also muss irgendwo eine Liste aller Experten, die bisher eingeladen wurden, vorhanden sein im Netz.

25.01.2013 13:22
avatar  Hanisch
#362 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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ja.. dann könnte man die ggf nerven ;-)

ansonsten wär es ggf sinnhaft, sich mit den Nichtrauchern zu verbünden...
(schwierig, aber was genau sollten sie dagegen haben, wenn ein potentielles Rauchentwöhnprodukt gut reguliert als Konkurrenz zur Tabakindustrie auf dem Markt platziert wird ?
ich meine - das ist doch klasse, so gewöhnt man heimlich vielen Rauchern das rauchen ab, obwohl die das doch eigentlich gar nicht wollen :-P
auch wenn das eher lustig klingt, mein ich das eigentlich recht ernst, denn das ist mir ja irgendwie so passiert... feiges hinterhältiges Dampferpack...hat mich einfach so zum
Nichtrauchen verführt, mit leckerem Keksgeschmack... und jetzt denk ich schon über Nikotinreduktionen nach...)


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25.01.2013 15:43
#363 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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*schubs*

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25.01.2013 16:23
avatar  Theop
#364 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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mal ein Gedanke.
Richard Seeber sprach vom Übereinkommen mit der WHO.
Dies ist doch ein Knebelvertrag, wie die Gesundheitsministerin der Niederlande, Edith Schippers, es so schön formuliert hat.
Sie will da ja nicht mehr mitmachen und am 2013 das Rauchen in den Niederlanden wieder einführen bzw. es soll jeder enscheidn können, ob die Kneipe für Raucher ist oder nicht.
Bei diesem Knebelvertrag meinte sie das framework convention on tobacco control (FCTC). Vielleicht könnte man etwas aus dem Artikel von Frau Schippers auch für uns verwenden. Den Artikel hatte ich mal hier eingestellt (vor einiger Zeit). Wenn er nicht mehr zu finden ist, kann ich ihn ja gerne noch mal hier reinkopieren.
Einfach Bescheid sagen.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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25.01.2013 16:32
#365 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Zitat von Theop im Beitrag #366
mal ein Gedanke.
Den Artikel hatte ich mal hier eingestellt (vor einiger Zeit). Wenn er nicht mehr zu finden ist, kann ich ihn ja gerne noch mal hier reinkopieren.


Hier ist er ...

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25.01.2013 18:05
avatar  Hanisch
#366 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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es ist wenig hilfreich wenn wir uns gegen die Tabaklobby und gegen die Anti-Raucherlobby stellen,
denn das sind die einzigen Lobbys, die auf dem Feld existieren.


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25.01.2013 18:14
avatar  Theop
#367 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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es geht ja eigentlich darum, den Damen und Herren in der EU mal auf zu zeigen, dass die WHO auch nicht immer das Gelbe vom Ei ist und sie jetzt noch in der Lage sind, die TRL mal richtig zu studieren.
Vielleicht fällt denen dann auf, dass die WHO mit der Tabak- und Antiraucherlobby gemeinsame Sache macht.
Vielleicht fällt denen dann auf, dass man auch ruhig mal dagegen sein kann, wie es die Niederlande vorhaben.
Vielleicht fällt denen dann auf, dass die Passivrauchlüge vielleicht von der WHO nur erfunden wurde, denn fast jeder 2. in den Niederlanden glaubt nicht daran.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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25.01.2013 18:42
avatar  Hanisch
#368 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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und Du glaubst das wirklich?
das das auch nur passieren könnte?


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25.01.2013 23:08
avatar  Theop
#369 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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das wissen die, aber es interessiert niemanden. Zudem wollte ich mal träumen.
Dampfendes Wochenende.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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26.01.2013 10:08
#370 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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so, jetzt habe ich bei abgeordnetenwatch nochmal für nrw die abgeordneten angeschrieben, wo noch keine anfrage zum dampfen stand. diesmal als frage

allerdings konnte ich die letzten drei nicht mehr anschreiben, da die anzahl meiner fragestellungen aufgebraucht war.

mal abwarten, was die antworten.


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26.01.2013 15:02
avatar  Hanisch
#371 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Mal wieder eine Antwort aus Österreich:

Zitat
Sehr geehrter Herr Hanisch!

Vielen Dank für Ihr Schreiben und die Informationen zur E-Zigarette! Ich darf Ihnen im Namen der SPÖ Delegation im Europäischen Parlament- Jörg Leichtfried, Hannes Swoboda, Evelyn Regner, Josef Weidenholzer und mir, Karin Kadenbach - antworten.

Momentan liegt ein erster Vorschlag zur Revision der Tabakrichtlinie im Europäischen Parlament auf und wird dort federführend im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit behandelt. Die Novelle der Richtlinie hat in erster Linie den VerbraucherInnenschutz und die Gesundheit der europäischen Bevölkerung zum Ziel.

Sie schreiben unter anderem, dass Konsum von Nikotin ohne Tabak für viele Raucher eine Alternative zum klassischen Zigarettenkonsum darstellt. Die positiven Aspekte des Konsums von E-Zigaretten müssen selbstverständlich anerkannt und berücksichtigt werden. Dennoch sind einige Punkte nicht zu vernachlässigen:

Die E-Zigarette stellt als relativ neues Produkt in diversen Bereichen ein potentielles Gesundheitsrisiko dar: Zunächst sind durch die erst relativ neue Etablierung der elektronischen Zigarette am Markt die Langzeitfolgen ihres Gebrauchs noch kaum abschätzbar.

Die Produktvielfalt und die Möglichkeit bei der E-Zigarette, mit Inhaltsstoffen und Konzentraten zu experimentieren, machen eine Risikobewertung und demnach eine adäquate VerbraucherInneninformation praktisch unmöglich und erhöhen gleichzeitig die Gefahr einer gesundheitlich bedenklichen Anwendung dieses Produktes. Hinzu kommt die Schwierigkeit, die Höhe des Nikotingehaltes in Liquids sowie die Menge des tatsächlich aufgenommenen Nikotins verlässlich festzustellen. Die auf den Produkten angegebene Konzentration von Nikotin ist zudem häufig fehlerhaft bzw. als nikotinfrei deklarierte Liquids enthalten teilweise Nikotin. Durch die hohe Produktbandbreite ist es zudem schwer möglich, eine erschöpfende Liste der verwendeten Inhaltsstoffe zu erstellen. Zusätzlich dazu ist die Auswirkung auf den menschlichen Körper vieler in Liquids enthaltener Stoffe bei Inhalation noch nicht erforscht.

Gegenargumenten zum Trotz, die behaupten, dass durch den Konsum von E-Zigaretten die krebserregende Wirkung von herkömmlichen Zigaretten vermieden werden kann, wurden in Liquids krebserregende Substanzen sowie tabakspezifische Nitrosamine nachgewiesen. Das zusätzliche Entstehen krebserregender Substanzen durch den Verdampfungsprozess kann nicht ausgeschlossen werden.


Die E-Zigarette eröffnet also zahlreiche (zum Teil neue) Risikoquellen, die es zu berücksichtigen gibt. Gerade aufgrund der Neuheit dieses Produkts ist es wichtig, Vorschriften zu Dosierung, Verwendung, Vertrieb und Kennzeichnung zu erarbeiten, da die Rechtslage bisher uneinheitlich und unklar war. Es ist wichtig, dass diese nikotinhaltigen Produkte, sowohl die in Mitgliedsstaaten als auch außerhalb der EU erzeugten, einer ausreichenden Gesundheitskontrolle unterliegen.

Entgegen der Behauptung, dass E-Zigaretten nur Menschen ansprechen würden, die bereits Tabakprodukte konsumiert haben und nach einer Alternative suchen, kann sie durchaus als potentielles Einstiegsprodukt gesehen werden. Dies vor allem deswegen, weil die elektronische Zigarette zunächst mit niedrigerer Nikotinkonzentration sowie verschiedenen Zusatzstoffen geraucht werden kann. Es kann folglich durch den Konsum von E-Zigaretten auch eine Nikotinsucht entstehen. Dabei ist auch ein Umstieg von E-Zigarettenkonsum auf Tabakkonsum möglich. Die rauchlose Zigarette betrifft also nicht nur Personen mit einer schon bestehenden Abhängigkeit von Nikotin.

Bei Argumentationen, wonach derartige Regelungen für herkömmliche Tabakprodukte nicht gelten sollten, darf nicht vergessen werden, dass auch für diese in der Tabakrichtlinie Einschränkungen, u.a. bezüglich der Inhaltsstoffe und Kennzeichnung sowie Warnhinweise vorgesehen sind.

Momentan liegt wie gesagt nur ein erster Vorschlag zur Revision der Tabakrichtlinie vor. Wir unterstützen eine vernünftige Regulierung von Nikotinhaltigen Produkten als Genussmittel. Wir werden die von Ihnen geäußerten Sorgen bezüglich der Obergrenze der Nikotinkonzentration in nikotinhaltigen Erzeugnissen berücksichtigen und uns dafür einsetzen, eine gesundheitspolitisch möglichst sinnvolle Regelung zu erwirken. Wenn der Vorschlag zur Beurteilung in den zuständigen Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kommen wird, werden wir selbstverständlich den Inhalt der Richtlinie genauestens durchleuchten und die von Ihnen erwähnten Fakten ebenso prüfen.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Karin KADENBACH,

Abgeordnete zum Europäischen Parlament


* Industriestraße 6
A-2100 Korneuburg

Europäisches Parlament
* ASP 15G258
60, rue Wiertz/ Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles/Brussel

( Tel.: 0032 2 28 45475
karin.kadenbach@europarl.europa.eu

www.karinkadenbach.at



mit prompter Antwort meinerseits:

Zitat
Sehr geehrte Frau Kadenbach,
Vielen Dank für Ihre Antwort, der ich nur voll und ganz Zustimmen kann.
Ein Produkt, dass sich einer derartigen Popularität erfreut, wie die E-Zigarette braucht eine effektive Regulierung.
Dies ist allerdings durch den derzeitigen Vorschlag der EU-Kommission nicht gegeben.
Der Vorschlag besagt, dass nikotinhaltige Nicht-Tabakprodukte, die den Nikotingehalt niedrigst-dosierter Tabakentwöhnungsprodukte enthalten nicht als Konkurrenz zur Tabakzigarette auf den Markt gebracht werden dürfen. Dementsprechend ist lediglich eine Nikotinkonzentration zulässig, die für einen Raucher gesichert unbefriedigend ist.

Zudem gestattet sie keine Verpackungsgröße die den E-Zigaretten gerecht wird, die als Konkurrenzprodukt zu herkömmlichen Tabakzigaretten auf dem Markt sind, als bekanntestes Modell "Ego-T" das im Format eher einem Filzstift ähnelt, und sich so deutlich von einer Tabakzigarette abhebt. Zulässig sind demnach vielmehr die Verpackungseinheiten von Produkten, die einer Zigarette ähneln, die im Bereich von 0,5 ml liegen.

Im weiteren regelt der Vorschlag zur Richtlinie in keiner Weise die von Ihnen mit Besorgnis betrachteten sonstigen Inhaltsstoffe der E-Zigarette, und lässt hier den Zusatz jeglichen Suchtsteigernden Mittels zu den Produkten mit niedriger Nikotinkonzentration zu.

Der Rückschluss daraus ist, dass die Richtlinie nikotinhaltige Produkte zulässt, die im Aussehen eine Zigarette imitieren, einen für Raucher unattraktiven Nikotingehalt haben, und keinen Einschränkungen bezüglich ihrer Inhaltsstoffe unterliegen.
Dies wird sicherlich nicht der Anforderung gerecht, Menschen vor dem Einstieg in den Nikotinkonsum zu bewahren, der sie zum Konsum von Zigaretten hinführt.

Um auf die generellen Bedenken zur E-Zigarette einzugehen.
Selbstverständlich besteht, wie auch bei der herkömmlichen Tabakzigarette, die Gefahr, "Neukunden" durch diese Produkte anzusprechen, und ein angenehmerer Geschmack als bei Tabakprodukten lässt hier selbstverständlich vorerst die Alarmglocken läuten.
Allerdings weist hier gerade die derzeitige Marktsituation darauf hin, dass eben diese Befürchtungen sich nicht bewahrheiten.
Der weitaus Überwiegende Teil der Konsumenten von E-Zigaretten besteht aus Rauchern, die die E-Zigarette anstelle der Tabakzigarette konsumieren.
Nichtraucher greifen hierbei nicht auf niedrige Dosierungen von Nikotin zurück, sondern auf völlig Nikotinfeie Produkte. Eine Alternative, die bei Tabakprodukten nicht erhältlich ist. Hinzu kommt, dass selbst ehemalige Konsumenten von Tabakprodukten schon nach kurzer Nutzungszeit der E-Zigarette den Geruch und Geschmack von Tabakprodukten als Abstoßend empfinden. Hinzu kommt, dass das Marketing der E-Zigarette sich ausschließlich an Raucher richtet, und so das Image der E-Zigarette eben auch nicht das Image eines "Malboro-Mannes" entspricht, sondern ganz gezielt die Richtung einnimmt, dass sich hier jemand von der Zigarette lossagt will.
Die auf der 10. Deutschen Tabakkonferenz vorgestellte Studie „Die E-Zigarette aus psychiatrischer Sicht: Eine Befragung von Konsumenten zu konventionellen Zigaretten und E-Zigaretten „ von Dr. Tobias Rüther, München und Franziska Wissen, M.Sc., Maastricht zeigt deutlich auf, dass Marktübliche E-Zigaretten ein deutlich geringeres Suchtpotential aufweisen, als herkömmliche Zigaretten.
Die Studie „Inhibition of Monoamine Oxidases Desensitizes 5-HT1A Autoreceptors and Allows Nicotine to Induce a Neurochemical and Behavioral Sensitization“ von Christophe Lanteri und weiteren ( Link zur Veröffentlichung: http://www.jneurosci.org/content/29/4/987.full.pdf ) gibt sogar die Hoffnung, dass eine suchtinitiierende Wirkung generell vermieden werden könnte, so eine effektive Regulierung der Inhaltsstoffe stattfinden wird. Allerdings würde ich hier weitere Studien anregen wollen, um dies als gesicherte Erkenntnis betrachten.
Eben aber auch diesem verringerten Suchtpotential ist es wohl zu verdanken, dass viele Nutzer von E-Zigaretten versuchen den Nikotinkonsum über die Zeit zu verringern.
Ausgelöst dürfte dies auch dadurch werden, dass sie den Schritt, auf Tabak zu verzichten, als relativ einfach empfinden - und eben dieser nicht aus dem für den abhängigen Raucher erschreckend wirkenden Schritt entstehen muss, dass man sich zu einer kompletten Aufgabe des gewohnten Verhaltens entschließen muss.
Aus der eigenen Erfahrung kann ich berichten, dass die E-Zigarette hier auf den Raucher die erstaunlich rekursive Wirkung hat wie die Zigarette auf den Nichtraucher, der das Rauchen beginnt. Ich wollte die E-Zigarette nur einmal ausprobieren - um zu sehen, ob das nicht auch was für mich wäre, schon nach ein paar Tagen des Konsums empfand ich die Zigarette als uninteressant. Ein zwei Wochen später, in denen sich die Gesundheitsbeeinträchtigungen des Tabakkonsums verringerten, kam dann der Gedanke auf, dass ich den Nikotinkonsum gegebenenfalls ja auch einschränken könnte, einfach mal ausprobieren, ob es auch mit weniger geht - vielleicht irgendwann auch ganz ohne.
Als Raucher - der schon in Jugendzeiten einen erfolglosen Versuch hinter sich hatte, das Rauchen aufzugeben, war dieser Gedanke für mich in keinster Weise gegenwärtig, allerdings wurde ich von der E-Zigarette sozusagen zu einer derartigen Zielsetzung "verführt". Kein Raucher-Entwöhnungsprodukt hätte dies bei mir auslösen können, da ein solches eben den Willen zum Aufhören voraussetzt, ein Konkurrenzprodukt zur Zigarette hat das geschafft, und über die Auseinandersetzung mit dem Produkt über das Internet erfahre ich täglich, dass dies kein Einzelfall ist.

Zur Regulierung der Inhaltsstoffe:
Gemäß Packungsdeklaration bestehen die Inhaltsstoffe derzeitiger Flüssigkeiten für E-Zigaretten aus

Nikotin in einer Konzentration von 4-24 mg/ml (was in etwa dem Inhalt des Nikotininhalts von Tabak mit durchschnittlich 24 mg/g entspricht) und den für Lebensmittel zugelassenen Inhaltsstoffen:
Propylenglycol (E1520),
Glycerin (E 422),
Wasser
und Aromen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2232/96 Sicherlich haben Sie recht, dass diese Deklaration in Ermangelung einer klaren gesetzlichen Regelung nicht als gesichert betrachtet werden kann.
Genau aus diesem Grund möchte ich Sie bitten für eine strikte Regulierung der E-Zigarette einzutreten, um z.B. die Verwendung von Zusatzstoffen zur Steigerung des Suchtpotentials als auch die Kontaminierung mit krebserzeugenden Stoffen, wie sie bei der FDA-Studie bei einzelnen Produkten nachgewiesen wurden klar gesetzlich auszuschließen.
Durch eine derartige Regulierung wird auch die Abschätzung der Langzeitfolgen des Konsums solcher Produkte um einiges einfacher, da eben die Einzelnen Inhaltsstoffe bereits ausgiebig erforscht sind. So ist beispielsweise Propylenglycol auch in Nebelmaschinen für Diskotheken im gebräuchlichen Einsatz, und so die Auswirkungen auf die Atemwege ausgiebig untersucht.
Gerade durch die sinnvolle gezielte Reglementierung in diesem jungen Stadium der Verbreitung eröffnet sich hier in jedem Falle die Möglichkeit ein sauber reglementiertes Produkt auf dem Markt zu haben, dass viele Nachteile der Tabakzigarette nicht besitzt.

Ich Danke Ihnen schon vorab für Ihren Einsatz, und hoffe, es gelingt Ihnen, eine sinnvolle Richtlinie durchzusetzen, die Tabakprodukten keinen Marktvorteil vor nikotinhaltigen Nicht-Tabak-Produkten einräumt, sondern es durch eine klare und strikte Reglementierung ermöglicht, eine Alternative zum Tabak auf dem Markt erhalten zu können, und bin sicher die Dankbarkeit für eine Sicherung dieses Produktes durch eine gezielte Regulierung teilen auch alle anderen Nutzer sowie die Händler und Hersteller der E-Zigaretten.

Mit freundlichem Gruße



Alles in allem mal eine erfreuliche Antwort, finde ich...
die Wahrnehmung wird auf alle Fälle gesteigert...

Allerdings sollten wir etwas weiter in die Öffentlichkeit vordringen.
(insbesondere mit der klaren Forderung nach Reglementierung, um eben als Verbraucher einen verbraucherschutz einzufordern... und somit gehör zu bekommen)


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26.01.2013 16:35
#372 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Moderatorin

Hallo Hanisch
Tolles Schreiben.

Vielleicht könnte man noch diese unsägliche FDA Studie, die ja ständig zitiert und wiedergekaut wird, mit den wirklichen Fakten konfrontieren:
http://www.24-7pressrelease.com/press-re...port-119100.php
und natürlich auch im PDF Dokument von Rursus Fakten zur e-Zigarette auf Seite 8 :

Zitat
1. FDA-Studie
Oft wird im Zusammenhang mit E-Zigaretten eine Untersuchung der amerikanischen Regulierungsbehörde für Nahrungs- und Arzneimittel (FDA) mit den Worten zitiert:
„Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hat in E-Zigaretten-Liquids Nitrosamine, also krebsfördernde Stoffe, gefunden.“
Nach öffentlichem Druck durch Presse und Wissenschaftler hat die FDA, Monate nach der Untersuchung, die ermittelten Werte veröffentlichen müssen. [25] [ 26]
Aus der Veröffentlichung der FDA geht leider nicht hervor, wieviel Nitrosamine bei den 16 positiv auf Nitrosamine (TSNA) getesteten Proben (von insgesamt 40 Proben) enthalten waren. Jedoch zeigt die unter der Tabelle aufgeführte Messgenauigkeit (LOQ = limit of quantitativ analysis), von welchen Größen ausgegangen werden kann. [ ]
Für eine Bestimmung des Gehaltes an Nitrosaminen sind laut Veröffentlichung je nach TSNA 21-75 ppb (= parts per billion / Anteile pro Milliarde) notwendig. Für den einfachen Nachweis des Vohandenseins benötigt man in der Regel in etwa die Hälfte dieser Menge, also 10-38 ppb.
Umgerechnet auf eine Talsperre wie den Mertsee in Niederbayern bei Vollstand entspricht dies etwa einem bis vier Eimern Wassers. Die noch als unbedenklich geltende Tagesdosis durch Nahrung aufgenommenen 0,5μg Nitrosamine entsprechen 500ppb.
Trotz dieser hochentwickelten Messtechnik war die FDA in dieser Veröffentlichung nicht in der Lage, hier einen konkreten Zahlenwert anzugeben, da der Gehalt an Nitrosaminen zu gering war, um diesen zu ermitteln.
Wenn man hier vom ungünstigsten Fall ausgeht und den Maximalwert der unteren Nachweisgrenze von 0,2 μg pro ml als „gefundene Anzahl der TSNA“ nimmt, ist der Gehalt von Nitrosaminen in den entsprechenden Proben pro ml e-Zigaretten-Liquid:
– bis zu 40 mal geringer als in einem Nicotinkaugummi oder Nicotinpflaster. [ 11]
– bis zu 15.000 mal geringer, als EINE Zigarette enthält. [ 11]
– halb so hoch, wie in einem Liter Bier noch als unbedenklich gilt .[ 27]
Zudem gibt es mittlerweile diverse Analysen von Laboren in Deutschland, die allesamt keine Nitrosamine in den E-Zigaretten-Liquids nachweisen konnten. [ 28]
Fakt ist: Die „FDA-Studie“ zeigt bei den getesteten Liquidproben eine Nitrosaminebelastung in Höhe eines halben Liters Bier bzw. in Höhe des Nitrosaminegehaltes einer Tomate.

26.01.2013 16:46
#373 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Hallo Gemeinde!
Ich habe letzte Woche an "meinen" EU-Abgeordneten geschrieben UND eine private Stellungsnahme für die Pedition in Facebook gepostet.
Fazit: EU-Abgeorndeter hat natürlich noch nicht geantwortet ABER viel Zuspruch auf Facebook!
??? Soll ich den Text hier einstellen??? Macht das Sinn???


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26.01.2013 17:26
avatar  FrankyW
#374 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Zitat von Tom_Schn im Beitrag #373
Hallo Gemeinde!
Ich habe letzte Woche an "meinen" EU-Abgeordneten geschrieben UND eine private Stellungsnahme für die Pedition in Facebook gepostet.
Fazit: EU-Abgeorndeter hat natürlich noch nicht geantwortet ABER viel Zuspruch auf Facebook!
??? Soll ich den Text hier einstellen??? Macht das Sinn???


alles macht Sinn was der Wahrheit dient.... mach numme, wir haben momentan nichts zu Verlieren.


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26.01.2013 17:46
#375 RE: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze!
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Moderatorin

Wir dürfen ruhig ein wenig lästig werden, vor allem in Anbetracht dessen, dass am 25.2. irgend eine Expertenrunde geladen wird und wenn es dann darauf ankommt, wie entschieden und abgestimmt wird von Leuten die, wie wir anhand der diversen Antworten erkennen, keine Ahnung vom Dampfen haben, müssen wir wie Fliegen um das Licht einfach ständig mit Anschreiben und Antworten auf Anschreiben mit Links und Fakten diese "Unwissenden" konfrontieren.

Wir haben ja nichts zu verlieren, wenn wir es tun, aber wenn wir dann doch verlieren, wer beisst sich dann in den Hintern, weil er nichts getan hat?

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