EU Abstimmung ENVI 10.07.2013

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11.07.2013 23:10 (zuletzt bearbeitet: 11.07.2013 23:12)
avatar  Llyrana
#726
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SICH HIER DIE KÖPFE TOTZULABERN BRINGT NIX !!!

Eben in Vapourtrails.tv gab es einen SCHLACHTPLAN FÜR DIE ZWEITE RUNDE dieses KAMPFES !!! Das Motto das ein User im Chat aussprach sollte der KAMPFRUF DAZU SEIN:

OHNE KAMPF KEIN DAMPF !!!

Der Schlachtplan (zumindest für Großbritannien) schaut so aus:

1. Rausfinden durch Gespräche/Mails/Tweets/was auch immer WER UNSER FREUND IST und WER DIESEN SCHROTT ANGENOMMEN HAT !!!
2. BEI DEN EU-PARLAMENTSWAHLEN ENTSPRECHEND WÄHLEN GEHEN !!!

Und mit diesen ZWEI Punkten muss sich JEDER Dampfer befassen, wenn er 2016 nicht nur NULLER dampfen will !!!

PFEIF AUF DIE WAHLMÜDIGKEIT !!! SCHAFF DEINEN ANATOMISCHEN SÜDPOL GEFÄLLIGST AN DIE WAHLURNE !!! Ob DEIN Kühlschrank nun VOLL ist oder NICHT !!!

GEHT WÄHLEN !!!

SCHREIBT GEFÄLLIGST EURE POLITIKER AN !!! INFORMIERT SIE !!! WERDET AKTIV !!! GEBT DIESEN AUFRUF AN ALLE OFFLINE-USER WEITER !!! HÄNGT PLAKATE IN DIE DAMPFSHOPS !!!

Bei allem aber: IMMER HÜBSCH HÖFLICH BLEIBEN !!!

Ich wiederhole es nochmal:

O H N E - K A M P F - K E I N - D A M P F ! ! ! ! !

CHEERS
LLYRANA

=Auflistung fällt aus wegen: Viel zu Viel !!!=

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11.07.2013 23:12
#727
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Zitat von cockboy im Beitrag #725
Zitat von theprodigy im Beitrag #724
Zitat von cockboy im Beitrag #722
Zitat von theprodigy im Beitrag #717
Zitat von cockboy im Beitrag #713
http://egodampfer.de/eu-abstimmung-ergebniss-e-zigarette/
da steht sogar das die e-zigarette auch als medizinprodukt zählen wird.... da haben wir unsere antwort, akkuträger selbstwickler adee...


Akkuträger, Selbstwickler adee?

Dann ließ dir das nochmal richtig durch: "Die E-Zigarette mit Liquid und oder das Liquid selbst wird demnach als Arzneimittel eingestuft und damit in Deutschland nur zu erhalten sein, wenn vorher eine Arzneimittelzulassung erteilt wurde."

Also Verdampfer und Akkuträger gibt es auch ohne Liquid, soweit ich weiß, zu kaufen.

keine ahnung was ich da anders verstehn soll . :" E-Zigaretten werden nicht verboten, ihnen dürfen auch Aromen zugesetzt werden. Sie werden aber in die Medizinrichtlinie aufgenommen" :"Eine solche Zulassung werden sämtliche zur Zeit auf den Markt befindlichen E-Zigaretten und Liquids vermutlich nicht erhalten!"


Damit sind E-Zigaretten (nikotinhaltige Kartuschen in Kombination mit Verdampfereinheit und Batterie) gemeint und nicht unsere Dampfgeräte. Unsere Selbstwickler und Akkuträger sind keine Produkte mit Liquid oder Nikotinliquid. Oder hast du schonmal einen Selbstwicker mit Liquid gefüllt zu kaufen bekommen?


nein das habe ich nciht aber : "Sie werden aber in die Medizinrichtlinie aufgenommen" das gilt für die geräte , und ich glaube kaum das mein a2t zb in die richlinien reinpasst ... ist das nicht einduetig ?


Inklusive Efest Akkus!

Aber mal im Ernst. Über unsere Hardware (Verdampfer und Akkuträger einzeln) braucht sich keiner Sorgen zu machen. Diese Produkte kann man ganz einfach für nikotinfreie Liquids verkaufen, da es nur um nikotinhaltige E-Zigaretten geht, soweit ich das weiß. Wenn Liquids allgemein auch ohne Nikotin betroffen sein sollten, gibt es unzählige andere Möglichkeiten diese Produkte legal verkaufen zu können.


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11.07.2013 23:17
avatar  cloud
#728
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Zitat von theprodigy im Beitrag #727
Zitat von cockboy im Beitrag #725
Zitat von theprodigy im Beitrag #724
Zitat von cockboy im Beitrag #722
Zitat von theprodigy im Beitrag #717
Zitat von cockboy im Beitrag #713
http://egodampfer.de/eu-abstimmung-ergebniss-e-zigarette/
da steht sogar das die e-zigarette auch als medizinprodukt zählen wird.... da haben wir unsere antwort, akkuträger selbstwickler adee...


Akkuträger, Selbstwickler adee?

Dann ließ dir das nochmal richtig durch: "Die E-Zigarette mit Liquid und oder das Liquid selbst wird demnach als Arzneimittel eingestuft und damit in Deutschland nur zu erhalten sein, wenn vorher eine Arzneimittelzulassung erteilt wurde."

Also Verdampfer und Akkuträger gibt es auch ohne Liquid, soweit ich weiß, zu kaufen.

keine ahnung was ich da anders verstehn soll . :" E-Zigaretten werden nicht verboten, ihnen dürfen auch Aromen zugesetzt werden. Sie werden aber in die Medizinrichtlinie aufgenommen" :"Eine solche Zulassung werden sämtliche zur Zeit auf den Markt befindlichen E-Zigaretten und Liquids vermutlich nicht erhalten!"


Damit sind E-Zigaretten (nikotinhaltige Kartuschen in Kombination mit Verdampfereinheit und Batterie) gemeint und nicht unsere Dampfgeräte. Unsere Selbstwickler und Akkuträger sind keine Produkte mit Liquid oder Nikotinliquid. Oder hast du schonmal einen Selbstwicker mit Liquid gefüllt zu kaufen bekommen?


nein das habe ich nciht aber : "Sie werden aber in die Medizinrichtlinie aufgenommen" das gilt für die geräte , und ich glaube kaum das mein a2t zb in die richlinien reinpasst ... ist das nicht einduetig ?


Inklusive Efest Akkus!

Aber mal im Ernst. Über unsere Hardware (Verdampfer und Akkuträger einzeln) braucht sich keiner Sorgen zu machen. Diese Produkte kann man ganz einfach für nikotinfreie Liquids verkaufen, da es nur um nikotinhaltige E-Zigaretten geht, soweit ich das weiß. Wenn Liquids allgemein auch ohne Nikotin betroffen sein sollten, gibt es unzählige andere Möglichkeiten diese Produkte legal verkaufen zu können.


jope dann solltest du dich mal genauestens informiern, 0mg liquid ist bald ein arzneimittel ...


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11.07.2013 23:18
#729
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Wie sollte das funktionieren? 0mg ist PG und VG. Dann müssten beide Substanzen zum Arzneimittel erklärt werden ...

let the good times roll

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11.07.2013 23:21
avatar  cloud
#730
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Zitat von Trinita77 im Beitrag #729
Wie sollte das funktionieren? 0mg ist PG und VG. Dann müssten beide Substanzen zum Arzneimittel erklärt werden ...

ich zitiere nochmal herzlichst gerne : Jede E-Zigarette mit Liquid und das Liquid selbst, gilt ab dem Inkrafttreten der neuen TRL als Arzneimittel – Egal welche Nikotindosierung enthalten ist!


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11.07.2013 23:23
avatar  Teshia
#731
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Zitat von cockboy im Beitrag #730
Zitat von Trinita77 im Beitrag #729
Wie sollte das funktionieren? 0mg ist PG und VG. Dann müssten beide Substanzen zum Arzneimittel erklärt werden ...

ich zitiere nochmal herzlichst gerne : Jede E-Zigarette mit Liquid und das Liquid selbst, gilt ab dem Inkrafttreten der neuen TRL als Arzneimittel – Egal welche Nikotindosierung enthalten ist!

Und wo hast du deine Informationen her?
Im Originaltext wird nur von nikotinhaltigen Liquids gesprochen, nicht von Hardware oder 0er Liquids.

Lieben Gruß, Teshia


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11.07.2013 23:24
avatar  ( gelöscht )
#732
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( gelöscht )

Zitat von Trinita77 im Beitrag #729
Wie sollte das funktionieren? 0mg ist PG und VG. Dann müssten beide Substanzen zum Arzneimittel erklärt werden ...

Die Zutaten (PG, VG, Aromen, Nikotin) einzelnd sind bereits reglementiert. Darum geht es aber nicht, sondern um das Gemisch (unser Liquid) zum verdampfen und inhalieren. Es geht an sich nicht mehr wirklich darum, ob Nikotin drin ist oder nicht. Deswegen soll Nuller auch in die Apotheke.


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11.07.2013 23:24
#733
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PG und VG ist Nuller. Wo ist da das Nikotin. In Nuller ist KEIN Nikotin

let the good times roll

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11.07.2013 23:26
#734
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Zitat von Trinita77 im Beitrag #729
Wie sollte das funktionieren? 0mg ist PG und VG. Dann müssten beide Substanzen zum Arzneimittel erklärt werden ...


Vermutlich Wasser dann auch noch.

Sorgen machen wir uns über nikotinhaltige Liquids und E-Zigaretten, da sie kein Arzneimittel sind!


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11.07.2013 23:28
avatar  Ulrich
#735
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Zitat von theprodigy im Beitrag #734
Zitat von Trinita77 im Beitrag #729
Wie sollte das funktionieren? 0mg ist PG und VG. Dann müssten beide Substanzen zum Arzneimittel erklärt werden ...


Vermutlich Wasser dann auch noch.
...


Mal den Teufel nicht an die Wand...

Gruß Uli

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11.07.2013 23:31
#736
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Was ist eigentlich mit der Richtlinie CHMP/EWP/369963/05 vom Dezember 2008? Hat da nicht die "passendere" Kommision schon einmal gesagt Liquids fallen nicht unter Arzneimittel? Sorry wenn´s schonmal gefragt wurde hab die Seiten grad nur fix überflogen


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11.07.2013 23:33
avatar  cloud
#737
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Zitat von ViPER im Beitrag #732
Zitat von Trinita77 im Beitrag #729
Wie sollte das funktionieren? 0mg ist PG und VG. Dann müssten beide Substanzen zum Arzneimittel erklärt werden ...

Die Zutaten (PG, VG, Aromen, Nikotin) einzelnd sind bereits reglementiert. Darum geht es aber nicht, sondern um das Gemisch (unser Liquid) zum verdampfen und inhalieren. Es geht an sich nicht mehr wirklich darum, ob Nikotin drin ist oder nicht. Deswegen soll Nuller auch in die Apotheke.

genau so sehe ich das auch............................. : E-Zigaretten werden nicht verboten, ihnen dürfen auch Aromen zugesetzt werden. Sie werden aber in die Medizinrichtlinie aufgenommen.............. das war die stelle an der es um die hardware geht .....


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11.07.2013 23:36 (zuletzt bearbeitet: 11.07.2013 23:37)
avatar  ( gelöscht )
#738
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( gelöscht )

Hmm, alles sehr schwammig formuliert mit dem Nuller Liquid. Unter: ...

http://blog.rursus.de/2013/07/samtliche-...ttel-reguliert/ und
http://egodampfer.de/eu-abstimmung-ergebniss-e-zigarette/

... findet man die Formulierung

"Jede E-Zigarette mit Liquid und das Liquid selbst, gilt ab dem Inkrafttreten der neuen TRL als Arzneimittel – Egal welche Nikotindosierung enthalten ist!" und
"Eine Nikotingrenze gibt es nicht. Alles wird reguliert!"

Da hatte ich rausgelesen, dass Nuller also auch darunter fällt. "Eine Nikotingrenze gibt es nicht. Alles wird reguliert!" ... kann man sich jetzt zurecht interpretieren, wie man es gerne hätte. *kopfkratz*


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11.07.2013 23:38
avatar  Borsti
#739
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Zitat von Teshia im Beitrag #731

Im Originaltext wird nur von nikotinhaltigen Liquids gesprochen, nicht von Hardware oder 0er Liquids.


Es geht um Nikotinhaltige Produkte, 0er zählt somit nicht dazu wenn wirklich keine Verunreinigung mit Nikotin enthalten ist ABER Geräte die zur verabreichung von Arzneimitteln bestimmt sind unterliegen automatisch der Medizinprodukte richtlinie, also nichts mehr mit Selbstwickler, Vivi Nova, dann gibts für jeden den Kartuschentank...



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11.07.2013 23:43
#740
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Zitat von ViPER im Beitrag #738
Hmm, alles sehr schwammig formuliert mit dem Nuller Liquid. Unter: ...

http://blog.rursus.de/2013/07/samtliche-...ttel-reguliert/ und
http://egodampfer.de/eu-abstimmung-ergebniss-e-zigarette/

... findet man die Formulierung

"Jede E-Zigarette mit Liquid und das Liquid selbst, gilt ab dem Inkrafttreten der neuen TRL als Arzneimittel – Egal welche Nikotindosierung enthalten ist!" und
"Eine Nikotingrenze gibt es nicht. Alles wird reguliert!"

Da hatte ich rausgelesen, dass Nuller also auch darunter fällt. "Eine Nikotingrenze gibt es nicht. Alles wird reguliert!" ... kann man sich jetzt zurecht interpretieren, wie man es gerne hätte. *kopfkratz*


Alles mit Nikotin wird reguliert! Egal welche Nikotindosierung. Hat Nuller eine Nikotindosierung?
*kopfkratz* hoffentlich beendet.


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11.07.2013 23:46
#741
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Wie soll nuller da runter fallen PG und VG kann man ja überall einzelnd kaufen o.o

"Dass die Vögel der Sorge und des
Kummers über deinem Haupt schweben, kannst du nicht
verhindern, wohl aber, dass sie sich bei dir einnisten"


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11.07.2013 23:48 (zuletzt bearbeitet: 11.07.2013 23:49)
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#742
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( gelöscht )

Zitat von theprodigy im Beitrag #740
[quote=ViPER|p1816672]Alles mit Nikotin wird reguliert! Egal welche Nikotindosierung. Hat Nuller eine Nikotindosierung?
*kopfkratz* hoffentlich beendet.


Wo steht, dass explizit alles mit Nikotin reguliert wird?

"... Egal welche Nikotindosierung enthalten ist!" ... hört sich für mich an wie "Egal, ob Nikotin oder nicht".
Also nix mit "*kopfkratz* hoffentlich beendet.". Es ist schwammig formuliert und Auslegungssache.

Zitat von Manekineko im Beitrag #741
Wie soll nuller da runter fallen PG und VG kann man ja überall einzelnd kaufen o.o


Lies ein paar Zeilen höher.


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11.07.2013 23:51
#743
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Zitat von Borsti im Beitrag #739
Zitat von Teshia im Beitrag #731

Im Originaltext wird nur von nikotinhaltigen Liquids gesprochen, nicht von Hardware oder 0er Liquids.


Es geht um Nikotinhaltige Produkte, 0er zählt somit nicht dazu wenn wirklich keine Verunreinigung mit Nikotin enthalten ist ABER Geräte die zur verabreichung von Arzneimitteln bestimmt sind unterliegen automatisch der Medizinprodukte richtlinie, also nichts mehr mit Selbstwickler, Vivi Nova, dann gibts für jeden den Kartuschentank...


Für die Umsteiger in Zukunft schon (für uns nicht), denn nur die wenigsten werden später dann unsere Geräte noch kennenlernen, da sie anders deklariert verkauft werden und nur wir jetzigen Dampfer diese mehr oder weniger zu Hause heimlich dampfen.
Und mit diesen Zigrettenähnlichen E-Ziggis schaffen die Leute das nicht. Sehr teuer werden die Nikotinprodukte außerdem auch noch sein, wenn das wirklich so umgesetzt wird.


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11.07.2013 23:53
#744
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Was mir eher gedanken macht, hats konsequenzen wenn man mit unseren aktuellen geräten "erwischt" wird auf der straße oder sonst wo wenn es zu all dem kommt? ^^

"Dass die Vögel der Sorge und des
Kummers über deinem Haupt schweben, kannst du nicht
verhindern, wohl aber, dass sie sich bei dir einnisten"


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11.07.2013 23:55
avatar  Trivape
#745
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Klar. Du wirst dann direkt eingebuchtet in unserer "Brave New EU".


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12.07.2013 00:06
avatar  cloud
#746
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freut euch schon mal auf eure ego-t kartuschen kacke :D


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12.07.2013 00:07
#747
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freu dich schonmal das es dich auch erwischt ;)

"Dass die Vögel der Sorge und des
Kummers über deinem Haupt schweben, kannst du nicht
verhindern, wohl aber, dass sie sich bei dir einnisten"


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12.07.2013 00:08
avatar  cloud
#748
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Zitat von Manekineko im Beitrag #747
freu dich schonmal das es dich auch erwischt ;)

touche ^^


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12.07.2013 00:09
avatar  Teshia
#749
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Zitat von Borsti im Beitrag #739
Zitat von Teshia im Beitrag #731

Im Originaltext wird nur von nikotinhaltigen Liquids gesprochen, nicht von Hardware oder 0er Liquids.


Es geht um Nikotinhaltige Produkte, 0er zählt somit nicht dazu wenn wirklich keine Verunreinigung mit Nikotin enthalten ist ABER Geräte die zur verabreichung von Arzneimitteln bestimmt sind unterliegen automatisch der Medizinprodukte richtlinie, also nichts mehr mit Selbstwickler, Vivi Nova, dann gibts für jeden den Kartuschentank...

Sorry, verstehe ich nicht.
Demnach wäre ein Löffel mit dem ich meinen Hustensaft nehme, ein Glas in das ich meine Tropfen schütte ja auch ein Medizinprodukt.
Falls es aber doch so kommen sollte, ist ein Medizinprodukt ja noch lange kein Arzneimittel und unterliegt anderen Regeln, oder nicht?

Lieben Gruß, Teshia


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12.07.2013 00:11
avatar  cloud
#750
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Zitat von Teshia im Beitrag #749
Zitat von Borsti im Beitrag #739
Zitat von Teshia im Beitrag #731

Im Originaltext wird nur von nikotinhaltigen Liquids gesprochen, nicht von Hardware oder 0er Liquids.


Es geht um Nikotinhaltige Produkte, 0er zählt somit nicht dazu wenn wirklich keine Verunreinigung mit Nikotin enthalten ist ABER Geräte die zur verabreichung von Arzneimitteln bestimmt sind unterliegen automatisch der Medizinprodukte richtlinie, also nichts mehr mit Selbstwickler, Vivi Nova, dann gibts für jeden den Kartuschentank...

Sorry, verstehe ich nicht.
Demnach wäre ein Löffel mit dem ich meinen Hustensaft nehme, ein Glas in das ich meine Tropfen schütte ja auch ein Medizinprodukt.
Falls es aber doch so kommen sollte, ist ein Medizinprodukt ja noch lange kein Arzneimittel und unterliegt anderen Regeln, oder nicht?

mit dem löffel isst du normal und dem glas trinkst du ... du KANNST damit auch medizin zu dir nehmen, ,,, mit unserem schönen BT-v1 "kannst" du quasi nur liquid dampfen, und deswegen wird es ihn bald nicht mehr geben ..


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