08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

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08.02.2016 20:09
#151 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Mit Umsetzung der TPD2 sind nicht unbedingt die Regelungen bzgl. VG/PG aus dem jetzigen Gesetzestext. Das Urteil ist momentan Wegbereiter für eine Behördenwillkür. Das Urteil hat zunächst Bestand. Ob es gegen die Verfassung oder anderen Grundsätzen stößt kann und wird erst vor dem BVerfG entschieden werden können. Bis dahin ist eine Menge Geld und mindestens 2 Jahre von Nöten :-(


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08.02.2016 20:11
avatar  surfer
#152 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von Schlafloser im Beitrag #148
die übliche Panikmache daß man dann nachher mit den wirklich kommenden Einschränkungen und vor allem Preissteigerungen glücklich und zufrieden ist

wenn ich mir in den letzten Wochen anschaue wie massiv Fernsehwerbung für E-Ziggis der kommenden EU-Generation geschaltet wird

Mir will doch wohl keiner ernsthaft erzählen daß son globaler Tabakriese wie British American Tobaco zweistellige Millionenbeträge für deustche Fernsehwerbung ausgeben würde wenn irgendwer ernsthaft vorhätte die E-Zigarette bzw. nikotinhaltige Liquids in den nächsten Jahren zu verbieten... Im Gegensatz zu uns wissen die nämlich schon ganz genau was ab Mai so abgeht



Das ist so logisch und verständlich, das muss ich einfach Zitieren. xD


So Long, and Thanks for All the Fish

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08.02.2016 20:14 (zuletzt bearbeitet: 08.02.2016 20:15)
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#153 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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( gelöscht )

Habe es gerade auch gelesen und im Moment zumindest, ist mir das Herz in die Hose gerutscht..deshalb direkt hier ins
Forum rein, um zu schauen, wie wo & was..ist alles so verwirrend, wie ein Schlag mit einem Eishockeyschläger ins Gesicht..bin
baff! Ist 1. April? Leider Nein !
Die Fragen, die sich einem auftun, sind ja hier drin schon zahlreich gestellt worden, brauche ich also nicht zu wiederholen...
wann kommt dazu die Auflösung?????

Ist abzuschätzen (mit hoher Sicherheit) was dieses Urteil (zumindest bis Mai) jetzt wirklich/in natura/täglich für uns bedeutet?
Irgendein Jurist, der uns das "übersetzen" kann? Sorry, aber gebe weder etwas auf Panikmache, noch auf Ratespeile ala
"kann uns schnuppe"


Ich habe zum Glück gebunkert..aber gerade beherrscht mich nur eines: Bammel (EHRLICH!!) was das Urteil nun wirklich bedeutet!


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08.02.2016 20:17
avatar  Andi
#154 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Das dürfte der springende Punkt sein, wenn nikotinhaltiges Liquid als Tabakprodukt anzusehen ist ...

Zitat
(VTabakG) § 21 Ermächtigungen

(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, ...

...

g) das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind, zu verbieten,

...

-> https://openjur.de/g/vtabakg/21.html

Zitat
(TabV) § 5a
Es ist verboten, Tabakerzeugnisse, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind, in den Verkehr zu bringen.

-> http://www.gesetze-im-internet.de/tabv_1...R028310977.html

Probleme mit Inhaltsstoffen kommen dann evtl. noch hinzu, sind aber nicht entscheidend.


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08.02.2016 20:34
avatar  ( gelöscht )
#155 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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( gelöscht )

die deutsche Webseite von Houseofliquid ist schon gelöscht...


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08.02.2016 20:44
#156 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Ich hoffe unsere Experten @Zillatron oder @Kuscheldampfer melden sich hier noch zu Wort.Ich kann und will nicht glauben das DIE es schaffen uns auf so Hinterfoxxxx Art und Weise auszuspielen...

Ich dampfe jetzt seit über vier Jahren und bin jeden Tag dankbar für diese WahnsinnsSuperTolle Erfindung...jetzt bin ich manchmal den Tränen nahe wenn diese ganze Scheiße auf mich niederprasselt.

Mein Name ist DdD(Dirk der Dampfer) und ich dampfe weiter!!!


Wer hier geklickt hat ist ... neugierig! LG Dirk

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08.02.2016 20:44
#157 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von gigablue im Beitrag #144

Also das Urteil steht eh auf extrem wackligen Beinen!
...
Dieses Urteil wird 100% gekippt werden, denn es ist mit dieser Argmentation einfach nur haltlos und ohne jede Fachkenntnis.


Und wer sollte dagegen klagen? Die Händler kennen dieses Urteil nach eigener Aussage schon lange.
Getan haben sie bisher nichts.


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08.02.2016 20:45
#158 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Also was ihr zu den Gerichten annehmt, ist schon erstaunlich.
Das Bundesverfassungsgericht ist eine Abteilung des BGH, die sich ausschließlich mit Fragen der Verfassungskonformität beschäftigt.
Daher wird, so lange niemand behauptet, Rechtsvorschriften verstößen gegen das GG, dieses nicht angerufen.

Somit ist der BGH, hier eine andere Abteilung, die letzte Instanz.
Fast. Hätte nie gedacht hier mal freudig blaue Flaggen mit gelben Sternen drauf zu schwenken.


Smokerstore Taifun GT III, Svoëmesto Kayfun 5, Vapor Giant Mini V3, Vapor Giant Kronos v1.5, Eleaf Lemo 3, Geek Vape Griffin & Avocado, Genelocity, Cthulhu V2, UD Bellus, Uwell Crown, TFV4 (und glaubt mir, ich bin nicht stolz drauf), Lemo 2, Billow V2, Subtank Mini
Mutation X v4
Joytech Cuboid Stahl und schwarz, Smok Koopor Plus, Eleaf Istick 100, Joytech eVic-VTC mini, Kbox mini

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08.02.2016 20:52
avatar  surfer
#159 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Um mal eben die Aussage der Anwälte aus dem Thread (BGH verbietet die eZigarette??? Pressemythos macht die Runde!) zusammen zu fassen:

Die "Straftat" hat stattgefunden, bevor die TPD erlassen wurde, nur darum konnte so geurteilt werden. Seit dem 14.05.2015 ist die TPD allerdings schon in Kraft, wenn auch noch nicht in Deutsches Recht umgesetzt. Das Urteil hat also keine Auswirkung auf die Situation seit dem 14.05.2015.


So Long, and Thanks for All the Fish

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08.02.2016 20:54
#160 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von cryonix im Beitrag #155
die deutsche Webseite von Houseofliquid ist schon gelöscht...


Die scheinen umzuziehen letzte Denic updates sind von Heute.

Live is a strange piece of shit, make sure you enjoy every minute of it™.

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08.02.2016 21:01
avatar  frendli
#161 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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08.02.2016 23:17
avatar  channi
#162 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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09.02.2016 00:09 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 00:10)
#163 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von frendli im Beitrag #161
Hier mal sehr Informativ http://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-b...rkaeuflich.html





Ich hatte ja auch schon geschrieben,mit den Urteil wiedersprechen Sie sich selber. Also als es darum ging das E Zigaretten
Arztneimittel sind.
Es geht ja auch nur um den einen Fall,also greift das Urteil nicht auf andere Händler,das heißt die müßten dann, alle einzeln verklagt werden.

Hatte ja auch schon geschrieben,wie Teuer und Aufwendig wäre es eigentlich Nikotin aus Kartoffeln Tomaten usw. zu gewinnen,also von den Tausenden von Zentner die weggeworfen werden,weil Sie nicht der EU Nirm entsprechen.




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

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09.02.2016 01:11
#164 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Leute macht euch doch nicht sooo nervös. Das ganze ist ein abschließendes Urteil zu einer Anklage aus dem Jahr 2012, als irgend ein Händler seine Liquids verkaufen wollte, so wie es andere Händler geatn haben und immernoch tun. Fakt ist - diesem einen Händler wurde aus fadenscheinigen Gründen der Verkauf untersagt und er hat sich nicht dran gehalten. Die Folge war dann diese Anklage. Ein Verkaufsverbot auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes kam nicht in Frage, also mussten die was anderes finden, denn ein Gericht kassiert selten ein Urteil ein, wenn es die Chance sieht, dieses Urteil anders zu begründen und das haben die getan...
Das eigentliche Problem an der Sache ist diese Tabakverordnung (übrigens laut Urteilsbegründung aus dem Jahr 1977 als es noch keine Dampfen und keine Liquids gab). Diese Tabakverordnung erlaubt nur bestimmte Stoffe als Zusätze für Tabakprodukte und diese auch nur in bestimmten Höchstmengen und diese überschreiten PG und VG in unseren Liquids bei weitem und von daher ist die Entscheidung dieses Gerichts erstmal logisch nachvollziehbar. Was nicht logisch nachvollziehbar ist, ist die Einstufung von Liquids als Tabakprodukt allein auf Grund der Tatsache, das das enthaltene Nikotin aus Tabak gewonnen wurde und das es keine Berücksichtigung fand, das der Nikotinanteil in Liquids lediglich einen sehr geringen Prozentsatz ausmacht - das ist wie Phil im Video sagt so, das dieser Logik folgend ein Händler Apfelschnaps als Obst verkaufen dürfte und sich nicht an die Gesetze bezüglich des Verkaufs von Alkohol halten müsste, nur weil eben zufällig auch mal ein Apfel an der Herstellung desselben beteiligt war. Ebenso wenig logisch nachvollziehbar ist es, das ein Gesetz Anwendung fand, das vollkommen überaltert ist und die neueren Entwicklungen auf dem Genussmittelsektor nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie es die seit 2001 geltende EU-Richtlinie für Tabakprodukte berücksichtigt hat, nach der ein Tabakprodukt auch Tabak (und nicht nur Tabakbestandteile) enthalten muss, um als ein solches eingestuft zu werden. De Facto wäre das nach dem jetzigen Stand das Aus für Liquids und Basen, eben weil diese Stoffe enthalten, die teils garnicht und teils nicht in dieser Menge drin sein dürfen.... Aber - das ist ein Urteil gegen genau diesen einen Händler und kein Gesetz, das ab sofort den Verkauf für alle Händler in Deutschland untersagt. Bedenkt man, das dieses Urteil schon im Dezember gefallen ist und das bisher nicht ein Händler ein Verkaufsverbot auferlegt bekommen hat, ist es sehr unwahrscheinlich, das noch irgend jemand auf die Idee kommt, einen teuren Prozess (und vielleicht eben wegen der Neueinstufung durch die TPD eine Niederlage) zu riskieren... Und selbst wenn müssten die gegen jeden Händler einzeln vorgehen und das wird sich bei der echten Aktuellen Gesetzlage wohl kaum einer gefallen lassen...


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09.02.2016 01:42
avatar  Devassa
#165 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Ich frage mich die ganze Zeit, wer diese Meldung bei der dpa eingestellt hat. Vor allem mit diesem Titel. Da will uns jemand
in der Öffentlichkeit diskreditieren. Denn "die Öffentlichkeit" sieht RTL und liest die Mainstream-Presse, und da dann meistens
nur die Überschriften. Das reicht dann an Information.
Kann man das irgendwie herausfinden? Also, wer die Meldung abgesetzt hat? Es ist schon komisch, dass ein Urteil, das im
Dezember 2015 gefällt wurde, heute erst eine Meldung wert ist, und dazu noch so falsch. Denn zur Zeit ist gar nichts strafbar.
Ich meine, wenn es ums Dampfen geht.


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09.02.2016 02:23
avatar  ( gelöscht )
#166 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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( gelöscht )

Nun - wenn man mal einen Kern nimmt - das wäre dieser Anteil von 5 Prozent Feuchthaltemittel. Ich wäre über 10ml 95%tiges NIKOTIN nicht traurig :)


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09.02.2016 03:33 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 03:34)
#167 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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die Händler kannten das Urteil ja schon wenn ich Richtig gelesen habe.

Ja wer hat dpa informiert,ich würde mal Tippen,wer hat an meißten Angst,das Lügen Aufgedeckt werden am 14.02 ??
Wer die Antwort hat Glückwunsch.

An den Märchen Hänsel und Gretel,was gefällt mir da wohl an Besten ?
Also die Kinder haben Genascht aus Hunger ..... was wollte die Hexe mit den Kindern machen ? Und was passierte am Ende mit der Hexe ?
Genau das ist es,der Schluß gefällt mir.
Sollte die PöLa wieder Lügen und Wahrheiten verdrehen,sollen Ihr Dicke Schwarze stinkende Warzen wachsen,der Prozess ist nicht umkehrbar.




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Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

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09.02.2016 07:18
avatar  Chandra
#168 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von lenichen im Beitrag #100
Ich hab mir jetzt mal nen kaffee gemacht und mir das nochmal durch den kopf gehen lassen....

Mir kommt das so vor als sollte mit solchen meldungen nur angst und panik verbreitet werden, damit sich dampfer schoinmal auf den worst case einstellen.
Danach wird ein klein wenig zurückgerudert beim gesetz und es kann so das maximal zumutbare durchgeschoben werden.
mein freund meint, daß, solange er weiter hochkonzentrierte bunkerbasen auf legalem weg bekommt, da kein grund zur panik wäre.
Erst wenn den händlern das verscherbeln von hochprozentigem in literpullen untersagt werden würde wird es eng werden.

DA hat er recht, denk ich mal, und deshalb mach ich mir da jetzt auch nicht mehr so schnell ins hemd...


BGH-Urteile kann die Politik nicht einfach "zurückrudern". Im Gegenteil, seit Jahren werden immer wieder Gesetze vom BGH gekippt, da unsere Politiker zunehmend Gesetze verabschieden, die nicht verfassungskonform sind.

Und wenn den Händler das Verkaufen von Basen untersagt wird, ist es zu spät zum Bunkern.

Sorry, aber wer sich jetzt nicht ins Hemd macht und bunkert, hat trotz Ansage mehr als gepennt.


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09.02.2016 08:00
avatar  xCarmenx ( gelöscht )
#169 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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xCarmenx ( gelöscht )

"Das heutige BGH Urteil nehmen wir zum Anlass noch einmal mit unsere, Haus und Hof Anwalt zu sprechen."


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09.02.2016 08:03
avatar  ( gelöscht )
#170 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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( gelöscht )

Läuft ja alles wie geschmiert....

Legal, Illegal, Scheißegal....


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09.02.2016 08:04
#171 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Zitat von DdD(Dirk der Dampfer) im Beitrag #156
Ich hoffe unsere Experten @Zillatron oder @Kuscheldampfer melden sich hier noch zu Wort.


Ich melde mich nicht zu Wort, weil ich kein Jurist bin und daher genauso wenig oder vermutlich noch weniger weiß als alle anderen. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dieses Urteil knapp vor Umsetzung der TPD2 noch eine gewichtige Rolle spielen wird. Allenfalls werden ein paar Händler aus durchaus verständlichen Gründen Angst bekommen und einstweilen keine nikotinhaltigen Liquids mehr verkaufen. Aber dann bestellt man halt woanders.

Allerdings habe ich aus dem Urteil gelernt, dass man beim geplanten Verbot der Zusatzstoffe höllisch aufpassen muss. Es besteht die Gefahr, dass (aus Unkenntnis/Faulheit/Böswilligkeit?) alle Zusatzstoffe, die in Tabakprodukten verboten sind auch für Liquids verboten werden. Das hätte eine Begrenzung von PG und VG auf 5 bzw. 10 % zur Folge, die wären also quasi verboten. Aromen kann man selber zumischen, wenn alle Stricke reißen. Aber das Verbot von PG und VG wäre das definitive Ende des Dampfens. Bis gestern hätte ich ein derartiges Szenario als an den Haaren herbei gezogen bezeichnet, aber so sicher bin ich mir jetzt nimmer. Jedenfalls muss man politischen Entscheidungsträgern diesen Sachverhalt möglichst eindringlich und gut verständlich klar machen.


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09.02.2016 08:18 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 08:20)
avatar  Chandra
#172 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Nach Lesen von allen möglichen Links bezieht sich das Urteil wohl auf Liquids, deren Nikotin aus Tabakpflanzen gewonnen wird, nicht auf Liquids mit synthetischem Nikotin.
Und ist wohl auch nach jetzigem Stand (EU-weites Inkraftreten der TPD 2 in 2014) mehr als fragwürdig. Und ist ein Revisionsurteil gegen einen bestimmten Händler, und damit wohl nicht allgemeingültig.

Ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung, das Bunkern spätestens jetzt angesagt ist. Die Rechtslage und das, was kommen kann, ist zu undurchsichtig, als das wir uns darauf verlassen könnten, dass selbst die TPD 2 in ihrer EU-Fassung "durchkommt". Es ist nämlich jedem Land überlassen, sie zu verschärfen.

Das Urteil ist m. M. nach eine klare Vorwarnung. Und ich erinnere mich noch gut daran, wie in NRW von jetzt auf gleich Liquids beschlagnahmt wurden, weil eine grüne Ministerin der (privaten) Meinung war, dass Liquids Arzneimittel sind. Auch wenn das Land NRW im Nachhinein zu Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde, waren damit erstmal Tatsachen geschaffen (was die betroffenen Läden anging).

Und wenn hier immer wieder gesagt wird, es sind ja "nur" 90 Tage, bis die TPD 2 in Kraft tritt (wie auch immer), und in dieser Zeit wird schon nichts passieren, wer kann das garantieren?
Wer garantiert, dass nicht irgendwelche Minister Verbote aussprechen und allgemein untersagen, nikotinhaltige Liquids zu verkaufen - wie illegal das auch immer wäre - und damit zahlreiche Shops ruinieren?
Wer garantiert, dass bei der Gesetzgebung für die TPD 2 nicht Bezug auf dieses BGH-Urteil genommen wird, und uns hinterher die TPD 2 in EU-Fassung als nachträglich wünschenswert erscheint, selbst wenn es rechtlich unhaltbar wäre? Dass irgend eine Gesetzgebung juristisch unhaltbar ist, hält die Politiker ja nachweislich nicht davon ab, sie zu verabschieden. Und bis sowas juristisch revidiert ist, wären die Shops tot.

Ich für meinen Teil habe jedenfalls heute Basen fertiggebunkert für ein Jahrzehnt. Allein schon wegen meiner Nerven, und weil ich nicht bei späterem Bunkern "Ausverkauft" unter meinen Basen lesen wollte.

Wenn ich eines in meiner Dampferkarriere verinnerlicht habe, dann folgendes:

Wir können gar nicht so böse denken, wie die Mächtigen uns lenken.


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09.02.2016 08:21
#173 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Moderator a.D.

Zitat von Chandra im Beitrag #168
Zitat von lenichen im Beitrag #100
Ich hab mir jetzt mal nen kaffee gemacht und mir das nochmal durch den kopf gehen lassen....

Mir kommt das so vor als sollte mit solchen meldungen nur angst und panik verbreitet werden, damit sich dampfer schoinmal auf den worst case einstellen.
Danach wird ein klein wenig zurückgerudert beim gesetz und es kann so das maximal zumutbare durchgeschoben werden.
mein freund meint, daß, solange er weiter hochkonzentrierte bunkerbasen auf legalem weg bekommt, da kein grund zur panik wäre.
Erst wenn den händlern das verscherbeln von hochprozentigem in literpullen untersagt werden würde wird es eng werden.

DA hat er recht, denk ich mal, und deshalb mach ich mir da jetzt auch nicht mehr so schnell ins hemd...


BGH-Urteile kann die Politik nicht einfach "zurückrudern". Im Gegenteil, seit Jahren werden immer wieder Gesetze vom BGH gekippt, da unsere Politiker zunehmend Gesetze verabschieden, die nicht verfassungskonform sind.

Und wenn den Händler das Verkaufen von Basen untersagt wird, ist es zu spät zum Bunkern.

Sorry, aber wer sich jetzt nicht ins Hemd macht und bunkert, hat trotz Ansage mehr als gepennt.



Das BGH kippt überhaupt keine Gesetze. Das BGH ist die oberste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es ist ein Revisionsgericht für Strafverfahren u.a. und kein Verfassungsorgan oder Verfassungsgericht.


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09.02.2016 08:24
avatar  Chandra
#174 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von CaptainLove im Beitrag #173
Zitat von Chandra im Beitrag #168
Zitat von lenichen im Beitrag #100
Ich hab mir jetzt mal nen kaffee gemacht und mir das nochmal durch den kopf gehen lassen....

Mir kommt das so vor als sollte mit solchen meldungen nur angst und panik verbreitet werden, damit sich dampfer schoinmal auf den worst case einstellen.
Danach wird ein klein wenig zurückgerudert beim gesetz und es kann so das maximal zumutbare durchgeschoben werden.
mein freund meint, daß, solange er weiter hochkonzentrierte bunkerbasen auf legalem weg bekommt, da kein grund zur panik wäre.
Erst wenn den händlern das verscherbeln von hochprozentigem in literpullen untersagt werden würde wird es eng werden.

DA hat er recht, denk ich mal, und deshalb mach ich mir da jetzt auch nicht mehr so schnell ins hemd...


BGH-Urteile kann die Politik nicht einfach "zurückrudern". Im Gegenteil, seit Jahren werden immer wieder Gesetze vom BGH gekippt, da unsere Politiker zunehmend Gesetze verabschieden, die nicht verfassungskonform sind.

Und wenn den Händler das Verkaufen von Basen untersagt wird, ist es zu spät zum Bunkern.

Sorry, aber wer sich jetzt nicht ins Hemd macht und bunkert, hat trotz Ansage mehr als gepennt.



Das BGH kippt überhaupt keine Gesetze. Das BGH ist die oberste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es ist ein Revisionsgericht für Strafverfahren u.a. und kein Verfassungsorgan oder Verfassungsgericht.


Ja, in der Aufregung hab ich BGH und Bundesverfassungsgericht verwechselt, sorry.


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09.02.2016 08:35
#175 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Moderator a.D.

Ja die ganze Aufregung in diesem Thread. Viel Dampf um nichts.
Die Tabakrichtlinie wird kommen und wir werden wissen wo es lang geht. Bis dahin bringen alle Spekulationen nichts. Im Moment sieht es allerdings nach einer nicht allzu scharfen Regulierung zumindest in D aus. Steht ja auch in guter Tradition zum bisherigen Umgang mit Tabak und/oder Alkohol. Auch hier wird man wenig Länder finden die derart weich regulieren und eine vergleichsweise hohe Warenverfügbarkeit ermöglichen.


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